Amtliches Bekanntmachungsblatt der
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1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) , Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister Redaktion: Philipp Reimer, Tel.: (038293) , Das Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und liegt in der Infothek im Warteraum Erdgeschoss der Stadtverwaltung während der Dienststunden zur kostenlosen Mitnahme bereit. Zusätzlich können Sie das Bekanntmachungsblatt auf unserer Internetseite abrufen. Jahrgang 11 Donnerstag, den Nummer 11 Inhalt Seite Öffentliche Bekanntmachungen: Grünschnittannahme beim Bauhof im Oktober 2 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn 2 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn 3 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Ostseebad 3-4 Kühlungsborn Strandwald Hansa-Haus und Schloss am Meer betreffend BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn AUFSTELLUNGSBESCHLUSS sowie frühzeitige Unterrichtung und Erörterung Bebauungsplan 6-7 Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Grundstück Dünengarten Gastfamilien für Schüleraustausch gesucht 8
2 Amtliches Bekanntmachungsblatt -2- Nr. 11/2014 Öffentliche Bekanntmachungen Grünschnittannahme beim Bauhof im Oktober Wie bereits erfolgreich praktiziert, wird im Oktober die Möglichkeit für Einwohner des Ostseebades Kühlungsborn bestehen, kompostierbare Gartenabfälle (Grünschnitt und Astwerk) aus dem privaten Bereich beim Bauhof, Zur Asbeck 21 von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis Uhr und sonnabends von bis Uhr unentgeltlich abzugeben. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist damit im Ostseebad untersagt. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M-V S. 206) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBI. M-VS. 539) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom sowie nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Änderungssatzung erlassen: 1 Der 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Der Bürgermeister wird für sieben Jahre gewählt. 2 Inkrafttreten (1) Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt am , Ostseebad Kühlungsborn, den Bürgermeister (Siegel) Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
3 Amtliches Bekanntmachungsblatt -3- Nr. 11/ Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M-V 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom sowie nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Änderungssatzung erlassen: 1 Der 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Finanzausschuss: Der Ausschuss besteht aus sechs Stadtvertretern und fünf sachkundigen Einwohnern. 2 Der 6 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: Er besteht aus fünf Stadtvertretern und vier sachkundigen Einwohnern. 3 Inkrafttreten (1) Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt am Ostseebad Kühlungsborn, den Bürgermeister (Siegel) Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Strandwald Hansa-Haus und Schloss am Meer betreffend Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Strandwald, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. Der Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieses Amtlichen Bekanntmachungsblattes in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung ab diesem Tage in der Stadtverwaltung, Bauamt, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
4 Amtliches Bekanntmachungsblatt -4- Nr. 11/2014 Unbeachtlich werden: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes, 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 sind nach 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bürgermeister (Siegel) Anlage: Übersichtsplan zur Lage des Geltungsbereichs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 11 Am Buttweg zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau einer Feldsteinscheune. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan nicht überplant bzw. im Außenbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Darstellungen werden daher im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche und Grünfläche geändert.
