Vorbeugen Risikoschutz
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- Walther Thomas
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1 NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. Vorbeugen Risikoschutz Was tun, wenn das rheinische Grundgesetz mal nicht greift? 5. Juni 2012 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH
2 Executive Summary Vorbeugen - Risikoschutz die Zahl der Notfall-Nachfolgen ist hoch: 25 % werden durch Unfall, Krankheit oder Tod des Inhabers verursacht dies ist keine Frage des Alters auch junge Menschen können hiervon betroffen sein eine Notfall-Nachfolge gefährdet die Existenz des Unternehmens und der Familie Vorsorge zu treffen, heißt deshalb auch sich den Realitäten des Lebens zu stellen die Checkliste Notfallkoffer hilft dabei
3 Rheinisches Grundgesetz Et es wie t es Et kütt wie t kütt Et hät noch immer god gegange Wat fott es, es fott Et bliev nix wie et wor Wat wells de maache? frei nach Konrad Beikircher (Schreibweise: Akademie för uns kölsche Sproch)
4 Et hätt noch immer god gegange! jeder Raucher weiß, dass Rauchen eigentlich nicht gesund ist Hört er deshalb mit dem Rauchen auf? Schwarzer Knarzer 20 Cigaretten Warnung: Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit
5 Et hätt noch immer god gegange! jeder Unternehmer weiß, dass er eigentlich Vorsorge treffen müsste Betreibt er deswegen Vorsorge? Notfallkoffer
6 Gliederung Vorbeugen Risikoschutz Hintergrund rechtliche und vertraglichen Regelungen Notfallkoffer Zusammenfassung
7 Marktpolitische Ausgangssituation Veröffentlichung im August 2010
8 Marktpolitische Ausgangssituation Zahl der Notfall-Nachfolgen ist hoch ca. 25 Prozent der Nachfolgen werden durch Unfall, Krankheit oder Tod des Inhabers verursacht (Quelle: Newsletter DHI vom ) nur 1/3 der Unternehmen ist darauf vorbereitet (Quelle: handwerk.com) viele Unternehmer sterben ohne ein Testament zu hinterlassen
9 Notfall-Nachfolge Die Notfall-Nachfolge führt das Unternehmen i.d.r. in eine schwere Krise: Verlust der Handlungsfähigkeit Wer darf entscheiden? Wer weiß über alles Bescheid? Wer führt das Unternehmen weiter? ungewollte Nachfolgeregelung tritt ein unerwartete finanzielle Belastungen Gefährdet die Existenz des Unternehmens und der Familie!
10 Unternehmerische Krisenvorsorge fast alle Unternehmer haben noch viele Ziele und Pläne und wollen noch viel gestalten oft leider nur in ihrem Kopf viele Unternehmer sehen schon ein, dass man die Nachfolge frühzeitig gestalten soll allein wegen der möglichen Steuerersparnis die meisten Unternehmer wissen schon, dass sie nicht unsterblich sind aber sie glauben, sie hätten noch viel Zeit aber kaum ein Unternehmer möchte sich vorstellen krank und handlungsunfähig zu sein
11 Unternehmerische Krisenvorsorge Das Schicksal kann man nicht voraussehen aber die Folgen lassen sich planen: Ausfall des Unternehmers / Geschäftsführers vorübergehend dauerhaft freiwillig unfreiwillig eingeplant unvorhergesehen Folgen und Konsequenzen für den Unternehmer für das Unternehmen für die Familie
12 Gliederung Vorbeugen Risikoschutz Hintergrund rechtliche und vertraglichen Regelungen Notfallkoffer Zusammenfassung
13 Fallbeispiel - Grundannahmen Karl-Joseph Schmitz (48), ist geschäftsführender Alleingesellschafter der Schmitz Spezialwerkzeuge GmbH der Betrieb läuft gut, Herr Schmitz möchte expandieren Ehefrau Sybilla Schmitz (46) macht im Betrieb gelegentlich Schreibarbeiten (400 Euro-Kraft) Sohn Anton (21) studiert am der FH Köln Maschinenbau; er soll später die Nachfolge antreten Tochter Katharina (16) ist Schülerin Karl-Joseph hat noch einen weiteren Sohn aus einer früheren Beziehung: Hannes Pütz (24), Musiker Severin Frings ist die rechte Hand vom Chef Motto vom Chef: Was kann mir schon passieren?
