Mitbestimmung und Mitgestaltung bei Industrie 4.0

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1 WAS HEISST EIGENTLICH INDUSTRIE 4.0? Gemeint ist damit die Einschätzung, dass derzeit eine vierte industrielle Revolution beginnt mit dem zentralen Merkmal der Vernetzung der virtuellen Computerwelt mit der physischen Welt der Dinge durch den Einsatz von cyber-physischen Systemen. Klingt kompliziert. Aber: Industriearbeit hat sich schon immer gewandelt. Nach der ersten industriellen Revolution (Dampfmaschine) spricht die Wissenschaft nun von Industrie 4.0 und dem Arbeiten in der sogenannten Smart Factory (intelligente Fabrik). Es geht um gravierende technologische und organisatorische Veränderungen in Form der intelligenten Vernetzung der Maschinen. Das bedeutet auch eine veränderte Interaktion der Maschinen mit Beschäftigten. Das Ziel von Industrie 4.0: Rentable Produktion kleiner Losgrößen und flexible Bedienung von Kundenwünschen. Für den Betriebsrat wichtig: Der Weg in die Industrie 4.0 ist schleichend und es ist derzeit nicht absehbar, wohin die Reise geht. Aber seine Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte kann der Betriebsrat strategischer einsetzen, insbesondere wenn er erkennt, dass es sich um gravierende technische oder organisatorische Veränderungen der Arbeitswelt handelt. Foto: Fotolia/fotohansel 1

2 WELCHE MÖGLICHEN ANZEICHEN GIBT ES? Neue Software-Produkte bzw. Arbeitsmittel mit Internetverknüpfung, z. B. RFID-Chips Wartung und Steuerung über betriebliche Smartphones und Tablets Arbeitsprozesse in Fertigung, Verwaltung und Logistik verknüpfen Standardisierte Produktionsabläufe Vereinheitlichung der Strategie in der Produktion Verknüpfung von Maschinen, Abläufen und mobilen Endgeräten für verbesserte Ergonomie Veränderte Stellenbeschreibungen und Berufsbilder (sog.»facharbeiteringenieure«) Veränderung der Arbeitszeiten: Mehr Flexibilität über Rufbereitschaft und ständige Erreichbarkeit über Smartphones und teilweise Ersetzung der Tätigkeiten durch Maschinen Flexibilität an Schnelligkeit nach Kundenwunsch: Echtzeit-Produktion ANWENDUNG VON INDUSTRIE 4.0 WIE KANN ES AUF BE- TRIEBSRÄTE ZUKOMMEN? Keine Adhoc-Lösung des Arbeitgebers zu erwarten: Anstatt komplett neuer Smart Factory werden vermutlich einzelne Produktionsbereiche auf einen neuen technischen Stand gebracht, zunächst als Testphase. Große Probleme im Bereich der Abstimmung der neuen Systeme mit vorhandenen Datenbeständen; langer Prozess bis diese Eckpunkte in den Unternehmen umgesetzt werden. Gefahr der Datensicherheit nicht abschätzbar: Je mehr Automatisierungsprozesse im Unternehmen stattfinden, umso mehr muss das Unternehmen vor Angriffen geschützt werden, gerade in der chemischen Industrie mit hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit und hohem Gefahrenpotenzial. Weitere Gefahr: Die Verbindung der verschiedenen Systeme erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass so viele Daten gesammelt werden, dass es nicht mehr weit bis zum»gläsernen Mitarbeiter«ist; Grundsätze aus dem Datenschutz werden missachtet. Impressum Herausgeberin: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Edeltraud Glänzer, Vorstandsbereich 2 Redaktion: Isabel Eder, Abt. Mitbestimmung Jan Grüneberg, Abt. Mitbestimmung Redaktionsanschrift: Königsworther Platz 6, Hannover Telefon: Telefax: abt.mitbestimmung@igbce.de Internet: Gesamtherstellung und -vertrieb: BWH GmbH Stand: Juli

