Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg
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1 Amtsblatt FÜR DIE STADT WOLFSBURG Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg Herstellung: Stadt Wolfsburg, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Angela Havemann, Tel.: Porschestraße 49, Wolfsburg Druck: Stadt Wolfsburg Druckerei Jahrgang 15 Wolfsburg, 27. April 2018 Nummer 17 Inhaltsverzeichnis Planfeststellung für den Neubau der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg, 7. Bauabschnitt, von Ehra (L 289), Bau-km bis Wolfsburg (B 188), Bau-km , Anlage einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, Neubau der L 289/B 248 mit Anschlussstelle Ehra sowie notwendige landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Ehra- Lessien, Barwedel, Jembke, Tappenbeck und Weyhausen sowie trassenferne Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Bergfeld, Tiddische, Brackstedt, Hoitlingen, Dannenbüttel, Grußendorf und Wesendorf Seite Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Energie und Umwelt sowie Feuerwehr (Zusatztermin) 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Controlling und Haushaltskonsolidierung 12. Sitzung des Ortsrates Vorsfelde Öffentliche Ausschreibungen/ Offene Verfahren Öffentliche Zustellungen Seite Seite Seite Seite 168 Seite Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wolfsburg Planfeststellung für den Neubau der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg, 7. Bauabschnitt, von Ehra (L 289), Bau-km bis Wolfsburg (B 188), Bau-km , Anlage einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, Neubau der L 289/B 248 mit Anschlussstelle Ehra sowie notwendige landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Ehra-Lessien, Barwedel, Jembke, Tappenbeck und Weyhausen sowie trassenferne Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Bergfeld, Tiddische, Brackstedt, Hoitlingen, Dannenbüttel, Grußendorf und Wesendorf Mit Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom P /14 - A 39, 7. BA ist der Plan für den Neubau der A 39, 7. Bauabschnitt gemäß 17 Fernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) festgestellt worden.
2 Jahrgang 15 Amtsblatt Nr. 17 Wolfsburg, 27. April 2018 Seite Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses lautet im Wesentlichen: 1.1 Feststellung des Plans Der Plan für das oben genannte Bauvorhaben wird nach Maßgabe der Änderungen, Inhalts- und Nebenbestimmungen, Zusagen und Vorbehalte festgestellt. 1.2 Planunterlagen Der festgestellte Plan umfasst 30 Bände mit den darin näher bezeichneten Anlagen. 1.3 Wasserrechtliche Entscheidungen und Konzentrationswirkung Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet sämtliche wasserrechtlichen Entscheidungen (vgl. 19 Wasserhaushaltsgesetz) und nach anderen Gesetzen erforderliche Genehmigungen für das Bauvorhaben ( 75 Abs. 1 VwVfG). 1.4 Nebenbestimmungen und Hinweise Der Beschluss ist mit Inhalts- und Nebenbestimmungen und Hinweisen (zur Bauausführung, zu Im-missionen, zu Baumaßnahmen und Baulärm, zum Naturschutz und zur Umwelt, zu Belangen der Grundeigentumsbetroffenen sowie der Landwirtschaft, zu wasserwirtschaftlichen Belangen, zum Denkmalschutz) verbunden. 1.5 Entscheidung über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anträge In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. 2. Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann gemäß 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, Leipzig, erhoben werden. Sie ist gegen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76 A, Hannover, zu richten. Gemäß 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen gegenüber, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt. Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von zehn Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, sind vom Gericht nur zuzulassen, wenn der Beteiligte die Verspätung genügend entschuldigt ( 6 Satz 2 UmwRG, 87 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO; 87 b Abs. 3 Satz 2 und 3 VwGO gilt entsprechend). Es ist zu beachten, dass sich vor dem Bundesverwaltungsgericht jede oder jeder Beteiligte durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtslehrerin oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, vertreten lassen muss. Ausnahmen gelten unter anderem für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden gemäß 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO sowie für die in 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 7 VwGO genannten Personen und Organisationen. Sofortige Vollziehbarkeit Gemäß 17 e Abs. 2 Satz 1 FStrG hat eine Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss über eine Maßnahme des vordringlichen Bedarfs nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ( 1 und Anlage zum FStrAbG) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag nach 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO an das oben genannte Gericht, die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage anzuordnen, kann gemäß 17 e Abs. 2 Satz 2 FStrG nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch diesen Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO innerhalb einer Frist von einem Monat stellen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt ( 17 e Abs. 4 FStrG).
