Gemeinsames Raumordnungskonzept. Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) - Teil 1

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1 Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) - Teil 1 Auftraggeber: Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin - Brandenburg Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft INFRASTRUKTUR & UMWELT, Prof. Böhm und Partner B.&S.U. Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt mbh Potsdam/Berlin, Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 1

2 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 6 1 Fachlicher Kontext für das GRK Energie und Klima für Berlin und Brandenburg Vergleich der Energiebilanzen für Berlin und Brandenburg Energie- und klimapolitische Zielstellungen der Länder Berlin und Brandenburg Berliner Perspektive Brandenburger Perspektive Grundsätzliche Raumnutzungskonflikte und Synergien zwischen Berlin und Brandenburg? 18 2 Raumordnerische Handlungsfelder zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel - Überblick Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Planungsebenen, formale und informelle raumordnerische Instrumente 25 3 Raumordnerische Handlungsfelder zum Klimaschutz Erneuerbare Energien Windenergie Solarenergie Erzeugung von Solarenergie in Berlin Erzeugung von Solarenergie in Brandenburg Bioenergie Erzeugung von Biomasse in Brandenburg Biomassebedarf in Berlin 35 4 Raumordnerische Handlungsfelder zur Klimaanpassung Hitze und Bioklima Hochwasserschutz Wasserhaushalt und Grundwasser Weitere Felder 46 Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 2

3 5 Raumordnerische Handlungserfordernisse - Bausteine eines Gemeinsamen Raumordnungskonzeptes Energie und Klima (GRK) Einordnung des Gemeinsamen Raumordnungskonzeptes Energie und Klima (GRK) Raumordnerische Handlungserfordernisse in Berlin und Brandenburg Inhaltliche Vertiefungen Kommunikation 52 6 Zusammenfassung und Empfehlungen 54 7 Literaturverzeichnis 57 8 Verzeichnis der Endnoten 67 Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 3

4 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1: Primär- und Endenergieverbrauch in Berlin und Brandenburg Abb. 2: CO 2 -Emissionen nach Quellen- und Verursacherbilanz in Berlin und Brandenburg Abb. 3: Anteil erneuerbarer Energieträger am PEV seit 1990 in Berlin und Brandenburg in % 13 Abb. 4: Primärenergieverbrauch erneuerbarer Energieträger 2007 in Berlin und Brandenburg in TJ 13 Abb. 5: CO 2 Einsparziele und erreichte Einsparung in Berlin und Brandenburg 14 Abb. 6: Stromerzeugung in Berlin aus erneuerbaren Energien in den Szenarien Abb. 7: Wärmebereitstellung in Berlin aus erneuerbaren Energien in den Szenarien 2020 in Berlin 16 Abb. 8: Ausbaupfad erneuerbare Energien in Brandenburg in PJ 16 Abb. 9: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) 22 Abb. 10: Vulnerabilität deutscher Regionen 23 Abb. 11: Darstellung der raumordnerischen Relevanz möglicher Wirkfolgen des Klimawandels 24 Abb. 12: Handlungsfeld Klimaschutz / Erneuerbare Energien Beispiele für Raumansprüche 29 Abb. 13: Flächen für Biomasseanbau in Brandenburg (Bezugsjahr 2007) 34 Abb. 14: Bewertung von Flächen mit prioritärem Handlungsbedarf 38 Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 4

5 Abb. 15: Bioklimatisch ungünstige Siedlungsbereiche / Nachtsituation 40 Abb. 16: Handlungsfeld Hochwasserschutz 41 Abb. 17: "Hochwassergeneigte Gewässer" (nach 31b Abs.2 WHG, alte Fassung) 43 Abb. 18: Handlungsfelder Boden und Gewässer 45 Abb. 19: Installierte Leistungen Windenergie ( ), Solarenergie ( ) und Energie aus Biogasanlagen ( ) in Berlin und Brandenburg 51 Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 5

6 Einleitung Die Sicherung einer zukunftsfähigen Energieversorgung und die Umsetzung eines wirksamen Klimaschutzes sowie die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel stellen die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg vor gemeinsame Herausforderungen. Die Auswirkungen des Klimawandels kennen keine administrativen Grenzen, aber es gibt Besonderheiten. Während Berlin in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel vor allem als Siedlungsgebiet betroffen ist und hier entsprechende Maßnahmen für ein verbessertes Stadtklima zu ergreifen sind, liegen die Handlungsfelder in Brandenburg in erster Linie in den Bereichen Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft. Was den Klimaschutz bzw. den Energiesektor betrifft, ist Berlin sicherlich zunächst ein großer Verbraucher, dem nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Energieerzeugung insbesondere aus erneuerbaren Ressourcen zu Verfügung stehen. Daher ist hier verstärkt auf eine Senkung des Energieverbrauches und auf eine Steigerung der Energieeffizienz abzuheben. Auf der anderen Seite wird in Brandenburg erheblich mehr Energie erzeugt, als hier verbraucht wird und auch die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien erscheinen aufgrund großer Fläche und geringer Besiedlungsdichte zunächst vielversprechend. Auch notwendige Anpassungen an die Folgen des Klimawandels, sei es im Handlungsfeld Hitze/Bioklima, das vor allem im Agglomerationsraum Berlin von wesentlicher Bedeutung ist, oder im Handlungsfeld Wasserhaushalt/Hochwasserschutz, sind ebenfalls gemeinsame Herausforderungen. Aus diesen offenkundigen Zusammenhängen heraus erscheint die Gesamtschau für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, die nicht an den Verwaltungsgrenzen des jeweiligen Landes Halt macht, besonders sinnvoll. Beide Länder haben bereits unabhängig voneinander energie- und klimapolitische Strategien und Maßnahmen erarbeitet bzw. entwickeln diese fort. Dabei verfolgen Berlin und Brandenburg eine Vielzahl gemeinsamer Ziele, insbesondere die Sicherung einer klimaverträglichen Energieversorgung, die Senkung der CO 2 -Emissionen durch Erhöhung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Anpassung der Kulturlandschaften an die Folgen des Klimawandels. Die Umsetzung dieser Ziele führt zu spezifischen, z.t. auch widerstreitenden Nutzungsansprüchen an den Raum. Hier ist die Raumordnung als übergeord- Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 6

7 nete Planungsebene gefragt: sie trägt dazu bei, die erforderliche räumliche Vorsorge zu treffen, mögliche Nutzungskonflikte im Raum aufzuzeigen und geeignete Lösungen anzubieten. Die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg erarbeitet als Beitrag der Raumordnung ein Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima (GRK), in dem Raumnutzungsansprüche, vorsorgebezogene Handlungserfordernisse der Raumordnung und Lösungen aufgezeigt werden sollen. Das GRK wird als flexibles, erweiterbares Baukastensystem angelegt. Es wird durch das vorliegende Gutachten unterstützt. Im Rahmen des Gutachtens wurden bis Anfang 2011 folgende Arbeitsschritte durchgeführt: Durchführung einer Bestandsanalyse als Basis für das GRK (Auswertung vorliegender Informationen / Konzepte und Strategien zu Energie und Klima, Vergleich Berlin - Brandenburg) Ableitung räumlicher / flächenbezogener Konsequenzen Identifizierung von Handlungsfeldern und -erfordernissen der Raumordnung Formulierung erster Lösungsansätze der Raumordnung Unterstützt wurde die Erarbeitung des GRK durch drei Workshops in Potsdam im Oktober 2010 und im Mai 2011 und in Berlin im November Einbezogen wurden die inhaltlich berührten Bereiche der beiden Landesverwaltungen, die Regionalen Planungsstellen in Brandenburg sowie weitere Institutionen in beiden Ländern (IHK, Forschungseinrichtungen). Damit wurde der Kommunikationsprozess zum GRK bereits während der ersten Erarbeitungsphase begonnen. In den beiden Veranstaltungen 2010 wurden zum einen die Bestandsaufnahme und analyse vorgestellt und diskutiert, zum anderen angereichert durch fachlichen Input der jeweils zuständigen Fachverwaltungen aus dem Bereich der Anpassung an den Klimawandel die beiden Themenfelder Hochwasserschutz/Wasserhaushalt und Hitze/Bioklima vertieft. Im Mai 2011 wurden die Ergebnisse des Gutachtens abschließend vorgestellt. In Arbeitsgruppen wurde über die Abhängigkeiten und Synergien zwischen Berlin und Brandenburg und über Szenarien einer künftigen Kulturlandschaftsentwicklung in Berlin und Brandenburg diskutiert. Der eingeleitete Kommunikationsprozess sowie die Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 7

