Workshop: Inklusive Bildung in der Praxis - Beratungsfälle, Stolpersteine, Lösungsansätze
|
|
- Simon Kohl
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachforum Das Thema inklusive Bildung in der Elternberatung Workshop: Inklusive Bildung in der Praxis - Beratungsfälle, Stolpersteine, Lösungsansätze Dokumentation Input Uschi Brockerhoff, Schulleiterin der Schule Kunterbunt: Probleme in der Elternberatung aus Sicht der inklusiven Schule Input Eva-Maria Thoms, mittendrin e.v.: Lösungsorientierte Beratung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Wie und mit wessen Unterstützung können Gelingensbedingungen für inklusive Bildung geschaffen werden? Fallbesprechungen in Arbeitsgruppen Arbeitsauftrag: Eltern kommen mit einer der folgenden Problemstellungen in die Beratung. Was kann getan werden, um inklusive Bildung zu ermöglichen? Fall 1: Der 11jährige Kai hat Epilepsie und lernt in der 5. Klasse. Der Junge hat nur relativ selten Anfälle, die zudem auch ohne Medikamentengabe abklingen. Die Gabe des Medikaments hilft jedoch den Anfall zu verkürzen. Der Schüler führt das Medikament in der Schultasche bei sich. Die Eltern haben die Schule informiert, dass die Lehrer im konkreten Fall auch den Notarzt rufen können, um das Medikament zu verabreichen. Nachdem der Schüler erstmals im Unterricht einen Anfall hatte, ändert sich die Situation. Nun besteht die Schule darauf, dass die Eltern für Kai eine Schulbegleitung beantragen. Das Sozialamt erklärt sich für nicht zuständig. Die Krankenkasse lehnt die Bewilligung eines Schulbegleiters wegen der seltenen Anfallshäufigkeit ab. Wie lautet die Gelingsbedingungen? Was soll gelingen? Brain storming: Seine schulische Zeit soll gelingen. Er hat kein Förderungsschwerpunkt!!!!! Er leidet an einer Krankheit. Das bedeutet, dass sein schulischer Gang gesichert werden muss. Die Krankenkasse ist hier nicht zuständig. Das Sozialamt ist hier nicht zuständig. Die Schule soll aufklären: Was darf ich? Was darf ich nicht? Erstellung von einem Handlungskonzept. Fachberater kontaktieren. Schulische Dienstaufsicht kontaktieren. Reden wir hier von Notfallsituationen? Wenn ja, wie können wir sie lösen?
2 Frage: reden wir hier überhaupt von Inklusion? Antwort: nein! Also, hiermit hat die Schule keine Chance sich aus der Pflicht herauszureden. Absprache zwischen Schule/Eltern/Notdienst. Klare Vereinbarungen und Rollenverteilungen. Schriftlich vorlegen mit allen notwendigen Daten Informationen (Kopie an Fachlehrern, Eltern, Notdienst, Klassenlehrer, roter Ordner. Der Rote Ordner ergänzen mit diesem Fall. Mögliches Vorgehen in der Elternberatung Es fehlt offenbar an Information und Absprache. Die Schulaufsicht sollte gebeten werden der Schule/den Lehrern die Rechtslage darzustellen: - kein Lehrer kann gezwungen werden Medikamente zu verabreichen - die Medikamentengabe durch Lehrer ist zwar dienstrechtlich nicht abgesichert, aber sie ist auch nicht verboten und kann auch nicht verboten werden - ein rechtliches Risiko für den Lehrer bei der Medikamentengabe ist nicht realistisch. Es müsste grobe Fahrlässigkeit vorliegen - jeder Mensch ist verpflichtet Hilfe zu leisten. Dies kann durch Medikamentengabe geschehen, oder durch Ruf des Notarztes Familie und Schule/Lehrer sollten eine (schriftliche) Vereinbarung treffen, in der der Umgang der Schule mit einem Anfallsereignis festgehalten wird. Diese Vereinbarung sollte zentral aufbewahrt werden, ergänzt durch eine ärztliche Verordnung des Medikaments. Wir würden darüber hinaus raten: - Information ALLER Erwachsenen in der Schule, evtl. auch durch Kais behandelnden Arzt - Information ALLER SchülerInnen der Schule, insbesondere in Kais Klasse: Was ist ein Anfall, wie macht er sich bemerkbar, wie können wir uns verhalten Fall 2: Der sechsjährige Willi soll nach Überzeugung der Eltern inklusiv eingeschult werden. Er trägt jedoch noch Windeln. Die Eltern halten nur eine einzige Schule in der Stadt für erfahren genug ihr Kind zu beschulen. Diese Schule liegt jedoch sehr weit entfernt. Die Schule des Gemeinsamen Lernens in der Nachbarschaft halten die Eltern für nicht geeignet: Dort müssten die Schüler auf dem Weg zur Toilette den ganzen Schulhof überqueren. Das könne Willi nicht schaffen. - Kind kennen lernen, Fragen, Wünsche der Eltern verstehen. Wohnortnahe Schule mit Elternwille suchen (Widerstand, Einlassen auf andere Schule) - Schule genau kennen lernen: Haltung der Schule (Räumlichkeiten, Pädagogen einbeziehen (Offenheit für neue Ideen, Wege, Mehrarbeit), weitere Unterstützungen evtl. Schulbegleitung (Kostenträger Pflegeversicherung? Oder LVR-Inklusionspauschale?) - Was ist mit dem Elternwillen bzgl. der entfernten Schule? Wie kommt das Kind da hin. Fahren die Eltern, schafft es das Kind irgendwann allein?
