Aktenzeichen - ATAD März 2018 Rundschreiben Nr. 05/2018. Nahtlosverfahren bei Abhängigkeitskranken. Sehr geehrte Damen und Herren,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktenzeichen - ATAD März 2018 Rundschreiben Nr. 05/2018. Nahtlosverfahren bei Abhängigkeitskranken. Sehr geehrte Damen und Herren,"

Transkript

1 Aktenzeichen - ATAD Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Speyer Reha-Steuerung und -Strategie Eichendorffstraße 4-6, Speyer Postanschrift: Speyer Telefon: Es betreut Sie: Sabine Hoffmann Telefon: Telefax: sabine.hoffmann@drv-rlp.de Mo-Do 08:00-16:00 Uhr Fr 08:00-13:00 Uhr 13. März 2018 Rundschreiben Nr. 05/2018 Nahtlosverfahren bei Abhängigkeitskranken Service-Telefon: Mo-Do 07:30-19:30 Uhr Fr 07:30-15:30 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1. August 2017 sind die Handlungsempfehlungen zum Nahtlosverfahren bei Abhängigkeitskranken in Kraft. Dazu haben wir gemeinsam mit den Krankenkassen und der Deutsche Rentenversicherung Bund ein Rundschreiben und eine Pressemitteilung herausgegeben. Das Schreiben finden Sie neben den Handlungsempfehlungen im Anhang. Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir damit einen weiteren Zugangsweg zur Rehabilitation für Abhängigkeitskranke geschaffen haben. Ergibt sich die Notwendigkeit, das Antragsverfahren über die qualifizierte Entgiftungseinrichtung zu beschleunigen, bitten wir um Ihre Unterstützung. Dies betrifft einerseits die nahtlosen Übergänge aus der Entgiftung in die Rehabilitation sowie die ambulante Nachsorge, die sich in vielen Fällen an die Entwöhnungsbehandlung anschließen soll. Die bisherigen und bewährten Verfahren bleiben davon unberührt und werden weiterhin bei dem Hauptanteil der Anträge praktiziert. Seite 1 von 3

2 In der Anlage haben wir Ihnen unsere aktuelle Liste der Zuständigkeiten in unserem Hause beigefügt. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ralf Weisenburger Anlagen Handlungsempfehlungen Nahtlosverfahren Qualifizierter Entzug / Suchtrehabilitation Gemeinsames Schreiben der gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Zuständigkeit der Mitarbeiter Rehabilitation Abhängigkeitskranker bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Krankenhäuser mit qualifiziertem Entzug Seite 2 von 3

3 Verteiler: - alle von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz regelmäßig belegten stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen Abhängigkeitskranker - Nachsorgeeinrichtungen Sucht sowie Suchtberatungsstellen - Frau Sabine May Drogenbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz Bauhofstraße Mainz sabine.may@msagd.rlp.de - Herrn Dr. Volker Weissinger Fachverband Sucht Geschäftsstelle Walramstraße Bonn v.weissinger@sucht.de - Deutsche Rentenversicherung Bund Rehabilitationsrecht (0450) im Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation Frau Barbara Müller-Simon Ruhrstraße Berlin barbara.mueller-simon@drv-bund.de - Deutsche Rentenversicherung Bund Grundsatzreferat Rehabilitationsrecht, Prozess- und Formularmanagement Herr Gunnar Friemelt Hohenzollerndamm 46/ Berlin gunnar.friemelt@drv-bund.de - Hausverteiler Seite 3 von 3