8 Ergebnisse sind in einem eigenen Berichtsteil zu diesem Gutachten dokumentiert. Die dem Gutachten zugrunde liegende Bestandanalyse, die umfassend die fachpolitischen Zielvorgaben sowie die aktuellen Entwicklungen mit Stand Oktober 2010 anhand von Daten und Fakten aufbereitet, wurde ebenfalls in einem gesonderten Berichtsband zusammengefasst. Im Folgenden sind in aller Kürze die Klima- und Energiepolitischen Ziele der Länder Berlin und Brandenburg (Kapitel 1), die raumordnerischen Handlungsfelder zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung (Kapitel 2) dargelegt. Ausgehend von Flächenbedarfen und Raumnutzungsansprüchen und deren Konflikte werden einzelne Handlungsfelder zum Klimaschutz (Kapitel 3) und zur Klimaanpassung (Kapitel 4) vertieft. Die Handlungsfelder werden - wenn möglich - ausgehend von ihren quantitativen Flächenansprüchen beschrieben und zeigen in qualitativer Hinsicht die Wirkzusammenhänge und Nutzungskonflikte sowie grundsätzliche raumordnerische Handlungserfordernisse auf. Die für Berlin und Brandenburg wesentlichen raumordnerischen Handlungserfordernisse werden als erste Bausteine eines GRK benannt (Kapitel 5). Das Gutachten endet mit einer Zusammenfassung und Empfehlungen für konkrete nächste Schritte (Kapitel 6). Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 8

9 1 Fachlicher Kontext für das GRK Energie und Klima für Berlin und Brandenburg 1.1 Vergleich der Energiebilanzen für Berlin und Brandenburg In Berlin und in Brandenburg ist der Primärenergieverbrauch gegenüber 1990 jeweils um ca. 24 % gesunken. Brandenburg hat als Stromexportland u.a. durch Braunkohle einen deutlich höheren Primärenergieverbrauch zu verzeichnen. Der Endenergieverbrauch ist ebenfalls in beiden Ländern gegenüber 1990 gesunken. Der Rückgang gegenüber 1990 liegt in Brandenburg bei etwa 18 %, in Berlin bei etwa 11 %. Bei den CO 2 -Emissionen können ebenfalls beide Länder eine deutliche Reduzierung gegenüber 1990 aufzeigen: dieser entspricht nach Quellenbilanz in Brandenburg einem Rückgang von 29 %, in Berlin von 35 %. Nach Verursacherbilanz entspricht in beiden Ländern der Rückgang an CO 2 -Emissionen gegenüber 1990 etwa 32 %. Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch liegt in Brandenburg bei 13,3 % (2007), in Berlin bei 2,3 % (2007). Die Unterschiede liegen darin, dass Berlin als dicht besiedelte Großstadt auch bei Nutzung aller vorhandenen begrenzten Potentiale und Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz auf Lieferungen von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern aus der Region bzw. anderen Gebieten angewiesen sein wird. Brandenburg als Flächenland mit weitaus größeren Potentialen für erneuerbare Energien ist ein wichtiger Energieproduzent und exporteur im großen Maßstab. Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Berlin und Brandenburg Der Primärenergieverbrauch ist der Verbrauch an primären Energieträgern, die noch keiner Umwandlung unterworfen wurden. Dazu zählen Stein- und Braunkohle, Erdöl, Erd- und Grubengas, die erneuerbaren Energien, Atomenergie sowie Abfälle, die zur Energiegewinnung verwertet werden. Der Verbrauch ergibt sich aus der Gewinnung dieser Energieträger im Land, den Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 9

10 Bezügen und Lieferungen über die Landesgrenzen und aus den erfassten Lagerbestandsveränderungen. In Brandenburg war der Primärenergieverbrauch von 1990 bis 2007 insgesamt rückläufig mit einem Rückgang gegenüber 1990 von etwa 24 %. 1 In Berlin ging der Primärenergieverbrauch von einem Ausgangsstand 1990 mit TJ auf TJ im Jahr 2007 zurück, was einem absoluten Rückgang gegenüber analog zu dem o.g. in Brandenburg - von fast 24 % entspricht. 2 Abb. 1: Primär- und Endenergieverbrauch in Berlin und Brandenburg Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Beim Vergleich des Primärenergieverbrauchs in beiden Ländern fällt unmittelbar der insgesamt deutlich höhere Verbrauch im Land Brandenburg auf. Dieser ist im Wesentlichen auf den Abbau und die energetische Verwertung des im Land vorhandenen fossilen Energieträgers Braunkohle zurückzuführen. Exportstrom aus Brandenburg, der etwa 58,6 % des gesamten Primärenergieverbrauchs ausmacht, wird im Primärenergieverbrauch mit berücksichtigt. 3 Vergleich Endenergieverbrauch Als Endenergie bezeichnet man denjenigen Teil der Primärenergie, welcher dem Verbraucher nach Abzug von Transport- und Umwandlungsverlusten zur Verfügung steht. Die Endenergie wird an der Schnittstelle Gebäudehülle übergeben und stellt somit die Energiemenge dar, die dem Verbraucher geliefert und mit ihm abgerechnet wird. Der Endenergiebedarf ist deshalb eine für den Verbraucher besonders wichtige Angabe. Die Endenergie umfasst die Nutzenergie und die Anlagenverluste. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 10

11 In Brandenburg fiel der Endenergieverbrauch von TJ im Jahr 1990 auf TJ im Jahr 2006 und auf TJ im Jahr 2007, was einem Rückgang um etwa 18 % entspricht. 4 In Berlin stieg der Endenergieverbrauch von TJ im Jahr 1990 sogar leicht auf TJ im Jahr 2006 an, reduzierte sich im Jahr 2007 jedoch wieder auf TJ, dem bisher niedrigsten Wert seit Die Ausgangssituation beim Endenergieverbrauch unterscheidet sich in den beiden Ländern im Vergleich zum Primärenergieverbrauch deutlich weniger, allerdings hat Brandenburg gegenüber 1990 mit 18 % einen insgesamt höheren Rückgang als Berlin (11 %) zu verzeichnen. CO 2 -Emissionen in Berlin und Brandenburg Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die CO 2 -Emissionen in Berlin und Brandenburg bis zum Jahr 2007 gegenüber 1990 deutlich verringert haben. Diese Reduktionen ergeben sich unabhängig von der Art der Bilanzierung (Quellen-, bzw. Verursacherbilanz). Bei der Quellenbilanz handelt es sich um eine auf den Primärenergieverbrauch bezogene Darstellung der Emissionen. Unberücksichtigt bleiben dabei die mit dem Importstrom zusammenhängenden Emissionen, dagegen werden die Emissionen, die auf die Erzeugung des exportierten Stroms zurück zu führen sind, in vollem Umfang nachgewiesen. Die Quellenbilanz ermöglicht Aussagen über die Gesamtmenge des im Land emittierten Kohlendioxids; es sind jedoch keine direkten Rückschlüsse auf das Verbrauchsverhalten der Endenergieverbraucher und den dadurch verursachten Beitrag zu den CO 2 - Emissionen eines Landes möglich. Bei der Verursacherbilanz handelt es sich um eine auf den Endenergieverbrauch bezogene Darstellung der Emissionen. Die Emissionen des Umwandlungsbereichs werden nicht als solche ausgewiesen, sondern nach dem Verursacherprinzip den sie verursachenden Endverbrauchersektoren zugeordnet. 5 Quellenbilanz Wie aus Abb. 2 und den Zahlen des Länderarbeitskreises Energiebilanzen hervorgeht, verringerten sich nach Quellenbilanz die CO 2 -Emissionen in Berlin von kt im Jahr 1990 auf kt im Jahr 2007, das entspricht einem Rückgang von etwa 35 %. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 11

