Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 384/2013 Schwyz, 23. April 2013 / bz Investitionsbeitrag an den Busknoten Bahnhof Siebnen-Wangen Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Die Gemeinde Wangen beantragt mit dem Gesuch Investitionsbeitrag für das Projekt Infrastrukturausbau Bahnhof Siebnen-Wangen einen Investitionsbeitrag vom Kanton Schwyz. Das revidierte Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 26. November 1987 (GöV, SRSZ ) ist seit dem 26. Januar 2010 in Kraft und bildet die Grundlage für den Investitionsbeitrag an den Infrastrukturausbau im Bahnhof Siebnen-Wangen. Das Amt für öffentlichen Verkehr (AöV) wurde bei der Planung einbezogen und hat das Projekt begleitet. Der Neubau des Busbahnhofs in Siebnen-Wangen trägt der aktuellen und künftigen Entwicklung der Region Rechnung und hat für den Kanton eine erhebliche. Die qualitativen und quantitativen Anforderungen für einen Investitionsbeitrag können mehrheitlich bejaht werden. Die gesetzliche Grundlage ist gegeben, damit der Kanton Schwyz auf das Investitionsgesuch eingehen kann. Die Beteiligung an den Gesamtkosten für den Busbahnhof beim Bahnhof Siebnen-Wangen über maximal Fr inklusive Mehrwertsteuer (MWST) richtet sich anteilsmässig nach der Nutzung der vier Buskanten. Der Kostenteiler zwischen dem Kanton und den Gemeinden und dem Bezirk wird mit anteilsmässig 50% abgeleitet vom Grundangebot. Dieser Investitionsbeitrag wird als à fonds perdu Beitrag ausgerichtet. 2. Ausgangslage 2.1 Entwicklung In jüngster Zeit entwickelt sich der Bahnhof Siebnen-Wangen zu einer regionalen Drehscheibe für den öffentlichen Verkehr (öv) für den Bezirk sowie die ganze Region. Aufgrund des Bevölkerungswachstums, der Zunahme der Pendlerströme und des damit verbundenen Angebotausbaus des öv wird der Bahnhof in Zukunft weiter an gewinnen. Der Busbahnhof entspricht in seiner heutigen Ausgestaltung nicht mehr den Anforderungen, welche an einen regionalen Knotenpunkt des öv gestellt werden. Es sind Anpassungen notwendig, welche zu einem Plus an Si-

2 cherheit, Service und Komfort führen sowie zur Umsetzung des neuen öv-konzeptes notwendig sind. 2.2 Angebot öv Mit der Inbetriebnahme der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich per 15. Juni 2014 muss das Buskonzept in der March angepasst werden. Während im heutigen Konzept die Busse mehrheitlich eine Standzeit am Bahnhof Siebnen-Wangen haben und die vom Zug kommenden Reisenden in bereit stehende Busse umsteigen, werden die Busse zukünftig zwischen den Zügen ankommen und abfahren, was bedeutet, dass sie in den Bahnhof einfahren, wenn die vom Zug kommenden Reisenden bereits angekommen sind. Dies erfordert klarere Verhältnisse, welcher Bus wo am Bahnhof verkehrt. Weil die Linienäste der Linien neu durchgebunden werden, sind zukünftig Ein- und Ausfahrten der Busse aus und nach anderen Richtungen als heute notwendig, um das Fahrplankonzept umsetzen zu können. Dies erfordert angepasste Wendemöglichkeiten am Bahnhof. Dies kann mit dem neuen, flexibel benutzbaren Busbahnhof ermöglicht werden. So können sämtliche Busse, die zwischen Siebnen und Wangen verkehren, den Bahnhof kurz anfahren und sogleich weiterfahren. Schlanke Umsteigezeiten und Durchbindungen steigern die Attraktivität des Angebots. 3. Gesetzliche Grundlage 3.1 Revision des Gesetzes über die Förderung des öv Das GöV hat zum Ziel, alle Gemeinden im Kanton Schwyz mit dem öffentlichen Regionalverkehr angemessen zu erschliessen. Der Kanton Schwyz konnte bis zur Teilrevision des GöV nur Investitionsbeiträge gewähren, wenn sich der Bund auch daran beteiligte. Die Bundesmittel für die Infrastrukturvorhaben der nächsten Jahre sind aber bereits weitgehend ausgeschöpft. Um die gewünschten Angebote und Qualitätsansprüche im Regionalverkehr sicherzustellen oder auszubauen, benötigt es zwingend eine Mitfinanzierung der Kantone. Es drängte sich auf, einen grösseren Handlungsspielraum zu schaffen, damit sich der Kanton Schwyz auch ohne Mitwirkung des Bundes an Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Regionalverkehrs beteiligen kann. Das Stimmvolk des Kantons Schwyz stimmte am 29. November 2009 der Teilrevision des GöV zu. 3.2 Voraussetzung für Investitionsbeiträge Das GöV erlaubt mit 6 Abs. 1 dem Kanton Schwyz, sich auch ohne Bundeshilfe an Investitionsbeiträgen zu beteiligen, wenn die vorgesehene Investition für den Kanton oder die Region von erheblicher ist. Gemäss Erläuterungen in den Abstimmungsunterlagen (Seite 6) soll sich der Kanton Schwyz auch an Investitionen in Busknoten mit mehreren Umsteigebeziehungen beteiligen können, wenn davon eine ganze Region profitiert. Eine erhebliche ist dann gegeben, wenn der Verzicht auf die Investition zu einer Angebotseinschränkung führt oder einen notwendigen Angebotsausbau verhindert. Ist eine Investition von bedeutendem lokalem Nutzen (z.b. Investitionen in kundenfreundliche Anlagen), kann der Kanton seinen Beitrag von Leistungen der direkt interessierten Gemeinden und Bezirke abhängig machen. Die Gemeinde Wangen hat sich für die Weiterentwicklung des Bahnhofs Siebnen- Wangen stark eingesetzt

