Workshop: Inklusive Bildung in der Praxis - Beratungsfälle, Stolpersteine, Lösungsansätze

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1 Fachforum Das Thema inklusive Bildung in der Elternberatung Workshop: Inklusive Bildung in der Praxis - Beratungsfälle, Stolpersteine, Lösungsansätze Dokumentation Input Uschi Brockerhoff, Schulleiterin der Schule Kunterbunt: Probleme in der Elternberatung aus Sicht der inklusiven Schule Input Eva-Maria Thoms, mittendrin e.v.: Lösungsorientierte Beratung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Wie und mit wessen Unterstützung können Gelingensbedingungen für inklusive Bildung geschaffen werden? Fallbesprechungen in Arbeitsgruppen Arbeitsauftrag: Eltern kommen mit einer der folgenden Problemstellungen in die Beratung. Was kann getan werden, um inklusive Bildung zu ermöglichen? Fall 1: Der 11jährige Kai hat Epilepsie und lernt in der 5. Klasse. Der Junge hat nur relativ selten Anfälle, die zudem auch ohne Medikamentengabe abklingen. Die Gabe des Medikaments hilft jedoch den Anfall zu verkürzen. Der Schüler führt das Medikament in der Schultasche bei sich. Die Eltern haben die Schule informiert, dass die Lehrer im konkreten Fall auch den Notarzt rufen können, um das Medikament zu verabreichen. Nachdem der Schüler erstmals im Unterricht einen Anfall hatte, ändert sich die Situation. Nun besteht die Schule darauf, dass die Eltern für Kai eine Schulbegleitung beantragen. Das Sozialamt erklärt sich für nicht zuständig. Die Krankenkasse lehnt die Bewilligung eines Schulbegleiters wegen der seltenen Anfallshäufigkeit ab. Wie lautet die Gelingsbedingungen? Was soll gelingen? Brain storming: Seine schulische Zeit soll gelingen. Er hat kein Förderungsschwerpunkt!!!!! Er leidet an einer Krankheit. Das bedeutet, dass sein schulischer Gang gesichert werden muss. Die Krankenkasse ist hier nicht zuständig. Das Sozialamt ist hier nicht zuständig. Die Schule soll aufklären: Was darf ich? Was darf ich nicht? Erstellung von einem Handlungskonzept. Fachberater kontaktieren. Schulische Dienstaufsicht kontaktieren. Reden wir hier von Notfallsituationen? Wenn ja, wie können wir sie lösen?

2 Frage: reden wir hier überhaupt von Inklusion? Antwort: nein! Also, hiermit hat die Schule keine Chance sich aus der Pflicht herauszureden. Absprache zwischen Schule/Eltern/Notdienst. Klare Vereinbarungen und Rollenverteilungen. Schriftlich vorlegen mit allen notwendigen Daten Informationen (Kopie an Fachlehrern, Eltern, Notdienst, Klassenlehrer, roter Ordner. Der Rote Ordner ergänzen mit diesem Fall. Mögliches Vorgehen in der Elternberatung Es fehlt offenbar an Information und Absprache. Die Schulaufsicht sollte gebeten werden der Schule/den Lehrern die Rechtslage darzustellen: - kein Lehrer kann gezwungen werden Medikamente zu verabreichen - die Medikamentengabe durch Lehrer ist zwar dienstrechtlich nicht abgesichert, aber sie ist auch nicht verboten und kann auch nicht verboten werden - ein rechtliches Risiko für den Lehrer bei der Medikamentengabe ist nicht realistisch. Es müsste grobe Fahrlässigkeit vorliegen - jeder Mensch ist verpflichtet Hilfe zu leisten. Dies kann durch Medikamentengabe geschehen, oder durch Ruf des Notarztes Familie und Schule/Lehrer sollten eine (schriftliche) Vereinbarung treffen, in der der Umgang der Schule mit einem Anfallsereignis festgehalten wird. Diese Vereinbarung sollte zentral aufbewahrt werden, ergänzt durch eine ärztliche Verordnung des Medikaments. Wir würden darüber hinaus raten: - Information ALLER Erwachsenen in der Schule, evtl. auch durch Kais behandelnden Arzt - Information ALLER SchülerInnen der Schule, insbesondere in Kais Klasse: Was ist ein Anfall, wie macht er sich bemerkbar, wie können wir uns verhalten Fall 2: Der sechsjährige Willi soll nach Überzeugung der Eltern inklusiv eingeschult werden. Er trägt jedoch noch Windeln. Die Eltern halten nur eine einzige Schule in der Stadt für erfahren genug ihr Kind zu beschulen. Diese Schule liegt jedoch sehr weit entfernt. Die Schule des Gemeinsamen Lernens in der Nachbarschaft halten die Eltern für nicht geeignet: Dort müssten die Schüler auf dem Weg zur Toilette den ganzen Schulhof überqueren. Das könne Willi nicht schaffen. - Kind kennen lernen, Fragen, Wünsche der Eltern verstehen. Wohnortnahe Schule mit Elternwille suchen (Widerstand, Einlassen auf andere Schule) - Schule genau kennen lernen: Haltung der Schule (Räumlichkeiten, Pädagogen einbeziehen (Offenheit für neue Ideen, Wege, Mehrarbeit), weitere Unterstützungen evtl. Schulbegleitung (Kostenträger Pflegeversicherung? Oder LVR-Inklusionspauschale?) - Was ist mit dem Elternwillen bzgl. der entfernten Schule? Wie kommt das Kind da hin. Fahren die Eltern, schafft es das Kind irgendwann allein?