4 BKK Landesverband Mitte Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland Essenheimer Straße Mainz Krankenhaus Frau/Herr Straße 55 Ort IKK Südwest - Berliner Promenade Saarbrücken KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Saarbrücken St. Johanner Str Saarbrücken Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), - Bereich Leistung - Weißensteinstraße Kassel Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) als gemeinsamer Bevollmächtigter der Ersatzkassen Landesvertretung Rheinland-Pfalz Wilhelm-Theodor-Römeldstr Mainz Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Eichendorffstr Speyer Deutsche Rentenversicherung Bund Hohenzollerndamm 46/ Berlin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Wasserstraße Bochum Handlungsempfehlungen Nahtlosverfahren Qualifizierter Entzug/Suchtrehabilitation Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben gemeinsame Handlungsempfehlungen für die Verbesserung des Zugangs nach qualifiziertem Entzug zur Suchtrehabilitation herausgegeben. Dabei soll der Übergang vom Krankenhaus in die Entwöhnungseinrichtungen durch ein Nahtlosverfahren fließend erfolgen.

5 Ziel ist es, zukünftig Drehtüreffekte möglichst zu vermeiden und die Inanspruchnahme von Suchtrehabilitationen zu steigern. Kernelemente des Verfahrens sind eine schnelle Entscheidung der Leistungsträger innerhalb von 5 Tagen und eine nahtlose Verlegung, gegebenenfalls mit begleiteter Anreise der/des Patientin/Patienten vom Krankenhaus in die Entwöhnungseinrichtung. Die Handlungsempfehlungen (Anlage) sind am in Kraft getreten. Wir freuen uns, wenn Sie an dem Nahtlosverfahren Qualifizierter Entzug/Suchtrehabilitation mitwirken und somit zur Verbesserung der Versorgung Abhängigkeitskranker beitragen. Nur bei rechtzeitiger Einleitung durch die Ärzte und den Sozialdienst des Krankenhauses einschließlich der Organisation der Weiterbehandlung kann das Nahtlosverfahren in der Praxis funktionieren. Dies setzt außerdem eine gute Kooperation mit den Entwöhnungseinrichtungen und den zuständigen Rehabilitationsträgern voraus. Im Folgenden informieren wir Sie über das zwischen den Leistungsträgern abgestimmte Antragsverfahren, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Bitte leiten Sie die folgenden Unterlagen im Falle einer Antragstellung beim zuständigen Rehabilitationsträger ein Rehabilitationsantrag, ärztlicher Befundbericht, Sozialbericht sowie zusätzlich ein formfreies Deckblatt mit Hinweis Nahtlosverfahren/EILT. Bei Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz schicken Sie bitte die vollständigen Unterlagen ausschließlich auf die Telefaxnummern des Teams Rehabilitation Abhängigkeitserkrankungen / oder / Telefonnummer / oder /

6 Bei Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund gelten folgende Nummern: Telefaxnummern , , Telefonnummer Bei Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gelten folgende Nummern: Telefaxnummern / Telefonnummer / Seitens der Rentenversicherung werden Entwöhnungsbehandlungen in Einrichtungen erbracht, die selbst betrieben werden oder mit denen ein Vertrag nach 38 Sozialgesetzbuch (SGB) IX besteht. Nach Eingang und Prüfung der oben genannten Unterlagen nimmt der Rehabilitationsträger die Auswahl der geeigneten Einrichtung vor. Hierbei werden berechtigte Wünsche der Versicherten berücksichtigt. Sofern die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt, übersenden Sie bitte den Ihnen bekannten Befundbericht, um die Anschlussrehabilitation bei der jeweils zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Dieser wird Ihnen auf Anforderung auch elektronisch übermittelt. Ein gesonderter Antrag der/des Patientin/Patienten ist nicht erforderlich. Derzeit gelten noch die Ihnen bekannten Antragsformulare der jeweiligen Kassenarten. Wir weisen darauf hin, dass auf der Bundesebene einheitliche Vordrucksätze erarbeitet werden, die wir Ihnen nach Bekanntgabe und Freigabe gerne zur Verfügung stellen. Hierbei werden Empfehlungen der Krankenhäuser sowie Wünsche der Versicherten berücksichtigt. Bei Bedarf, wie zum Beispiel bei einer spezifischen Indikationsstellung, unterstützt Sie der zuständige Ansprechpartner des Rehabilitationsträgers bei der Suche nach einer geeigneten Entwöhnungseinrichtung.