3 Willkommenskultur, Haltung der jeweiligen Schule Mögliches Vorgehen in der Elternberatung: Beratung der Eltern: Wenn Willi ohnehin noch gewickelt werden muss, ist es unerheblich ob die Toiletten über den Schulhof sind. Er wird sie ohnehin nicht allein aufsuchen. Willi braucht einen Schulbegleiter, der ihn wickelt. Auf einer Schultoilette sollte ein Platz zum Wickeln abgetrennt werden. - Schulbegleiter beantragen (Sozialamt) - Wickelecke in einem geeigneten Toilettenraum schaffen (je nach Aufwand Schule/Selbsthilfe oder Antrag der Schule an den Schulträger) Fall 3: Der 11jährige Robert lebt mit Trisomie 21. Ihm ist vom Schulamt ein Platz an einer bestimmten Gesamtschule empfohlen worden. Beim Aufnahmegespräch erklärt die Schulleitung, dass sie an der Schule mit diesem Behinderungsbild keine Erfahrung hätten. Sie würden Robert zwar aufnehmen, könnten ihn aber nicht adäquat fördern. Überlegungen der Workshop-Arbeitsgruppe Gute Beratung einholen Schulaufsicht Förderschulen befragen Die Schulleitung verhält sich nicht korrekt. Wenn eine Schule die Förderung mit ihren Bordmitteln nicht abdecken kann, sollte sie nicht die Eltern damit belasten sondern ihren zusätzlichen Bedarf an Personal bzw. Fortbildung der Schulaufsicht melden. Vorgehen: Kontakt zur Schulaufsicht aufnehmen mit der Bitte die Schule entsprechend zu beraten. Fall 4: Lisa hat eine Körperbehinderung, die unbedingt täglich mit Physiotherapie behandelt werden muss. Die Eltern wünschen für Lisa eine inklusive Schule. Die Schule des Gemeinsamen Lernens bietet keine Therapien an. - alternative Grundschule mit GL - Helfertreffen in der Schule - Kernkompetenzen der Pädagogen - Therapie in der Schule (Verordnung Hausbesuch) - Wege zu Therapien (Schülerspezialverkehr) - Schulbegleitung (Wege oder Behandlung) - keine Kenntnisse über Behinderung - keine Therapie an der Schule
4 - Rolli? - hoher Therapiebedarf! - Haltung der Eltern Es gibt keine rechtlichen Hindernisse dafür, dass Therapien auch in der Schule stattfinden können. Lisa braucht vom Arzt eine Verordnung, dass die Therapie als Hausbesuch nötig ist. Die Arbeit des Therapeuten ist ihm Rahmen seiner Berufshaftpflicht versicherungsrechtlich abgesichert. Die Schule kann Raum zur Verfügung stellen. Das muss kein eigens eingerichteter Therapieraum sein. Geeignet kann nach Absprache mit dem Therapeuten auch die zeitweise ungenutzte Turnhalle oder ein in dieser Zeit nicht genutzter Unterrichtsraum sein. Fall 5: Der 6jährige Amir fährt im Rolli. Aus seinen Beinen kann er nur mühsam wenige Schritte laufen. Keine der Grundschulen in zumutbarer Entfernung ist barrierefrei und mit Behindertentoiletten ausgestattet. Nach 80 Schulgesetz ist die Kommune verpflichtet ein inklusives Schulangebot vorzuhalten bzw. zu entwickeln. Schule bzw. Schulaufsicht müssen mit der Kommune verhandeln an welcher Schule am