3 Jahrgang 15 Amtsblatt Nr. 17 Wolfsburg, 27. April 2018 Seite Auslegung und ortsübliche Bekanntmachung in den Auslegungsgemeinden Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen für die Dauer von zwei Wochen und zwar in der Zeit vom bis einschließlich zum wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme aus: Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Rathaus B, Zimmer B 243, während der Dienststunden Montag und Dienstag Donnerstag Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Ggfls. abweichende Termine können telefonisch unter der Rufnummer vereinbart werden. Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter eingesehen werden. Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ( 27 a Abs. 1 Satz 4 VwVfG). 4. Hinweise Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses wird durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt und in der Braunschweiger Zeitung, den Wolfsburger Nachrichten, der Wolfsburger Allgemeinen und dem Isenhagener Kreisblatt ersetzt. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt ( 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG). Grundstücksbetroffene Einwender/innen können bei der Planfeststellungsbehörde schriftlich die Einwand- Nummer erfragen, unter der im Planfeststellungsbeschluss über die Einwendung entschieden ist. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Harztorwall 24b, Wolfenbüttel, schriftlich angefordert werden. Diese Bekanntmachung stellt zugleich auch die ortsübliche Bekanntmachung der Städte Braunschweig und Wolfsburg, der Samtgemeinden Boldecker Land, Brome, Wesendorf und Grasleben und der Gemeinden Cremlingen und Sassenburg über Zeit und Ort der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Unterlagen nach 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG dar. Ausschuss- und Ortsratssitzungen Bekanntmachung der 10. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Energie und Umwelt sowie Feuerwehr (Zusatztermin) am Mittwoch, dem um 16:00 Uhr im Rathaus A, Sitzungszimmer 1, Porschestraße 49, Wolfsburg. Tagesordnung: Öffentlicher Teil Eröffnung der öffentlichen Sitzung 1 Einwohnerfragestunde 2 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung vom Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg
4 Jahrgang 15 Amtsblatt Nr. 17 Wolfsburg, 27. April 2018 Seite Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (WAS) Zustimmung zur 1. Änderungssatzung zur Satzung der WAS über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wolfsburg (Straßenreinigungsgebührensatzung - StrRGS) 5 Aufbau-Gesellschaft Wolfsburg mbh (Aufbau GmbH) - Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung - Jahresabschluss 2017 und Bestellung Jahresabschlussprüfer Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen in der Stadt Wolfsburg, Neufassung 7 Berichte 8 Kenntnisgaben 8.1 Förderung des Berufsförderzentrums in der Trägerschaft der Wolfsburger Beschäftigungs gemeinnützige GmbH (WBG) und Berufliche Orientierung mit parallelem Erwerb des Hauptschulabschlusses in Kooperation mit der VHS 9 Anträge der Fraktionen 10 Beantwortung von Anfragen 11 Anfragen und Anregungen Schließung der öffentlichen Sitzung Bekanntmachung der 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Controlling und Haushaltskonsolidierung am Donnerstag, dem um 17:00 Uhr im Rathaus A, Sitzungszimmer 1, Porschestraße 49, Wolfsburg. Tagesordnung: Öffentlicher Teil Eröffnung der öffentlichen Sitzung 1 Einwohnerfragestunde 2 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung vom Heinrich-Nordhoff-Straße; Deckenerneuerung im Bereich Grauhorststraße - einschließlich Knoten Saarstraße - Objektbeschluss - 4 Stellfelder Straße; Teilgrunderneuerung Abschnitt Im Hagen bis "Oststraße" mit Neubau eines Fuß-Radweges bis zur Oststraße - Objektbeschluss - 5 Vergabe der Gebäude- und Inventarversicherungen
