Bestandsvariante Nordumfahrung. Gesamtmaßnahme ha 104,27 131,40 Flächen für Ausgleich und Ersatz ha 30,87 48,95 Baumaßnahme ha 73,40 82,45

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1 Ausbau der A 8 zwischen Jechling und Bundesgrenze D/A Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung Flächenbedarf Es sollte im Fazit nicht von Flächenverbrauch sondern von Flächenbedarf gesprochen werden. Aus der Darstellung geht nicht hervor, ob die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusätzlich zur Gesamtmaßnahme erforderlich sind. Bestandsvariante Nordumfahrung Gesamtmaßnahme ha 104,27 131,40 Flächen für Ausgleich und Ersatz ha 30,87 48,95 Baumaßnahme ha 73,40 82,45 Durch die Aufsummierung von Flächen für die Baumaßnahme und Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist keine direkte Beurteilung des Flächenbedarfs rein für die Baumaßnahme möglich. Mit der Aussage: Die Bestandsvariante ist hinsichtlich des Flächenverbrauchs günstiger als die Nordumfahrung wird suggeriert, dass für die Nordumfahrung eine um 27,13 ha größere Fläche verbraucht wird. Unabhängig davon ist die Flächengröße für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abhängig von der Aufwertbarkeit der Kompensationsflächen, wodurch sich erhebliche Differenzen ergeben können Flächenerwerb Getrennte Darstellung der Flächen Bestandsvariante Nordumfahrung Gesamtmaßnahme ha 68,89 100,61 Flächenerwerb für Bauwerk ha 40,02 62,84 Flächenerwerb für Ausgleich/Ersatz ha 28,87 37, Versiegelung im jeweiligen Planungsumgriff Es sollte nicht nur die Versiegelungsbilanz, sondern auch die Gesamtversiegelung einer jeden Variante dargestellt werden. Bestandsvariante Nordumfahrung Bestehende Versiegelung ha 23,55 24,30 Neuversiegelung ha 17,99 24,81 Summe ha 41,54 49,11 Entsiegelung ha 5,18 13,45 Summe ha 36,36 35,66 1

2 Bei der Bewertung der tatsächlich im planungsraum erkennbaren Versiegelung ist auch die Überdeckung der Einhausung bei der Nordumfahrung zu berücksichtigen Einhausung ha 2,40 Summe ha 36,36 33,26 Versiegelungsbilanz ha 12,81 11, Bauwerke Das Bewertungskriterium bezieht sich auf den Unterhaltungsaufwand von Bauwerken. Der 600 m langen Einhausung der Nordumfahrung stehen eine um 256 m längere Talbrücke und um m² größere Lärmschutzwände der Bestandsvariante gegenüber. Das Fazit Wegen der aus Lärmschutzgründen erforderlichen, sehr unterhaltungsaufwändigen Einhausung ist die Nordumfahrung ungünstiger als die Bestandsvariante. Um den Unterhaltungsaufwand beurteilen zu können müssten die Unterhaltungskosten für die relevanten Bauwerke dargestellt werden. Der alleinige Verweis auf die auf die aus Lärmschutzgründen erforderlichen, sehr unterhaltungsaufwändigen Einhausung der Nordumfahrung ist nicht ausreichend Massenbilanz Die Massenbilanz wird für beide Varianten gleich bewertet. Hinsichtlich der gesamten Erdbewegungen wird die Bestandsvariante im Vergleich zur Nordumfahrung als günstiger bewertet. Worauf bezieht sich die günstigere Bewertung? Falls sich die Bewertung auf die Kosten bezieht, sind diese im Bewertungskriterium 10 Gesamtkosten enthalten. Falls sich die Bewertung auf den Energieverbrauch und/oder den Schadstoffausstoß durch Baumaschinen bezieht, so müsste dies deutlich gemacht und überlegt werden, ob dies ein entscheidungsrelevantes Kriterium ist. 3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Beide Varianten erfüllen den Bedarf raumordnerischer Zielvorgaben und entsprechen der raumordnerischen Bedeutung des Autobahnabschnitts. 3.2 Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens Die alleinige Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens stellt kein Bewertungskriterium dar, es sei denn es ergäben sich daraus zeitliche Verzögerungen, die zu Nachteilen führen. 3.3 Erforderlichkeit der Linienbestimmung Die alleinige Erforderlichkeit der Linienbestimmung stellt kein Bewertungskriterium dar. 2