leichtesten die Bedingungen für Amir geschaffen werden können. Wenn Zeit und Ressourcen für einen sofortigen barrierefreien Umbau der Schule fehlen, können Übergangslösungen geschaffen werden. Wahrscheinlich lässt sich die Zugänglichkeit der Schule mit Rampen oder Treppenliften herstellen. Amirs Klasse könnte durchgängig im Erdgeschoss unterrichtet werden. Ein Schulbegleiter (Sozialamt) könnte Amir helfen die restlichen Hindernisse zu überwinden. Fall 6: Der 8jährige Simon soll nach Ansicht seiner inklusiven Schule auf eine Förderschule wechseln. Er ist sehr unruhig, kann sich im Unterricht nicht konzentrieren und attackiert regelmäßig seine MitschülerInnen. Nachdem die Schule ihm ein halbes Jahr lang eigens einen Lehrer als ständige Betreuung zugeteilt hat, sieht sie sich nicht mehr in der Lage dies weiter zu tun. Das Jugendamt hat signalisiert, dass es nicht mehr als 15 Stunden Schulbegleitung bewilligen wird. Mögliches Vorgehen der Elternberatung Die Eltern müssen im Antragsverfahren für die Schulbegleitung kompetent unterstützt werden. Es müssen u.u. Gutachten besorgt werden die belegen, dass Simon während der gesamten Schulzeit Begleitung braucht. Vorbildlich wäre: Das Jugendamt fände sich bereit für Simon zumindest ein Jahr lang eine umfassende Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft zu bewilligen. Die Schule holt externe Beratung ein um zusammen mit Dieser und mit Simons Schulbegleitung Wege zu entwickeln wie Simon besser in Unterricht und Schulleben integriert werden kann. Fall 7: Die 7jährige Mia ist schwerst und mehrfach behindert. Sie kann sich auch im Rolli nicht
5 allein fortbewegen, sie spricht nicht, wird per Sonde ernährt und ist fast blind. Sie muss regelmäßig mobilisiert und in einen Stehständer und auf ein Liegekissen umgebettet werden und braucht physiotherapeutische Behandlung. Die Eltern fragen nach inklusiver Beschulung. Abklärung Barrierefreiheit: Schulträger Abklärung Hilfsmittel/Zweitversorgung: Krankenkasse Beantragung Schulbegleitung: Sozialamt Abklärung Therapiebedarf mit den Eltern (welche Therapien werden aktuell gemacht, sind ggf. in Zukunft erforderlich) Abklärung mit Schule, welche Therapien ggf. an der Schule durchgeführt werden können - vor der Einschulung Inklusionspauschale möglich Beratungsmöglichkeit: LVR Förderschule Mögliches Vorgehen der Elternberatung Das Recht auf inklusive Bildung ist unabhängig von der Schwere der Behinderung. Mia hat ein Recht darauf, dass sie auch in der Schule mit den nötigen Hilfsmitteln versorgt ist. Zuständig sind Krankenkasse und Schulträger (im Bereich des Landschaftsverband Rheinland hilft u.u. der LVR mit seiner Inklusionspauschale). Wichtig: Die Eltern brauchen Unterstützung, um diesen Antragsmarathon durchzustehen! Die Schule braucht Beratung, wie Mia pädagogisch in Unterricht und Schulleben einbezogen werden kann.
