Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19. September 2018
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- Benedict Adenauer
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1 Gemeinde informiert KW 39/2018 Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19. September 2018 Bürgerfragestunde Eine Bürgerin hat darauf hingewiesen, dass der Gehweg in der Straße Am Gaisgraben in einem sehr schlechten Zustand wäre und dies eigentlich ein Hauptweg zur Grundschule ist. Dem Bürgermeister war der schlechte Zustand bekannt und er sagte eine rasche Lösung zu. Konzessionsvertrag für die Stromversorgung mit EnBW Regional AG / Netzgesellschaft Neckar-Netze Die Gemeinde Freudental hat mit der EnBW Regional AG einen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Freudental ab dem Jahr 2013 abgeschlossen. Der Konzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Im Jahr 2013 hat die Gemeinde Freudental dann zusammen mit weiteren 24 Kommunen und der EnBW Regional AG die gemeinsame Netzgesellschaft Neckar Netze GmbH & Co. KG gestartet. Die Vertreter der EnBW Regional AG, Herr Michael Goy, sowie der Netzgesellschaft, Herr Andreas Jarolim und Frau Melanie Bühner, gaben dem Gemeinderat einen aktuellen Bericht zur Stromnetz und -versorgung in Freudental. Das Freudentaler Stromnetz besteht aktuell aus 4 km Freileitung und 17,6 km Kabelleitungen im Niederspannungsbereich. Die Versorgung der insgesamt 764 Hausanschlüsse erfolgt über insgesamt 14 Ortsnetzstationen. Aktuell werden von den Hausanschlüssen noch 143 mit einer Freileitung angefahren, was aber sukzessive abgebaut werden soll. In den letzten 3 Jahren hat die Netzgesellschaft vor allem in die Erneuerungen der älteren Ortsnetzstationen investiert und diese auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Hier steht als nächstes die Station in der Bühlstraße an, wo ein Ersatzneubau geplant ist. Weiter wurden verschiedene Erdverkabelung vorgenommen, die größte Maßnahme erfolgte hier im Frühjahr 2018 in der Strombergstraße. Bei anstehenden Straßensanierungsmaßnahmen soll auch die Verkabelung für das Stromnetz mit erneuert werden, um für die Zukunft gerüstet zu sein.
2 Hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energieanlagen konnte berichtet werden, dass Ende 2017 in Freudental 2 Anlagen Kraftwärmekopplung und 82 PV-Anlagen installiert werden. Damit konnten rd. 10% des gesamten Energieverbrauchs in der Gemeinde, der 2017 bei rd. 6 Mio. kwh lag, selbst vor Ort produziert werden. Zum Abschluss wurde auch noch ein Blick in die Zukunft gewagt und die mögliche Entwicklung auch in Freudental dargestellt. Bei einem rasanten Ausbau u.a. in der E- Mobilität, stehen große Herausforderungen vor allem auch für das Stromnetz an. Von Seiten der Gemeinderäte wurde der Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen und darauf hingewiesen, dass der ständige und rechtzeitige Ausbau des Stromnetzes sehr wichtig ist. Notfallplan Stromausfall In den letzten Jahren war auch Baden-Württemberg Schauplatz extremer Unwetter mit schweren Folgen. Ein daraus folgender lang anhaltender und flächendeckender Stromausfall kann einer Katastrophe gleich kommen. Es ist daher die Aufgabe aller Behörden und Kommunen, sich in geeigneter Art und Weise hierauf vorzubereiten, führte BM Alexander Fleig kurz ein. Es verwies auch auf das Starkregenereignis am 04. Juli 2018, das auch in Freudental zu ersten Schäden geführt hatte. Herr Michael Goy von der EnBW Regional AG stellte dem Gemeinderat vor, was eine Erarbeitung eines solchen Notfallplans beinhaltet. So erfolgt zunächst eine Analyse und Bewertung des Ist-Zustands. Daraus wird dann ein Krisenmanagementkonzept erarbeitet, in dem vor allem auch die Kommunikation während eines Krisenfalls geregelt, erarbeitet und anschließend die notwendigen Maßnahmen festgelegt werden. Mit dieser Vorgehensweise kann ein individuelles Konzept, das auf die Bedürfnisse jeder Kommune abgestimmt ist, erarbeitet werden. Wichtige Themenfelder sind dabei die Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehr und des Bauhofs, der Weiterbetrieb der Wasserversorgung und der Kläranlage oder die Einrichtung einer Anlaufstelle / Notunterkunft einer größeren Einrichtung (Halle). Die Kosten für ein solches Konzept liegen bei rd Auf die Frage aus dem Gemeinderat nach der rechtlichen Vorgabe erläuterte der Vertreter der EnBW, dass das Land Baden-Württemberg über das RP Karlsruhe im Jahr 2014 die Handlungsempfehlung zur Vorbereitung auf Stromausfall herausgegeben hat, die Grundlage für die Kommunen ist und es letztendlich Aufgabe der Kommunen ist, die Grundversorgung der Bürger sicherzustellen. Für den Bürgermeister ist es wichtig, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Der Gemeinderat wird sich nach dieser ersten Information in der Klausurtagung im November 2018 weitere Gedanken machen, wie man in Freudental weiter vorangeht.
