Sonderausgabe: Sparkassen im kommunalen Raum

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1 Zeitschrift Schriftleitung: Prof. Dr. Bachmaier, Dr. Ing. Friedrich, Dipl. Ing. Schulze, Dipl. Volksw. Mollenkotten Sonderausgabe: Sparkassen im kommunalen Raum Aus dem Inhalt Seite Aus dem Inhalt Seite Die Herausforderungen der nächsten Jahre vom Ringen der Kommunen um ihre Gestaltungskraft Von Heinrich Haasis Präsident des Deutschen Sparkassenund Giroverbandes, Berlin 3 Finanztransaktionsteuer kann künftigen Bankenrettungsfonds finanzieren Von Heinrich Haasis Präsident des Deutschen Sparkassenund Giroverbandes, Berlin 5 Die Sparkassen-Finanzgruppe Hausbank der Kommune Von Werner Netzel Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Berlin 6 Kommunen vor schwierigen Zeiten Die Finanzkrise und die Auswirkungen der demografischen Entwicklung Von Uwe Becker Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main 10 Städte und Gemeinden in der Finanzkrise Von Dr. Gerd Landsberg Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin 16 Sparkassen und ihre Träger im kreisangehörigen Bereich Von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages und Vizepräsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Berlin 18 Die Sparkassen-Kommunale Verschuldungsdiagnose Von Sebastian Bergmann Abteilungsdirektor Öffentliche Hand / PPP des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes und Svenja Decker, Projektmanagerin Öffentliche Hand, DSGV 28 Die Innenentwicklung der Dörfer als aktuelle Herausforderung Von Dipl. Ing. Leonhard Rill Ministerialrat, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, München 30 Niedergeschlagene Forderungen effizient und effektiv weiterverfolgen Von Karsten Schneider Geschäftsführer der Bad Homburger Inkasso, Bad Homburg 34 Deutscher Wohnungsbau: Impulse trotz Finanzkrise Von Dr. Hartwig Hamm Verbandsdirektor Landesbausparkassen, Berlin 36 Optimierung des Problemkreditmanagements immobilienbesicherter Darlehen durch effiziente Bestandsanalyse und Konzeptentwicklung Von Dipl.-Ing. Dipl.-.Wirtsch.-Ing. Victoria Stetter Projektleiterin Immobilienmarketing, bauwerk Gesellschaft für Projektberatung und Baumanagement mbh, Gießen 40 Ganzheitliche Lösungsansätze für die öffentliche Hand Von Markus Strehle Geschäftsführer Deutsche Anlagen Leasing AG Mainz und Kai Ostermann stellvertretender Vorsitzender Deutsche Anlagen Leasing AG, Bad Homburg v.d.h. 44 Schnelle Hilfe ohne großen Aufwand Serviceportal von SOLUM optimiert Von Hans Peter Stotzem Solum Immobilienmanagement, Köln/Siegburg 48 Regionale Stiftung von überregionaler Bedeutung Von Heidi Deyhle Geschäftsführerin der Stiftung Umweltpreis der Sparkasse Pforzheim Calw 48 Produktvisualisierung Von Ulrike von Oertzen und Gerrit Steinert, DSGV Berlin 52 ÖPP in Deutschland aktueller Status und Zukunft aus Sicht der ÖPP Deutschland AG Von Dr. Johannes Schuy Vorstand ÖPP Deutschland AG, Berlin 53 Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand Von RA und Notar Dr. Hinrich Thieme Partner der internationalen Anwaltssozietät Hogan Lovells, Büro Frankfurt am Main 55 Generationen- und Stiftungsmanagement als notwendige Aufgabe der Sparkasse Von Stefan Stamm, Dipl. Sparkassenbetriebswirt, Estate Planner (ebs), CFEP, Stadtsparkasse München 60 REFIT: Partner des Mittelstandes zur Stärkung kommunaler Wirtschaftskraft Von Dr. Peter Terhart Vorstand S-Refit AG, Regensburg 62 Kommunen in herausfordernden Zeiten unterstützen Deutsche Sparkassen Akademie, Bonn 64 WestImmo und Sparkassen finanzieren gemeinsam das Life&Style Hotel, Kameha Grand in Bonn Von Thomas Kreimer - Marktbereichsleiter Sparkassen, Westdeutsche ImmobilienBank AG, Mainz 65 Immobilienmarkttransaktionen und Finanzierungsvolumina im Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland Von Renate Szameitat Geschäftsführerin des GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH, Hamburg 67 Entscheiden Sie selbst: Das deutsche Erbrecht und seine Regelungsmöglichkeiten Von Dipl.-Physiker Christian Buck, Berlin 72 Sparkasse am Niederrhein, Geschäftsstelle Repelen 76 DKC - die Kommunalberatungsgesellschaft der Sparkassenfinanzgruppe Von Burkhard Egbers und Joachim Wegner beide Geschäftsführer DKC, Düsseldorf 77 Mit JESSICA neue Wege gehen: Stadtentwicklungsprogramm der EU setzt auf Fondslösungen Von Dr. Thomas Weiß Seniorberater DKC und Dipl.-Ing. Uwe Hauschild Berater DKC, Düsseldorf 81 Lebenszyklusansatz in kommunalen Projekten Von Dr. Ute Jasper und Daniel Soudry LLM. Heuking Kühn, Luer und Wojtek, Düsseldorf 84 Förderbanken als stabiler Partner der Kommunen in schwierigen Zeiten Von Dr. Jörg Hopfe Leiter Kundenbetreuung NRW Bank, Düsseldorf 85 FIN-URB-ACT Das Netzwerk für den Mittelstand Von Jonas Scholze Projektkoordinator des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumentwicklung e.v., Brüssel und Jirka Zapletal - EU-Repräsentanz des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Brüssel 88 Ausschreibungspflicht für kommunale Grundstücksverkäufe? Von RA Jano Geßner Dombert Rechtsanwälte, Potsdam 90 Gewerbe-Restschuldversicherung: Wirksamer Schutz gegen Insolvenz Interview mit Sebastian Fonken Key Account Manager, April Financial Service, München 92 Verkehrsinfrastruktur auf dem Erfolgsweg: Das Pilotprojekt A4 als PPP-Modell Von Bernward Kulle Mitglied des Vorstands HOCHTIEF Concessions AG und Sprecher der Geschäftsführung HOCHTIEF PPP Solutions GmbH, Essen 94 Wirtschaftlichkeit verbessern, Kundenzufriedenheit erhöhen mit Systemlösungen für das Kassenwesen Von Nils Rullkötter, Espelkamp 97 Neuer Personalausweis kommt: Kosten sparen und im Service punkten 99 Aktuelle Herausforderungen im kommunalen Schuldenmanagement Zinssteuerung im Kassenkreditbereich Von Dr. Michael Kerber und Dr. Jan Rosam LPA-Partner des DSGV, Frankfurt 100 Moderne und sichere Produkte zur Transaktionssignierung beim Online-Banking Von Salim Güler Vice President Business Development, KOBIL Systems GmbH, Worms 102 Neuregelung der Umsatzbesteuerung im Postmarkt ab 1. Juli 2010 Interview mit Michael Mews, Geschäftsführer TNT Post GmbH & Co. KG, Hannover 105 NCR APTRA Vision zentrales Management-Tool für den optimierten Betrieb von SB-Netzwerken Von Harald Schweikart NCR APTRA Vision, Marketing Europe NCR, Augsburg 106 Mehr Kundenkomfort an der automatischen Kasse 108 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe

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3 Zeitschrift für das gesamte Verwaltungswesen, die sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben der Städte, Landkreise und Landgemeinden Organ des Vereins für Kommunalwirtschaft und Kommunalpolitik e.v. Gegründet im Jahre 1910 in Berlin Verlag Kommunal-Verlag Fachverlag für Kommunalwirtschaft und Umwelttechnik Wuppertal Verlagsort Wuppertal Sonderausgabe Juli 2010 Die Herausforderungen der nächsten Jahre vom Ringen der Kommunen um ihre Gestaltungskraft Von Heinrich Haasis Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Berlin Am Anfang schien es für manche, als würden die Subprimekrise und die nachfolgende Finanzmarktkrise rein virtuelle Ereignisse bleiben ohne Einfluss auf das Leben der Menschen in Deutschland. Als dann eine weltweite Wirtschaftskrise folgte mit einer Rekordschrumpfung der deutschen Wirtschaft von 5% in 2009, ging monatlich ein Aufatmen durch das Land, weil die Arbeitsmarktszahlen im Rahmen blieben. Gründe dafür waren vor allem die Kurzarbeiterregelung und die vergleichsweise gute Eigenkapitalsituation der Unternehmen in Deutschland, die in guten Zeiten vorgesorgt hatten. Zudem sorgten vor allem die Sparkassen dafür, dass es nicht zu der befürchteten Kreditklemme kam. Die Krise schlägt auf die öffentlichen Haushalte voll durch Spätestens aber mit Blick auf die öffentlichen Haushalte wird klar, dass die Auswirkungen der Krise schwerwiegender sind. Bund, Länder und Gemeinden haben Ende 2009 mit 1,76 Billionen Euro so viel Geld geliehen wie noch nie. Und die Schulden der Kommunen erhöhten sich um 3,2 Prozent (3,8 Milliarden Euro) auf 122,6 Milliarden Euro. Inzwischen ist die Krise in ein neues Stadium getreten. Ursache sind die hohen Schuldenstände einiger Staaten. Spekulationen auf den Finanzmärkten haben das Problem dann noch stark zugespitzt. Nur durch einen Stabilisierungspaket mit Bürgschaften in Höhe von 750 Milliarden Euro sehen die Bundesregierung und die europäischen Staaten die Möglichkeit, weitere Folgeschäden zu vermeiden. Dieses Paket kann aber nicht die Ursachen der Krise beheben, die Staaten haben sich vor allem Zeit gekauft. Zwar ist die Inflationsgefahr in den nächsten Jahren eher gering. Ernst wird die Lage aber spätestens in drei Jahren, wenn die eingesetzte Liquidität wieder vom Markt genommen werden muss. Die von der Föderalismuskommission beschlossene Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert und schreibt bis 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vor. Das ist auch die Zeit, in dem langfristige Stabilisierungsmaßnahmen greifen müssen. Dazu gehört neben den neuen Regeln auf den Finanzmärkten vor allem eine massive Rückführung der öffentlichen Schulden. Deutliche Reduktion der Staatsausgaben nötig Auch für Deutschland das noch vergleichsweise gut dasteht wird dies harte Einschnitte bedeuten. Die Schuldenstandsquote sie gibt die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Relation zum Brottoinlandsprodukt (BIP) an lag Ende 2009 in Deutschland bei 73,2 Prozent; nach den Kriterien von Maastricht sind nur 60 Prozent erlaubt. In absoluten Beträgen gerechnet sind die Schulden bereits um gut 300 Mrd. Euro zu hoch. Für das Ende des laufenden Jahres wird der Schuldenstand auf über 78 % des BIP ansteigen, dass entspricht einem Zuviel von rund 460 Mrd. Euro. Das lässt die Herausforderung ahnen, die ab 2011 als Einsparungen auf die Haushalte zukommen werden. Dabei sind noch nicht einmal implizite Staatschulden wie Beamtenpensionen und Rentenanwartschaften berücksichtigt. Das erfordert ein hartes Umsteuern. In Deutschland wird das Haushaltsdefizit für 2010 also der mit Kreditaufnahme finanzierte Anteil am jährlichen Haushalt des Staates noch Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe

4 bei 5 Prozent liegen. Berechnungen ergeben aber, dass das jährliche Defizit auf 1,8 Prozent begrenzt werden muss, will man die Schuldenstandsquote allmählich in Richtung 60 Prozent zurückführen. Und diese Rechnung geht auch nur auf, wenn ein jährliches Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent erreicht wird. Damit ergibt sich in Deutschland aber ein jährlicher Konsolidierungsbedarf von rund 80 Mrd. Euro, das sind rund 8 % aller öffentlichen Ausgaben. Dies wird nicht ohne harte Einschnitte möglich sein. Erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit von Staat und Kommunen zu erwarten Schon heute kann die öffentliche Hand viele ihrer Aufgaben - vom Straßenbau bis zur Bildung kaum noch erfüllen. Nach der Krise wird sichtbar werden, das die unmittelbaren Folgen der Krise von staatlicher Seite vermutlich eingedämmt werden konnten, was aber stark an die Substanz der öffentlichen Haushalte ging. Das bedeutet, dass künftig noch weniger Mittel zur Erfüllung der alltäglichen Aufgaben zur Verfügung stehen werden: Das bedeutet mit Sicherheit auch Frust und Enttäuschungen auf Seiten der Bürger. Noch sind dies nur Szenarien, aber es sind plausible Szenarien. Vor diesem Hintergrund stehen die Kommunen heute nicht nur vor der Aufgabe, über das Jahr 2010 zu kommen, sondern sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie sie unter noch schwereren Bedingungen handlungsfähig bleiben können. Diese Frage birgt deshalb eine erhebliche gesellschaftliche Brisanz, weil wir seit Jahren eine zunehmende Verdrossenheit der Bürger feststellen können: sinkendes Vertrauen in die Parteien, das Wirtschaftssystem oder in die Gerechtigkeit im Land. Ein Bollwerk gegen diese Entwicklung waren in den letzten Jahren die Kommunen. Ein Grund ist, dass die Menschen dort noch erfassbare Maßstäbe und durchschaubare Zusammenhänge finden. Dort können sie begreifen, dass sie Teil einer Bürgergemeinschaft sind, in der einer für den anderen im Notfall auch einsteht. Ein Spiegel dieses Bürgersinns in den Kommunen sind nicht zuletzt die über 23 Millionen ehrenamtlich engagierten Menschen, also jeder dritte Bundesbürger über 14 Jahre. Diese Menschen fanden bisher in den Kommunen nicht nur den richtigen Rahmen für ihr Engagement, sie konnten auch erleben, wie dort im kommunalen Raum die Bürgergemeinschaft ihr Fortkommen selbst mitgestalten konnte. Wenn die Kommunen aber wegen ihres Konsolidierungsbedarfes ihrem Anspruch auf öffentliche Daseinvorsorge für die Gemeinschaft immer weniger gerecht werden können, dann stünden aber auch stehen viele bürgerschaftlichen Errungenschaften auf dem Spiel. Finanzielle Vorsorge ist für die Kommunen jetzt wichtig Diese zu erwartenden, fundamentalen Finanzentwicklungen können die Kommunen sicher nicht aufhalten oder gar umkehren. Was sie aber können, ist, sich bereits jetzt bestmöglich auf die kommenden, harten Jahre vorzubereiten. Die Sparkassen stehen ihnen bei dieser Aufgabe zur Seite. Als Hausbank und geborener Partner der Kommunen ist die Sparkassen-Finanzgruppe mit einem Marktanteil von 45,3 % im Kommunalkreditgeschäft der wichtigste Kreditgeber der Gemeinden, Städte und Landkreise einschließlich kommunaler Zweckverbände. Zum Vergleich: Der Marktanteil der Großbanken beträgt lediglich 8,4 %. Ebenso stehen die Sparkassen als Finanzierungspartner für kleinere bis mittelgroße PP-Projekte zur Verfügung. Auch hier ist die Sparkassen- Finanzgruppe Marktführer mit einem Marktanteil von rund 50 %. Um die Kommunen in der aktuellen Situation noch besser beraten zu können, haben wir das Finanzkonzept Kommunen eingeführt. Das Spektrum dieser ganzheitlichen Beratung reicht vom Zahlungsverkehr über die Absicherung von Risiken, die optimale Anlage, den richtigen Umgang mit Immobilien und Liegenschaften bis hin zu PP-Projekten. 96 % der Kommunen, die damit beraten worden sind, bewerten das Konzept mit sehr gut oder gut. Mit der Kommunalen Verschuldungsdiagnose bietet die Sparkassen-Finanzgruppe den Gemeinden, Städten und Landkreisen zudem ein weiteres wichtiges Instrument. Es handelt sich um eine strukturierte Analyse ihres Schuldenportfolios mit direktem Mehrwert zur künftigen Steuerung des Zins- und Kreditverpflichtungen. Diese Daten werden künftig nicht nur konkrete Handlungsempfehlungen im Einzelfall, sondern auch einen Quervergleich über Deutschland hinweg ermöglichen. Sparkassen leisten mehr als nur Finanzdienstleistungen für Kommunen Diese Angebote sind ein Bekenntnis der Sparkassen zu ihrer Bedeutung für die Kommunen: Zur Aufgabenerfüllung gegründet sind sie fest im Gebiet ihres Trägers verwurzelt. Deshalb versorgen sie überall in Deutschland die Menschen und die lokale Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen. Damit schaffen sie die Basis für Arbeitsplätze und Zukunft in den Kommunen. Darüber hinaus unterstützen sie in den örtlichen Bürgergemeinschaften soziale, kulturelle und sportliche Initiativen, 2009 mit stolzen 519 Millionen Euro. Dazu kommen jährlich rund 2 Milliarden Euro ertragsabhängiger Steuern. Wichtig ist es mir auch zu erwähnen, dass die Sparkassen in den Kommunen qualifizierte Arbeitsplätze anbieten und damit selbst ein wichtiger Standortfaktor sind. Zusammenfassend gilt es zu sagen: Die kommunalen Haushalte werden bereits aktuell durch die Finanz- und Wirtschaftskrise belastet, die Herausforderungen in den nächsten Jahren werden noch größer. Deshalb steigt die Notwendigkeit, dass die Kommunen nach neuen und optimierten Wegen zur Sicherung ihrer Handlungsfähigkeit suchen. Sparkassen sind hierzu ein Partner mit einer ganzheitlichen Sicht auf die Kommunen. 4 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe 2010

5 Finanztransaktionsteuer kann künftigen Bankenrettungsfonds finanzieren Von Heinrich Haasis Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Berlin Es ist berechtigt und nachvollziehbar, dass man die Verursacher der größten Krise der Nachkriegszeit an den Finanzmärkten zur Lastentragung heranzieht oder von ihnen zumindest eine Vorsorge für künftige Krisen verlangt. Aus unserer Sicht ist es daher eine richtige Schlussfolgerung, künftigen Krisen zum einen durch Eigenvorsorge der Finanzakteure vorzubeugen. Das kann besonders durch höhere Eigenkapitalanforderungen geschehen. Falsch und nicht sachgerecht im Sinne dieser Überlegungen wäre es, pauschal von allen Kreditinstituten mehr Eigenkapital zu fordern. Es wäre wenig nachvollziehbar, wenn etwa die Vergabe von Krediten an mittelständische Unternehmen schwieriger oder teurer würde. Damit würde man nicht auf Krisenursachen, sondern gerade auf besonders stabiles Bankgeschäft zielen. Das macht ersichtlich keinen Sinn. Zusätzliches Eigenkapital sollte vielmehr dort eingefordert werden, wo eine hohe Systemrelevanz und/oder ein hohes Risikopotenzial hinsichtlich der getätigten Geschäfte besteht. Das muss auch außerbilanzielle Geschäfte, etwa Kreditderivate in viel höherem Maße als bisher erfassen. Ein zweites wichtiges Instrument der Vorsorge vor neuen Krisen ist die Einführung einer Finanztransaktionsteuer. Mit einer solchen Steuer könnten gleich mehrere Effekte erzielt werden, da sie nicht nur eine Einnahme- sondern auch eine Lenkungswirkung hat. Zum einen verteuert diese Steuer kurzfristige Spekulationen mit Finanzderivaten. Darüber hinaus könnte die Entwicklung von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und auch Aktienkursen stabilisiert werden. Dies würde Anreize schaffen, unternehmerische Aktivitäten wieder stärker im Bereich der Realwirtschaft zu tätigen. Spekulationsgeschäfte mit Derivaten waren es, die beispielsweise bis Mitte 2008 dafür gesorgt haben, dass die Rohstoffpreise in astronomische Höhen kletterten. So wurde ein Absturzpotenzial geschaffen, das, als es sich schließlich realisierte, ebenfalls durch Spekulationsgeschäfte verschärft wurde. Auch die enormen Schwankungen der Wechselkurse, insbesondere zwischen Euro und Dollar werden in aller Regel durch schnelle Spekulationen verursacht. Und schließlich hat eine Finanztransaktionsteuer eine extrem breite Basis, auf der Einnahmen generiert werden können. Denn im Gegensatz zu einer Bankenabgabe werden durch die Steuer auch institutionelle Anleger, Hedge-Fonds oder Versicherungen also ausnahmslos alle Marktteilnehmer erfasst. Eine Bankenabgabe, so wie von der Bundesregierung geplant, würde in Marktteilnehmer erfassen, die die Krise weder hervorgerufen, noch von ihr betroffen waren nämlich Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Sie soll an der Bilanzsumme von Kreditinstituten, minus Eigenkapital und Spareinlagen, bemessen werden. Diese Steuer basiert auf einer Bestandsgröße und kann deshalb die spekulativen Aktivitäten so gut wie nicht erfassen. Die Bankenabgabe würde Institute belasten, deren Geschäftsmodell darin besteht, Einlagen einzusammeln um sie als Kredite wieder in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, um beispielsweise Unternehmen mit Finanzmitteln zu versorgen. Eine solche Bankenabgabe kann nicht im Sinne einer wirksamen Krisenbekämpfung bzw. -prävention. Will man die Finanzmärkte aber sicherer machen und Spekulationsgeschäfte wirklich eindämmen, müssen diese Geschäfte, also das Trading mit virtuellen Finanzinstrumenten, die Basis für eine Besteuerung bilden. Das vielfach erhobene Argument, eine Finanztransaktionsteuer belaste die normalen Privatanleger und könne schon deshalb nicht in Erwägung gezogen werden, geht dabei an der Realität vorbei. Dies belegt ein einfaches Beispiel. Kauft eine Privatperson Aktien im Wert von Euro und legt man eine Steuer von 0,05 Prozent bei Börsengeschäften zugrunde, so würde er dafür eine Summe von 2,50 Euro bezahlen, wenn die Steuer je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen wird. Einmalige Transaktionen, mit dem Ziel einen Finanztitel zu halten, werden also nicht nennenswert belastet. Abgesehen davon ist es zusätzlich möglich, mit den im Steuerrecht vorgesehenen Freibeträgen zu arbeiten. Ganz anders im Falle eines schnellen Spekulationsgeschäftes mit Derivaten. Auch hier ein Beispiel: Ein Dax Future hat einen (Basis-)Wert von 25 Euro je Indexpunkt, bei 6000 Punkten sind dies Euro. Da dieser Wert die Bemessungsgrundlage der Steuer bilden würde, müsste ein Händler für Kauf und Verkauf 0,05 Prozent von Euro, also 75 Euro, bezahlen. Bei häufigem Handel wird dies mit entsprechend hohen Beträgen teuer. Dabei werden Transaktionen umso mehr belastet, je riskanter die eigentliche Spekulation ist, je schneller spekuliert wird und je höher der Einsatz ist. Die Finanztransaktionsteuer verteuert also gezielt destabilisierende Spekulationsgeschäfte und könnte dazu beitragen, die langfristigen Schwankungen von Wechsel- oder Aktienkursen und Rohstoffpreisen zu mildern. Ein Teil dieser Steuer könnte in den von der Bundesregierung ja ohnehin geplanten Banken-Rettungsfonds eingezahlt werden. Finanziert aus der Finanztransaktionsteuer kämen hier weitaus mehr Mittel zusammen, als über eine Bankenabgabe. Dabei ist es durchaus möglich einen Fonds für systemrelevante Banken auf europäischer Ebene zu bilden und aus der jeweils national erhobenen Finanztransaktionsteuer zu finanzieren. Dabei muss klar sein, dass eine Doppelbelastung der Kreditwirtschaft mit Finanztransaktionsteuer und Bankenabgabe ausgeschlossen ist. Der politische Ehrgeiz sollte sich darauf richten, eine bessere, risikogedeckte Eigenkapitalunterlegung bei Banken zu ermöglichen. Daneben sollte das wirksamere Abgabeninstrument eingeführt werden. Das ist aus unserer Sicht die Finanztransaktionssteuer. Denn durch sie werden bestimmte Aktivitäten belastet, die geeignet sind, Instabilitäten auf den Finanzmärkten hervorzurufen. Dabei muss es gleichgültig sein, ob diese virtuellen Spekulationen von Banken, Hedge-Fonds oder auch Versicherungen getätigt werden. Deswegen sollte bei allen bekannten Schwierigkeiten weiter für eine international abgestimmte Finanztransaktionsteuer geworben werden. Wenn es im Rahmen der weiteren G-20-Konsultationen nicht zu einer Einigung kommt, sollte die Steuer auf europäischer Ebene eingeführt werden. Schon dies würde helfen, die Entstehung künftiger Finanzkrisen wesentlich zu erschweren. Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe

6 Die Sparkassen-Finanzgruppe Hausbank der Kommune Kommunen und Sparkasse stabile Partnerschaft auch in der Wirtschaftskrise Von Werner Netzel Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Berlin Die deutschen Kommunen sind derzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert, wichtige gesellschaftliche Aufgaben können angesichts der kommunalen Haushaltslage nur noch bedingt wahrgenommen werden. Daher ist die stabile und verlässliche Begleitung der Kommunen durch die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe wichtiger denn je. So sind die Sparkassen sind für ihre Träger, die Kommunen, auch in diesen herausfordernden Zeiten der wichtigste Finanzpartner. Mit einem Marktanteil von rund 45 % sind Sparkassen und Landesbanken im klassischen Kommunalkreditgeschäft der mit Abstand wichtigste Kreditgeber der Städte, Gemeinden und Kreise. In absoluten Zahlen hat sich lt. Statistik der Deutschen Bundesbank der Bestand der Finanzierungen ggü. dem Jahr 2008 von rd. 70,5 Milliarden Euro um knapp 2,5 Milliarden Euro auf rd. 73 Milliarden erhöht. Das entspricht einem Zuwachs von rd. 3,2 Prozent. Diese Zahlen belegen, dass die Sparkassen-Finanzgruppe zu ihrer Verantwortung steht. Zum Vergleich: der Marktanteil der Großbanken betrug in 2009 lediglich 8,4 Prozent, der des genossenschaftlichen Sektors rund 2,0 Prozent. Die Sparkassen verstehen sich seit ihrer Gründung vor über 200 Jahren als Bindeglied zwischen Kommunen, Unternehmen und Bevölkerung und stehen auch in dieser schwierigen Zeit zu ihrer Verantwortung gegenüber dem Mittelstand und vor allem gegenüber der öffentlichen Hand. Denn der Mittelstand in Deutschland ist für die Kommunen -allein bezogen auf die Gewerbesteuer- ein unverzichtbarer Bestandteil. So wurden im gesamten ersten Jahr 2009 knapp 62 Milliarden Euro Kredite an Unternehmen und Selbstständige von den Sparkassen neu zugesagt. Dies entspricht einer Steigerung von 3,2 Milliarden Euro bzw. + 5,5 Prozent gegenüber Public Private Partnership Leistungsangebot der Sparkassen-Finanzgruppe Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) hat bis zum Jahr 2020 einen kommunalen Investitionsbedarf in Höhe von rund 47 Milliarden Euro jährlich ermittelt. Lt. dem DIFU beträgt das PPP-Potenzial p.a. 2,3 Mrd. Euro und auf Fünfjahressicht entsprechend 11,3 Mrd. Euro. Insgesamt könnten lt. DIFU bis zum Jahr 2014 Maßnahmen der öffentlichen Hand auf Ebene des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Gesamtumfang von 14,2 Mrd. Euro durch PPP umgesetzt werden. Die Investitionen der Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland liegen jedoch seit einigen Jahren erheblich darunter. Angesichts dieser Situation werden die Kommunen bei der Beschaffung und Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur immer häufiger eine Zusammenarbeit mit privaten Investoren begründen. Public Private Partnership (PPP) ist ein vielfach eingesetztes Instrument der Kommunalentwicklung und daher fester Bestandteil des Beratungsangebots und Leistungsspektrums der Sparkassen-Finanzgruppe für die Kommunen. Es eröffnet den Städten, Gemeinden und Landkreisen zusätzliche Wege, Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge über längere Zeiträume hinweg zu sichern und zu finanzieren. Von Sparkassen in den vergangenen Jahren mitrealisierte PPP-Projekte sind zum Beispiel die Schulen im Landkreis Harburg, Schulneubauten in Hannover und Gütersloh, ein Justizzentrum in Jena sowie die Sanierung und Erweiterung des dortigen Thermalbades. Derzeit werden PPP-Projekte in der Regel noch von größeren privaten Unternehmen durchgeführt. Die Einbindung des Mittelstands erfolgt dabei oftmals auf der Ebene von Subauftragsverhältnissen. Anliegen der Sparkassen ist es jedoch bei kleinen und mittleren PPP-Projekten und damit in der Mehrzahl der künftigen PPP-Projekte den Mittelstand auch direkt mit einzubeziehen. Public Private Partnership ist also nicht nur eine Chance für die Kommunen, sondern zunehmend auch für den Mittelstand. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Sparkassenund Giroverband (DSGV) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Herbst 2009 bereits die 2. Auflage des PPP-Handbuchs Leitfaden für Öffentlich Private Partnerschaften konzipiert. Das PPP-Handbuch, das von über 80 Experten aus Verwaltung, Wirtschaft, Beraterbranche, Wissenschaft und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet wurde, vermittelt einen mittelstandsorientierten Gesamtüberblick über die Realisierung eines PPP-Projektes und bietet so dem öffentlichen und dem privaten Sektor praxisnahe Hilfestellung insbesondere bei der Beurteilung der Chancen und Risiken von PPP-Alternativen. In der zweiten Auflage werden die Auswirkungen der Finanzmarktkrise beschrieben und neue Möglichkeiten von PPP in den zukunftsträchtigen Sektoren IT, Gesundheitswesen und kommunale Straßen intensiv untersucht. Die Sparkassen-Finanzgruppe setzt sich aufgrund ihrer kommunalen Verankerung und ihrer Marktkenntnisse in jeder Region ganz besonders für die Berücksichtigung der mittelständischen Betriebe ein, um die regionale Vergabe von Planung, Bau- und Betreiberleistungen zu fördern. Sie begleitet verantwortungsbewusst die öffentlichen Auftraggeber und die privaten Auftragnehmer dabei, die erhofften Effizienzvorteile auch tatsächlich zu realisieren und die Partnerschaft vor Ort tragfähig zu gestalten. 6 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe 2010

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8 Folgerichtig ist die Sparkassen-Finanzgruppe ebenfalls Marktführer bei der Finanzierung von PPP-Projekten. An den bislang per Ende März 2010 in Deutschland umgesetzten 147 PPP-Projekten waren nach eigener Recherche an über 73 PPP-Projekten Institute der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Bezogen auf das Investitionsvolumen der PPP-Projekte von über 3,9 Milliarden Euro hat die Sparkassen-Finanzgruppe einen Marktanteil von ca. 59 Prozent und somit einem Volumen von rd. 2,3 Milliarden Euro finanziert. Die Zahlen belegen deutlich, dass die Sparkassen ihre Aufgaben als bedeutendste kreditwirtschaftliche Partner der Kommunen und des Mittelstandes in Deutschland gerade in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise wahrnehmen und in der Lage sind, auch langfristige Finanzierungen auszulegen. Das Betreuungskonzept der Sparkassen-Finanzgruppe Um jedoch noch besser auf die veränderte Bedarfslage der kommunalen Kunden einzugehen hat die Sparkassen-Finanzgruppe eine strategische Neuausrichtung des Betreuungsansatzes durchgeführt. Zu diesem Zweck hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) im Jahr 2008/2009 ein bundesweites Projekt Sparkassen-Finanzkonzept Kommunen und Institutionelle durchgeführt und in enger Zusammenarbeit mit seinen Verbundpartnern Leitfäden und konkrete Handlungsempfehlungen für die umfassende, ganzheitliche Betreuung der Öffentlichen Hand auf allen Bedarfsfeldern erstellt. Merkmal und Leistungsversprechen des neuen Sparkassen- Finanzkonzepts Kommunen und Institutionelle ist es, ein stimmiges, auch mittelfristig gültiges Gesamtkonzept mit dem Kunden zu entwickeln. Langfristige Partnerschaft statt isolierter Produktabschlüsse das Sparkassen-Finanzkonzept setzt auf Ganzheitlichkeit und Qualität. Das Spektrum dieser ganzheitlichen Beratung des Konzern Kommune reicht dabei vom Zahlungsverkehr, über die Absicherung von Risiken, die optimale Anlage, den richtigen Umgang mit Immobilien und Liegenschaften bis hin zu PPP-Projekten. 96 % der beratenden Kommunen bewerten das Konzept mit sehr gut oder gut. Aus dem Finanzkonzeptgespräch resultieren dann umfangreiche Angebote zur Problemlösung, die den Wandel der Kommunen zu unternehmerisch geführten, betriebswirtschaftlich denkenden kommunalen Konzernen als Ratgeber und adäquater Gesprächspartner begleiten. Speziell ausgebildete Kommunalkundenbetreuer der Sparkasse arbeiten eng mit den Fachleuten der Verbundunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen. So kann jede Kommune in jeder Größenordnung aus einer Hand über die Sparkasse betreut werden. Beratungsleistungen für die Öffentliche Hand durch die DKC In den zurückliegenden Jahren haben die Sparkassen und die Verbundpartner ihre Angebote für die Kommunen stark ausgeweitet und auf die spezifischen Bedürfnisse des Konzern Kommune angepasst. Einen wichtigen Baustein bildet die Kommunalberatung. Für die direkte Beratung der Kommunen vor Ort, hat die Sparkassen-Finanzgruppe eine bundesweit agierende Kommunalberatungsgesellschaf in ihren Reihen, die DKC - Deka Kommunal Consult GmbH. Diese bietet mit derzeit 15 Mitarbeitern seit 1995 (vormals unter dem Namen WestKC) der öffentlichen Hand und deren Unternehmen umfassende Leistungen bei PPP-Projekten an, wie z. B. Frühphasenberatung, Erstellung von Machbarkeitsstudien, Begleitung der Ausschreibung und der Betreuung des Verhandlungsverfahrens. Weitere wichtige und hochaktuelle Themen wie: Beratung der Kommunen und der kommunalen Stadtwerke in Fragen der Rekommunalisierung der Netzte, Kommunales Immobilienmanagement, Strategieberatung für kommunale Krankenhäuser, Begleitung des Demografischen Wandels und vor allem Einsatz von Erneuerbaren Energien im kommunalen Raum sind Bestandteil des Leistungsumfangs der Deka Kommunal Consult. Management von Pensionsverpflichtungen In zunehmendem Maße beschäftigen sich Kommunen und Gebietskörperschaften mit der langfristigen Finanzierbarkeit der Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten. Durch die Einführung der doppelten Buchführung in Konten (kurz: Doppik) wird diesem Thema weiter Beachtung geschenkt. Wurden die Versorgungsverpflichtungen in der Kameralistik nur in Form der jährlichen Liquiditätsabflüsse berücksichtigt, finden sie jetzt in Höhe ihres versicherungsmathematischen Gegenwerts Niederschlag in der Bilanz. Dort repräsentieren sie aufgrund des hohen Versorgungsniveaus der Beamten in aller Regel hohe Schuldposten. Noch bedeutender als die Bilanzauswirkungen sind die Einflüsse der Pensionen auf die Liquiditäts- bzw. Finanzplanung. Diese ist geprägt vom 8 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe 2010

