Haushaltsnahe Dienstleistungen
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- Leopold Otto
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1 Mandanten- Informationsservice Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Privathaushalten Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung. Seite 1
2 Die gesetzliche Grundlage Haushaltsnahe Dienstleistungen in Wohnungseigentum und Miete Der Gesetzgeber bereits am das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verabschiedet, welches am in Kraft getreten ist. Die große Koalition hatte zur Jahreswende 2008/2009 beschlossen, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Privathaushalten nach 35a EStG von 600 Euro mit Wirkung zum auf Euro zu verdoppeln. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Erörterung für die Anwendung des 35a EStG für die Geltendmachung eines Steuerabzugs bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 3. November 2006, IV C 4 - S 2296b - 60/06). Seite 2
3 Die Steuervorteile im Überblick Im Bereich der Immobilienverwaltung sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Rechts- 35 Abs. 1 Satz 1 35 Abs. 2 Satz 1 35 Abs. 2 Satz 2 vorschrift Nr. 1 EStG EStG EStG Minijobs haushaltsnahe Handwerker- Dienstleistung leistungen Art Geringfügige Dienstleistung Handwerker- Beschäftigung durch leistungen (Minijob - im Sinne des Selbstständige 8a SGB IV) Höhe 20% 20% 20% der Aufwendungen, der Aufwendungen, der Aufwendungen, ohne max. 510,-- max ,-- Material max ,-- Voraus- Aufwendung für die Aufwendungen für Aufwendungen für setzung Dienstleistung Arbeitsleistung sowie Arbeitsleistung sowie Fahrtkosten Fahrtkosten Die Steuerermäßigung kann für alle drei Arten von haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu einem Maximalbetrag von Euro kombiniert werden. Seite 3
4 Beispiele Handwerksarbeiten Arbeiten an Dach, Fassade, Garage o. ä. Arbeiten an Innen- & Außenwänden Reparatur und Austausch von Fenstern & Türen Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern (innen & außen), Heizkörpern- & Heizungsrohren, Wandschränken usw. Reparatur & Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppich, Fliesen, Parkett) Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- & Wasserinstallation Modernisierung & Austausch einer Einbauküche Modernisierung des Badezimmers Reparatur & Wartung von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Computer, Fernseher) Pflasterarbeiten auf dem Grundstück Maßnahmen der Gartengestaltung Hausanschlüsse z. B. für Fernsehen (nur Zuleitung zu Haus oder Wohnung) Dienstleistungen Reinigungs- und ähnliche Arbeiten im Haushalt wie Waschen, Putzen, Fensterputzen, Schneebeseitigung, Straßen- & Hofreinigung Schönheitsreparaturen, Ausbesserungsarbeiten (nur bis 2005, ab 2006 gehören solche Arbeiten zu den Handwerkerleistungen) Gartenpflegearbeiten wie z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden, Baumschnitt Kosten eines privaten Umzugs Pflege von Angehörigen (hier kann sich der Steuerabzug auf EUR erhöhen) Seite 4
5 WEG-Bereich Bedeutung für Wohnungseigentum Eigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften können, sofern die Voraussetzungen gem. 35a EStG erfüllt sind, den Steuerabzug bei den Sonderausgaben geltend gemacht machen, sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft Arbeitgeber des Beschäftigten bzw. Auftraggeber einer haushaltsnahen Dienstleistung ist. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein: in der Hausgeldabrechnung müssen die im Kalenderjahr unbar gezahlten Beträge nach den begünstigten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und ~Dienstleistungen jeweils gesondert aufgeführt sein, der Anteil von steuerbegünstigten Kosten (Lohn- und Fahrtkosten) muss ausgewiesen sein, der Anteil des einzelnen Eigentümers anhand seines individuellen Beteiligungsverhältnisses (z. B. Miteigentumsanteile) aufgeführt ist. Seite 5