3 Bürgerhaus Alte Kelter a.) Weitere Sanierung der Fassade Nachdem vor zwei Jahren die Außenfassade des Bürgerhauses Alte Kelter saniert worden war, steht nun die Sanierung der Fassade in Richtung des Grundstücks Kirchstraße an, nachdem das bisher angebaute Gebäude abgebrochen wurde und nur noch ein freistehendes Einfamilienwohnhaus errichtet werden soll. Herr Architekt Klaus Eggler erläuterte dem Gemeinderat die Sanierung dieser Fassadenseite, wobei diese durch die verschiedenen Baumaterialien und zeiten doch sehr aufwändig und kostspielig ist. Das einmal eingeholte Referenzangebot weist Kosten in Höhe von knapp aus. Aus den Reihen des Gemeinderats wurden die hohen Kosten angesprochen und vorgeschlagen, sich evtl. Gedanken um eine sog. Vorsatzschale zu machen. Weiter wurde darum gebeten, die Maßnahme erst in 2019 durchzuführen, um hier bessere Angebotspreise zu erzielen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage weitere Angebote einzuholen. Die Maßnahme kann ebenfalls mit dem zugesagten Zuschuss für die Fassadensanierung aus dem SIQ-Programms des Landes gefördert werden. b.) Vorstellung der geplanten Modernisierungen im Innenbereich Für die Innensanierung des Bürgerhaus Alte Kelter (Akustikdecke, Heizung und Beleuchtung) wurde ein Zuschuss aus dem SIQ-Programm von zugesagt. Bei der Antragstellung war man von Baukosten in Höhe von ausgegangen. Mittlerweile wurden genaue Planungen von allen Beteiligen durchgeführt, die Herr Architekt Eggler in der Sitzung vorstellte. So kann auf die Lüftungsanlage aus Sicht der Planer nicht verzichtet werden, da eine Querlüftung des Raums, vor allem bei größeren Veranstaltungen oder Nutzung der Faltwand nicht möglich ist. Außerdem sind die Baukosten in den letzten 2 3 Jahren in diesen Bereichen gewaltig angestiegen, so dass die aktuelle Kostenberechnung von rd ausgeht. Für BM Alexander Fleig und die Gemeinderäte ist die Innensanierung bei diesen Kosten ohne weitere Zuschüsse nicht möglich. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, auf Grundlage der neuen Kostenberechnung eine Aufstockung der Zuschüsse zu beantragen. Tagesbetreuungsgesetz Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche
4 BM Alexander Fleig stellte die Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-14 Jahren vor. Zunächst ging er auf die Kinderzahlen und die Entwicklung der Geburtenjahrgänge ein. Der jüngste Geburtenjahrgang (August Juli 2018) weist nur 15 Kinder auf und liegt damit deutlich unter dem Durchschnittswert, so der Bürgermeister. Der aktuelle stärkste Jahrgang hat 28 Kinder. Für die kommenden Jahre prognostiziert die Verwaltung Kinder pro Jahrgang. Auf Grund der aktuellen Flüchtlingsentwicklung rechnet die Verwaltung auch nicht mit weiteren Kindern zu rechnen, da aller Voraussicht nach keine Familien sondern Einzelpersonen den Gemeinden zugewiesen werden. Im laufenden Kindergartenjahr 2018/2019 beträgt die Versorgungsquote bei den 3-6,5 jährigen Kindern (Ü3-Bereich) 103%, da den vorhandenen 105 Kindergartenplätzen insgesamt 102 Kinder gegenüberstehen. Das bedeutet fast eine Vollbelegung der beiden Einrichtungen. Bei den unter 3-jährigen Kindern (U3- Bereich) liegt die Versorgungsquote bei 46% (26 Plätze zu 57 Kinder). Damit wird der gesetzliche Rechtsanspruch von 35% wieder erreicht. Für die folgenden Kindergartenjahre rechnet die Verwaltung mit Versorgungsquoten von über 110 % im Ü3-Bereich und über 35 % im U3-Bereich. Als Fazit hält BM Alexander Fleig fest, dass aktuell alle Kinder im Alter von 3-6 Jahren in den nächsten Jahren aufgenommen werden können und somit die getroffen Entscheidungen, wie z.b. Aufhebung der Spielgruppe, richtig waren. Mit dem Neubau