7 Eine Liste der Ansprechpartner, die die Antragsunterlagen im Rahmen des Nahtlosverfahrens innerhalb der Krankenkassen bevorzugt bearbeiten, erhalten Sie gesondert/auf elektronischem Weg. Wir bitten Sie, folgenden Hinweis zu beachten: Das Nahtlosverfahren gilt nicht für AOK-Versicherte, sofern die AOK für die Suchtrehabilitation zuständig ist. Klären Sie bitte im jeweiligen Einzelfall das weitere Vorgehen mit der AOK. Sofern Sie die Unterlagen bei den Krankenkassen auf elektronischem Weg übermitteln möchten, bitten wir Sie, Ihre Kontaktdaten an die obige Adresse zu senden. Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung und verbleiben mit freundlichen Grüßen Anlage Handlungsempfehlung

8 Krankenhäuser mit qualifiziertem Entzug Übersicht Rheinland-Pfalz Stand: Bundesland IK Krankenhaus Straße PLZ Ort Rheinland-Pfalz Marienhaus Klinikum Eifel Krankenhausstraße Bitburg Rheinland-Pfalz Stadtklinik Frankenthal Elsa-Brandström-Straße Frankenthal (Pfalz) Rheinland-Pfalz Klinikum Idar-Oberstein GmbH Dr. Ottmar-Kohler-Straße Idar-Oberstein Rheinland-Pfalz Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Weinstraße Klingenmünster Rheinland-Pfalz St. Elisabeth-Krankenhaus Ostallee Lahnstein Rheinland-Pfalz Krankenhaus zum Guten Hirten Semmelweißstraße Ludwigshafen am Rhein Rheinland-Pfalz Klinikum der Johannes- Gutenberg-Universität Langenbeckstraße Mainz Rheinland-Pfalz Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich Koblenzer Straße Wittlich Rheinland-Pfalz Klinikum Mutterhaus Trier Feldstraße Trier Rheinland-Pfalz Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach Vulkanstr Andernach Rheinland-Pfalz Rheinhessen-Fachklinik Alzey Dautenheimer Landstr Alzey

DS an alle stationären/ganztägig ambulanten/ambulanten Einrichtungen

DS an alle stationären/ganztägig ambulanten/ambulanten Einrichtungen Infoschreiben an Krankenhäuser mit qual. Entzug über den Start des Nahtlosverfahrens in Niedersachsen DS an alle stationären/ganztägig ambulanten/ambulanten Einrichtungen -Nahtlosverfahren bei Abhängigkeitserkrankungen-

Mehr

Gestaltung des Zugangs in die medizinische Rehabilitation aus Sicht von GKV und DRV

Gestaltung des Zugangs in die medizinische Rehabilitation aus Sicht von GKV und DRV Gestaltung des Zugangs in die medizinische Rehabilitation aus Sicht von GKV und DRV Nahtlosverfahren als Beispiel guter Praxis Dr. Monika Kücking Leiterin der Abteilung Gesundheit, GKV-Spitzenverband und

Mehr

Nahtloser Zugang aus dem qualifizierten Entzug in die Rehabilitation: Perspektiven aus Sicht der Rehabilitationsträger

Nahtloser Zugang aus dem qualifizierten Entzug in die Rehabilitation: Perspektiven aus Sicht der Rehabilitationsträger Nahtloser Zugang aus dem qualifizierten Entzug in die Rehabilitation: Perspektiven aus Sicht der Rehabilitationsträger Klaus Gerkens Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) 29. Heidelberger Kongress des

Mehr

Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT - Hart am Limit in Rheinland-Pfalz

Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT - Hart am Limit in Rheinland-Pfalz Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT - Hart am Limit in Rheinland-Pfalz zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Soziales,

Mehr

( Nahtlosverfahren Qualifizierter Entzug/Suchtrehabilitation )