12 Abb. 2: CO 2-Emissionen nach Quellen- und Verursacherbilanz in Berlin und Brandenburg Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg In Brandenburg verringerten sich die CO 2 -Emissionen im selben Zeitraum von kt im Jahr 1990 auf kt im Jahr 2007, das entspricht in etwa einem Rückgang von 29 %. Bei den ungleich höheren CO 2 - Gesamtemissionen in Brandenburg ist zu vermuten, dass diese aus der Braunkohle, bzw. dem hohen Exportstromanteil resultieren, die in der Quellenbilanz angerechnet werden und sich negativ auf die CO 2 -Bilanz auswirken. Der Anteil des Exportstroms erhöhte sich in Brandenburg sogar auf 58,7 % im Jahr 2007, 1990 lag er noch bei 47,8 %. 6 Gemäß Verursacherbilanz gingen die CO 2 -Emissionen in Berlin um etwa 32 % von kt im Jahr 1990 auf kt im Jahr 2007 zurück, in Brandenburg reduzierten diese sich um 32,2 % von kt im Jahr 1990 auf kt im Jahr 2007 (vgl. Abb.2). Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch in Berlin und Brandenburg Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch ist in beiden Ländern seit 1990 stark gestiegen. Abb. 3 zeigt jedoch die unterschiedliche Dynamik in beiden Ländern. In Berlin hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch von 1990 bis 2007 von 0,6 % zwar auf 2,3 % fast vervierfacht, die Steigerungsrate ist in Brandenburg dennoch überproportional höher, dort hat sich der Anteil im selben Zeitraum von 0,1 % auf 13,3 % erhöht. 7 Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 12

13 Abb. 3: Anteil erneuerbarer Energieträger am PEV seit 1990 in Berlin und Brandenburg in % Berlin 0,6 0,6 0,7 0,6 0,9 1,1 1,7 2,3 Brandenburg 0,1 1,9 2,9 5,3 6,2 6,8 10,4 13,3 Quelle: B.&S.U. mbh, Werte übernommen aus: Länderarbeitskreis Energiebilanzen Abb. 4 zeigt die Verteilung der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauch in beiden Ländern. Es fällt auf, dass Biomasse in beiden Ländern unter den erneuerbaren Energien dominiert. Daneben trägt lediglich die Windkraft in Brandenburg einen weiteren nennenswerten Anteil bei. Insgesamt fällt der proportional geringe Anteil der Solarenergie in beiden Ländern auf. Abb. 4: Primärenergieverbrauch erneuerbarer Energieträger 2007 in Berlin und Brandenburg in TJ PEV erneuerb. Energien Gesamt Klärgas und Deponiegas Wasserkraft Windkraft Davon Solarenergie Bio- Sonstige 2) masse 1) Berlin Brandenburg ) feste und flüssige Biomasse, Biogas sowie biogener Anteil des Abfalls 2) enthält: Wärmepumpen, Geothermie Quelle: B.&S.U. mbh, Werte übernommen aus: Länderarbeitskreis Energiebilanzen Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 13

14 1.2 Energie- und klimapolitische Zielstellungen der Länder Berlin und Brandenburg Die von den Ländern Berlin und Brandenburg unabhängig voneinander formulierten CO 2 Einsparziele sind auch aufgrund der bundesdeutschen und europäischen Zielsetzungen fast identisch. Auch im Hinblick auf die erreichte Einsparung liegen Berlin und Brandenburg in etwa gleich auf. In beiden Ländern wurden die größten CO 2 -Einsparungen Anfang der 90er Jahre durch den wirtschaftlichen Umbruch erzielt. Abb. 5: CO 2 Einsparziele und erreichte Einsparung in Berlin und Brandenburg CO 2 Einsparziel 2020 (gegenüber 1990) und Bilanzierung Erreichte CO 2 - Einsparung gemäß Quellenbilanz 2007 ggb Erreichte CO 2 - Einsparung gemäß Verursacherbilanz 2007 ggb Berlin 40 % Verursacherbilanz (Endenergieverbrauch) 35,2 % 32,0 % Brandenburg 40 % der energiebedingten CO 2 -Emissionen Quellenbilanz (Primärenergieverbrauch) 29,0 % 32,2 % Quelle: B.&S.U. mbh Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch in Berlin und Brandenburg ist seit 1990 stark gestiegen. Beide Länder möchten den Anteil an erneuerbarer Energie in den kommenden Jahren deutlich erhöhen. Dieses Ziel soll mithilfe verschiedener energie- und klimabezogener Programme, wie z.b. Energiekonzept 2020 Berlin, Landesenergieprogramm Berlin, Klimaschutz- und Energiekonzept Berlin oder Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg realisiert werden. Für die Stromerzeugung in Berlin hat der Einsatz von Biomasse mit Abstand den höchsten Anteil. Es ist zu beachten, dass die eingesetzte Biomasse überwiegend nicht aus Berlin stammt und auch in der Brandenburger Biomassestrategie nicht berücksichtigt ist. Windkraft und Photovoltaik folgen mit großem Abstand. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 14

15 Abb. 6: Stromerzeugung in Berlin aus erneuerbaren Energien in den Szenarien 2020 Quelle: Berliner Energieagentur / IÖW Hinsichtlich der Wärmebereitstellung verfolgt Berlin eine differenzierte Strategie. Zusätzlich zum erheblich verstärkten Einsatz von Wärmepumpen und der Nutzung von dezentraler Biomasse werden auch die Solarthermie und die Nutzung von Biomasse über Nahwärmenetze verfolgt. Auch hier erfordert der Einsatz von Biomasse eine Produktion außerhalb Berlins. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 15

16 Abb. 7: Wärmebereitstellung in Berlin aus erneuerbaren Energien in den Szenarien 2020 in Berlin Quelle: Berliner Energieagentur GmbH / IÖW In Brandenburg sind Wind und Biomasse etwa zu gleichen Teilen die tragenden Säulen im Ausbaupfad der erneuerbaren Energien. Der Ausbau der Windenergie erfolgt jedoch mit größerer Dynamik. Auch die Nutzung der Solarenergie soll erheblich ausgeweitet werden. Wärmepumpen und Geothermie spielen hingegen eine untergeordnete Rolle. Abb. 8: Ausbaupfad erneuerbare Energien in Brandenburg in PJ Biomasse 25,60 49 Solar 0,06 11 Wind 11,10 55 Sonstige* 1,94 5 Gesamt 38, *Sonstige = Deponie- und Klärgase, Wärmepumpen, Geothermie, Wasserkraft Quelle: B.&S.U. mbh, Werte übernommen aus: Ministerium für Wirtschaft, Energiestrategie 2020 Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 16