9 Finanzierungssystem der jeweiligen Versorgungskasse und kann sowohl Umlagezahlungen als auch Erstattungsbeiträge (für Altersleistungen) umfassen. In jedem Fall hängt die Liquiditätsbelastung vom Umfang der Versorgungsleistungen und der Entwicklung der Pensionärszahlen ab. Bei der Gruppe der Pensionäre kann von einer erheblichen Steigerung in den nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren ausgegangen werden. Die Folge sind z.t. drastisch steigende Liquiditätsabflüsse für die Körperschaft. Die Finanzierung der künftigen Versorgungsleistungen tritt somit zunehmend in den Fokus kommunaler Entscheidungsträger. Zur Unterstützung einer nachhaltigen Entscheidungsfindung erstellt die Sparkassen PensionsBeratung GmbH, die zentrale Beratungseinheit der Sparkassen-Finanzgruppe, Finanzierungskonzepte für die Pensionsverpflichtungen für Kommunen auf Grundlage der zukünftigen Liquiditäts-belastungen. Darüber hinaus begleitet die Sparkassen Pensions- Beratung auch die Umsetzung von Finanzierungsentscheidungen. Im Rahmen eines Finanzierungskonzepts werden auf Basis einer Versorgungsanalyse, der zukünftigen von der Stadt zu tragenden Pensionsleistungen, Finanzierungsszenarien gegenübergestellt und bewertet. Die Versorgungsanalyse basiert auf versicherungsmathematischen Zeitreihen über die nächsten Jahre. Das Konzept stellt die Auswirkungen der Beamtenpensionen auf die Liquiditätslage in der Zukunft dar. Gleichzeitig wird beschrieben, wie mittels Bildung einer freiwilligen Rücklage (einmaliger und/oder sukzessiver Kapitalaufbau) künftige Liquiditätsabflüsse durch den späteren Abbau der Rücklage kompensiert werden. In Nordrhein-Westfalen und Hessen hat die SPB mittlerweile für zwei Dutzend Kommunen und Landkreise entsprechende Konzepte erstellt. Kommunale Verschuldungsdiagnose Unterstützung im kommunalen Zinsund Schuldenmanagement Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen deutlich, welchen finanzwirtschaftlichen Herausforderungen Kommunen derzeit gegenüberstehen: Während in den ersten drei Quartalen in 2008 noch ein Finanzierungsüberschuss von 5,6 Milliarden Euro erzielt werden konnte, war 2009 ein Finanzierungsdefizit von 6,7 Milliarden Euro festzustellen. Die Sicherung der fehlenden Liquidität erfolgte vielfach über Kassenkredite, die infolgedessen zum dritten Quartal 2009 um über 15 Prozent auf einen Stand von 33,8 Milliarden Euro anstiegen. Allein für die Zinsausgaben mussten die kommunalen Haushalte einen Betrag von ca. 4,3 Milliarden Euro trotz eines historisch niedrigen Zinsniveaus aufbringen. Berechenbare und möglichst niedrige Zinsbelastungen sind daher immens wichtig für die Planungssicherheit von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die auf der Suche nach sicheren Lösungskonzepten immer stärker auf die Sparkassen-Finanzgruppe zugehen. Allerdings verfügen die Kommunen häufig nicht über die notwendige technische Infrastruktur und die personellen Ressourcen, um ein professionelles Finanzmanagement einzusetzen. Und Finanzinstrumente, die einerseits Chancen bieten, beinhalten immer auch Risiken. Vor diesem Hintergrund hat die Sparkassen-Finanzgruppe unter Federführung des DSGV die bundesweite Initiative Kommunale Verschuldungsdiagnose im Jahr 2010 gestartet. Im Ergebnis des Pilotprojekts Kommunale Verschuldungsdiagnose erhalten aktuell 560 Kommunen über die sie begleitenden 139 Pilotsparkassen und die Landesbanken in einem ersten Schritt eine kostenlose individuelle Analyse ihres Schuldenportfolios. Gegenstand dieser kostenlosen Individualanalyse ist die transparente Aufschlüsselung aller Kassenkredite und Kreditmarktschulden sowie aller eventuell abgeschlossenen Derivate. Umfassende Kennzahlen und Szenarioanalysen sowie eine fundierte Cashflow-Analyse geben eine genaue Kenntnis über die Zahlungsbelastungen im Zeitablauf und die Sensibilität des Portfolios bei sich ändernden Marktwerten. In einem zweiten Schritt erhalten teilnehmende Kommunen einen Kennzahlenvergleich ihres Portfolios in Relation zu bundes- und regionalbezogenen Vergleichsgruppen auf Basis der 560 teilnehmenden Kommunen. Die Sparkassen-Finanzgruppe stellt mit der Kommunalen Verschuldungsdiagnose den Städten, Gemeinden und Landkreisen ein Hilfsmittel zur Verfügung, das gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um einbrechende Steuereinnahmen und stark steigende Ausgaben einen Beitrag zur Sicherung der Liquidität und der Handlungsfähigkeit leisten kann. Fortbildungsangebot Kommunales Zinsund Schuldenmanagement Die Sparkassen-Finanzgruppe begleitet mit weiteren Angeboten die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg der notwendigen Verwaltungsmodernisierung. Zur Unterstützung der Verantwortlichen in den Kämmereien beim Aufbau des internen Know-hows für den Aufbau eines kommunalen Zins- und Schuldenmanagements, speziell im Umgang mit Derivaten, und zur Aufklärung vor allem über die Chance-Risikoprofile von Produkten, hat die Sparkassen-Finanzgruppe mit konzeptioneller Unterstützung durch den Deutschen Städtetag, den Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund bereits seit 2008 ein einzigartiges Fortbildungsseminar für Mitarbeiter der öffentlichen Hand entwickelt. Von Kämmerern für Kämmerer ist dabei die Devise, d. h. der hochrangige Referentenpool setzt sich Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe

10 aus kommunalen Experten des Deutschen Städtetages, Dozenten aus der Wissenschaft und Experten aus Sparkassen und Landesbanken zusammen. Bereits über 50 Kommunen, vornehmlich kleine und mittlere Städte, mit über 190 Teilnehmens haben seit 2008 das Seminar besucht. Aktuell laufen die Planungen, um zukünftig den Teilnehmern auch eine Zertifizierung anbieten zu können, damit diese dann den geeigneten Nachweis der fachlichen Qualifikation vorlegen können. Kommunen vor schwierigen Zeiten Die Finanzkrise und die Auswirkungen der demografischen Entwicklung Von Uwe Becker Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main Sinkende Geburtenraten, steigende Lebenserwartung, zunehmende Verschuldung zu Lasten künftiger Generationen: Es sind massive Probleme, die Deutschland schon seit Jahren unter den Stichworten demografische Entwicklung und Generationengerechtigkeit prophezeit werden. Drastisch verschärft worden sind diese Szenarien durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise. Dies stellt Bund, Länder und Kommunen vor Aufgaben, die der Quadratur des Kreises gleichkommen, nämlich gleichzeitig zu sparen und insbesondere die soziale, bildungs- und arbeitsmarktpolitische Infrastruktur zukunftsgerecht umzubauen. Dramatischer Einbruch In den Jahren 2007 und 2008 sah die Zukunft der Stadt Frankfurt am Main noch ziemlich rosig aus: Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer stiegen auf die Rekordsummen von jeweils rund 1,7 Milliarden Euro. Die Finanzkrise sorgte dann für einen jähen Absturz: Nur noch etwa 1,1 Milliarden Euro flossen bis Ende 2009 in die Stadtkasse, satte 600 Millionen Euro weniger ein Einbruch um rund ein Drittel. Hinzu kamen 26 Millionen Euro Einbußen bei den Anteilen an der Einkommen- und an der Umsatzsteuer. Verbuchte die Stadt 2008 noch 3,2 Milliarden Euro an Erträgen, so waren es 2009 nur noch 2,6 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr 2010 wird mit knapp 2,5 Milliarden Euro kalkuliert. Die dramatischen Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise spiegeln sich in den Jahresergebnissen der Stadt Frankfurt am Main wider: 2008 wurde ein Überschuss von 518 Millionen Euro erzielt, 2009 entstand ein Defizit von 311 Millionen Euro wird mit einem Fehlbetrag von 404 Millionen Euro gerechnet, 2011 mit einem Minus von 359 Millionen Euro. Dass der Frankfurter Magistrat dennoch bisher nicht wie viele andere Städte und Gemeinden zu drastischen Sparmaßnahmen gezwungen war, liegt an den Rücklagen, die in den Jahren der Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer gebildet werden konnten: Ende 2009 verfügte die Stadt über liquide Mittel in Höhe von gut einer Milliarde Euro. Diese Summe entsprach in etwa den Verbindlichkeiten der Stadt Frankfurt (ohne die Schulden der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe). Aus dem erhofften und angestrebten weiteren Abbau der Schulden wird wegen der Finanzkrise nichts mehr. Immerhin aber reichen die Rücklagen voraussichtlich aus, um wenigstens die Jahresdefizite bis einschließlich 2011 auszugleichen. Verglichen mit vielen anderen Kommunen befindet sich Frankfurt am Main also trotz massiver Einnahmeverluste infolge der Finanzkrise noch immer in einer relativ guten Ausgangsposition. Der finanzielle Spielraum schrumpft Dennoch hat sich durch die Finanzkrise der Spielraum für Investitionen in die Anpassung der kommunalen Infrastruktur an die Herausforderungen durch die demografische Entwicklung erheblich verringert. Dabei bringt diese Entwicklung immense Probleme für viele Kommunen mit sich: Vielerorts sinken die Geburten- und damit später auch die Schülerzahlen, während die Zahl der älteren Menschen zunimmt. In absehbarer Zeit gibt es dann zu viele Schulen und Kindergärten, während altersgerechte Wohnungen und Pflegeheime zu schaffen sind. Zwar steht Frankfurt, wie noch darzulegen ist, hinsichtlich der demografischen Veränderungen nicht unter akutem Handlungsdruck. Doch standen vor der Krise noch ausreichend Mittel zur Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur und für Zukunftsinvestitionen zur Verfügung, so gilt es in absehbarer Zeit, stärker Prioritäten zu setzen. Dies wird nicht ohne politische Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen gehen. Der im Interesse einer längerfristig angelegten Politik eigentlich sinnvollen parteiübergreifenden Verständigung auf gemeinsame Zukunftsprojekte ist das nicht gerade zuträglich. Ohnedies ist ein nicht zu leugnendes Problem, dass der demografische Wandel eine vorausschauende und langfristig angelegte Kommunalpolitik erforderlich macht, die Politik sich jedoch üblicherweise an den vergleichsweise kurzfristigen Legislaturperioden orientiert. Daher sind alle Parteien aufgefordert, diese Aufgaben gemeinsam zu lösen. Frankfurt hat relativ gute Perspektiven Dabei hat die Stadt Frankfurt am Main vergleichsweise gute Perspektiven, die sich abzeichnenden demografischen Veränderungen bewältigen zu können. So betonte Professor Dr. Heinrich Mäding, Leiter des Instituts für Urbanistik in Berlin, bereits 2005 bei einem Vortrag in Frankfurt am Main, die Stadt werde bei dem sich abzeichnenden demografischen Wandel zwischen 2005 und 2020 voraussichtlich zu den Großstädten mit dem niedrigsten demografischen Problemdruck zählen. Grundlage der Prognose waren mehrere Umfragen der Fachkommission Stadtentwicklungsplanung des Deutschen Städtetages in deutschen Großstädten. Danach wurde in drei Kategorien unterschieden: 1. Wachsende Städte mit einem Bevölkerungszuwachs von mehr als drei Prozent zwischen 2005 und Dazu gehören unter anderem Hamburg, Augsburg, Leipzig, Heidelberg, Oldenburg und Potsdam. 10 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe 2010

