Kontrollierter Übergang in stabile Verhältnisse

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1 P R ESSEKONF ERENZ V O M Daniel Lampart, Chefökonom SGB Finanzpl a t z s t r a t e gie de r A r be i t n e h m e r I n n e n Kontrollierter Übergang in stabile Verhältnisse Auf die globale Finanzkrise waren Behörden und Regulatoren nicht vorbereitet. Der Glaube, dass sich selber überlassene Finanzmärkte zu stabilen, optimalen Ergebnissen führen, hat nicht nur den Blick auf die Risiken verstellt, sondern die Deregulierung der Märkte beflügelt. Die Krise hat diesen Irr-Glauben widerlegt. Ohne staatliche Stützungsmassnahmen hätte der Systemkollaps grosse Teile der Wirtschaft mit sich gerissen und unzählige Arbeitsplätze gekostet. Nun muss das Finanzsystem auf eine stabile Grundlage gestellt werden. Die Schweiz ist nicht nur aufgrund ihres überdurchschnittlich grossen Finanzsektors und ihrer Grossbanken besonders gefordert, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass der Schutz der Steuerhinterzieher ein Auslaufmodell ist. Das ist neben der Gewährleistung der Systemstabilität ein zusätzliches Problem, das gelöst werden muss. Die Arbeitnehmenden sind davon besonders betroffen. Sind die Finanzmärkte nicht stabil, sind ihre Arbeitsplätze, aber auch ihre Renten in Gefahr. Doch der Übergang in stabile Verhältnisse ist mit eigenen Risiken verbunden. Die Arbeitsplätze der an der Krise unschuldigen Bankangestellten müssen gesichert bleiben und allfällige Ausfälle bei den Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor müssen kompensiert werden. Profite und Boni der Gross- und Investmentbanker nur dank Rettungspaketen Statt die Probleme zu lösen, setzen die Gross- und Investmentbanker alles daran, wieder wie vor der Krise geschäften zu können. Die Bankkader schütten sich wieder an die Aktienkurse gebundene Boni in Milliardenhöhe aus. Die Geschäfte in Derivate und Märkte, die noch vor kurzem als toxisch gegolten haben, werden wieder aufgenommen (s. z.b. die Ankündigung der UBS vom März 2010). Die Bankspitzen kündigen an, wieder Eigenkapitalrenditen von 15 bis 20 Prozent machen zu wollen (s. UBS-Investorentag vom ). Und die Grossbanken-Chefs versuchen die dringend notwendigen Regulierungen in der Schweiz, aber auch international zu sabotieren.

2 2 Dieses Verhalten ist punkto Arroganz und Frechheit kaum zu überbieten. Denn die Banken machen heute nur Gewinne, weil die Staaten und Nationalbanken Rettungspakete geschnürt haben. Weltweit wurden zur Konjunkturstabilisierung rund 20 Prozent des BIP aufgewendet. Für die Stabilisierung des Finanzsektors alleine haben die Staaten in den USA, in Europa und in Japan rund 5 Bio. $ bereitgestellt. 1 Ein Teil davon wirkte stabilisierend in Form von Garantien. Effektiv in den Sektor geflossen sind 2 Bio. $. Dazu kommen massive Zinssenkungen der Nationalbanken. Rechnet man mit einem BIP-Anteil der Banken von rund 5 Prozent, machen diese Staatshilfen das 2 bis 4-fache der Bankenwertschöpfung eines Jahres aus. Ohne diese Rettungsprogramme hätten die Aktionäre und Obligationäre der Banken grosse Verluste erlitten. Umgekehrt nun sind sie es, die zusammen mit den Topmanagern von diesen Paketen profitieren. Die Rettungsprogramme von gestern sind die Gewinne von heute und morgen. Grundbedingungen für einen stabilen Finanzsektor Grundvoraussetzung für eine stabile Regulierung des Finanzsektors sind unabhängige Behörden. Ihre Abhängigkeit hat in der Vergangenheit verhindert, dass wirksame Massnahmen gegen die Risiken getroffen wurden. 2 Darum braucht es eine Parlamentarische Untersuchungskommission, welche die Abhängigkeit aufarbeitet und die Grundlage für unabhängige Behörden bildet. Wie gross diese Abhängigkeit nach wie vor ist, illustriert u.a. die Zusammensetzung der Expertenkommission Too-big-to-fail, die zur Hälfte mit Vertretern des Finanzsektors und der multinationalen Unternehmen besetzt ist. Mit Hans Caspar von der Crone repräsentiert zudem ein ehemaliger Verwaltungsrat der Bank Vontobel die Wissenschaft. Die ArbeitnehmerInnen sind nicht vertreten. Die wichtigste konkrete Massnahme für die Gewährleistung der Stabilität ist, dass die Banken mehr Eigenkapital und Liquidität halten müssen. Dabei braucht es sowohl ungewichtete, als auch risikogewichtete Eigenmittelvorschriften. Wenn die Vorschriften nur ungewichtet sind (Leverage-Ratio) haben die Banken einen Anreiz, hohe Risiken einzugehen. Die Finma schreibt vor, dass die Grossbanken künftig pro Franken Bilanzsumme 3 bis 4 Rappen Eigenkapital halten müssen. Das ist zu wenig. Diese Vorschriften stammen aus der Zeit vor dem Konkurs von Lehman Bros. Und obwohl die Credit Suisse beispielsweise diese Vorschrift bereits im Frühling 2009 erfüllt hat, wurde sie an der Börse immer noch als Risiko bewertet. Anzustreben sind Vorgaben von 10 Rappen pro Franken Bilanzsumme, weil die Banken im Gegensatz zu früher riskantere Geschäfte tätigen. Der Entscheid über die Erhöhung der Eigenmittelvorschriften muss rasch fallen. Die Grossbanken hintertreiben die Arbeiten bereits heute massiv. Und je weiter die Krise zurückliegt, umso erfolgreicher werden die Grossbanken gegen höhere Eigenkapitalvorschriften lobbyieren. Doch mehr Eigenkapital für die Grossbanken allein wird die Systemstabilität nicht gewährleisten. Systemkrisen können auch dann auftreten, wenn die Banken kleiner sind. Ein Sich-Selber-Überlassen des Finanzsystems wird immer wieder zu Krisen führen, sei es wegen Herdenbewegungen, fire 1 Panetta, F. et al. (2009): An assessment of financial sector rescue programmes, Bank of International Settlements Papers No S. die Dokumente dazu anlässlich der SGB-Pressekonferenz vom und