14 Fallbeispiel Karl-Joseph Schmitz erleidet in seinem Betrieb einen Herzinfarkt und verstirbt! plötzlich und unerwartet Expansionspläne und Kundenabsprachen sind nicht dokumentiert (Mietverhandlung kurz vor dem Abschluss) rechte Hand hat keine formale Vertretungsbefugnis Ehefrau ist nicht weiter im Betrieb involviert gewesen weder Sybilla Schmitz noch Severin Frings haben Bankvollmachten ein Testament / Erbvertrag besteht nicht
15 Fallbeispiel Die rechtlichen Folgen: die Gesellschaft wird in Erbengemeinschaft mit allen Erben (Ehefrau und drei Kinder) fortgesetzt ( 177 HGB) d.h. das Vermögen ist gesamthändisch gebunden; Verfügungen darüber sind nur einvernehmlich möglich für die noch minderjährige Tochter ist bei Verfügungen von Gesellschafterrechten ein Nachlasspfleger zu bestellen das Unternehmen ist in der Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt Wenn sich alle einig sind, kann aber kurz über lang ein neuer Geschäftsführer bestellt werden.
16 Fallbeispiel Die betrieblichen Folgen: Fortführung des Unternehmens nur mittelfristig möglich aber Aufarbeitung notwendiger Formalia kostet viel zu viel Zeit (Testamentseröffnung, Erbschein, Nachlasspfleger für das minderjährige Kind etc.) vorhandene Aufträge können nicht fertig gestellt werden, da das technische Wissen des Chefs und seine Absprachen mit den Kunden fehlen neue Angebote gehen nicht heraus da keine neuen Geldeingänge kommen, kommt es zum Liquiditätsengpass und die Bank kündigt die Kredite Der Betrieb geht darüber möglicherweise unter
17 Fallbeispiel Karl-Joseph Schmitz hat einen Verkehrsunfall und fällt ins Koma! alle Rahmenbedingungen sind wie gehabt: Expansionspläne und Kundenabsprachen sind nicht dokumentiert (Mietverhandlung kurz vor dem Abschluss) Severin Frings hat keine formale Vertretungsbefugnis Sybilla Schmitz ist nicht weiter im Betrieb involviert gewesen es sind keinerlei Vorsorgeverfügungen getroffen worden weder Ehefrau noch rechte Hand haben Bankvollmachten
18 Fallbeispiel Folgen für die Firma sind eher noch drastischer: eine Ausübung der Gesellschafterrechte findet derzeit nicht statt, deshalb kann auch kein neuer Geschäftsführer bestellt werden das Unternehmen ist nach innen führungslos und wird auch nach außen nicht mehr vertreten neuer Mietvertrag kann nicht unterzeichnet werden das technische Wissen und Know-how des Chefs fehlen Das Unternehmen ist faktisch handlungsunfähig!
19 Rechtliche u. vertragliche Regelungen Situationsanalyse: Betreuung Vorsorge im privaten Bereich Vorsorge im geschäftlichen Bereich Handlungsanweisungen Vertretungsregelungen Testament Erbvertrag Fazit
20 Situationsanalyse Betreuung Wer unterzeichnet nachdem Karl-Josef Schmitz seinen Unfall hatte und nun im Koma liegt die Gehaltsschecks, den mühsam akquirierten Kundenauftrag, den neuen Mietvertrag, den Kreditvertrag für die dringend benötigte neue Werkzeugmaschine? Keine gesetzliche Vertretungsmacht von Ehegatten untereinander (oder von Eltern ggü. Kindern bzw. umgekehrt)!