( Nahtlosverfahren Qualifizierter Entzug/Suchtrehabilitation ) Handlungsempfehlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Verbesserung des Zugangs nach qualifiziertem

Mehr

( Nahtlosverfahren Qualifizierter Entzug/Suchtrehabilitation ) 1. Präambel

( Nahtlosverfahren Qualifizierter Entzug/Suchtrehabilitation ) 1. Präambel Handlungsempfehlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Verbesserung des Zugangs nach qualifiziertem

Mehr

Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT- Hart am Limit in Rheinland-Pfalz

Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT- Hart am Limit in Rheinland-Pfalz Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT- Hart am Limit in Rheinland-Pfalz zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Soziales,

Mehr

Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen

Mehr

BORA-Veranstaltung Empfehlungen zur Stärkung des Erwerbsbezugs in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker

BORA-Veranstaltung Empfehlungen zur Stärkung des Erwerbsbezugs in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker BORA-Veranstaltung Empfehlungen zur Stärkung des Erwerbsbezugs in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker Ablaufplan der Auftaktveranstaltung Mittwoch, 15. April 2015 13:00 Uhr Begrüßung

Mehr

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131) F:\2002\KGRP_intern_135\Rundschreiben\versandt_2013\478_13.doc Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN

Mehr

Aktenzeichen Datum: 25. Mai 2016

Aktenzeichen Datum: 25. Mai 2016 Aktenzeichen 8022-2-33-2016 Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund - 10704 Berlin Rundschreiben Nr. 08/2016 An alle für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätigen Rehabilitationseinrichtungen

Mehr

Datum:... Unterschrift:...

Datum:... Unterschrift:... Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Thüringen z. H. Herrn Schmidt Lucas-Cranach-Platz 2 99097 Erfurt (Telefax: 03 61/4 42 52 28) BKK Landesverband Mitte Landesvertretung Thüringen und

Mehr

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz Stand:

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz Stand: SQMed ggmbh Geschäftsstelle Qualitätssicherung nach 137 SGB V in Rheinland-Pfalz SQMed ggmbh Wilh.-Th.-Römheld-Str. 34 55130 Mainz SQMed ggmbh Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz Telefon: 06131

Mehr

Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX

Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX zwischen AOK-BUNDESVERBAND, BERLIN BKK BUNDESVERBAND, ESSEN IKK E. V., BERLIN SPITZENVERBAND

Mehr

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand:

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand: SQMed ggmbh Geschäftsstelle Qualitätssicherung nach 137 SGB V in Rheinland-Pfalz SQMed ggmbh Wilh.-Th.-Römheld-Str. 34 55130 Mainz SQMed ggmbh Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz Telefon: 06131

Mehr

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand:

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand: SQMed ggmbh Geschäftsstelle Qualitätssicherung nach 137 SGB V in Rheinland-Pfalz SQMed ggmbh Wilh.-Th.-Römheld-Str. 34 55130 Mainz SQMed ggmbh Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz Telefon: 06131

Mehr

Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016

Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland

Mehr

Mastertitelformat bearbeiten

Mastertitelformat bearbeiten Mastertitelformat bearbeiten Pathologisches Glücksspielen und Pathologischer PC- / Internetgebrauch aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Wollen sie wirklich nur spielen? Sabine Hoffmann

Mehr

- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem stattfindet -

- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem stattfindet - Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien),

Mehr

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur n geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.07.2018

Mehr

Alternative Zugangswege in die Rehabilitation

Alternative Zugangswege in die Rehabilitation Alternative Zugangswege in die Rehabilitation 1 Aktuelle Zugangswege mit Abstand nehmen die Beratungsstellen in der Organisation und Vermittlung in stationäre und ambulante Suchtkrankenrehabilitation den

Mehr

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung

Mehr

Vereinbarung zum Verfahren bei Zuständigkeitswechsel während einer Entwöhnungsbehandlung. zwischen

Vereinbarung zum Verfahren bei Zuständigkeitswechsel während einer Entwöhnungsbehandlung. zwischen Vereinbarung zum Verfahren bei Zuständigkeitswechsel während einer Entwöhnungsbehandlung zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin dem Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen,