3 4. Projekt 4.1 Richtplan Die Basis für das Investitionsvorhaben Bahnhof Siebnen-Wangen bilden die Richtplangeschäfte RM-1 Regionalzentrum Siebnen-Wangen, RM-15 Verbesserung Bahnangebot, RM-16 Öffentlicher Verkehr Bus und RM-17 Park + Ride, Bike + Ride. Die Anpassungen und Ergänzungen des Richtplans des Kantons Schwyz wurden vom Regierungsrat mit den Beschlüssen Nr. 738 vom 11. Juni 2002, Nr. 568 vom 30. April 2003 und Nr. 557 vom 24. April 2007 erlassen. Die folgenden Ziele liegen den Richtplangeschäften und somit dem vorliegenden Investitionsvorhaben zu Grunde: Stärkung der Zentrumsfunktion von Siebnen-Wangen; Einbindung von Siebnen-Wangen mit attraktiven und leistungsfähigen Verbindungen in die Agglomeration Zürich und Obersee (öv-drehscheibe); Mittel- und langfristiger Ausbau und Weiterentwicklung des Bahnangebots nach Bedarf und in Abstimmung mit dem ZVV und der SBB; Integraler Anschluss des Busangebots an die S2 in Siebnen-Wangen; Änderung der Linienführung des Marchbusses so, dass die halbstündlichen Kurse in Siebnen grundsätzlich via Bahnhof geführt werden; Lösen der Anschlussprobleme in Uznach und Siebnen-Wangen; Verdichtungskurse bedarfsgerecht zur Erhöhung der Kapazität und zur Sicherstellung von Anschlüssen an zusätzliche Züge realisieren; Verbesserung der Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs für alle Verkehrsteilnehmer; Bereitstellung von ausreichenden und zweckmässigen Abstellplätzen für Bike + Ride (Velo) an den Bahnhöfen. Mit dem Investitionsvorhaben werden die oben genannten Ziele in grossem Umfange erfüllt, bzw. ein effektiver Beitrag dazu geleistet. Der Nutzen zur Stärkung des öv und zur Verminderung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Individualverkehr ist ausgewiesen. 4.2 Umfang Gesamtprojekt Das Investitionsvorhaben betrifft den Vorplatz des Bahnhofs Siebnen-Wangen, die Seitenbereiche in westlicher und östlicher Richtung, die Zufahrtsbereiche und die östlich des Bahnhofs gelegene Park & Ride-Anlage. 4.3 Gesuchumfang Busbahnhof Siebnen-Wangen Das Gesuch für die Investition beinhaltet die folgenden Anlagen: Bau eines Bushofs für vier bis maximal sechs Busse; Verbreiterung und Verlängerung der bahnhofseitigen Bushaltekante (mit Abfahrtsrichtung Westen) für zwei bis maximal drei Busse; Neubau einer südlich gelegenen Bushaltekante für die Gegenrichtung für zwei bis maximal drei Busse; Ausgestaltung der Bus-Verkehrsfläche als dauerhafte und unterhalts- und sanierungsarme Betonplatte; Teilüberdachung der südlichen Bushaltekante mit Platzierung von Sitzgelegenheiten; - 3 -