21 Situationsanalyse Betreuung d.h. Frau Sybilla Schmitz darf Herrn Karl- Joseph Schmitz nicht vertreten auch nicht im Privatbereich gerichtlich muss eine Person gefunden werden, die in der Lage ist, Herrn Schmitz zu vertreten Betreuungsgericht (Teil des Amtsgerichts) früher Vormundschaftsgericht geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
22 Situationsanalyse Betreuung BGB Geschäftsunfähig ist : Wer sich in einem die freie Willenbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. 105 BGB 1. Die Willenerklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
23 Situationsanalyse Betreuung BGB 1. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt des Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn ein Betreuer BGB In seinem Aufgabenbereich vertritt der Betreuer den Betreuenden gerichtlich und außergerichtlich
24 Situationsanalyse Betreuung Umfang der Betreuung Anordnung des Betreuungsgerichts (Teil des Amtsgerichts) Einrichtung der Betreuung auf ein halbes Jahr begrenzt danach erneute Überprüfung Wer wird Betreuer? Angehörige, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder des Betreuungsvereins, Berufsbetreuer, Rechtanwälte 75 % aller Betreuungen werden von Angehörigen übernommen
25 Situationsanalyse Betreuung Was darf der Betreuer? Aufgabenbereiche des Betreuers ist durch das Amtgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis nach 1902 BGB vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich; er bedarf aber der Genehmigung durch das Betreuungsgerichts u.a. für: gefährliche Heileingriffe alle Grundstücksgeschäfte; die Aufgabe einer Mietwohnung; Begründung von Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren Aufnahme eines Darlehens (auch der Überziehung eines bestehenden Kontos) Erteilung einer Prokura
26 Situationsanalyse Betreuung Kontrolle Betreuer werden vom Amtgericht kontrolliert der Betreuer muss dem Amtgericht einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht abgeben Zum Fallbeispiel Karl-Josef Schmitz im Koma : Betreuerin wird vermutlich seine Ehefrau, die dringenden Probleme der Firma kann sie aber kaum lösen Kann sie die Gesellschafteraufgaben in der GmbH übernehmen? Miet- und Kreditverträge für die GmbH unterschreiben? Kann sie Herrn Severin Frings Prokura erteilen?
27 Situationsanalyse Betreuung Vordergründiges Ziel sollte die Verhinderung einer gesetzlichen Betreuung gem ff BGB sein: ist zeitaufwendig, Verzögerungen sind unvermeidbar Vermeidung der Genehmigung durch das Betreuungsgericht für bestimmte Geschäfte ebenso die intensive Rechen- und Belegschaftspflicht ggü. dem Betreuungsgericht Einsichtmöglichkeit staatlicher Stellen in Vermögensund Unternehmensangelegenheiten Eine möglichst schnelle Fortführung des Unternehmens geht nicht mit gesetzlichem Betreuer!
28 Vorsorge (privat) Vorsorgevollmacht im privaten Bereich (Wikipedia) Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach dt. Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
29 Vorsorge (privat) Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht weitgehend vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Patientenverfügung verwechselt werden, in der nicht verfügt wird, wer handeln soll, sondern was der Bevollmächtigte im Fall unheilbarer Krankheit anordnen soll. Allerdings werden beide Erklärungen häufig in einem Dokument zusammengefasst. Empfehlenswert ist aus verschiedenen Gründen eine notarielle Beurkundung der Vollmacht. (Quelle: Wikipedia)
30 Vorsorge (geschäftlich) für den geschäftlichen Bereich muss überprüft werden, ob die private Vorsorgevollmacht auch ausreichend ist ggf. bestehen ja schon Handlungsanweisungen für die Vertretung im Innenverhältnis beispielsweise könnte Herr Schmitz seiner rechten Hand Herrn Frings bestimmte Handlungsanweisungen gegeben haben die Vorsorgevollmacht muss auch die Vertretungsmacht nach außen ggü. Dritten gewährleisten beispielsweise ggü. Mitgesellschaftern
31 Vorsorge (geschäftlich) Handlungsanweisungen betreffen das Innenverhältnis verschiedene Alternativen sind möglich von bestimmten Aufgaben im Unternehmen über die Betriebsfortführung bis hin zu einer Liquidation des Betriebes Betriebsfortführung muss auch berufsrechtlich gewährleistet sein Standesberufe können nicht auf Dritte übertragen werden Gewerbeordnung und Spezialvorschriften beachten
