Landvolk Mittelweser Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landvolk Mittelweser Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V."

Transkript

1 Landvolk Mittelweser Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V. September Jahrgang Ausgabe 9 4 Extra-Seiten Steuerrecht kompakt 1,30 Euro :: Voller Engagement Das Sommernachtserntefest in Wendenborstel bildete den feierlichen Rahmen für die Freisprechungsfeier der frisch gebackenen Landwirtinnen und Landwirte. Seite 4 :: Voller Pläne Dirk Bülter erneuert seinen Betrieb stetig. Er arbeitet nahezu im geschlossenen System. Nun hat er die Genehmigung für einen Abferkelstall mit Bewegungsbuchten erhalten. Seite 5 :: Voll in Aktion Laco-Geschäftsführer Thorsten Glatthor stellte sich einer besonderen Herausforderung - der Teilnahme am Ironman. Und zog daraus Konsequenzen für seine Arbeit. Seite 6 Aktuelles Agrardieselrückvergütung Mittelweser (lv). Bis zum 30. September können noch Anträge auf Agrardieselrückvergütung für 2016 gestellt werden. Der Vergütungsbetrag liegt bei 21,48 Cent/Liter. Ansprechpartner sind Kristina Steuer (Telefon ) und Larena Gleiminger (Telefon ). HanseLife gestartet Bremen (lv). Die Landwirtschaft in die Stadt zu bringen: Das ist auch in diesem Jahr das Ziel des Gemeinschaftsstandes von Landvolk, Land- Frauen und Landjugend auf der HanseLife in Bremen. Bereits zum fünften Mal gibt es den landwirtschaftlichen Gemeinschaftsstand auf der beliebten Erlebnis- und Verbrauchermesse. Kleine und große Besucher dürfen sich auf ein vielfältiges Angebot an Informationen und Aktionen rund um die heimische Landwirtschaft freuen. Zusätzlich wird es auch in diesem Jahr wieder einen Lernparcours für Schulklassen geben. Die HanseLife öffnet vom 9. bis 17. September täglich von 10 bis 18 Uhr ihre Tore. Ausnahme ist der Happy Friday mit Öffnungszeiten von 12 bis 20 Uhr. Veranstaltungsort sind die Hallen und das Außengelände der Messe Bremen. Weitere Informationen gibt es unter landvolk.mittelweser LV MEDIEN Verlag LV Medien GmbH Hauptstr , Syke Redaktion und Anzeigen: Tel.: Fax: Mail: presse@landvolk-mittelweser.de Für die Ernte 2017 nutzten die Landwirte jedes regenfreie Zeitfenster aus, das ihnen gute Arbeitsbedingungen ermöglichte. Foto: Suling Durchwachsene Erntebilanz Grobe Einbußen beim Raps / Starke Mais-Ernte erwartet Mittelweser (ine). Wir haben keine Missernte, aber eine unterdurchschnittliche Ernte, sagt Wolfgang von Fintel, Geschäftsführer der RWG Bassum/Harpstedt. Das Getreide habe auf ganzer Linie gelitten, ist sich der Marktexperte mit Lüder Cordes, dem stellvertretenden Leiter des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer der Bezirksstelle Nienburg, einig. Besonders die Rapsernte sei schlecht ausgefallen. In der Blüte gab es noch Nachtfröste, dann war es zu lange zu trocken, und die Körner sind zu klein geworden, berichtet Lüder Cordes. In den Regionen mit stärkeren Niederschlägen Anfang Juni konnten fast normale Erträge eingefahren. Auch auf der Versuchsstation in Borwede konnten über 50 dt/ha in Versuchsparzellen geerntet werden. Blieben die Niederschläge Anfang Juni aus, wurden oft nur 30 und 40 dt/ha eingefahren. Beim Raps hatten wir eine große Bandbreite, sagt auch Wolfgang von Fintel. Der Ertrag war von Schlag zu Schlag sehr unterschiedlich. Deutschlandweit seien die Erträge noch geringer als in der schwachen Vorjahresernte ausgefallen. Aber auch beim Preis gibt es keinen Grund zur Freude. Wir sind nur ein kleines Puzzlestück eines großen Bildes, spielt der Experte auf den globalen Markt an. Reichlich versorgte internationale Ölsaatenmärkte bei Soja und Palmöl sowie erwartete Rapsimporte zu den deutschen Ölmühlen drückten auf die Preise. Die Gerstenernte indes sei laut Lüder Cordes nicht so kritisch ausgefallen: Sie ist einigermaßen durchs Loch gekommen, formuliert er die Erntebilanz, die an der Versuchsstation in Borwede über 100 dt/ha brachte. Qualität und Erträge waren einigermaßen zufriedenstellend, stimmt ihm Wolfgang von Fintel zu, mehr noch: Im Vergleich zum letzten Jahr sah die Ernte besser aus. Auch die Wintergerste sei mit einem blauen Auge davon gekommen. Beim Roggen sei die Erntemenge geringer als im vergangenen Jahr. Hier gab es Probleme mit stärkerem Lager und abfallenden Ähren, berichtet Lüder Cordes. Besonders kritisch indes der Weizen: Eine Getreideernte Ende August ist nicht unbedingt der Standard. Durch die unbeständige Witterung gab es über einen längeren Zeitraum kein richtiges Erntewetter, sagt Wolfgang von Fintel. Die Konsequenz: Lagergetreide, Trocknungskosten und damit einhergehend Abzüge. Viele Landwirte haben wegen Auswuchses Abzüge abkommen: Der Auswuchs hat die Körner rausgedrückt, erzählt Lüder Cordes. Die Sandböden hätten daher etwa zehn bis zwölf Doppelzentner weniger Ernte als im vergangenen Jahr gebracht. Die Qualitäten seien außerdem durch die Ernteverzögerung schlechter. Zusätzlich belasten auch die niedrigen Getreidepreise die Ackerbaubetriebe. Wolfgang von Fintel bettet das Ganze in den globalen Kontext ein: Seit dem Preishoch Anfang Juli hat der Weizen in Chicago über 25 Prozent verloren. In der EU mache der starke Euro zudem Exporte schwierig, gleichzeitig drückt Osteuropa allen voran Russland nach einer sehr guten Ernte auf den Markt. Im Exportbereich haben die Russen aktuell die Führerschaft, sagt von Fintel ganz deutlich. Zusätzlich sorgt noch der witterungsbedingte, höhere Anteil an Futterweizen für einen weiteren Druck auf die Märkte. Auch um die Kartoffelernte steht es nicht überall gut: Da haben wir viel mit Krautfäule zu tun. Außerdem sind die Preise völlig im Keller, weiß Lüder Cordes. Deutlich positiv gestimmt sehen beide Experten jedoch der Mais-Ernte entgegen. Ab auf den heißen Stuhl auf dem Brokser Heiratsmarkt Bruchhausen-Vilsen (ine). Er war der Renner: Auf den heißen Stuhl, der erstmals auf dem Stand des Landvolk Mittelweser seinen Platz hatte, trauten sich auf dem Brokser Heiratsmarkt viele Besucherinnen und Besucher. Sie stellten ihr Geschick unter Beweis und bugsierten die Kugel möglichst schnell und geschickt durch ein Labyrinth. Ob innerhalb von 40 Sekunden oder zweieinhalb Minuten Spaß hatten alle Gäste dabei, mit viel Gefühl auf dem Weg zum Ziel das Labyrinth zu durchkreuzen. Die jeweils fünf Tagesbesten gewannen einen Gutschein für die Raiffeisen-Märkte der Region. Am Glücksrad testeten die Gäste ihr landwirtschaftliches Fachwissen. Forsetzung auf Seite 4 Sobald ein Besucher auf dem heißen Stuhl in Aktion war, war der Stand des im Gewerbezelt auf dem Brokser Heiratsmarkt dicht umringt - und der nächste Aspirant fand sich sofort. Foto: Suling Kommentar Liebe Mitglieder, am 24. September ist Bundestagswahl, eine Wahl, von der für die zukünftige Gestaltung Europas und somit auch für unsere heimische Landwirtschaft sehr viel abhängt. Immerhin fällt in diese Periode, wie die zukünftige Agrarförderung ab 2020 ausgestaltet werden soll. Hier gibt es national wie international noch sehr unterschiedliche Interessen. Das, was es im Oktober in den dann auszuhandelnden Koalitionsvertrag schafft, ist für die nächsten Jahre bindend. Insofern hat unser Beruf des Landwirts auch gewisse Ähnlichkeiten zu den Antrieben eines Iron-Man-Heroden. Auch bei unseren Planungen bedarf es einer guten Vorbereitung, und danach sind Beständigkeit und Akribie gefragt. Auch für unseren Beruf ist es wichtig, unsere Ziele zu formulieren. Das sollten wir aus der fast hinter uns liegenden Krise gelernt haben! Denn wenn wir unser Ziel nicht fest im Blick haben und dieses auch beständig verfolgen, könnte man auch mal schnell falsch abbiegen. Mit der Folge, dass man dann das Ziel gar nicht erreicht. Keine Frage, die Ziele müssen auch ab und an neu definiert werden, aber erst nach eingehender Planung und dann hartnäckiger Verfolgung. Auch wenn man unterwegs vielleicht mal dass Kotzen bekommt. Irgendwann kommt der Turn Around/ Tote Punkt und die Märkte/Kondition drehen sich, und es geht wieder bergauf auf mit der eigenen Kondition. Mit den sich daraus ergebenden Erfahrungen kann man sich dann neue Ziele setzen. Die gleichen Prinzipien gelten meines Erachtens jetzt auch für die anstehenden Wahlen. Mit Sicherheit haben wir in den vergangenen vier Jahren das eine oder andere Mal die politischen Entscheidungen verflucht. Jetzt sollten wir jedoch den Blick fest nach vorne auf unser Ziel richten: Stabile demokratische Mehrheit zugunsten unseres Berufstandes und nicht allzu sehr mit dem Vergangenen hadern. Denn das würde nur den Blick auf unser Ziel verwehren. Jeder sollte jetzt seine demokratische Bürgerpflicht auch ausüben und wählen gehen. Immer fest das Ziel vor Augen! Man bedenke, in Niedersachsen hat eine Stimme zu völlig neuen Zielen geführt. Lars Nordbruch Vorsitzender

