Bestandsvariante Nordumfahrung. Gesamtmaßnahme ha 104,27 131,40 Flächen für Ausgleich und Ersatz ha 30,87 48,95 Baumaßnahme ha 73,40 82,45
|
|
- Julius Beyer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausbau der A 8 zwischen Jechling und Bundesgrenze D/A Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung Flächenbedarf Es sollte im Fazit nicht von Flächenverbrauch sondern von Flächenbedarf gesprochen werden. Aus der Darstellung geht nicht hervor, ob die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusätzlich zur Gesamtmaßnahme erforderlich sind. Bestandsvariante Nordumfahrung Gesamtmaßnahme ha 104,27 131,40 Flächen für Ausgleich und Ersatz ha 30,87 48,95 Baumaßnahme ha 73,40 82,45 Durch die Aufsummierung von Flächen für die Baumaßnahme und Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist keine direkte Beurteilung des Flächenbedarfs rein für die Baumaßnahme möglich. Mit der Aussage: Die Bestandsvariante ist hinsichtlich des Flächenverbrauchs günstiger als die Nordumfahrung wird suggeriert, dass für die Nordumfahrung eine um 27,13 ha größere Fläche verbraucht wird. Unabhängig davon ist die Flächengröße für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abhängig von der Aufwertbarkeit der Kompensationsflächen, wodurch sich erhebliche Differenzen ergeben können Flächenerwerb Getrennte Darstellung der Flächen Bestandsvariante Nordumfahrung Gesamtmaßnahme ha 68,89 100,61 Flächenerwerb für Bauwerk ha 40,02 62,84 Flächenerwerb für Ausgleich/Ersatz ha 28,87 37, Versiegelung im jeweiligen Planungsumgriff Es sollte nicht nur die Versiegelungsbilanz, sondern auch die Gesamtversiegelung einer jeden Variante dargestellt werden. Bestandsvariante Nordumfahrung Bestehende Versiegelung ha 23,55 24,30 Neuversiegelung ha 17,99 24,81 Summe ha 41,54 49,11 Entsiegelung ha 5,18 13,45 Summe ha 36,36 35,66 1
2 Bei der Bewertung der tatsächlich im planungsraum erkennbaren Versiegelung ist auch die Überdeckung der Einhausung bei der Nordumfahrung zu berücksichtigen Einhausung ha 2,40 Summe ha 36,36 33,26 Versiegelungsbilanz ha 12,81 11, Bauwerke Das Bewertungskriterium bezieht sich auf den Unterhaltungsaufwand von Bauwerken. Der 600 m langen Einhausung der Nordumfahrung stehen eine um 256 m längere Talbrücke und um m² größere Lärmschutzwände der Bestandsvariante gegenüber. Das Fazit Wegen der aus Lärmschutzgründen erforderlichen, sehr unterhaltungsaufwändigen Einhausung ist die Nordumfahrung ungünstiger als die Bestandsvariante. Um den Unterhaltungsaufwand beurteilen zu können müssten die Unterhaltungskosten für die relevanten Bauwerke dargestellt werden. Der alleinige Verweis auf die auf die aus Lärmschutzgründen erforderlichen, sehr unterhaltungsaufwändigen Einhausung der Nordumfahrung ist nicht ausreichend Massenbilanz Die Massenbilanz wird für beide Varianten gleich bewertet. Hinsichtlich der gesamten Erdbewegungen wird die Bestandsvariante im Vergleich zur Nordumfahrung als günstiger bewertet. Worauf bezieht sich die günstigere Bewertung? Falls sich die Bewertung auf die Kosten bezieht, sind diese im Bewertungskriterium 10 Gesamtkosten enthalten. Falls sich die Bewertung auf den Energieverbrauch und/oder den Schadstoffausstoß durch Baumaschinen bezieht, so müsste dies deutlich gemacht und überlegt werden, ob dies ein entscheidungsrelevantes Kriterium ist. 3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Beide Varianten erfüllen den Bedarf raumordnerischer Zielvorgaben und entsprechen der raumordnerischen Bedeutung des Autobahnabschnitts. 3.2 Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens Die alleinige Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens stellt kein Bewertungskriterium dar, es sei denn es ergäben sich daraus zeitliche Verzögerungen, die zu Nachteilen führen. 3.3 Erforderlichkeit der Linienbestimmung Die alleinige Erforderlichkeit der Linienbestimmung stellt kein Bewertungskriterium dar. 2
