3 Jahre Hartz-Reformen

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1 ' Dagmar G. Wöhrl Mitglied des Deutschen Bundestages Wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Jahre Hartz-Reformen vom großen Wurf zur großen Enttäuschung Eine Bilanz. Ziel des Masterplans ist es, die Zahl der Arbeitslosen in drei Jahren um zwei Millionen zu reduzieren. (Peter Hartz bei der Übergabe des Kommissionsberichts an den Bundeskanzler am 16. August 2002) Wir müssen aus dem großen Wurf [ ] eine neue Wirklichkeit in Deutschland machen. (Gerhard Schröder bei der Entgegennahme des Hartz-Berichts am 16. August 2002)

2 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Die Fakten Verkündung Hartz-Konzept am 16. August 2002 Amtliche Arbeitsmarktdaten im Mai Mio. Arbeitslose 4.8 Mio. Arbeitslose Mio. sozialvers.-pflichtige Jobs 26.1 Mio. sozialvers.-pflichtige Jobs Mio. 1.4 Mio. Arbeitslose in Ostdeutschland 1.6 Mio. Arbeitslose in Ostdeutschland Mio. Erwerbstätige 38.8 Mio. Erwerbstätige (wegen Ich-AGs u. Mini-Jobs) 1.3 Mio. Langzeitarbeitslose 1.8 Mio. Langzeitarbeitslose offene Stellen offene Stellen Die Versprechen PSA: Ziel der Hartz-Kommission jährlich neue sozialversicherungspflichtige Jobs Amtliche Ergebnisse der Hartz-Maßnahmen sozialversicherungspflichtige Jobs Ich-AG: jährlich Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit Kapital für Arbeit: Unternehmensgründungen jährlich neue Jobs Programm eingestellt zum

3 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite I. Bestandsaufnahme Fast drei Jahre sind seit der Medien-Präsentation des Hartz-Konzeptes mitten im letzten Bundestagswahlkampf vergangen und dennoch bleibt die Massenarbeitslosigkeit auch im Sommer 2005 die größte Herausforderung unseres Landes. Anstatt dem Ziel Vollbeschäftigung ein Stück näher zu kommen, hat sich die Beschäftigungskrise weiter verschärft: Mehr Menschen sind in Deutschland arbeitslos, weniger offene Stellen bieten die Chance auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Weniger Menschen haben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mehr junge Leute finden keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Mehr Unternehmen melden Insolvenz an, weniger potentielle Unternehmer wagen ohne Staatszuschuss den Schritt in die Selbständigkeit. Weniger Geld fließt aus dem Bundeshaushalt in die Zukunft-Investitionen, mehr wird für kurzfristigen Staatskonsum verpulvert. Noch niemals gab es seit der Wiedervereinigung in einem Mai so viele Arbeitslose und so wenige offene Stellen wie in diesem Jahr. Gleichzeitig sind im Vergleich zum August 2002 heute 1,5 Millionen weniger sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Lohn und Brot. Der geringe Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen ist fast ausschließlich den geförderten Ich- AG s und die Minijobs zuzuschreiben. Das bedeutet: An jedem einzelnen Tag seit Verkündigung des Hartz-Papiers vor rund Tagen sind durchschnittlich 800 neue Arbeitslose hinzugekommen und rund sozialversicherungspflichtige Jobs verloren gegangen. In drei Jahren sollte die Arbeitslosigkeit nach Peter Hartz um 2 Millionen gesenkt werden. Im Sommer 2002, als das Hartz-Konzept der staunenden Öffentlichkeit präsentiert wurde, waren 4 Millionen Menschen arbeitslos. Die Zahl müsste also heute bei 2 Millionen liegen. Tatsächlich sind es fast 5 Millionen. Die Differenz von 3 Millionen Arbeitslosen kann nicht auf statistische Effekte durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zurückgeführt werden. Dies sind die nüchternen Fakten.