2 2 Aus den Abteilungen Agrarberatung Kristina Steuer Leiterin der Agrarberatung Liebe Leserinnen und Leser, es ist nicht zu leugnen: Es wird Herbst. Die Septemberfarben leuchten unverkennbar aus der Natur und zeugen von einem leuchtenden Ausklang der Saison. Nach einem schwierigen Erntesommer hoffen wir nun auf einen trockenen Herbst, der uns die Kartoffeln, den Mais, die Zuckerrüben gut ins Lager bringen lässt. Doch auch in der Vorschriftenund Verordnungswelt geht es ähnlich turbulent zu, wie uns das wechselhafte Wetter im Sommer 2017 gezeigt hat. Aktuelle Schaubude: Die neue Düngeverordnung, inkraftgetreten am 2. Juni. Diese steht nun zur sofortigen Umsetzung ins Haus, etwa bei der schlagbezogenen Düngebedarfsermittlung, die vor der ersten Gabe dokumentiert sein muss. Das ist unter Umständen schon jetzt erforderlich. Lassen Sie sich Ihre Betriebsprämie nicht kürzen durch ein fehlendes Schriftstück, dessen Inhalt Sie zwar im Kopf, aber nicht niedergeschrieben haben. Die Artikel dieser beiden Seiten widmen sich ganz der neuen Düngeverordnung und deren Ausgestaltung, sofern die Sachverhalte bereits vorliegen. Unser Agrarteam mit unserem Düngeexperten Thomas Wagenfeld steht Ihnen für Fragen zur Verfügung und erstellt Ihnen selbstverständlich weiterhin die Nährstoffbilanzen, jetzt aktuell die Düngebedarfsermittlung und später dann die Stromstoffbilanzen. Ihre Kristina Steuer Stoffstrombilanz ab 2018 verbindlich Ab 2018 müssen landwirtschaftliche Betrieb anhand einer sogenannten Stromstoffbilanz dokumentieren, welche Menge Gülle und Gärreste sie erzeugen, verwenden und abgeben. Details hierzu sind noch in einer separaten Verordnung festzulegen. Fest steht aber, dass ab 2018 Betriebe mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche einem Tierbesatz von mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar mehr als Mastschweineplätzen eine Stoffstrombilanz erstellen müssen. Des Weiteren kommt hinzu, dass - unabhängig von Größe und Viehbesatz - bei Aufnahme von Wirtschaftsdünger auch diese Betriebe aufzeichnungspflichtig sind. Ab 2023 betrifft es alle Betriebe mit mehr als 20 Hektar oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Hof. Unser Angebot in der Agrarberatung: Agrarberatung Anträge Agrarförderung Handel mit Zahlungsansprüchen Nährstoff- und Stoffstrombilanzen Grüne Buchführung Düngebedarfsermittlung Meldungen bei Hofübergaben LWK & Laves Agrardieselanträge Düngebedarf ermitteln Düngeplanung muss künftig genau dokumentiert werden Vorfrucht: Es soll ausgesät werden: Feldfutter (Aussaat bis ) Gründüngungszwischenfrucht (Aussaat bis ) Winterraps (Aussaat bis ) Wintergerste (Aussaat bis ) Der Boden ist: langjährig organisch gedüngt (Hinweis: i.d.r. wenn P-Gehalt > 13 mg P-CAL/100 g Boden) oder humusreich Humusgehalt > 4 % bzw. Humusklassen h, sh, a, H (s. Bodenuntersuchung) Düngebedarf: Getreide Ja Nein Folgekulturen Aussaat bis N-Düngebedarf [kg N/ha] Winterraps bis 60 bei Strohverbleib bis 40 bei Strohabfuhr bis 60 bei Mulch und Direktsaat Wintergerste bis 40 bei Strohverbleib bis 20 bei Strohabfuhr Feldfutter* 1 Ernte noch im gleichen Jahr N Düngung nach Bedarf keine Beerntung im Jahr der Aussaat Gründüngungszwischenfrucht *1 (mind. 8 Wochen Standzeit *2 ) Vorfrucht: Mais, Raps, Zuckerrübe, Kartoffel, Feldgemüse, Leguminosen Nein kein N-Düngebedarf im Sommer / Herbst! Feldfutter oder Gründüngungszwischenfrucht Die Höchstmengen von 60 kg Gesamt-N je ha bzw. 30 kg NH4-N je ha dürfen nicht überschritten werden (mineralisch und organisch). *1 bis 30% Leguminosen: N-Düngebedarf Tabellenwert; 31 75% Leguminosen: 30 kg N/ha, >75 % Leguminosen: kein N-Düngebedarf *2 zwischen Düngungs- und Aussaatzeitpunkt der Zwischenfrucht und Aussaat der nachfolgenden Winterung müssen mindestens 8 Wochen liegen Ja Winterraps, Wintergerste oder Feldfutter keine Beerntung im Jahr der Aussaat (Aussaat ) Folgekulturen Feldfutter* 1 Mittelweser (tw). Seit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung ist eine sogenannte Düngebedarfsermittlung vor Ausbringung der ersten Gabe zu erstellen. Dies beinhaltet eine Dokumentation der Düngeplanung und zwar bezogen auf jeden einzelnen Schlag. Somit ist gegebenenfalls bereits für diesen Herbst die erste Bedarfsermittlung zu dokumentieren und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen. Zur Düngebedarfsermittlung benötigt man die Anlage 1a vom letzten Agrarantrag mit den aktuellen Schlagbezeichnungen. Hier sind die Bodenprobenergebnisse zuzuordnen. Ferner werden die Lieferscheine für den Wirtschaftsdünger mit den Stickstoffgehalten benötigt. Für die Stickstoffgabe nach der Hauptfruchternte 2017 darf nur noch zu Winterraps, Zwischenfrüchten und Wintergerste Wirtschaftsdünger ausgebracht werden, sofern Getreide die Vorfrucht war. Sollte die Vorfrucht Mais, Raps, Zuckerrübe oder Kartoffel beinhalten, so entsteht kein Düngebedarf im Sommer bzw. Herbst. Wenn die Flächen langjährig organisch gedüngt worden sind und der P-Gehalt > 13 Milligramm P-CAL/100 Gramm Boden oder der Boden humusreich > vier Prozent oder die Humusklasse h, sh, a, oder H lautet, ist in der Regel kein Düngebedarf mehr vorhanden. Weiterhin sind aber die Grenzen bei Ammoniumstickstoff (NH 4 -N) 30 Kilogramm oder 60 Kilogramm Gesamt-N sei es (mineralisch oder organisch) zu beachten. Folgende Grafik verdeutlicht die N-Düngebedarfsermittlung: Düngebedarf: Ernte im gleichen Jahr keine Beerntung im Jahr der Aussaat Gründüngungszwischenfrucht *1 (mind. 8 Wochen Standzeit *2 ) Stand Aussaat bis N- Düngebedarf [kg N/ha] N-Düngung nach Bedarf Ihre Ansprechpartner in Syke: Kristina Steuer Leiterin der Agrarberatung M: k.steuer@landvolk-mittelweser.de T: F: Thomas Wagenfeld Agrarberatung M: t.wagenfeld@landvolk-mittelweser.de T: F: Dirk Kleemeyer Agrarberatung M: d.kleemeyer@landvolk-mittelweser.de T: F:

3 Aus den Abteilungen 3 Regelung zur Aufzeichnung von Nährstoffgehalten Übernahme und Aufbewahrung der düngemittelrechtlichen Warendeklaration hat hohe Priorität Mittelweser (tw). Der Bundesrat hat am 31. März 2017 der Novelle der Düngeverordnung zugestimmt. Sie beinhaltet schärfere Regeln zugunsten des Gewässerschutzes und der Luftreinhaltung. Seit 2. Juni gilt die neue Düngeverordnung. Die Änderungen, die bereits 2017 im Rahmen von Cross Compliance zu beachten sind, betreffen folgende Punkte: die nunmehr geforderten Aufzeichnungen zur Düngebedarfsermittlung für die jeweilige Kultur; die erweiterten Verpflichtungen, den mit: Nährstoffgehalt der Düngemittel vor der Aufbringung zu ermitteln und aufzuzeichnen; die verschärften Regelungen zu den Sperrzeiten; die erweiterten Abstandsregelungen zu oberirdischen Gewässern; die schärferen Regelungen zur Düngung auf gefrorenem Boden; die Einbeziehung der Gärrückstände in die 170-Kilogramm-Obergrenze für organischen und organisch-mineralisch Düngemittel; die bundeseinheitlichen Regelungen zur Mindestlagerkapazität für flüssigen Wirtschaftsdünger, Gärrückstände, Festmist und Kompost. Bei Grünlandflächen muss im Kalenderjahr 2017 keine Düngebedarfsermittlung aufgezeichnet werden. Vor jedem Aufbringen von Düngemitteln sowie Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln nach dem 2. Juni müssen ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbaren Stickstoff und Ammoniumstickstoff bekannt sein und aufgezeichnet werden. Ein Aufbringverbot auf Ackerland gilt ab Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Ablauf des 31. Januar. Aufbringverbot auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15. Mai besteht in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar. Für Kompost und Festmist gilt ein Aufbringverbot vom 15. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar. Ausnahmen: Düngung bis zum 1. Oktober möglich zu Winterraps, Zwischenfrucht, und Feldfutter (bei Aussaat bis zum 15. September), zu Wintergerste nach Getreide (bei Aussaat bis zum 1. Oktober). Düngung möglich bis zum 1. Dezember beim Anbau von Gemüse, Erdbeeren und Beerenobstkulturen. Quellen: LWK Niedersachsen, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Sperrzeiten Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Ackerland (Getreide, Raps, Zuckerrüben, Kartoffel etc.) Winterraps* Zwischenfrucht* Feldfutter* Wintergerste nach Getreide** Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau Grünland Festmist Kompost Mittelweser (lv). Mit der Novelle führt Niedersachsen die Pflichten zur Aufzeichnung und Meldung in Verkehr gebrachter Wirtschaftsdünger nach Bundes- und Landesverordnung zusammen. Viele Betriebe nutzen bereits jetzt die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Aufzeichnung und Meldung in einem Schritt im niedersächsischen Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger zu Neue Betroffene Neu: Meldepflicht für reine Aufnehmer/ alle Aufnahmen! Kürzere Fristen Neu: Spätestens ein Monat nach Abschluss einer Lieferung melden! Monatsfrist zur Meldung auch für Importe/Aufnahmen! Gemüse, Erdbeeren, Beerenobst * bei Aussaat bis zum 15. September ** bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngeverordnung mit neuen Meldepflichten Was ist neu? / Was ist zu beachten? erledigen. Zusätzlich verlängert die Novelle die Aufbewahrungspflichten und ergänzt einige wichtige Angaben. Die neuen Regelungen gelten für Lieferungen ab Juli Für Lieferungen bis Ende Juni 2017 gelten noch die bisherigen Regelungen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat die neuen