Mehr

Stärke durch Vernetzung

Stärke durch Vernetzung Heidelberger Kongress 2016 Stärke durch Vernetzung Unser arbeitsweltbezogenes Rehabilitationsangebot für Großbetriebe Name des Betriebes 1 Kennzahlen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Deutsche

Mehr

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2016 stattfindet - zwischen der/dem (Firma, juristischer Träger) Name, Anschrift vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Akademische Lehrkrankenhäuser (Herbst) Stand Juni 2017 Änderungen vorbehalten

Akademische Lehrkrankenhäuser (Herbst) Stand Juni 2017 Änderungen vorbehalten Akademische Lehrkrankenhäuser (Herbst) Stand Juni 2017 Änderungen vorbehalten Lehrkrankenhaus Ansprechpartner Sekretariat Ausbildungsplätze PJ-Beauftragte/r Universitätsmedizin Mainz Studiensekretariate

Mehr

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016 VEREINBARUNG Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN und die AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen die IKK CLASSIC die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT,

Mehr

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016 VEREINBARUNG Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN und die AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen die IKK CLASSIC die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT,

Mehr

Heilmittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018

Heilmittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 Heilmittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,

Mehr

Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung

Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung Medizinische Rehabilitation in der Rentenversicherung Im Fokus: Das AHB-Verfahren beim Regionalträger Fachtagung Klinik Bad Oexen 10. Mai 2017 Karin Menage / Jürgen Rodewald Themen: 1. Medizinische Rehabilitation

Mehr

Mitteilung Berlin, den 15. Mai 2014

Mitteilung Berlin, den 15. Mai 2014 18. Wahlperiode Ausschuss für Gesundheit Mitteilung Berlin, den 15. Mai 2014 Die 14. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit findet statt am Mittwoch, dem 21. Mai 2014, 16:30 Uhr 10557 Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Straße

Mehr

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse

Mehr

zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) nach 21 SGB V zwischen

zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) nach 21 SGB V zwischen RAHMENVEREINBARUNG zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) nach 21 SGB V zwischen 1. - der AOK-Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, - dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung

Mehr

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2019

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2019 Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2019 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,

Mehr

Nachname Vorname Titel Einrichtung Straße PLZ Ort Funktion Telefon -Adresse

Nachname Vorname Titel Einrichtung Straße PLZ Ort Funktion Telefon  -Adresse Adenau Kurt-Christian Minsterium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz -- 06131-16 - 4448 kurt-christian.adenau@mueef.rlp.de Becker Claudia St. Nikolaus-Stiftshospital

Mehr

Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2016

Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2016 Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (nachfolgend KV Nordrhein genannt) und - einerseits - die AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse der BKK-Landesverband NORDWEST die IKK classic die Knappschaft

Mehr

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen vertreten durch die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen., zugleich

Mehr

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2017

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2017 Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2017

Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2017 Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland Europaallee 7-9, 66113 Saarbrücken - einerseits- und die AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse Landesdirektion Saarland Halbergstraße 1, 66121 Saarbrücken

Mehr

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Heilmittel)

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Heilmittel) VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK- DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND HESSEN der IKK CLASSIC, der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN

Mehr

unter Beteiligung dem dem

unter Beteiligung dem dem Rahmenvereinbarung gem. 86 Absatz 3 SGB XI über ein vereinfachtes Verfahren nach 92 c SGB XI als Übergangsregelung für die teilstationäre Pflege in Rheinland-Pfalz Zwischen der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland

Mehr

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,

Mehr

Anwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen)

Anwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen) (Verbände Krankenkassen) 1/5 Anwendungsvereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Onkologie- Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag) zwischen

Mehr

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V Umsetzungsvereinbarung auf Landesebene für das Jahr 2011

Mehr

Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg

Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg zwischen der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart dem Verband der

