Die LVR-Inklusionspauschale
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- Etta Bauer
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1 LVR-Dezernat Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung Die LVR-Inklusionspauschale Gemeinsam lernen
2 Die LVR-Inklusionspauschale Das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu fördern, ist erklärtes Ziel des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) und Körperliche und motorische Entwicklung hat der LVR ein Förderprogramm ins Leben gerufen: die LVR-Inklusionspauschale. Seit 2010 konnten über 1000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung dank der LVR-Inklusionspauschale die allgemeine Schule besuchen. Ergänzend zur Landesförderung bietet sie weitere Angebote, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Oft müssen nur kleine Barrieren aus dem Weg geräumt werden, damit Gemeinsames Lernen möglich wird. Dank der Inklusionspauschale kann mein Sohn eine allgemeine Schule besuchen. Barbara Wiersch, Mutter von Felix (Mitte) Auf freiwilliger Basis unterstützt der LVR rheinlandweit Schulträger: zum Beispiel bei Umbaumaßnahmen oder bei der Anschaffung von speziellen Möbeln und Hilfsmitteln.
3 Was wird gefördert? Oft sind es Kleinigkeiten, die die inklusive Beschulung vor Ort ausbremsen. Mit der Inklusionspauschale will der LVR dabei helfen, diese Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Gefördert werden können: Sach-Ausstattung: zum Beispiel XXPflegeliegen XXLifter XXTreppensteighilfen XXoder spezielle Schulmöbel Umbaumaßnahmen: zum Beispiel XXEinbau von Rampen und Türverbreiterungen XXAus- bzw. Umbau von Therapie- und Pflegeeinheiten XXAkustikmaßnahmen oder kontrastreiche Gestaltung von Treppenhäusern
4 Wer kann beantragen? Offizieller Antragsteller ist der jeweilige Schulträger. Aber auch Schulen und Eltern können die Initiative ergreifen. Es ist wichtig, dass der Schulträger den Antrag auf Förderung noch vor der Aufnahme des Kindes in die Schule bis zum 31. Mai (Stichtag) stellt. Bei der Frage, was die Schülerin oder der Schüler für den Unterrichtsbesuch im Einzelnen benötigt, können sonderpädagogische Fachkräfte aus den Förderschu len des LVR zu Rate gezogen werden. Weitere Informationen zur Förderung, eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen sowie den Antragsvordruck finden Sie im Internet unter: Im persönlichen Gespräch beantworten die Kolleginnen und Kollegen des LVR-Fachbereichs Schulen alle offenen Fragen zur Inklusionspauschale.
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6 Felix ist mittendrin Felix leidet an der Erbkrankheit Neurofibromatose. Seit einer Operation hat er nur noch eine Gehirnhälfte, seine rechte Hand ist gelähmt und beim Laufen ist er stark eingeschränkt. Bei vielen Dingen benötigt er besondere Unterstützung. Um die Ursula-Kuhr-Schule besuchen zu können, waren jedoch neben einer Integrationshelferin nur wenige Hilfsmittel notwendig: Ein Wickeltisch für die tägliche Hygiene, ein Therapiestuhl sowie ein Spezialtisch für den Unterricht, an dem mithilfe kleiner Löcher Unterrichtsmaterialien befestigt werden können. Alles wurde aus Mitteln der Inklusionspauschale finanziert. Im Prinzip haben diese kleinen Dinge ausgereicht, damit er ohne Probleme am Unterricht teilnehmen kann, erzählt seine Mutter Barbara Wiersch.
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8 Felix im Glück Damit sich der Hauptschüler in den Pausen austoben kann, wurde zudem mithilfe der Inklusionspauschale für rund Euro eine Nestschaukel finanziert. Diese ist speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher Behinderung ausgerichtet. All diese Dinge haben dazu beigetragen, dass Felix an Selbstwertgefühl gewonnen hat: Früher brauchte er für alles klare Anweisungen und war sehr schüchtern. Heute geht er in der Schule sogar alleine auf andere zu, sagt seine Mutter. Lang alleine bleibt Felix jedoch nie. Seine Freunde Lea und Marcel gehen gern mit ihm schaukeln oder spielen gemeinsam Ball. Auch im Unterricht kommt Felix gut mit und beteiligt sich wie seine Mitschülerinnen und Mitschüler mit Wortbeiträgen.
9 Haben Sie Fragen? Alle Informationen zur Inklusionspauschale finden Sie im Internet unter: Gerne beantworten die Kolleginnen und Kollegen des LVR-Fachbereichs Schulen Fragen auch telefonisch oder per Inga Rhiem Tel Fax Stefanie Franzen Tel Fax Birgit Fass Tel Fax
10 Impressum Herausgeber LVR Landschaftsverband Rheinland LVR-Fachbereich Kommunikation Köln Tel Redaktion Fotos Layout Druck Jill Wagner, Irina Toteva Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung muehlhausmoers corporate communications gmbh, Köln LVR-Druckerei, Ottoplatz 2, Köln Stand April 2017
11 Landschaftsverband Rheinland Köln
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