GEMEINDE BELM. Landkreis Osnabrück. Bebauungsplan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße. SCOPING-Unterlagen zum UMWELTBERICHT gem.
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- Kilian Seidel
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1 GEMEINDE BELM Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße SCOPING-Unterlagen zum UMWELTBERICHT gem. 2a BauGB Projektnummer: Datum:
2 Gemeinde Belm, B-Plan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße 2 / 10 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad INHALTSVERZEICHNIS I. EINLEITUNG... 3 II. SCOPING... 3 III. INHALTE DES UMWELTBERICHTES ZUM BEBAUUNGSPLAN... 4 A. ÜBERSICHT... 4 B. UNTERSUCHUNGSRAHMEN DER ZU BEURTEILENDEN SCHUTZGÜTER... 4 Bestand und Bewertung... 4 Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung)... 4 Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz)... 4 Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring)... 4 C. STATUS-QUO-PROGNOSE (NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG)... 4 D. DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ALTERNATIVEN AUS UMWELTSICHT... 4 E. DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN... 5 F. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG... 5 G. ANHANG... 5 IV. GEMEINDE BELM, BEBAUUNGSPLAN NR. 20 SÜDLICH DER DORFSTRAßE... 5 Wallenhorst, IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG i.v. Böhm Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Urte Vierkötter Wallenhorst, Proj.-Nr.: IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon ( ) Telefax ( ) Marie-Curie-Straße 4a W allenhorst h t t p : / / w w w. i n g e n i e u r p l a n u n g. d e Beratende Ingenieure Ingenieurkammer Niedersachsen Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO
3 Gemeinde Belm, Ortsteol Vehrte, B-Plan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 3 / 10 I. Einleitung Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße befindet sich in der Gemeinde Belm, Ortsteil Vehrte. Nördlich des Planungsraumes verläuft die Dorfstraße (K 15), östlich grenzt das Wohngebiet Auf der Gehlke an. Nördlich der Dorfstraße bzw. westlich des Planungsraumes befinden sich Siedlungen des Außenbereich. Die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. 4 BauNVO dient vorwiegend dem Wohnen und soll dem Ortsteil Vehrte eine angemessene Eigenentwicklung sichern bzw. ermöglichen. Das Plangebiet weist eine Größe von m² auf. Nach 2 Abs. 4 BauGB hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. Gesonderter Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht (genauere Inhalte des Umweltberichtes, sh. Anlage zu 2 Abst. 4 und 2a BauGB). II. Scoping Nach 2 Abs.4 BauGB legt die Gemeinde fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Diese Festlegung des Umfangs des Umweltberichtes erfolgt gem. 4 Abs. 1 BauGB unter Beteiligung der Behörden. Dieses Vorgehen wird Scoping oder auch Antragskonferenz genannt. Im Rahmen des Scopings sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu aufgefordert, dem Planungsträger Wertelemente von besonderer Bedeutung (z.b. Schutzgebiete, Angaben zu streng oder besonders geschützten Arten, Bodendenkmale) für die weitere Bearbeitung zu nennen und ggf. vorhandenes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls ist es Aufgabe des Scopings abzuklären, ob und in welchem Umfang Sondergutachten [z.b. schalltechnische, bodenspezifische oder faunistische Untersuchungen oder Bewertungen (bspw. nach 44/45 BNatSchG)] oder weitere Verfahrensschritte (z.b. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Artenschutzbeitrag) durchgeführt werden.
4 Gemeinde Belm, B-Plan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße 4 / 10 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad III. Inhalte des Umweltberichtes zum Bebauungsplan A. Übersicht Die Inhalte des Umweltberichtes nach 2 Abs.4 und 2a Satz 2 Nr.2 ergeben sich aus der Anlage zum BauGB. Punkte gem. Anlage zum BauGB 1 a) Inhalt und Ziele, Bedarf an Grund/Boden 1 b) Ziele des Umweltschutzes 2 a) Bestandsaufnahme 2 b) Entwicklungsprognosen 2 c) Maßnahmen: Vermeidung, Minderung, Kompensation 2 d) Planungsalternativen 3 a) Verfahren, Methodik, Schwierigkeiten 3 b) Maßnahmen zur Überwachung 3 c) Allgemein verständliche Zusammenfassung B. Untersuchungsrahmen der zu beurteilenden Schutzgüter Die Belange der Umwelt werden primär über die folgenden Schutzgüter erfasst: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen der Schutzgüter Darüber hinaus: Schutzgebiete und -objekte sowie Natura 2000-Gebiete, ggf. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Im Rahmen der Schutzgutuntersuchungen werden folgende Untersuchungsinhalte abgehandelt: Bestand und Bewertung Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung) Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz) Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring) C. Status-Quo-Prognose (Nichtdurchführung der Planung) D. Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen aus Umweltsicht Im Umweltbericht werden gleichfalls die wichtigsten geprüften Alternativen beschrieben. Diese Beschreibung umfasst alternative Bebauungskonzepte.