der Kleinkindgruppe am Kindergarten Taubenstraße und der damit verbundenen Schaffung von 10 weiteren Plätzen im U3-Bereich kann in den kommenden Jahren der gesetzliche Rechtsanspruch an Betreuungsplätzen gewährleistet werden, so der Bürgermeister. Sein Dank gilt auch allen Erzieherinnen und Erziehern in den Teams der beiden Einrichtungen, die eine sehr gute Arbeit leisten. Dabei ist er sehr erfreut und dankbar, dass alle Stellen in Freudental besetzt sind. Durch die Einführung der Ganztagesschule an der Grundschule Freudental zum Schuljahr 2018 / 2019 und der verbindlichen Anmeldung von 56 Kindern (bei 98 Schülern insgesamt = 56,13% Ganztagsschüler), hat sich der konkrete Bedarf in der Kernzeitenbetreuung spürbar verringert. Aktuell werden im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 10 Kinder im Alter von 6 10 Jahren in der Kernzeit betreut. Bei 98 Grundschülern in den Klassen 1 bis 4 im Alter von 6 bis 10 Jahren entspricht dies einer Betreuungsquote von 9,19%. Vier weitere Kinder wurden im Modell Ferienbetreuung angemeldet, können aber ansonsten den Betreuungsbedarf während der Schulzeit durch die Ganztagesschule abdecken. Die Verwaltung rechnet damit, dass in den Ferien weiterhin Kinder für einzelne Tage angemeldet werden. Nach der Aussprache nahm der Gemeinderat der Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-14 Jahren zustimmend zur Kenntnis.
5 Änderung bzw. Neufassung der Friedhofssatzung und der Bestattungsgebührenordnung Beauftragung einer Neukalkulation Der Gemeinderat stimmte einer Neukalkulation der Bestattungsgebühren im Jahr 2019 zu und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Auftrag zu vergeben. Die Bestattungsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2012 neu kalkuliert und eigentlich für 5 Jahre festgesetzt. Außerdem wurden auf dem Freudentaler Friedhof neue Grabfelder angelegt oder Änderungen bei der Organisation von Bestattungen durchgeführt, was bei einer Neukalkulation berücksichtigt werden muss. Auf Grund eines Widerspruchs, der zu Gunsten der Gemeinde entschieden wurde, hatte das Landratsamt Ludwigsburg als Rechtsaufsichtsbehörde nun aber doch empfohlen, die Friedhofssatzung und die Bestattungsgebührenordnung zu überarbeiten und an die Muster-Satzung des Gemeindetags anzupassen. Baugebiete Wolfsberg I + II Grundsatzentscheidung zu Terrassenüberdachungen außerhalb des Baufensters Der Gemeinderat nahm Abstand von einer solchen Grundsatzentscheidung, so dass auch weiterhin die Einzelfallentscheidung bei eingehenden Bauanträgen beim Gemeinderat verbleibt. Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen Starkregenereignis am Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die Auswirkungen des Starkregenereignisses am , bei dem es insbesondere im Bereich der Taubenstraße zu einzelnen Hochwasserüberflutungen von Kellern etc. gekommen ist. Hier sind die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen gerade dabei, die Überlastung des Kanals an einem Teilstück zu prüfen. Zudem wird der Bürgermeister zusammen mit den Stadtwerken die betroffenen Eigentümer über die notwendigen und sinnvollen Sicherungsmaßnahmen für die Eigensicherung informieren. Zaun- / Toranlage am Bauhof Freudental Der Gemeinderat stimmte dem von BM Alexander Fleig gemeinsam mit den Anwohnern erarbeiteten Kompromissvorschlag für die Zaun- und Toranlage am Bauhof Freudental zu. Bausache Nutzungsänderung Schaffung weiterer Übernachtungsmöglichkeiten Der Bürgermeister informiert über die Rücknahme des Bauantrags auf Nutzungsänderung Schaffung weiterer Übernachtungsmöglichkeiten in der Weinstraße durch den Bauherrn.
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