3 Willkommenskultur, Haltung der jeweiligen Schule Mögliches Vorgehen in der Elternberatung: Beratung der Eltern: Wenn Willi ohnehin noch gewickelt werden muss, ist es unerheblich ob die Toiletten über den Schulhof sind. Er wird sie ohnehin nicht allein aufsuchen. Willi braucht einen Schulbegleiter, der ihn wickelt. Auf einer Schultoilette sollte ein Platz zum Wickeln abgetrennt werden. - Schulbegleiter beantragen (Sozialamt) - Wickelecke in einem geeigneten Toilettenraum schaffen (je nach Aufwand Schule/Selbsthilfe oder Antrag der Schule an den Schulträger) Fall 3: Der 11jährige Robert lebt mit Trisomie 21. Ihm ist vom Schulamt ein Platz an einer bestimmten Gesamtschule empfohlen worden. Beim Aufnahmegespräch erklärt die Schulleitung, dass sie an der Schule mit diesem Behinderungsbild keine Erfahrung hätten. Sie würden Robert zwar aufnehmen, könnten ihn aber nicht adäquat fördern. Überlegungen der Workshop-Arbeitsgruppe Gute Beratung einholen Schulaufsicht Förderschulen befragen Die Schulleitung verhält sich nicht korrekt. Wenn eine Schule die Förderung mit ihren Bordmitteln nicht abdecken kann, sollte sie nicht die Eltern damit belasten sondern ihren zusätzlichen Bedarf an Personal bzw. Fortbildung der Schulaufsicht melden. Vorgehen: Kontakt zur Schulaufsicht aufnehmen mit der Bitte die Schule entsprechend zu beraten. Fall 4: Lisa hat eine Körperbehinderung, die unbedingt täglich mit Physiotherapie behandelt werden muss. Die Eltern wünschen für Lisa eine inklusive Schule. Die Schule des Gemeinsamen Lernens bietet keine Therapien an. - alternative Grundschule mit GL - Helfertreffen in der Schule - Kernkompetenzen der Pädagogen - Therapie in der Schule (Verordnung Hausbesuch) - Wege zu Therapien (Schülerspezialverkehr) - Schulbegleitung (Wege oder Behandlung) - keine Kenntnisse über Behinderung - keine Therapie an der Schule