5 Gemeinde Belm, Ortsteol Vehrte, B-Plan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 5 / 10 E. Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht umfasst eine Darstellung der Schwierigkeiten (z.b. Kenntnislücken oder nur eingeschränkt verwertbare Daten), die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind. F. Allgemein verständliche Zusammenfassung Ein allgemein verständlicher Text fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen. G. Anhang Der Anhang des Umweltberichtes beinhaltet die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Kompensationsermittlung gemäß anzuwendendem Modell. IV. Gemeinde Belm, Bebauungsplan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße Im Folgenden sind die Aspekte aufgeführt, die im Rahmen der Wirkungsprognosen berücksichtigt werden (Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen). Hinsichtlich der Bestandsdaten wird insbesondere auf vorhandene Angaben der räumlichen Gesamtplanung (z.b. Regionalplanung) und auf Fachplanungen (z.b. Map-Server des NLWKN 1, Geo-Server des Landkreises Osnabrück 2 Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan bzw. vorliegender Grünordnungsplan) zurückgegriffen. Zur Erfassung der Biotoptypen des Gebietes wird eine Kartierung mit Hilfe des Schlüssels von DRACHENFELS (2011) durchgeführt. Die Bestandsdarstellung erfolgt in einem gesonderten Plan. Die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt anhand des Osnabrücker Kompensationsmodells (LK Osnabrück 2009). Sollten den Behörden spezielle Angaben und Bestandsdaten zu den folgenden Punkten vorliegen, sind diese der Kommune zur Verfügung zu stellen: 1 Map-Server der niedersächsischen Umweltverwaltung: 2 Geo-Server des Landkreises Osnabrück:
6 Gemeinde Belm, B-Plan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße 6 / 10 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad Tiere und Pflanzen (gem. 1 Abs.6 Nr.7a BauGB) / Biologische Vielfalt (gem. 1 Abs.6 Nr.7a BauGB) 3 / Spezieller Artenschutz Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Biotoptypenkartierung, Angaben der UNB (insb. Angaben zu besonders oder streng geschützten Arten), NLWKN- Map-Server, Geo-Server des Landkreises Osnabrück Nr. 11.1a (A) Acker Wertfaktor 1,0 Nr. 11.1b (A) Acker auf Plaggeneschstandort Wertfaktor 1,1 Bei einem kleinen Teilbereich im Nordwesten der im Plangebiet liegenden Ackerfläche handelt es sich um einen Plaggeneschstandort. Zur Berücksichtigung dieser besonderen Schutzwürdigkeit wird im Rahmen der Biotoptypenbewertung (vgl. Punkt Tiere und Pflanzen ) ein Aufschlag von 0,1 auf den Biotoptypenwert vergeben, so dass der Acker im Bereich des Plaggeneschs den Wertfaktor 1,1 erhält. Nr. 9.6 (GI) Intensivgrünland Wertfaktor 1,2 Im Nordosten des Plangebiets befindet sich eine kleine, intensiv genutzte Grünlandfläche. Nr / (OEL/PHZ) Locker bebautes Einzelhausgebiet / Neuzeitlicher Ziergarten Wertfaktor 0,0/1,0 Im Plangebiet befindet sich ein Wohnhaus mit Hausgarten. Der Hausgarten wird in erster Linie als Obst- und Gemüsegarten genutzt. Angrenzende Bereiche Im Süden grenzt an den Geltungsbereich eine Ackerfläche an. Auf der westlich angrenzenden Fläche befindet sich eine Wohnbebauung mit Hausgärten. Im Norden des Plangebietes verläuft die Dorfstraße mit weiteren Wohngrundstücken. Östlich ist ebenfalls eine Wohnbebauung mit Hausgarten vorzufinden. Sü-östlich ist wiederum eine landwirtschaftlich genutzte Fläche vorzufinden. Eine Sichtung des Map-Servers der Niedersächsischen Umweltverwaltung und des Geo- Server des Landkreises Osnabrück zeigt, dass das Plangebiet innerhalb des großflächigen Naturparks Nördlich Teutoburger Wald, Wiehengebirge, Osnabrücker Land liegt. Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet LSG OS 50 Wiegengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland liegt im Umfeld von Vehrte und ist im Süden ca. 160 m vom Plangebiet entfernt. Sonstige Schutzgebiete befinden sich nicht im Umfeld der Planung. 