3 Durchfahrungslänge Beeinträchtigung von FFH-Lebensräumen Beurteilung FFH-Gebietsflächen In Punkt 11 Gutachterliche Empfehlung wird lediglich auf das Kriterium Bezug genommen. Dabei spielen die beiden anderen Bewertungskriterien für eine Variantenbeurteilung eine nicht minder wichtige Rolle Beeinträchtigung von geschützten Biotopen nach 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG In diesem Bewertungskriterium wird lediglich die Flächeninanspruchnahme von bestehenden geschützten Biotopen bilanziert. Ein wesentlicher Unterschied beider Varianten besteht darin, dass bei Realisierung der Nordumfahrung hinsichtlich der Bodeneigenschaften geeignete Flächen der Bestandstrasse frei werden für Ausgleichsmaßnahmen. Dadurch ist in der Gutachterlichen Empfehlung in Punkt 11 angesprochene Ausgleichbarkeit im Falle der Nordumfahrung besser gegeben. Der Ausgleich der Beeinträchtigungen von 30-Flächen auf bisher versiegelten Flächen ist insbesondere durch die Anlage von Nass- und Streuwiesen nördlich Urwies, im Bereich der geplanten Flutmulde und im Bereich des FFH-Gebietes falls eine Alternative zum Unterliegerschutz besteht möglich. Bestandsvariante Nordumfahrung betroffene geschützte Biotope m² , ,00 Rückbau A8 im Auwald m² ,00 Rückbau A8 Flutmulde m² ,00 Rückbau A8 bei Urwies m² ,00 Summe m² , ,00 Erst unter Berücksichtigung der vollständigen Wirkungskette ist eine objektive Beurteilung des Bewertungskriteriums möglich Betroffenheit von europäisch geschützten Vogelarten (VS-RL) Es besteht kein Unterschied zwischen den beiden Varianten: Schwarzspecht und Teichhuhn: identische Bewertung; Turmfalke (Bestandsvariante) und Eisvogel (Nordumfahrung) heben sich auf; Braunkehlchen (Bestandsvariante) und Grünspecht (Nordumfahrung) heben sich auf; Eisvogel (Bestandsvariante): Verlust eines Reviers und temporäre Störung von 2 weiteren Revieren; für Eisvogel werden CEF-Maßnahmen mitgewertet; Braunkehlchen (Nordumfahrung): Verlust eines Reviers; für Braunkehlchenl werden CEF-Maßnahmen nicht mitgewertet; Fazit: Die Bestandsvariante und die Nordumfahrung sind gleich zu bewerten Betroffenheit von Arten des Anhangs IV der FFH-RL Die Bewertung der Varianten wird anhand der Anzahl der erforderlichen 3