Elternberatung für inklusive Bildung
Elternberatung für inklusive Bildung Der mittendrin e.v. Elternverein für inklusive Bildung seit 2006 -Information und Öffentlichkeitsarbeit (Kongresse, Veranstaltungen, Kampagnen z.b. Inklusion Schaffen
MehrLVR-Dezernat Schulen. Inklusion. Die Inklusionspauschale. Mit Handicap in die allgemeine Schule
Inklusion macht Sch u le LVR-Dezernat Schulen Die Inklusionspauschale Mit Handicap in die allgemeine Schule Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sichert Menschen mit
MehrLeitfaden für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung
Leitfaden für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung Der Leitfaden dient dem Ziel, inklusive Schulsituationen für eine Schülerin bzw. einen Schüler mit dem Förderschwerpunkt
MehrElternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule
Elternratgeber Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Fragen & Antworten Bernd Ege - Fotolia.com Stand Januar 2018 Inhalt Vorwort 3 Schulanfang 4 Schulanmeldung 5 Sonderpädagogischer
MehrInklusion Die Folgen für die Heilmittelverordnung im Elementarbereich
HERZLICH WILLKOMMEN Thema : Inklusion Die Folgen für die Heilmittelverordnung im Elementarbereich Informationsveranstaltung im Namen der ehemaligen integrativen KiTasim Kreis Euskirchen INKLUSION WAS BEDEUTET
MehrHandreichung für Eltern
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang
MehrLVR-Dezernat Schulen. Das LVR-Dezernat Schulen unterstützt den Weg zur schulischen Inklusion
LVR-Dezernat Schulen Das LVR-Dezernat Schulen unterstützt den Weg zur schulischen Inklusion LVR-Dezernat Schulen Vortrag anlässlich der Informationsveranstaltung Inklusion des Rhein-Erft-Kreises am 22.11.2012
MehrGroße Anfrage betreffend Inklusion an Darmstädter Schulen vom
Bürgermeister Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt DIE LINKE Darmstadt Stadtverordnetenfraktion Landgraf-Philipps-Anlage 32 64283 Darmstadt Bürgermeister Neues Rathaus am Luisenplatz Luisenplatz 5a 64283
MehrInklusion in der Grundschule Harpstedt. Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt
Inklusion in der Grundschule Harpstedt Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt Was bedeutet inklusive Schule? Jede allgemeinbildende Schule in Niedersachsen ist eine
MehrSchulische Erziehungshilfe durch das Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg. Bähnk/Petersen
Schulische Erziehungshilfe durch das Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg beraten begleiten vernetzen Erziehungshilfe im Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg BE: Beratung schulische Erziehungshilfe
MehrHandreichung. für Eltern. Beschulung von Kindern. mit besonderen. pädagogischen Bedürfnissen BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Beschulung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Inhaltsangabe Vorwort Verantwortung der Grundschule Schulanmeldung
MehrWissenswertes in Bezug auf Inklusive Beschulung. Eine Einführung von Gemeinsam leben Frankfurt e.v.
Wissenswertes in Bezug auf Inklusive Beschulung Eine Einführung von Gemeinsam leben Frankfurt e.v. Ein Vortrag von: Gemeinsam leben Frankfurt e.v. Theresa Hildebrand, Sozialpädagogin Unabhängige Inklusionsberatungsstelle
MehrHerzlich Willkommen zum. Fachtag Autismus. Karlsruhe,
Herzlich Willkommen zum Fachtag Autismus Karlsruhe, 05.07.2013 1 Ablauf Zeit Inhalt Zuständig 9.30 Uhr Begrüßung, Grußworte, Zielsetzung, Organisatorisches 10.00 Uhr Impulsreferat Frau Dr. Dagmar Höhne
MehrB: Überall dabei sein und selbst bestimmen
Leichte Sprache 97 B: Überall dabei sein und selbst bestimmen Zugänglichkeit Alles soll für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Zugänglichkeit bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine
MehrÜber die Schulaufsichtsbehörde an Landeshauptstadt Düsseldorf Jugendamt Bezirkssozialdienst im Stadtbezirk Frau/Herrn
Absender / Schulstempel Kontaktdaten der Schule AnsprechpartnerIn: Wann erreichbar? Telefon / Fax: Email: Über die Schulaufsichtsbehörde an Landeshauptstadt Düsseldorf Jugendamt Bezirkssozialdienst im
MehrPotsdamer Forderungen in Leichter Sprache
Potsdamer Forderungen in Leichter Sprache Schwierige Wörter sind unterstrichen. Die Erklärungen dafür finden Sie im Wörterbuch auf der letzten Seite. Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung
MehrSonderpädagogische Förderung
Finetti / Fotolia SCHULAMT FÜR DEN KREIS PADERBORN Sonderpädagogische Förderung nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) im Schulgesetz Wo kann ein Kind sonderpädagogisch gefördert
MehrDie LVR-Inklusionspauschale
LVR-Dezernat Schulen und Integration Die LVR-Inklusionspauschale Gemeinsam lernen Oft müssen nur kleine Barrieren aus dem Weg geräumt werden, damit Gemeinsames Lernen möglich wird. Dank der Inklusionspauschale
MehrClaudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a Niedermotzing
Claudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a 94345 Niedermotzing 09429 8000 Stellungnahme des Landeselternbeirats für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung zum Gesetzentwurf der interfraktionellen
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion
MehrVielfalt als Chance - neue Schulen, die allen offen stehen
Vielfalt als Chance - neue Schulen, die allen offen stehen Der Landesverband Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.v. (LVKM) fordert: Schüler mit schweren und mehrfachen Behinderungen nicht
MehrEine Schule für alle Kinder Wie können alle Kinder und Jugendlichen gut gemeinsam lernen? In diesem Heft steht, was das Land Brandenburg dafür macht.