3 Der Begriff Biologische Vielfalt (Biodiversität) umfasst neben der Vielfalt der Arten auch die Genunterschiede zwischen den Organismen einer Art und die Vielzahl der Lebensräume der Arten. Zur Operationalisierung der Biodiversität werden folgende Kriterien berücksichtigt: Rote Listen Biotoptypen und Rote Listen Pflanzen- und Tierarten [MAYER, ABS UND FISCHER 2002 sehen (in der Regel) in den Kriterien Seltenheit und Gefährdung die wesentlichen Kriterien für Bewertungen der Biodiversität. Dies um so mehr, da diese Kriterien schon seit längerer Zeit im Naturschutz eine wichtige Rolle spielen.], Streng geschützte Arten Faunistische Funktionsbeziehungen Schutzgebiete
7 Gemeinde Belm, Ortsteol Vehrte, B-Plan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 7 / 10 Gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück (2004, Teilfortschreibung 2013) liegt das Plangebiet innerhalb eines Vorranggebietes für die Siedlungsentwicklung Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osnabrück (1993) macht keine flächenbezogenen Aussagen zum Geltungsbereich. Die Bestimmungen des nationalen sowie internationalen Artenschutzes werden über die Paragraphen 44, 45 und 67 BNatSchG 4 erfasst. Der 44 BNatSchG befasst sich mit Verbotsvorschriften im Bezug auf besonders geschützte und streng geschützte Arten. In 44 (5) BNatSchG wird aber klargestellt, dass die dort aufgeführten Verbotstatbestände in Planungs- und Zulassungsverfahren ausschließlich für die FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen Vogelarten gelten. Bei den europäischen Vogelarten wird der Blick auf Arten mit besonderer Planungsrelevanz 5 fokussiert. Diese Festlegung erfolgt in Anlehnung an das Forschungsprogramm Straßenwesen (Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Endbericht) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Anwendung der RLBP (Ausgabe 2011) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen 6. Nach der Bestandsaufnahme der Biotoptypen (landwirtschaftliche Nutzflächen, Wohngrundstück, artenarmer Scherrasen; vgl. Beschreibung oben) kann das Vorhandensein von artenschutzrelevanten Arten im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Die spezifischen Habitatstrukturen/ -ausprägungen können insbesondere mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel darstellen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vom April 2016 wurde zur faunistischen Bewertung des Plangebietes sowie als Grundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung eine Erfassung der Brutvögel auf der Grundlage der Methodenstandards nach Südbeck et al. (2005) mit 5 Begehungen durchgeführt. Für den Bereich des Untersuchungsgebietes konnten Amsel, Bachstelze, Buchfink und Haussperling als Brutvögel nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich entsprechend der den Bereich prägenden Biotoptypen um verbreitete Arten die besonders im Bereich der Siedlungen. Mit der Umsetzung der Planung gehen nach aktuellem Kenntnisstand keine Brutreviere von europäischen Vogelarten mit besonderer Planungsrelevanz verloren. Für die nachgewiesenen Brutvogelarten und einer durchzuführenden Relevanzprüfung über möglicherweise zusätzlich betroffene Artgruppen und Arten ist die mit Umsetzung der Planung mögliche Erfüllung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG im Rahmen eines Artenschutzbeitrages abzuprüfen In der Fassung vom , BGBL. I S (Inkrafttreten am ) Albrecht et al (2014): FE /201/LRB, Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht Entsprechend der Ausführungen in diesen Hinweisen fallen hierunter Arten des Anhang I der VS-RL, Arten nach Art 4 Abs. 2 der VS-RL, Vogelarten der Roten Liste Nds. und D mit Gefährdungsstatus 1,2,3 und G, ausgewählte Arten des Status V sowie Koloniebrüter mit mehr als 5 Paaren. Zusätzlich diejenigen Vogelarten die diese Kriterien nicht erfüllen, aber gemäß 54 BNatSchG streng geschützt sind.