4 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite II. Allgemeine Bewertung Das Hartz-Reformkonzept ist gemessen an den eigenen Erwartungen auf ganzer Linie gescheitert. Keines der 13 Reformmodule der Hartz-Kommission hat auch nur in Ansätzen die hochtrabenden Ankündigungen erfüllt wenn sie überhaupt umgesetzt worden sind. Wer erinnert sich heute noch an das Bridging-System für Ältere oder die familienfreundliche Quick-Vermittlung? Wer glaubt heute noch daran, dass allein durch Ich-AG s und Personal-Service-Agenturen ( PSA ) pro Jahr eine Million neue Jobs entstehen oder der Job- Floater im Jahr zusätzliche Arbeitsplätze schafft? Zu einer seriösen Bewertung gehört aber auch die Feststellung: Mit den vier Hartz-Gesetzen hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren etwas bewegt. Es sind auch mit Unterstützung und auf Drängen der Union erste strukturelle Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in Gang gekommen, deren Beschäftigungswirkungen sich teilweise erst mittelfristig entfalten werden. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die Veränderungen der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, die Stärkung des Unternehmergedankens, der Umbau der BA und die Aufstockung sowie Entbürokratisierung der Mini-Jobs auch als Nebenverdienste waren und bleiben grundsätzlich richtig. Deshalb hat die Union diese Teile der Hartz-Gesetze die allesamt die Übernahme von Unionsforderungen der vergangenen Jahre bedeuten in Bundestag und Bundesrat unterstützt. Ein plumpes und pauschales Nein zu den Hartz-Reformen insgesamt wäre daher ebenso unseriös wie populistisch. Wer die Ängste und Sorgen der Menschen unseres Landes ernst nimmt, darf aber künftig keine unerfüllbaren Erwartungen mehr wecken. Dies ist und bleibt der zentrale Fehler und der entscheidende Vorwurf an Peter Hartz und an seine Kommission. Der größte Vorwurf ist allerdings der Bundesregierung zu machen, die deren Ergebnisse 1 zu 1 umsetzen wollte und nach drei Jahren nun gescheitert ist. Wer so handelt, verspielt leichtfertig das Vertrauen der Menschen in die Politik und die Zukunft unseres Landes. Es darf bei den nötigen Reformen am Arbeitsmarkt daher nicht mehr um kurzsichtige Wahlkampfhilfe gehen, sondern darum, den Menschen die Wahrheit zu sagen und wieder eine realistische Perspektive zu bieten. Wir brauchen dazu ehrliche Reformen, die Hoffnung und Bodenhaftung miteinander verbinden. Wir brauchen Reformen, die Sozial-, Steuer-, Wirtschafts- Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik effizient und nachhaltig miteinander verzahnen. Nur wenn alle Räder wieder mit einem Ziel mehr Wachstum und damit mehr Arbeit ineinander greifen, wird es gelingen, die tiefe Strukturkrise unseres Landes zu überwinden und Wohlstand für Alle zu erreichen.