4 Bus-spezifische Möblierung der Bushaltestelle inklusive Vorinstallationen (Leerrohre in Leitungstrassee) für ein späteres Fahrgastinformationssystem; Anpassung der Oberflächenentwässerung; Signalisations- und Markierungsarbeiten; Bewertungskriterien Investitionsgesuche. Investitionsdarlehen und Investitionsbeiträge gemäss 6 Abs. 1 GöV werden anhand der Bewertungskriterien der Ausführungsrichtlinien zum GöV (RRB Nr. 79 vom 26. Januar 2010) nach qualitativen und quantitativen Kriterien beurteilt. Die Gesuchsteller müssen sich zu allen qualitativen und quantitativen Kriterien in der Gesuchstellung äussern. Weiter muss die interkantonale, kantonale oder regionale aufgezeigt werden. Wenn die Mehrheit der relevanten Kriterien bejaht werden können, erfüllt das Gesuch die Voraussetzungen für eine Investition gemäss 6 Abs. 1 GöV. Die Ausführungsrichtlinien regeln weiter, welche Elemente beitragsberechtigt sind und wie das Verfahren für den Investitionsentscheid abläuft. Die formalen Anforderungen an ein Investitionsgesuch werden im Leitfaden Investitionsgesuch (RRB Nr. 697 vom 29. Juni 2010) geregelt. 4.4 Qualitative Kriterien Steigert die Massnahme die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs? Ja, das Infrastrukturausbauvorhaben ist das notwendige Herzstück, damit die Angebotsanpassunger-weiterung auf den Fahrplanwechsel 158. Juni 2014 überhaupt funktioniert. Die heutige Situation des Bahnhofvorplatzes Siebnen-Wangen vermag die erforderliche Leistungssteigerung nicht zu erbringen. Die Platzverhältnisse sind eng: zu schmaler und zu kurzer Busperron in nur einer Richtung, wartende Bus-Fahrgäste behindern den Personenverkehr vom und zum Bahnhof bzw. von und zur Unterführung zum Mittelperron. Die neuen Buskanten für vier bis maximal sechs Busplätze ermöglichen eine hohe Flexibilität der an- und abfahrenden Busse in jede Fahrtrichtung. Der Abbruch alter, nicht mehr genutzter Räumlichkeiten (Bus-Garage, alte WC-Anlage) erhöht die Durchlässigkeit des Aufnahmegebäudes und träagetn auch zu einem höheren Sicherheitsgefühl der Bus- und Bahnkunden bei. Auch der von den SBB geplante begehbare Kiosk im Aufnahmegebäude und eine neue WC-Anlage steigern die Attraktivität. Insgesamt wird mit der höheren Taktfrequenz an Bus- und Bahnhalten der Bahnhof Siebnen-Wangen mehr belebt. Ein neues oder renoviertes Bahnhofgebäude mit modernem Bushof und modernen und leistungsfähigen Aussenanlagen ist attraktiv gegenüber dem alten Bahnhof mit dunklen und engen Zugängen. Interkantonal: bedeutendteilweise. Eine gute Busverbindung zwischen demvom Bahn- und Busknotenhof Uznach (SG) zum Bahn- und Busknotenhof Siebnen-Wangen steigert die Attraktivität des Bahnhofs Siebnen-Wangen. Ab Siebnen-Wangen entstehen, mit schnellen Verbindungen zum Hauptbahnhof Zürich undoder auch in Richtung Chur und mit der Busverbindung nach Uznach attraktive Verbindungen Richtung St. Gallen. dürfte die Attraktivität des Bahnhofs Siebnen-Wangen steigern. Kantonal: bedeutend. Ddie kantonale wurde bereits mit der Richtplanergänzung March herausgestrichen.. Regional: bedeutend als Regionalzentrum und öv-drehscheibe