3 3 sales in Liquiditätskrisen usw. (s. die Analysen von J. Stiglitz 3 oder von R. Haldane, Leiter des Bereich Finanzstabilität der Bank of England). Beispiele für Fragen, die geklärt werden müssen, sind: Die Krise hat gezeigt, dass die Derivateflut der letzten Jahre mit enormen Risiken verbunden ist. Der volkswirtschaftliche Nutzen eines grossen Teils dieser Derivate ist fraglich. Es braucht Überlegungen, welche Finanzinnovationen (Derivate etc.) unter dem Gesichtspunkt der Systemstabilität zulässig sind und welche nicht ( hierarchische Netzwerkstruktur ). Eine Möglichkeit ist die Wiedereinführung der Regelung in den USA vor Vor den Gerichten durchsetzbar sind nur Derivate, bei welchen die Vertragsparteien einen realen wirtschaftlichen Bedarf nachweisen können. Es braucht eine Systemüberwachung (analog Stromversorgung), damit systemische Risiken erkannt und bekämpft werden können. Stresstests auf Einzelbankenebene lösen das Problem nicht. Analog zur Stromversorgung braucht es eine modulare Finanzmarktarchitektur, bei der einzelne Teile vom Gesamtsystem abgehängt werden können, damit eine Krise in einem Segment der Finanzmärkte nicht auf das ganze System übergreift. Weissgeld-Strategie Die ArbeitnehmerInnen können kein Interesse daran haben, dass eine Volkswirtschaft auf Kosten einer anderen dadurch profitiert, indem sie Steuerhinterzieher schützt. Der Schutz der Steuerhinterzieher muss daher aufgegeben werden. Der SGB unterstützt die Übernahme der OECD- Standards in den Doppelbesteuerungsabkommen. Die volkswirtschaftliche Auswirkung des Bankgeheimnisses ist schwer zu beziffern. Der Anteil der unversteuerten ausländischen Vermögen in der Schweiz dürfte rund 500 Mrd. Fr. betragen. Bei einer Bruttomarge der Vermögensverwalter von knapp 1 Prozent ergibt das Kommissionserträge in der Grössenordnung von 5 Mrd. Fr. pro Jahr. Verlassen alle unversteuerten ausländischen Vermögen die Schweiz, kann das zu einem BIP-Verlust von mehr als 1 Prozent führen und dementsprechend mehrere Zehntausend Arbeitsplätze kosten. Das in verschiedenen Branchen, da die erwirtschafteten Kommissionserträge in Form von Konsum (aus Löhnen), Investitionen etc. in anderen Branchen für Nachfrage sorgen. Weiter werden Steuerausfälle zu verzeichnen sein. Die Aufhebung des Schutzes von ausländischen Steuerhinterziehern dürfte jedoch nicht zu einem vollständigen Abfluss aus der Schweiz führen, da die Kunden ihre Vermögen auch aus anderen Gründen in der Schweiz verwalten lassen (Bsp. wegen Furcht von politischer Instabilität, Konfiszierung im Heimatland). Doch der Übergang zu einem Finanzplatz ohne Bankgeheimnis wird kurzfristig mit volkswirtschaftlichen Kosten verbunden sein. In nächster Zeit wird es darum gehen, diese Kosten abzuschätzen und Massnahmen zum Schutz der betroffenen ArbeitnehmerInnen (z.b. Sozialplanpflicht in GAV) sowie zur Kompensation der Steuerausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu entwickeln. 3 Stiglitz, J. (2010): Risk an global economic architecture: why full financial integration may be undisareble, NBER Working Paper, Haldane, A. (2009): Rethinking the financial network,