Regelungen den bisherigen gegenübergestellt. Bisher: Meldepflicht nur für Aufnehmer, die selbst auch Abgeber sind. Aufzeichnungspflicht bereits für alle Aufnehmer/Aufnahmen. Bisher: Meldung Abgabe/Aufnahme bis ein Monat nach Abschluss eines Lieferhalbjahres, Importe bis 31. März des Folgejahres. Aufzeichnung von Aufnahmen zur Verwertung im eigenen Betrieb spätestens zwei Monate nach der Lieferung, sonst auch ein Monat). Weitere Angaben Neu: Nährstoff- und Trockensubstanzgehalte Bisher: Meldung von Nährstoffgehalkations-Nummern melden! Transport-Identifiten freiwillig möglich sowie weitere bei Importen aus freiwillige Angaben in einem Bemerkungsfeld. anderen Staaten melden (z. B. niederländische VDM Nummern)! Längere Aufbewahrung Neu: Meldung/Aufzeichnung zur Lieferung sieben Jahre aufbewahren/speichern! Bisher: Aufzeichnungen drei Jahre aufbewahren. Erweiterte Bagatellgrenze Neu: Meldepflicht ab Überschreiten von 200 Tonnen bzw. 200 Kubikmeter Abgaben und Aufnahmen im Kalenderjahr, auch in der Summe! Mittelweser (lwk). Mit der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) hat der Verordnungsgeber die Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Düngungsmaßnahmen an mehreren Punkten deutlich verschärft. Eine dieser Regelungen mit weitreichenden Konsequenzen für die Landwirte ist die Aufzeichnung bestimmter Nährstoffgehalte in angewendeten Düngemitteln vor der Aufbringung. Um Düngemittel sowie sonstige Stoffe nach Düngemittelverordnung wie Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel bedarfsgerecht anwenden zu können, benötigt der Landwirt nach den Vorschriften der Bisher: Melden bei Überschreiten von 200 Tonnen bzw. 200 Kubikmeter Abgaben im Kalenderjahr, noch nicht in der Summe mit Aufnahmen gerechnet. Aufzeichnen schon zuvor bei Überschreiten der 200 Tonnen bzw. 200 Kubikmeter in der Summe von Abgaben und Aufnahmen. Düngeverordnung vor der Düngung Informationen über das Produkt. Die Anwendung darf nur erfolgen, wenn dem Betriebsleiter durch schriftliche Aussagen die Stickstoff- und Phosphatgehalte bekannt sind. Bei der Anwendung im eigenen Betrieb anfallender Wirtschaftsdünger kann die Aufzeichnung durch eigene Analysen oder die Richtwerte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erfolgen. Bei aufgenommenen Düngemitteln ist die gesetzlich vorgeschriebene Form der Aufzeichnung eine Warendeklaration nach Düngemittelverordnung. Neu ist sowohl die Erweiterung der Vorgabe auf alle Düngemittel und sonstigen Stoffe nach Düngemittelverordnung als auch die explizite Pflicht zur Aufzeichnung und damit zur Aufbewahrung und Vorlage der Unterlagen. Verschärfend wirkt, dass die fehlende Aufzeichnung z. B. der Stickstoffgehalte ab sofort mit einem Bußgeldverfahren und einem Verstoß gegen Cross Compliance belegt sind. Neue Regelungen betreffen Cross-Compliance Verstöße gegen Düngeverordnung können Betriebsprämie mindern NÄHE ZUM KUNDEN Raiffeisen-Warengenossenschaft Niedersachsen Mitte eg Industriestraße Schweringen Geschäftsstellen Raiffeisen-Märkte Kartoffelzentren Tankstellen Fon Fax kontakt@rnm-eg.de Nordwohlde Weser Thedinghausen Schwarme Weser Bücken Aller Leine

4 4 Aus dem Kreisverband Hervorragende Berufswahl Jung-Landwirtinnen und -Landwirte frei gesprochen Die tolle Knolle entdecken Kinder sollen bei Kochen mit Kindern mitmachen Mittelweser (ine). Die Planung steht: 24 Schulen und 85 Schulklassen mit rund Kindern machen in diesem Jahr bei den Aktionen des Vereins Kochen mit Kindern mit. Im Gasthaus Freye in Osterbinde schulte Edda Möhlenhof-Schumann von der Außenstelle Sulingen der Landwirtschaftskammer die Frauen, die die Aktionen im Kreisverbandsgebiet organisieren. Das Motto in diesem Jahr: Kartoffeln, die tolle Knolle. Dazu kochte Gastwirt Martin Freye unterschiedliche Erdapfel-Sorten, die die Frauen im Anschluss auf ihren Geschmack testeten. Auch eine Hygieneschulung gehörte zu dem Schulungsabend. Zudem informierte Dorit Döhrmann über das Projekt Transparenz schaffen Gruppenbild mit Zeugnissen und Ausbildern: Die jungen Landwirtinnen und Landwirte feierten den Abschluss ihrer Ausbildung im Gasthaus Beermann in Wendenborstel. Foto: privat Sonnenborstel (dp). Das traditionelle Sommernachtserntefest der Landwirtschaftlichen Vereine Nienburg und Stolzenau bildete mit rund 110 Gästen den feierlichen Rahmen für die Freisprechungsfeier der Landwirte im Gasthaus Beermann in Wendenborstel. Hier wurden die Urkunden an die nun ehemaligen Auszubildenden überreicht. Für die musikalische Unterhaltung sorgte DJ André Gowitzke (Sound and Light). Bernd Antelmann, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Vereins Nienburg, verlieh in seiner Begrüßungsrede seiner Bewunderung über die Ernsthaftigkeit der jungen Menschen mit dem Umgang des sich immer rascher wandelnden Zeitgeistes Ausdruck. Die wachsenden gesellschaftlichen Ansprüche in die Realität umzusetzen ist dabei die aktuelle Herausforderung für die Landwirtschaft. Kreislandwirt Tobias Göckeritz ging in seinen humorvollen Grußworten auf die Freude ein, welche es bereitet, engagierte junge Leute auzubilden. Er wies auch auf den starken Familienzusammenhalt hin, welcher in den landwirtschaftlichen Betrieben gelebt wird. Der stellvertretende Landrat Dr. Frank Schmädeke richtete seinen Glückwunsch für die Berufswahl der jungen Landwirte aus. Der Beruf des Landwirtes ermögliche durch die vielen Betätigungsfelder ein lebenslanges Lernen und die Möglichkeit sein Berufsleben selbst zu gestalten. Zwei gute Voraussetzungen für ein erfülltes Leben. Ruth-Beatrix-Hainke übergab gemeinsam mit Tobias Göckeritz die Gehilfenbriefe an die ehemaligen Auszubildenden. Sie dankte im Anschluss allen Die frisch gebackenen Landwirtinnen und Landwirte Marvin Behring (Ausbildungsbetrieb Jan-Heinrich Noltemeier), Madlen Bohnhorst (MyCows GbR), Lennert Bormann (Heinrich und Patrick Wilkens GbR), Malte Busse (Busse-Lempfer GbR), Sören Eggers (Ernst-August Sürie), Lucas Engelking, Jona Gräper (Patrick Siemann), Malte Grünhage (Thomas Könemann), Fabian Hanauer (Karl- Heinz Meyer), Janes Helfers (Joachim Vogel), Stefan Koll (Carsten Bredthauer), Gerit Kumlehn (Rainer Engelke), Eike Nebel-Engehausen (Eckebrecht GbR), Sebastian Siems (Marvin Campe), Ehler Uhlenbruch (RZB Derboven), Lukas Vogt (Busse-Lempfer GbR), Torben Witte (Heinrich Bartels). von der Ladentheke bis zum Erzeuger, dessen regionaler Bildungsträger das ist. Organisieren die Damen beispielsweise im Anschluss an ihre Koch-Aktionen Hofbesuche, um die Kartoffel-Kenntnisse zu erweitern, so können die Personalkosten auf Seiten der Landwirte und der Koch-Frauen über Transparenz schaffen abgerechnet werden. beteiligten Prüfern und Prüfbetrieben für die gute und nicht selbstverständliche Zusammenarbeit. Peter Vogel von der Werner-Ehrich-Stiftung überreichte einen Geldpreis an Sebastian Siems für die beste Jahrgangsnote (1,6). Madlen Bohnhorst und Janes Helfers erhielten Geldpreise für die Führung sehr guter Berichtshefte vom landwirtschaftlichen Kreisverein vertreten durch Tobias Göckeritz. Madlen Bohnhorst bedankte sich in ihrem Rückblick auf die Ausbildungszeit bei Ausbildern, Lehrern und Prüfern. Ihr besonderer Dank galt dabei Ruth Beatrix Hainke für ihre geleistete Arbeit. Dirk Plate, Geschäftsführer des landwirtschaftlichen Vereins, wünschte den Junglandwirten für ihren weiteren beruflichen Lebensweg eine glückliche Hand bei den nun anstehenden betrieblichen Entscheidungen. Im Anschluss wurde bei Musik und Tanz bis in die Nacht gefeiert. Im Gasthaus Freye wurden die Frauen für die Aktion Kochen mit Kindern geschult. Foto: privat Zerschmettert Zwei Hofladenkisten demoliert Wietzen/Calle (ine). Am Anfang dachten wir, unsere Hofladenkisten wären nicht kaputt zu kriegen, sagt Birger Sieling. Die Realität holte den Landwirt und seine beiden Kollegen Eike Meyer und Christian Lohmeyer aber unlängst ein. Gemeinsam betreiben die drei aktuell sieben Hofladenkisten, die die Bürger mit Lebensmitteln aus der Region versorgen. Zwei der Hofladenkisten wurden jetzt erheblich demoliert. Dabei sind die Täter richtig vorsätzlich vorgegangen, sagt Christian Lohmeyer. Sie zerschmetterten zunächst die Scheibe der Hofladenkiste in Bruchhausen-Vilsen, fünf Tage später erging es auch dem Pendant in Asendorf so. Sie haben nur ein paar Kartoffeln mitgenommen und nicht versucht, an das Geld zu kommen, sagt Birger Sieling, der sich über die Schäden ärgert. Eigentlich dachten er und seine Mitstreiter, sie hätten bei der Standortwahl mit der Lage an Hauptstraßen alles richtig gemacht, um genau solche Vorkommnisse auszuschließen. Deswegen haben wir Supermarktparkplätze von vornherein ausgeschlossen. Frustriert sind die drei zweifellos angesichts des gewaltbereiten Vorgehens der Täter. Dennoch steht fest: Wir wollen weiter machen. Wir finden alle unser Projekt gut. So schnell geben wir nicht auf, ist sich das Trio einig. Die Hofladenkisten würden gut angenommen. Und gerade nach den beiden Demolierungstaten gab es viel Zuspruch. Da haben wir wirklich tolles Feedback bekommen, freuen sich die drei. Aktuell sind zwei Mitarbeiter im Einsatz, um die sieben Hofladenkisten stets mit frischer Ware zu bestücken. Demnächst soll noch ein dritter Mitarbeiter hinzukommen. Christian Lohmeyer (von links), Eike Meyer und Birger Sieling betreiben die Hofladenkisten. Foto: Suling Marei Zurmühlen schloss Studium ab Syke (ine). Das war aufbauend auf meine Ausbildung genau das Richtige, sagt Marei Zurmühlen, die jetzt ihren Abschluss als Bachelor of Law im Studiengang Steuern und Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen gemacht hat. Seit Juni ist sie beim als Steuerassistentin angestellt wieder, denn hier absolvierte sie von 2010 bis 2013 auch ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Während ihres Studiums von 2013 bis 2017 arbeitete die Bramstedterin weiterhin für das und machte hier auch eines ihrer Praxissemester. Das zweite führte Marei Zurmühlen zur Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Zum erfolgreichen Abschluss ihres Studiums gratulierten ihr Steuerberater Jörg Gerdes (links) und Geschäftsführer Olaf Miermeister. Foto: Backhaus