Mehr

Selbsthilfeförderung gemäß 20h SGB V im Land Rheinland-Pfalz. Verausgabte Förderung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung 2018

Selbsthilfeförderung gemäß 20h SGB V im Land Rheinland-Pfalz. Verausgabte Förderung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung 2018 Selbsthilfeförderung gemäß 20h SGB V im Land Rheinland-Pfalz Verausgabte Förderung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung Kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung)

Mehr

AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch Frau Andrea Spitzer

AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch Frau Andrea Spitzer Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2018 gemäß 106b SGB V nach Anlage 1, Teil B Heilmittel der Prüfvereinbarung (Richtgrößen- Vereinbarung/Heilmittel) zwischen

Mehr

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2016

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2016 Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2016 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,

Mehr

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse»

Mehr

Selbsthilfeförderung gemäß 20h SGB V im Land Rheinland-Pfalz. Verausgabte Förderung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung 2017

Selbsthilfeförderung gemäß 20h SGB V im Land Rheinland-Pfalz. Verausgabte Förderung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung 2017 Selbsthilfeförderung gemäß 20h SGB V im Land Rheinland-Pfalz Verausgabte Förderung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung Kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung)

Mehr

Hundesteuer im Jahr 2017

Hundesteuer im Jahr 2017 1. Hund 2. Hund 1 Mainz 186 1 Mainz 216 2 Landau in der Pfalz 120 2 Trier 168 2 Trier 120 3 Bendorf am Rhein 156 3 Koblenz 114 4 Worms 153 4 Worms 108 5 Frankenthal (Pfalz) 152 4 Bad Kreuznach 108 6 Kaiserslautern

Mehr

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße Kassel

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße Kassel Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2017 nach 106b SGB V gemäß Anlage 1, Teil A der Prüfvereinbarung (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen

Mehr

Kassenindividuelle Förderung 20h SGB V der regionalen/örtlichen Selbsthilfegruppen

Kassenindividuelle Förderung 20h SGB V der regionalen/örtlichen Selbsthilfegruppen Kassenindividuelle Förderung 20h SGB V der regionalen/örtlichen Selbsthilfegruppen Name der Krankenkasse Straße Nr. PLZ Ort Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine Förderung entscheiden

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/2276. des Ministeriums des Innern und für Sport

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/2276. des Ministeriums des Innern und für Sport LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2276 zu Drucksache 17/2091 13. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Enders

Mehr

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Postfach , Kassel

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Postfach , Kassel Vereinbarung über Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2019 nach 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung mit der Vereinbarung vom 30. Dezember 2005 zu 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG i.

Mehr

3. Änderungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß ~ 132 d SGB V. in Berlin.

3. Änderungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß ~ 132 d SGB V. in Berlin. 3. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß ~ 132 d SGB V in Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin - im Folgenden KV Berlin

Mehr

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand:

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand: SQMed ggmbh Geschäftsstelle Qualitätssicherung nach 137 SGB V in Rheinland-Pfalz SQMed ggmbh Wilh.-Th.-Römheld-Str. 34 55130 Mainz SQMed ggmbh Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz Telefon: 06131

Mehr

Krankheitseinsicht zu fördern. Unterstützend kann zum Beispiel eine psychologische Beratung sinnvoll sein.

Krankheitseinsicht zu fördern. Unterstützend kann zum Beispiel eine psychologische Beratung sinnvoll sein. Empfehlungen der Deutschen Rentenversicherung, vertreten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages zur Zusammenarbeit

Mehr

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK

Mehr

Bayerische Krankenhausgesellschaft e.v. Radlsteg 1, München einerseits und. AOK Bayern Die Gesundheitskasse* Carl-Wery-Straße 28, München,

Bayerische Krankenhausgesellschaft e.v. Radlsteg 1, München einerseits und. AOK Bayern Die Gesundheitskasse* Carl-Wery-Straße 28, München, Vereinbarung über Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2016 nach 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung mit der Vereinbarung vom 30. Dezember 2005 zu 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG i.