32 Vorsorge (geschäftlich) Vertretungsregelungen sollten das Außenverhältnis regeln dürfen nicht hinter dem im Innenverhältnis gegeben Handlungsanweisungen zurückbleiben geeignete Personen sind Familienangehörige, Mitgesellschafter, leitende Mitarbeiter, RA, StB Formen der Vertretungsregelung rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (Vollmacht) Stimmrechtsvollmacht
33 Vorsorge (geschäftlich) Vollmacht üblicherweise wird in die Vorsorgevollmacht eine Generalvollmacht aufgenommen ermächtigt zu jeder Art von Rechtsgeschäften und Rechthandlungen Generalvollmacht kann - durch in der Urkunde festgelegte Ausnahmen - beschränkt werden im kaufmännischen Bereich: Generalhandlungsvollmacht Trennung zwischen Rechtgeschäften des privaten und geschäftlichen Bereichs
34 Vorsorge (geschäftlich) Handlungsvollmacht eingeschränkt ggü. der Generalhandlungsvollmacht im Sinne des HGB sind keine branchenunüblichen Geschäfte erfasst (nur gewöhnlicher Geschäftsbetrieb) Prokura eine besondere Form der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht gemäß 48 HGB ermächtigt grundsätzlich auch zu ungewöhnlichen und brachenfremden Geschäften; Grundlagengeschäfte dagegen sind ausgeschlossen nur möglich bei Kaufleuten (nicht bei Freiberuflern)
35 Gesetzliche Erbfolge wenn nichts geregelt ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein Erbengemeinschaften entstehen Problem: einstimme Entscheidungen notwendig Pflichtteilansprüche gefährden die Liquidität Problem, wenn Erben (z.b. Sohn Hannes Pütz) Geld fordern Bestellung eines Ersatzpflegers für minderjährige Erben Problem: Tochter Katharina Schmitz kann nicht durch Mutter Sybilla Schmitz vertreten werden Folge: Entscheidungen sind kurzfristig nicht möglich
36 Testament Machen Sie Ihr Testament! eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes eintritt eigenhändiges Testament öffentliches Testament Einzeltestament gemeinschaftliches Testament Beratung durch Rechtsanwalt dringend angeraten!
37 Eigenhändiges Testament wird vom Erblasser einseitig erstellt eigenhändig und handschriftlich geschrieben soll enthalten: Datum, Ort der Niederschrift, Unterschrift mit Vor- und Zunamen notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich auf sorgfältige Aufbewahrung achten Nachteile: fehlerträchtig, z.b. weil rechtliches Verständnis fehlt kann schnell in den Kamin wandern, wenn nicht richtig aufbewahrt
38 Öffentliches Testament wird mündlich ggü. einem Notar erklärt bzw. wird schriftlich abgefasst diesem offen oder verschlossen übergeben Notar nimmt eine Niederschrift über die Errichtung des Testaments vor, diese wird vom Notar verlesen und zur Genehmigung vom Erblasser unterschrieben wird stets beim Amtgericht aufbewahrt bietet Beratungs- und Rechtssicherheit, die Abschrift tritt an Stelle des Erbscheins Nachteile: Notar berät nicht in steuerlichen Fragestellungen Änderung komplizierter
39 Einzeltestament eine einzelne Person errichtet ein einzelnes Testament hat keine Bindungswirkung Testament kann jederzeit vom Erblasser widerrufen werden wenn mehrere Testamente vorhanden sind, gilt das zuletzt Erstellte (deshalb datieren) kann sowohl als öffentliches Testament (Notar) oder als privates Testament errichtet werden
40 Gemeinschaftliches Testament eine besondere Form von zwei Einzelverfügungen gemeinschaftliche letztwillige Verfügung zwischen Eheleute bzw. Lebenspartnern kann sowohl als öffentliches Testament (Notar), als auch als privates Testament errichtet werden häufige Anwendungsform: sog. Berliner Testament der überlebende Gatte wird Vollerbe, die Kinder oder Dritte werden Schlusserben kann steuerlich teuer werden (ggf. doppelte Erbschaftssteuer fällig)
41 Erbvertrag geregelt in 1941 und 2274 BGB die zweite Möglichkeit, den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens im Todesfall zu regeln Unterschied zum Testament: der Erblasser bindet sich gegenüber seinen Vertragspartnern Erbvertrag kann mit anderen, nicht erbrechtlichen Geschäften (z.b. Grundstücksübertragungen), oder mit einem Ehevertrag verbunden werden muss notariell beurkundet werden
42 Rechtliche u. vertragliche Regelungen Fazit: frühzeitig selbst Vorsorge treffen sonst entscheiden Andere einmal getroffene Vorsorgeregelungen und Entscheidungen regelmäßig überprüfen und ggf. anpassen: Haben sich die Familienverhältnisse geändert? Haben sich die Gesellschaftsverhältnisse geändert? Sind die genannten Personen noch die richtigen? etc.