Eine Schule für alle Kinder Wie können alle Kinder und Jugendlichen gut gemeinsam lernen? In diesem Heft steht, was das Land Brandenburg dafür macht. Eine Schule für alle Kinder Wie können alle Kinder
MehrInklusion eine Herausforderung für jede Schule
Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine
MehrWas sind die aktuellen rechtlichen und pädagogischen Spannungsfelder bei der Schulbegleitung? Perspektive Schulaufsicht
Was sind die aktuellen rechtlichen und pädagogischen Spannungsfelder bei der Schulbegleitung? Perspektive Schulaufsicht LRSD in Rita Lackmann, Bezirksregierung Detmold LRDS Uwe Eisenberg, Bezirksregierung
MehrSchulcampus Rostock-Evershagen Gymnasium und Regionale Schule im Verbund Kooperative Gesamtschule
Schulcampus Rostock-Evershagen Gymnasium und Regionale Schule im Verbund Kooperative Gesamtschule 12 11 10 9 8 7 6 5 Hochschulreife (Abitur) Gymnasium Mittlere Reife Regionale Schule Orientierungsstufe
MehrDie LVR-Inklusionspauschale
LVR-Dezernat Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung Die LVR-Inklusionspauschale Gemeinsam lernen Die LVR-Inklusionspauschale Das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
MehrWas sind die aktuellen rechtlichen und pädagogischen Spannungsfelder bei der Schulbegleitung? Perspektive Schulaufsicht
Was sind die aktuellen rechtlichen und pädagogischen Spannungsfelder bei der Schulbegleitung? Perspektive Schulaufsicht LRDS Uwe Eisenberg, Bezirksregierung Münster 02.12.2015 Überblick Problembereich
MehrEIN WEG ZUR INKLUSION
EIN WEG ZUR INKLUSION AUS DER PRAXIS Schulcampus Rostock-Evershagen Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 UNSERE SCHÜLER! Orientierungsstufe (Klassenstufen 5 und 6)! Gymnasium (Klassenstufen 7 bis 12)!
MehrInklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe
Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch
MehrElterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung
Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen
MehrSonderpädagogische Unterstützung in der Schule
Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen
MehrDie Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes
P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über
MehrAllgemeine Grundsätze
Allgemeine Grundsätze zur medizinisch-therapeutischen Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an hessischen Sonderschulen und im gemeinsamen Unterricht vereinbart
MehrWer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.
Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de
MehrInfomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule
Infomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule 18.11.2015 Agenda 1. Ist mein Kind behindert oder von Behinderung bedroht? 2. Auf welche Schule soll mein Kind gehen? 3. Braucht mein Kind einen Schulbegleiter?
MehrUmfrage für Eltern von Kindern an Bonner Förderschulen
Umfrage für Eltern von Kindern an Bonner Förderschulen Ausgangssituation 2016/17 Umfrageergebnisse 2016/17 Stadtschulpflegschaft Bonn (www.ssp-bonn.de) 1 Ausgangssituation: Kinder mit Förderbedarf 1 Kind
MehrWarum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum!
Warum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum! Es gibt nichts Ungerechteres als die gleiche Behandlung von Ungleichen.
MehrGemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule
Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens 3. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen 4. Zielsetzung
MehrLVR V -Dez e er e n r at S ch c ulen e u nd Ju J gen e d Landes e jugen e damt
Die offene Ganztagsschule Bildungsort für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf? Fragen und Gedanken von Dr. Karin Kleinen Die UN-Konvention vom 3. Mai 2008 begründet ein internationales Recht von
MehrWegweiser für Eltern. WEGWEISER FÜR ELTERN GEMEINSAMES LERNEN AN LÜNER SCHULEN 2. AUFLAGE / STAND SEPTEMBER 2018.
