Amtsblatt. der Stadt Wettin-Löbejün

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1 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Wettin Nr. 5, Jahrgang 2, 23. Mai 2012 Investition in der Stadt Wettin-Löbejün Inhaltsverzeichnis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie die Landesstraße 51 (L 51), die ehemalige Bundesstraße 6 in Richtung Norden fahren, werden Sie feststellen, dass sich auf dem Gebiet des mit einem Bebauungsplan der ehemaligen Gemeinde Neutz-Lettewitz ausgewiesenen, aber nicht erschlossenen, Gewerbegebietes endlich etwas tut. Fast 20 Jahre hat dieses Gewerbegebiet nun brach gelegen bzw. wurde lediglich ackerbaulich bestellt. Auch der Bau der Bundesautobahn 14 hat an dieser unbefriedigenden Situation nichts geändert, es wurden einfach keine Investoren vorstellig. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass dieses Gebiet im Pool der Gewerbegebiete des Landes Sachsen-Anhalts gelistet ist. Ein im Jahr 2009 vorstellig gewordener Investor, der industriell Biodiesel herstellen wollte, war aus verschiedenen Gründen auch wieder abgesprungen. Nun hat sich ein Investor gefunden, der auf diesem Gewerbegebiet eine Photovoltaikanlage erbauen möchte. Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Wettin- Löbejün hat im Rahmen seiner Sondersitzung am 9. Mai 2012 zu dem durch den Investor gestellten Bauantrag nach ausführlicher Diskussion unter Abwägung allen Für und Wider mehrheitlich sein Einvernehmen erteilt. Damit ist der Weg für das Bauordnungsamt des Landkreises Saalekreis frei, den Bauantrag des Investors zu genehmigen. Bis 30. Juni dieses Jahres soll nun die bauliche Fertigstellung der Flächenanlage erfolgen. Sicher werden Sie sich fragen, warum so guter Ackerboden mit einer Photovoltaikanlage belegt wird und damit der Landwirtschaft für lange Zeit nicht mehr zur Verfügung steht. Diese Frage ist berechtigt. Gleichwohl hat der ehemalige Gemeinderat der Gemeinde Neutz-Lettewitz mit dem Beschluss, für dieses Gebiet einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufzustellen und damit diese Ackerfläche gewerblich nutzen zu wollen, bereits die Weichen dafür gestellt. Hat man vor fast 20 Jahren gehofft, produzierendes und Arbeitsplätze schaffendes Gewerbe ansiedeln zu können, ist die Stadt heute froh, das Gewerbegebiet überhaupt vermarkten und damit die Verpflichtungen der ehemaligen Gemeinde Neutz-Lettewitz gegenüber einigen Flächeneigentümern erfüllen und Gewerbesteuern erzielen zu können. Vielleicht schauen Sie im Rahmen einer Radtour auf den landwirtschaftlichen Wegen einmal an dieser Fläche vorbei und beobachten, wie in unmittelbarer Nähe der Autobahn das Bauvorhaben voranschreitet, mit welchem zusätzlich zu den Bauvorhaben weiterer Windenergieanlagen in der Gemarkung regenerative Energie produziert wird. Ihre Antje Klecar Bürgermeisterin Erreichbarkeiten Seite 2-5 Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün und Ortschaften Seite 6 Informationen Stadt Wettin-Löbejün Seite 15 Ortschaft Brachwitz Seite 19 Ortschaft Döblitz Seite 24 Ortschaft Domnitz Seite 24 Ortschaft Dößel Seite 27 Ortschaft Gimritz Seite 27 Ortschaft Löbejün Seite 29 Ortschaft Nauendorf Seite 38 Ortschaft Neutz-Lettewitz Seite 44 Ortschaft Plötz Seite 47 Ortschaft Rothenburg Seite 49 Ortschaft Wettin Seite 50

2 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 Verwaltung und Ortsbürgermeister Stadt Wettin-Löbejün Markt Wettin-Löbejün Tel /75 70 Fax: / Name, Vorname Tätigkeit/Amt Telefon-Nr.: Bürgermeisteramt Klecar, Antje Bürgermeisterin Heier, Petra SB Org. und Verwaltung/ Vorzimmer Bürgermeisterin Denkewitz, Christiane Doppikverantwortliche Hauptamt Bujak, Frank Leiter Hauptamt Worofka, Luise SB Poststelle Brode, Sabine SB Hauptamt Löser, Angela SB Hauptamt Sekretärin GS Nauendorf / Mette, Margitta SB Kita/Schule Marschner, Karola SB Kita/Schule Sekretärin GS Löbejün / Bendzko, Katja SB Personal Krüger, Nadine SB Lohn und Gehalt Päutz, Corinna Standesbeamtin/ SB Friedhöfe Necker, Christin Sekretärin GS Wettin / Ordnungsamt Papendieck, Jan amt. Leiter/SB Verkehr Zimmer, Bianca SB allg. OA Frenzel, Anita SB allg. OA Lohse, Wim SB Vollzug/Bußgeld/FF Rausch, Gerda SB OA und Gewerbe Heinrich, Mona SB Meldeamt Bauamt Blume, Heike Leiterin Schaaf, Daniela SB allg. BA Repert, Runa SB Wohnungen Pietryas, Hannelore SB Liegenschaften Brabetz, Gabriele SB Liegenschaften Kündiger, Kerstin SB Hoch- und Tiefbau Städtebauförderung Trümmel, Beate SB Hoch- und Tiefbau Schulze, Juliane SB Beiträge Finanzen, Kämmerei u. Kasse Schmidt, Waltraud Leiterin AIbrecht, Corina SB Kämmerei Nitzer, Katrin SB Steuern Rothmeier, Karla Kassenleiterin Strzoda, Heidlinde SB Kasse Niesel, Jenny SB Kasse Tüttmann, Christiane SB Kasse Dienststelle Wettin (Einwahl ) Fax: Taube, Elke SB Meldeamt/ Bürgerbüro Dienststelle Rothenburg (Einwahl ) Fax: Rössel, Iris Gebäudemanagement dienstags Uhr und Uhr Öffnungszeiten: montags dienstags mittwochs donnerstags freitags geschlossen und Uhr und Uhr Uhr geschlossen Ortsbürgermeister: OS Brachwitz, Gimritzer Str. 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Jan Richter Sprechstunde: donnerstags Uhr Jeden 4. Donnerstag in der Feuerwehr Friedrichsschwerz Tel.: 03 45/ OS Döblitz, Tanneneck 5, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / OS Domnitz, Merbitzer Weg 6, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Bernhard Zarski Sprechstunde: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat Uhr Tel.: / Fax: / Handy: OS Dößel, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Sprechstunde: montags Uhr über Handy: OS Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Uta Leefhelm Sprechstunde: 14-täglich dienstags Uhr Tel.: / OS Löbejün, Markt 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Sprechstunde: mittwochs Uhr Tel.: / OS Nauendorf, Institut 2a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / Fax: / OS Neutz-Lettewitz, Teichstr. 18, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Herbert Frank Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / OS Plötz, Winkel 9a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Ingelore Zimmer Sprechstunde: dienstags Uhr Priv. Tel / Dienstl / Handy: OS Rothenburg, Am Kindergarten Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Willi Schreiber Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / OS Wettin, Burgstraße 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Volker Härzer Sprechstunde: dienstags Uhr nach Vereinbarung Tel.: / Fax: / Handy: 01 72/

3 Jahrgang Mai 2012 Nr. 5 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel OS Gimritz, OS Neutz-Lettewitz OS Wettin TW - Wasserzweckverband Saalkreis AW - Abwasserzweckverband Salza OS Domnitz TW - Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe OS Löbejün, OS Plötz TW - Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR AW - Abwasserzweckverband Fuhne OS Nauendorf TW - Wasserzweckverband Saalkreis AW - Abwasserzweckverband Götschetal OS Rothenburg TW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH Bornknechtstr. 5, Halle (Saale) Tel.: 03 45/ Notfall: 03 45/ (HWS GmbH) Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR OT Löbejün Kirchhof 1, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / Notfall: / dienstags: und Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Abwasserzweckverband Fuhne OT Löbejün An der Voigtei 1, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / Notfall: / o mittwochs: und Uhr donnerstags: Uhr Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Köthensche Str. 54, Bernburg Tel./Fax: / / Notfall: / montags: Uhr dienstags: und Uhr donnerstags: Uhr Abwasserzweckverband Götschetal OT Priester Alte Dorfstr. 2-3, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / Notfall: 03 45/ (HWS GmbH) dienstags: Uhr Abwasserzweckverband Salza OT Salzmünde, Str. der Einheit 12a, Salzatal Tel./ Fax: / / Notfall: info@azv-salza.de dienstags: und Uhr EnviaM/Störungsdienst 03 45/21 60 Telekom/Entstörungsdienst Wettin-Information, Burgbücherei u. Museum OT Wettin, Burgstr Wettin-Löbejün Tel./ Fax: / / Homepage: wettin-information@t-online.de Öffnungszeiten: montags: Uhr dienstags: Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: Uhr freitags: Uhr von April - Oktober zusätzlich samstags: Uhr sonntags: Uhr Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün in der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz Wettin-Löbejün Tel./Fax / Öffnungszeiten: dienstags: Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Bibliotheken: Nauendorf Grundschule, Am Sportzentrum 2 donnerstags Uhr Plötz Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 20. Juni 2012 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Mittwoch, der 6. Juni 2012, 9.00 Uhr Winkel 9a montags Uhr Rothenburg Am Kindergarten 10 mittwochs Uhr Notfallnummern Polizei 110 Feuerwehr u. Rettungsdienst 112 Bereitschaftsdienstarzt Feuerwehrleitstelle 03 45/ Rettungsdienstleitstelle 03 45/ Krankentransport 034 5/ Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis 03 45/ Kriminaldienst 03 45/ Unfalldienst 03 45/ Polizeirevierstation Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / dienstags: Uhr