5 Betriebsporträt 5 Immer neue Vorhaben in die Tat umsetzen Dirk Bülter aus Neubruchhausen kann auf seinem Hof auf tatkräftige Unterstützung setzen Auf dem Mähdrescher im Einsatz: Felix Bülter mit seiner Halbschwester Flora. Foto: privat Neubruchhausen (ine). Seinen Betrieb sukzessive weiter zu entwickeln: Dieses Ziel verfolgt Dirk Bülter, seitdem er den heimischen Hof von seinem Vater übernommen hat. Dass ich Landwirt werden wollte, war mir von Anfang an klar, sagt der 46-Jährige pachtete er den Be- Packen gemeinsam an (von links): Ursel und Heinrich Bülter, Barbara Rieger, Dirk Bülter und Azubi Steffen Troue. Foto: Suling trieb zunächst von seinem Vater, seit 2002 ist er Eigentümer. Seitdem haben wir jedes Jahr etwas gemacht, sagt er und zeigt auf seinen Betriebsspiegel, der viele Entwicklungsstufen ausweist. Nur die nächste noch nicht: Wir wollen einen neuen Abferkelstall mit Bewegungsbuchten bauen. Die Genehmigung dafür hat Dirk Bülter schon in der Tasche, gebaut werden kann auf dem eigenen Hof. Aktuell hält er 200 Sauen, nach dem Neubau werden es voraussichtlich 300 sein. Der neue Stall soll ein Ersatz für den alten sein und hat auch Immissionsschutzvorteile: Aus sieben Schornsteinen werden dann zwei. Dirk Bülter arbeitet zusammen mit einer Festangestellten und einem Auszubildenden nahezu komplett im geschlossenen System und hat einen Maststall im Außenbereich mit Ferkel- und Mastplätzen. Die Nähe ist Trumpf: Denn der Maststall liegt nur zwei Kilometer vom Hof entfernt, das weiteste Feld ist vier Kilometer entfernt. Der 46-Jährige stellt sich den Herausforderungen und immer wieder auch neuen Anforderungen. Seit diesem Jahr bauen wir auf acht Hektar Kartoffeln zur Herstellung von Pommes frites an. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin Barbara Rieger arbeitete er sich dazu durch die 62-seitige Global GAP- Checkliste. Viel Aufwand, aber: Man wird dadurch nicht dümmer. Mit seiner Partnerin hat er zudem eine Schweineexpertin an der Seite, da sie für die Unternehmensberatung für Rindvieh- und Schweinehalter Hunte- Weser e.v (URS) arbeitet. Wie es der Zufall wollte, haben sich beide auch so kennengelernt als Barbara Rieger in Vertretung für einen Kollegen den Bülterschen Hof besuchte. Heute leben sie hier gemeinsam, mit dem anderthalbjährigen Nesthäkchen Flora, die auf insgesamt vier große Halbbrüder zählen kann. Einem davon hat es die Landwirtschaft auch angetan. Felix Bülter (16) packt gerne mit im Betrieb an. Er ist mit Leib und Seele dabei, ist am liebsten den ganzen lang Tag draußen und schraubt in der Werkstatt. Einen Treckermotor einstellen kann er schon besser als ich, freut sich Dirk Bülter. Auf seinem Hof geht er immer wieder neue Wege. Vor ein paar Wochen ist er ins Ringelschwanzprogramm eingestiegen. Bei den Ebern lassen wir jetzt die Schwänze dran. Da er mit seiner Ebermast auch an der Initiative Tierwohl teilnimmt, sieht er seine Ställe auch für dieses Programm gut aufgestellt. Wir haben schon organisches Beschäftigungsmaterial, Saufen aus offenen Flächen und Scheuermöglichkeiten. Ein bisschen ärgert ihn indes, dass die Großschlachtereien jüngst die Schlachtmaske für Eber angepasst haben zwischen drei und vier Euro gibt es damit pro Tier weniger. Damit wolle man die politisch gewollte Ebermast hinterrücks wieder unattraktiv machen, vermutet er. In seinen Ställen stehen PIC 408-Eber und Dänen-Sauen. Ich mache Eigenremontierung, berichtet der 46-Jährige. Sein Großvater hatte einst die Landwirtschaft aufgegeben, sein Vater dann wieder damit begonnen mit Sauen und Kühen. Der einstige Rindviehstall und die Mühle wurden 1996 dann zu einem Sauenstall umgebaut. In unserer Ortslage konnten wir uns mit Kühen einfach nicht mehr so ausdehnen. Während der Meisterschule plante der gelernte Landwirt dann einen Maststall und setzte die Theorie anschließend in die Praxis um. Mit der Aufstellung seines Betriebs ist er zufrieden. Neben der Tierhaltung bewirtschaftet er 160 Hektar Fläche und baut neben Kartoffeln vor allem Raps, Vermehrungsraps, Gerste und Weizen an. Mais wächst ebenfalls auf seinen Äckern, dieser wandert in die Biogasanlage Neubruchhausen. Zudem ist der Betrieb fast eigenmechanisiert. Wir dreschen und fahren auch unsere Gülle selbst, sagt Dirk Bülter. Steffen Troue (von links), Dirk Bülter und Barbara Rieger unweit der Stelle, an der der neue Abferkelstall mit Bewegungsbuchten entstehen soll. Die Baugenehmigung dafür liegt bereits vor. Foto: Suling Sprechzeiten der Geschäftsstellen Geschäftsstelle Syke Hauptstr Telefon: Beratungstermine nach Vereinbarung in den Abteilungen Steuern und Buchführung Recht Betriebswirtschaft Baugenehmigungsmanagement Soziales allgemeine Agrarberatung während der Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Vorsitzende Tobias Göckeritz und Lars Nordbruch: Termine nach Vereinbarung. Steuererklärungen für nicht buchführungspflichtige Landwirte, Verpächter und Altenteiler: Termine nur nach Vereinbarung während der Geschäftszeiten. Geschäftsstelle Nienburg Vor dem Zoll 2 Telefon: Beratungstermine nach Vereinbarung in allen Abteilungen Rechtsberatung durch den Justiziar des Verbandes an jedem Dienstag nach vorheriger Terminvereinbarung. Sozial- und Rentenberatung der Geschäftsstelle Nienburg: 14tägig mittwochs von 9.30 bis 12 Uhr in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4) nach vorheriger Terminvereinbarung Steuer-Außensprechtage: Montags von 9 bis 12 Uhr im Landvolk-Haus Hoya (Knesestr. 17) nach vorheriger Vereinbarung. Ab Oktober 2017 finden die Sprechtage an jedem zweiten Montag im Monat von 8 bis 12 Uhr im Rathaus nach vorheriger Terminvereinbarung statt. 14-tägig dienstags von 9 bis 15 Uhr in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4) nach vorheriger Terminvereinbarung. Versicherungsberatung: Kostenlose Beratung durch die Landvolk Service GmbH bei Ihnen auf dem Hof oder in der Landvolk-Geschäftsstelle Syke. Ralf Dieckmann Telefon: Mobil: Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Nienburg Telefon: Die nächsten Sprechtage finden am 6. und 20. September sowie am 4. Oktober von 8 bis 12 Uhr in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4) statt. Dorfhelferinnen Station Mittelweser: Anke Blume Telefon: Station Bruchhausen-Vilsen: Elsbeth Garbers Telefon: Station Diepholz: Heike Schlamann Telefon:

6 6 Aus dem Kreisverband Wie aus einer fixen Idee ein konkreter Plan wird Laco-Geschäftsführer Thorsten Glatthor nahm am ersten Ironman in Hamburg teil Von Regine Suling Syke. Das war erst mal eine Spontan-Überlegung. Aber danach wohl überlegt. Was zunächst wie ein Widerspruch klingt, ist für Thorsten Glatthor keiner. Der 42-Jährige entschloss sich im Herbst vergangenen Jahres, ein ganz besonderes Projekt anzugehen: die Teilnahme im August 2017 am ersten Ironman-Wettkampf in Hamburg. 