5 Die Attraktivitätssteigerung dürfte zu einer Verminderung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Individualverkehr führen, mit all den positiven Begleiterscheinungen wie Abnahme Luftverschmutzung, Reduktion Verkehrslärm usw. Dient die Massnahme der Verbesserung des öv-systems? Ja, ohne Infrastrukturausbauvorhaben kann das Buskonzept nicht vollständig an die 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich angepasst werden. Schlechte Umsteigebeziehungen führen zu Attraktivitätsverlust und damit zur Abnahme oder Stagnation der Fahrgastzahlen. Interkantonal: teilweise. Kantonal: bedeutend. Das aufgrund der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich notwendige neue Buskonzept kann nur mit diesem Vorhaben vollständig umgesetzt werden. Ein funktionierendes öv-system kannbedeutend, da wichtige Hauptachsen vom motorisierten Individualverkehr entlastet werden. Eine Attraktivitäts- und Angebotssteigerung des öv führt zur Entlastung z.b. des Autobahnanschlusses Lachen oder eine Überlastung wird zeitlich hinauszögert. Gute öv-systeme führen zu einer Reduktion des Individualverkehrs. Wird die Sicherheit der öv-benutzer verbessert? Ja, bessere Trennung des öv- und des Individualverkehrs insbesondere im Kreisel Ost. Breitere Durchgänge für den Personenverkehr auf den Bus-Perrons. Die freundliche und offene Gestaltung im Bereich des heutigen Kiosks und der Personenunterführung erhöht das individuelle Sicherheitsgefühl. Interkantonal: geringkeine. Kantonal: bedeutend. Eine hohe Sicherheit führt zu hoher Akzeptanz und hoher Benutzung des öffentlichen Verkehrs. Werden die Grundsätze der Ökologie und der Nachhaltigkeit berücksichtigt? Ja, eine Steigerung des öv entspricht ökologischen Grundsätzen und ist auch nachhaltig. Interkantonal: keine Kantonal: bedeutend. Ein funktionierendes öv-system führt zu einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Eine öv-förderung vermittelt ein positives Image des Kantons., wenn er den öv fördert Es hat direkte positive Auswirkungen auf die Lebensqualität der regionalen Bewohnerschaft

6 Erhöhung der Lebensqualität der regionalen Bevölkerung insgesamt, Abnahme der Belastungen aus dem motorisierten Individualverkehr. Kann der Betriebsablauf optimiert und wirtschaftlicher gestaltet werden? Ja, die Anordnung der beiden Busperrons mit den östlichen und westlichen Wendemöglichkeiten bringt für den heutigen, wie auch den zukünftigen Betrieb eine maximale Flexibilität und beinhaltet Reserven. Interkantonal: bedeutend. Stabilisierung der Verbindung nach Uznach. Kantonal: bedeutend. Ohne optimierten Betriebsablauf entstehen für die Besteller höhere Abgeltungskosten beim regionalen Busangebot.teilweise Die vorliegende Lösung ist auch für zukünftige Entwicklungen wie einen allfälligen Anschluss an einen zukünftigen Zubringer zum Autobahnanschluss Wangen Ost flexibel. Die einfach erweiterbare Park + Ride Anlage vermag auch eine signifikante Steigerung gut aufzunehmen, ohne dass neue bauliche Massnahmen ausgelöst werden müssen. Auch ein allfälliges Ortsbus-System findet Platz im vorliegenden Konzept, was bei gleichbleibendem Bushof die Wirtschaftlichkeit folgerichtig erhöht. 4.5 Quantitative Kriterien Ermöglicht die geplante Massnahme kurz- oder mittelfristig einen Ausbau des Angebotes mit mehr Abfahrten (Zug oder Bus) oder mehr Anschlüssen? Ja, das Konzept ist hoch flexibel. Interkantonal: teilweise, wenn eine stärkere Anbindung der Buslinie Uznach an den Bahnhof Siebnen-Wangen gewünscht wird. Kantonal: kann bedeutend. Mit einem allfälligen Angebotsausbausein, wenn damit können zusätzliche Entlastungen auf kantonalen Achsen für den motorisierten Individualverkehr erreicht werden. Keine Investitionskosten bei einer Steigerung oder Intensivierung des Bus- oder Bahnbetriebs. Werden die geplanten zukünftigen Entwicklungen (Bevölkerungswachstum, Pendlerverhalten) berücksichtigt? Ja, das Konzept ist hoch flexibel. Interkantonal: teilweise, wenn eine stärkere Anbindung des Bahnknotens Uznach mittels der Busverbindung zum Bahnhof Siebnen-Wangen gewünscht wird. Kantonal: bedeutend. Mit einem allfälligen Angebotsausbau können zusätzliche Entlastungen auf kantonalen Achsen für den motorisierten Individualverkehr erreicht wer