5 Amtliches Bekanntmachungsblatt -5- Nr. 11/2014 Aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung resultiert als einzige wesentliche Änderung die Korrektur der Bezeichnung der betroffenen Trinkwasserschutzzone von III A in III B. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes liegen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis zum in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stadt macht bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind: - Umweltbericht zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes: analog zum Umweltbericht im Bebauungsplan Nr. 11 wurde der Umweltbericht zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erstellt. Erhaltenswerte Grünstrukturen werden gesichert. Der geringe Eingriff wird durch die Anpflanzung von Obstbäumen ausgeglichen. Nachhaltige Beeinträchtigungen auf das benachbarte FFH- Gebiet Kühlung können gemäß FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 11 ausgeschlossen werden, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind nicht betroffen. - Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock zum Vorentwurf: Verweis auf Bebauungsplan Nr. 11, die Naturschutzgenehmigung wurde inzwischen erteilt, artenschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen. - Stellungnahme der unteren Bodenschutz- und der unteren Wasserbehörde des Landkreises Rostock zum Vorentwurf: keine Einwände. - Stellungnahme des Forstamtes Bad Doberan zum Vorentwurf: Analog zum Bebauungsplan Nr. 11 wird auf den einzuhaltenden Waldabstand von 30 m hingewiesen. Bürgermeister Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
6 Amtliches Bekanntmachungsblatt -6- Nr. 11/2014 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Grundstück Dünengarten AUFSTELLUNGSBESCHLUSS sowie frühzeitige Unterrichtung und Erörterung Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Dünengarten" gemäß 2 u. 8 i.v.m. 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das im Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet 6 mit der Zweckbestimmung "Fremdenverkehrs-/Kurgebiete" an der Waldstraße Nr. 45, 47 und 49, Flurstücke 2/56, 2/62, 2/63, 2/64 und 2/65 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn, begrenzt im Süden durch die Waldstraße, im Osten durch den Campingplatz, im Norden durch den Strand und im Westen durch die Reha-Klinik, mit einer Größe von ca. 3,5 ha (s. Übersichtsplan in der Anlage). Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Ordnung im Bereich der Ferienwohnanlage an der Waldstraße gewahrt und die weitere bauliche Entwicklung geregelt werden. Das Gebiet dient vorwiegend der Beherbergung (wie z.b. Jugendhotel) und einer an die Umgebung angepassten, touristischen Entwicklung. Dauerwohnungen, Einzelhandel, störende Gewerbebetriebe oder Vergnügungsstätten sind an dieser Stelle auszuschließen. Die naturschutzfachlichen Belange sind zu beachten. Zur Sicherung der Planung soll eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich aufgestellt werden. Da es sich um die Wiedernutzbarmachung einer innerörtlichen Fläche handelt und keine Schutzgebiete betroffen sind, soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB aufgestellt werden. Die Umweltbelange einschließlich Artenschutz sind dabei zu berücksichtigen, allerdings ist keine formale Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Die Öffentlichkeit kann sich gemäß 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Bauamt der Stadtverwaltung Kühlungsborn, Zimmer 30, Ostseeallee 20, Ostseebad Kühlungsborn, unterrichten und sich in der Zeit vom bis zum zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadtverwaltung Kühlungsborn äußern. Der Aufstellungsbeschluss und die Möglichkeit zur frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung werden hiermit bekannt gemacht. Bürgermeister
7 Amtliches Bekanntmachungsblatt -7- Nr. 11/2014 Anlage: Übersichtsplan zur Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Dünengarten" OSTSEE
8 Amtliches Bekanntmachungsblatt -8- Nr. 11/2014 Internationaler Schüleraustausch Gastfamilien gesucht! Kulturaustausch - ermöglichen Sie einem jungen Menschen den Aufenthalt in Deutschland und erfreuen Sie sich an der kurzzeitigen Erweiterung Ihrer Familie! Die Jugendlichen verfügen über Deutschkenntnisse, müssen ein Gymnasium besuchen und bringen für persönliche Wünsche Taschengeld mit. Chile Deutsche Schule Karl Anwandter, Valdivia Familienaufenthalt: 5. Dezember Februar Schüler(innen), Jahre Deutsche Schule R.A.Philippi, La Union Familienaufenthalt: 6. Dezember Februar Schüler(innen), Jahre Peru Alexander-von-Humboldt-Schule, Lima Familienaufenthalt: 8. Januar. 28. Februar Schüler(innen), Jahre Brasilien Pastor Dohms Schule, Porto Alegre Familienaufenthalt: 12. Januar. 13. Februar Schüler(innen), Jahre In alle Länder ist ein Gegenbesuch möglich! Ausführliche Informationen erhalten Sie bei: Schwaben International e.v., Uhlandstr. 19, Stuttgart Tel , Fax , schueler@schwaben-international.de Das nächste Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint am
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