3 Durchfahrungslänge Beeinträchtigung von FFH-Lebensräumen Beurteilung FFH-Gebietsflächen In Punkt 11 Gutachterliche Empfehlung wird lediglich auf das Kriterium Bezug genommen. Dabei spielen die beiden anderen Bewertungskriterien für eine Variantenbeurteilung eine nicht minder wichtige Rolle Beeinträchtigung von geschützten Biotopen nach 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG In diesem Bewertungskriterium wird lediglich die Flächeninanspruchnahme von bestehenden geschützten Biotopen bilanziert. Ein wesentlicher Unterschied beider Varianten besteht darin, dass bei Realisierung der Nordumfahrung hinsichtlich der Bodeneigenschaften geeignete Flächen der Bestandstrasse frei werden für Ausgleichsmaßnahmen. Dadurch ist in der Gutachterlichen Empfehlung in Punkt 11 angesprochene Ausgleichbarkeit im Falle der Nordumfahrung besser gegeben. Der Ausgleich der Beeinträchtigungen von 30-Flächen auf bisher versiegelten Flächen ist insbesondere durch die Anlage von Nass- und Streuwiesen nördlich Urwies, im Bereich der geplanten Flutmulde und im Bereich des FFH-Gebietes falls eine Alternative zum Unterliegerschutz besteht möglich. Bestandsvariante Nordumfahrung betroffene geschützte Biotope m² , ,00 Rückbau A8 im Auwald m² ,00 Rückbau A8 Flutmulde m² ,00 Rückbau A8 bei Urwies m² ,00 Summe m² , ,00 Erst unter Berücksichtigung der vollständigen Wirkungskette ist eine objektive Beurteilung des Bewertungskriteriums möglich Betroffenheit von europäisch geschützten Vogelarten (VS-RL) Es besteht kein Unterschied zwischen den beiden Varianten: Schwarzspecht und Teichhuhn: identische Bewertung; Turmfalke (Bestandsvariante) und Eisvogel (Nordumfahrung) heben sich auf; Braunkehlchen (Bestandsvariante) und Grünspecht (Nordumfahrung) heben sich auf; Eisvogel (Bestandsvariante): Verlust eines Reviers und temporäre Störung von 2 weiteren Revieren; für Eisvogel werden CEF-Maßnahmen mitgewertet; Braunkehlchen (Nordumfahrung): Verlust eines Reviers; für Braunkehlchenl werden CEF-Maßnahmen nicht mitgewertet; Fazit: Die Bestandsvariante und die Nordumfahrung sind gleich zu bewerten Betroffenheit von Arten des Anhangs IV der FFH-RL Die Bewertung der Varianten wird anhand der Anzahl der erforderlichen 3
4 Ausnahmeprüfungen durchgeführt. Ob eine Ausnahmeprüfung erforderlich ist, hängt im Wesentlichen auch von der Ausgestaltung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und von CEF- Maßnahmen ab. Diese Maßnahmen sind auf der Ebene des Variantenvergleichs noch nicht ausgearbeitet und wurden bei der Bewertung vermutlich (?) nicht berücksichtigt. Über die Erfüllung von Verbotstatbeständen können deshalb keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Im Folgenden wird beispielhaft auf einzelne Punkte eingegangen: Gelbbauchunke: ist eine wanderfreudige Art, die auf vegetationsfreie, gerne auch neu geschaffene Tümpel angewiesen ist; durch CEF-Maßnahmen kann die verbotstatbestandliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Fledermäuse: Die Erforderlichkeit einer Ausnahmeprüfung wird pauschal am Kollisionsrisiko entweder durch Verlust einer Unterquerungsmöglichkeit bei der Bestandsvariante oder durch die neue Autobahntrasse bei der Nordumfahrung fest gemacht. CEF-Maßnahmen (z.b. Einhausung, Überflughilfen) werden nicht gewertet. Im Variantenvergleich wird für die Bestandvariante in 7 Fällen die Erforderlichkeit einer Ausnahmeprüfung festgestellt. In der vorläufigen Prognose Artenschutz, FFH-VU, Biotope (Bosch und Partner, ) zum bestandsorientierten Ausbau ist der Verbotstatbestand und damit eine Ausnahmeprüfung in 11 Fällen gegeben. Haselmaus: In der Präsentation der ABDSB vom sind auf Folie 72 die geeigneten Lebensräume der Haselmaus dargestellt. Welche Flächen wurden als Verlustflächen bilanziert? Bei den weiteren zur prüfenden Arten bestehen keine oder keine entscheidungserheblichen Unterschiede der beiden Varianten. Fazit: Die Ableitung einer günstigeren Variante aus der Anzahl der erforderlichen Ausnahmeprüfungen ist nicht nachvollziehbar und liefert keine tragfähige Entscheidungshilfe Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Mit dem Heranrücken der Nordumfahrung an das Gebiet Högl und Höglwörther See sind keine erheblichen Belastungen des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes verbunden. Durch die Verlagerung der Durchfahrung des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes Umgebung von Bad Reichenhall um ca. 360 m nach Norden wird das Gebiet geringfügig entlastet. Die Unterschiede der Belastung der beiden landschaftlichen Vorbehaltsgebiete durch die Varianten sind so gering, dass eine Beurteilung zugunsten der Bestandsvariante nicht nachvollzogen werden kann. Landschaftsbild Beide Varianten führen zu einer gravierenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Aus dem Umstand heraus, dass sich die Bestandsvariante aus der bestehenden BAB A8 entwickelt und damit der Gesamteindruck dem Istzustand ähnlicher ist, kann keine 4