3,8 Kilometer Schwimmen, 180 Kilometer Rad fahren und 42,195 Kilometer Laufen ohne Pause, hintereinander weg, alles an einem Tag: ein Wettbewerb, der eine Herausforderung für Körper und Geist gleichermaßen darstellt. Es war eine Spontan- Überlegung, da mitzumachen, erzählt der Geschäftsführer der Laco-Unternehmensberatung. Denn einer seiner Vereinskollegen hatte sich auch für den Wettkampf angemeldet. Dann habe ich aber genau abgewogen, bin mit mir selbst in die Diskussion gegangen und habe mich wohl überlegt dafür entschieden, sagt Thorsten Glatthor. Immerhin wirkten sich die Vorbereitungen auf den Tagesablauf und das Familienleben aus. Herausforderung gesucht Außerdem habe ich bislang jedes Jahr eine neue, sportliche Herausforderung gesucht, begründet er den Schritt, mit dem Ironman ein ganz besonderes Vorhaben anzugehen. Was zugleich eines war, aus dem er viel Wissen für seine tägliche Arbeit die Beratung von Landwirten - zieht. Man muss sich realistische Ziele setzen. Er schrieb sein Ziel auf, notierte sich, warum er beim Ironman mitmachen will. Zum Beispiel, damit seine Familie stolz auf ihn sein kann. Sich immer wieder vergegenwärtigen, was hinter der eigenen Motivation steckt und eine Herausforderung annehmen, um ein Ziel zu erreichen, das messbar und objektiv ist. Das ist auch das, was ich den Landwirten immer wieder sage: Schreibt euch auf, warum ihr etwas macht. Freunde und Verwandte begegneten Thorsten Glatthors Vorhaben zunächst mit Skepsis, dann aber mit großer Wertschätzung und einigem Respekt. Dann ging es um die Umsetzung. Die visualisierte und konkretisierte er für sich, sah sich lächelnd über die Ziellinie gehen. Dieser Schritt stellte praktisch den Projektabschluss dar. Daraus habe ich viel für meine Arbeit mitgenommen. So muss man es auch in anderen Bereichen machen, findet der Unternehmensberater. Ein abgeschlossener Umzug zum Beispiel kann mit einem guten Nach mehr als elf Stunden lief Thorsten Glatthor lächelnd über die Ziellinie. Foto: FinisherPix.com Essen gefeiert werden, der Stallbau mit einer großen Einweihungsfeier. Für sein Vorhaben Ironman holte sich Thorsten Glatthor einen externen Berater, um die Planung outzusourcen. Gute Planung ist alles Ein Sportlehrer hat mir meinen Trainingsplan gemacht und ihn auf meine persönliche Situation angepasst. Ich habe ihm dann immer berichtet, wenn ich etwas umgesetzt habe. Das war für mich eine große Unterstützung. So konnte ich mit der verfügbaren Zeit möglichst effizient trainieren. Die Herausforderung war es, das Training über zehn Monate in den Alltag zu integrieren. Außerdem sollte es ja auch Spaß machen. Besonders intensiv sei das Training auf dem Rennrad gewesen, sagt Thorsten Glatthor. Da hatte ich am wenigsten Vorerfahrung. Außerdem musste man dafür immer die Wochenenden blocken. Zudem absolvierte er dafür ein Trainingslager im Harz. Das Lauftraining erledigte der ohnehin erfahrene Läufer frühmorgens vor der Arbeit, das Schwimmen fügte sich ebenfalls in den Plan ein. Im Winter habe ich im Hallenbad in Martfeld vor allem Techniktraining gemacht und habe auch schon mal eine 16-Meter-Bahn gezogen, ohne Luft zu holen. Im Mai ging es dann für längere Einheiten direkt in die Kleine Weser und damit ins Freiwasser, um ein Gefühl dafür zu bekommen. Immerhin fand der Schwimmwettbewerb während des Ironmans auch in der Binnen- und Außenalster statt, da bedurfte es auch eines Trainings unter echten Wettkampfbedingungen. Thorsten Glatthors Trainingsbilanz liest sich beachtlich: Zwischen dem 1. Januar und dem 13. August fuhr er Kilometer Rad, lief 700 Kilometer und schwamm 150 Kilometer. Das waren 333 Stunden reine Bewegung, berichtet er von den Ergebnissen, die ihm seine Pulsuhr lieferte. Zudem setzte sich der Unternehmensberater unterschiedliche Meilensteine, um das Erreichte abzuprüfen: Im April bin ich in Hannover den Halbmarathon gelaufen, im Juni habe ich in Uelzen eine Ironman-Mitteldistanz absolviert. Mitteldistanz beschreibt in diesem Fall eine halbe Ironman-Distanz für alle drei Disziplinen. Das Ziel im Blick Bei aller Vorbereitung sei es wichtig, das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Man muss immer wissen, warum man das macht. Und natürlich gibt es auch Höhen und Tiefen. Dann muss man lernen, sich nur mit dem Positiven zu beschäftigen und sich nur auf das zu konzentrieren, was man auch beeinflussen kann. Dann kam der Wettkampftag, der 13. August. Morgens um drei Uhr war die Nacht zu Ende. Ich habe ausgiebig gefrühstückt und die Reserven aufgefüllt, erzählt Thorsten Glatthor. Kurz vorm Wettkampf gab es dann nur noch Babynahrung und Milchreis, Nahrung eben, die den Körper kaum belastet. Punkt sieben Uhr bin ich dann in die Alster gesprungen, als die Sonne gerade aufging. Nach 1:23 Stunden schwamm er ins Ziel. Dann schnappt man sich seinen Beutel, zieht seinen Neopren-Anzug aus, unter dem man einen Trisuit hat, zieht sich die Radschuhe an und setzt sich den Helm auf. Direkt ohne Pause ging es weiter aufs Rad für die 180 Kilometer benötigte Thorsten Glatthor 5:55 Stunden. In Gedanken habe ich mir immer gesagt, du musst essen, essen jede halbe Stunde gab einen Energieriegel, nach jeweils 30 Kilometern musste die Für die Landwirtschaft begeistern Landvolk-Öffentlichkeitsarbeiter trafen sich im Landvolk-Haus in Syke Syke (ine). Wäre eine eigene Mitglieder-Zeitung nicht auch etwas für andere Kreisverbände im niedersächsischen Landvolk? Das war eine der zentralen Fragen, mit denen sich rund 20 Landvolk- Öffentlichkeitsarbeiterinnen und -arbeiter aus ganz Niedersachsen beschäftigten, als sie sich Ende August im Landvolk-Haus in Syke trafen. Tim Backhaus stellte die Zeitung des vor und nannte genau wie Bettina Diercks für die Zeitung des Landvolk Rotenburg-Verden und Cord C. Precht für die Zeitung aus der Lüneburger Heide die Vorteile, die eine solche Zeitung biete. Informationen für die Mitglieder, zugleich aber auch eine Info-Quelle für Politikerinnen und Politiker und andere Multiplikatoren, denen die Zeitung regelmäßig direkt zugeht. Erste Kolleginnen und Kollegen aus Nachbarverbänden zeigten bereits Interesse. Außerdem beschäftigten sich die Öffentlichkeitsarbeiter mit Projekten, wie sie zum Teil in mehreren Kreisverbänden bereits umgesetzt werden. Die Landvolk-Öffentlichkeitsarbeiter aus Niedersachsen trafen sich in Syke. Tour de Flur ist auch in diesem Jahr wieder rund um Hannover gelaufen. Eine Radtour, die maximal 20 Kilometer und drei bis sieben Stationen umfasst, auf guten Radwegen stattfindet, viele Einblicke in die Landwirtschaft bietet und doch möglichst stadtnah angesiedelt ist: Das zu organisieren, sei kein Foto: Suling leichtes Unterfangen, berichtete Lisa Johannes vom Kreislandvolkverband Hannover. Rund Gäste würden regelmäßig an dieser Tour teilnehmen. Dabei steuern die Pedalritter Höfe an, auf denen es Führungen und weitere Aktionen gibt, aber durchaus auch andere Stationen wie Dorfläden oder Wasserwerke. Auf den direkten Dialog mit den Landwirten setzt auch das Programm Frühstück sucht Gast. In diesem Jahr hätten 17 Betriebe mitgemacht das sei ein absoluter Rekord, freute sich Maren Ziegler vom Landwirtschaftlichen Hauptverein (LHV) für Ostfriesland. Die Landwirtsfamilien bieten Interessierten dann an einem bestimmten Tag ein Frühstück für 15 Euro pro Person und anschließend eine Betriebsbesichtigung an. Der LHV unterstützt die Aktion mit Werbung auf Websites, Flyern, Plakaten und Artikeln in den Zeitungen. Die Resonanz sei auch in diesem Jahr wieder groß gewesen, sagte Maren Ziegler. Denn die Gäste schätzten den direkten Draht zu den Landwirten und das gemeinsame Frühstück. Ideen, die eigene Öffentlichkeitsarbeit durch neue Aktionen zu stärken, gab es viele. Eine weitere Großaktion steht auch schon vor der Tür: der Tag des offenen Hofes am 17. Juni 2018, an dem sich landesweit und möglichst flächendeckend rund 100 Betriebe beteiligen sollen. Trinkflasche leer sein. Denn man verbrauche sehr viel Energie und müsse immer daran denken, dass es einem gut gehe und man die Reserven auffülle. Als er ins Ziel rollte, folgte die letzte Disziplin der Marathon. Er schnappte sich seinen Beutel, streifte die Laufschuhe über und legte los. Die ersten 20 Kilometer sind gut gelaufen. Das war eine Top-Stimmung, die Hamburger und natürlich die mitgereisten Freunde und meine Familie haben uns angefeuert. Dann indes lief es nicht mehr gut. Ich hatte einen Würgereiz, da kam der Einbruch und dann die Quälerei. Thorsten Glatthor biss nochmal die Zähne zusammen, fokussierte sich auf sein Ziel und die letzten drei Kilometer ging es mir wieder gut. Ich bin nach 3:56 Stunden lächelnd über die Ziellinie gelaufen, freut sich der 42-Jährige. Auch anschließend plagten ihn keine Beschwerden. Ich habe keine größeren Schmerzen gehabt, das spricht für die Vorbereitung. Aus seinem Ironman- Erlebnis zieht er viele Parallelen für seine Arbeit: Ein gutes Training zahle sich genauso aus wie eine sorgfältige Planung und das Vertrauen in die Unterstützung von Fachleuten. Und dann tat Thorsten Glatthor genau das, was er auch seinen Landwirten in der Beratung immer wieder empfiehlt: Erfolge feiern. Rund fünfeinhalb Stunden saß Thorsten Glatthor auf seinem Rennrad. Foto: FinisherPix.com Enttäuschend Mittelweser (lpd). Mit einem deutlich geringeren Mittelvolumen und einer Vielzahl an Konditionen im Kleingedruckten startet Mitte September eine neue Runde der Agrarinvestitionsförderung. Das Landvolk Niedersachsen weist Landwirte auf die Möglichkeit hin, einen Teil der betrieblich notwendigen Anpassungen an die Vorgaben der neuen Düngeverordnung mit Hilfe der Förderung umzusetzen. Unter dem Strich allerdings bezeichnet das Landvolk das Agrarinvestitionsförderprogramm, kurz AFP, als eher enttäuschend. In seinen guten Zeiten galt es als Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum, denn jeder Euro, den das Land als Zuschuss gab, wurde durch die Landwirte nahezu verfünffacht der Fördersatz liegt bei 20 bis 40 Prozent. So profitierten vor fünf Jahren 500 Landwirte von einem Fördertopf, der mit 44 Mio. Euro ausgestattet war, 2015 erhielten 70 Landwirte in der Summe acht Millionen Euro. Aktuell steht eine Gesamtsumme von zehn Millionen Euro bereit. Anträge sind zwischen dem 14. und 28. September an den Geschäftsbereich Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu richten.

