Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg
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1 Amtsblatt FÜR DIE STADT WOLFSBURG Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg Herstellung: Stadt Wolfsburg, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Angela Havemann, Tel.: Porschestraße 49, Wolfsburg Druck: Stadt Wolfsburg Druckerei Jahrgang 14 Wolfsburg, 17. März 2017 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung zum Betretungsrecht nach dem Naturschutzrecht Bebauungsplan An der Gärtnerei (Ortsteil Ehmen) Verfahrensdurchführung/erneute öffentliche Auslegung Seite 139 Seite Sondersitzung des Ortsrates Hehlingen Öffentliche Ausschreibungen/ Offene Verfahren Öffentliche Zustellungen Seite 143 Seite Seite Sitzung des Ortsrates Westhagen Seite 143 Bekanntmachungen der Stadt Wolfsburg Bekanntmachung zum Betretungsrecht nach dem Naturschutzrecht Die kreisfreie Stadt Wolfsburg kündigt an, dass Bedienstete und sonstige Beauftragte der Naturschutzbehörde auf der Grundlage des 65 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit 39 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) auch im Jahr 2017 Grundstücke betreten werden, um Besichtigungen, Prüfungen, Vermessungen, Bodenuntersuchungen und ähnliche Arbeiten vorzunehmen. Bebauungsplan An der Gärtnerei (Ortsteil Ehmen) Verfahrensdurchführung/erneute öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am dem Entwurf des Bebauungsplanes An der Gärtnerei mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Plangebiet umfasst den im unten abgebildeten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich nördlich und östlich der Mörser Straße, nördlich und westlich der Straße Siedlung und südlich des Regenrückhaltebeckens im Grünzug Kerksiek in Ehmen. Ziel des Verfahrens ist, das Gebiet wohnbaulich zu entwickeln. Geplant ist die Schaffung von Wohnraum in Ein- und Mehrfamilienhäusern.
2 Jahrgang 14 Amtsblatt Nr. 12 Wolfsburg, 17. März 2017 Seite 140 Der Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht liegen vom bis einschließlich im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, im 3. Obergeschoss, Rathaus B, Porschestraße 49, zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Montag bis Donnerstag Freitag 07:00 Uhr - 19:00 Uhr 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Auskunft zu diesem Entwurf des Bebauungsplanes wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss, Zimmer B 311, während der folgenden Zeiten erteilt: Montag und Dienstag Mittwoch und Freitag Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr Die Einsichtmöglichkeit in den Planentwurf und die Begründung einschließlich Umweltbericht besteht ebenfalls in der Sprechstelle Ehmen zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Sprechstelle. Auskünfte zu dem Bauleitplan können jedoch nur direkt im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung erteilt werden. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen stehen Gutachten und fachliche Stellungnahmen lediglich im Rathaus zur Verfügung. Die Planung und Begründung ist auch unter einsehbar. Folgende nach Themenfeldern gegliederte umweltbezogene Informationen mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Mensch und Natur liegen vor: 1. Schutzgut Mensch: - Schalltechnisches Gutachten Büro Bonk-Maire-Hoppmann GbR Garbsen vom zu Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm - "Verkehrszählung und Verkehrsprognoseabschätzungen" Büro Zacharias Verkehrsplanungen Hannover vom April 2014 zu den vorhandenen Verkehrsmengen und den Auswirkungen der zu erwartenden Verkehrsmengen aus dem Plangebiet - "Verkehrszählung und Verkehrsprognoseabschätzungen" Zusatzuntersuchung Anbindung zum Malerhoop/Knotengestaltung Büro Zacharias Verkehrsplanungen Hannover vom zu den vorhandenen Verkehrsmengen und den Auswirkungen der zu erwartenden Verkehrsmengen aus dem Plangebiet - Stellungnahmen von Bürgern vom und sowie vom , und zu Verkehrsaufkommen und Verkehrssicherheit - Zwei Stellungnahmen Dritter vom und vom zum Gewerbelärm und dem Schutz davor - Stellungnahme der IHK Lüneburg-Wolfsburg vom und zu Immissionswerten für Gewerbebetriebe - Stellungnahme der HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade vom und vom zu Immissionswerten für Gewerbebetriebe - Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vom zu Immissionswerten für Gewerbebetriebe - Stellungnahme der WMG Wolfsburg vom zu Immissionswerten für Gewerbebetriebe 2. Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: - Gutachten Naturschutzfachliche Kartierungen und Artenschutzrechtliche Bewertung Büro LaReG Braunschweig, Stand September 2014 mit Informationen zu Amphibien, Brutvögeln, Fledermäusen und Heuschrecken