4 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 Allgemeinmedizin Medizinische Versorgung C. Reiß-Wunderling / OS Löbejün, Bahnhofstr. 4 Telefonseelsorge e. V. Halle Tel.: 08 00/ oder 08 00/ W. Nestler / OS Löbejün, Doktorberg / Dipl.-Med. P. Steffanov / OS Löbejün, An der Stadtmauer 10a Dipl.-Med. K. Just / OS Nauendorf, Poststr. 2 Dr. med. A. Schober / OS Domnitz, Lindenstr / Dr. A. Lukowski / OS Wettin, Johannisstr. 16 Dr. med. P. Gormanns / Wallwitz 01 77/ OS Rothenburg, Am Kindergarten / Innere Medizin Dipl.-Med. K. Zametschnik / OT Wettin, Saalestr / Bereitschaftsdienst der Ärzte Bereich Löbejün 07 00/ Bereich Wettin 03 45/ Pflegedienste Pflegemobil Annett Rabe / / Amb. Pflegedienst B. Hausmann / Nauendorfer Engel / Katrin Kirchschlager 01 71/ Fax: / Betreuungszentrum / Kerstin Kirchhof Fax: / Fahrdienst / Volkssolidarität / Sozialstation Petersberg Diakoniestation Könnern / Wettiner Schwestern / Pflegedienst GmbH Fax: / / wettiner-schwestern@gmx.de Frauenarzt/Frauenheilkunde Dipl.-Med. M. Matthias / OS Löbejün, Kirchhof 1 Dipl.-Med. D. Meisel / OS Wettin, Großer Schweizerling 3 Urologie Apotheken Kreuzapotheke Löbejün / Stadt-Apotheke Löbejün / Burg-Apotheke Wettin / (Tag und Nacht erreichbar) Dr. A. Melchior / OS Löbejün, Kirchhof / Tierärzte Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz / OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 OS Rothenburg; Pappelstr / S. Hünicke 03 45/ OT Brachwitz, Lerchenweg 12 Dipl.-Stom. I. Riedel / OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4 Dr.-med.-vet. R. Grosser / OS Domnitz, Amselweg 12 Gruppenpraxis Niederlein u. Hoffmann / OS Dornitz, Zum Sixbach / info@hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß / OS Löbejün, Am Stadtgut 3f Fax: / info@tierarztpraxis-loebejuen.de

5 Jahrgang Mai 2012 Nr. 5 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Aufstellung der Benutzernamen und -Adressen Amt Benutzer -Adressen Bürgermeisteramt buergermeisteramt@mail-wl.de Antje Klecar Petra Heier antje.klecar@mail-wl.de petra.heier@mail-wl.de Hauptamt hauptamt@mail-wl.de Frank Bujak Luise Worofka Margitta Mette Karola Marschner Sabine Brode Angela Löser Katja Bendzko Nadine Krüger Corinna Päutz amtsblatt@mail-wl.de frank.bujak@mail-wl.de luise.worofka@mail-wl.de margitta.mette@mail-wl.de karola.marschner@mail-wl.de sabine.brode@mail-wl.de angela.loeser@mail-wl.de einwohnermeldeamt@mail-wl.de katja.bendzko@mail-wl.de nadine.krueger@mail-wl.de corinna.paeutz@mail-wl.de standesamt@mail-wl.de Ordnungsamt ordnungsamt@mail-wl.de Jan Papendieck Wim Lohse Bianca Zimmer Anita Frenzel Mona Heinrich Elke Taube Gerda Rausch jan.papendieck@mail-wl.de wim.lohse@mail-wl.de bianca.zimmer@mail-wl.de anita.frenzel@mail-wl.de mona.heinrich@mail-wl.de elke.taube@mail-wl.de gewerbeamt@mail-wl.de gerda.rausch@mail-wl.de Bauamt bauamt@mail-wl.de Heike Blume Kerstin Kündiger Beate Trümmel Juliane Schulze Daniela Schaaf Runa Repert Hannelore Pietryas Gabriele Brabetz heike.blume@mail-wl.de kerstin.kuendiger@mail-wl.de beate.truemmel@mail-wl.de juliane.schulze@mail-wl.de daniela.schaaf@mail-wl.de runa.repert@mail-wl.de liegenschaften@mail-wl.de hannelore.pietryas@mail-wl.de gabriele.brabetz@mail-wl.de Doppik doppik@mail-wl.de Christiane Denkewitz christiane.denkewitz@mail-wl.de Kämmerei/Kasse kaemmerei@mail-wl.de Waltraud Schmidt Corina Albrecht Karla Rothmeier Heidlinde Strzoda Christiane Tüttmann Jenny Niesel Katrin Nitzer kasse@mail-wl.de vollstreckung@mail-wl.de waltraud.schmidt@mail-wl.de corina.albrecht@mail-wl.de karla.rothmeier@mail-wl.de heidlinde.strzoda@mail-wl.de christiane.tuettmann@mail-wl.de jenny.niesel@mail-wl.de steuern@mail-wl.de katrin.nitzer@mail-wl.de

6 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 Hauptamt Öffentliche Bekanntmachung der 17. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün Die 17. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün findet am Mittwoch, dem um 18:30 Uhr im in den im 1. OG gelegenen Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in der Ortschaft Nauendorf unter der Anschrift Am Sportzentrum 4 in Wettin-Löbejün, OT Nauendorf statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift vom öffentlicher Sitzungsteil - 7. Bericht der Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster Beschlüsse 8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin 9. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung des Stadtrates 10. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse 11. Informationen aus den beratenden Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden 12. Beschlussfassung öffentlicher Sitzungsteil Beratung und Beschluss - Feststellung des Ausscheidens eines Mitgliedes des Ortschaftsrates der Ortschaft Plötz Beratung und Beschluss - 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün Beratung und Beschluss - Einbeziehungssatzung Neutz - Abwägung und Satzungsbeschuss Beratung und Beschluss - PVA Gottgau - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beratung und Beschluss - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wettin-Löbejün Beratung und Beschluss - Haushaltssatzung der Stadt Wettin-Löbejün für das Haushaltsjahr Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift vom nichtöffentlicher Sitzungsteil - 2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil 2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 2.2. Vergabeangelegenheiten 2.3. Personalangelegenheiten 2.4. Rechtsangelegenheiten 3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen durch die Bürgermeisterin 4. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung Prof. D. Gottstein Vorsitzender des Stadtrates Öffentliche Bekanntmachung der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün Die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Mittwoch, dem um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - öffentlicher Teil- 6. Beratung und Abstimmung - Benutzungsordnung kommunaler Räume der Stadt Wettin-Löbejün 7. Beratung und Abstimmung - Benutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme kommunaler Räume der Stadt Wettin- Löbejün 8. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - nichtöffentlicher Teil- 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 6. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der 11. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün Die 11. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Mittwoch, dem um 18:00 Uhr in Raum 2 des Stadthauses der Ortschaft Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 10. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - öffentlicher Teil- 6. Sanierungsrechtliche Genehmigungen 7. Beratung und Abstimmung - Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für die Stadt Wettin-Löbejün 8. Bauamtsangelegenheiten 9. Anfragen der Mitglieder des Ausschusses und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil 1. Kontrolle der Niederschrift der 10. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - nichtöffentlicher Teil- 2. Vergabe von Bauleistungen/Planungsleistungen

7 Jahrgang Mai 2012 Nr. 5 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Bauamtsangelegenheiten 4. Anfragen der Mitglieder des Ausschusses und der Ortsbürgermeister gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Bauamt Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Neustädter Passage 15, Halle (Saale) Offenlegung gemäß 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 716), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. LSA S. 340) Für die Gemarkungen: Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dössel, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg, Wettin in Einheitsgemeinde Stadt Wettin-Löbejün (Ortsname) wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Gebäudedarstellung verändert. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat den Nachweis des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Darstellung der Gebäude überprüft und die Liegenschaftskarte ergänzt und aktualisiert. Allen beteiligten Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden diese Veränderungen der Liegenschaftskarte durch die Offenlegung bekannt gemacht. Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit vom bis in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Neustädter Passage 15 in Halle (Saale) während der Besuchszeiten, Mo. bis Fr Uhr/Di Uhr zur Einsicht ausgelegt. Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03 45/ gebeten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Veränderungen in der Liegenschaftskarte, die durch die Übernahme der für das Liegenschaftskataster relevanten Ergebnisse einer Überprüfung des Gebäudebestandes entstanden sind, kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der oben angegebenen Offenlegungsfrist Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, Halle (Saale) einzulegen. Im Auftrag Auskunft und Beratung gez. Michael Loddeke Telefon: 03 91/ Fax: 03 91/ service@lvermgeo. sachsen-anhalt.de Internet: Anlage 1 Stadt Wettin-Löbejün Stadt/Gemeinde Datum Änderungs- und Ergänzungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die BAB 143 Westumfahrung Halle, VKE 4224, AS Halle-Neustadt (B 80) bis AD Halle-Nord und Ortsumgehung Salzmünde L 159n in den Gemarkungen Bennstedt, Brachwitz, Döblitz, Fienstedt, Gimritz, Lieskau, Salzmünde, Wettin, Wallwitz, Zappendorf und Teutschenthal im Landkreis Saalekreis Bekanntmachung Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des Anhörungsverfahrens 1. Der Erörterungstermin beginnt a) für Träger öffentlicher Belange am: im: um Uhr Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Str. 2, Halle, Raum B 2.04 b) für private Einwender am: um Uhr im: Saal des Sport- und Freizeitzentrums Salzmünde Sportlerweg 4, Salzatal/OT Salzmünde An den vorgenannten Terminen sollen die fristgerecht erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert werden. 2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 3. Die Teilnahme am Termin ist Jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 7. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender bzw. deren Vertreter, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden. gez. Klecar Bürgermeisterin - Siegel - Anlage 2 Stadt Wettin-Löbejün, den (Stadt/Gemeinde) Bekanntmachung Änderungs- und Ergänzungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die BAB 143 Westumfahrung Halle, VKE 4224, AS Halle-Neustadt (B 80) bis AD Halle-Nord und Ortsumgehung Salzmünde L 159n in den Gemarkungen Bennstedt, Brachwitz, Döblitz, Fienstedt, Gimritz, Lieskau, Salzmünde, Wettin, Wallwitz, Zappendorf und Teutschenthal im Landkreis Saalekreis