7 Aus dem Kreisverband 7 Aktionen waren Trumpf Projekt Transparenz schaffen präsentierte sich Fortsetzung von Seite 1 Das wurde von fachkundigem Standpersonal geprüft: Traditionell setzt sich die Landvolk-Mannschaft, die fünf Tage lang auf dem Brokser Markt im Einsatz ist, nämlich aus hauptamtlichen Mitarbeitern, Ortsvertrauensleuten und Junglandwirten zusammen. Zur Präsentation auf dem Stand im Gewerbezelt gehörten Informationen über das Projekt Transparenz schaffen, dessen regionaler Bildungsträger das ist. Viele Besucher mahlten sich zudem mit der Kornquetsche ihr Getreide für das Müsli am nächsten Morgen. Auch eine Gruppe Teenager nutzte begeistert dieses Angebot. Der Kreisverband der Landfrauenvereine Grafschaft Hoya lud am Markt-Montag besonders die jüngsten Besucher zum Basteln von Kartoffeligeln ein. Insgesamt vier Stunden lang waren Jutta Hohnholz, Hilke Imhof-Bittner, Anke Der heiße Stuhl begeisterte alle Generationen. Stolle und Heike Hustedt im Einsatz, um mit ihrer Aktion zugleich auf das diesjährige Motto des Vereins Kochen mit Kindern hinzuweisen: Kartoffel, die tolle Knolle. Dass das Basteln von Kartoffeligeln auch etwas für eine andere Generation ist, unterstrichen Rund um Worpswede Syker LandFrauen fuhren mit dem Torfkahn Die Syker LandFrauen radelten durch und rund um Worpswede. Foto: Lammers Syke (lf). Die Wetteraussichten waren gar nicht gut für die Radtour der Syker LandFrauen um Worpswede, sie lautete Regen für den ersten Tag, nicht schön zum Fahrradfahren. Zum Glück hatte der Reiseleiter einen Plan B in der Tasche und der kam sehr gut an. Plan B war eine zweistündige Führung durch Worpswede. Dabei wurde die Zionskirche besucht, mit einem großen Gemälde an der Außenwand von Fritz Mackensen. Auf dem Weg zum Barkenhof besuchten die Syker Landfrauen das Grab einer weiteren bedeutenden Worpsweder Künstlerin, das Grab von Paula Modersohn- Becker. Der Rückweg ging vorbei am Kaffee Worpswede bei der Worpsweder Kunsthalle. Das Cafe wies große Ähnlichkeit im Baustil mit der Böttcherstrasse in Bremen auf. Es hat auch die gleichen Bauherren, Ludwig Roselius und Bernhard Hoetger. Anschließend fuhr der LandFrauenverein auf dem Rad zum Anleger Neu Helgoland. Von dort ging es mit dem Torfkahn auf der Hamme weiter. Zum Glück war es kurz trocken, so dass alle Teilnehmer ihren Kaffee in Ruhe trinken konnten. Der Bootsmann erzählte Foto: Suling mehrere Standbesucherinnen, die das Angebot gerne nutzen würden, um die Koordinationsfähigkeit älterer Menschen zu steigern. Was beweist, dass der Brokser Markt nicht nur gut zur Information ist, sondern auch Ideen für neue Aktionen bieten kann. Geschichten über die Torfkähne und die Landschaft. Nach der Torfkahnfahrt unternahmen die Frauen noch eine kleine Tour mit den Rädern rund um Worpswede. Am zweiten Tag machten sich die Radler nach einem reichhaltigen Frühstück auf dem Weg entlang der Hamme in Richtung St. Jürgen. Dort wurde ein kurzer Stopp bei der kleinen Kirche von St Jürgen gemacht. Risikofaktor Kassenführung Syke (cl). Kassenführung wird immer mehr zum Risikofaktor in Betriebsprüfungen. Die Anforderungen an offene Ladenkassen, aber auch an Kassenführung mit Registrier- oder EDV-Kassensystemen sind hoch und werden immer weiter ausgebaut. Um den Landvolk- und Contax-Mandanten im Tagesgeschäft mehr Sicherheit zu geben, haben Landvolk und Contax gemeinsam zu einer Mandantenveranstaltung mit dem Referenten Michael Gärtner, einem Experten auf dem Gebiet, eingeladen. Viele Mandanten folgten dieser Einladung, und der Konferenzraum war eng besetzt. Ich hätte Herrn Gärtner noch weitere zwei Stunden zu hören können, war eine der vielen positiven Reaktionen auf seinen Vortrag. Michael Gärtner ging in seinem Vortrag auf die Anforderungen bei der Kassenführung ein, gab einen Ausblick auf die in 2018, 2019 und 2023 anstehenden Rechtsänderungen und legte besonderes Augenmerk auf die mittlerweile nötigen Verfahrensanweisungen im Bereich der Buchhaltung, die mittlerweile auch vermehrt durch die Betriebsprüfer angefordert werden. Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung, aus der die Mandanten und auch die teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter viel mitnehmen konnten. Foto: Backhaus Bauer sucht Besucher: Höfe gesucht! Zahlreiche Höfe der Region öffneten im Rahmen der Aktion Bauer sucht Besucher des bereits ihre Türen für Besucher. Gefragt und gesucht sind weitere Landwirte, die bei der Aktion mitmischen wollen. Wer bereit ist, seine Stalltüren für eine begrenzte Zahl von angemeldeten Besuchern am Samstag- oder Sonntagvormittag für ein bis zwei Stunden aufzumachen, um über seine Arbeit zu erzählen, sollte sich mit Regine Suling (Telefon ; r.suling@landvolk-mittelweser.de) oder Tim Backhaus (t.backhaus@landvolkmittelweser.de) in Verbindung setzen. Ziehen Sie sich günstige Energie an Land Neue Phase startet Initiative Tierwohl mit Details zum Programm Bonn (itw). Ab Januar startet die neue Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW). Interessierte Tierhalter können sich bis zum 26. September 2017 bei ihren Bündlern für die nächste Programmphase registrieren. Auf der Internetseite der Initiative Tierwohl ( de/downloads-2018) sind die neuen Programmhandbücher und die Dokumente für die Teilnahme abrufbar. Mitte Oktober 2017 werden die interessierten Betriebe über die Teilnahme an der ITW informiert. Die Auditierung der schweinehaltenden Betriebe startet ab Januar 2018, die Auditierung der geflügelhaltenden Betriebe bereits ab Oktober Die Kriterienkataloge für Schwein und Geflügel haben sich verändert: Zusätzlich zu den bestehenden Grundanforderungen sind zukünftig im Bereich Schwein die Kriterien 10 Prozent mehr Platz und zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial von allen Tierhaltern verpflichtend umzusetzen. Darüber hinaus können weitere Kriterien freiwillig ausgewählt werden. Für geflügelhaltende Betriebe kommen im neuen Programm ein jährlicher Tränkewassercheck und ein Stallklimacheck dazu. Damit werden die Vorgaben für die Tierhalter vereinheitlicht, dabei aber die Umsetzbarkeit für eine Vielzahl von Betrieben weiter berücksichtigt. Ab 2018 wird die ITW deutlich mehr landwirtschaftliche Betriebe fördern können als bisher. Sind es aktuell rund Betriebe mit jährlich rund 14 Millionen Schweinen und 232 Millionen Hähnchen und Puten, können zukünftig fast doppelt so viele Betriebe mitmachen. Ermöglicht wird das, indem die teilnehmenden Handelsunternehmen zukünftig jährlich rund 130 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das entspricht einer Erhöhung der Finanzmittel um über 50 Prozent. Die deutlich größere finanzielle Ausstattung der Initiative Tierwohl zeigt, wie wichtig die Initiative Tierwohl für die beteiligten Unternehmen ist. Alle Partner verbindet der gemeinsame Wille zu einem stetigen, schrittweisen und partnerschaftlichen Wandel in der Tierhaltung, sagt Geschäftsführer Alexander Hinrichs. Derzeit umfasst die Initiative Tierwohl rund zwölf Prozent der in Deutschland gehaltenen Schweine und rund 35 Prozent des Geflügels. Ziel ist es, ab 2018 den Anteil bei Schweinen auf 20 Prozent und bei Geflügel auf bis zu 60 Prozent zu erhöhen. Sichern Sie sich jetzt exklusiv den E.ON Agrar- Strom efix 2020 zu günstigen Konditionen und mit einer Preisgarantie* bis 31. Dezember So erreichen Sie uns: T betreuung@eon.de E.ON Energie Deutschland GmbH * Wir haben keinen Einfluss auf die vom jeweiligen örtlichen Netzbetreiber veröffentlichten und in Rechnung gestellten Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, auf die Entgelte für die EEG-Umlage, die KWKG-Umlage, die Umlage gem. 19 Abs. 2 StromNEV, die Umlage gem. 17f EnWG, die Umlage gem. 18 AbLaV sowie auf Steuern und Abgaben (einschließlich Konzessionsabgaben). Diese zusätzlich abgerechneten Preisbestandteile sowie nach Vertragsschluss neu hinzukommende staatlich veranlasste oder regulierte Preisbestandteile sind daher von der Preisgarantie ausgenommen und werden Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.