5 Jahrgang 15 Amtsblatt Nr. 17 Wolfsburg, 27. April 2018 Seite Neuland Wohnungsgesellschaft mbh (Neuland) - Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung Jahresabschluss 2017 und Bestellung Jahresabschlussprüfer Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (WAS) Zustimmung zur 1. Änderungssatzung zur Satzung der WAS über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wolfsburg (Straßenreinigungsgebührensatzung - StrRGS) 8 Aufbau-Gesellschaft Wolfsburg mbh (Aufbau GmbH) - Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung - Jahresabschluss 2017 und Bestellung Jahresabschlussprüfer Übertragung ergebniswirksamer und investiver Mittel aus 2017 nach 2018 inkl. der Übertragung und Neuveranschlagung von Auszahlungsermächtigungen 10 Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen durch den Hauptverwaltungsbeamten hier: I. Quartal Berichte 12 Kenntnisgaben 13 Anträge der Fraktionen 14 Beantwortung von Anfragen 15 Anfragen und Anregungen Schließung der öffentlichen Sitzung Bekanntmachung der 12. Sitzung des Ortsrates Vorsfelde am Mittwoch, dem um 18:30 Uhr im Stadtteil Vorsfelde, Schützenhaus, Saal 2, Meinstraße, Wolfsburg. Tagesordnung: Öffentlicher Teil Eröffnung der öffentlichen Sitzung 1 Einwohnerfragestunde 2 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung vom Kenntnisgaben 3.1 Sachstand Erschließungskonzept Fuhrenkamp 4 Ausbau der Achse Dieselstraße - L Festlegung des Linienverlaufes - 5 Sommerplan 2018 vom bis Sportstättenbelegung Vorsfelde 6 Verteilung der Ortsratsmittel 2018
6 Jahrgang 15 Amtsblatt Nr. 17 Wolfsburg, 27. April 2018 Seite Anträge des Ortsrates 8 Beantwortung von Anfragen 9 Anfragen und Anregungen Schließung der öffentlichen Sitzung Öffentliche Ausschreibungen/Offene Verfahren Stadt Wolfsburg Zentrale Vergabestelle Rathaus B, Zimmer B B 443 Porschestraße Wolfsburg Telefon: Telefax: Die elektronischen Vergabeunterlagen können unter "DTVP" unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Vergabe-Nr : Lieferung eines TLF 3000, Lieferung eines Fahrgestelles, des Aufbaues und der Beladung für ein TLF 3000; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Vergabe-Nr : BG Hasenmorgen, OT Heiligendorf; Straßenendausbau; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Vergabe-Nr : Neubau und Erweiterung GS Wendschott, Starkstrominstallation; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Öffentliche Zustellungen Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Bürgerdienste Porschestraße Wolfsburg Öffentliche Zustellung eines Bescheides gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354). Die Zustellung eines Bescheides an den unten angegebenen Zustellungsadressaten konnte nicht bewirkt werden, da der Aufenthalt unbekannt ist. Der Zustellungsadressat wird benachrichtigt, dass die Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat, die hiermit öffentlich zugestellt wird.
7 Jahrgang 15 Amtsblatt Nr. 17 Wolfsburg, 27. April 2018 Seite 169 Zustellungsadressat Letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen/ Datum des Bescheides Herr Waldemar Grünmeier Remscheider Straße Wolfsburg WOB WL 668 Der Bescheid kann von dem Zustellungsadressaten oder einer bevollmächtigten Person bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, Rathaus B, Zimmer B 015, während der Sprechzeiten Montag und Dienstag Donnerstag Mittwoch und Freitag 08:30 bis 16:30 Uhr 08:30 bis 17:30 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung eingesehen bzw. abgeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte. Die Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erfolgt am Der Bescheid gilt am als öffentlich zugestellt. Wolfsburg, Der Oberbürgermeister im Auftrag Bode Öffentliche Zustellung eines Bescheides gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom (BGBl. I S. 2354). Die Zustellung eines Bescheides an die angegebene Person konnte nicht bewirkt werden, da der Aufenthalt unbekannt ist oder die Person im Ausland wohnt. Hiermit wird die Person benachrichtigt, dass die Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, Ordnungsamt, eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Zustellungsadressat Letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen Vaidas, Zubrickas Ausros G / Marijampole Der Bescheid kann von der genannten Person oder einer bevollmächtigten Person bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste (Rathaus B, Raum B 042 bis B 045), während der Sprechzeiten Montag und Dienstag Donnerstag Mittwoch und Freitag 08:30 16:30 Uhr 08:30 17:30 Uhr 08:30 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung eingesehen oder abgeholt werden.
8 Jahrgang 15 Amtsblatt Nr. 17 Wolfsburg, 27. April 2018 Seite 170 Die Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erfolgt am Der Bescheid gilt am als öffentlich zugestellt. Wolfsburg, Der Oberbürgermeister im Auftrag Bussius
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