3 Jahrgang 14 Amtsblatt Nr. 12 Wolfsburg, 17. März 2017 Seite Gutachten Grünordnerischer Fachbeitrag Büro LaReG Braunschweig, Stand mit Informationen zur Eingriffsregelung gem. 1 a BauGB - Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom und vom sowie vom zu Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen und -bilanzierung, Artenschutzmaßnahmen sowie Offenlegung des Grabens, zum Monitoring sowie zur Sicherung über den städtebaulichen Vertrag - Stellungnahme des Umweltverbandes BUND vom und vom zu Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen, Offenlegung des Grabens sowie Heilquellenschutz und zum naturräumlichen Zusammenhang der externen Ausgleichsmaßnahmen. 3. Schutzgut Landschaft: - Gutachten Grünordnerischer Fachbeitrag Büro LaReG Braunschweig, Stand Stellungnahme eines Dritten vom zum entstehenden Ortsbild 4. Schutzgut Wasser: - Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom zum Heilquellenschutzgebiet - Stellungnahme des Umweltverbandes BUND vom Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom zu Heilquellenschutz und Grabenverlegung 5. Schutzgut Boden: - Geotechnisches Gutachten zum Bauvorhaben Büro Systemanalyse und Umwelt-Beratung GmbH Wernigerode vom zur Bebaubarkeit - Gutachten Orientierende Bodenuntersuchung Büro Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik mbh Braunschweig vom zu Bebaubarkeit und chemischer Analytik - Stellungnahme des Umweltverbandes BUND vom zu flächensparender Bauweise - Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom zum Altlastenverdacht - Eine Stellungnahme eines Dritten vom zur Bodenversiegelung 6. Schutzgut Luft: - Stellungnahme des Umweltverbandes BUND vom zu Kleinfeuerungsanlagen 7. Kultur und Sachgüter: - Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde, einschließlich der Bodendenkmalpflege, vom zu evtl. Kulturdenkmalfunden Während der Auslegungsfrist können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, Wolfsburg, vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der o. a. Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Hinweis: Die oben genannten umweltbezogenen Informationen sind auf Grund ihres Umfangs nur während der genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung ( ) einsehbar, sie sind auch nicht auf der Internetseite der Stadt verfügbar.
4 Jahrgang 14 Amtsblatt Nr. 12 Wolfsburg, 17. März 2017 Seite 142
5 Jahrgang 14 Amtsblatt Nr. 12 Wolfsburg, 17. März 2017 Seite 143 Ortsratssitzungen Bekanntmachung einer Sitzung des Ortsrates Westhagen am Mittwoch, dem um 19:00 Uhr im Diakonie Integrationszentrum MeiNZ, Hallesche Straße 26 c/d, Wolfsburg. Tagesordnung: Öffentlicher Teil Eröffnung der öffentlichen Sitzung 1 Projekt Westhagen Sanierungsmaßnahme Dresdener Ring Süd, Tunnel und Querung, Beschluss über die Entwurfsplanung (Planungsvorlage) Schließung der öffentlichen Sitzung Bekanntmachung einer Sondersitzung des Ortsrates Hehlingen am Donnerstag, dem um 18:30 Uhr in der Mehrzweckhalle, Zum Sportplatz, Wolfsburg. Tagesordnung: Öffentlicher Teil Eröffnung der öffentlichen Sitzung 1 Verkehrskonzeption Süd-Ost Bericht der Verwaltung Schließung der öffentlichen Sitzung Öffentliche Ausschreibungen/Offene Verfahren Stadt Wolfsburg Zentrale Vergabestelle Rathaus B, Zimmer B B 443 Porschestraße Wolfsburg Telefon: Telefax: Die elektronischen Vergabeunterlagen können unter "DTVP" unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Vergabe-Nr : Grunderneuerung der Bushaltebuchten Willy-Brandt-Platz FR Süden, Beton- und Straßenbauarbeiten; Eröffnung am um 10:30 Uhr. Vergabe-Nr : Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung sowie weiterer Wäsche - Rahmenvertrag über die Reinigung von Wäsche der Feuerwehr Wolfsburg; Eröffnung am um 11:00 Uhr.