17 Der äußerst dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien geht mit einem Flächenbedarf einher, der zu Nutzungskonflikten und möglichen Hemmnissen bei deren Ausbau führen kann (vgl. Kapitel 4). 1.3 Berliner Perspektive In Berlin sind die Flächenpotentiale für den weiteren Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien innerhalb des Stadtgebietes sehr begrenzt. Weder Energiepflanzenanbau noch ein nennenswerter Ausbau der Windenergie sind flächenmäßig möglich. Das bedeutet, dass der weitere Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und der Maßnahmen zum Klimaschutz in Berlin zu einem Flächenbedarf führt, der außerhalb Berlins gedeckt werden muss. Bei den im Energiekonzept 2020 vorgesehenen Zielvorgaben für diese erneuerbaren Energieträger bezieht Berlin ausdrücklich die sog. Stadtgüterflächen mit ein, die zwar Eigentum des Landes Berlin sind, aber auf Brandenburger Hoheitsgebiet liegen. Auf die Problematik der Doppelzählung dieser Flächen (ca ha) wurde bereits in der Bestandsanalyse zum Gemeinsamen Raumordnungskonzept Klima und Energie hingewiesen (INFRASTRUKTUR & UM- WELT / B.&S.U. 2010). Tatsächlich wurden bereits einige dieser Flächen an Investoren verpachtet und für den Anbau von Energiepflanzen genutzt, z.b. für den Kurzumtriebsanbau von Pappeln und Robinien (ca. 175 ha, durch RWE). 1.4 Brandenburger Perspektive In Brandenburg als Flächenstaat und Energieland bestehen vielfältige Flächenbedarfe für die Erzeugung erneuerbarer Energien, darauf bezogene Infrastruktur und weitere betroffene Sektoren. Insofern zeigt die Brandenburger Energiestrategie eine sehr viel deutlichere Raumrelevanz. In der Strategie wird die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch das Ziel der Steigerung der Anteile der erneuerbaren Energien ausdrücklich thematisiert und die Überprüfung der Ziele und Maßnahmen der Raumordnung angeregt. Laut Koalitionsvertrag soll ein öffentlich zugängliches Landeskataster zu Potentialflächen für erneuerbare Energien einschließlich CCS angelegt werden. So investiert Brandenburg als Standort für die Produktion und den Export zukunftsfähiger Energietechnologien in den Auf- und Ausbau zukunftsfähiger Übertragungs- und Verteilungsnetze zur sicheren Aufnahme der Strom- und Gaserzeugung aus erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärmekopplung. Die Verbindungspunkte zu Polen werden explizit in der Energiestrategie erwähnt. Der Netzausbau und die Beschleunigung von Leitungsbaumaßnahmen haben Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 17

18 für das für Energiepolitik zuständige Fachressort in Brandenburg, das Wirtschaftsministerium, Priorität. Die für die Trassen aktuell durchgeführten Raumordnungsverfahren zeigen Nutzungskonkurrenzen wie auch Akzeptanzprobleme deutlich auf (Beispiel Uckermarkleitung). Die Nutzungskonkurrenzen betreffen hier z.b. Naturschutzbelange im Biosphärenreservat Schorfheide Chorin (Forst Nähe Angermünde) und den Abstand zu Wohngebieten bei Eberswalde. Weitere Kraftwerksstandorte sind geplant, wie z.b. das Gaskraftwerk Wustermark mit Anbindung an die bestehende Gashochdruckleitung. Auch die Entscheidung, die CCS Technologie in Brandenburg im Pilotversuch zu erproben, führt zu Raumnutzungsansprüchen in Ostbrandenburg (Kreise Märkisch Oderland und Oder Spree) und möglichen Nutzungskonkurrenzen. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich die Vorschläge und Planungskonzepte im Rahmen der Energieeffizienzinitiative ETI und des für Energiepolitik und Energiefachplanung zuständigen Wirtschaftsministeriums z.b. in Brandenburg Ost auf potentiellen weiteren Flächenbedarf auswirken wird (Hybridkraftwerk, CCS Speicher, ggf. großer Cluster Solaranlagen). Ebenfalls nicht absehbar ist, inwiefern der Ausbau der Elektromobilität zu der Anforderung an neue Netzte führen wird. Bis 2020 wird gemäß nationalem Entwicklungsplan der Bundesregierung in Deutschland mit 1 Mio. Elektrofahrzeugen gerechnet, bis 2030 sollen es 5 Mio. werden. 1.5 Grundsätzliche Raumnutzungskonflikte und Synergien zwischen Berlin und Brandenburg? Wie beschrieben verfolgen Berlin und Brandenburg Strategien zur Energieeinsparung sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch. In Brandenburg sollen diese Ziele in erster Linie auch durch Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien erreicht werden. In Berlin hingegen ist die Steigerung der Energieeffizienz das zentrale Element, da die Ausbaupotenziale für erneuerbare Energien eingeschränkter sind. Deshalb sind Raumnutzungskonflikte, die zwischen Berlin und Brandenburg entstehen könnten, zunächst nicht ersichtlich (vgl. GRK - Bestandsanalyse). Es ist offensichtlich, dass Energieerzeugung in Brandenburg und Energienutzung in Berlin gemeinsam betrachtet werden sollten: Berlin als dicht besiedelte Großstadt ist - auch bei Nutzung aller vorhandenen begrenzten Potentiale und Anstrengungen zur Steigerung Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 18

19 der Energieeffizienz - auf Lieferungen von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern aus Brandenburg angewiesen. Brandenburg als Flächenland hat weitaus größere Potentiale für erneuerbare Energien und ist ein wichtiger Energieproduzent und -exporteur. Bei genauerer Betrachtung zeichnen sich jedoch mögliche Konfliktfelder bzw. Felder der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ab: Gesamtstrategien zur Stromerzeugung scheinen nicht aufeinander abgestimmt. Dies wird besonders bei größeren Kraftwerksplanungen offenbar. Für Biomasse steht selbst für die Umsetzung der eigenen Zielsetzung nach der Brandenburger Energiestrategie 2020 nicht genügend Anbaufläche zur Verfügung (Import erforderlich). Erst Recht reichen die Flächen nicht, um auch den Berliner Bedarf decken zu können. Dadurch sind Konkurrenzen mit dem Nahrungsmittelanbau zu erwarten. Im direkten Umland von Berlin können Raumnutzungskonflikte mit Siedlungsnutzungen oder anderen Freiraumfunktionen z.b. Erholungsnutzung und Maßnahmen für Klimaschutz und anpassung auftreten. Fazit Zwischen Berlin und Brandenburg gibt es im Handlungsfeld Energie und Klima gegenseitige Abhängigkeiten und gemeinsame Interessen. Daher sollte die Zusammenarbeit verstärkt werden. Ein gemeinsames Handlungskonzept Berlin und Brandenburg könnte Erzeuger von erneuerbaren Energien und Verbraucher von Strom und Wärme näher zusammenbringen und die regionale Wertschöpfung positiv beeinflussen. Insbesondere in Brandenburg bestehen deutliche raumrelevante Flächenbedarfe durch den geplanten Ausbau erneuerbarer Energien und Klimaschutzmaßnahmen. Diesen stehen Flächenpotentiale gegenüber, die im Einzelfall zu Nutzungskonkurrenzen und spezifischen räumlichen Anforderungen führen können. Die Aufgabe der Raumordnung für Berlin und Brandenburg ist es, an der Minderung potentieller Nutzungs- und Zielkonflikte mitzuwirken: durch Sicherung raumverträglicher Flächen für erneuerbare Energien sowie Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 19

20 durch Verfahren zum raumverträglichen Ausbau der Energie- und Verkehrsnetze sowie einzelner Standorte. Damit kann die Raumordnung einen Beitrag zur Erreichung der CO 2 - Minderungsziele beider Länder leisten. Darüber hinaus ergeben sich aus den notwendigen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel weitere raumordnerische Handlungserfordernisse (s. Kapitel 4). Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 20

21 2 Raumordnerische Handlungsfelder zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel - Überblick 2.1 Klimaschutz Die beiden von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) definierten Handlungsfelder im Bereich der Vermeidung und Minderung von CO 2 - Emissionen sind: Energie sparende und Verkehr vermeidende, integrierte Siedlungsund Verkehrsflächenentwicklung Energieeinsparung ist die wirksamste Methode zur Senkung von CO 2 - Emissionen. Die Raumordnung kann hier durch die Steuerung der Siedlungsund Verkehrsflächen einen Beitrag leisten. Hierzu gehören z.b. die Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Schwerpunktbereiche sowie Ausrichtung der Verkehrsinfrastruktur an diesen Bereichen. Entsprechende Konzepte werden im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg verfolgt (s. Kapitel 2.3). Räumliche Vorsorge für eine klimaverträgliche Energieversorgung z.b. in Form von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, die Errichtung großer Solarparks, aber auch für den Anbau von Energiepflanzen und die Nutzung von Biomasse. Um die Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen zu decken, werden neue Flächen gebraucht bzw. bereits vorhandene Flächen umgenutzt. Klimaverträgliche Energieversorgung führt somit auch zu einer Vielzahl an Folgeansprüchen an den Raum. Dazu gehören z. B. Standorte für Biomassekraftwerke und für Energiespeicher sowie Trassen für Leitungen oder Flächen für weitere erneuerbare Energiequellen wie Wind- und Solarenergie und nachwachsende Rohstoffe. Dadurch wird sich das Landschaftsbild ( Energielandschaften ) in Brandenburg ändern (vgl. Kapitel 3). 2.2 Anpassung an den Klimawandel Die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels erfordern verschiedenste Anpassungsmaßnahmen. Die Deutsche Anpassungsstrategie unterscheidet hierbei die folgenden Handlungsfelder: Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 21