Wegweiser für Eltern WEGWEISER FÜR ELTERN GEMEINSAMES LERNEN AN LÜNER SCHULEN www.luenen.de 2. AUFLAGE / STAND SEPTEMBER 2018 Seite 5 GRUNDSÄTZLICHES: Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist in Nordrhein-Westfalen
MehrInklusionskonzept Grundschule Handorf
Stand: 24.6.2013 Inklusionskonzept Grundschule Handorf 1. Rechtliche Grundlagen In der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurden im Jahr 2008 grundlegende Rechte
MehrQualitätssicherung durch externe Evaluation an saarländischen Grundschulen
Qualitätssicherung durch externe Evaluation an saarländischen Grundschulen 2. Durchgang Kurzdarstellung des Verfahrens Juli 2015 Qualitätssicherung durch externe Evaluation Im Zeitraum von 2006 bis 2013
MehrVorwort. 8 Grundlagen und Praxiserfahrungen auf dem Weg zur inklusiven Schule am Beispiel des Landes Hessen und der Bildungsregion Kreis Groß-Gerau 13
Vorwort XI Die Ziele der UN-Konvention für Behindertenrechte und die Schulentwicklung in Deutschland (Volker Blum/Elmar Diegelmann) 1 1 Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).. 1 2 Vergleichende
MehrStellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung
Behinderung/en: Stellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung I. ALLGEMEINE ANGABEN: Name der Schülerin / des Schülers: Geburtsdatum:
MehrWissenswertes über unsere Schule
Wissenswertes über unsere Schule 238 Schüler 11 Grundschullehrer 8 Horterzieher 2 Sonderpädagogen 11 Klassen Präventive Integrative Grundschule Volle Halbtagsschule mit Hort Seminarschule Leitbild Wir
MehrCHANCEN FÜR ALLE. NRW macht Schule
CHANCEN FÜR ALLE NRW macht Schule GEMEINSAM LERNEN Bildungschancen und -wege müssen länger offen bleiben, denn jedes Kind entwickelt sich anders. Im Sommer 2011 haben wir Grüne gemeinsam mit CDU und SPD
MehrSchulbegleitung Hilfe für Kinder mit Behinderung
Schulbegleitung Hilfe für Kinder mit Behinderung In Düsseldorf können Kinder mit und ohne Behinderung die gleiche Schule besuchen und gemeinsam lernen. Kinder mit einer Behinderung benötigen dafür häufig
MehrAntrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (gemäß 20 Inklusionsverordnung)
(Schule) (Ort) (Datum) (Telefonnummer bei Rückfragen) (E-Mail) Original : (Bitte unbedingt angeben!) nur an eine Förderschule/ein Sonderpädagogisches Förderzentrum: Kopie an Ministerium für Bildung und
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München An alle Regierungen Staatlichen Schulämter Schulen Ministerialbeauftragten
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013
Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen Fachtagung Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 13. November 2013 Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung was heißt das genau? Quelle: Statistische
MehrGefährdungsbeürteilg Förderschule Heben und Tragen von Schülern (m/w) Beratungsbedarf. Priorität Verantwortlich Termin Nachkontrolle
Gefährdungsbeürteilg Förderschule Heben und Tragen von Schülern (m/w) ksg Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Schule: Raum: Erstellt durch: gering 1 Prioritätstufen: mittel 2 Datum: hoch 3 Nr.
MehrInformationsveranstaltung zur Zukunft der Grundschulen in der Stadt Bad Lauterberg im Harz
Informationsveranstaltung zur Zukunft der Grundschulen in der Stadt Bad Lauterberg im Harz Rechtliche Grundlagen Schulrecht ist Ländersache, daher: Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Verordnung für
MehrGEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015
GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 Staatliches Schulamt Stuttgart / Schmalenbach Inklusion an Stuttgarter Schulen Inhalt 1. Informationen zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
MehrBetreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache
Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das
MehrInklusiver Unterricht für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und mehrfachen Behinderungen
Inklusiver Unterricht für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und mehrfachen Behinderungen Dr. Christian Walter-Klose Universität Würzburg Körperbehindertenpädagogik 16. Wissenschaftliche Tagung des
MehrInklusive Bildung und Erziehung in der Schule
Inklusive Bildung und Erziehung in der Schule Realität in der Schwerpunktregion Staatliches Schulamt Freiburg Ausgangslage UN- KonvenFon März 2009 Baden- WürLemberg Expertenrat, Empfehlungen Mai 2010 Erprobung