8 8 Landleben Claudia Bartels als erste Vorsitzende verabschiedet Nachfolgerin Imke Wicke lobt Bartels Engagement Hoya (lf). Der Wechsel an der Spitze des LandFrauenvereins Hoya erfolgte zwar schon mit den Wahlen anlässlich der Jahreshauptversammlung im März diesen Jahres, offiziell verabschiedet aus dem Vorstand wurde die bisherige erste Vorsitzende, Claudia Bartels, aber erst in der Frühstücksversammlung. Persönliche Gründe hatten zu dieser zeitlichen Verschiebung geführt, persönliche Gründe waren es auch, die Claudia Bartels veranlasst hatten, ihr Amt abzugeben. Imke Wicke nutzte die Gelegenheit, das außergewöhnliche Engagement Bartels Revue passieren zu lassen und den Dank aller Mitglieder des Vereins auszusprechen. Erst seit 2005 im LandFrauenverein übernahm Claudia Bartels bereits 2006 als Ortsvertrauensfrau ihres Wohnortes Homfeld eine Position im Verein. Der Umgang mit Zahlen lag dir schon immer besonders am Herzen, betonte Wicke, und so war das Amt der Kassenwartin ein nächster Meilenstein in der Vorstandstätigkeit. Diese Position bekleidete die gelernte Bankkauffrau von 2009 bis In dieser Zeit vertrat Bartels auch die Hoyaer LandFrauen im Kreisverband, bevor sie sich 2014 zur ersten Vorsitzenden des Vereins wählen ließ. Deine ruhige Art, dein besonnenes Wesen, deine Ausstrahlung und die strukturierte Herangehensweise an Der Vorstand des LandFrauenvereins Hoya verabschiedete seine Vorsitzende Claudia Bartels (3.v.r.). Foto: LandFrauen die Aufgaben einer ersten Vorsitzenden haben den Verein geprägt, versicherte Imke Wicke, und dafür bin nicht nur ich dir als deine Nachfolgerin, sondern der gesamte Vorstand dankbar! Es sei nicht nur der eigene Verein gewesen, dem Bartels ein Gesicht gegeben und den sie mit System verwaltet habe, sie habe auch ihr Wissen an andere Land- Frauenvereine weitergegeben und den Umgang mit dem sogenannten Vereinsmanager geschult. Wicke bezeichnete die bisherige erste Vorsitzende als ihre persönliche IT-Managerin, die ihr akribisch sortierte und aufbereitete Ordner zurücklasse. Als Dank überreichten die Vorstandsfrauen ihrer bisherigen Chefin eine große Laterne und dazu viele Kerzen mit persönlichen Dankesworten und Segenswünschen. Alles was Du machst, machst du mit 100 Prozent und mit ganzem Herzen, das weiß jeder, der dich kennt. Und wer immer volle Leistung bringt, der darf auch mal eine Pause machen!, schloss Imke Wicke. Ausflug nach Neuwerk Bassumer LandFrauen fuhren mit 24 Kindern auf die Insel Bassum (lf). Das letzte Wochenende in den Sommerferien 2017 haben die Bassumer Landfrauen genutzt, um mit 24 Kindern die Nordseeinsel Neuwerk zu erkunden. Das Eiland ist die kleinste bewohnte Insel Deutschlands, hat 44 Einwohner und liegt mitten im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer. Mehr als Gäste nutzen jährlich die Möglichkeit die Insel zu besuchen. Mit dem Wattwagen der Familie Fock ist die Gruppe in Sahlenburg abgeholt worden. Nach rund eineinhalb Stunden Fahrt war die Insel erreicht, schon ein erstes großes Abenteuer für die Mädchen und Jungen, die anschließend im Heuhotel des alten Fischerhauses der Familie Fock Quartier bezogen, um IMPRESSUM Herausgeber: Landvolk Niedersachsen Kreisverband Mittelweser e. V. Geschäftsführer: Olaf Miermeister (V.i.S.d.P.) Redaktion: Tim Backhaus Anschrift: Hauptstraße 36-38, Syke Tel.: , Fax: Verlag, Satz und Layout: Verlag LV Medien GmbH Hauptstraße 36-38, Syke Druck: Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft, Wilhelmshaven Erscheinungsweise: monatlich Für Mitglieder des Landvolks Mittelweser kostenlos. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und nicht unbedingt der Redaktion, die sich Sinn wahrende Kürzungen von Manuskripten und Leserbriefen vorbehält. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Leseranschriften sind computergespeichert. Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Entschädigung. Im Schlick des Watts fanden die Kinder viele Krebse, Austern und andere Muscheln. Foto: LandFrauen zwei Nächte im Stroh zu übernachten. Auch das war für die Kids spannend und abenteuerlich. Eigenes Entdecken und Erkunden war im Nationalparkhaus möglich, das auf einer Ausstellungsfläche von 180 Quadratmetern eine interessante Dauerausstellung hat. Einen wunderschönen Ausblick auf die ganze Insel bot die Plattform des Leuchtturms, das Wahrzeichen von Neuwerk, nachdem man 139 Stufen hochgeklettert war. Der zweite Tag auf der Insel begann dann mit einer Wattwanderung. Die Kinder sammelten neben vielem anderen auch Krebse und Austern. Nachmittags wurde dann die ganze Insel erkundet. Unterwegs gab es zudem einen Halt auf einer Minigolfanlage. Der Abend endete mit einem leckeren Grillbuffet. Danach wurde neben Karten- und Gesellschaftsspielen auch Fußball gekickt sowie bei einem neuerfundenes Spiel Deich runter kullern viel herumgetollt. Am letzten Tag ging es per Wattwagen zurück aufs Festland. Für alle war es ein erlebnisreiches und unvergessliches Wochenende. In der Salzstadt Bassumer LandFrauen in Lüneburg Bassum (lf). Mit 27 Reiseteilnehmern, darunter waren zwei Männer, unternahmen die Bassumer Land- Frauen kürzlich eine Drei-Tage-Reise in die Salzstadt Lüneburg. Mit dem Bus ging es zunächst zum Hof Café der Familie Löscher in Winsen, wo es nach einem guten Frühstück über die Felder des Erdbeer- und Spargelhofs von Felix Löscher ging. Die nächste Station war das Landwirtschaftliche Bildungszentrum (LBZ) in Echem. Der gesamte Betrieb bietet mit den neuen Lehrwerkstätten Rind, Schwein und Biogasanlage sowie der Haltung kleiner Wiederkäuer und Hühner optimale Bedingungen für Aus- und Weiterbildung sowie praktische Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit. Dann war Lüneburg mit seinem 1170 gegründeten Kloster Lüne angesagt. Geführt von der Stiftsdame Charlotte Pattenden gab es einen für alle hochinteressanten Rundgang mit Besichtigung des Kreuzganges, der Klosterkirche, der reich geschnitzten Renaissancekanzel und der wohl schönsten Orgel Norddeutschlands, gebaut im Jahre Der zweite Tag stand für die LandFrauen und die zwei Männer ganz im Zeichen einer Stadtführung, die sich als kulinarische Zeitreise von der Hanse bis zur Neuzeit entpuppte. Lüneburg ist eine der wenigen deutschen Städte, die während der Kriege verschont geblieben ist und somit über viele erhaltene historische Gebäude verfügt. Lüneburg ist die Syker LandFrauen in Stemwede 29 LandFrauen besuchten im Juli die Feinkostwelt Rila in Stemwede. Rila Feinkost- Importe ist Hersteller und Importeur hochwertiger Feinkostspezialitäten aus Italien, Griechenland, Chile, Afrika und Deutschland. Weitere landestypische Spezialitäten werden in 45 Ländern für Rila produziert. Das Rila Unternehmen ist ein klassischer Familienbetrieb in zweiter Generation. Gleich nach der Ankunft gab es eine Führung durch die Gärten der Sinne. Die einzelnen Gärten gaben einen Einblick in ferne Kulturen und zeigten auch die Schönheit der Natur. Foto: Thalmann Salzstadt im Norden und war lange Zeit eine der größten Stadt Deutschlands. Über 1000 Jahre lang bestimmte das Salz das Leben der Stadt. Das große Salzvorkommen machte Lüneburg für lange Zeit reich und mächtig. Nach der Stadtführung ist dann das Salzmuseum mitten in Lüneburg, das Deutsche Salzmuseum/Industriedenkmal Saline Lüneburg, besichtigt worden. Auch die ältesten Brauereien standen auf dem umfangreichen Besuchsprogramm. Für alle verging der Lüneburg-Trip viel zu schnell. Auf dem Rückweg ist noch Station am Barfußpark in Egestorf gemacht worden. Jürgen Persiel, Gästeführer des Parks, führte die Gruppe auf und durch verschiedene Untergründe (Glas, Lehm, Torf, Stein). Pause zum Die LandFrauengruppe aus Bassum vor dem Hof-Café vom Albers Rosenhof in Behringen- Bispingen. Foto: LandFrauen gesunden Durchatmen war dann im Salzineum möglich, einem Raum, der durch und durch mit Salz verkleidet ist, und in dem man das Gefühl hatte, salzige Nordseeluft zu atmen. Auch das Verrückte Haus in Bispingen lag noch auf der Rückreiseroute. Dieses Haus steht Kopf. Durch die leichte Schräglage und den nun verkehrten Blickwinkel spielten die Sinne der Frauen und Männer verrückt. Allen wurde mehr oder weniger schwindelig, was den Spaß an dieser ungewöhnlichen Hausbesichtigung aber nicht minderte. Die Reise endete dann mit einem gemeinsamen Kaffeetrinken im wunderschön romantisch gelegenen Hof-Café vom Albers Rosenhof in Behringen-Bispingen. Sternfahrradtour Twistringer LandFrauen gaben Gas Twistringen (ir). Unterwegs waren Anfang Juli kleinere und größere LandFrauengruppen aus den Ortschaften der Stadt Twistringen, und alle hatten die Mörsener Schützenhalle als Ziel. Bei perfektem Sommerwetter hatten sich 65 Landfrauen auf den Weg gemacht - viele von ihnen mit dem Fahrrad und einige Gemeinsam in die Pedale treten: Genau das machten 65 Twistringer LandFrauen. Foto: Rickers auch mit dem Auto. Das sei ganz egal, denn nur das Miteinander sei wichtig, so Irmgard Schmidt. Ihr gefällt dabei besonders der Austausch zwischen den Generationen. Bei uns Landfrauen ist man nie alleine, betont Irmgard Schmidt, Kassenführerin im Twistringer Landfrauenverein. Sie hat diesmal die jährliche Sternfahrt organisiert. Aber auch die Gemeinschaft und das bessere Kennenlernen der Ortsgruppen standen im Mittelpunkt. Wir haben uns getroffen, eine kleine Tour gemacht und zwischendurch Kaffee getrunken und Kuchen gegessen, sagte die erste Vorsitzende Helga Lange. Mit den Frauen aus der Stadt Twistringen fuhr sie 20 Kilometer. Ein leckeres Buffet mit kühlen Getränken rundete den Tag ab.