22 Abb. 9: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel Auswirkungen auf Natur und Gesellschaft Menschliche Gesundheit Bauwesen Wasserhaushalt, Wasserwirtschaft, Küstenund Meeresschutz Boden Biologische Vielfalt Landwirtschaft Wald- und Forstwirtschaft Fischerei Energiewirtschaft (Wandel, Transport und Versorgung) Finanzwirtschaft Verkehr, Verkehrsinfrastruktur Industrie und Gewerbe Tourismuswirtschaft Querschnittsthemen: Raum-, Regional- und Bauleitplanung sowie Bevölkerungsschutz IN FRA ST RU K TU R & UM W ELT Prof esso r B öh m un d Partn er 10 Quelle: INFRASTRUKTUR & UMWELT nach DAS Die Raum-, Regional- und Bauleitplanung wird in der Deutschen Anpassungsstrategie als Querschnittsthema bezeichnet. Die Handlungsfelder der MKRO in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel sind: Küstenschutz Schutz der Berggebiete Schutz vor Hitzefolgen in Siedlungsbereichen (bioklimatische Belastungsgebiete) Regionale Wasserknappheit Veränderungen im Tourismusverhalten Verschiebung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen Unter Einbeziehung einer einfachen Vulnerabilitätsanalyse lassen sich die vom Klimawandel betroffenen Raumnutzungen ermitteln. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 22

23 Abb. 10: Vulnerabilität deutscher Regionen Quelle: Glaser 2008, Klimageschichte Mitteleuropas Laut Glaser (2008) gehört die Region Berlin-Brandenburg zu den Regionen mit einer hohen Verletzlichkeit durch mehrere und meist komplexe Aspekte des Klimawandels. Beide Bundesländer verfügen über ähnliche Ausgangsvoraussetzungen, was die Betroffenheitstypen betrifft. Diese bilden eine gute Grundlage, um gemeinsame Strategien zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu identifizieren und umzusetzen. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 23

24 In der folgenden Abbildung sind die für Berlin und Brandenburg grundsätzlich relevanten raumordnerischen Wirkfolgen des Klimawandels zusammengefasst. Abb. 11: Darstellung der raumordnerischen Relevanz möglicher Wirkfolgen des Klimawandels Mögliche Wirkfolgen des Klimawandels in Deutschland Häufigere Hitzeperioden oder Hitzewellen Steigende Waldbrandgefahr Häufigere Starkregenereignisse und Sturzfluten Veränderung von Frequenz und Stärke von Flusshochwässern Häufigere Beeinträchtigung und Zerstörung der Infrastruktur Einschränkung der als Brauchwasser nutzbaren Wasserressourcen Zunehmende Schwankungen des Grundwasserspiegels Zunehmender Verlust des Oberbodens durch Wind- und Wassererosion Steigende Gefährdung der Artenvielfalt Freihalten überörtlicher Frischluftschneisen; polyzentrale Siedlungsstrukturen in ihrer Funktion als forstlicher Rahmenplan Beispiele für die Raumordnungsrelevanz Möglicherweise betroffene Fachplanung Landschaftsplanung Forstplanung Landschaftsplanung Hochwassergefährdete Bereiche Wasserwirtschaft Ja Hochwassergefährdete Bereiche Trassenführung und Lage kritischer Infrastruktur Verfügbarkeit von Kühlwasser bei Kraftwerken Sicherung der Wasserversorgung Kulturlandschaftsentwicklung schutzbedürftige Bereiche, regionale Grünzüge, Biotopverbundsysteme Wasserwirtschaft, Landschaftsplanung Verkehrsplanung Verkehrsplanung, Energieplanung Wasserwirtschaft, Agrarplanung, Energieplanung Wasserwirtschaft, Agrar- Forst- und Landschaftsplanung Agrar- Forst- und Landschaftsplanung Landschaftsplanung Relevant für Informelle Instrumente Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Quelle: INFRASTRUKTUR & UMWELT nach BMVBS Klimawandel als Handlungsfeld der Raumordnung; Forschungsheft 144; Berlin 2010 In Verbindung mit der realen Landnutzung lassen sich bereits grobe Aussagen zur räumlichen Ausprägung der notwendigen Anpassungen in Berlin und Brandenburg ableiten. Diese werden vor allem in Bezug auf das Bioklima und den Wasserhaushalt einen erheblichen Einfluss auf Raumansprüche in beiden Bundesländer haben. Im Bereich der Siedlungsentwicklung steht vor allem Berlin vor der großen Herausforderung, die Entstehung von Hitzezonen in der Innenstadt zu ver- Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 24

25 meiden. Grundlegende Flächenbedarfe für weitere Maßnahmen für den Klimaschutz sind im Berliner Landschaftsprogramm enthalten. Darin sind 75 % des Berliner Stadtgebietes (680 Km²), also nahezu alle Grün- und Freiflächen sowie Wasserflächen, aber auch - begrünte - Verkehrstrassen als Vorranggebiet Klimaschutz ausgewiesen. Diese Problematik wird ausführlich im Kapitel 4.1 behandelt. Mögliche Konfliktfelder können in innerstädtischen Räumen entstehen, die attraktiv für Wohnbau und weitere Immobilieninvestitionen sein können, die jedoch gleichzeitig als Grüninsel die Innenstädte vor zu hoher Erwärmung in Sommer schützen können. In Bezug auf den Hochwasserschutz besteht die Aufgabe der Raumordnung darin, die Retentionsflächen bzw. die durch Hochwasser gefährdeten Flächen, deren Nutzung für andere Zwecke eingeschränkt wird, auszuweisen und dadurch gegenüber Dritten zu kommunizieren. Vorsorgende Maßnahmen zum Hochwasserschutz können in erster Linie nur in Brandenburg ergriffen werden. Berlin ist in diesem Fall als Unterlieger Nutznießer der Maßnahmen (Kapitel 4.2). In beiden Bundesländern werden in Zukunft aufgrund steigender Temperaturen und geringerer Niederschläge mögliche Probleme bei der Grundwasserneubildung eintreten, die sich ebenfalls auf die Grundwasserstände und die Kulturlandschaft auswirken werden. Durch die Steuerung der Trinkwasserversorgung Berlins aus verschiedenen Brunnen lassen sich im Hinblick auf den Wasserhaushalt und die Entwicklung der Berlinnahen Grundwasserstände negative Effekte vermeiden (Kapitel 4.3). Der Klimawandel bewirkt durch zunehmende Temperaturen und sinkende Niederschlagswerte sowie Extremwetterereignisse Veränderungen in der Artenzusammensetzung der Fauna und Flora (Kapitel 4.4). 2.3 Planungsebenen, formale und informelle raumordnerische Instrumente Ebene der Landesplanung Die Raumordnung auf Ebene der Länder Berlin und Brandenburg wird durch den Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) in der Fassung vom 1. Februar 2008 geregelt. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 25