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12 2. Schrumpfende Städte mit einem Bevölkerungsrückgang um mehr als drei Prozent. Dazu zählen unter anderem Düsseldorf, Braunschweig, Mönchengladbach, Solingen und Stuttgart. Besonders stark betroffen sind vor allem ostdeutsche Städte wie Schwerin, Magdeburg. Chemnitz und Halle, denen ein Einwohnerschwund von bis zu 18,5 Prozent bevorsteht. 3. Stagnierende Städte mit Zuwächsen oder Einbußen von jeweils weniger als drei Prozent. Dabei gibt es leichte Zuwächse für Nürnberg, Mannheim, Osnabrück und Dresden sowie leichte Verluste für Kiel, Heilbronn, Karlsruhe und Münster. Mit exakt 0,0 Prozent erwarteter Veränderungen liegt Frankfurt am Main genau in der Mitte! Als so genannte demografische Belastungsindikatoren, die besondere Herausforderungen für die kommunalen Akteure mit sich bringen, gelten die Zahl der jungen Einwohnerinnen und Einwohner (unter 20 Jahre) und der Älteren (über 65 Jahre). Frankfurt liegt auch beim Jugendquotienten im Jahr 2020 mit 25,3 Prozent im Mittelfeld der stagnierenden Städte. Beim Altenquotienten hat Frankfurt mit 25,0 Prozent den zweitgünstigsten Wert überhaupt. Mit anderen Worten: Die absolute Zahl der Jungen und Älteren wird sich bis 2020 nur wenig verändern. Dass keine raschen Veränderungen der Nachfrage nach altersabhängiger Infrastruktur zu erwarten seien, so Professor Mäding, stelle eine ausgesprochen günstige demografische Konstellation dar. Zeit für Konzepte Der Handlungsdruck in Frankfurt am Main ist also verhältnismäßig gering. Konzeptionelle Überlegungen können sorgfältig angestellt und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbezogen werden. Dies geschieht denn auch, und zwar insbesondere in der Altersplanung und in der Integrationspolitik. Das Projekt der so genannten partizipativen Altersplanung wurde 2003/04 mit Datenerhebungen und Befragungen begonnen mündete dies zunächst in sehr umfangreiche Teilberichte. Seither wird daran gearbeitet, die Erkenntnisse unter anderem in Diskussionsforen mit Bürgerinnen und Bürgern in konkrete Vorhaben umzusetzen. Ziel ist es, möglichst frühzeitig zum Beispiel durch Befragung von 50-jährigen Bürgerinnen und Bürger die Wünsche der künftigen Rentnergeneration zu ermitteln. Zudem sollen diese Vorstellungen mit den finanziellen Möglichkeiten der Stadt in Einklang gebracht werden. Auf die sich abzeichnende Zunahme der Pflegebedürftigen ist die Stadt Frankfurt am Main relativ gut vorbereitet: Derzeit stehen zum Beispiel rund 400 freie Plätze in Altenpflegeheimen zur Verfügung. Klar ist aber auch, dass die Versorgung der alten Menschen, die in ihrer vertrauten Umgebung weiter selbstbestimmt leben wollen, in den kommenden Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Immer mehr ältere Menschen sind auf Grundsicherung zusätzlich zu ihrer Rente angewiesen, was mittlerweile die Stadt Frankfurt am Main durchschnittlich rund 80 Millionen Euro im Jahr kostet. Daneben stellen sich die Fragen nach der medizinischen Versorgung, aber auch nach der Versorgung mit Lebensmitteln. In diesem Zusammenhang spielt der Verlust an kleinen Läden in den Stadtteilen eine erhebliche Rolle. Im Alter zurück in die Großstadt? Nicht einfach ist es, den vermeintlichen Trend zu verifizieren, demzufolge ältere Menschen dazu neigen, den Lebensabend in der Großstadt zu verbringen und deshalb wieder vom Umland in die Stadt zurückzuziehen. Dies erscheint zwar insofern plausibel, als gerade in einer flächenmäßig kleinen Großstadt wie Frankfurt alle wichtigen medizinischen und kulturellen Angebote relativ schnell und bequem zu erreichen sind. Allerdings sind sowohl adäquate Eigentums- oder Mietwohnungen als auch entsprechende Betreuungsangebote in Heimen verhältnismäßig teuer. Angesichts knapper Flächen und entsprechend hoher Baupreise ist auch keine nennenswerte Ausweitung dieses Angebots mit städtischer Unterstützung möglich. Was die Stadt ermöglichen kann, sind abwechslungsreiche kulturelle Angebote und genügend Treffpunkte für noch rüstige alte Menschen. Ein weiteres wichtiges Ziel der städtischen Seniorenpolitik ist es, neue altersgerechte Formen des Wohnens, des Zusammenlebens und der Hilfsangebote im Alltag aufzubauen. Dies soll in erster Linie durch die Umschichtung von Mitteln aus nicht mehr zeitgemäßen oder nur gering nachgefragten Angeboten finanziert werden. Nicht zuletzt kann die Stadt das ehrenamtliche Engagement fördern. Gerade Menschen, die aus dem Berufsleben ausscheiden, sind an ehrenamtlichen Tätigkeiten oftmals sehr interessiert. Und von ihren Erfahrungen können viele Institutionen profitieren. Derzeit steigen die Geburtenzahlen Während die Veränderungen bei der älteren Bevölkerung ziemlich verlässlich vorhergesagt werden können, sind die Prognosen bei den Geburtenzahlen schwierig. In Frankfurt am Main war zuletzt in Schlagzeilen von einem regelrechten Babyboom zu lesen. Tatsächlich ist die Zahl der in Frankfurt geborenen Kinder seit dem Jahr 2000 ständig angestiegen, ausgenommen das Jahr kamen 7055 Kinder zur Welt, 939 (15 Prozent) mehr als im Jahr Mehr Kinder waren zuletzt 1969 geboren worden. Die Frage ist, ob es Hinweise auf einen anhaltender Trend zu mehr Geburten gibt. Zu berücksichtigen ist dabei zum einen die Entwicklung der Zahl von Frauen im gebärfähigen Alter (15 bis 44 Jahre) und das Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes. Dabei zeigt sich, dass heute die Mütter im Durchschnitt bei der Geburt ihres Kindes älter sind als vor einigen Jahren bzw. Jahrzehnten. Seit den 1970er Jahren hat die Geburtenhäufigkeit bei den 20- bis 24-jährigen Frauen am stärksten abgenommen: 1967 kamen 111 Kinder auf 1000 Frauen, 2007 waren es nur noch 39 Kinder. Deutlich gestiegen sind insbesondere seit Mitte der 1990er Jahre dagegen die durchschnittlichen Kinderzahlen bei den 30- bis 39-jährigen Frauen. Zwischen 1960 und 1980 wurde die Hälfte aller Kinder von Müttern bis zum Alter von 26 Jahren geboren, 1990 lag dieses so genannte Medianalter bei 28 Jahren, bis 2007 stieg es auf 31 Jahre. Anke Wörner stellte folglich in einer Untersuchung für die Frankfurter Statistischen Berichte 1/2009 fest, dass die steigenden Geburtenzahlen in Frankfurt am Main nicht allein durch eine höhere Fruchtbarkeit ( ), sondern vor allem durch altersstrukturelle Verschiebungen bei den Geburten bedingt seien. Derzeit bringen demnach vor allem Frauen der Jahrgänge 1970 bis 1979 Kinder zur Welt. Weniger gebärfähige Frauen Ein Blick auf die Altersstrukturen in Frankfurt am Main zeigt allerdings, dass die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter abnehmen wird. Innerhalb der nächsten 15 Jahre ist daher auch mit einer sinkenden Geburtenzahl zu rechnen. Wobei derlei 12 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe 2010

13 Prognosen mit einigen Unbekannten zu tun haben: So könnte sich die Zahl der Zuwanderinnen im gebärfähigen Alter aufgrund einer wachsenden Nachfrage nach Arbeitskräften deutlich erhöhen. Außerdem ist offen, wie sich Erhöhungen oder Kürzungen staatlicher Zuwendungen beispielsweise das Elterngeld letztlich auf die Geburtenraten auswirken. Gleichwohl hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main entschieden, einen Schwerpunkt der Investitionen bei der Kinderbetreuung und bei Sanierung bzw. Neubau von Schulen zu setzen. Von den 400 Millionen Euro an Investitionen im Jahr 2009 entfielen gut ein Viertel (104 Millionen Euro) auf Bildung und Kinderbetreuung. Davon wiederum waren 72 Millionen für Unterhaltung, Sanierung und Erweiterung der Schulen geplant, weitere 25,5 Millionen Euro für Investitionen oder Zuwendungen zu Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen. Erklärtes Ziel ist es, dadurch (noch) attraktiver für junge Familien zu werden. Und zwar aus der Überzeugung heraus, dass schon in wenigen Jahren aufgrund des Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Berufsleben ein Wettbewerb um Arbeitskräfte entbrennen wird. Attraktiv für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sein, ist spätestens dann auch ein wichtiger Standortfaktor. Auf dem Weg zur Familienstadt Als hilfreich bei diesen Anstrengungen erwiesen sich für Frankfurt die Konjunkturprogramme von Bund und Land Hessen. Rund 107 Millionen der insgesamt 169 Millionen Euro aus den beiden Programmen werden ebenfalls in Sanierung und Neubau von Schulen investiert. Dies trägt wesentlich dazu bei, trotz der Probleme durch die Finanzkrise an der kommunalpolitischen Zielsetzung, die führende Familienstadt in Deutschland zu werden, festhalten zu können werden zusätzlich rund 1800 und 2011 weitere knapp 1700 Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Jährlich rund 105 Millionen Euro fließen an den Betrieb Städtische Kitas, mit 172 bzw. 193 Millionen Euro bezuschusst die Stadt Frankfurt am Main 2010 und 2011 außerdem den Betrieb von Einrichtungen freier Träger. Damit Eltern frei über die Betreuungsform für ihre Kinder entscheiden können, wird darüber hinaus mit Tagesmüttern und Betreuungseinrichtungen von Unternehmen kooperiert. Außerdem ermöglicht es Müttern und Vätern, Beruf und Kindererziehung individuell miteinander zu vereinbaren. Untermauert wird die Richtigkeit dieser Politik durch die 2008 erschienene Studie Demografie konkret der Bertelsmann- Stiftung, derzufolge Frankfurt am Main zu einem Cluster von deutschen Städten gehört, für die folgende Merkmale gelten: 1. Ein starkes wirtschaftliches Wachstum verbunden mit einer weit überdurchschnittlichen Arbeitsplatzdichte. Mit rund Erwerbstätigen ist Frankfurt am Main bundesweit die Stadt mit der höchsten Arbeitsplatzdichte. 2. Ein hoher Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund. 24 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner sind Migranten, weitere 12 Prozent sind deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund. 3. Eine stabile Entwicklung der jugendlichen Bevölkerung. So liegen insbesondere die Schülerzahlen relativ stabil bei Vorrang für die Integrationspolitik Eine der wichtigsten Aufgabe der Frankfurter Kommunalpolitik in den kommenden Jahren wird die Integrationspolitik sein. Insbesondere in der schulischen und beruflichen Ausbildung junger Menschen mit Migrationshintergrund besteht eine der größten gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Denn der durch die wachsende Zahl an Rentnerinnen und Rentnern ohnedies brüchig gewordene Generationenvertrag gerät zusätzlich durch die zunehmende Zahl junger Frauen und Männer mit Migrationshintergrund unter Druck. Wenn es dabei bleiben soll, dass die Renten von der nachfolgenden Generation der Beschäftigten finanziert werden, dann muss es gelingen, möglichst alle jungen Migrantinnen und Migranten gut auszubilden und in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen. Vom Wohnungsmarkt über die Kinderbetreuung und die Bildungseinrichtungen bis zum Arbeitsmarkt steht die Stadt Frankfurt in dieser Hinsicht vor immensen Herausforderungen. Bemerkenswert ist, dass wie aus dem Statistischen Jahrbuch 2008 hervorgeht der Anteil ausländischer Kinder an der Geburtenzahl in Frankfurt am Main in den vergangenen Jahren nicht zugenommen, sondern abgenommen hat. Im Jahr 2000 lag der Anteil der deutschen Babys noch bei 41,5 Prozent, gegenüber 44,7 Prozent ausländischer Babys. Seither nahm der Anteil der deutschen Kinder an den Neugeborenen kontinuierlich zu: 2007 betrug er 53,1 Prozent gegenüber 35,5 Prozent an ausländischen Kindern. Entscheidend dazu beigetragen hat allerdings das neue Staatsbürgerschaftsrecht. Dieses sieht das Optionsrecht vor, das in Frankfurt am Main zunehmend genutzt wird. Immerhin 1063 der 7055 im Jahr 2007 geborenen Kinder erhielten nach dem Optionsrecht die deutsche Staatsbürgerschaft. Deutschkenntnisse sind entscheidend Diese statistischen Feinheiten machen es den Kommunalpolitikern nicht gerade leichter, die Aufgaben zu erkennen. Dass ein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat, bedeutet nicht zwingend, dass es auch in einer Familie mit guten deutschen Sprachkenntnissen aufwächst. In Frankfurt am Main wird deshalb ein Schwerpunkt auf die Früherziehung in Kinderbetreuungseinrichtungen gelegt. Möglichst früh soll mit der Sprachschulung begonnen werden. Programme wie Mama lernt Deutsch Papa auch, das vor mehr als einem Jahrzehnt begonnen wurde, haben sich dabei als sehr hilfreich erwiesen, weil sie neben der Sprachförderung der Kindern auch der Integration der Eltern dienen. Allerdings ist es unverändert schwer, ausländische Männer für Deutschkurse zu gewinnen. Nach wie vor zählt der hohe Anteil ausländischer Jungen und Mädchen an den Schulabgängern ohne Abschluss zu den größten Problemen der Bildungspolitik. Zwar ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss von 358 im Schuljahr 2005/06 auf 263 (2007/08) zurückgegangen, aber der Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler liegt mit 147 bzw. 118 immer noch relativ hoch. Auffallend ist auch, dass unverändert der Anteil ausländischer Jugendlicher mit den höher qualifizierenden Schulabschlüssen geringer wird. Tendenziell zeichnen sich jedoch insgesamt Verbesserungen ab. Offensichtlich wirken die zahlreichen Förderprogramme, von der ganztägigen Betreuung bis zu gezielten individuellen Hilfen. Der laufende Ausbau von Kindertagesstätten, verbunden mit der zusätzlichen Einstellung von Erzieherinnen und Erziehern dürfte diese Entwicklung weiter verbessern. Segregation vermeiden Wichtig ist dabei auch, der Konzentration von Familien mit geringen Einkommen und/oder mit Migrationshintergrund in Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe

14 einzelnen Stadtteilen oder Wohnquartieren entgegenzuwirken. Segregation, also die räumlich ungleiche Verteilung von Bevölkerungsgruppen im Stadtgebiet zu vermeiden, ist ein wichtiges Ziel der Frankfurter Stadtpolitik. Zwar erleichtern so genannte Einwanderungsquartiere den Zuwanderern das Einleben, jedoch führen sie auch dazu, dass nicht Deutsch gesprochen wird und damit insbesondere die Kinder schlechtere Bildungs- und Berufsperspektiven haben. Das Phänomen der Segregation ist freilich nicht nur bei Eltern oder Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund zu beobachten, sondern auch bei einkommensschwachen deutschen Eltern und Alleinerziehenden. In einigen Städten ist zu beobachten, dass deutsche Bewohnerinnen und Bewohner so genannte sozial problematische Quartiere verlassen, wenn an den Schulen Migrantenkinder dominieren oder wenn es im alltäglichen Zusammenleben zu Konflikten mit bestimmten ethnischen Gruppen kommt. In Frankfurt am Main sind deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen entwickelt worden, um derlei Konflikte zu vermeiden und eine heterogene Struktur in den Stadtteilen und Wohnquartieren zu gewährleisten. Dazu zählen zum Beispiel Quartiersmanager. Entscheidend ist jedoch, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft über einen großen Wohnungsbestand verfügt, der es ermöglicht, die Belegung der Quartiere zu steuern. Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern Ein umfassendes Integrationskonzept, das in den vergangenen Monaten auch mit den Bürgerinnen und Bürgern öffentlich diskutiert worden ist, wird im Herbst von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Darin werden die weiteren Handlungsfelder der Integrationspolitik beschrieben und Leitlinien für die Zukunft beschlossen. Konzeptionell ist die Stadt Frankfurt am Main damit gut vorbereitet auf den demografischen Wandel. Die Investitionen in Kinderbetreuung und Bildung, der Ausbau der Angebote für ältere Menschen und die zahlreichen Projekte der Integrationspolitik sind geeignet, den größten Teil der erkennbaren Aufgaben zu bewältigen. Derzeit ist die Stadtpolitik auf Konsolidierung und Kontinuität ausgerichtet. Die Schulden sollen weiter reduziert, zumindest aber möglichst nicht erhöht werden. Kontinuierlich will die Stadt Frankfurt am Main zugleich ihre Chancen im Wettbewerb der Regionen um Unternehmen und Arbeitskräfte verbessern. Dabei spielt die sich abzeichnende demografische Entwicklung eine zentrale Rolle. In den nächsten zehn, fünfzehn Jahren kommen die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter. Dann droht, auch bei qualifizierten Fachkräften, ein beträchtlicher Nachwuchsmangel. Zugleich kommen auf immer weniger sozialversicherungspflichtig Beschäftigte immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Diese Entwicklung birgt erheblichen ökonomischen, sozialen und politischen Sprengstoff. Widerstreit der Interessen Die Politik steht vor der schwierigen Herausforderung, zukunftsgerechte Prioritäten zu setzen, ohne die Legitimierung durch die jeweils eigene Wählerklientel aufs Spiel zu setzen. Gelingen kann dies freilich nur, wenn der älteren Generation bewusst ist oder bewusst gemacht werden kann, dass es auch in ihrem eigenen Interesse ist, Schwerpunkte bei der Bildung und bei der Integration zu setzen. Viel Zeit bleibt nämlich nicht. Der letzte geburtenstarke Jahrgang, der des Jahres 1964, geht in zwei Jahrzehnten in Rente. Bis dahin muss es gelingen, die Kinder von heute gut auszubilden, damit sie qualifizierte Arbeitsplätze finden, sich beruflich entfalten, Familien gründen und letztlich auch die Rentenbeiträge bezahlen können. Umgekehrt wird sicher auch die Rentnergeneration aufgefordert sein, sich noch stärker als bisher für das Gemeinwohl zu engagieren. Gelingt dies nicht, bleibt nur die Möglichkeit, mehr Arbeitskräfte im Ausland anzuwerben. Sonst drohen die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland und hohe Erwerbslosigkeit im Inland. Dann wäre auch das Rentenniveau nicht zu halten. Letztlich könnte dies auch die finanziellen Spielräume der Kommunen weiter reduzieren und insgesamt zu einer bedenklich Abwärtsspirale führen. Die spannende Frage für Frankfurt am Main ist, ob die finanziellen Ressourcen in den kommenden Jahren noch ausreichen werden, um die im Rahmen des demografischen Wandels anstehenden Aufgaben im erforderlichen Ausmaß fortsetzen bzw. neu angehen zu können. Der derzeit laufende Bau von Schulen und Kindergärten wird in den nächsten Jahren hohe Folgekosten verursachen. Wichtig im Wohnungsbau sind zusätzliche Angebote für junge Familien und die Schaffung altersgerechter Wohnungen. Die Haushaltsprobleme, die viele andere Kommunen zu Einsparungen zwingen, verdüstern auch die Perspektiven in Frankfurt am Main. Erholt sich die Konjunktur nicht spätestens im nächsten Jahr, droht Frankfurt im Jahr 2012 ein Haushaltsloch von 300 bis 400 Millionen Euro. Dies lässt sich dann nur noch durch neue Schulden oder durch erhebliche Einsparungen schließen. Beides droht zu Lasten der künftigen Generationen zu gehen. Kommunen brauchen Hilfen Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl der Bund, als auch das Land Hessen bisher den Kommunen kaum Hilfen zur Lösung der Herausforderungen durch die demografische Entwicklung anbieten. Im Gegenteil: Bund und Land planen Einsparungen, die den ohnedies schon geringen finanziellen Spielraum der Kommunen weiter beschneiden. Dabei ist jetzt schon der weit überwiegende Teil der kommunalen Ausgaben durch Bundes- und Landesgesetze vorgegeben, häufig ohne entsprechende finanzielle Zuweisungen, wie sie nach dem Konnexitätsprinzip geboten wären. Kürzt zum Beispiel das Land Hessen, wie geplant, 400 Millionen Euro jährlich aus dem Kommunalen Finanzausgleich, bleibt den Kommunen nur die Wahl, den Rotstift bei ihren wenigen freiwilligen Leistungen anzusetzen. In Frankfurt am Main zählen zu diesen freiwilligen Leistungen aber gerade viele soziale, bildungs- und integrationspolitisch wichtige Projekte. Nicht minder bedrohlich für die Handlungsfähigkeit einer Großstadt wie Frankfurt am Main sind die Pläne der Bundesregierung, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Stattdessen sollen die Kommunen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten und das Recht, einen Zuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer zu erheben. Frankfurt ist wie nur wenige andere Städte in Deutschland in besonders hohem Maße von den Gewerbesteuer-Einnahmen abhängig. Müssten hohe Summen durch kommunale Zuschläge von Unternehmen und Beschäftigten erhoben werden, dürfte ein Exodus ins Umland drohen. Ein funktionierendes und für die Zukunftsaufgaben durchaus gewappnetes Gemeinwesen könnte dadurch schwer beschädigt werden. 14 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe 2010