7 Regional: den.kann bedeutend sein, wenn damit Entlastungen auf kantonalen Achsen für den motorisierten Individualverkehr erreicht werden bedeutend. Keine neuen Investitionskosten, da die absehbaren, zukünftigen Entwicklungen bereits berücksichtigt sind. Ergibt sich eine Verkürzung der Zugfolgezeiten oder stehen mehr Trassen für den Regionalverkehr zur Verfügung? Nein, das Vorhaben verbessert die Anbindung des öv an die Bahn und umgekehrt. Keine Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Interkantonal: keine. Kantonal: keine. Regional: keine. Ergibt sich eine Verkürzung der Zugfolgezeiten oder stehen mehr Trassen für den Regionalverkehr zur Verfügung? Nein, das Vorhaben verbessert die Anbindung des öv an die Bahn und umgekehrt. Keine Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Ja, durch die vorgesehene Anordnung der beiden Bus-Perrons können unabhängig von der Fahrtrichtung zusätzliche Buskurse aufgenommen werden. Interkantonal: keine Kantonal: evtl. bedeutend Regional: bedeutend Zusätzliche Belegungen der Bushaltekanten sind möglich, ohne oder nur mit geringen Kostenfolgen. Kann durch die geplanten Massnahmen die Umsteigekapazität und als Folge davon die Umsteigefrequenz erhöht werden? Ja, es werden mehr Bushalteplätze geschaffen. Für den Personenverkehr auf den Perrons und vom bzw. zum Bahnhof und der Unterführung besteht mehr Verkehrsfläche. Interkantonal: teilweise. Für die Verbindung der Bahn- und Busknoten Uznach und Siebnen- Wangen mittels der Buslinie Uznach Siebnen-Wangen sind hohe Umsteigekapazitäten in kurzer Zeit wichtig, da nur so die Anschlüsse in beiden Knoten funktionieren.keine Kantonal: bedeutend. Für die Verbindung der Bahn- und Busknoten Uznach und Siebnen- Wangen mittels der Buslinie Uznach Siebnen-Wangen sind hohe Umsteigekapazitäten in kurzer Zeit zwingend notwendig, da nur so die Anschlüsse in beiden Knoten funktionieren. Für die übrigen Buslinien werden ebenfalls grössere Umsteigekapazitäten als heute benötigt.keine - 7 -

8 Erhöhung der Kapazität oder der Umsteigefrequenz ohne Kostenfolgen möglich. Werden die Grundsätze der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet? Ja. Interkantonal: keine. Kantonal: evtl. bedeutend. Ein effizienter Bahn- und Busknoten senkt indirekt die jährlichen Abgeltungskosten des Kantons ans Verkehrsangebot. Die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand bleibt stabil und ist langfristig berechenbar

9 Führt der Verzicht auf die geplante Massnahme zu einem Angebotsabbau? Ja, das Buskonzept der 4. Teilergänzung kann nur teilweise umgesetzt werden. Durch eine schlechte Anbindung nimmt die Zahl der Fahrgäste ab, was letztlich mangels Wirtschaftlichkeit zu höheren Abgeltungskosten oder zu einem Angebotsabbau führt. Interkantonal: keine. Kantonal: evtl.bedeutend. Indirekte. Zuwachs des Fahrgastaufkommens wird behindert und das Angebot mangels ausreichender Wirtschaftlichkeit abgebaut. Kann das Gesuch eine positive Nutzenanalyse aufzeigen? Ja, zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, nur vermutbar. Die Steigerung der Fahrgastzahlen wird als Folge des Investitionsvorhabens vermutet bzw. kann aufgrund von Erfahrungen andernorts als wahrscheinlich angenommen werden. Interkantonal: keine. Kantonal: nicht beurteilbar. Regional: nicht beurteilbar. Die Erfahrungen mit ähnlichen, bereits ausgeführten Vorhaben zeigen einen positiven Nutzen auf. 4.6 Die regionale des Busbahnhofs Siebnen-Wangen ist unbestritten. Der öv-knoten ist für den Kanton Schwyz und im speziellen für den ganzen Bezirk von erheblicher. Die Mehrheit der relevanten qualitativen und quantitativen Kriterien kann bejaht werden und die erhebliche kann bestätigt werden. Das Gesuch erfüllt die Voraussetzungen für eine Investition gemäss 6 Abs. 1 GöV. Für die Herleitung eines Investitionskostenteilers wird das Bus-Angebot näher betrachtet. 5. Bus-Angebot Der Bahnhof Siebnen-Wangen hat sich in den letzten Jahren zur regionalen öv-drehscheibe entwickelt. Der Bahnhof ist für den öv von grosser. Dank den Durchmesser-Buslinien, die nicht nur deanfangs- oderund Endpunktes der Buslinienam Bahnhof Siebnen-Wangen haben, wird die Qualität und Attraktivität des Angebots gesteigert. Mit kann mitdem Buskonzept kann ein optimales Umsteigen vom Bus auf den Zug und umgekehrt gewährleistet werden