8 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH) hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) beantragt. Der hierfür ausgelegte Plan wurde geändert. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung gem. 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale), zugänglich. Inanspruchnahme von Grundstücken Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bennstedt, Brachwitz, Döblitz, Fienstedt, Gimritz, Lieskau, Salzmünde, Wettin, Wallwitz, Zappendorf und Teutschenthal beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom bis während der Dienststunden Montag Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr im Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1 in Wettin- Löbejün zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum , bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) oder bei der Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1 in Wettin-Löbejün Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 17 a Nr. 7 Satz 1 FStrG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben ( 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA i. V. m. 17 Abs. 1 und 2 sowie 72 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG). 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der Auslegung des Plans der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnatur-schutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 17a Nr. 5 Satz 1 FStrG/ 18a Nr. 5 Satz 1 AEG/ 43a Nr. 5 Satz 1 EnWG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. 17 VwVfG. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungs-termins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung ent-stehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungs-verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach 9 FStrG und die Veränderungssperre nach 9 a Abs. 1 Satz 1 FStrG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des Vorhabens gemäß 9 a Abs. 6 FStrG ein Vorkaufsrecht zu. 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass die für das Verfahren zuständige Behörde und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt ist, dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach 9 Abs. 1 UVPG ist. Im Auftrag gez. Klecar Bürgermeisterin - Siegel - Wohnungen zu vermieten im Ortsteil Priester Alte Dorfstr. 2, Villa Priester 4-Raum-Wohnung Alte Dorfstr. 2, Villa Priester 2-Raum-Wohnung ca.53 cbm im Ortsteil Nauendorf Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 2 a Alte Hauptstr. 13 im Ortsteil Dornitz Am Feldrain 3 Am Feldrain 2 im Ortsteil Domnitz Dalenaer Str Raum-Wohnung ca. 91 qm 2-Raum-Wohnung ca. 57 qm 3-Raum-Wohnung ca. 56 qm 2-Raum-Wohnung ca. 45 qm 4-Raum-Wohnung ca. 70 qm Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Repert zu den Sprechzeiten oder telefonisch unter der Nummer /

9 Jahrgang Mai 2012 Nr. 5 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Schnelles Internet für die Stadt Wettin-Löbejün Nach dem Ausbau ist vor dem Ausbau. Wie geht es nun weiter? Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, mit dem Amtsblatt Nr. 2 vom 22. Februar 2012 informierte ich Sie über die Bereitstellung des schnellen Internets für die Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Gimritz, Domnitz, Plötz und Wettin (Mücheln und Schachtberg). Seit Mitte März sind die Arbeiten in den genannten Ortschaften abgeschlossen und die Anwohner haben nun die Möglichkeit einen DSL-Anschluss mit Bandbreiten von bis zu 16 Mbit/s zu beantragen. Die Internetgeschwindigkeit hängt generell davon ab, wie nah jemand am nächsten Schaltverteiler wohnt. Aus diesem Grund hat die Telekom in den benannten Ortschaften Schaltverteiler erweitert und teilweise Glasfaserleitungen verlegt. Die Stadt darf nach den geltenden Gesetzen dort den Ausbau unterstützen, wo die Grundversorgung mit DSL überwiegend nicht angeboten werden kann. Grundversorgung bedeutet Datenraten ab 2000 Kilobits pro Sekunde (kbit/s). Die Stadt Wettin-Löbejün hat den Ausbau für das gesamte Gebiet der Stadt ausgeschrieben, damit keine weißen Flecken bleiben. Da einzelne Ortschaften, wie Löbejün, Nauendorf und Wettin, schon mit kbit/s und mehr versorgt werden, war dort ein weiterer Ausbau nicht förderfähig. Gemäß den vorliegenden Unterlagen und den Aussagen der Deutschen Telekom sollen bis zum Jahresende im gesamten Stadtgebiet alle Hausanschlüsse mit mindestens der Grundversorgung schaltbar sein. Zurzeit sind je nach Standort Datenraten bis zu kbit/s schaltbar. Nach Aussage der Telekom könnten durch den Einbau von entsprechenden Datenkarten noch höhere Datenraten (V-DSL bis zu kbit/s) angeboten werden. Dies bedingt jedoch auch einen entsprechenden Bedarf durch die Nutzer. Ziel der Bundesregierung ist es bis Ende % der Haushalte in Deutschland an V-DSL anzuschließen und bis 2018 sollen sogar flächendeckend Datenraten bis zu kbit/s möglich sein. Für den weiteren Ausbau fehlen jedoch die kommunalen Mittel. Förderprogramme der EU und des Bundes decken vorerst nur die Grundversorgung ab. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Saalekreis und der Telekom arbeiten wir derzeit an weiteren Lösungsvarianten, die vielleicht zum Erfolg führen könnten. Ob diese aber erfolgreich sein werden, hängt im Wesentlichen vom Bedarf der Nutzer ab. Wenn es möglich wäre, pro Ortsteil mindestens 15 Kunden für das extra schnelle DSL (V-DSL) zu gewinnen und diese den Anschluss auch tatsächlich bei der Telekom beantragen würden, könnte die Telekom den Ausbau eigenständig weiter betreiben. Gleichzeitig ist es auch wichtig, diejenigen Kunden zu erfassen, bei denen der Anschluss von DSL mit der Grundversorgung ab kbit/s nicht möglich ist. Teilen Sie uns mit, wenn Sie im Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün keinen DSL-Anschluss erhalten oder wenn er dauerhaft unterhalb von kbit/s liegen sollte. Vorher sollten Sie Ihren Anschluss mehrfach an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten testen. DSL-Geschwindigkeitstests werden auf verschiedenen Internetseiten angeboten, z. B. unter: oder de/speedtest/ und andere. Entscheidend ist dabei der Downloadwert. Diesen durchschnittlichen Wert aus mehreren Messungen benötigen wir. Werden Sie aktiv, informieren Sie sich wenn: 1. Sie trotz Antrag keinen DSL-Anschluss erhalten können. 2. Sie einen DSL-Anschluss haben, aber die Downloadraten dauerhaft unterhalb von kbit/s liegen. 3. Sie einen DSL-Hochgeschwindigkeitsanschluss V-DSL (bis kbit/s) bestellen möchten, aber dies bisher nicht möglich war. Notwendig sind dazu Ihr Vor- und Zuname, die vollständige Anschrift, die Telefonnummer des betreffenden Anschlusses sowie der Termin, ab wann Sie den Anschluss wünschen. Ihre Meldung kann schriftlich an die Stadt Wettin-Löbejün, Bauamt, Markt 1 in Wettin-Löbejün oder auch per an: bauamt@mail-wl.de erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Meldung lediglich eine Bestands- bzw. Bedarfserfassung ist und keine Bestellung darstellt und sich daraus auch kein Anspruch auf einen schnelleren Anschluss ergibt. Zur Verbesserung Ihrer persönlichen Situation benötigen wir jedoch Ihre Angaben, um Sie unterstützen zu können. gez. H. Blume Breitbandbeauftragte Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Saalekreis, Umweltamt (Untere Immissionsschutzbehörde) zur Einzelfallprüfung nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der ENERCON GmbH, Dreekamp 5 in Aurich auf Erteilung einer Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen in Wettin-Löbejün, OT Domnitz, Landkreis Saalekreis Die ENERCON GmbH in Aurich beantragte mit Schreiben vom beim Landkreis Saalekreis die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA), eine WKA vom Typ ENERCON E-101, Leistung 3,0 MW, Nabenhöhe 135,4 m, Rotordurchmesser 101,0 m, Gesamthöhe 185,9 m und eine WKA vom Typ ENERCON E-70 E4, Leistung 2,3 MW, Nabenhöhe 98,2 m, Rotordurchmesser 71,0 m, Gesamthöhe 133,7 m in Wettin-Löbejün, OT Domnitz Gemarkung: Domnitz, Flur: 3, Flurstück: 207. Gemäß 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Saalekreis, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde in Merseburg, Domplatz 9 als zuständige Genehmigungsbehörde, eingesehen werden.