26 Die Länder Berlin und Brandenburg verpflichten sich, die gemeinsamen Grundsätze und Ziele der Raumordnung für den gemeinsamen Planungsraum in einem gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und in gemeinsamen Landesentwicklungsplänen festzulegen. Nach dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) soll den Anforderungen des Klimaschutzes bei allen Planungen und Maßnahmen Rechnung getragen werden. Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 enthält Festlegungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf Anforderungen der nachhaltigen Energieversorgung / des Klimaschutzes bzw. der Anpassung an den Klimawandel beziehen, z.b. zur räumlichen Sicherung der Gewinnung und Nutzung einheimischer Energieträger, zur Lenkung großflächiger Solaranlagen auf geeignete, vorgeprägte Bereiche von Konversionsflächen, zur Konzentration der Siedlungsentwicklung auf räumliche Schwerpunkte, zur Bündelung von Verkehrs- und sonstigen Infrastrukturtrassen sowie zur Mit- bzw. Nachnutzung vorgeprägter Standorte zum Schutz und zur Entwicklung von Freiraumfunktionen (Erhalt der Multifunktionalität, Minimierung der Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung, Festlegung eines Freiraumverbundes), zum vorbeugenden Hochwasserschutz im sog. Risikobereich Hochwasser (einschl. Festlegung eines Risikobereichs). Raumordnungsverfahren Nach Artikel 16 Landesplanungsvertrag soll die Gemeinsame Landesplanungsabteilung für Planungen und Maßnahmen nach 6a Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes Raumordnungsverfahren durchführen, wenn sie im Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben. In den Verfahren (z.b. zu Leitungsnetzen, Standorten großer Energieerzeugungsanlagen, Verkehrstrassen) wird neben der Raumverträglichkeit die Umweltverträglichkeit geplanter Vorhaben geprüft. Ebene der Regionalplanung Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 26

27 Die Regionalplanung ist ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der hochstufigen landesplanerischen Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplänen. Sie ist Teil der übergeordneten und zusammenfassenden Landesplanung im Gebiet einer Region. Sie soll gegenüber der Landesplanung räumlich konkretere überörtliche und überfachliche Festlegungen treffen, ohne jedoch in die rein örtlich begründeten Entscheidungskompetenzen der Gemeinden einzugreifen. Damit liegt die Regionalplanung im Spannungsfeld zwischen Landesplanung, Fachplanung und kommunaler Bauleitplanung. Sie muss einerseits die Vorgaben der Landesplanung beachten und für die Region konkretisieren, andererseits die Belange der Fachplanung und die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden berücksichtigen, diese nach sorgfältiger Prüfung gegeneinander und untereinander abwägen und das Ergebnis in die Regionalpläne einstellen. Aktuell werden in allen Planungsregionen Regionalpläne zur Steuerung der Windenergienutzung neu aufgestellt oder fortgeschrieben. Informelle Prozesse Neben genannten formalen raumordnerischen Instrumenten gewinnen informelle Prozesse zunehmend an Bedeutung. In ihrer Kombination mit den formalen Instrumenten wird häufig der Begriff Regional Governance verwendet. In Bezug auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung ist Regional Governance von besonderer Bedeutung: Angesichts der Grenzen der gesamträumlichen Planung in Bezug auf die Gestaltung bestehender Siedlungsstrukturen sowie aufgrund der Komplexität des Klimawandels und der Unsicherheit der Aussagen der Klimafolgenforschung bedarf es gleichzeitig informeller Instrumente der Regionalentwicklung. Da keine Fachplanung Klima existiert und da eine solche Planung ohnehin von fachübergreifendem Charakter sein müsste, besteht hier ein Entscheidungs-, insbesondere aber Gestaltungsvakuum, welches die Akteure der Regionalplanung ausfüllen können, sofern die nötigen fachlichen und personellen Kompetenzen sowie finanzielle Ressourcen aufgebracht werden können. Mögliche Elemente einer regionalen Klimawandel-Governance sind: Netzwerke, Kooperationen, die Moderation diskursiver Planungsprozesse, Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 27

28 die Moderation von Regionalen Entwicklungskonzepten sowie eine tragende Rolle bei einem Regionalmanagement. (BMVBS Klimawandel als Handlungsfeld der Raumordnung; Forschungsheft 144; Berlin 2010, S ) Das Gemeinsame Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg befasst sich auf der Länderebene mit den räumlichen Auswirkungen von Klimaschutz und Klimaanpassung und ist als informelles Instrument konzipiert (vgl. Einleitung und Kapitel 5). Durch die Erarbeitung regionaler Energiekonzepte auf Ebene der Regionen sollen weitere informelle Planungsgrundlagen geschaffen und umgesetzt werden. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 28

29 3 Raumordnerische Handlungsfelder zum Klimaschutz Erneuerbare Energien Die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen führt zu erheblichen neuen Flächenbedarfen mit weitreichenden räumlichen Auswirkungen. Dies gilt insbesondere für den Anbau von Energiepflanzen durch Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Errichtung von Solar- und Windparks. Sie treten in Konkurrenz mit anderen Raumnutzungen. Außerdem führt die Erzeugung erneuerbarer Energieträger zu infrastrukturellen Folgewirkungen, die ihrerseits wieder Flächen beanspruchen und Anforderungen an den Raum stellen. Dazu gehört zunächst die mit der Energieerzeugung direkt verbundene Infrastruktur wie der Ausbau der Leitungsnetze (Hoch- und Mittelspannungsnetze) und die notwendigen Standorte für Energieerzeugungs- und umwandlungsanlagen wie z.b. Biogaskraftwerke und Kraftwerke auf der Basis von Biomasse. Weiterhin können zusätzliche Bedarfe an Verkehrsinfrastruktur entstehen, z.b. durch den Transport von Biomasse bzw. Energiepflanzen vom Produktionsstandort zum Kraftwerk, durch neue Pendlerströme bei neuen Standorten und während der Bauphasen. Abb. 12: Handlungsfeld Klimaschutz / Erneuerbare Energien Beispiele für Raumansprüche Quelle: INFRASTRUKTUR & UMWELT Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 29

30 3.1 Windenergie Die Windenergienutzung in Brandenburg soll von 20 PJ im Jahr 2008 auf 55 PJ im Jahr 2020 ausgebaut werden. Diese Verdoppelung der installierten Anlagenleistung auf MW geht einher mit einer benötigten Fläche von mindestens 555 km², das sind etwa 1,9 % der Landesfläche (Energiestrategie 2020). Zum Stichtag betrug die installierte Leistung bereits 4.135,000 MW. Planungsregionen Kürzel P [Mw el ] Prignitz-Oberhavel PO 1.038,000 Uckermark-Barnim UB 747,000 Havelland-Fläming HF 972,000 Oderland-Spree OS 565,000 Lausitz-Spreewald LS 813,000 Berlin B k.a. Alle BB 4.135,000 Quelle: LBV, installierte Leistung (Stand ) Die Errichtung von Windkraftanlagen ist prinzipiell außerhalb geschlossener Ortschaften möglich, wenn keine öffentlichen Interessen (z.b. Schutz des Menschen vor Lärm, Naturschutz, Artenschutz usw.) entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist (sog. baurechtlich privilegierte Nutzung im Außenbereich). Um aber einer Verspargelung der Landschaft entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber zugleich die Möglichkeit eingeräumt, auf der Ebene der Regionen oder der Gemeinden eine räumliche Steuerung der Windkraftanlagen vorzunehmen. In Brandenburg erfolgt dies durch die Aufstellung von Regionalplänen Windenergie, deren Ziel es ist, die Anlagen auf geeignete, möglichst konfliktarme Bereiche (Windeignungsgebiete) zu konzentrieren. Außerhalb der Windeignungsgebiete sind raumbedeutsame Windenergieanlagen ausgeschlossen. Die o.g. landespolitische Zielsetzung der Energiestrategie 2020 erfordert eine Fortschreibung bzw. Neuaufstellung der Regionalpläne zur Steuerung der Windenergienutzung sowie die Überprüfung relevanter fachplanerischer Kriterien. Alle Regionen erarbeiten derzeit neue Regionalpläne. Wälder ohne besondere Funktionen können neuerdings in die planerische Konzeption zur Ausweisung der Windeignungsgebiete einbezogen werden und auch von Seiten des Naturschutzes wurden die Restriktionen gelockert. Pufferzonen um Schutzgebie- Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 30