8 Gemeinde Belm, B-Plan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße 8 / 10 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem. Naturschutzgesetzgebung): Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen Funktionsverlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen durch z.b. Nutzungsänderung, Lebensraumzerschneidungen oder emissionsbedingte Beeinträchtigungen wie Schadstoffe, optische sowie akustische Störreize Beeinträchtigung von Schutzgebieten und objekten (Naturschutzgesetzgebung) Überplanung oder Beeinträchtigung von Arten oder Biotopen der Rote Listen Überplanung oder Beeinträchtigung von streng oder besonders geschützten Arten Boden (gem. 1 Abs.6 Nr.7a BauGB) Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, NIBIS-Kartenserver des LBEG 7, Geo-Server des Landkreises Osnabrück Die Sichtung des Kartenservers des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat ergeben, dass von der Planung die Bodentypen Braunerde und in einem kleinen Teilbereich im Nordwesten Plaggenesch unterlagert von Pseudogley-Braunerde betroffen sind. Der Bodentyp Plaggenesch unterlagert von Pseudogley-Braunerde ist in der Karte Suchräume für schutzwürdige Böden des LBEG als schutzwürdiger Bodentyp dargestellt. Bei Plaggeneschböden handelt es sich um einen Bodentypen mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung, die ein Dokument der Kulturgeschichte darstellen und Archivcharakter haben. Der Profilaufbau von Plaggeneschböden konserviert eine historische, heute nicht mehr praktizierte Nutzungsform. Zur Berücksichtigung dieser besonderen Schutzwürdigkeit wird im Rahmen der Biotoptypenbewertung (vgl. Punkt Tiere und Pflanzen ) ein Aufschlag von 0,1 auf den Biotoptypenwert vergeben, der in die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung einfließt. Altstandorte sind gemäß Kartenserver des LBEG und Geo-Server des Landkreises Osnabrück im Geltungsbereich und im näheren Umfeld nicht vorhanden. Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem. Naturschutzgesetzgebung): Verlust aller Bodenfunktionen durch Versiegelung Funktionsverlust von Bodenbereichen speziell mit besonderer Bedeutung durch Überplanung oder Schadstoffeintrag Mobilisierung von Schadstoffen durch Inanspruchnahme belasteter Flächen (Altlasten, Deponien u.s.w.) Wasser (gem. 1 Abs.6 Nr.7a BauGB) Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, NIBIS-Kartenserver des LBEG 8, NLWKN-Map-Server, Geo-Server des Landkreises Osnabrück Eine Sichtung von Map-Server des NLWKN und Geoserver des Landkreises Osnabrück weist nicht darauf hin, dass wasserspezifische Wertelemente mit besonderer Bedeutung von der Planung betroffen sind. 7 NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie: 8 NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie:
9 Gemeinde Belm, Ortsteol Vehrte, B-Plan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 9 / 10 Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem. Naturschutzgesetzgebung): Beeinträchtigung von Oberflächengewässern speziell mit besonderer Bedeutung durch Verlust, Verlegung, Veränderung, Einleitung oder Schadstoffeintrag Beeinträchtigung von grundwasserspezifischen Funktionsbereichen speziell mit besonderer Bedeutung durch Versiegelung, GW-Absenkung, Anstau, Umleitung oder Schadstoffeintrag Beeinträchtigung von Schutzausweisungen nach Niedersächsischem Wassergesetz Klima und Luft (gem. 1 Abs.6 Nr.7a BauGB) Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Waldfunktionenkarte Niedersachsen, Biotoptypenkartierung Eine Sichtung der Waldfunktionenkarte Niedersachsen weist nicht darauf hin, dass klimatische oder lufthygienische Wertelemente mit besonderer Bedeutung von der Planung betroffen sind. Dies bestätigt auch die Ortsbegehung bzw. die Biotoptypenkartierung. Eine nähere Beurteilung erfolgt im Umweltbericht. Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem. Naturschutzgesetzgebung): Beeinträchtigung von bedeutsamen Flächen der Kalt- oder Frischluftentstehung durch Versiegelung, sonstige Überplanung oder Schadstoffeintrag Beeinträchtigung von klimatisch oder lufthygienisch wirksamen Abfluss- oder Ventilationsbahnen durch Schaffung von Barrieren oder Schadstoffeintrag Landschaft (gem. 1 Abs.6 Nr.7a BauGB) Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Biotoptypenkartierung Eine Sichtung des Map-Servers der Niedersächsischen Umweltverwaltung und des Geo- Server des Landkreises Osnabrück zeigt, dass das Plangebiet innerhalb des großflächigen Naturparks Nördlich Teutoburger Wald, Wiehengebirge, Osnabrücker Land liegt. Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet LSG OS 50 Wiegengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland liegt im Umfeld von Vehrte und ist im Süden ca. 160 m vom Plangebiet entfernt. Das Plangebiet fällt in nördliche Richtung um ca. 5 m ab. Die strukturlosen landwirtschaftlichen Nutzflächen im südwestlichen Randbereich der Ortslage Vehrte haben eine untergeordnete Bedeutung für das Landschaftsbild und die Feierabenderhohlung. Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem. Naturschutzgesetzgebung): Überplanung von Bereichen mit bedeutsamen Landschaftsbildqualitäten (inkl. der natürlichen Erholungseignung) bzw. von kulturhistorischen oder besonders landschaftsbildprägenden Strukturelementen Beeinträchtigung von Bereichen mit bedeutsamen Landschaftsbildqualitäten (inkl. der natürlichen Erholungseignung) durch Verlärmung, Zerschneidung oder visuelle Überprägung Beeinträchtigung von landschaftsbildspezifischen Schutzgebieten oder objekten
10 Gemeinde Belm, B-Plan Nr. 20 Südlich der Dorfstraße 10 / 10 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad Menschen (gem. 1 Abs.6 Nr.7c BauGB) Bestandsdaten, insb.: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Regionales Raumordnungsprogramm, Schalltechnische Untersuchung Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen: Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Immissionen Verlust oder Funktionsverlust von Wohn- und/oder Wohnumfeldflächen (inkl. siedlungsnaher Freiraum) Verlust oder Funktionsverlust von bedeutsamen Flächen der Freizeit- bzw. Tourismusinfrastruktur Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. 1 Abs.6 Nr.7d BauGB) Bestandsdaten, insb.: Angaben der Kommune und des Landkreises, Ortsbegehung Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen: Beeinträchtigung geschützter Denkmäler oder sonstiger schützenswerter Objekte / Bauten z.b. durch Verlust, Überplanung, Verlärmung, Beschädigung (Erschütterungen, Schadstoffe) Beeinträchtigung von Sachgütern durch Überplanung Wechselwirkungen (gem. 1 Abs.6 Nr.7i BauGB) Bestandsdaten: Bestandsdaten der sonstigen Schutzgüter Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen: Beeinträchtigung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und Sachgüter. Europäisches Netz Natura 2000 (gem. 1 Abs.6 Nr.7b BauGB) Bestandsdaten: NLWKN-Map-Server, Geo-Server des Landkreises Osnabrück, Angaben der UNB Eine Sichtung des Map-Server des NLWKN weist darauf hin, dass sich in einem Umkreis von 2 km um das Plangebiet keine Natura-2000-Gebiete befinden, so dass keine Auswirkungen zu erwarten sind. Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen: Beeinträchtigungen des europäischen Netzes Natura 2000
11 Ap20 Nr b A 1,1 Nr / OEL/PHZ 0,0/1,0 Vehrte Ei20 Nr. 9.6 GI 1,2 Pf30 Ap20 Ap30 Ki20 Nr a A 1,0 Ah50 Lb40 Lb40 Übersichtskarte M. 1: OpenStreetMap-Mitwirkende Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2016 Legende Nr. 9.6 GI 1,2 Regionaldirektion Osnabrücck-Meppen. Geltungsbereich Erläuterung sh. Text Wertfaktor Nr. 9.6 Biotoptyp Artenarmes Intensivgrünland Code GI Entwurfsbearbeitung: Wallenhorst, Plan-Nummer: i.v. INGENIEURPLANUNGGmbH & Co.KG bearbeitet Marie-Curie-Str.4a Wallenhorst Tel /880-0 Fax05407/ gezeichnet geprüft GEMEINDE BELM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 "Südlich der Dorfstraße " Lagebezug: ETRS89 UTM 32N freigegeben Datum Zeichen Vk Frd/Koh Vk Boe H:\NLG-OS\216075\PLAENE\LP\lp_be_01.dwg(Layout2) - (E7-1-0) 11.1 a/b Acker/Acker auf Plaggenesch A 13.72/ Locker bebautes Einzelhausgebiet mit Neuzeitlicher Ziergarten OEL/PHZ Scoping Bestandsplan Maßstab 1 : 2000 Unterlage : Blatt Nr. : 1 1(1) Plotdatum: Speicherdatum:
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