10 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 Bauamt Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Dößel in Dobis Am Weinberg Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 Am Kaiserberg - Bauform: Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser - Bauweise: offen - Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig - Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach - Dachneigungen: 25 bis 50 Grad - Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen und überdachte Stellflächen: wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen - Frau Pietryas Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1 in Wettin-Löbejün / oder / Sanierung Historischer Stadtkern der Ortschaft Löbejün Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Ortschaft Löbejün beantwortet Ihnen Frau Kündiger in der Bauverwaltung während der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld und der Bau-BeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen. Lage: Die Ortschaft Dößel bietet in der Ortslage Dobis, gelegen im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Unteres Saaletal, in verkehrsberuhigter und landschaftlich reizvoller Umgebung noch 8 voll erschlossene Baugrundstücke an. Größe der Grundstücke: qm Kaufpreis der Grundstücke: Preis pro qm Grundstücksfläche 66,47 /m 2 Ansprechpartner und weitere Informationen: Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1, in Wettin-Löbejün Tel / oder / Bauamt Wohnungsbaugebiet Am Kaiserberg in Löbejün Lage Löbejün liegt ca. 15 km nördlich der Stadt Halle und östlich der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der Stadt Löbejün gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung Hospital Sankt Cyriaci. Bebauung - Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende Aufforstung: m 2 - Anzahl der Bauparzellen: 23 Stück - Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2 - voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser, Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle (Saale), Geschäfts-Nr.: 55 K 12/11-5 Es wird gebeten bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle versteigert werden das im Grundbuch von Löbejün Blatt 443 eingetragene Grundstück Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2. Gemarkung Löbejün, Flur 12, Flurstück 739/0, Gebäude- und Freifläche, Schillerstr. 27, zur Größe von 80 qm. Es handelt sich It. Verkehrswertgutachten um ein zweigeschossiges, nicht unterkellertes Einfamilien-Reihen-Wohnhaus, Baujahr ca. 1900, Modernisierung/Sanierung 1998/99, schlechter Zustand durch längeren Leerstand, Bestandteil eines Denkmalbereiches, im Sanierungsgebiet gelegen, Heizungskeller unter Nachbargebäude (Fremdgrundstück). Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf ,00 Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

11 Jahrgang Mai 2012 Nr. 5 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensieht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Hesse Rechtspflegerin Bauamt Grundstücksveräußerungen in der Ortschaft Nauendorf Wohngebiet Postplan u. a. Lage: Das Wohngebiet Postplan schließt als größere Lückenbebauung im Ortsbereich Nauendorf, die Ortsteile Nauendorf und Merbitz und befindet sich direkt an der Löbejüner Straße. Nördlich davon liegt vorhandene Bebauung, im Westen befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt das Bebauungsgebiet an ein bereits bestehendes Wohnbaugebiet die Sportplatzsiedlung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Anzahl der Grundstücke: noch 8 freie Baugrundstücke Grundstücksgröße: von 523 qm bis 857 qm Höhe des Kaufpreises: 50,00 /qm, voll erschlossen. Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Saalekreis, Umweltamt (Untere Immissionsschutzbehörde) zur Einzelfallprüfung nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der ÖKOTEC Windenergie GmbH, Elsenstraße 106 in Berlin auf Erteilung einer Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage in Wettin-Löbejün, OT Nauendorf, Landkreis Saalekreis Die ÖKOTEC Windenergie GmbH in Berlin beantragte mit Schreiben vom beim Landkreis Saalekreis die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) vom Typ ENERCON E-70 E4, Leistung 2,3 MW, Nabenhöhe 113,5 m, Rotordurchmesser 71,0 m, Gesamthöhe 149,0 m in Wettin-Löbejün, OT Nauendorf Gemarkung: Nauendorf, Flur: 4, Flurstück: 43. Gemäß 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Festsetzungen zur Bebauung: gemäß Satzung der Ortschaft Nauendorf über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Wohngebiet Postplan. z. B. offene Bauweise, Einzel- u. o. Doppelhäuser, Anzahl der Vollgeschosse II, 0,4 Grundflächenzahl, 0,5 Geschossflächenzahl Bei Rückfragen zu o. g. Bebauungsgebiet und weiteren Bauplätzen in der Ortschaft steht Ihnen jeweils zu den Sprechzeiten das Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Frau Pietryas bzw. der Ortsbürgermeister der Ortschaft Nauendorf, Herr Schulze zur Verfügung. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Saalekreis, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde in Merseburg, Domplatz 9 als zuständige Genehmigungsbehörde, eingesehen werden.

12 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 Bekanntmachung Ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan 5.0 des Gewerbegebietes An der B 6, Gemarkung Neutz-Lettewitz Der mit Datum vom durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigte Bebauungsplan Nr. 5.0 für das Gewerbegebiet An der B 6 der ehemaligen Gemeinde Neutz-Lettewitz wird hiermit rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes 5.0 erfolgte im Amtsblatt Wettiner Zeitung, Ausgabe Nr. 3/94 vom und durch öffentlichen Aushang entsprechend Hauptsatzung. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat. das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 2VG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Scheibert, Rechtspflegerin gez. Klecar Bürgermeisterin Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle, Geschäfts-Nr.: 55 K 173/10-3 Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle 1. die im Grundbuch von Neutz-Lettewitz Blatt 421 eingetragenen Grundstücke Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 12, Flurstück 4/20 zu 317 m 2 lfd. Nr. 2, Gemarkung Neutz-Lettewitz. Flur 12. Flurstück 4/22 zu 188 m 2 sowie 2. das im Gebäude-Grundbuch von Neutz-Lettewitz Blatt 36 eingetragene Gebäude auf den Grundstücken der Gemarkung Neutz-Lettewitz Flur 12, Flurstück 4/20 zu 317 m 2 Flur 12, Flurstück 4/22 zu 188 m 2 versteigert werden. Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem Einfamilien-Wohnhaus (Baujahr ca. 1979, ca. 119 m 2 Wohnfläche, hoher Instandhaltungsstau) unter der Anschrift Görbitzer Weg 15 in Wettin-Löbejün OT Neutz-Lettewitz. Gemäß 78 Sachenrechtsbereinigungsgesetz ist nur ein Gesamtausgebot von Grundstück und Gebäude zulässig. Die Versteigerungsvermerke sind jeweils am in die Grundbücher eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist festgesetzt wie folgt: Flurstück 4/20 auf 4.700, Flurstück 4/22 auf und Gebäude auf Der Verkehrswert beträgt damit insgesamt auf Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Bauamt Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Wettin Hinter dem Schweizerling Lage: Das Wohngebiet Hinter dem Schweizerling befindet sich in Wettin, in der Nähe des Bismarckturmes. Es liegt in einer sehr ruhigen, idyllischen Gegend. Anzahl der Grundstücke: Größe der Grundstücke: Bauweise: Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. noch 18 freie Baugrundstücke von 417 m 2 bis 645 m 2 Einzelhäuser, einund anderthalbgeschossig Ansprechpartner: Stadt Wettin-Löbejün Bauamt Frau Brabetz Tel /

13 Jahrgang Mai 2012 Nr. 5 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Landkreis Saalekreis Dämonen & Neuronen - Psychiatrie gestern - heute - morgen Ausstellung im Klinikum Merseburg vom bis täglich von 6.00 bis Uhr Psychische Störungen sind so alt wie die Menschheit - und ebenso alt sind Vorurteile, Unwissenheit und Ängste. Trotz der enormen medizinischen Fortschritte sind sie noch immer in vielen Menschen verankert. Auch wenn wir heute wissen, dass Krankheiten der Seele weder eine Strafe der Götter noch der Fluch böser Geister sind, treten wir Betroffenen nicht selten mit großen Vorbehalten gegenüber. Aber warum? Wieso begegnen wir Krankheiten des Geistes weitaus befangener als denen des Körpers? Dabei ist die Wahrscheinlichkeit einer psychischen Erkrankung kaum geringer als die einer physischen. Laut WHO erfolgt weltweit jeder vierte Arztbesuch aufgrund eines seelischen Leidens. Allein in Deutschland tragen 25 % aller Krankschreibungen eine solche Diagnose; bei den Ursachen für Krankenhauseinweisungen belegen psychische Störungen sogar die ersten vier Plätze. Nicht ohne Grund zählen Depressionen zur Volkskrankheit Nr. 1. Darüber hinaus nimmt die Anzahl der Menschen mit Angst- oder Panikstörungen, Demenz, Schizophrenie oder Suchterkrankungen stetig zu. Dennoch müssen sich Betroffene meist nicht nur mit dem Leiden an sich, sondern auch mit Ausgrenzung und Unverständnis auseinandersetzen. Anliegen der Ausstellung Dämonen & Neuronen ist es deshalb, Wissen über psychische Erkrankungen zu vermitteln und zur Diskussion anzuregen, um Berührungsängste und Vorurteile abzubauen sowie Verständnis und Akzeptanz zu schaffen. Die Ausstellung Dämonen & Neuronen lädt zu einer Reise ein, die vom Verständnis und der Behandlung psychischer Erkrankungen in verschiedenen Epochen, Kulturen und Religionen erzählt. Sie zeigt den langen Weg von der Besessenheit zum heutigen Verständnis psychischer Erkrankungen und deren Perspektiven. Ausgewählte Symptome, Diagnosen und Therapien werden aus der Sicht von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten vorgestellt. Das Besondere an der 150qm umfassenden Präsentation ist die Art der medialen Vermittlung durch Computersimulationen und Video- bzw. Audiobeiträgen. Dem Engagement der Selbsthilfeinitiative (SHI) STIMME für Psychiatrie Erfahrene ist es zu verdanken, dass die Wanderausstellung, die bereits in Brüssel, Magdeburg, Uchtspringe für Furore sorgte, ab Mai 2012 für drei Monate in Merseburg präsentiert wird. Die Ausstellung Dämonen & Neuronen steht unter der Schirmherrschaft von Herbert Grönemeyer. Der Veranstalter der Ausstellung ist das Paritätische Sozialwerk Behindertenhilfe. In Kooperation mit der SHI, dem Gesundheitsamt des Landkreises Saalekreis wird die außergewöhnliche Ausstellung für drei Monate im Carl-von-Basedow-Klinikum in Merseburg präsentiert. In diesem Zeitraum finden auch zahlreiche Begleitveranstaltungen für Psychiatrieerfahrene, Angehörige, Ärzte, Therapeuten und Interessierte statt. Die Ausstellungseröffnung erfolgt am 7. Mai um Uhr durch Landrat Frank Bannert, der als Schirmherr des Ausstellungsortes Merseburg fungiert. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei. Kontakt: psychiatrieausstellung@klinikum-saalekreis.de Telefon: 01 51/ Telefon: / Abwasserzweckverband Götschetal Einladung zur Verbandsversammlung 2/2012 des AZV Götschetal Ort: Gemeindeverwaltung Petersberg, Götschetalstraße 15, Petersberg, OT Wallwitz, Sitzungssaal Zeit: , 18:00 Uhr Einwohnerfragestunde Begrüßung Tagesordnung - öffentlicher Teil - 1. Eröffnung der Verbandsversammlung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 3. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung; Beschluss der Tagesordnung 4. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil 5. Bericht aus Geschäfts- und Betriebsführung 6. Jahresabschluss Information 7. Beratung und Beschlussfassung zur Fusion mit anderen Zweckverbänden 8. Beschluss zur Neufassung der Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung 9. Beratung und Beschluss zur Vermögensübernahme aus der Gemeinde Krosigk 10. Anfragen und Anregungen - nichtöffentlicher Teil Einwendung gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nichtöffentlicher Teil 12. Beschlüsse Vergabeentscheidungen zu Baumaßnahmen 13. Beschluss zur Kreditaufnahme 14. Vereinbarung zur Durchführung einer gemeinsamen Investition AZV/Gemeinde Petersberg 15. Rechtsangelegenheiten B. Depping Th. Herrmann Vorsitzende der Verbandsgeschäftsführer des Verbandsversammlung AZV Götschetal Mitteilung des Abwasserzweckverbandes Salza Information zur Durchführung der Fäkalschlammentsorgung im Verbandsgebiet des AZV Salza für das Jahr 2012 Dem Abwasserzweckverband Salza (AZV Salza) obliegt die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen und die Entsorgung von Fäkalabwasser aus abflusslosen Sammelgruben in dem zum Verbandsgebiet gehörenden, nachfolgend genannten, Städte und Gemeinden: 1. Goethestadt Bad Lauchstädt mit dem Ortsteil Delitz am Berge 2. Lutherstadt Eisleben mit den Ortsteilen - Hedersleben und Oberrißdorf 3. Salzatal mit den Ortsteilen - Beesenstedt, Naundorf, Schwittersdorf, Zörnitz - Bennstedt - Fienstedt