3 Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat (im Überblick)? Informationen über den Wirtschaftsausschuss erlangen und frühzeitig Entwicklungen hinterfragen und begleiten ( 106 ff.) Schleichende Betriebsänderungen erkennen und entsprechend Interessenausgleich und Sozialplan einfordern ( 111) Aufgaben des BR: z. B. Einhaltung von BDSG, TKG, TMG, Betriebsvereinbarung ( 80 Abs. 1 Nr. 1, 2, 8) Mitbestimmung bei Einstellung oder Versetzung von Datenschutzbeauftragter/-n ( 99) Wirtschaftsausschuss Betriebsänderungen Aufgaben des BR Ordnungsverhalten wie z. B. Torkontrolle ( 87 Abs. 1 Nr. 1) Einstellung Versetzung Ordnungsverhalten Weiterbildung und Anpassung der Ausbildung an verändernde Bedingungen gestalten bei Einsatz von EDV ( 96 98) Berufsbildungsbedarf angesichts neuer Planungen vom AG einfordern ( 96) Beschäftigungssicherung avisieren vor sich verändernder Arbeitsorganisation ( 92a) Weiterbildung Berufsbildungsbedarf Beschäftigungssicherung Personalbedarf Sich verändernden Personalbedarf ansprechen, Vorschläge machen, beraten ( 92) INDUSTRIE 4.0 RECHTE DES BETRIEBSRATES (BETRVG) Abwendung von Belastungen Gegenmaßnahmen einleiten bei erst verspätet erkennbaren Belastungen ( 91) Arbeitsorganisation Fragen zur Arbeitszeit Betriebsdaten-, Leistungsdatenerfassung Gesundheitsschutz Planung neuer technischer Anlagen, Veränderungen an Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen ( 90) Fragen zur Arbeitszeit mit Bezug auf mobiler Arbeit ( 87 Abs. 1 Nr. 2) Technische Einrichtungen, Software, die zur Überwachung geeignet sind: z. B. Betriebsdaten- bzw. Leistungsdatenerfassung, RFID ( 87 Abs. 1 Nr. 6) Gesundheitsschutz bei der Einführung von mehr EDV, Ergonomie ( 87 Abs.1 Nr. 7) Grafik: BWH 3

4 FRÜHE MITGESTALTUNG: Über den Wirtschaftsausschuss Informationen verarbeiten und mitgestalten: z. B. den Sinn und die Auswirkungen auf Beschäftigte von Standardisierungen, ganzheitlicher Produktion oder von Outsourcing (gerade im Bereich IT) hinterfragen; Abfordern einer Kosten-Nutzen-Rechnung in Bezug auf die externen Dienste, um zu prüfen, ob der erhöhte Bedarf an IT-Leistungen auch noch aus wirtschaftlichen Aspekten zu rechtfertigen ist, 106 STÄRKSTE FORM DER MITBESTIMMUNG: Technische Einrichtungen: Sämtliche Einführungen von neuen technischen Geräten oder neuer Software müssen auf Datensicherheit und Datenschutz der einzelnen Mitarbeiter/-innen geprüft werden (z. B. Einsatz von RFID-Ortung, Einführung eines einheitlichen Kommunikationsprogramms für die Produktion und Logistik, Einführung von neuen Informationsund Steuerungssystemen mit antizipierender Instandhaltung), 87 Abs. 1 Nr. 6 Bei neuen Arbeitsabläufen, Einführung neuer Maschinen müssen Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzaspekte geprüft werden, 87 Abs. 1 Nr. 7 Bei Fragen zur Verteilung der Arbeitszeit, 87 Abs. 1 Nr. 2 Auswahlrichtlinien sollten so ausgestaltet werden, dass auch der Kenntnisstand der eigenen Belegschaft immer wieder überprüft wird und keine Überforderung für die Belegschaft entsteht; hier muss der Blick auf aktuelle, geeignete Weiterbildungsmaßnahmen gelegt werden, ab 500 MA hat der BR ein Initiativrecht, 95 Nach Einführung von neuen Maschinen und verbesserten Arbeitsabläufen können bei erst verspätet erkennbaren Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter Gegenmaßnahmen durch den BR eingeleitet werden: Insbesondere Arbeitsüberlastung, zu hohe Anforderungen ohne geeignete Weiterbildungsmaßnahmen können vom BR moniert werden, 91 WEITERE FORMEN DER MITGESTALTUNG: Bei der Planung von technischen Anlagen (z. B. bei Anlagen, die einer ganzheitlichen Strategie der Produktion entsprechen) muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über die Auswirkungen auf die Beschäftigten beraten, der Art ihrer Arbeit und den Anforderungen; ebenso bei Arbeitsverfahren (Technologie zur Veränderung der Arbeitsgegenstände) und den Arbeitsabläufen (Zusammenwirken von Mensch, Arbeitsmittel und Maschine), 90 Personalplanung danach ausrichten (z. B. zukünftiger Personalbedarf), entsprechenden Nachwuchs für technische Weiterentwicklung beschaffen und die Altersstruktur im Blick haben, um vor der Einführung von neuen Geräten entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen nach 96 ff. BetrVG in die Wege zu leiten, 92, 92a BetrVG; Akzente setzen auf Zusammenwirken von Mensch und Maschine, nicht Ersatz. Interne Stellenausschreibungen: um den internen Stellenmarkt zu beleben und entsprechende Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Belegschaft sichtbar zu machen, 93 4

5 Weiterbildungsbedarfsermittlung einfordern; vermehrt auf Weiterbildungsmaßnahmen der Beschäftigten setzen, um mit dem technischen Fortschritt mitzuhalten und nicht letztendlich dafür zu sorgen, dass die Belegschaften aus der Arbeit gedrängt werden, 96 ff. Bei Umstrukturierungen frühzeitig Informationen einfordern, um durch Hinweise auf Bedeutung der einzelnen Abteilung (IT-Abteilungen werden immer wichtiger, Primärfunktion) die Notwendigkeit von der Vorhaltung eigenen Wissens im Unternehmen hinzuweisen, 111 Notizen: 5

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