5 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite III. Die wichtigsten Hartz-Projekte im Einzelnen Oder: Versprochen - gebrochen Personal-Service-Agenturen (PSA) Versprechen: Die so genannte Personal-Service-Agenturen haben das Herzstück der Hartz-Vorschläge gebildet. Allein durch dieses Instrument sollten pro Jahr bis zu Menschen eine befristete Beschäftigung und jährlich bis zu Arbeitslose eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit finden ( Klebeeffekt ). Realität: Die Kritik der Union hat sich bestätigt: Die PSA erweisen sich als teurer Totalausfall. Anstatt der versprochenen 1,5 Mio. neue Jobs seit 2002 haben über PSA bis heute lediglich Vermittlungen in Beschäftigung stattgefunden. In Ostdeutschland waren es gerade einmal Fälle. Wie viele davon reine Mitnahmeeffekte darstellen, die auch ohne die Staatsunterstützung erfolgt wären, ist vollkommen unbekannt. Dennoch hat die BA seit der Einführung der PSA s bis heute insgesamt 615 Mio. ausgegeben und damit jeden vermittelten Arbeitnehmer mit subventioniert. Versprochene neue Arbeitsplätze seit August 2002: 1,5 Mio. Echte Job-Vermittlung der PSA seit August 2002: Gesamtkosten bis heute: 615 Mio. Job Floater Versprechen: Mit dem Job Floater sollten im Jahresdurchschnitt neue Jobs gefördert und der Weg zu mehr Beschäftigung geebnet werden. Bis heute hätten also zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze unterstützt werden müssen. Die KfW hatte den Job Floater am 1. November 2002 unter dem Titel Kapital für Arbeit auf den Weg gebracht und seit März 2003 auf die Einrichtung von Ausbildungsplätzen ausweitet. Seit dem 15. März 2004 ist der Job-Floater heimlich still und leise beerdigt und mit einem Existenzgründungsprogramm, das aus ehemaligen Marshall-Geldern finanziert wird, fusioniert worden. Realität: Anstelle des fachen Beschäftigungsbooms sind bis zum Schluss lediglich Vollzeitarbeitsplätze gefördert worden. Insgesamt hat die KfW das Projekt Kapital für Arbeit mit einem Mittelvolumen von rd. 925 Mio. unterstützt (das sind pro geförderten Arbeitnehmer) Die Tatsache, dass dieses Programm im März 2004 Jahres eingestellt worden ist, spricht für sich. Versprochene neue Arbeitsplätze seit August 2002: Beschäftigungseffekt des Job-Floater bis März 2004: Gesamtkosten: 925 Mio.

6 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Ich-AG Versprechen: Arbeitslose sollten nach den Hartz-Plänen pro Jahr mit staatlichen Subventionen in Ich-AG s eine eigene Unternehmer-Existenz aufbauen. Realität: Der grundsätzliche Ansatz, auch Arbeitslose zu ermutigen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, ist vernünftig und richtig. Die Union hatte hierzu bereits vor vielen Jahren das Ü- berbrückungsgeld eingeführt, bei dem Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen und ein solides Geschäftskonzept vorweisen, aus Beitragsmitteln gefördert werden. Über 70 Prozent der auf diesem Wege unterstützten Existenzgründer ist anschließend erfolgreich am Markt tätig. Im Unterschied zur Ich-AG ist die Förderung hier in der Regel höher, läuft aber nur 6 Monate anstatt drei Jahre wie bei der Ich-AG. Die von Rot-Grün durchgesetzte Ich-AG dient vielfach nur dem Hinausschieben von Hartz IV. Die Ich-AG ist missbrauchanfällig und führt zu selten dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit. Trotzdem muss die Bundesagentur Arbeit die Ich-AG als Pflichtleistung massiv aus Beitragsmitteln unterstützen. Seit Beginn hat die BA bereits über 1,8 Mrd. für Ich-AG s ausgegeben und damit jede Ich-AG mit gefördert. Viel sinnvoller wäre es, die beiden Instrumente zur Förderung der Selbstständigkeit zusammenzulegen und in der Form des Überbrückungsgeldes zu betreiben. Um unerwünschte Mitnahmeeffekte zu verhindern, müsste die Leistung zudem wieder als Ermessensleistung ausgestaltet sein. Versprochene neue Arbeitsplätze seit August 2002: 1,5 Million Ich-AG -Gründungen seit August 2002: Gesamtkosten bis heute: 1,8 Mrd.