43 Gliederung Vorbeugen Risikoschutz Hintergrund rechtliche und vertraglichen Regelungen Notfallkoffer Zusammenfassung
44 Notfallkoffer Erstellung Ihres persönlichen Notfallkoffers Problematik / Ausgangssituation Sensibilisierung voraussichtlicher Zeitaufwand Vorbereitung und Vorüberlegungen empfohlener Inhalt des Notfallkoffers Checklisten sinnvolle Ergänzungen Fazit
45 Notfallkoffer Problematik / Ausgangssituation Unternehmer fällt kurzfristig oder dauerhaft aus Wie geht es mit dem Betrieb weiter? Welche Entscheidungen stehen an? Wer darf Entscheidungen fällen? Sind Regelungen getroffen worden? Wo befinden sich Schlüssel, Passwörter, Rezepte usw.? Können Sie diese Fragen positiv beantworten? Wenn nein, besteht dringender Handlungsbedarf!
46 Notfallkoffer Problematik / Ausgangssituation Vertretung ist nur möglich, wenn sie vorbereitet wurde wenn die entsprechende Legitimationen für die handelnden Personen vorhanden sind wenn Notfallanweisungen existieren wenn die Anweisungen auffindbar hinterlegt wurden Kreditinstitute achten im Rahmen des Rating verstärkt darauf, dass Notfallpläne existieren
47 Notfallkoffer Problematik / Ausgangssituation die Notfall-Vorkehrungen sind ein wichtiger Teil Ihrer strategischen Unternehmensplanung sind der erste Ausgangspunkt für die Regelung der unternehmerischen Nachfolge wirkt sich positiv auf das Rating aus
48 Notfallkoffer Sensibilisierung die Zusammenstellung der Notfall-Vorkehrungen kann in einem Briefkuvert Akten-Ordner USB-Stick Aktenkoffer etc. erfolgen; im folgenden Notfallkoffer genannt Hauptsache sie erfolgt!
49 Notfallkoffer Sensibilisierung fangen Sie morgen damit an einen Notfallkoffer zusammen zu stellen die Befüllung eines Notfallkoffers lässt sich ohne Schwierigkeiten sofort umsetzen er bietet vielfältigen Nutzen (Sicherheitskopien, Ersatzschlüssel etc. sind somit vorhanden) er hilft auch bei kurzfristigem Ausfall erster Schritt: Vertrauensperson finden zweiter Schritt: Diese auch informieren!
50 Notfallkoffer voraussichtlicher Zeitaufwand hält sich in Grenzen Beginn ist sofort möglich fehlende Unterlagen werden sukzessive ergänzt Zeitraum insgesamt: vier bis sechs Wochen Einbindungen von Fachberatern (Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar) kostet aber Zeit mindestens einmal jährlich sollte die Aktualität des Notfallkoffers überprüft werden
51 Notfallkoffer Vorbereitung und Vorüberlegungen Wer kommt als Vertreter in Frage? Wäre der potentielle Vertreter auch damit einverstanden? Gibt es auch einen Ersatzvertreter? Welche Personen sollen ausgeschlossen werden? Wie und wann darf der Vertreter tätig werden? Müssen ggf. Gesellschafterverträge angepasst werden? Mit welchen Kompetenzen soll der Vertreter ausgestattet werden?
52 Notfallkoffer Vorbereitung und Vorüberlegungen Gibt es ein Testament? Sind dort alle wesentlichen Punkte berücksichtigt? Wer nimmt die Rechte von minderjährigen Erben war? Wie hoch sind die Belastungen durch eventuelle Erbansprüche? Sind alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt? Von wem und wo soll der Notfallkoffer aufbewahrt werden? Wer weiß, wo sich der Notfallkoffer befindet?