4 Ausnahmeprüfungen durchgeführt. Ob eine Ausnahmeprüfung erforderlich ist, hängt im Wesentlichen auch von der Ausgestaltung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und von CEF- Maßnahmen ab. Diese Maßnahmen sind auf der Ebene des Variantenvergleichs noch nicht ausgearbeitet und wurden bei der Bewertung vermutlich (?) nicht berücksichtigt. Über die Erfüllung von Verbotstatbeständen können deshalb keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Im Folgenden wird beispielhaft auf einzelne Punkte eingegangen: Gelbbauchunke: ist eine wanderfreudige Art, die auf vegetationsfreie, gerne auch neu geschaffene Tümpel angewiesen ist; durch CEF-Maßnahmen kann die verbotstatbestandliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Fledermäuse: Die Erforderlichkeit einer Ausnahmeprüfung wird pauschal am Kollisionsrisiko entweder durch Verlust einer Unterquerungsmöglichkeit bei der Bestandsvariante oder durch die neue Autobahntrasse bei der Nordumfahrung fest gemacht. CEF-Maßnahmen (z.b. Einhausung, Überflughilfen) werden nicht gewertet. Im Variantenvergleich wird für die Bestandvariante in 7 Fällen die Erforderlichkeit einer Ausnahmeprüfung festgestellt. In der vorläufigen Prognose Artenschutz, FFH-VU, Biotope (Bosch und Partner, ) zum bestandsorientierten Ausbau ist der Verbotstatbestand und damit eine Ausnahmeprüfung in 11 Fällen gegeben. Haselmaus: In der Präsentation der ABDSB vom sind auf Folie 72 die geeigneten Lebensräume der Haselmaus dargestellt. Welche Flächen wurden als Verlustflächen bilanziert? Bei den weiteren zur prüfenden Arten bestehen keine oder keine entscheidungserheblichen Unterschiede der beiden Varianten. Fazit: Die Ableitung einer günstigeren Variante aus der Anzahl der erforderlichen Ausnahmeprüfungen ist nicht nachvollziehbar und liefert keine tragfähige Entscheidungshilfe Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Mit dem Heranrücken der Nordumfahrung an das Gebiet Högl und Höglwörther See sind keine erheblichen Belastungen des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes verbunden. Durch die Verlagerung der Durchfahrung des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes Umgebung von Bad Reichenhall um ca. 360 m nach Norden wird das Gebiet geringfügig entlastet. Die Unterschiede der Belastung der beiden landschaftlichen Vorbehaltsgebiete durch die Varianten sind so gering, dass eine Beurteilung zugunsten der Bestandsvariante nicht nachvollzogen werden kann. Landschaftsbild Beide Varianten führen zu einer gravierenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Aus dem Umstand heraus, dass sich die Bestandsvariante aus der bestehenden BAB A8 entwickelt und damit der Gesamteindruck dem Istzustand ähnlicher ist, kann keine 4

5 günstigere Wirkung auf das Landschaftsbild hergeleitet werden. Die Nordumfahrung, verlässt zwar den Talboden und rückt an den Rand des Högls herant, wird damit aber auch aus den Hauptsiedlungsgebieten herausverlagert und tritt zudem durch Einhausung und Troglage nicht so sehr in Erscheinung wie die Bestandsvariante in der Tallage. Siehe hierzu auch die Folien 47 bis 50 der Präsentation vom Klima Aus dem Unterschied der Versiegelung der beiden Varianten von ca m² lässt sich keine entscheidungsrelevante Wirkung auf das Klima ableiten. Beide Varianten besitzen ähnliche Wirkungen auf das Klima Wasser Für die Bilanzierung wurde der Datensatz des LfU für grundwassernahe Bodentypen herangezogen. Die Entsiegelung der Flächen der Bestandstrasse und Schaffung von grundwassernahen Böden im Talraum wurde nicht berücksichtigt. Fazit: Mit der Nichtberücksichtigung der Entsiegelungsflächen wird ein unvollständiges Bild erzeugt und damit eine unzutreffende Wertung abgeleitet. Voraussichtlich besteht kein entscheidungserheblicher Unterschied der Varianten Boden: betroffener Boden mit einem mindestens hohen Gesamtwert Eine Anrechnung der Wiederherstellung von Bodenfunktionen für die Nordumfahrung aus der Entsiegelung der Bestandstrasse ist nicht erfolgt. Fazit: Mit der Nichtberücksichtigung der Entsiegelungsflächen wird ein unvollständiges Bild erzeugt und damit eine unzutreffende Wertung abgeleitet. Angesichts der mehr oder weniger gleichen Gesamtversiegelung beider Varianten besteht voraussichtlich kein entscheidungserheblicher Unterschied Bilanzierung gem. BayKompV In nachfolgender Tabelle wird der Gesamtbedarf des Ausgleichs unter Berücksichtigung der Multifunktionalität der Maßnahmen zum Artenschutz und Kohärenzausgleich für die Bestandsvariante mit 30,87 ha und für die Nordumfahrung mit 48,95 ha angegeben. Dabei wird jedoch die Multifunktionalität nicht berücksichtigt, sondern der Flächenbedarf an CEF- und FCS-Maßnahmen, der Kohärenzausgleich und der Ausgleichsbedarf nach BayKompV aufaddiert. 5