7 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Inhalt und Votum der Union zu den einzelnen Hartz-Gesetzen Hartz I Inhalt: Einführung von Personal-Service-Agenturen (PSA). Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz /Leiharbeit (Leiharbeitnehmer muss vom ersten Tag an dasselbe Entgelt erhalten wie der vergleichbare Festbeschäftigte im entleihenden Betrieb. Ausnahme: Die Tarifvertragsparteien einigen sich auf eine bundesweite Lösung. Dies ist mittlerweile erfolgt). Änderung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (sachgrundlose Befristungen sind bis 2006 ab dem 52. Lebensjahr zulässig). Position und wichtigste Kritik der Union: Die Union hat das Hartz I-Gesetz abgelehnt. PSA bedeuten subventionierte Verstaatlichung der Leiharbeit. Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz für Ältere sollten unbefristet gelten, das heißt zur Verbesserung der Beschäftigungssituation Älterer sollen diese dauerhaft die Möglichkeit erhalten, befristet tätig werden zu können. Hartz II Inhalt: Einführung der Ich-AG. Arbeitslose, die sich selbständig machen erhalten von der Bundesagentur für Arbeit im ersten Jahr eine monatliche Förderung in Höhe von 600,-, im zweiten Jahr 360,- monatlich und 240,- monatlich im dritten Jahr. Mit dem 4. SGB-III Änderungsgesetz wurde hier, wie beim Überbrückungsgeld, die Verpflichtung zur Vorlage eines Businessplans eingeführt. Faktische Aufhebung des Scheinselbständigkeitsgesetzes. ( 7 Abs. 4 SGB IV alt) Entbürokratisierung und Ausweitung der Mini-Jobs. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind bis 400,- monatlich wieder als Nebenjob brutto für netto möglich. Die Arbeitgeber zahlen eine 25%ige Pauschal-Abgabe. Davon 12 % an die GRV, 11% an die GKV und 2 % als Steuer, incl. Soli und Kirchensteuer. Gleichzeitig wurde eine Gleitzone zwischen 400,- und 800,- eingerichtet. In diesem Bereich zahlen Arbeitgeber immer 21 %. Die Arbeitnehmeranteile an Sozialversicherungsbeiträgen steigen linear von 4 % auf 21 %.

8 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Position und wichtigste Kritik der Union: Die Union hat dem Hartz-II-Gesetz zugestimmt. Die verbesserten Bedingungen bei den Mini-Jobs, insbesondere die Anhebung auf 400 sowie die Brutto für Netto-Regelung auch in Nebenbeschäftigungen entsprechen zentralen Forderungen aus dem Wahlprogramm der Union Die Mini-Jobs sind die einzige Erfolgsgeschichte der Hartz-Gesetze. Laut Minijobzentrale waren mit Stand Ende März ,5 Mio. Beschäftigte als Minijobber tätig. Auch die de facto Abschaffung des Scheinselbständigkeitsgesetzes geht auf eine Unions-Forderung zurück. Problematisch ist die Einführung der Ich-AG, da hier eine Subvention aus Beitragsmitteln geleistet wird bei der Mitnahmeeffekte sowie Wettbewerbsverzerrungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Vorteile bei der Durchsetzung der Unionsforderungen bei den Mini-Jobs und dem Scheinselbständigkeitsgesetz überwogen bei den damaligen Überlegungen die Nachteile bei der Ich-AG-Regelung. Hartz III Inhalt: Reform der Bundesagentur für Arbeit. Allgemeine Änderungen beim Arbeitslosengeld sowie für Saison-Arbeitnehmer. Zusammenfassung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) zu einem einheitlichen Arbeitsmarktinstrument. Position und wichtigste Kritik der Union Die Union hat das Hartz III-Gesetz abgelehnt. Die Reformen sind grundsätzlich vernünftig, gehen aber nicht weit genug. ABM/SAM sollten in den alten Ländern vollständig abgeschafft, beschäftigungsschaffende Infrastrukturmaßnahmen in ganz Deutschland eingestellt werden.