MehrSprachheilkindergarten Aurich. mit Hörbehindertengruppe sowie früher Förderung hörbehinderter Kinder und Integrationsgruppe
Sprachheilkindergarten Aurich mit Hörbehindertengruppe sowie früher Förderung hörbehinderter Kinder und Integrationsgruppe Herzlich willkommen! Wenn die Sprachentwicklung Ihres Kindes verzögert ist und
MehrSchule in Hessen - Bildungsinformationen für Eltern
Schule in Hessen - Bildungsinformationen für Eltern Recht auf Bildung (Stand Januar 2018) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Bildung ( 1 HSchG), niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden, Gemeinsames
MehrSchülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn
Schülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn Birgit Böhm bi.boehm2@gmail.com Fachberater ASS in Bonn Kindergärten,
MehrKonzept zur Konfliktlösung bei Beschwerden
- Katholische Grundschule - Schulstraße 18-33442 Herzebrock-Clarholz Tel.: 05245/5868 E-Mail: wilbrandschule@gt-net.de Konzept zur Konfliktlösung bei Beschwerden Inhaltsverzeichnis 1. Bedeutung des Konzepts
Mehrworkshop 2: Schulbegleitung braucht gute Strukturen und das richtige Personal Qualifizierungsvoraussetzungen in der Schulbegleitung
Inklusives Schulsystem zwischen Anspruch und Wirklichkeit Fachtagung des Deutschen Vereins für öffentliche und privat Fürsorge e.v. Berlin, 21. und 22. Januar 2016 workshop 2: Schulbegleitung braucht gute
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Schulamt für den Kreis Düren Informationen zum AO-SF- Verfahren für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Gemeinsamen Lernen Verordnung über die sonderpädagogische
MehrInklusiven Beschulung
Informationen zur Inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2016/17 Welche Schule ist für ein besonderes Kind passend? Vielleicht befürchten Sie... dass es für ein Kind in Ihrer Zuständigkeit in der Grundschule
MehrFAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung
FAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung Häufig gestellte Fragen zum Thema Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung (KsF) Wird die Leitung des KsF also die Schulleiterin oder der
MehrTHEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule
THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,
MehrGrenzenlos lernen bis zum Schulabschluss. Inklusion leben. Wie aus einer Idee Realität wurde!
Inklusion leben Wie aus einer Idee Realität wurde! Initiativkreis Integrative Schule Weimar Wir fordern... die Fortsetzung des integrativen Konzepts der KITA Hufeland in einer Grundschule in Weimar. Wir
MehrINFORMATIONEN FÜR DEN WECHSEL VON DER KITA IN DIE GRUNDSCHULE
INFORMATIONEN FÜR DEN WECHSEL VON DER KITA IN DIE GRUNDSCHULE EIN LEITFADEN BESONDERS FÜR ELTERN VON KINDERN, DIE ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG BRAUCHEN SCHULAMT FÜR DEN KREIS BORKEN IMPRESSUM Herausgeber:
MehrVoraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe
Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches
MehrInwieweit tre en die folgenden Aussagen zu?
Inhaltsbereich "Gesheit" Gesheitsförderung im Leitbild/ Schulprogramm Inwieweit tre en die folgenden Aussagen? voll ganz Das Leitbild der Schule drückt deutlich das Ziel aus, die Gesheit aller am Schulleben
MehrLeitbildentwicklung. zur Erstellung eines Inklusionsplans. für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve
Leitbildentwicklung zur Erstellung eines Inklusionsplans für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve 1 Gliederung 1. Vorwort 2. Definition des Begriffs Inklusion 3. Haltungen zur Inklusion 4. Organisation
MehrBayern auf dem Weg zu inklusiven Schulen. Inklusive Partnerklassen der Astrid-Lindgren-Schule an der Nordschule Kempten (Allgäu)
Bayern auf dem Weg zu inklusiven Schulen Inklusive Partnerklassen der Astrid-Lindgren-Schule an der Nordschule Kempten (Allgäu) Wir sind: Christine Miller-Sobotha Rektorin Grundschule Kempten-Nord Grundschule
MehrRechenschwäche und Rechenstörungen
Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)
MehrGemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013
Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen
MehrBayerischer Elternverband e.v.
Was Eltern in Bayern über Inklusion wissen müssen Seit dem Schuljahr 2011/2012 können Eltern behinderter Kinder grundsätzlich selbst entscheiden, ob ihr Kind auf die allgemeine oder auf die Förderschule
MehrHerzlich Willkommen im Blindeninstitut Rückersdorf!