4 4 Adäquate Besteuerung des Finanzsektors In seiner Finanzplatzstrategie zielt der Bundesrat auf eine steuerliche Besserstellung des Finanzsektors insb. durch eine Reduktion bzw. sukzessive Abschaffung der Stempelabgabe. Bürgerliche Parlamentarier verlangen in Vorstössen sogar die rasche vollständige Abschaffung. Die Steuerausfälle dieser Massnahme würden gegen 3 Mrd. Fr. ausmachen. Doch die Umsatzabgabe ist eine Art Tobin-tax auf gewissen Wertpapieren. Der Bundesrat muss deshalb prüfen, ob die Stempelabgabe in internationaler Zusammenarbeit - zu einer echten Tobin-tax ausgebaut werden könnte und welches die volkswirtschaftlichen Auswirkungen wären. Zu prüfen wäre insbesondere, inwiefern damit schädliche Spekulation auf den Finanzmärkten verhindert werden könnte. Die heutigen Bankgewinne und Boni sind eine Folge der staatlichen und geldpolitischen Rettungspakete. Sie gehören der Öffentlichkeit, die sie finanziert. Wenn sie nicht zur Stabilisierung der Banken gebraucht werden, müssen sie über Steuern abgeschöpft werden. Kurzfristig braucht es wie in England und Frankreich eine Steuer von 50 Prozent auf allen Boni über 40'000 Fr. 4 Die Erträge von 2 Mrd. Fr. sollen an Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen ausgeschüttet werden. Saläre über eine Million Franken dürfen künftig nicht mehr als Personalaufwand abgezogen werden. Zu prüfen ist auch, dass wenn die Schweizer Behörden auf Druck der Grossbanken innert einem Jahr keine neuen, wesentlich höheren Eigenkapitalvorschriften beschliessen, die Banken bei ihrer Steuererklärung keine Verlustvorträge mehr geltend machen können sollen. Massvolle Fixlöhne Ziel muss sein, die Managerboni durch massvolle Fixlöhne abzulösen. Gefordert ist zunächst die Finma, die im Bonus-Bereich ausgesprochen restriktive Richtlinien entwickeln muss. Die gegenwärtigen Vorgaben reichen bei weitem nicht, da die Bindung der Gehälter an den Aktienkurs nicht nur nicht verboten, sondern sogar gefördert wird. Diese Bindung an den Aktienkurs war eine Ursache der Krise. 5 Die Bindung der Boni an den Aktienkurs führt dazu, dass die Manager erstens nur ein begrenztes Verlustrisiko tragen müssen, aber in Bezug auf die Gewinne von fast unendlichen Zuwächsen profitieren können. Zweitens werden sie dadurch geradezu eingeladen, den Aktienkurs künstlich mit grossem Risiko in die Höhe zu treiben, indem sie Reserven abbauen und Eigenkapital durch Fremdkapital ersetzen (Leverage). Das war bei der UBS der Fall. Marcel Ospel, der 50 Prozent seines Gehalts in Form von Aktien erhielt, reduzierte das Aktienkapital der UBS zwischen 2001 und 2007 um 30 Mrd. Fr. ein massiver Abbau von Reserven, die in der Krise fehlten. In den Kantonalbanken müssen die Saläre der Kader auf 500'000 Fr. begrenzt werden. Mit der Einführung von massvollen Fixlöhnen bei den Kadern kann die Öffnung der Lohnschere bekämpft werden. Die Löhne der Bankangestellten blieben in den letzten Jahren weit hinter den Gehältern ihrer Chefs zurück. Zwischen 2006 und 2008 ging der Medianlohn der Bankangestellten ohne Kaderfunktion sogar zurück. 4 Die Boni-Steuer in England war sehr erfolgreich. Sie brachte bis März 2010 Einnahmen von rund 2 Mrd. Pfund. Die von den Banken angedrohten Abwanderungen waren nicht festzustellen. 5 S. Bebchuk und H. Spamann (2009): Regulating Bankers Pay, Harvard Law and Economics Discussion Paper No. 641.

5 5 Lohnschere zwischen dem oberem Bankkader und den Bankangestellten (Mittlere, standardisierte Monatslöhne gemäss Lohnstrukturerhebung des BFS) Oberes Kader Ohne Kaderfunktion

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