Mehr

Akademische Lehrkrankenhäuser (Frühjahr) Stand Januar 2018

Akademische Lehrkrankenhäuser (Frühjahr) Stand Januar 2018 Akademische Lehrkrankenhäuser (Frühjahr) Stand Januar 2018 Lehrkrankenhaus Ansprechpartner Sekretariat Ausbildungsplätze PJ-Beauftragte/r Universitätsmedizin Mainz Studiensekretariate der einzelnen Kliniken

Mehr

3. Nachtrag vom zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege im Freistaat Thüringen in der Fassung vom

3. Nachtrag vom zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege im Freistaat Thüringen in der Fassung vom 3. Nachtrag vom 01.11.2018 zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege im Freistaat Thüringen in der Fassung vom 01.01.1999 zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen:

Mehr

Rundschreiben. Neue bundeseinheitliche Reha-Formulare. Abteilung für Rehabilitation

Rundschreiben. Neue bundeseinheitliche Reha-Formulare. Abteilung für Rehabilitation Auskunft erteilen: Münster, 12.11.2013 zu Ziff. 1 und 3: Frau Engelhardt Telefon: 0251 238-2790 Telefax: 0251 238-2796 E-Mail: christel.engelhardt@drv-westfalen.de zu Ziff. 2: Herr Peters Telefon: 0251

Mehr

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel)

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft

Mehr

Empfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser.

Empfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser. Empfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser zwischen der Kassenärztiichen Vereinigung Bayerns der Bayerischen Krankenhausgesellschaft

Mehr

VEREINBARUNG. zwischen. der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE

VEREINBARUNG. zwischen. der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN dem BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen der IKK CLASSIC der SOZIALVERSICHERUNG für

Mehr

Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2018 sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2018 gemäß 84 SGB V

Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2018 sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2018 gemäß 84 SGB V Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel gemäß 84 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen

Mehr

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 9 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 7 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und

Mehr

Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen

Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr

Amtliche Bekanntmachung Nr Amtliche Bekanntmachung Nr. 37-2018 Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2019 gemäß 106b SGB V nach Anlage 1, Teil B Heilmittel der Prüfvereinbarung (Richtgrößen-Vereinbarung/Heilmittel)

Mehr

Vertrag. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. - Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung

Vertrag. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. - Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung Vertrag gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V - Überprüfung Notwendigkeit und Dauer Krankenhausbehandlung zwischen AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. - Landesvertretung Schleswig-Holstein -, Kiel AOK Schleswig-Holstein

Mehr

Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven

Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven BDPK-Bundeskongress Stuttgart, 24.06.2015 Dr. Sibylle Steiner, MBA Dezernentin Dezernat 4, Geschäftsbereich Ärztliche und veranlasste

Mehr

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse»

Mehr

Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 2018/2019 an öffentliche berufsbildende Schulen. Inhaltsverzeichnis

Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 2018/2019 an öffentliche berufsbildende Schulen. Inhaltsverzeichnis Ministerium für Bildung Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 218/219 an öffentliche berufsbildende Schulen (Erhebung zum 12. September 218) Inhaltsverzeichnis Anlage 2 Jan. 219 Schulaufsichtsbezirk

Mehr

Rahmenvereinbarung. zur Durchführung der Gruppenprophylaxe nach 21 SGB V im Freistaat Thüringen

Rahmenvereinbarung. zur Durchführung der Gruppenprophylaxe nach 21 SGB V im Freistaat Thüringen Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Gruppenprophylaxe nach 21 SGB V im Freistaat Thüringen Die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, dieser hier vertreten

Mehr

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014 Landeswohlfahrtsverband Hessen Postfach 10 24 07, 34024 Kassel An alle Träger des Betreuten Wohnens und Träger, deren Einrichtungen vom LWV Hessen mit Leistungsberechtigten nach 53 ff. SGB XII bzw. 67