4 - Rolli? - hoher Therapiebedarf! - Haltung der Eltern Es gibt keine rechtlichen Hindernisse dafür, dass Therapien auch in der Schule stattfinden können. Lisa braucht vom Arzt eine Verordnung, dass die Therapie als Hausbesuch nötig ist. Die Arbeit des Therapeuten ist ihm Rahmen seiner Berufshaftpflicht versicherungsrechtlich abgesichert. Die Schule kann Raum zur Verfügung stellen. Das muss kein eigens eingerichteter Therapieraum sein. Geeignet kann nach Absprache mit dem Therapeuten auch die zeitweise ungenutzte Turnhalle oder ein in dieser Zeit nicht genutzter Unterrichtsraum sein. Fall 5: Der 6jährige Amir fährt im Rolli. Aus seinen Beinen kann er nur mühsam wenige Schritte laufen. Keine der Grundschulen in zumutbarer Entfernung ist barrierefrei und mit Behindertentoiletten ausgestattet. Nach 80 Schulgesetz ist die Kommune verpflichtet ein inklusives Schulangebot vorzuhalten bzw. zu entwickeln. Schule bzw. Schulaufsicht müssen mit der Kommune verhandeln an welcher Schule am leichtesten die Bedingungen für Amir geschaffen werden können. Wenn Zeit und Ressourcen für einen sofortigen barrierefreien Umbau der Schule fehlen, können Übergangslösungen geschaffen werden. Wahrscheinlich lässt sich die Zugänglichkeit der Schule mit Rampen oder Treppenliften herstellen. Amirs Klasse könnte durchgängig im Erdgeschoss unterrichtet werden. Ein Schulbegleiter (Sozialamt) könnte Amir helfen die restlichen Hindernisse zu überwinden. Fall 6: Der 8jährige Simon soll nach Ansicht seiner inklusiven Schule auf eine Förderschule wechseln. Er ist sehr unruhig, kann sich im Unterricht nicht konzentrieren und attackiert regelmäßig seine MitschülerInnen. Nachdem die Schule ihm ein halbes Jahr lang eigens einen Lehrer als ständige Betreuung zugeteilt hat, sieht sie sich nicht mehr in der Lage dies weiter zu tun. Das Jugendamt hat signalisiert, dass es nicht mehr als 15 Stunden Schulbegleitung bewilligen wird. Mögliches Vorgehen der Elternberatung Die Eltern müssen im Antragsverfahren für die Schulbegleitung kompetent unterstützt werden. Es müssen u.u. Gutachten besorgt werden die belegen, dass Simon während der gesamten Schulzeit Begleitung braucht. Vorbildlich wäre: Das Jugendamt fände sich bereit für Simon zumindest ein Jahr lang eine umfassende Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft zu bewilligen. Die Schule holt externe Beratung ein um zusammen mit Dieser und mit Simons Schulbegleitung Wege zu entwickeln wie Simon besser in Unterricht und Schulleben integriert werden kann. Fall 7: Die 7jährige Mia ist schwerst und mehrfach behindert. Sie kann sich auch im Rolli nicht

5 allein fortbewegen, sie spricht nicht, wird per Sonde ernährt und ist fast blind. Sie muss regelmäßig mobilisiert und in einen Stehständer und auf ein Liegekissen umgebettet werden und braucht physiotherapeutische Behandlung. Die Eltern fragen nach inklusiver Beschulung. Abklärung Barrierefreiheit: Schulträger Abklärung Hilfsmittel/Zweitversorgung: Krankenkasse Beantragung Schulbegleitung: Sozialamt Abklärung Therapiebedarf mit den Eltern (welche Therapien werden aktuell gemacht, sind ggf. in Zukunft erforderlich) Abklärung mit Schule, welche Therapien ggf. an der Schule durchgeführt werden können - vor der Einschulung Inklusionspauschale möglich Beratungsmöglichkeit: LVR Förderschule Mögliches Vorgehen der Elternberatung Das Recht auf inklusive Bildung ist unabhängig von der Schwere der Behinderung. Mia hat ein Recht darauf, dass sie auch in der Schule mit den nötigen Hilfsmitteln versorgt ist. Zuständig sind Krankenkasse und Schulträger (im Bereich des Landschaftsverband Rheinland hilft u.u. der LVR mit seiner Inklusionspauschale). Wichtig: Die Eltern brauchen Unterstützung, um diesen Antragsmarathon durchzustehen! Die Schule braucht Beratung, wie Mia pädagogisch in Unterricht und Schulleben einbezogen werden kann.

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