9 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Hartz IV Inhalt: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) auf dem Niveau der Sozialhilfe. Die Bundesagentur ist Trägerin der neuen Leistung, insbesondere für die passiven Geldleistungen (Lebensunterhalt) sowie die Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) sind Träger der Unterkunftskosten und die psychosozialen Dienste. BA und Kommunen sollen in Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten; daneben wurde eine Optionsklausel vereinbart, wonach 69 Kommunen sämtliche Aufgaben aus Hartz IV in Eigenverantwortung übernehmen können; Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für die Aufnahme einer Beschäftigung. Mit dem Freibetragsneuregelungsgesetz von 2005 (im BT beschlossen, Zustimmung des BR zu erwarten) werden die Regelungen insbesondere im Bereich bis 400 nochmals verbessert. Künftig (ab Oktober 2005) gibt es einen Grundfreibetrag von 100 sowie einen Freibetrag von 20% für das die 100 übersteigende Einkommen bis zu einem Hinzuverdienst von 800 und einen weiteren Freibetrag von 10% auf das Einkommen oberhalb von 800. Für Hilfebedürftige ohne Kinder ist die Hinzuverdienstmöglichkeit bei 1200 gedeckelt, für Hilfebedürftige mit Kindern bei Festschreibung der Beweislastumkehr, wodurch künftig Hilfeempfänger einen wichtigen Grund für die Ablehnung einer angebotenen Arbeit nachweisen müssen. Klarstellung der Zumutbarkeitsregelung bei der Arbeitsaufnahme. Wie bisher in der Sozialhilfe ist auch in Zukunft jede Arbeit zumutbar, sofern der Hilfebedürftige hierzu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist und die Arbeit nicht z.b. wegen Dumpinglohns sitten- oder gar gesetzwidrig ist. Position und Kritik der Union: Die Union hat dem Hartz-IV-Gesetz sowie dem Freibetragsneuregelungsgesetz zugestimmt. Die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist grundsätzlich vernünftig und setzt damit die Unionsforderung aus dem Wahlkampf 2002 um. Falsch ist es, diese Aufgabe einer Zentralinstanz wie der BA zu übertragen, die -wie der Vermittlungsskandal Anfang 2002 gezeigt hatte - bereits heute mit den bestehenden Aufgaben überfordert ist.

10 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt (Im Paket mit den Hartz III und IV Gesetzen beschlossen) Inhalt: Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes (Begrenzung der Kriterien zur Sozialauswahl, Abfindungsanspruch im Zeitpunkt der Kündigung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage, Erhöhung des Schwellenwertes von 5 auf 10 Arbeitnehmer bei Neueinstellungen). Existenzgründer können in den ersten 4 Jahren befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund für die Dauer von 4 Jahren abschließen Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich höchstens 12 Monate; für über 55Jährige höchstens 18 Monate); diese Regelung tritt am in Kraft. Position und wichtigste Kritik der Union: Die Union hat dem rot-grünen Arbeitsmarktreformgesetz nicht zugestimmt. Die Reformen der Bundesregierung gehen zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, greifen aber deutlich zu kurz. Mit dem Arbeitsrechtmodernisierungsgesetz (Drs. 15/1182) hat die Union ein umfassendes Reformgesetz vorlegt, das deutlich über die Vorschläge der Bundesregierung hinausgeht.