Mehr

2. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung vom

2. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung vom 2. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung vom 18.06.2013 zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld zwischen der

Mehr

Verzeichnis der psychiatrischen Krankenhäuser / Abteilungen der BAG-Mitglieder. Rheinland-Pfalz Name und Anschrift

Verzeichnis der psychiatrischen Krankenhäuser / Abteilungen der BAG-Mitglieder. Rheinland-Pfalz Name und Anschrift Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR info@pfalzklinikum.de www.pfalzklinikum.de Verzeichnis der psychiatrischen Krankenhäuser / Abteilungen der BAG-Mitglieder Rheinland-Pfalz 1 2 3 4 5 Fachgebiete

Mehr

AHB kompakt. Das Anschlussrehabilitationsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland

AHB kompakt. Das Anschlussrehabilitationsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland AHB kompakt Das Anschlussrehabilitationsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Einleitung Die Anschlussrehabilitation (AHB) soll Patientinnen und Patienten die Möglichkeit geben, in einer

Mehr

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014 Landeswohlfahrtsverband Hessen Postfach 10 24 07, 34024 Kassel An alle Träger des Betreuten Wohnens und Träger, deren Einrichtungen vom LWV Hessen mit Leistungsberechtigten nach 53 ff. SGB XII bzw. 67

Mehr

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Neumarkter Straße 35, München,

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Neumarkter Straße 35, München, Vereinbarung über Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2018 nach 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung mit der Vereinbarung vom 30. Dezember 2005 zu 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG i.

Mehr

Geschäftsordnung der Landesschiedsstelle nach 111b SGB V in Sachsen

Geschäftsordnung der Landesschiedsstelle nach 111b SGB V in Sachsen Geschäftsordnung der Landesschiedsstelle nach 111b SGB V in Sachsen zwischen den maßgeblichen Verbänden der Krankenkassen gemäß 1 Abs. 1 der SächsLSchiedRehaVO der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen

Mehr

zwischen sowie den Ersatzkassen

zwischen sowie den Ersatzkassen Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25.09.1997 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg

Mehr

Klinik Eschenburg KG

Klinik Eschenburg KG Klinik Eschenburg KG Fachklinik, Fachambulanz und Adaptionseinrichtung für die Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen An der Hardt 1-3 35713 Eschenburg-Wissenbach Tel.: 02774/ 91340 Fax: 02774/ 913446

Mehr

Deutsches Rotes Kreuz

Deutsches Rotes Kreuz Deutsches Rotes Kreuz DRK Landes\lertland Rl'le,nland Pfatz Postfad1 1809 55116 Mai"

Mehr

Vereinbarung nach 92c SGB XI

Vereinbarung nach 92c SGB XI Vereinbarung nach 92c SGB XI zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25. September 1997 zur Umstellung der Pflegesätze

Mehr

Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Thüringen (LRV Thüringen)

Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Thüringen (LRV Thüringen) Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Thüringen (LRV Thüringen) zwischen der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen zugleich

Mehr

Entwicklungen in der Prävention 8. Fachtagung Ganztägig ambulante Rehabilitation 11. und 12. Mai 2017

Entwicklungen in der Prävention 8. Fachtagung Ganztägig ambulante Rehabilitation 11. und 12. Mai 2017 Entwicklungen in der Prävention 8. Fachtagung Ganztägig ambulante Rehabilitation 11. und 12. Mai 2017 Dr. Marion Kalwa Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund 1 Agenda 1. Entwicklungen

Mehr

Heilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V

Heilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V Heilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (im Folgenden KV Thüringen genannt) und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

4. NACHTRAG ZUM DATENSTELLENVERTRAG VOM

4. NACHTRAG ZUM DATENSTELLENVERTRAG VOM 4. NACHTRAG ZUM DATENSTELLENVERTRAG VOM 01.07.2008 zwischen der Arbeitsgemeinschaft DMP Hamburg (ARGE), der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, der Knappschaft, dem BKK-Landesverband NORDWEST,

Mehr