5 günstigere Wirkung auf das Landschaftsbild hergeleitet werden. Die Nordumfahrung, verlässt zwar den Talboden und rückt an den Rand des Högls herant, wird damit aber auch aus den Hauptsiedlungsgebieten herausverlagert und tritt zudem durch Einhausung und Troglage nicht so sehr in Erscheinung wie die Bestandsvariante in der Tallage. Siehe hierzu auch die Folien 47 bis 50 der Präsentation vom Klima Aus dem Unterschied der Versiegelung der beiden Varianten von ca m² lässt sich keine entscheidungsrelevante Wirkung auf das Klima ableiten. Beide Varianten besitzen ähnliche Wirkungen auf das Klima Wasser Für die Bilanzierung wurde der Datensatz des LfU für grundwassernahe Bodentypen herangezogen. Die Entsiegelung der Flächen der Bestandstrasse und Schaffung von grundwassernahen Böden im Talraum wurde nicht berücksichtigt. Fazit: Mit der Nichtberücksichtigung der Entsiegelungsflächen wird ein unvollständiges Bild erzeugt und damit eine unzutreffende Wertung abgeleitet. Voraussichtlich besteht kein entscheidungserheblicher Unterschied der Varianten Boden: betroffener Boden mit einem mindestens hohen Gesamtwert Eine Anrechnung der Wiederherstellung von Bodenfunktionen für die Nordumfahrung aus der Entsiegelung der Bestandstrasse ist nicht erfolgt. Fazit: Mit der Nichtberücksichtigung der Entsiegelungsflächen wird ein unvollständiges Bild erzeugt und damit eine unzutreffende Wertung abgeleitet. Angesichts der mehr oder weniger gleichen Gesamtversiegelung beider Varianten besteht voraussichtlich kein entscheidungserheblicher Unterschied Bilanzierung gem. BayKompV In nachfolgender Tabelle wird der Gesamtbedarf des Ausgleichs unter Berücksichtigung der Multifunktionalität der Maßnahmen zum Artenschutz und Kohärenzausgleich für die Bestandsvariante mit 30,87 ha und für die Nordumfahrung mit 48,95 ha angegeben. Dabei wird jedoch die Multifunktionalität nicht berücksichtigt, sondern der Flächenbedarf an CEF- und FCS-Maßnahmen, der Kohärenzausgleich und der Ausgleichsbedarf nach BayKompV aufaddiert. 5
6 Bei der Betrachtung des Ausgleichsbedarfs muss berücksichtigt werden, dass die Umrechnung der erforderlichen Wertpunkte mit durchschnittlich 5 Punkten je m² Ausgleichsfläche auch nur eine durchschnittliche Größe der Ausgleichsflächen ergibt. Der tatsächliche Ausgleichsflächenbedarf ist vielmehr von der Aufwertbarkeit und damit der anrechenbaren Punkte abhängig. Ein wesentlicher Wirkzusammenhang besteht im Falle der Realisierung der Nordumfahrung in der Entsiegelung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf Teilflächen der bestehenden Trasse und durch Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Einhausung. Zudem unberücksichtigt geblieben ist die Entlastungswirkung von Biotopen im Einwirkbereich der Bestandstrasse bei Realisierung der Nordumfahrung. Durch das hohe Aufwertungspotential ergibt sich eine erhebliche Reduzierung des Ausgleichsbedarfs in Flächengröße für die Nordumfahrung: Trasse durch Auwald Flutmulde Stoißer Ache Streuwiesenkomplex nördlich Urwies Code Zielbiotoptyp Fläche m² WP WP Gesamt Weichholzauenwälder, junge bis mittlere L52 Ausprägung = Wechselbereiche an F31 Fließgewässern Artenreiche seggen- oder binsenreiche Feucht- und G222 Nasswiesen = Einhausung G312 Basiphytische Trocken- /Halbtrockenrasen und Wacholderheiden = Entlastungswirkung von Biotopen im Einwirkbereich der Bestandstrasse Summe Das heißt, dass bei Realisierung der Nordumfahrung Wertpunkte im Planungsgebiet erbracht werden können. 6