14 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 - Kloschwitz, Trebitz, Rumpin, Johannashall - Salzmünde, Schiepzig, Benkendorf, Quillschina, Gödewitz, Pfützthal, Neuragoczy - Schochwitz, Krimpe, Räther, Gorsleben, Wils - Zappendorf, Müllerdorf, Köllme 4. Schkopau mit dem Ortsteil Hohenweiden 5. Seegebiet Mansfelder Land mit den Ortsteilen - Neehausen, Elbitz, Volkmaritz, Dederstedt 6. Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen - Brachwitz, Friedrichsschwerz - Döblitz - Dobis, Dößel - Gimritz - Deutleben, Görbitz, Lettewitz, Neutz - Wettin, Mücheln, Zaschwitz 7. Teutschenthal Entsprechend 78 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit den der Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Salz in der jeweils gültigen Fassung ist jeder Eigentümer eines im Verbandsgebiet des AZV Salza liegenden Grundstücks verpflichtet, den auf seinem Grundstück anfallenden Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr und alles Fäkalabwasser aus abflusslosen Sammelgruben ausschließlich durch den AZV Salza oder durch ein durch ihn beauftragtes Entsorgungsunternehmen beseitigen zu lassen. Mit der Durchführung dieser Aufgabe hat der AZV Salza die Entsorgungsfirma Fehr Umwelt Ost GmbH, Äußere Radeweller Straße 5, Halle/S. beauftragt. Die Auswahl erfolgte nach einer durchgeführten Ausschreibung unter Berücksichtigung der kostengünstigsten Variante. Das vorgenannte Unternehmen hat nach Vorgabe des AZV Salza den Jahrestourenplan abzuarbeiten. Darin sind nachfolgend aufgeführte Entsorgungszeiträume für die jeweiligen Städte und Gemeinden vorgesehen. Ort Entleerungszeitraum Bennstedt, Langenbogen, Köllme bis Fienstedt bis Hedersleben, Oberrißdorf bis Neehausen, Dederstedt bis Elbitz, Volkmaritz bis Salzmünde, Benkendorf, Quillschina bis Gödewitz, Neuragozcy bis Pfützthal, Schiepzig bis Schochwitz, Gorsleben bis Krimpe, Räther, Wils bis Zappendorf, Müllerdorf bis Gimritz bis Döblitz bis Friedrichsschwerz bis Dößel bis Deutleben bis Brachwitz bis Görbitz, Wettin Schachtberg und div bis Schwittersdorf, Zörnitz bis Naundorf bis Rumpin bis Rattmannsdorf, Röpzig, Angersdorf bis Dornstedt Dornstedt - Baumaßnahme bedarfsgerecht Asendorf bis Steuden Etzdorf bis Teutschenthal mit den bis Ortsteilen Eisdorf und Bahnhof Holleben Zscherben Die terminliche Abstimmung zur Fäkalschlammentsorgung der Kleinkläranlage der Grundstücke ist entsprechend o. g. Tourenplanes vom Grundstückseigentümer mit dem verantwortlichen Mitarbeiter der Entsorgungsfirma Fehr Umwelt Ost GmbH, Telefon: (03 45) , wochentags in der Zeit von 6.00 Uhr bis Uhr direkt vorzunehmen. Die Abfuhr von Fäkalabwasser aus abflusslosen Sammelgruben ist terminlich, bei Bedarf unabhängig o. g. Entsorgungstermine, zu vereinbaren. Dem Entsorgungsunternehmen ist freier Zugang zu den Entwässerungsanlagen zu gewähren, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Sollte zum vorgesehenen Entsorgungszeitraum keine Abfuhr möglich sein oder in 2012 für Ihr Grundstück ein zentraler Anschluss an die öffentliche Verbandsanlage hergestellt werden, ist die rechtzeitige Information an das Entsorgungsunternehmen oder den AZV erforderlich. Als Nachweis der regelmäßigen Entsorgung wird ein Entsorgungsbegleitschein im Original übergeben, aus dem u. a. die entsorgte Menge hervorgeht. Der Begleitschein ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten zu unterschreiben und gilt als Abrechnungsgrundlage der entsorgten Fäkalschlammmenge bzw. Fäkalabwassermenge. Fragen zur Durchführung der regelmäßigen Fäkalschlammentsorgung und Abfuhr von Fäkalabwasser aus abflusslosen Sammelgruben, beantworten die Mitarbeiter des AZV Salza unter der Telefonnummer / Montag, Mittwoch, Donnerstag: Dienstag: Freitag: AZV Salza Uhr, Uhr Uhr, Uhr Uhr Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung Entsprechend der Festlegungen in den 52/54 und 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung, der Satzung des Verbandes 2 und 4 in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband Westliche Fuhne/Ziethe Peißen mit, dass in der Zeit vom 2. Juli bis zum 21. Dezember 2012 die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden. Die Unterhaltungsarbeiten führt der Verband mit eigenem Personalbestand durch. Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige die Grundstücke betritt, vorübergehend benutzt,...! Anlieger und Hinterlieger haben It. WG LSA ebenso zu dulden, dass der Aushub auf ihren Grundstücken eingeebnet wird, sofern es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt. Für Rückfragen und erforderliche Abstimmungen stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: - Herr Hendrich - Herr Hummel vom UHV Westliche Fuhne/Ziethe in Bernburg, OT Peißen, Tel / Peißen, D. Symalla D. Hendrich Verbandsvorsteher Geschäftsführer

15 Jahrgang Mai 2012 Nr. 5 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Informationen Stadt Wettin-Löbejün Veranstaltungskalender Mai 2012 Datum Beginn/Ort Veranstaltung Veranstalter Ortschaft Uhr/ Mühlentag Kulturverein Wettin e. V. Wettin Pögritzmühle Uhr/ Pfingstgottesdienst Templerorden Wettin Templerkapelle Juni 2012 Datum Beginn/Ort Veranstaltung Veranstalter Ortschaft Juni Sportplatz Benefiz Fußballspiel Förderverein Domnitzer Domnitz Neutz Kinderhaus Domnitz Kinderträume e. V. gegen SSV Neutz Sportplatz H.-D. Wallstein- FSV 1896 Nauendorf e. V. Nauendorf Gedenktunier Uhr/ Templersommer mit Wettin Templerkapelle Akki Schulz Jahre Frauenchor Frauenchor der VS Löbejün Löbejün Löbejün in Verbindung mit dem Heimatfest Jahre Heimatverein Heimatverein Löbejün e. V. Löbejün Löbejün Schützenanlage Stadtkönigsschießen Schützengilde Löbejün zum Heimatfest Löbejün 1699 e. V Sportplatz Amtsbergfest Rothenburger Amtsberg e. V. Rothenburg Uhr/ Templersommer Duo Wettin Templerkapelle SuSafran Akkordeon/Flöte Uhr/Nikolaikirche Mitmach - Musical Wettin nicht nur für Kinder Uhr/Nikolaikirche Festkonzert der Musikschule Carl-Loewe Wettin Musikschule Carl Loewe e. V./Förderverein NK Sommerfest Feuerwehr Döblitz Uhr/ Sommerfest Kirchengemeinde Gimritz Gimritz Kirche St. Georg Uhr/ Templersommer Wettin Templerkapelle Don t Go Slow Uhr/ Kirche Sommerkonzert Gesangsverein Nauendorf Nauendorf Kirche Nauendorf Dorffest Plötz-Kösselner Plötz Kultur- und Heimatfreunde Glück Auf e. V.