6 Jahrgang 14 Amtsblatt Nr. 12 Wolfsburg, 17. März 2017 Seite 144 Vergabe-Nr : Erweiterung und Umbau Schulzentrum Fallersleben, Abbrucharbeiten 3. BA; Eröffnung am um 11:00 Uhr. Vergabe-Nr : Erweiterung und Umbau Schulzentrum Fallersleben, Metallbau-Fenster-Fassaden 3. BA; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Vergabe-Nr : Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen Schulzentrum Fallersleben, Raumlufttechnische Anlagen 3. BA; Eröffnung am um 10:30 Uhr. Vergabe-Nr : Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen Schulzentrum Fallersleben, Heizungstechnische Anlagen 3. BA; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Vergabe-Nr : Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen Schulzentrum Fallersleben, Starkstromanlagen 3. BA; Eröffnung am um 11:30 Uhr. Vergabe-Nr : Sicherheitsdienstleistungen in den Rathäusern A - E und Alvar-Aalto-Kulturhaus der Stadt Wolfsburg, Präventive Streife und Wachdienst; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Öffentliche Zustellungen Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Bürgerdienste Porschestraße Wolfsburg Öffentliche Zustellung eines Bescheides gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBL. I S. 2354). Die Zustellung eines Bescheides an unten angegebenen Zustellungsadressaten konnte nicht bewirkt werden, da der Aufenthalt unbekannt ist. Der Zustellungsadressat wird benachrichtigt, dass die Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat, die hiermit öffentlich zugestellt wird. Zustellungsadressat Letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen/Datum des Bescheides Nicklas Bendtner Sandweg 34 01/13 WOB-BB Wolfsburg Der Bescheid kann von dem Zustellungsadressaten oder einer bevollmächtigten Person bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, Rathaus B, Zimmer B 015, während der Sprechzeiten Montag und Dienstag Donnerstag Mittwoch und Freitag 08:30 bis 16:30 Uhr 08:30 bis 17:30 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung eingesehen bzw. abgeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte.
7 Jahrgang 14 Amtsblatt Nr. 12 Wolfsburg, 17. März 2017 Seite 145 Die Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erfolgt am Der Bescheid gilt am als öffentlich zugestellt. Wolfsburg, Der Oberbürgermeister im Auftrag Markgraf Öffentliche Zustellung eines Bescheides gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBL. I S. 2354). Die Zustellung eines Bescheides an unten angegebenen Zustellungsadressaten konnte nicht bewirkt werden, da der Aufenthalt unbekannt ist. Der Zustellungsadressat wird benachrichtigt, dass die Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat, die hiermit öffentlich zugestellt wird. Zustellungsadressat Letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen/Datum des Bescheides Nicklas Bendtner Sandweg 34 01/13 WOB-NB Wolfsburg Der Bescheid kann von dem Zustellungsadressaten oder einer bevollmächtigten Person bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, Rathaus B, Zimmer B 015, während der Sprechzeiten Montag und Dienstag Donnerstag Mittwoch und Freitag 08:30 bis 16:30 Uhr 08:30 bis 17:30 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung eingesehen bzw. abgeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte. Die Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erfolgt am Der Bescheid gilt am als öffentlich zugestellt. Wolfsburg, Der Oberbürgermeister im Auftrag Markgraf Öffentliche Zustellung eines Bescheides gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBL. I S. 2354). Die Zustellung eines Bescheides an unten angegebenen Zustellungsadressaten konnte nicht bewirkt werden, da der Aufenthalt unbekannt ist. Der Zustellungsadressat wird benachrichtigt, dass die Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat, die hiermit öffentlich zugestellt wird. Zustellungsadressat Letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen/Datum des Bescheides Adrian-Mircea Ciglenean Heinrich-Heine-Straße 10 01/13 WOB-HK Wolfsburg
8 Jahrgang 14 Amtsblatt Nr. 12 Wolfsburg, 17. März 2017 Seite 146 Der Bescheid kann von dem Zustellungsadressaten oder einer bevollmächtigten Person bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, Rathaus B, Zimmer B 015, während der Sprechzeiten Montag und Dienstag Donnerstag Mittwoch und Freitag 08:30 bis 16:30 Uhr 08:30 bis 17:30 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung eingesehen bzw. abgeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte. Die Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erfolgt am Der Bescheid gilt am als öffentlich zugestellt. Wolfsburg, Der Oberbürgermeister im Auftrag Markgraf
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