7 Bestandsvariante Nordumfahrung Punktesummen , ,00 Entsiegelung und Verwendung als A/E- Maßnahme 0, ,00 Summe , ,00 Fazit: Der verbleibende Ausgleichsbedarf der Nordumfahrung ist damit um ca Wertpunkte niedriger als bei der Bestandsvariante. Die Nordumfahrung stellt unter Berücksichtigung aller Wirkfaktoren im Planungsgebiet die günstigere Variante dar Betroffenheit von national geschützten und mindestens stark gefährdeten Art Auf Grund des geringen Unterschieds hinsichtlich der randlichen Beeinträchtigung oder der Überbauung von Probeflächen der untersuchten Arten ist die Ableitung einer günstigeren Variante nicht nachvollziehbar Wald nach BayWaldG Eingriff in landwirtschaftliche Flächen Es wird davon ausgegangen, dass die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen nur für das Bauwerk (Fahrbahn und Böschungen, Einschnitte, Nebenflächen, etc.) und nicht für Ausgleichs- und Ersatzflächen bilanziert wurde. Aus Punkt geht indirekt hervor, dass die Flächen für das Bauwerk für die Bestandsvariante 73,40 ha und für die Nordumfahrung 82,45 ha beträgt. Die Summe der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen für die Nordumfahrung beträgt zusammen 91,10 ha, also um 8,65 ha mehr als die Fläche für das Bauwerk mit 82,45 ha. Diesbezüglich sind die Aussagen zu überprüfen. 11 Gutachterliche Empfehlung Variantenempfehlung aus Sicht der Schutzgüter nach UVPG Das günstigere Abschneiden der Bestandsvariante hinsichtlich der Schutzgüter Landschaftsbild, landschaftlicher Vorbehaltsgebiete, Boden, Wasser, Klima, Tiere und Pflanzen wird mit dem geringeren Flächenbedarf begründet. Wie aus der Aufstellung zu Punkt herauskommt ist der Unterschied des Flächenbedarfs für das Bauwerk mit Nebenflächen bei der Nordumfahrung um 9,05 ha höher als bei der Bestandsvariante. Unberücksichtigt geblieben ist die bei der 7
8 Nordumfahrung um 8,27 ha größere entsiegelbare Fläche. Im Übrigen wird auf die mangelhafte Abwägung der einzelnen Schutzgüter verwiesen. 11 Zusammenfassende Bewertung Um noch einigermaßen den Überblick über die Vielzahl von Bewertungskriterien behalten zu können, sollten die tatsächlich entscheidungsrelevanten Bewertungskriterien klar dargestellt und in Abstimmung mit der Gemeinde Piding gewichtet werden. Dies würde die Nachvollziehbarkeit der Bewertung erleichtern Traunstein, den Wolfgang Schuardt 8
Beurteilungsmerkmale [Einheit] Bestandsvariante Nordumfahrung
Seite 1 1 Verkehrliche Ziele 1.1 Verkehrliche und verkehrspolitische Ziele [Text] 1.2 Verkehrliche Be- bzw. Entlastung des untergeordneten Straßennetzes [Text] Anpassung der A 8 an die heutigen Erfordernisse
MehrA 8 Rosenheim - (Salzburg)
F r e i s t a a t B a y e r n A u t o b a h n d i r e k t i o n S ü d b a y e r n A 8 Rosenheim - (Salzburg) 6-streifiger Ausbau zw. Jechling und Bundesgrenze D/A VARIANTENVERGLEICH Bestandsvariante -
MehrFeststellungsentwurf
Höhenfreimachung St2335/EI43 westlich Hepberg Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern, Straße / Abschnittsnummer / Station: St2335_300_0,857 St2335_320_0,338 PROJIS-Nr.: St 2335 Höhenfreimachung St 2335
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West an der BAB 1 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.01.2018 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Folie 1/11
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost an der BAB 1 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.01.2018 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Folie 1/11
MehrFeststellungsentwurf
Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnitt 9 / Station 9+400 bis 400+0 BAB A9 Berlin München, PROJIS-Nr.: Feststellungsentwurf Unterlage 9.4 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation
MehrUmweltbericht. spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept
Viehweid, Gewerbe und Sport Umweltbericht mit spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept Gemeinderat Gottenheim 21.09.2009 Umweltbericht Viehweid, Gewerbe und Sport Dipl. Ing. Horst Dietrich
MehrG E M E I N D E P I D I N G
G E M E I N D E P I D I N G Landkreis Berchtesgadener Land LUFTKURORT Gemeinde Piding, Postfach 12 63, 83449 Piding Autobahndirektion Südbayern Seidlstr. 7-11 80335 München Ihr Schr. v./ Ihr Az.: unser
MehrFeststellungsentwurf
Autobahndirektion Nordbayern BAB A 7 Fulda Würzburg / Abschnitt Nr. 26 / Station,635 bis 1,415 BAB A7 Fulda Würzburg Abschnitt: AS Würzburg/Estenfeld AK Biebelried Erneuerung der Talbrücke Kürnach BW 66a
MehrA 8 Ost Ausbau Rosenheim Landesgrenze