16 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 Nachruf Wir trauern um unseren langjährigen Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Löbejün Herrn Erhard Klein der am verstorben ist. Herr Klein gehörte zu den ersten Mitarbeitern des nach 1990 neu aufgebauten Bauhofes der Stadt Löbejün, dessen Persönlichkeit, Arbeit, Rat und Erfahrung sehr geschätzt waren. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen. Antje Klecar Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün Der Erfolg hat viele Eltern... (der Misserfolg ist ein Waisenkind.) Dieser Tage gibt es in unserer Gemeinde ein Kind mit zahlreichen Eltern zu bestaunen: Nach langem Warten und für viele Einzelne teuren Umwegen gibt es nun auch in den meisten kleineren Ortschaften den direkten Weg ins Internet via DSL. Dass wir so weit gekommen sind, ist nicht selbstverständlich. Ein Rückblick: Erst 2008/9 entschloss sich die Landesregierung, ein Förderprogramm zum Breitbandausbau im ländlichen Raum aufzulegen, nach langjährigen Klagen der dort siedelnden Unternehmen und Bürger über die Benachteiligung und dem offenkundigen Desinteresse kommerzieller Anbieter an diesem Marktsegment. Gemeindevertretungen im nördlichen Saalkreis reagierten in Anbetracht der Haushaltslage(n) insgesamt zurückhaltend bis ablehnend, in Dobis bekam ich die Antwort, dass kein Geld zur Kofinanzierung vorhanden sei, Internet sei eine private Sache. Mit Blick auf die Situation in verschiedenen Orten der künftigen Einheitsgemeinde regte ich eine Bürgerinitiative DSL an, die sich Anfang 2010 gründete, um dem Thema mehr politisches Gewicht zu verleihen. Parallel dazu zeichnete sich die Möglichkeit einer Kofinanzierung durch den Landkreis ab, die Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit abmilderte. Letztlich positionierten sich alle betroffenen Gemeinden für eine Beantragung der Förderung. Das Beantragungs- und Bewilligungsverfahren benötigte dann noch einmal viele Monate, ebenso die Ausführung durch das mit der Förderung unterstützte Unternehmen. Nun können wir die Anlaufschwierigkeiten hinter uns lassen und einen zeitgemäßen Internetzugang zu fairen Konditionen genießen. Zu den Förderbedingungen gehört, dass Sie als Endkunde/ Kundin Ihren Anbieter frei wählen können, der Anlageneigentümer muss anderen Unternehmen Zugang gewähren! Allen Eltern des Projektes einen herzlichen Dank, insbesondere auch jenen, die sich nach anfänglichem Zögern dafür gewinnen lassen haben. Lange auf dem Erfolg ausruhen werden wir uns nicht können. Die technische Entwicklung geht zum Glasfaseranschluss am Haus. In Großstädten hat der Ausbau schon begonnen. Ich habe im Stadtrat angeregt, dass wir vorsorglich bei Tiefbauarbeiten wie den Ortsnetzrekonstruktionen der Envia Leerrohre zu den Häusern verlegen sollten, damit wir auch in ein paar Jahren noch den Anschluss halten können. Bis jetzt ist die Unterstützung sehr zurückhaltend - raten Sie mal mit welcher Begründung... Ihr Stadtrat Christof Rupf Evangelische Kirchennachrichten Mai und Juni 2012 Durch Gottes Gnade bin ich, was ich bin. (1. Kor 15,10) Vor mir liegt ein blaues Buch. Meine Konfirmation steht darauf. Meine Eltern haben mir dieses Album 1995 geschenkt. Es erinnert mich an den Festtag, der nur meinetwegen gefeiert wurde. Ich schlage es auf und sehe mir die Fotos an. Im schwarzen Kleid stehe ich strahlend neben der Pfarrerin. In der Hand halte ich meine Konfirmationskerze und ein neues rotes Gesangbuch. Ich entdecke die Schrift einer Achtklässlerin und lese, welche Lieder wir im Gottesdienst gesungen haben und was es auf der Feier zu Essen gab. Lächeln muss ich, als ich die Glück- und Segenswünsche meiner Gäste lese. Die Konfirmation war mein erster großer Schritt ins Erwachsenenleben. Sie hat mich stark gemacht. Zum ersten Mal durfte ich laut sagen, auf welche Kraft ich im Leben setze und woran ich glaube: Durch Gottes Gnade bin ich, was sich bin. Bei der Konfirmation habe ich selbst Ja gesagt zu einem Leben mit Gott. Ich wollte als Christin leben, weil ich spürte: Gott behütet mich. Er lässt sein Angesicht über mir leuchten und ist mir gnädig. Er hält die Hand über mich, wenn es im Leben drunter und drüber geht. Am kommenden Pfingstsonntag feiern Jugendliche in unseren Kirchen im Saalekreis Konfirmation. Das ist ein Fest für unsere Gemeinden. Wir schmücken die Kirchen, stimmen die Orgeln und beten für die Mädchen und Jungen. Wir legen ihnen die Hände auf und segnen sie für ihren weiteren Lebensweg. Und wir singen fröhliche Lieder Gott zum Dank ich aus meinem roten Gesangbuch. Bleiben Sie behütet! Ihre Pfarrerin i. E. Maria Bartsch Termine für alle Kirchengemeinden Kinderzeltnacht im Pfarrgelände Gollma , Uhr bis nachmittags, Elternaktion ab Uhr, für Kinder der Klassen 1-6, Anmeldung bei Frau Kupke Ankündigung Kinderfreizeit vom 27. bis 31. August in Zehren bei Meißen Für Kinder der Klassen 1-6, Anmeldung bei Frau Kupke Konfirmanden: Wettin: , Uhr, Prüfung der Hauptkonfirmanden Dresden: , Konfirmandenfahrt nach Dresden, Einladungen und Informationen gesondert Junge Gemeinde: Wettin: , Uhr Konzerte/Veranstaltungen: Wettin: , Uhr, Kirche St. Nikolai, Konzert Kreismusikschule Carl Loewe, Klavierschüler und Gäste, Leitung: Uta Nowack Freier Eintritt, am Ausgang wird um eine Spende gebeten. Termine für den Evangelischen Pfarrbereich Wettin Wettin: , Uhr Konfirmations-Gd. mit Abm , Uhr mit Taufe und Kinder-Gd , Uhr Neutz: , Uhr Lettewitz: , Uhr

17 Jahrgang Mai 2012 Nr. 5 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Gimritz: , Uhr mit Abm , Uhr mit Kinder-Gd. und anschließendem Gemeindefest Rothenburg: , Uhr Diamantene/Goldene Konfirmation mit Abm , Uhr , Uhr Dobis: , Uhr mit Abm , Uhr Dößel: Brachwitz: Domnitz: , Uhr , Uhr mit Abm , Uhr , Uhr , Uhr mit Kinder-Gd und Abm , Uhr , Uhr Kinderpfarrhaus Wettin donnerstags, Uhr, für alle Kinder ab 5 Jahren, die gerne singen, Geschichten hören, basteln mit Frau Kupke Kindermittwoch in St. Nikolai Wettin: , Uhr, für alle Kita s der Region Kinderkirche Brachwitz , Uhr, für alle Kinder ab 5 Jahren im alten Pfarrhaus Gemeindenachmittage Wettin: , Uhr Rothenburg: , Uhr Brachwitz: , Uhr Domnitz: , Uhr Gesprächskreise Wettin -Themenabend: - Brachwitz: , Uhr Rothenburg: , Uhr Termine für die Evangelische Kirchengemeinde Schlettau Gottesdienst Nächster Gottesdienst in Schlettau Sonntag, 24. Juni 2012, 9.00 Uhr Gottesdienst zu Pfingsten in der Kirche St. Petri zu Löbejün Pfingstsonntag, 27. Mai 2012, Uhr mit Konfirmation Termine für den evangelischen Pfarrbereich Teicha, Nauendorf und Priester Monatsspruch Mai: Alles, was Gott geschaffen hat, ist gut, und nichts ist verwerflich, was mit Danksagung empfangen wird. (1. Timotheus 4,4) Monatsspruch Juni: Durch Gottes Gnade bin ich, was ich bin. (1.Kor. 15,10) Gottesdienste Immer sonntags Uhr in der evangelischen St.-Mauritius- Kirche in Teicha; am 3. So. im Monat in der evangelischen St.- Nicolai-Kirche in Sennewitz. Sonntag, Pfingstsonntag Uhr zentr. GD zur Konfirmation Gutenberg Montag, Pfingstmontag Uhr GD Nauendorf Sonntag, So. n. Trinitatis 9.00 Uhr GD Nauendorf Aufgrund der Erkrankung von Pfarrer Joram können sich Gottesdiensttermine ändern. Bitte achten Sie auch auf die Aushänge in Ihren Orten. Musik im Pfarrbereich Orgelreihe - ORGELplus - Sonnabend, 26. Mai, Uhr (immer am letzten Samstag im Monat) Orgelkonzert Sie sind herzlich eingeladen zu unserer Orgelreihe ORGELplus in die evangelische St.-Mauritius-Kirche in Teicha. Am 26. Mai um Uhr erklingt ein Orgelkonzert mit Manfred Schwendner aus Halle. - der Eintritt ist frei -; am Ausgang bitten wir um eine Spende Konzert in der Kirche Gutenberg Wir möchten herzlich eingeladen zum Chorkonzert am 1. Juni um Uhr in die Kirche Gutenberg. Unter der Leitung von Oliver Burse singt der Chor Collegium Vocale aus Halle. Posaunenchor im Gemeindehaus in Sennewitz, jeden Dienstag um Uhr. Kirchenchor im Gemeindezentrum Teicha, jeden Montag um Uhr. Mit-Mach-Tanz mit Frau Alexa Engelke ( / ) am 25. Mai und am 22. Juni, um Uhr, Im alten Dorf 6, in Sennewitz Kinder in der Kirche Herzliche Einladung zum Kinderpfarrhaus, wie immer in Teicha, dienstags ab Uhr, (Kaffee, Andacht, Thema, Basteln, Spiele... Flötenkreise) Konfirmanden Die nächsten Konfirmandentage finden statt: Mai zur Konfirmandenprüfung in Wettin um Uhr Mai Konfirmation in Gutenberg um Uhr Alle Gäste, die Gemeindekirchenräte und Mitglieder unserer Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen. Junge Gemeinde Die Junge Gemeinde trifft sich mit den Konfirmierten der vergangenen Jahre immer am letzten Donnerstag im Monat, Uhr, im Pfarrhaus Wettin: Also wieder am 31. Mai! Wir essen zusammen Abendbrot, erzählen über Gott und die Welt, tauschen Buch- und Filmtipps aus und überlegen jedes Mal aufs neue, was unser nächstes Thema sein sollte. Jeder und jede ist herzlich willkommen. Wenn Bedarf an einer Fahrgemeinschaft besteht, bitte im Pfarramt Teicha melden. Johannisfest Leider wird es in diesem Jahr kein Johannisfest in Sylbitz geben. Termine für die Evangelische Kirchengemeinde Löbejün Gottesdienste Pfingstsonntag, 27. Mai 2012, 10 Uhr in der Stadtkirche St. Petri Abendmahlsgottesdienst mit KONFIRMATION/Orgel: Jaroslawa Nikulina Sonntag, den 17. Juni 2012, 10 Uhr in der Stadtkirche St. Petri/Orgel: Gernot Keyßer Kindernachmittag 20. Juni 2012 Alle Kinder sind am Mittwoch, dem 20. Juni 2012, Uhr ganz herzlich ins Löbejüner Pfarrhaus zum Kindernachmittag eingeladen. Frauenkreis Der Frauenkreis trifft sich am Mittwoch, dem 13. Juni 2012, Uhr im Löbejüner Pfarrhaus zum gemeinsamen Nachmittag. Herzliche Einladung!