10 Folgende Buslinien profitieren vom neuen Bushof Siebnen-Wangen: Linie 521 Uznach Tuggen Wangen Siebnen Buttikon Reichenburg Linie 522 Pfäffikon Lachen Galgenen Siebnen Siebnen-Wangen (nur HVZ) Siebnen Siebnen-Wangen Nuolen Linie 523 Siebnen-Wangen Siebnen Innerthal Linie 524 Pfäffikon Lachen Galgenen Siebnen Buttikon Linie 525 Lachen Wangen Siebnen Sämtliche Linien werden durch den Kanton Schwyz und mehrheitlich auch durch den Bund finanziert, ohne Beteiligung von Nachbarkantonen. 6. Kostenbeteiligung Ein Ingenieurbüro hat im Auftrag der Gemeinde Wangen einen Kostenvoranschlag (+/- 15%) für die Teilprojekte des Gesamtumbaus Bahnhof Siebnen-Wangen ausgearbeitet. Der Kostenvoranschlag für das Gesamtprojekt liegt bei Fr inklusive MWST. Das Teilprojekt Busbahnhof wird mit Fr inklusive MWST (+/- 15%) vorangeschlagen. Aufgrund des geplanten Fahrplankonzeptes mit den vier Busanlegekanten können die Investitionskosten von Fr gemäss Kostenteiler für die Regionalverkehrsofferten ermittelt werden. Der Kanton Schwyz beteiligt sich demzufolge nur an Kosten, welche im direkten Zusammenhang mit dem Regionalverkehrsangebot stehen, welches durch den Kanton Schwyz mitfinanziert wird. Die Kosten werden gleich wie beim Angebot ( 9 GöV) aufgeteilt, 50% Kanton und 50% Gemeinden und Bezirk. 7. Finanzielle Auswirkungen Die Investitionskosten sind im Budget 2014 der Investitionsrechnung enthalten und werden als einmaliger à fonds perdu Betrag an die Gemeinde Wangen geleistet. Die Aufwendungen für die jährlichen zusätzlichen Unterhaltskosten werden über die laufende Rechnung der Gemeinde Wangen gedeckt. Bereits heute scheidet die Gemeinde Wangen in der Rechnung die Aufwendungen für den Unterhalt des Busbahnhofs Siebnen-Wangen aus. Die SBB AG beteiligt sich teilweise an den Aufwendungen. Der Vertrag mit der SBB AG muss an die neuen Verhältnisse angepasst werden. 8. Zustandekommen Verpflichtungskredit Die Gesuchstellerin, Gemeinde Wangen, ist derzeit noch in Verhandlung über die Mitfinanzierung mit anderen öffentlichen Gemeinwesen. Der Verpflichtungskredit ist deshalb unter dem Vorbehalt

11 des Zustandekommens der Finanzierung der gesamten Kosten des Teilprojektes Busbahnhof von Fr inklusive MWST (+/- 15%) zu sprechen. 9. Behandlung im Kantonsrat Den endgültigen Entscheid über die Gewährung eines kantonalen Investitionsbeitrags fällt der Kantonsrat. Der Beschluss untersteht 73 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kantonsrat des Kantons Schwyz vom 28. April 1977, SRSZ Zu seiner Annahme ist die Zustimmung von mindestens 60 Mitgliedern des Kantonsrates notwendig. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende Vorlage anzunehmen. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und Regierungsrates; Gemeinde Wangen, Seestrasse 2, Postfach 264, 8855 Wangen; Sekretariat Kantonsrat (3); Finanzdepartement; Volkswirtschaftsdepartement (Sekretariat RUVKO); Baudepartement; Amt für öffentlichen Verkehr (unter Rückgabe der Akten). Im Namen des Regierungsrates: Walter Stählin, Landammann Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber

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