A Ost Ausbau Rosenheim Landesgrenze. Sitzung der Arbeitsgruppen Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein. Sitzung der Arbeitsgruppen RO 2../ BGL 2../ TS 2.. 1 Tagesordnung TOP 1: Genehmigung des
MehrIII.) Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 1 und 2) (Unterlage 9.4 der RE 2012)
III.) Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 1 und 2) (Unterlage 9.4 der RE 2012) Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 1)... 2 Nr. 1, Aue der
MehrVoranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung
Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen Mag. Martin Längauer 17.11.2016 ÖGAUR-Herbsttagung Wien 2016 Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen 1960/2011 in % 50.00%
MehrUmweltbelange in der Bauleitplanung
Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
MehrTabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 1)
Nördlingen und Möttingen: Begleitplan (Teil 1) Betroffene Funktionen: B: Flächenbezogen bewertbare Merkmale und Ausprägungen des Schutzgutes Arten und Lebensräume ( 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Bay- KompV); H:
MehrAnhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG
Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der
MehrHerausforderungen der Evaluation aus Sicht der Landwirtschaft
Herausforderungen der Evaluation aus Sicht der Landwirtschaft Roland Großkopf Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, Schwäbisch Gmünd 5. Ökokontotag Flächenagentur 09.11.2017-1
MehrAktualisierte Variantenuntersuchung
380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Arbeitskreis Landkreis Northeim Northeim, 5. Februar 2013 Aktualisierte Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle Mecklar: Abschnitt B Betrachtete Varianten B01 Einbeck
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrZusammenfassende Erläuterungen zur Bodenschutz- Informationsveranstaltung des Rhein-Sieg-Kreises vom
Der Landrat Zusammenfassende Erläuterungen zur Bodenschutz- Informationsveranstaltung des Rhein-Sieg-Kreises vom 22.09.2015 1. Verfahrensweise zur Berücksichtigung des Bodenschutz in der Bauleitplanung
MehrSTADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Straße / Abschnittsnummer / Station: A99_450_1,703 bis A99_460_1,099 8-streifiger Ausbau AK München-Nord - AS Haar Bauabschnitt II AS Aschheim / Ismaning - AS Kirchheim
MehrUmweltverträglichkeitsstudie (UVS) St 2409 Ortsumgehung Cadolzburg. 13. Projektwerkstatt in der Haffnersgartenscheune
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) St 2409 Ortsumgehung Cadolzburg 13. Projektwerkstatt in der Haffnersgartenscheune 16.07.2015 Gliederung Arbeitsschritte Methodik Untersuchte Varianten Datengrundlagen
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Autobahndirektion Nordbayern - Dienststelle Bayreuth- BAB A 9 / 380 / 9,103 13,723 PROJIS-Nr.: BAB 9 Bayreuth Nürnberg Neubau PWC-Anlage bei Betr.- km 319-1L und 319-1R Betr.km 315+800 bis Betr.km 320+420
MehrEingriffs- und Ausgleichsermittlung im Zuge der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung. 83. DMZV-Sitzung am
Eingriffs- und Ausgleichsermittlung im Zuge der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung 83. DMZV-Sitzung am 14.11.2012 Untere Naturschutzbehörde 1 Untere Naturschutzbehörde DMZV-Sitzung am 14.11.2012 Warum
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrUmweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes
Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Thomas Buksdrücker, ERM GmbH Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Übersicht Planungsprozess für Höchstspannungsleitungen Raumordnungsverfahren
MehrTabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation zum Neubau Rad-/ Gehweges zwischen Wahnebergen und der Stadt Verden (Aller)
Unterlage 9.4 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation zum Neubau Rad-/ Gehweges zwischen Wahnebergen und der Stadt Verden (Aller) Bearbeitet: Mai 2017 Tabellarische Gegenüberstellung
MehrVariantenuntersuchung Einführung
380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Einführung Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche Kriterien gehen in die Variantenentscheidung
MehrBayerische Kompensationsverordnung (BayKompV)