6 WEG-Bereich Bedeutung für Wohnungseigentum Ist ein Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestellt, so ist der Nachweis durch eine Bescheinigung des Verwalters über den Anteil des jeweiligen Eigentümers zu führen. Die Bescheinigung des Verwalters ersetzt dabei den ansonsten erforderlichen Nachweis durch Vorlage der Rechnung sowie des Belegs über die Zahlung der Aufwendungen auf ein Konto des Leistungserbringers. Ferner zu beachten ist, dass ausschließlich eine Zahlung der Aufwendungen auf ein Konto des Leistungserbringers infrage kommt, da andernfalls die steuerliche Absetzbarkeit entfällt ( 35 Abs. 2 S. 6 EStG). Seite 6
7 Wohnraummiete Bedeutung für Wohnraummiete In seinem Anwendungsschreiben zu 35a EStG vom dehnt das Bundesfinanzministerium (BFM) die Anwendbarkeit des Steuerabzugs für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse ausdrücklich auf Mietverhältnisse aus. Demnach kann der Mieter die Steuerermäßigung des 35a EStG in Anspruch nehmen, sofern er im Rahmen der von ihm an den Vermieter zu zahlenden Betriebskosten Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen entrichtet und diese in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen oder durch gesonderte Bescheinigung des Vermieters oder seines Verwalters nachgewiesen werden. Das zuvor zum Wohnungseigentum (Hausgeldabrechnung / Bescheinigung) Gesagte ist auch auf die wohnungs-mietrechtliche Betriebskostenabrechnung anzuwenden. Seite 7
8 Wohnraummiete Die steuerbegünstigten Betriebskosten Gemäß 35a Abs. 1 Nr. 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 EStG sind bei folgenden Betriebskostenarten - je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses - Steuerermäßigungen möglich: Kosten des Betriebs der zentralen Heizungs-/ Warmwasserversorgungsanlage (z. B. Wartungskosten), Kosten der Wasserversorgung (z. B. Wartungskosten für eine Druckerhöhungsanlage- oder Entkalkungsanlage), Entwässerungskosten (Kosten der Wartung von abflußlosen Gruben, Kleinkläranlagen, Pumpen), Kosten des Aufzugs (Wartung), Kosten der Schornsteinreinigung, Kosten der Straßenreinigung, sofern es sich nicht um Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung (Straßenreinigungsgebührensatzung) handelt, Kosten des Hausmeisters, Kosten der Gartenpflege, Kosten der Mülltrennung, sonstige Betriebskosten (z. B. Wartung RWA-Anlage, Feuerlöscher, Dachrinnenreinigung). Seite 8
9 Allgemeine Hinweise Die Handwerksarbeiten der vorangegangenen Übersicht sind begünstigt, unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Liegen hingegen bei einer Kostenart verschiedene Dienstleistungsverhältnisse vor, da beispielsweise mehrere Handwerker beauftragt wurden, so sind im Rahmen der Hausgeldabrechnung bzw. der gesonderten Bescheinigung wahrscheinlich die einzelnen Vertragsverhältnisse gesondert aufzuführen (z. B. Malermeister M - Lohnanteil 534,00, Elektriker E - Lohnanteil 156,00 usw.). Seite 9
10 Die steuerbegünstigten Betriebskosten Ob Eichkosten oder die Kosten der Verteilung der Heiz-/ Warmwasserund Kaltwasserkosten steuerbegünstigt sind, erscheint fraglich, da diese Leistungen nicht innerhalb des Haushalts erbracht werden. Soweit die Verbrauchserfassungsgeräte angemietet sind, dürfte es sich nicht um eine Dienstleistung / Handwerkerleistung im Sinne von 35a Abs. 2 Satz 1 EStG handeln. Ausführliche Darstellung zu diesem Thema: ZMR 5/2007, S. 337 ff, RA Carsten Ludley, Haushaltnahe Dienst- und Handwerkerleistungen und deren Auswirkung auf Betriebskostenabrechnungen und Jahresabrechnungen. Seite 10
11 Ihr realer Erfolg ist unsere schönste Motivation! Herausgeber mhi management GmbH Peterstraße Düren Geschäftsführung: Michael Hommelsheim Bildnachweise & Digital Vision Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung. Seite 11
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen Mandanteninformation Erstellt von: Michael Hommelsheim, c/o Düren Binsfelder Straße 298 52351 Düren Fon (0 24 21) 9 77 5-0 Fax 9 77 5-33 m.hommelsheim@immobilien-center-dueren.de
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