31 te werden zukünftig nicht mehr gefordert und die Anzahl der zu beachtenden Vogelarten wurde reduziert. In Einzelfällen können auch Schutzgebiete in die Konzeption einbezogen werden, wenn kein Widerspruch zu den besonderen Schutzzwecken dieser Gebiete besteht. Die Windenergienutzung ist ein raumrelevantes Thema, das in den Regionalplänen Windkraft auf regionaler Ebene behandelt wird. 3.2 Solarenergie Die installierte elektrische Leistung beträgt zum Stichtag insgesamt 353,700 MW. Planungsregionen Kürzel P [Mw el ] Prignitz-Oberhavel PO 34,500 Uckermark-Barnim UB 35,800 Havelland-Fläming HF 39,100 Oderland-Spree OS 36,100 Lausitz-Spreewald LS 192,200 Berlin B 16,000 Alle BB+B 353,700 Quelle: LBV, Berechnung nach 50Hertz Transmission (Stand ), BNetzA, Neuanmeldungen vom Erzeugung von Solarenergie in Berlin Beim Ausbau der Erzeugung von Solarenergie kann, wie im Berliner Energiekonzept vorgesehen, ein nennenswerter Ausbau innerhalb von Berlin erfolgen, der sich auf die horizontale (Dächer) und vertikale (Fassaden) Gebäudesanierung stützt. Die Flächenpotentiale sind prinzipiell vorhanden ( Dächer), allerdings erfordert die Mobilisierung dieser Flächen die Akzeptanz und Umsetzung durch die Eigentümer und auch Mieter. Insofern ist im Bereich der Erzeugung von Solarenergie die erfolgreiche Umsetzung des Berliner Energiekonzeptes von verschiedenen externen Faktoren abhängig wie Novellierung des Mietrechts, weiterer gesetzlicher Vorgaben zur Umsetzung der EU Richtlinie zur energetischen Gebäudesanierung, nationalen oder landesspezifischen Förderprogrammen und anderen Anreizmaßnahmen. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 31

32 Auch im Bereich der Steigerung der Energieeffizienz entstehen keine bzw. zusätzlichen Flächenbedarfe, da diese an den Standorten der Kraftwerke realisiert werden bzw. in den jeweiligen betroffenen Nutzungssektoren (Haushalte, Verkehr, Gewerbe) Erzeugung von Solarenergie in Brandenburg Der Solarenergienutzung kommt in der Energie- und Klimaschutzstrategie des Landes Brandenburg eine wichtige Rolle zu. In keiner anderen Sparte der Erneuerbaren Energien werden so hohe Steigerungsraten erwartet wie im Bereich der solaren Stromerzeugung. Das definierte Landesziel beträgt 11 PJ für das Jahr 2020 unterteilt in die Bereiche: Solarthermie (gebäudegebunden) 0,8 PJ Fotovoltaik (gebäudegebunden) 0,4 PJ Fotovoltaik (Freiflächenanlagen) 9,8 PJ. Aus dieser Zielsetzung ergibt sich bis 2020 ein Freiflächenbedarf von insgesamt ha. Anders als Windenergieanlagen sind Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nicht im Sinne des 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert. Daher ist hier ein weiter reichender Einfluss der Kommunen vorhanden. Zudem wird gemäß den Bestimmungen des EEG die Vergütung des Stroms aus derartigen Anlagen nur gewährt, wenn sie im Bereich eines genehmigten Bebauungsplanes errichtet werden. Damit überlässt der Bundesgesetzgeber den Gemeinden die Entscheidung, ob sie auf ihrem Gemeindegebiet Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zulassen wollen oder nicht. Zudem ist im EEG 2010 geregelt, dass die Vergütung für Strom aus Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nur gewährt wird auf versiegelten Flächen, wirtschaftlichen, verkehrlichen, wohnungsbaulichen oder militärischen und Konversionsflächen sowie Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen (bis 110 m vom Fahrbahnrand). Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 32

33 Darüber hinaus ist im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) geregelt, dass große Solaranlagen regelmäßig nicht innerhalb des Freiraumverbundes zulässig sind (5.2. (Z) LEP B-B) und vorrangig auf geeigneten Konversionsflächen errichtet werden sollen (4.4 (2) (G) LEP B-B). Auf Konversionsflächen können Nutzungskonkurrenzen sowohl mit anderen baulichen Nutzungen wie auch mit naturnahen Flächen (Natur- und Landschaftsschutz) entstehen. Außerdem können bei der Errichtung von Freiflächenanlagen innerhalb von Gewerbegebieten Nutzungskonkurrenzen mit anderen gewerblichen Nutzungen auftreten. Die Solarenergie ist im Hinblick auf die Freiflächenanlagen ein raumrelevantes Thema. Die Möglichkeiten einer landes- bzw. regionalplanerischen Flächensteuerung werden in verschiedenen Bundesländern derzeit diskutiert. 3.3 Bioenergie Der Biomasseneinsatz für energetische Zwecke spielt in den Energiekonzepten beider Bundesländer eine wichtige Rolle. Allein für Biogasanlagen beträgt die installierte elektrische Leistung laut Biomassestrategie des Landes Brandenburg mit Stichtag zum fast 112,000 MW. Planungsregionen Kürzel P [Mw el ] Prignitz-Oberhavel PO 21,622 Uckermark-Barnim UB 9,829 Havelland-Fläming HF 41,562 Oderland-Spree OS 17,240 Lausitz-Spreewald LS 21,576 Berlin B k.a. Alle BB 111,829 Quelle: MUGV, Biomassestrategie des Landes Brandenburg, Stand Die Voraussetzungen, um diese Energiequelle zu nutzen, sind in Berlin und Brandenburg jedoch sehr unterschiedlich. Berlin ist aufgrund begrenzter Anbauflächen für Biomasse auf Importe angewiesen. In Brandenburg kann die Biomasse auf größeren Flächen angebaut werden, diese sind laut Biomassestrategie (2010) unter den gegebenen Prämissen a) Deckung des (theoretischen) Eigenbedarfs an Lebensmitteln für Berlin und Brandenburg, Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 33

34 b) stoffliche Verwertung, c) energetische Verwertung allerdings ebenfalls nicht ausreichend, um die energiepolitischen Ziele für Brandenburg zu erreichen. Insgesamt ergibt sich für beide Länder gemeinsam ein erhebliches Defizit, dass nur durch Importe gedeckt werden kann. Mangels planerischer Einflussmöglichkeiten auf den landwirtschaftlichen Fruchtanbau wird letztlich der zu erzielende Preis darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang landwirtschaftliche Rohstoffe in Brandenburg angebaut werden. Nutzungskonkurrenzen zum Nahrungsmittelanbau können daher am wirksamsten über die Vergütungsregelung für nachwachsende Rohstoffe im Erneuerbare Energien Gesetz (sog. Nawaro-Bonus) gesteuert werden. Folgende Zahlen aus der Brandenburger Biomassestrategie verdeutlichen die Knappheiten der Flächen für den Biomasseanbau: Abb. 13: Flächen für Biomasseanbau in Brandenburg (Bezugsjahr 2007) Ackerfläche gesamt Ackerfläche abzüglich Stilllegung / Brache (9 %) und Anbau weiterer Fruchtarten (15 %) Flächenbedarf Ernährungssicherheit Berlin und Brandenburg Verfügbare Fläche für den Anbau nachwachsender Rohstoffe (Potenzial) Erfolgter Anbau nachwachsender Rohstoffe (2007) ca ha ca ha ca ha (min ha, max ha) ca ha (min ha, max ha) ca ha Quelle: MUGV, Biomassestrategie des Landes Brandenburg 2010 Eine Einflussnahme der Raumordnung auf die Problemlösung durch förmliche Instrumente besteht nicht. Allerdings kann im Rahmen regionaler Energiekonzepte ein informeller Beitrag zur Konfliktbewältigung geleistet werden Erzeugung von Biomasse in Brandenburg Die Frage des Ausbaus und möglicher Flächenbedarfe für Biomasse bzw. Energiepflanzen stellt sich für Brandenburg aktuell mit besonderer Dringlichkeit. Wie in der Bestandsanalyse ausführlich dargestellt, ist der Anteil an Bio- Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 34