11 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Argumente und Positionen der Union zu weiteren wichtigen Einzelfragen Quelle: Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetz, Pakt für Deutschland, Parteitagsbeschluss der CDU Dezember 2004 und Beschluss Kleiner Parteitag der CSU vom Mai Hartz IV kommunalisieren Ziel der Union ist die Kommunalisierung von Hartz IV, wie schon im Gesetzgebungs- und Vermittlungsverfahren 2003 gefordert. Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) können es besser, da sie näher an den Menschen und an den Problemen sind, den örtlichen und regionalen Arbeitsmarkt besser kennen, jahrelange Erfahrung mit den begleitenden psychosozialen Aufgaben haben (aus der Sozialhilfe), die bei der betroffenen Klientel oftmals notwendig sind. Die BA ist allem Augenschein nach mit der Aufgabe Hartz IV überfordert: Kostenexplosion von 14 Mrd. um 10 Mrd. auf wahrscheinlich 24 Mrd. für den Bundeshaushalt 2005 nach jetzigem Stand, keine nennenswerte Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bislang, nur Auszahlung der Leistungen und Vergabe von Ein-Euro-Jobs. Die Kommunalisierung würde auch die zahlreichen Schnittstellenprobleme in den Arbeitsgemeinschaften lösen (Personalhoheit, Fach- und Rechtsaufsicht, Weisungen aus Nürnberg). Da der Bund die Leistungen bei Hartz IV finanziert, muss eine verlässliche Absicherung der Kommunen hinsichtlich der Finanzierung gewährleistet werden. 2. Ein-Euro Jobs mit Augenmaß einsetzen Ein-Euro-Jobs sind nichts anderes als die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, wie sie früher auch in der Sozialhilfe bestanden haben. Sie sind daher wie bisher im Bereich der steuerfinanzierten Hilfe für Arbeitssuchende ein wichtiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik, das im gemeinnützigen Bereich seine Berechtigung hat. Es darf aber nicht zur Verdrängung regulärer Jobs z.b. im Handwerk führen. Darum ist die Einhaltung der Kriterien Zusätzlichkeit und im öffentlichen Interesse strikt zu wahren. Im Mai 2005 führt die Arbeitsmarktstatistik der BA Ein-Euro Jobs auf. Bundsminister Clement wollte und will insgesamt Ein-Euro-Jobs schaffen. Die Union lehnt eine solche Ausdehnung des Instruments ab und tritt vehement dafür ein; solche Jobs nur dort zu vergeben, wo keine reguläre Beschäftigung verdrängt wird. 3. Hinzuverdienste Hartz IV sind verbessert Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hatte mit Drucksache 15/5105 einen eigenen Vorschlag zur Verbesserung der bestehenden Regelung gemacht. Nach dem Jobgipfel am haben Bundesminister Clement und der neue Arbeitsminister von NRW, Karl-Josef Laumann sich auf eine gemeinsame Neuregelung verständigt. Das Freibetragsneuregelungsgesetz (BT-Drs. 15/5446) wurde von der Regierungskoalition und der CDU/CSU Bundestagsfraktion beschlossen. Der Gesetzentwurf ist zustimmungspflichtig und muss daher noch den Bundesrat passieren. Ab Oktober 2005 gibt es einen Grundfreibetrag von 100 sowie einen Freibetrag von 20% für das die 100 übersteigende Einkommen bis zu einem Hinzuverdienst von 800 und einen weiteren Freibetrag von 10% auf das Einkommen oberhalb von 800. Für Hilfebedürftige ohne Kinder ist die Hinzuverdienstmöglichkeit bei 1200 gedeckelt, für Hilfebedürftige mit Kindern bei 1500.

12 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Arbeitslosenversicherung gerecht reformieren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes an Vorversicherungszeit ausrichten Wie schon mit dem Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetz 2003 und auf dem Düsseldorfer Parteitag der CDU im Dezember 2004 beschlossen, soll die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (Versicherungsleistung) an der Vorversicherungszeit orientiert werden, nicht nur am Alter wie bei Rot-Grün und außerdem soll es für die, die lange gearbeitet und Beiträge gezahlt haben (40 Jahre) eine längere Bezugsdauer geben (24 Monate statt höchstens 18 Monate wie bei Rot-Grün). Es ist sozialpolitisch nicht gerechtfertigt, den, der lange gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, nach 12 bzw. 18 Monaten genauso zu behandeln nämlich nach Hartz IV - wie den, der nie Beiträge gezahlt hat. Die von Rot-Grün beabsichtigte Verlängerung der bisherigen Regelung (maximal 32 Monate für Ältere) würde zusammen mit der ebenfalls beabsichtigten Verlängerung der 58er Regelung (über 58jährige erhalten Arbeitslosengeld ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen) zu einer Fortführung der unsinnigen Politik der Frühverrentung führen. Damit könnten sich insbesondere Großunternehmen weiterhin auf Kosten der Beitragszahler billig von älteren Beschäftigten trennen. Die Kosten für die BA würden sich nach Angaben des Bundeswirtschaftministeriums im Laufe der nächsten Jahre auf insgesamt fast 8 Mrd. belaufen. Die bisherige Regelung der Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld setzen ebenso wie die Neuregelung durch Rot-Grün zu sehr auf das Alter. Danach kann ein 57jähriger auch dann 32 Monate Arbeitslosengeld erhalten, wenn er lediglich 5 Jahre Beiträge gezahlt hat. Ein 40jähriger, der bereits 20 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, erhält aber nur 12 Monate lang Arbeitslosengeld. 5. Kündigungsschutz beschäftigungswirksam flexibilisieren Für bestehende Arbeitsverhältnisse will die Union den Kündigungsschutz nicht antasten. Für Neueinstellungen sollen aber Erleichterungen gelten: Kleine Betriebe bis 20 Arbeitnehmer sollen von der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes befreit sein, im Zeitpunkt der Einstellung soll dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Option eröffnet werden, gegen Vereinbarung einer Abfindung im Falle der Kündigung auf die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu verzichten. Außerdem sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, zwischen einem befristeten Arbeitsverhältnis und einem unbefristeten unter zeitweisem Verzicht auf den Kündigungsschutz zu wählen. Dies hat die Union bereits 2003 mit dem Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetz gefordert und die CDU hat es auf dem Düsseldorfer Parteitag im Dezember 2004 bestätigt.