18 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 Gemeindefest am 7. Juli 2012 (Vorankündigung!) Auch in diesem Jahr feiern wir im Pfarrgarten mit Groß und Klein ein Sommerfest. Am Samstag, dem werden wir um 14 Uhr mit einem Familiengottesdienst in der Stadtkirche St. Petri beginnen. Anschließend sind Sie in den Pfarrgarten und das Pfarrhaus eingeladen. Wir freuen uns schon! Bürozeit Das Pfarrbüro in Löbejün ist von Dienstag bis Donnerstag von 9.00 bis Uhr durch Frau Grunert besetzt. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter oder per pfarramtloebejuen@web.de. Frau Bartsch hat jeden Mittwoch von Uhr bis Uhr Sprechstunde und nach Vereinbarung. Vom 29. bis 31. Mai 2012 ist Frau Bartsch auf einer Weiterbildung. Am Mittwoch, dem 30. Mai 2012 findet keine Sprechstunde statt. Sie erreichen Frau Bartsch per Pfrn.MariaBartsch@gmx.de, telefonisch ist sie zu erreichen unter: 03 45/ Neues aus der Kirchengemeinde - Konfirmation in Löbejün Am Pfingstsonntag findet seit mehr als 7 Jahren wieder eine Konfirmation in unserer Stadtkirche statt. 10 Uhr werden unter Orgelklängen eine 14-jährige Löbejünerin und ein 14-jähriger Löbejüner gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat feierlich in die Kirche einziehen. Die beiden haben zwei Jahre lang am monatlichen Konfirmandensamstag teilgenommen. Dort sind sie mit ca. 30 weiteren Konfis der Region über Gott und die Welt ins Gespräch gekommen, haben an Freizeiten und Tagesausflügen teilgenommen. Pfingstsonntag werden sie im Gottesdienst gesegnet. Sie sagen selbst Ja zu einem Leben mit Gott. Die ganze Kirchengemeinde freut sich sehr auf dieses Ereignis und wünscht den beiden Konfirmanden alles erdenklich Gute und Gottes Segen zu ihrer Konfirmation. Mögen sie sich auf all ihren Wegen von Gott getragen und geschützt fühlen und ihre Kirche jederzeit als ein offenes Haus erfahren! Katholische Gemeinden St. Josef Löbejün und St. Petrus Wettin Pfr. Magnus Koschig Gütchenstraße Halle/Saale - Fax 03 45/ Dreifaltigkeitssonntag Samstag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbejün Sonntag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Wettin Uhr Heilige Messe in Ostrau Fronleichnam Donnerstag, Uhr Heilige Messe in Dölau mit anschließender Prozession 10. Sonntag im Jahreskreis Samstag, Uhr Heilige Messe in Wettin Sonntag, Uhr Fronleichnamsfeier der Stadt Halle in Dreieinigkeit Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Wort-Gottes-Feier in Ostrau 11. Sonntag im Jahreskreis Samstag, Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Heilige Messe in Ostrau Sonntag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Wettin Hochfest der Geburt Johannes des Täufers Sonntag, Uhr Heilige Messe in Wettin Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbejün Uhr Heilige Messe in Ostrau Die nächsten Seniorentreffen sind am ab Uhr in Löbejün und am ab Uhr in Ostrau. Die Senioren aus Wettin sind zur Fronleichnamsfeier nach Dölau am eingeladen. Ich fahre gern Zug, denn ich genieße es, passiv zu sein und dabei aktiv die Vergänglichkeit des Lebens zu spüren; aus dem Fenster zu schauen und dabei den Gedanken freien Raum zu geben. In den Weiten des Universums ist unsere Erde wahrscheinlich nicht einmal so groß wie ein Staubkorn, und in der Geschichte dieses winzigen Planeten ist das Leben eines Menschen so unbedeutend wie ein Windhauch. Und doch ist jeder Mensch einmalig. Kein Fingerabdruck wiederholt sich, keiner sieht die Felder und Ortschaft so, wie ich sie gerade in diesem Moment meiner Reise betrachte. Auf der einen Seite macht mich dies demütig: Nimm dich nicht so wichtig; tu nicht so, als müsste sich alles um dich drehen!. Auf der anderen staune ich über alles, denn für mich ist diese Welt, ist mein Leben und auch das Leben jedes einzelnen Menschen kein Zufall. Egal, ob sich einer groß dünkt, Macht hat oder Ansehen genießt - auch sie sind, wie wir alle, nur Staubkörner. Egal, ob einer sich für unwichtig hält und glaubt, nichts zu können oder nichts zu leisten, wir alle sind einmalig und unendlich wertvoll, denn wir sind von Gott gewollt und geliebt. Mag mein Leben auch wie der Zug dahinrasen, nichts war umsonst, nichts geht verloren, alles hat seinen Platz im Plan Gottes. Und so wünsche ich Ihnen, aber auch mir, Dankbarkeit für jeden Tag des Lebens; etwas Demut und v.a. Gelassenheit, um sich im Vielerlei des Alltags nicht zu verlieren. Gottes Segen Pfarrer Magnus Koschig Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis Nachts sind alle Kirchen auf Hallesche Nacht der Kirchen am Samstag, 18. August 2012 Einladung zum Leben: Träume und Wege. [Halle]: Mittlerweile zum zwölften Mal laden die Kirchen und Gotteshäuser von Halle (Saale) und der umliegenden Gemeinden zu einer erlebnisreichen Sommernacht ein. Wenn pünktlich um 20 Uhr die Glocken der Region in und um die Saalestadt ertönen, erwartet die Besucherinnen und Besucher der Nacht der Kirchen wiederum eine immense Vielfalt an Aktivitäten. Musikalische und filmische Aufführungen zählen ebenso mit dazu wie Gottesdienste, Andachten, Ausstellungen, Führungen, Turmbesteigungen etc. Nicht zuletzt finden in dieser Mannigfaltigkeit an Angeboten auch Momente der Stille und Besinnung ihren verdienten Platz. Veranstaltet wird die Nacht der Kirchen von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Halle (ACK Halle). Aber auch in diesem Jahr sind wieder Sakralgebäude unterschiedlichster Konfessionen zu bewundern. So öffnen evangelische, katholische, russisch-orthodoxe, jüdische, die armenische sowie freikirchliche Gemeinden ihre Türen für die Besucherinnen und Besucher. Neben den großen innerstädtischen Kirchen locken auch kleinere, oft unentdeckte und sehr alte Dorfkirchen an den Stadtrand und in einige Saalkreisgemeinden. Die diesjährige 12. Hallesche Nacht der Kirchen steht unter dem Motto Einladung zum Leben: Träume und Wege.