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) Rohstoff-Kolloquium 17. Juli 2014 Iphofen 1 Gliederung Anlass Aufbau Neuerungen Ausblick 2 Anlass Bisher keine einheitliches Regelungswerk in Bayern Neues
MehrBebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I"
Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" Informationsveranstaltung am 9. Februar 2012 Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren Inhalt 1. Bearbeitungsgebiet (Lage im Raum, Luftbild, angrenzende
MehrDatenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg
Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg v LAN D ES U M WELTAMT BRANDENBURG Schutz und Wiederherstellung von Bodenfunktionen Der Boden bildet Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen
MehrGemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik
Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts
MehrArtenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016
BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende
MehrNaturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen
Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen Sonja Müller-Mitschke Referat 72: Biotop- und Artenschutz, Eingriffsregelung 1. Naturschutzrechtliche Grundsätze
MehrTabellarische Gegenüberstellung Eingriff und Kompensation
A 8, Rosenheim - (Salzburg) Unterlage 9.4 Bauvorhaben: 6 - streifiger Ausbau zw. AS Rosenheim und Achenmühle RFB Salzburg: A8_1120_0,686 bis A8_1160_3,348 Straßenbauverwaltung: RFB München: A8_1120_0,686
MehrErläuterungen zum Orientierungsrahmen (Kompensationsermittlung Straßenbau) Teil I Aufbau und Methodik
Erläuterungen zum Orientierungsrahmen (Kompensationsermittlung Straßenbau) Auftraggeber Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mercatorstraße 9 24106 Kiel Auftragnehmer Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten
MehrBremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.:
Ergebnis der Vorprüfung nach 5 Abs. 2 UVPG für die 2. Planänderung für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom
MehrErlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen
Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen vom 31.1.2018 Richard Nothdorf Referat 44 Naturschutz in Planungen und Zulassungsverfahren, Natura
MehrSANIERUNG UNTERE SALZACH
T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der
MehrOrtsumgehung Ruhmannsfelden
Anlage 2 zu Unterlage 12.1 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation Planfeststellung B 11 Deggendorf Bay. Eisenstein Ortsumgehung Ruhmannsfelden B11_1320_1,161 bis B11_1360_1,019 Aufgestellt:
MehrAntrag auf Planfeststellung
Beilage: B6-6 Landeshauptstadt München U-Bahn-Linie 5-West U-Bahn-Linie 5-West Planungsabschnitt 79 Antrag auf Planfeststellung für den Planfeststellungsabschnitt 79 der U-Bahn-Linie 5 West im Bereich
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrFeststellungsentwurf
Straßenbauverwaltung Freistaat, Straße / Abschnittsnummer / Station: St2335_300_0,857 St2335_320_0,338 PROJIS-Nr.: St 2335 Feststellungsentwurf Unterlage 9.3 aufgestellt: M a n d e l, Ltd. Baudirektor
MehrEingriffsverfahren in Natur und Landschaft. Tipps für Stellungnahmen. Jochen Bresch, BHM Planungsgesellschaft & Martin Klatt, NABU Baden-Württemberg
Eingriffsverfahren in Natur und Landschaft Tipps für Stellungnahmen Jochen Bresch, BHM Planungsgesellschaft & Martin Klatt, NABU Baden-Württemberg Naturschutztage Radolfzell - 5. Januar 2013 Worauf es
Mehr380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung
380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung Variantenbereich C01 Bovenden - Gladebeck Techn., wirtsch. und eigentumsrechtl. Belange Variante C01-1 Waldüberspannung am Sportplatz Bovenden Länge 13,2
MehrVergleichende Auswirkungsprognose für die im Rahmen der Vorplanung untersuchten Varianten
Nahedeiche, 4. Bauabschnitt Gensingen Anhang 2, Seite 1 Anhang 2 Vergleichende Auswirkungsprognose für die im Rahmen der Vorplanung untersuchten Varianten Hinweis: Dieser in 2011 durchgeführte Variantenvergleich
MehrBauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung
Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung 1. Allgemeine Zulässigkeit - Wenn eine Privilegierung nach BauGB gegeben ist, sofern die größtmögliche Schonung des Außenbereichs beachtet wird.