53 Notfallkoffer Empfohlener Inhalt des Notfallkoffers alles, was für Ihr Unternehmen wichtig ist Kopien sind ausreichend, aber mit dem Hinweis wo die Originale zu finden sind Sicherheitskopien von elektronisch geführten Unterlagen Passwörter Ersatzschlüssel Checklisten helfen bei der Zusammenstellung
54 Notfallkoffer / Checklisten Deutscher Sparkassenverlag: Notfallordner Formulare für einen reibungslosen Betriebsfortgang mit CD-Rom:
55 Notfallkoffer / Checklisten Deutscher Genossenschaftsverlag: Plan B Der Notfallordner mit CD-Rom:
56 Notfallkoffer / Checklisten ProFirma, Haufe Verlagsgruppe: Krisenprävention Mit dem Notfallkoffer den Fortbestand der Firma sichern attachmentlibraries/rp/profirma/krisenpraevention.pdf DHI Deutsches Handwerksinstitut Notfallplan für den Ausfall des Betriebsleiters" des Ludwig-Fröhler-Instituts
57 Notfallkoffer Checkliste lt. DHI Deutsches Handwerksinstitut Notfallplan für den Ausfall des Betriebsleiters" des Ludwig-Fröhler-Instituts
58 Notfallkoffer empfohlener Inhalt: Verträge Vollmachten Passwörter, PIN-/TAN-Listen Kontoübersichten Nachweis der Zweitschlüssel-Deponierung Arbeitsplatzbeschreibungen der Mitarbeiter Übersicht über die Patente und Schutzrechte Finanz- und Rechnungswesenunterlagen, Jahresabschlüsse
59 Notfallkoffer empfohlener Inhalt: Versicherungen Übersicht wichtiger Geschäftspartner wichtige Adressen persönliche Unterlagen Testament Patientenverfügung Finanzübersicht Sonstiges
60 Notfallkoffer sinnvolle Ergänzungen zu den Checklisten mehrere Kopien des Notfallkoffers erstellen den potentiellen Vertreter/Nachfolger bei der Erstellung des Notfallkoffers mit einbeziehen wichtige Partner informieren, dass ein Notfallkoffer vorhanden ist beim nächsten Bankengespräch der Hausbank den Notfallkoffer präsentieren Fragen Sie jemand, der sich damit auskennt! Expertenrat für juristische und steuerliche Fragen einholen
61 Notfallkoffer Fazit sichern Sie Ihr Lebenswerk mit einem Notfallkoffer ab rechnen Sie mit dem Undenkbaren, verdrängen Sie nichts suchen Sie überlegt nach einem Vertreter / Nachfolger überprüfen Sie den Inhalt regelmäßig auf seine Gültigkeit beginnen Sie sofort mit der Zusammenstellung, ergänzen Sie Fehlendes zu einem späteren Zeitpunkt schaffen Sie den Übergang vom Notfallkoffer zur Nachfolgegestaltung
62 Gliederung Vorbeugen Risikoschutz Hintergrund rechtliche und vertraglichen Regelungen Notfallkoffer Vorsorge aktiv gestalten Zusammenfassung
63 Vorsorge u. Übergabe aktiv gestalten Aktiv gestalten, denn die Lösung kommt todsicher! Standardkonzepte versagen Individuelle Lösungen sind notwendig Vorsorgeplanung ist vielschichtig und komplex ggf. irreversibel
64 Vorsorge u. Übergabe aktiv gestalten ein Puzzle aus Sicht des Unternehmers Steuern Ehe- und Personal Erbrecht Unternehmenswert Altersversorgung Was tun danach? Gerechtigkeit Finanzierung Qualifikation
65 Vorsorge u. Übergabe aktiv gestalten Frühzeitig beginnen: sofort erste Überlegungen anstellen Vorsorge treffen Notfallkoffer erstellen Zeit einplanen Nachfolgesuche und Einarbeitung kostet Zeit steuerliche Optimierung ebenfalls Unterstützung von Fachleuten suchen
66 Et hätt noch immer god gegange! Nehmen Sie die Warnungen ernst! Schwarzer Knarzer 20 Cigaretten Warnung: Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit
67 Et hätt noch immer god gegange! Erstellen Sie Ihren Notfallkoffer! Notfallkoffer
68 Ende Vortrag Vorbeugen - Risikoschutz Jörg Püschel / MBW GmbH
Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
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