19 Jahrgang Mai 2012 Nr. 5 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Was wurde aus meinen Träumen? Wo führte mich mein Weg hin? Welche Wege hält das Leben noch für mich bereit? Und woher nehme ich die Kraft Träume zu verwirklichen oder unerfüllte Träume als wichtigen Bestandteil des Lebens zu akzeptieren? Die Nacht der Kirchen möchte den Menschen Raum geben, innezuhalten, den Blick auf das eigene Dasein zu lenken und gemeinschaftlich das Leben zu feiern. Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist kostenfrei. Auch in diesem Jahr wird der Rotary-Club Halle/Saale wieder im Rahmen der Nacht der Kirchen dazu aufrufen, die Möglichkeit zur Knochenmarktypisierung zu nutzen. Spendewillige können sich einer ambulanten Blutabnahme unterziehen - nur 10 ml Blut sind dafür nötig. Die erste allesche Nacht der Kirchen fand übrigens 2001 im Rahmen des kulturellen Themenjahrs 2001, dem Jahr der Religionen, statt. Über das diesjährige Gesamtprogramm informieren wir Sie in einer weiteren Pressemeldung im Mai. Anleinpflicht für Hunde Die Jägerschaft Merseburg e. V. weist darauf hin, dass Hunde in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli im Feld und im Wald nicht frei laufen dürfen, sondern an der Leine zu führen sind. Geregelt ist dieser Umstand im Feld- und Forstordnungsgesetz vom 16. April 1997 des Landes Sachsen Anhalt. Konkret heißt es im 10 Absatz 2: Es ist verboten, Hunde und Hauskatzen in Feld oder Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen. Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. Juli anzuleinen. Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizeioder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. Der Grund dafür ist die Brut- und Setzzeit des Wildes bzw. der frei lebenden Tiere, die in diesen Zeitraum fällt. Es soll vermieden werden, dass Jungtiere aufgeschreckt oder vom Muttertier getrennt werden und so die Aufzucht gestört wird. Sollten Jungtiere trotzdem gefunden werden, dürfen diese keinesfalls angefasst oder gestreichelt werden. Sie verharren in einer Art Starre an ihrem Platz und könnten so leicht aufgenommen werden. Besonders bei Rehkitzen ist das der Fall. Diese Tiere werden aber von der Ricke nicht wieder angenommen und müssen qualvoll verhungern weil sie nicht mehr gesäugt werden. Da die Hundebesitzer sicherlich auch Tierfreunde sind wird darum gebeten die Vierbeiner beim Auslauf in der Natur für diesen Zeitraum an der Leine zu führen. In einigen Fällen dient dieser Umstand auch dem Schutz des Hundes und seines Besitzers. Denn wenn dieser im dichten Gestrüpp oder Unterholz auf eine Bache mit Frischlingen trifft, kann das für Bello manchmal tödlich sein. Die Bache verteidigt ihre Frischlinge gegen jeden Angreifer. So etwas muss man nicht provozieren und Schwarzwild ist auch in unserem Landkreis keine Seltenheit mehr. Übrigens können Ordnungswidrigkeiten laut Feld- und Forstordnungsgesetz mit Geldbußen bis EUR geahndet werden. Deutsches Rotes Kreuz Freitag, den von Uhr bis Uhr in der Grundschule Nauendorf. Termine und Infos oder DRK.de Neues aus den Brachwitzer Alpen - Diesmal vom Ortsbürgermeister Liebe Einwohnerinnen und Einwohner in Brachwitz und Friedrichsschwerz, es sind zwar noch nicht ganz einhundert Tage, seit dem ich das Amt des Ortsbürgermeisters übernommen habe, doch gestatten Sie mir dennoch ein Resümee dieser sehr aufregenden und auch für meine Familie und mich sehr stressigen Zeit. Deshalb möchte ich an dieser Stelle zu allererst meiner Frau und meinen Kindern, aber auch meinen Eltern ganz herzlich danken, die mir den Rücken freigehalten haben, um für Sie und für unsere Ortschaften so gut wie möglich diese Aufgabe erfüllen zu können. Insgesamt wurden die letzten 5 Monate von den Ereignissen in unserer Domäne bzw. dem Kindergarten dominiert. Da galt es, schnell Ideen zu entwickeln, die den Fortbestand unserer Kindertagesstätte sichern, aber auch Möglichkeiten bieten, das soziale, kulturelle und Vereinsleben in Brachwitz zu erhalten. Mit dem positiven Stadtratsbeschluss im Januar konnten die Bürgermeisterin und Stadtverwaltung sowie Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister sehr zügig die nächsten Schritte, nämlich Bauplanung, Fördermittelanträge sowie Information und Diskussion mit den Ämtern und Behörden umsetzen. Natürlich wurde auch über jeden Projektstand im Ortschaftsrat, Stadtrat und seinen Ausschüssen regelmäßig informiert, sodass immer alle Beteiligten auf dem gleichen Stand sein können. Ich denke, hier haben wir sehr positiv zeigen können, wie Kommunalpolitik gut funktioniert. Gerade aber diese Vorbereitungszeit der Bauplanung und der Beantragung von Fördermitteln ist nicht einfach. Als Ortsbürgermeister ist man dazu ständig unterwegs, nicht nur bei den Stadtrats- und Ausschusssitzungen (viermal im Monat), auch die Besprechungen mit dem Architekten, die Präsentation des Projektes bei den Fördermittelgebern, die Beratung und Diskussion dazu mit Verantwortlichen beim Saalekreis und beim Land sowie die Abarbeitung von Checklisten, Förderhandbüchern und Konzepterstellung fordern hier viel vom Ehrenamt und meiner Familie. Daneben sind Ortsbürgermeister aber eben auch für das laufende Geschäft in der Gemeinde zuständig. Da gibt es z. B. Baustellen, die überwacht werden müssen (vielen Dank an meine Ortschaftsratskollegen, die an den Bauberatungen teilnehmen konnten). Hier nutzte ich im April die Möglichkeit, alle Straßen des Dorfes gemeinsam mit der Bauüberwachung zu begehen, um mir so ein eigenes Bild zu machen. Da gibt es Ihre Anträge (auch wenn Sie direkt an die Stadt gehen), die genehmigt werden müssen, da gibt es Briefe und Anfragen von Ihnen, die geklärt werden müssen. In der Sitzung am 10. Mai beriet dann der Ortschaftsrat über den Haushalt und damit das Geld für unsere Ortschaft, also z. B. für die pädagogische Arbeit im Kindergarten, für die Baumaßnahmen an der Domäne und Straßen, für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren. Aber auch erfreuliche Dinge füllen die Freizeit eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters. Kürzlich z. B. durfte ich zu einer Diamantenen Hochzeit gratulieren. So schön es ist, dass unsere Domäne dem Dorf erhalten bleibt, für die Vereinsarbeit bedeutete dies eine enorme Einschränkung, da diese ja aktuell nicht nutzbar ist. Zwar haben wir mit dem Gemeindeamt inzwischen eine Zwischenlösung auf engstem Raum finden können, wo die Sportgruppen, der Rentnerclub, der Brachwitzer Alpen e. V. und jetzt sogar die Tischtennisspieler Räumlichkeiten finden konnten, aber seit Mai benötigen wir eben auch die Turnhalle als Stellmöglichkeit für die Möbel und das Inventar aus der Domäne. Dies war notwendig geworden, da im gesamten Domänengebäude der Strom, Wasser und Ab-

20 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2012 Jahrgang 2 wasser abgestellt werden musste und Freiraum zu schaffen war. Wir bitten dafür um das Verständnis aller Bürger. Durch diese Maßnahme musste leider auch das 3. Familien- und Sportfest des Vereins Brachwitzer Alpen e. V. abgesagt werden, da Sicherheit nun mal vorgeht und bspw. ohne vernünftige Sanitäranlagen einfach Hygiene- und Sicherheitsbedenken bestehen. Auch dafür können wir nur auf Ihr Verständnis hoffen. Trotzdem lassen sich alle ehrenamtlich Engagierten nicht unterkriegen und das ist gut so. Im Gemeindeamt wird Sport getrieben und sich zum Vereinsnachmittag getroffen. Der Tanz in den Mai der FFw in Friedrichsscherz war wieder einmal gelungen, die Bürgerinitiative Friedrichsschwerz plant ein Fest zum 300. Geburtstag Friedrichs des Großen und der BCC ist engagiert, schließlich gilt es, ein neues Domizil zu schaffen und trotzdem auch karnevalistische Vereinsarbeit zu leisten. Auch das Projekt des Brachwitzer Alpen e. V. am Platz der Jugend nimmt Gestalt an, seit dem dank Lotto und EnviaM die Finanzierung ein wenig besser gesichert ist. Ich wohne gern hier in Brachwitz und hoffe, dass ich als Ihr Ortsbürgermeister von Brachwitz und Friedrichsschwerz dazu beitragen kann, dass Sie und unsere Kinder es auch tun. Ihr Jan Richter Ein Einblick wie die Saalepiraten spielend die Welt entdecken Was du mir sagst, vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich. (Konfuzius) Durch ein Vielseitiges Angebot in der Kita Saalepiraten in Brachwitz, haben die Kinder die Möglichkeit, ihren Interessen und Entwicklungsstand entsprechend, sich Angebote auszusuchen und diese selbst aktiv zu gestallen. Dadurch werden die Kompetenzen entwickelt und das eigene Handeln befähigt die Kinder dazu, die gemachten Erfahrungen auf andere Situationen zu übertragen. Wir wollen einen kurzen Einblick in die Angebotsvielfalt geben. Energieprojekt Herzlichen Glückwunsch am Herrn Rodolf Kraus zum 73. Geburtstag am Frau Liane Schreiber zum 80. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Frau Anneliese Eisner zum 78. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Frau Waltraud Auerbach zum 81. Geburtstag am Herrn Klaus Ciesielski zum 71. Geburtstag am Herrn Rüdiger Zinner zum 71. Geburtstag am Frau Gerda Fürstner zum 76. Geburtstag am Frau Elke Elsner zum 73. Geburtstag am Frau Frieda Schmidt zum 85. Geburtstag am Frau Renate Körner zum 77. Geburtstag Erfahren das die Welt von Menschen gestaltet und verändert wird Kinder sollten so früh wie möglich Kontakt mit dem Thema Energie und umweltschonendes Verhalten einüben. Im späteren Leben wird es schwieriger alte Gewohnheiten abzulegen. Es ist nicht so einfach, den Kindern Energiesparen näher zu bringen. Herausgeber: Druck und Verlag: Verantw. für den amtlichen Teil: Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1; Wettin-Löbejün, OT Löbejün Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, ( ) , Fax: ( ) , Fax-Redaktion: ( ) Frau Antje Klecar; Bürgermeisterin IMPRESSUM Verantw. für die Stadt Wettin-Löbejün: Frau Antje Klecar Telefon: Telefax: buergermeisteramt@mail-wl.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Anzeigenannahme: Zustellung: Erscheinung: Frau Worofka Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Geschäftsstelle Leuna, Rudolf- Breitscheid-Straße 11, Leuna Frau Ilona Friedrich, Telefon: / , Telefax: / , Funk: / kostenlos an alle Haushalte der Stadt Wettin-Löbejün in der Regel 1 x im Monat

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