35 masse in den letzten Jahren auch bedingt durch günstige Förderkonditionen enorm gestiegen. Ob sich dieser Trend fortsetzen wird, wird von den künftigen Finanzierungsmöglichkeiten abhängen. So sind die Landwirte bisher bei der Einrichtung von Kurzumtriebsplantagen noch zögerlich, weil diese mit hohen Anfangsinvestitionen verbunden sind. Flächenpotentiale sind gemäß Biomassestrategie des Landes Brandenburg unter Wahrung der Ernährungssicherheit und einer nachhaltigen standortgerechten Produktion noch vorhanden. Insbesondere seien die Brandenburger Standorte besonders für den Agrarholzanbau geeignet. Der Flächenbedarf an Anbaufläche von Agrarholz ist derzeit aufgrund unkalkulierbarer Nutzungsabsichten großer Energieversorger wie Vattenfall Europe AG oder RWE AG kaum vorhersehbar. In grober Schätzung wird in der Biomassestrategie davon ausgegangen, dass sich die gegenwärtige Anbaufläche mindestens um das Zehnfache auf ca ha vergrößern und damit ein Energiepotenzial von ca. 1,4 PJ liefern wird. Beim Agrarholz ist auch der Bedarf der einheimischen Holzwirtschaft zu berücksichtigen. Derzeit kann Brandenburg seinen eigenen Biomasse/Energiepflanzenbedarf nicht decken. In der Praxis wird im Kraftwerk Jänschwalde mehrheitlich Altholz niedrigerer Güteklassen verbrannt, das importiert werden muss. Sofern sich die Nutzungsabsichten z.b. von Vattenfall Europe AG konkretisieren, wird der Flächenbedarf für Agrarholz vermutlich steigen Biomassebedarf in Berlin Das Berliner Energiekonzept 2020 berücksichtigt im Sinne der Nachhaltigkeit eine verstärkte Energie- und Rohstoffversorgung aus dem Berliner Umland. Es zeichnet sich jedoch jetzt bereits ab, dass der Bedarf an fester Biomasse in Berlin nicht vollständig aus der Region Berlin/Brandenburg gedeckt werden kann. Bei der geplanten Befeuerung der als Ersatz für das Kohlekraftwerk Klingenberg geplanten 2 Biomasseheizkraftwerke am Standort Rummelsburg in Berlin-Lichtenberg hat Vattenfall angegeben, voraussichtlich bis 1 Mio. to Holz jährlich zu benötigen. Vattenfall räumte gleichzeitig jedoch ein, diese Menge nicht ausschließlich aus der Region Berlin/Brandenburg beschaffen zu können. Die Flächen, die für die technische Infrastruktur der Energieversorgung in Berlin benötigt werden, wie z.b. die Flächen für die dezentralen Fernwärmenetze und die Auf- und Umrüstung der Kraftwerke wie z.b. Lichterfelde, Märkisches Viertel und Klingenberg sind im Flächennutzungsplan bzw. im StEP Ver- und Entsorgung (Entwurf) enthalten und planerisch gesichert. Auf der Ebene der Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 35

36 Bebauungsplanung werden derzeit zwei B Planänderungsverfahren für den Standort Karlshorst Klingenberg durchgeführt (Aufstellungsbeschluss vom ). Ein Anschluss des Standortes Klingenberg an Straße, Schiene und Wasserstraße ist vorhanden und planerisch gesichert. Die Anlieferung der Biomasse soll weitgehend mit Bahn und Schiff erfolgen. Eine Anbindung des Standortes ist vorhanden, über die das bestehende Kraftwerk bislang mit 1,5 Mio. to im Jahr Braunkohle aus der Lausitz beliefert wird. Laut Betreiberangaben werden bis zu 1 Mio. to im Jahr Biomasse benötigt, die, wenn möglich, zu 2/3 aus der sog. Region (als Region wird ein Umkreis von bis zu 200 km definiert) kommen sollen. Geplant ist die Verbrennung von Holz Klasse I und II, also Biomasse/Agrarholz und kein belastetes Altholz. Flächenbedarfe für den Ausbau der Leitungsnetze entstehen in der Regel nicht, da die notwendigen Leitungen in Berlin, soweit sie anfallen, unterirdisch als Erdkabel verlegt werden und das vorhandene Netz zur Versorgung der Bevölkerung ausreicht. Das bestehende Netz ist fachplanerisch gesichert. Die Handlungsoptionen der Raumordnung sind insbesondere darin zu sehen, die angesprochenen Flächenbedarfe und konkurrenzen zu ermitteln sowie die Widersprüche bei der Flächenbilanzierung aufzeigen (B-BB). Bei raumbedeutsamen Maßnahmen zur Errichtung großer Anlagen bzw. zum Netzausbau sind unter überörtlichen Gesichtspunkten i.d.r. Raumordnungsverfahren durchzuführen. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 36

37 4 Raumordnerische Handlungsfelder zur Klimaanpassung Die in Kapitel 2 genannten raumordnerischen Handlungsfelder der Klimaanpassung Hochwasserschutz/regionale Wasserknappheit sowie Schutz von Hitzefolgen (Bioklima) sind für die Bundesländer Berlin und Brandenburg sehr bedeutsam. Die Folgen des Klimawandels und der damit verbundene Anstieg der Hitzetage im Sommer haben vor allem in Berlin Relevanz. Der Aspekt des Hochwasserschutzes bzw. der Wasserknappheit stellt wiederum überwiegend Brandenburg vor neue Herausforderungen. (Deutsche Anpassungsstrategie, S. 42, FLP Berlin, S.9). 4.1 Hitze und Bioklima Die raumordnerische Sicherung und Entwicklung des Freiraums zur Flächenvorsorge und -freihaltung oder die Steuerung der Siedlungsentwicklung (z.b. durch angepasste Siedlungsdichten) stehen im Mittelpunkt der Diskussion um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Adaption). Anpassungsmaßnahmen wie etwa die planerische Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten und Belüftungsschneisen führen zu raumordnerischen Anforderungen. Es handelt sich hier um Grün- und Freiflächen, die häufig auch einen fachrechtlichen Schutzstatus haben (z.b. NSG, LSG) und nun auch aus Gründen der Anpassung von Bebauung weitestgehend freigehalten werden sollen, da diese Flächen zugleich wichtige Klimafunktionen erfüllen (vgl. z.b. Ansatz zum integrierten Freiraumschutz im LEP B-B). Diese Flächenanforderungen für Anpassungsmaßnahmen können zu Nutzungskonkurrenzen mit anderen Nutzungen führen, z.b. mit allen baulichen Nutzungen (Verkehr, Wohngebiete, Tourismus, Gewerbe). Der von der Senatverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitete Stadtentwicklungsplan Klima für Berlin (StEP Klima) zeigt für das gesamte Stadtgebiet Leitlinien, Zielsetzungen und Handlungsvorschläge für die Anpassung an den Klimawandel auf. Die erarbeiteten Lösungsansätze sollen für konkrete städtebauliche Planungen herangezogen werden, um den Einfluss des Klimawandels auf die Stadtstruktur zu minimieren sowie entsprechende Anpassungsmaßnahmen einzuleiten. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 37

38 Abb. 14: Bewertung von Flächen mit prioritärem Handlungsbedarf Quelle: StEP Bericht Berlin/Flächennutzungsplan Berlin Besonders in Berlin gibt es eine Vielzahl von Räumen mit bioklimatischer Belastung durch hohe Tag- und Nachttemperaturen. Diese Bereiche sind durch eine besondere Empfindlichkeit aktuell und in der Zukunft gekennzeichnet. Eine sehr hohe Bevölkerungsdichte (> 250 Einwohner/ha) und ein überdurchschnittlich hoher Anteil besonders sensitiver Bevölkerung (über 65-Jährige) sind weitere Herausforderungen, die bei der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden müssen. Solche Räume sind i. d. R. nicht bzw. schlecht mit wohnungs- und siedlungsnahen Grünflächen versorgt oder auch durch einen Mangel an Straßenbäumen gekennzeichnet. Gemeinsames Raumordnungskonzept Energie und Klima für Berlin und Brandenburg (GRK) Seite 38

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