15 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe

16 Bessere Rahmenbedingungen schaffen Entscheidend wird also sein, dass für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen geeignete Rahmenbedingungen für die Kommunen geschaffen werden. Ausreichende finanzielle Mittel benötigen dabei nicht nur Großstädte wie Frankfurt am Main, sondern auch und gerade die wachsenden bzw. schrumpfenden Städte, die weitaus schneller als Frankfurt auf die Folgen des demografischen Wandels reagieren müssen. Hier bietet sich die Mitfinanzierung von Modellprojekten und Wettbewerben durch die Europäische Union, den Bund und die Bundesländer an. Eine ebenso wichtige Rolle spielt die Zusammenarbeit in der Region Frankfurt RheinMain. Insbesondere beim Wohnungsbau, aber auch bei der Ansiedlung von Unternehmen, bei der medizinischen Versorgung, bei den Schulen oder bei der Versorgung mit Pflegeplätzen sind gemeinsame Lösungen möglich, von denen alle Beteiligten profitieren können. Städte und Gemeinden in der Finanzkrise Von Dr. Gerd Landsberg Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin Die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise hat Deutschland in die stärkste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik gestürzt. Mit -5 Prozent war das Bruttoinlandsprodukt in 2009 so stark rückläufig wie noch nie in der Nachkriegszeit. Im Zuge dieser Entwicklung stieg das öffentliche Finanzierungsdefizit im Jahr 2009 auf über -100 Milliarden Euro. Dies ist das bislang höchste Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte in Deutschland. Es ist Ergebnis einerseits rückläufiger Einnahmen, wobei insbesondere die Steuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um -35 Milliarden Euro zurückgingen. Andererseits stiegen gleichzeitig die Ausgaben merklich; vor allem aufgrund der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen. Es zeigt sich also mehr als deutlich: Der wirtschaftliche Einbruch belastet die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland enorm, und zwar weit über das Jahr 2009 hinaus! Die Lage in den Kommunen Wie ist die Lage in den Kommunen? Sie ist katastrophal! Kommunale Einnahmen und Ausgaben driften zunehmend auseinander. Das Jahr 2009 haben die Kommunen mit einem Finanzierungsdefizit von -7,2 Milliarden Euro abgeschlossen. Damit stürzte das kommunale Finanzierungssaldo nach einem Finanzierungsüberschuss von +7,7 Milliarden Euro im Jahr 2008 innerhalb nur eines Jahres um fast -15 Milliarden Euro ab. Städte und Gemeinden drohen vom Sog der Rezession in den Abgrund gerissen zu werden, denn die Schere zwischen wegbrechenden Einnahmen und steigenden Ausgaben wird sich im laufenden Jahr weiter öffnen. Prognostiziert ist ein Anstieg des kommunalen Finanzierungsdefizits auf über -15 Milliarden Euro. Auch in den kommenden Jahren wird sich das Defizit der Kommunen im zweistelligen Milliardenbereich bewegen. Strukturelle Unterfinanzierung Aber die schwierige Situation der kommunalen Haushalte allein auf die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zurückzuführen, griffe zu kurz. Nur ein Teil der Probleme ist eine Folge der Krise. Tatsächlich ist die Schieflage der kommunalen Finanzen Ergebnis einer sich seit Jahren vollziehenden Entwicklung. Betrachtet man einmal die Finanzierungssalden der Kommunen über einen längeren Zeitraum ( ) zeigt sich, dass die Kommunen lediglich in den kurzen Drei-Jahres-Zeiträumen von 1998 bis 2000 und 2006 bis 2008 Finanzierungsüberschüsse erzielen konnten. In den anderen zwölf Jahren verzeichneten die Städte und Gemeinden Finanzierungsdefizite von durchschnittlich -5 Milliarden Euro. Tatsache ist also: Die Kommunen in Deutschland sind strukturell unterfinanziert! In der Schuldenfalle Diese strukturelle Unterfinanzierung zeigt sich auch deutlich darin, dass es den Städten und Gemeinden auch in den wirtschaftlich guten Jahren nicht gelungen ist, ihre Haushalte zu konsolidieren. Ein Indiz hierfür sind die seit der Wiedervereinigung unaufhörlich steigenden Kassenkredite. Im Jahr 2009 haben sie das Rekordniveau von 34,9 Milliarden Euro erreicht. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um +5 Milliarden Euro. Inzwischen liegt der Anteil der Kassenkredite an der Gesamtverschuldung der Kommunen bei 30 Prozent. Im Saarland übersteigt das Volumen der Kassenkredite gar die Höhe der Kreditmarktschulden. Kassenkredite eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht entwickeln sich damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen Kassenkredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar, mit entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Die Kassenkredite werden weiter steigen, denn zur Erfüllung ihrer laufenden Ausgabeverpflichtungen sind Städte und Gemeinden auch im laufenden Jahr in hohem Maße auf die Aufnahme neuer Kassenkredite angewiesen. Kommunale Selbstverwaltung in Gefahr Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantiert den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Soweit die Theorie, die Realität ist wahrlich eine andere: Städte und Gemeinden sehen sich seit Jahren einem Prozess ausgesetzt, der die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung zerstört. Auf der Einnahmenseite schwächen Steuerrechtsänderungen in erheblichem Ausmaß die finanzielle Einnahmenbasis der Kommunen. Auf der Ausgabenseite weist insbesondere die Entwicklung der Ausgaben für Sozialleistungen eine Dynamik auf, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen mehr und mehr in Frage stellt. Freiwilligen Aufgaben ist längst weitgehend der Boden entzogen und auch im Pflichtbereich arbeiten die Kommunen am Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Die kommunale Selbstverwaltung ist in Gefahr! Die finanziellen Engpässe bestimmen längst die politischen Entscheidungen vor Ort. In immer mehr Kommunen wird die Frage aufgeworfen, wo noch gekürzt werden kann, ob noch weitere Stellen abgebaut und welche Leistungen eingeschränkt werden können. Tatsächlich ist für Kürzungen wenig Spielraum vorhanden, denn viele der kommunalen Aufgaben sind durch Gesetz pflichtig vorgeschrieben, müssen also wahrgenommen werden. Die freiwilligen Aufgaben hingegen, bei denen Kürzungen denkbar wären, prägen das Leben der Bürger vor Ort. Bibliotheken, Schwimmbäder oder der öffentliche Nahverkehr bedeuten ein Stück Lebensqualität. 16 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe 2010

17 Gemeindefinanzkommission Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Verabredungen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP hat das Bundeskabinett im Februar 2010 beschlossen, eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung (Gemeindefinanzkommission) einzusetzen. Die Kommission soll sich mit dem Prüfauftrag des Koalitionsvertrages befassen und Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung erarbeiten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund gehört der Kommission an. Wir erhoffen uns von der Kommission konkrete Ergebnisse, um die Finanzlage der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Ziel der Kommission muss sein, die Kommunen zu entlasten und den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern. Es gilt die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland zu stärken! Denn, wie es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP heißt: Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Steigende Sozialausgaben Zentrales Problem der kommunalen Finanzlage ist die Entwicklung der Sozialausgaben. Diese haben sich seit der Wiedervereinigung mit über 40 Milliarden Euro in 2009 fast verdoppelt. Dabei gewinnt die Entwicklung der Sozialausgaben wesentlich an Dynamik. Während die Sozialausgaben in dem Zehnjahres-Zeitraum von 1992 bis 2002 um ca. +6 Milliarden Euro stiegen, wird für den Zehnjahres-Zeitraum von 2002 bis 2012 ein Anstieg von über +16 Milliarden Euro auf fast 45 Milliarden Euro erwartet. Insbesondere die folgenden Bereiche entwickeln sich bedrohlich: So sind die Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Handicap in den vergangenen Jahren um rund 5 Prozent pro Jahr angestiegen. Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben sich seit der Einführung im Jahr 2003 also in nur sieben Jahren gar verdreifacht. Im laufenden Jahr ist zudem mit einem Anstieg der Kosten der Unterkunft für Empfänger von SGB II-Leistungen zu rechnen. Sozialausgaben als Investitionsbremse Die Struktur der kommunalen Ausgaben wird zunehmend auch zu einem volkswirtschaftlichen Problem. Die kommunalen Investitionen werden seit Jahren immer stärker von den sozialen Leistungen verdrängt: Derzeit investieren die Kommunen pro Jahr nur etwa 60 Prozent dessen, was sie für soziale Leistungen aufwenden müssen. Damit fällt nicht nur ein wichtiger Impulsgeber für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland weg, die Folgen dieser nicht bedarfsgerechten Investitionsfähigkeit sind längst auch für Jedermann sichtbar. Sie wirken sich direkt auf das Leben der Menschen vor Ort aus. Wir bilden unsere Kinder, die Zukunft unseres Staates, in maroden Schulen aus. Wir müssen Bibliotheken schließen und Jugendprojekte einstellen, weil der Haushalt nichts mehr hergibt. Die Liste der Negativ-Beispiele ließe sich noch lange fortsetzen. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat den kommunalen Investitionsbedarf für die Jahre 2006 bis 2020 kürzlich auf 704 Milliarden Euro beziffert. Der Verfall kommunaler Infrastruktur ist ein nationales Problem! Sozialausgaben auf die Agenda Aus meiner Sicht muss ein Arbeitsschwerpunkt der Kommission im Bereich der Sozialausgaben liegen. Die Gemeindefinanzkommission soll nach dem Kabinettsbeschluss zwar Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite prüfen, aber vorrangig über die Flexibilisierung von Standards. Auch wenn die Flexibilisierung von Standards sicherlich Entlastungsmöglichkeiten eröffnet, hat sie doch niemals die quantitative Bedeutung der Sozialausgaben. Der Bund ist gefordert, einen Teil der kommunalen Aufwendungen für soziale Leistungen zu übernehmen, da gesamtstaatliche Aufgaben finanziert werden. Insofern bestehen auf kommunaler Seite aber berechtigte Zweifel, dass der Bund sich hier bewegen wird. Nach dem Kabinettsbeschluss hat die Kommission auf die Vermeidung von Aufkommens- und Lastenverschiebungen insbesondere zwischen dem Bund auf der einen und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite zu achten. Dann aber müssen zumindest die Ausgaben reduziert werden. Der Versorgungsstaat muss auf den Sozialstaat zurückgeführt werden Bund und Länder als Gesetzgeber sind hier gefragt. Aber es fehlt am zweifellos erforderlichen Mut der Politik! Geschwächte Einnahmenbasis Die stetig steigenden Sozialausgaben treffen zudem auf eine geschwächte Einnahmenbasis der Kommunen. Zum einen sind die Kommunen natürlich von konjunkturell bedingten Steuermindereinnahmen im Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise betroffen. Im Jahr 2009 sind die Steuereinnahmen gegenüber dem Jahr 2008 um -8 Milliarden Euro auf ca. 62 Milliarden Euro zurückgegangen. Hinter den Steuerrückgängen verbergen sich aber eben nicht nur konjunkturell bedingte Mindereinnahmen. Ein erheblicher Anteil an den Steuermindereinnahmen ist auf Steuerrechtsänderungen zurückzuführen. Stellt man auf die Steuerschätzung von Mai 2010 ab, so müssen die Kommunen gegenüber dem Jahr 2008 in 2010 einen Rückgang der Steuereinnahmen um -11,5 Milliarden Euro verkraften. Fast 50 Prozent dieser Mindereinnahmen sind auf Steuerrechtsänderungen seit November 2008 zurückzuführen. Gewerbesteuer auf dem Prüfstand Genau diesen Umstand sollte man auch beim Blick auf die Schwankungen bei der Gewerbesteuer nicht aus den Augen verlieren. Ja, es stimmt, die Gewerbesteuer ist im Jahr 2009 um fast 20 Prozent zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang um -6 Milliarden Euro auf 25 Milliarden Euro. Bereits im dritten und vierten Quartal des Jahres 2009 hat sich der rückläufige Trend der Gewerbesteuer aber deutlich abgeschwächt. Und die konjunkturelle Volatilität der Gewerbesteuer bereitet den Kommunen Probleme. Zumal wenn sie von Steuerrechtsänderungen wie mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz begleitet werden. Doch die Gewerbesteuer ist nicht die Ursache allen Übels. Das Problem der kommunalen Haushalte lässt sich nicht allein über die Einnahmenseite lösen. Nun soll aber in der Gemeindefinanzkommission der Ersatz der Gewerbesteuer durch einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz und einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer geprüft werden. Das Prüfmodell eine Alternative? Dies entspricht in etwa dem Arbeitsauftrag der im Jahr 2002 eingesetzten Gemeindefinanzkommission. Das Ergebnis war damals eindeutig: Das Modell hätte zu einer Belastungsverschiebung weg von den Unternehmen hin zu den Arbeitnehmern geführt. Damals wie heute sind Entlastungen der Wirtschaft auf Kosten der Bürger nicht vermittelbar. Und die Gegenwart hat schließlich gezeigt, dass die Kommunen gut daran getan haben, sich nicht auf einen Zuschlagssatz zur Körperschaftsteuer einzulassen. Schließlich ist die Körperschaftsteuer in 2009 mit über 50 Prozent wesentlich stärker Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe

18 eingebrochen als die Gewerbesteuer. Zudem stehen die Arbeiten in der Kommission unter dem Vorbehalt der laut Koalitionsvertrag geplanten Einkommensteuerreform mit Entlastungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Die Kommunen werden sich schwerlich auf ein Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer mit völlig ungewisser Bemessungsgrundlage einlassen. Und einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer haftet der Makel des Zuweisungscharakters an. Eine Alternative zur Gewerbesteuer kann das nicht sein! Gewerbesteuer revitalisieren Vielmehr kann den Schwächen der Gewerbesteuer im System entgegengewirkt werden. Dazu gehören die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und die Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen. Auf diesem Wege kann die Abhängigkeit von den versteuerten Gewinnen nur weniger Steuerzahler vor Ort verringert und zugleich zur Verbreiterung der kommunalen Steuerbasis auch wirtschaftlich schwächerer Kommunen beigetragen werden. Die Gewerbesteuer als wirtschaftskraftbezogene Steuer stellt ein Äquivalent für wirtschaftsorientierte Ausgaben der Gemeinden dar. Dahinter steht das Interesse der örtlichen Wirtschaft an einer gut ausgebauten kommunalen Infrastruktur, welche die Gemeinden durch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer finanzieren. Mit dem Äquivalenzprinzip lässt sich auch die seit langem von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte Einbeziehung der Freien Berufe in die Gewerbesteuer begründen. Auch ein Arzt profitiert schließlich von einer intakten gemeindlichen Infrastruktur. Dem Sog entgegenwirken Feststeht, die negative Entwicklung in den Kommunen wird sich fortsetzen, wenn nichts geschieht. Bund und Länder müssen dafür Sorge tragen, dass die Kommunen ihre Aufgaben angemessen erfüllen können. Dies erfordert eine aufgabenadäquate Finanzausstattung. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen muss sein, auf eine Stabilisierung der Gemeindefinanzen hinzuwirken. Die finanziellen Probleme der Städte und Gemeinden in Deutschland lassen sich aber nicht allein über die Einnahmenseite lösen. Schwerpunkt der Arbeiten in der Gemeindefinanzkommission muss die Ausgabenseite sein. Ansonsten müssen sich Bund und Länder die Frage stellen lassen, wie den kontinuierlich steigenden Sozialausgaben denn auf Dauer mit einer ebenso stetig wachsenden Einnahmenbasis der Kommunen begegnet werden soll. Letztlich führt daran, die Problematik der kommunalen Ausgabenseite endlich anzugehen, mittelfristig kein Weg vorbei. Am Ende der Arbeiten in der Gemeindefinanzkommission muss für die Kommunen ein Mehr herauskommen. Allein daran wird sich ihr Erfolg messen lassen müssen! Sparkassen und ihre Träger im kreisangehörigen Bereich Von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages und Vizepräsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Berlin Historische Entwicklung Das seit 1838 in einzelnen deutschen Ländern in unterschiedlichem Umfang normierte Sparkassenrecht hatte seine sachliche Grundlage im allgemeinen öffentlichen Fürsorgewesen der Kommunen. Insgesamt war der Gedanke der Gemeinnützigkeit Grundlage für die Tätigkeit der Sparkassen in allen Geschäftsbereichen. Bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Sparkassen für den Mittelstand und die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise in Preußen aufgrund des Preußischen Sparkassenreglements von 1838 auch kreditgewährende Institute, wobei dies seitens der Sparkassen gezielt erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts geschah. Danach kam es in Preußen auch zu einer deutlichen Ausweitung der Bildung kommunaler Sparkassen gerade auch in der Fläche. Mit Unterstützung der Aufsichtsbehörden wurde das Bestreben zur Errichtung von Kreissparkassen nachdrücklich gestärkt. Eine entsprechende Entwicklung vollzog sich auch in Hannover und in Schleswig-Holstein, obwohl Preußen nach 1866 sein Sparkassenreglement auf diese Gebiete nicht erstreckte. In Baden wurde demgegenüber den von den Gemeinden Kreise gab es dort bis 1938 nicht 1 ) mit der Folge, dass es in Baden bis heute keine Kreissparkassen gibt verbürgten Sparkassen später durch Gesetz vom ) der Status einer rechtlich selbstständigen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Personalhoheit verliehen. Die weitere Entwicklung des Sparkassenwesens wurde entscheidend durch die Banken- und Zahlungskrise beeinflusst, die im Juli 1931 ausbrach. Der Reichsgesetzgeber reagierte seinerzeit auf diese Krise durch die Dritte Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom ). Damit kam es zum ersten Mal in der Geschichte des deutschen Sparkassenwesens zu einer reichsrechtlichen Regelung der Verfassung und Organisation von Sparkassen, die bis dahin in die alleinige Zuständigkeit der Länder gefallen war. 2 dieser Dritten Notverordnung sah vor, dass die Spar- und Girokassen als selbstständige Einrichtungen von Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen öffentlichen Körperschaften auszugestalten sind und als Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt werden müssen. Es kam also zu einer wesentlichen Lockerung und Einschränkung der bisherigen engen personellen und organisatorischen Verbundenheit zwischen der allgemeinen Verwaltung der Kommunen und der Verwaltung der Sparkassen. Im Vorstand der Sparkasse war eine Mitgliedschaft von Personen vorzusehen, die nicht Mitglieder von Organen des Gewährträgers waren. An die Stelle des unmittelbaren Anspruchs der Gläubiger der Sparkassen gegen die Gebietskörperschaften trat das Institut der Gewährträgerhaftung, das ebenfalls im Zuge der Verselbstständigung der Sparkassen durch die Dritte Notverordnung von 1931 eingeführt wurde. Damit wirkte der damalige Gesetzgeber einem möglichen Bonitätsverlust entgegen. Auch wurde die Anstaltslast, die als rechtliche Verpflichtung der Errichtungskörperschaft zur Wahrung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Anstalt, solange diese besteht, definiert wird, erst mit der rechtlichen Ausgliederung der Sparkassen aus den Gemeindeverwaltungen relevant. In den 1930-er Jahren kam es in ganz Deutschland zu einer starken Konzentration der Zahl der Sparkassen sowie damit verbunden zu einer Stärkung der Kreissparkassen in der Fläche. 18 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe 2010

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20 In den 70er-Jahren mussten die Auswirkungen kommunaler Gebietsreformen auf die Sparkassen in allen westdeutschen Länder unter Betonung des Regionalprinzips geregelt werden. Die dabei getroffenen Regelungen in den einzelnen Ländern fielen mit Blick auf die zwingende Kongruenz zwischen Trägergebiet und Sparkassen-Geschäftsgebiet unterschiedlich stringent aus. Sparkassen in der DDR und nach der Wende In der DDR kam es 1950/51 zu einer Konzentrationswelle, in deren Folge alle Stadt- und Gemeindesparkassen mit ihren Kreissparkassen, zum Teil zur gemeinschaftlichen Kreis- und Stadtsparkasse, zu fusionieren hatten. Stadtsparkassen verblieben nur in den kreisfreien Städten Brandenburg, Potsdam, Magdeburg, Dessau und Halberstadt. Die Zahl der Sparkassen ging seinerzeit auf 126 zurück. Überschneidungen des Geschäftsgebietes gab es nicht mehr. Der damals aufgestellte Grundsatz, Sparkassen erst ab der Ebene kreisfreier Städte und der Landkreise zuzulassen, blieb dauerhaft bis heute erhalten. Seitdem sind die Sparkassenstrukturen an die Entwicklungen des Trägergebiets gebunden geblieben. Die in der DDR durchgeführte Verwaltungsreform von 1952 hat die Zahl der Kreise seinerzeit deutlich erhöht. Dem hatte sich die Sparkassenstruktur anzupassen. Aus den vormalig 126 Sparkassen entstanden 173 Kreissparkassen, 20 Stadtund Kreissparkassen sowie fünf Stadtsparkassen. Nach dem Mauerfall im November 1989 galt das Statut der Sparkassen der DDR von 1975 zunächst noch fort. Am verabschiedete die im März 1990 frei gewählte Volkskammer das Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen (Sparkassengesetz) mit Wirkung ab , also dem Tag des Inkrafttretens der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion. Im Sparkassengesetz wurden die Sparkassen entsprechend dem westdeutschen Vorbild als kommunale Einrichtungen restrukturiert. Gemäß Art. 9 Abs. 2 des Einigungsvertrags blieb das DDR- Sparkassengesetz auch nach der Vereinigung in Kraft, wobei es zu Landesrecht wurde 4 ). Nach der Wiedereinrichtung der Länder wurden diese dann für Sparkassenangelegenheiten zuständig und haben bis 1994 eigene Sparkassengesetze erlassen. 1993/94 wurden in allen Ländern Gebietsreformen durchgeführt, bei denen die Zahl der Landkreise drastisch gesenkt wurde. Die Anzahl der kreisfreien Städte verringerte sich dagegen zunächst nur um zwei. In den Ländergesetzen zur Gebietsreform wurde jeweils festgelegt, bis zu welchem Termin die Sparkassen sich den neuen Gebietsstrukturen hinsichtlich ihres Geschäftsgebiets anzupassen hatten. Bereits 1991 kam es zu einer ersten, das Gebiet von sieben Trägern umfassenden Großfusion mit der Bildung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) in Potsdam. Neue Kreisgebietsreformen in Sachsen-Anhalt im Jahre 2007 und in Sachsen im Jahre 2008 haben in diesen Ländern erneut zu einer deutlichen Absenkung der Zahl der Kreise und kreisfreien Städte und in deren Folge auch zu einer Anpassung der Sparkassenstrukturen geführt. Die Sparkassenlandschaft heute Ende 2008 gab es in Deutschland bei einer kommunalen Gebietsstruktur auf der Kreisebene von 301 (Land-)Kreisen und 112 kreisfreien Städten (= 413 Einheiten) 432 öffentlichrechtliche und sechs Freie Sparkassen. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen stehen mit wenigen Ausnahmen 5 alle in kommunaler Trägerschaft, wobei die Kreise und kreisfreien Städte als Träger eindeutig dominieren. Träger der Frankfurter Sparkasse ist die Landesbank Hessen-Thüringen. Träger der Sächsischen Kreissparkassen Aue-Schwarzenberg, Freiberg und Mittweida sowie der Sparkassen Erzgebirge, Leipzig, Mittleres Erzgebirge und Vogtland und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden ist der Sachsen-Finanzverband. Die Braunschweigische Landessparkasse, deren Geschäftsgebiet die Stadt Braunschweig und den ehemaligen niedersächsischen Verwaltungsbezirk Braunschweig, also das vormalige Herzogtum Braunschweig, umfasst, ist seit 2007 eine teilrechtsfähige Anstalt der Norddeutschen Landesbank (Anstalt in der Anstalt). Sie beruht auf dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Sachsen- Anhalt über die Norddeutsche Landesbank Girozentrale vom ). Eine Besonderheit findet sich bei der Nassauischen Sparkasse, deren Geschäftsgebiet sich über sechs Landkreise und die kreisfreien Städte Frankfurt und Wiesbaden auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau erstreckt, insoweit, als diese teilweise sowohl in Hessen (vier Landkreise und zwei kreisfreie Städte) als auch in Rheinland-Pfalz (zwei Landkreise) tätig ist. Damit steht die Naspa überdies teilweise in Konkurrenz zu weiteren Kreissparkassen und zur von der Helaba getragenen Fraspa. Auswirkungen der Selbstverwaltungsgarantie auf die Ausgestaltung des Rechtsrahmens von Sparkassen Wenngleich die kommunalen Sparkassen zu Anstalten des öffentlichen Rechts und damit zu Trägern eigener Rechte und Pflichten verselbstständigt worden sind, sind sie doch als Einrichtungen mittelbarer Kommunalverwaltung ihrem Muttergemeinwesen eng verhaftet geblieben. Daher findet die verfassungsrechtliche Garantie kommunaler Selbstverwaltung für Städte, Gemeinden und Kreise auf die kommunalen Sparkassen Anwendung 7 ). Nur wenn man sich den allgemeinen Verfassungsrahmen hinsichtlich der Garantie kommunaler Selbstverwaltung insbesondere auch hinsichtlich der Gemeinsamkeiten wie der Unterschiede in der Ausbringung der Garantie für Gemeinden einerseits und Kreise andererseits vor Augen führt, entgeht man der Gefahr, Fehlschlüsse für den Sparkassensektor zu ziehen. Der Blick auf die Sparkassenlandschaft Ende 2008 ergibt, dass sich: 123 Sparkassen in der Trägerschaft kreisangehöriger Gemeinden, 113 Sparkassen in der Trägerschaft von Landkreisen, 27 Sparkassen in der Trägerschaft kreisfreier Städte befinden, wobei die Trägerstrukturen von Land zu Land differieren. 159 Sparkassen haben dagegen Träger verschiedener Gebietskörperschaftskategorien, seien es nun Landkreise und kreisangehörige Gemeinden (88 Sparkassen), Landkreise und kreisfreie Städte (43 Sparkassen), Landkreise, kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte (22 Sparkassen) oder kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden (6 Sparkassen). Blickt man in die Sparkassengesetze der Länder, ist die Befugnis zur Errichtung und zum Betrieb einer Sparkasse hinsichtlich der kommunalen Gebietskörperschaften unterschiedlich geregelt. In Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, 20 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe 2010

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