6 Bei der Betrachtung des Ausgleichsbedarfs muss berücksichtigt werden, dass die Umrechnung der erforderlichen Wertpunkte mit durchschnittlich 5 Punkten je m² Ausgleichsfläche auch nur eine durchschnittliche Größe der Ausgleichsflächen ergibt. Der tatsächliche Ausgleichsflächenbedarf ist vielmehr von der Aufwertbarkeit und damit der anrechenbaren Punkte abhängig. Ein wesentlicher Wirkzusammenhang besteht im Falle der Realisierung der Nordumfahrung in der Entsiegelung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf Teilflächen der bestehenden Trasse und durch Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Einhausung. Zudem unberücksichtigt geblieben ist die Entlastungswirkung von Biotopen im Einwirkbereich der Bestandstrasse bei Realisierung der Nordumfahrung. Durch das hohe Aufwertungspotential ergibt sich eine erhebliche Reduzierung des Ausgleichsbedarfs in Flächengröße für die Nordumfahrung: Trasse durch Auwald Flutmulde Stoißer Ache Streuwiesenkomplex nördlich Urwies Code Zielbiotoptyp Fläche m² WP WP Gesamt Weichholzauenwälder, junge bis mittlere L52 Ausprägung = Wechselbereiche an F31 Fließgewässern Artenreiche seggen- oder binsenreiche Feucht- und G222 Nasswiesen = Einhausung G312 Basiphytische Trocken- /Halbtrockenrasen und Wacholderheiden = Entlastungswirkung von Biotopen im Einwirkbereich der Bestandstrasse Summe Das heißt, dass bei Realisierung der Nordumfahrung Wertpunkte im Planungsgebiet erbracht werden können. 6

7 Bestandsvariante Nordumfahrung Punktesummen , ,00 Entsiegelung und Verwendung als A/E- Maßnahme 0, ,00 Summe , ,00 Fazit: Der verbleibende Ausgleichsbedarf der Nordumfahrung ist damit um ca Wertpunkte niedriger als bei der Bestandsvariante. Die Nordumfahrung stellt unter Berücksichtigung aller Wirkfaktoren im Planungsgebiet die günstigere Variante dar Betroffenheit von national geschützten und mindestens stark gefährdeten Art Auf Grund des geringen Unterschieds hinsichtlich der randlichen Beeinträchtigung oder der Überbauung von Probeflächen der untersuchten Arten ist die Ableitung einer günstigeren Variante nicht nachvollziehbar Wald nach BayWaldG Eingriff in landwirtschaftliche Flächen Es wird davon ausgegangen, dass die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen nur für das Bauwerk (Fahrbahn und Böschungen, Einschnitte, Nebenflächen, etc.) und nicht für Ausgleichs- und Ersatzflächen bilanziert wurde. Aus Punkt geht indirekt hervor, dass die Flächen für das Bauwerk für die Bestandsvariante 73,40 ha und für die Nordumfahrung 82,45 ha beträgt. Die Summe der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen für die Nordumfahrung beträgt zusammen 91,10 ha, also um 8,65 ha mehr als die Fläche für das Bauwerk mit 82,45 ha. Diesbezüglich sind die Aussagen zu überprüfen. 11 Gutachterliche Empfehlung Variantenempfehlung aus Sicht der Schutzgüter nach UVPG Das günstigere Abschneiden der Bestandsvariante hinsichtlich der Schutzgüter Landschaftsbild, landschaftlicher Vorbehaltsgebiete, Boden, Wasser, Klima, Tiere und Pflanzen wird mit dem geringeren Flächenbedarf begründet. Wie aus der Aufstellung zu Punkt herauskommt ist der Unterschied des Flächenbedarfs für das Bauwerk mit Nebenflächen bei der Nordumfahrung um 9,05 ha höher als bei der Bestandsvariante. Unberücksichtigt geblieben ist die bei der 7

8 Nordumfahrung um 8,27 ha größere entsiegelbare Fläche. Im Übrigen wird auf die mangelhafte Abwägung der einzelnen Schutzgüter verwiesen. 11 Zusammenfassende Bewertung Um noch einigermaßen den Überblick über die Vielzahl von Bewertungskriterien behalten zu können, sollten die tatsächlich entscheidungsrelevanten Bewertungskriterien klar dargestellt und in Abstimmung mit der Gemeinde Piding gewichtet werden. Dies würde die Nachvollziehbarkeit der Bewertung erleichtern Traunstein, den Wolfgang Schuardt 8

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