13 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Betriebliche Bündnisse für Arbeit rechtlich absichern Für betriebliche Bündnisse für Arbeit soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Das Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz soll daher dahingehend ergänzt werden, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber abweichend von einem Tarifvertrag (einzelvertragliche) Vereinbarungen schließen können, wenn dies der Beschäftigungssicherung oder dem Beschäftigungsaufbau dient. Notwendig ist die Zustimmung von 2/3 der Belegschaft und des Betriebsrates. Ein Vetorecht der Tarifvertragsparteien gilt hier nicht. Im Betriebsverfassungsgesetz soll eine Vorschrift ergänzt werden, die Abweichungen vom Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und aufbau auch per Betriebsvereinbarung zulässt. Auch hier muss der Betriebsrat und 2/3 der Belegschaft zustimmen. In diesem Fall haben die Tarifvertragsparteien auch ein Vetorecht 7. Bessere Chancen für Ältere/Abschaffung aller Anreize zur Frühverrentung Angesichts der demographischen Entwicklung müssen ältere Arbeitnehmer und ihre Arbeitskraft weiter für die Betriebe genutzt werden. Jegliche Förderung der Frühverrentung ist daher abzulehnen. Die Förderung der Altersteilzeit soll daher abgeschafft werden sowie andere Anreize zur Frühverrentung, z.b. die sogenannte 58er Regelung. Die Erleichterungen im Befristungsrecht für Ältere (ab 52. Lebensjahr ohne Sachgrund Befristungen zulässig) sollen künftig im Einklang mit Europarecht dauerhaft möglich sein. 8. Besondere Erleichterungen für kleine und mittlere Betriebe Einführung großzügigen Ausnahmeregelungen im Arbeitsstättenrecht für Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten. Befreiung der Kleinbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten von statistischen Auskunftspflichten - es sei denn, die Daten werden in automatisierten Verfahren erhoben und abgerufen. Reduzierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Berechnungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Umfassende Entlastung von Kleinunternehmen vom Verwaltungsaufwand bei der Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Abschaffung der Bestellungspflicht von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten in Kleinbetrieben. 9. Entsendegesetz / Mindestlohn Eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen ist abzulehnen. Dies würde bedeuten, dass der Bundesarbeitsminister allein auf Antrag einer Tarifvertragspartei per Rechtsverordnung Mindestlöhne in Deutschland festlegen könnte ohne Beteiligung der anderen Tarifvertragspartei und ohne Beteiligung des Parlamentes. Eine solche Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen durch die Hintertür würde den Arbeitsmarkt betonieren anstatt ihn zu flexibilisieren. Insbesondere die Chancen Geringqualifizierter auf eine reguläre Beschäftigung würden sich drastisch reduzieren bzw. nur noch als Schwarzarbeit stattfinden.

14 : 3 Jahre Hartz-Reformen - Eine Bilanz Seite Sonstiges Klarstellung im Tarifvertragsgesetz, wodurch max. 10%ige untertarifliche Entlohnung von Langzeitarbeitslosen im ersten Jahr ihrer Beschäftigung möglich wird. Reduzierung der Teilzeitansprüche auf die Betreuung von Familienangehörigen Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten bei Schwellenwerten für alle arbeitsrechtlichen Gesetze und Verordnungen entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit (Pro-ratatemporis-Grundsatz) Rücknahme kostentreibender Teile der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

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