MehrErheblichkeitsschwellen bei Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope in der AWZ
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Erheblichkeitsschwellen bei Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope in der AWZ Dirk Bernotat Fachgebiet II 4.2 Eingriffsregelung, Verkehrswegeplanung E-Mail:
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG
OBERUSEL/TAUNUS BAUVORHABEN / PROJEKT BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG gem. Anlage 4 der Verordnung über
MehrAusbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft
Ausbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Angelika Fuß & Jacqueline Sambale Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
MehrLoopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)
von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42
MehrUmweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark
Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:
MehrBodenbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Bodenbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Rechtlicher Hintergrund Beeinträchtigungen von Böden Vermeidungsmaßnahmen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Fazit Literaturhinweise Hindenburgplatz 1 51429 Bergisch
MehrPlanung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen
Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen Raumordnungsverfahren / Umweltverträglichkeitsuntersuchung (ROV UVU) Scoping-Verfahren // Scoping-Termin 22.07.2015
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan. zum Vorhaben Maria Veen. Errichtung einer Biogasanlage und. eines Boxenlaufstalls
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Maria Veen Errichtung einer Biogasanlage und eines Boxenlaufstalls - Neufassung nach veränderter Planung - bearbeitet für: Verein f. kath. Arbeiterkolonien
Mehr06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:
MehrZusammenfassung der Ergebnisse Umwelt- und Naturschutz
Fälle 1a, 1b, 1c (Fall 2a und 2b) stadtferne Ost-Umfahrung: Querung der Isar bei Ohu: Wichtige Biotopverbundachse und Auwald mit gesetzlich geschützten Biotopen ( 30 BNatSchG) Ein weit gespanntes Brückenbauwerk
Mehr380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung
380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung Variantenbereich C02 Göttingen 380-kV-Leitung Wahle Mecklar: Abschnitt C Varianten C01 Betrachtete Varianten C01 Bereich Bovenden - Gladebeck C02 Bereich
Mehranlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung
anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011
MehrBegründung zur 5. Änderung des FNP 2020
Anlage 8 zur Drucksache G-10/132 Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020 1. Ausgangslage Am 09.04.2009 hat der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2020
MehrUnterlage 21.1 Fachbeitrag Landwirtschaft zum 6-streifigen Ausbau der BAB 6 Abschnitt 1: Weinsberg - Bretzfeld Erläuterungsbericht
zum 6-streifigen Ausbau der BAB 6 Abschnitt 1: Weinsberg - Bretzfeld Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Die digitale Flurbilanz...3 2. Ergebnisse der digitalen Flurbilanz zwischen AK Weinsberg und
MehrEntwurf einer Bundeskompensationsverordnung
Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung (BKompV) Michael Heugel Referat N I 5 Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Anlass
MehrBebauungsplan Nr Franzenbrunnen, östlicher Teilbereich. Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 114.11.00 Franzenbrunnen, östlicher Teilbereich Beteiligung der Öffentlichkeit 12.01.2017 TAGESORDNUNG Begrüßung, Inhalt und Ablauf der Veranstaltung Vortrag Städtebauliches Konzept Ökologische
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrAnwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bei Straßenbauprojekten
Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bei Straßenbauprojekten ANL Fachtagung am 06.07.2016 Dr. Monika Marzelli Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) Grundlagen
MehrUmweltbelange im B-Plan Im Zinklern
Umweltbelange im B-Plan Im Zinklern Eingriffsregelung Maßnahmen im Gebiet Ausgleichsmaßnahmen Umweltprüfung und Technischer Umweltschutz Gründächer / Versickerung Darstellung FNP 2020 ca. 7,6 ha Wohnbaufläche
MehrRaumordnungsverfahren. Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser, inkl. Anbindung an das 380-kV-Netz
Raumordnungsverfahren Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser, inkl. Anbindung an das 380-kV-Netz Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 350 - Raumordnungsfragen, Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt Herr Gerhardt
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation. Feststellungsentwurf
Bundesstraße Nr. 8 Unterlage Nr. 9.4 Baulänge: Nächster Ort: 1,037 km Hasselbach / Weyerbusch Länge der Anschlüsse: alte B 8: 0,126 km Bergstraße: 0,031 km Landesbetrieb Mobilität Diez Länge des Wirtschaftswegs:
MehrNeubau der B 210n. zwischen Riepe (A 31) und Aurich. einschließlich der Ortsumgehung Aurich. Variantenuntersuchungen. Südumgehung und Extum
Neubau der B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschließlich der Ortsumgehung Aurich Variantenuntersuchungen Südumgehung und Extum Sachstandspräsentation am 08.05.2014 1 3 Variantenuntersuchung Extum
MehrOrtsumfahrungen Weißenfeld Parsdorf Variantenuntersuchung
2014 GeoBasis-DE/BKG ( 2009) Google Gemeinderatssitzung: 05.06.2014 Folie 1 02.06.2014 1. Ziele 2. Allgemeines 3. Vorgehensweise 4. Vorstellung der Varianten 5. Variantenvergleich 6. Zusammenfassung 7.
MehrEinführungsvortrag anlässlich des Erörterungstermins am
Rückhalteraum Breisach/Burkheim Burkheim Prüfungen bezüglich der Auswirkungen des Vorhabens auf Umweltbelange Einführungsvortrag anlässlich des Erörterungstermins am 19.03.2018 Rückhalteraum Breisach/Burkheim
MehrGemeinde Schönau a. Königssee
Gemeinde Schönau a. Königssee Bebauungsplan Nr. 26 Am Dürreck mit integriertem Grünordnungsplan Anlage zur Begründung zum Umweltbericht nach 2a BauGB Ermittlung des Ausgleichserfordernisses nach dem Leitfaden
MehrErgänzung des Grünordnungsplans. Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe
Ergänzung des Grünordnungsplans Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe Kreisstadt Olpe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2.
MehrHochwasserschutz für den Bereich Silbernkamp in Neustadt a. Rbge.