Herzlich Willkommen im Blindeninstitut Rückersdorf! Informationen für Eltern Welcome to the Blindeninstitut Rückersdorf! Приветствуем вас в Институте для слепых в Рюккерсдорфе! Rückersdorf görme engelliler
MehrHomepage:
LVR Gerd Jansen Schule Förderschule Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Luiter Weg 6, 47802 Krefeld Tel.: 02151 96510 Fax: 02151 9651 201 e-mail: gerd-jansen-schule@lvr.de Homepage:
MehrOrganisation Externe Beschulung
Organisation Externe Beschulung Rechtliche Grundlagen Hess. Schulgesetz 53 (3) Zwischen der Förderschule und der allgemeinen Schule können Formen der Kooperation entwickelt werden, in denen das Kind Schülerin
MehrSchulentwicklungsplanung für den Bildungsstandort Gescher
Schulentwicklungsplanung für den Bildungsstandort Gescher 1 Vorwort Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung der räumlichen und sächlichen Ressourcen, um eine leistungsfähige Bildungslandschaft
Mehr- Anlage - Antrag auf Bewilligung einer Teilhabeassistenz; Leistung der Eingliederungshilfe gemäß 53, 54 SGB XII
- Anlage - Antrag auf Bewilligung einer Teilhabeassistenz; Leistung der Eingliederungshilfe gemäß 53, 54 SGB XII Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus! Bitte machen Sie handschriftliche Angaben in
MehrOmbudsrat Inklusion Tätigkeitsbericht 2014/15
www.tmbjs.de Ombudsrat Inklusion Tätigkeitsbericht 2014/15 INHALT 1. Rechtsgrundlagen... 2 2. Mitglieder des Ombudsrates Inklusion... 2 3. Anfragen an den Ombudsrat Inklusion - Verfahren... 2 4. Sitzungen
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrEmpfehlungen der Arbeitsgruppe Sehen Stand
An der Schule herrscht Verständnis und Offenheit dafür, dass sehgeschädigte Schüler/innen neben dem schulischen Curriculum (Regelcurriculum) auch ein spezifisches Curriculum (Duales Curriculum) haben,
MehrInklusion und inklusive Unterstützungssysteme
Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme Die Grundlagen des Schul- und Sozialrechts Hessisches Schulgesetz Zwei Säulen der Unterstützung Schule Schulgesetz/Verordnungen Hessisches Schulgesetz: Sozialhilfeträger
MehrBürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans
Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.v. www.inklusion-olpe.de Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Hintergrund unseres Antrages Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die
MehrSchwerpunkt. Qualitätsentwicklung und sicherung in der Arbeit von und mit Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern
1 Heinrich-Böll-Gesamtschule Schwerpunkt Kontaktpersonen Volksgartenstraße 19 44388 Dortmund E-Mail 0231/696010 www.hbgdo.de Schulleiterin: Mechthild Gith Bezirksregierung: Arnsberg Qualitätsentwicklung
MehrSPD. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt
SPD UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt Liebe Leserin, lieber Leser, Was verbinden Sie mit dem Wort
MehrÜbersicht: Verfahrensablauf Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA)
STAATLICHES SCHULAMT GÖPPINGEN Übersicht: Verfahrensablauf Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA) Junger Mensch zeigt Anhaltspunkte für einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches
MehrInklusion in der Kommune: empirische Ergebnisse einer Studie zur Qualität des Gemeinsamen Unterrichts in der Stadt Jena
Inklusion in der Kommune: empirische Ergebnisse einer Studie zur Qualität des Gemeinsamen Unterrichts in der Stadt Jena Stefanie Czempiel, Bärbel Kracke, Ada Sasse und Sabine Sommer Weimar, 5.4.2014 Überblick
MehrBeratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Unsere Adressaten Schülerinnen und Schüler
MehrÜbergang Frühförderung/Schulkindergarten in die Schule
Übergang Frühförderung/Schulkindergarten in die Schule Die Rolle der Frühförderung und des Schulkindergartens beim Übergang in die Schule Landesverbandstagung LERNEN FÖRDERN, LV BW, 22.10. 2016 Ingrid
MehrBeratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Unser Anliegen Kinder und Jugendliche mit
MehrDer Gemeinsame Unterricht für Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der geistigen Entwicklung am Gymnasium
Der Gemeinsame Unterricht für Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der geistigen Entwicklung am Gymnasium Prof. Dr. Jutta Schöler 6. Landesweiter Integrationstag für Thüringen
MehrAngebote zur Beratung der Eltern an der Ernst-Klee-Schule
Schulprogramm (Ergänzung noch nicht beschlossen) Juni 2011 Angebote zur Beratung der Eltern an der Ernst-Klee-Schule Information und Beratung von Schule für Eltern Informationsabend für interessierte Eltern
MehrBundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrKrankenhausbehandlung
Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene
MehrKonzeption inklusive Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg Inklusion von Kindern mit Behinderung
Konzeption inklusive Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg Inklusion von Kindern mit Behinderung Ziel: Die neue Konzeption- Grundlagen Ein wohnwortnaher Platz in einer Kindertageseinrichtung
MehrEin- und Umschulungsleitfaden für Eltern mit besonderen Kindern und Jugendlichen
Ein- und Umschulungsleitfaden für Eltern mit besonderen Kindern und Jugendlichen Liebe Eltern, Wenn Sie sich Sorgen um die Beschulung Ihres Kindes machen, so finden Sie in diesem Leitfaden Antworten auf
Mehr