Hochwasserschutz für den Bereich Silbernkamp in Neustadt a. Rbge. 2. Arbeitskreis Termin: 17. Juli 2012 Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbh alw Arbeitsgruppe Land und Wasser Inhalt 1. Wassertiefen
MehrVollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV)
Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV) Stand: 28. Oktober 2014 - 2 - Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August
MehrUmweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe
MehrVariantenvergleich BÜ K133 in Rastede
Gewichtung: Neutral Verkehr 30% Entlastungswirkung im innerstädtischen nnetz Belastungswirkung im innerstädtischen nnetz Netzqualität / Verbindungsfunktion für Kfz Rastede insgesamt Erschließungsqualität
MehrDialog zwischen Planern und Landwirtschaft
sechsstreifiger Ausbau der Autobahn A 6 zwischen AK Weinsberg und Bretzfeld Dialog zwischen Planern und Landwirtschaft beim Bauernverband Schwäbisch Hall Hohenlohe Rems e.v. am 13.03.2012 in Kupferzell
MehrBodenfunktionsbewertung bei Planungen im Landkreis Hildesheim
bei Planungen im Landkreis Hildesheim Erfahrungen und Ausblick Fachdienst Umwelt und 19.09.2013 Domäne Marienburg, Universität Hildesheim Inhalt 1. für den Landkreis Hildesheim Ergebnisse der regionalen
MehrENTWURFSSTAND 20. September 2016
20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,
MehrTabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation. Planfeststellung. OU Mallersdorf
Unterlage 12.6 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation Planfeststellung St 2142; Neufahrn i. NB Straubing OU Mallersdorf Bau-km 0-022,5 4+030 Abschnitt 340; Stat. 1,377 bis Abschnitt
MehrArbeitskreis Neubau der B 210n, Ortsumgehung Aurich. Sachstand Eingriffsbilanz & Maßnahmenplanung
Arbeitskreis Neubau der B 210n, Ortsumgehung Aurich Sachstand Eingriffsbilanz & Maßnahmenplanung 09.11.2017 Freiraumplanung I Umweltplanung 1 Inhalt 1. Vorgehen Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
MehrBebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof
Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bürgerversammlung/Erörterungsveranstaltung am 30. Mai 2017 Elke Minor, Benjamin
MehrAufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke
Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke
MehrInwieweit lässt sich die Eingriffsregelung für die Renaturierung von Gewässern nutzen?
Inwieweit lässt sich die Eingriffsregelung für die Renaturierung von Gewässern nutzen? Beitrag zu einem Seminar der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 09. Juli 2007 in Hannover Nr.:
MehrFIS FFH- Verträglichkeitsprüfung
FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung Umgang mit Summationsund Erheblichkeitsprüfung - Konvention, Hinweise Beispiel - Ulrike Biedermann, FB 22 Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Unterlage 9.4 Straßenbauverwaltung Freistaat Straße / Abschnitt / Station: St2242_300_0,000 bis St2242_320_0,972 PROJIS-Nr.: St 2242 Fürth - Erlangen Neubau der (gemeindliche Sonderbaulast) FESTSTELLUNGSENTWURF
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)
der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4
MehrBauplanungsrechtliches Ökokonto Maßnahmenantrag nach Bewertungsmodell LK BSK, RV, SIG
Bauplanungsrechtliches Ökokonto nach Bewertungsmodell LK BSK, RV, SIG Ausfertigung Kommune Ausfertigung Landratsamt / UNB 1. Stammdaten 1.1. Lage der Ausgleichsfläche Naturraum Gemeinde/Stadt Gemarkung
MehrUmweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben
HTG-Workshop des Fachausschusses Consulting am 27.10.2010 Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben Anforderungen an Inhalte, Methoden und Verfahren der Umweltprüfungen aufgrund Europäischer Vorgaben Dr.
MehrUwe Herrmann BHF Landschaftsarchitekten Kiel / Schwerin
Entscheidung für einen Trassenkorridor welchen Einfluss haben die Ergebnisse der Umweltprüfung Beispiel: Korridorentwicklung 380- kv Ostküstenleitung in Schleswig-Holstein 04.09.2015 Uwe Herrmann Kiel
MehrGEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:
GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6
MehrErarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
Angewandte Landschaftsökologie Heft 53 Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 89982130 des Bundesamtes für Naturschutz
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs
MehrVariantenuntersuchung nach FAR 1. Information zum Verfahren Astrid Renner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Variantenuntersuchung nach FAR 1 Information zum Verfahren Astrid Renner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Arbeitsergebnisse in 2015 Formalisiertes Abwägungs- und Rangordnungsverfahren (FAR)
MehrFeststellungsentwurf
Autobahndirektion Nordbayern BAB A6 / Abschnitt-Nr 40 / Station,696 PROJIS-Nr.: BAB A6 Nürnberg - Amberg Abschnitt AS Altdorf/Leinburg AS Alfeld mit Streckenanpassungen von Bau-km 807+560 bis Bau-km 808+477
Mehr