9 EDITORIAL Jörg Gerdes Steuerberater Leiter der Steuerabteilung Gewinnermittlung: Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Steuerrecht kompakt haben wir wieder einige Themen für Sie im Gepäck. Die höheren Grenzen für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2018, die Heizung als Sonderausgabe bei der Altenteilsleistung, Einbauküchen, Steuerbefreiung für selbstfahrende Futtermischwagen und vieles mehr. Neben weiteren Steueränderungen behandeln wir ein Urteil des Bundesfinanzhofes, auf welches wir lange gewartet haben. Das Urteil erging nun am 31. Mai 2017 und wurde am 16. August 2017 veröffentlicht. Druckfrisch sozusagen. Der Bundesfinanzhof äußert sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der unentgeltlichen Wärmeabgabe eines Blockheizkraftwerks und dem damit im Zusammenhang gezahlten KWK-Bonus. Leider hat sich der BFH wider Erwarten nicht zugunsten der KWK-Anlagen-Betreiber ausgesprochen. Wir haben für Sie das Urteil aufbereitet und in ein Schaubild und verständliche Worte gefasst, sehen Sie selbst. Darüber hinaus hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 9. Februar 2017 etwas zur Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei der Wärmenutzung aus BHKW gesagt. Diese Ausgabe steht also im Zeichen der Blockheizkraftwerke. Wenn Sie zu den hier genannten Urteilen, Thematiken und Texten Fragen haben, möchten wir Sie gerne unterstützen. Melden Sie sich gerne bei Ihrem. Ihr Jörg Gerdes Beispiel Landwirt Huber hat vom Gewinn des Wirtschaftsjahres 16/17 einen IAB von Euro abgezogen. Im Janu- Höhere GWG-Grenze ab 2018 Mit der Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ar 2018 kauft er für Euro netto eine Standbohrmaschine. sie ohne Schlepper nicht nutzbar ist. Auch für Tiere ist die Sofortabschreibung möglich, etwa für Zuchtsauen hat der Gesetzgeber die Regelung für Folge: die Unternehmen wieder interessant Mit Hilfe des IAB kann Huber die oder Geflügel. Und im Zusammenspiel gemacht. Bei Investitionen ab dem Standbohrmaschine im Wirtschaftsjahr 17/18 in voller Höhe abschrei- denkbar. Doch hier muss der Sinn im mit dem IAB ist sie sogar für Kühe 1. Januar 2018 dürfen Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden, ben: Er erklärt den Kauf der Maschine Einzelfall geprüft werden. wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 800 abgezogenen IAB. Dafür muss er 40 Computerprogramme. Eine Kombina- als eine Investition für den im Vorjahr Die GWG-Regelung gilt ebenfalls für Euro betragen. Dabei zählt in jedem Prozent der Euro, also 520 tion mit dem IAB ist dann aber nicht Fall der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Bisher hatte die Grenze bei chen Gewinn des Wirtschaftsjahres Euro, als Teilauflösung dem steuerli- möglich. 410 Euro gelegen und war seit mehr 17/18 zurechnen. Als Ausgleich darf als 50 Jahren nicht mehr angepasst er diese 520 Euro nun gewinnmindernd von den Anschaffungskosten worden. Wahlweise dürfen geringwertige Wirtschaftsgüter aber auch auf die Nut- Und weil die übrigen 780 Euro unter der Standbohrmaschine abziehen. zungsdauer abgeschrieben werden. der 800-Euro-Grenze liegen, kann er sie sofort und in voller Höhe abschreiben. Mehr Möglichkeiten mit Investitionsabzugsbetrag Im Zusammenspiel mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Investitionen mit Kosten von bis zu Euro ohne Umsatzsteuer sofort abgeschrieben werden. Nur bewegliche Wirtschaftsgüter zählen Als geringwertige Wirtschaftsgüter kommen nur sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter in Frage. Dazu zählen beispielsweise Geräte, Maschinen oder ein Notebook. Zudem müssen sie selbständig nutzbar sein daher scheidet z. B. die Frontladerschaufel aus, weil GWG-Abschreibung für alle Einkunftsarten Auch für die Werbungskosten des Arbeitnehmers oder privaten Vermieters hat die GWG-Regelung Bedeutung. Werden ab 2018 z. B. der Schreibtisch für das Arbeitszimmer oder der Rasenmäher für das Vermietungsobjekt für maximal 800 Euro ohne Umsatzsteuer angeschafft, dürfen auch diese Kosten sofort geltend gemacht werden. Hier gilt aber ebenfalls: Die Kombination mit dem IAB ist nicht möglich. Quelle: 6 Abs. 2 EStG i.d.f. des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen, BR Drucks. 366/17 Umsatzsteuer: Positives Urteil zur Wärmenutzung aus BHKW Seit Jahren schwelt der Streit, welche Umsatzsteuer entsteht, wenn Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerke Wärme an andere Betriebe oder den Privatbereich des Betreibers abgeben bzw. an die Gesellschafter einer Betreibergesellschaft liefern. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf die unentgeltlichen Wärmelieferungen sind die Selbstkosten der Wärmeproduktion. Bei einer entgeltlichen Lieferung sind diese Selbstkosten Mindestbemessungsgrundlage. Für die Ermittlung der Selbstkosten zählt die Finanzverwaltung sämtliche Kosten der Anlage zusammen und teilt sie im Verhältnis von kwh Wärme zu kwh Strom auf. So entstehen aus wirtschaftlicher Sicht völlig überhöhte Werte für die Wärme. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kann dabei helfen, endlich zu einer vernünftigen Berechnung zu finden. Der Urteilsfall: Ein Gartenbaubetrieb hatte ein Blockheizkraftwerk angeschafft und den damit produzierten Strom umsatzsteuerpflichtig an den Netzbetreiber verkauft. Mit der anfallenden Wärme hatte er seine Gewächshäuser beheizt. Für die Produktion in den Gewächshäusern wendete der Gartenbaubetrieb die landwirtschaftliche Umsatzsteuerpauschalierung an. Soweit Anschaffungs- und Betriebskosten des Blockheizkraftwerks auf die Wärmeproduktion entfielen, bekam er daher die Umsatzsteuerbeträge darauf anteilig nicht als Vorsteuer erstattet. Das Finanzamt wollte die Vorsteuerbeträge im Verhältnis kwh produzierter Strom zu kwh Wärmeleistung aufteilen. Die Entscheidung: Der BFH hat dem widersprochen, das Foto: Florian Gerlach / pixelio.de Berechnungsverfahren der Finanzverwaltung sei unsachgemäß. Zugelassen hat er eine Aufteilung im Verhältnis der Marktpreise des produzierten Stroms und der produzierten Wärme. Da der Einspeisewert des Stroms wesentlich höher als der Marktpreis der Wärme ist, konnte so der auf die Stromproduktion entfallende und somit erstattungsfähige Anteil der Vorsteuer erheblich erhöht werden. Das Urteil ist zum Vorsteuerabzug ergangen und auf die Entnahmebesteuerung sowie die Mindestbemessungsgrundlage nicht unmittelbar anwendbar. Doch die Grundüberlegung ist die gleiche: Vergleich von Wärme- und Stromleistung nach ihren wirtschaftlichen Werten anstelle einer zufällig gleichen Maßeinheit. Quelle: BFH-Urteil vom , V R 1/15, siehe aber FG BaWü, Urteil vom K 755/16 Steuerrecht kompakt 9 Altenteilsleistungen: Heizung als Sonderausgabe absetzen? Betriebsübernehmer können vertraglich vereinbarte Altenteilsleistungen wie Baraltenteil und Beköstigung als Sonderausgaben abziehen. Der Altenteiler muss dann den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern. Leistungen klar vereinbaren Zwei Dinge sind beim steuerlichen Abzug von Altenteilsleistungen enorm wichtig: Klare und eindeutige Vereinbarungen im Übergabevertrag sowie deren konsequente Durchführung. Hierüber müssen sich Betriebsübergeber und -übernehmer einig sein, denn das vertraglich vereinbarte ist auch zivilrechtlich bindend. Soll der Übernehmer die Unterhaltung der Altenteilerwohnung als Altenteilsleistungen absetzen können, muss im Übergabevertrag geregelt werden, wer Schönheitsreparaturen und wer außergewöhnliche Reparaturen zu bezahlen hat. Problemfall außergewöhnliche Reparaturen Doch auch wenn sich der Betriebsnachfolger zur Übernahme außergewöhnlicher Reparaturmaßnahmen verpflichtet hat, bleibt der Grat für die Absetzbarkeit als Sonderausgabe sehr schmal. Denn Altenteilsleistungen können nur Maßnahmen sein, die zwingend erforderlich sind, damit die Wohnung weiter genutzt werden kann. In einem aktuellen Fall musste sich ein Betriebsübernehmer den Abzug der Kosten für eine neue Ölheizung in der Altenteilerwohnung erst vor dem Finanzgericht erkämpfen. Das gelang durch den Nachweis, dass die alte Heizungsanlage nach 23 Jahren nicht mehr zu reparieren war. Im Übergabevertrag war zudem ausdrücklich geregelt, dass die Heizung gebrauchsfähig zu erhalten ist. Aber selbst in diesem recht eindeutigen Fall hat das Finanzamt noch immer nicht aufgegeben und das Urteil dem Bundesfinanzhof zur Überprüfung vorgelegt. Erforderlichkeit dokumentieren Der Fall zeigt: Es ist wichtig, sorgfältig vorzugehen. Dazu gehört, vor der Durchführung zu dokumentieren, dass die Maßnahme auch wirklich erforderlich ist. Neu eingebaute Fenster können nicht abgezogen werden, wenn der Austausch lediglich der Modernisierung der Wohnung dient. Werden jedoch nicht mehr nutzbare Fenster ersetzt, sind die Kosten auch dann absetzbar, wenn die neuen Fenster zu einer Modernisierung führen. Ist der Altenteiler nachweislich pflegebedürftig und ein barrierefreies Bad nötig, können diese Kosten u. U. auch abgezogen werden. Fazit Der steuerliche Abzug von Aufwendungen für Altenteilerwohnungen wird weiterhin streitanfällig bleiben. Beziehen Sie uns schon bei der Formulierung des Übergabevertrags und im Vorfeld von Renovierungsmaßnahmen ein, damit wir gemeinsam den richtigen Weg finden können. Quelle: Nds. Finanzgericht Urteil vom K 310/16, FG Nürnberg Urteil vom K 351/13 Vermietung: Einbauküchen müssen abgeschrieben werden Foto: Florian Methe/ pixelio.de Neue Rechtsprechung gibt es für Vermieter: Ersetzen sie in ihrer Mietwohnung eine Einbauküche, müssen sie diese Kosten auf zehn Jahre abschreiben. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor. Bisher konnte die Ersatzinvestition sofort als Werbungskosten abgezogen werden. Für Einkommensteuerveranlagungen bis zum Jahr 2016 lässt die Finanzverwaltung in bestimmten Fällen noch zu, dass der Ersatz einer Einbauküche sofort abgezogen wird. Die kürzere Abschreibungszeit von zehn Jahren gilt nun allerdings auch für die Einbauküche in einer neuen Mietwohnung. Bisher wurde sie als Bestandteil des Gebäudes gesehen und somit über 50 Jahre abgeschrieben. Quelle: BMF-Schreiben vom Foto: Fersing / pixelio.de

10 10 Steuerrecht kompakt Betriebliche Altersversorgung: Neue Möglichkeiten bei der Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung (bav) ist nicht nur eine bewährte Form der Arbeitnehmerbindung. Sie bietet außerdem die Möglichkeit, Steuervorteile mitzunehmen gerade auch bei der Beschäftigung von Familienangehörigen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind die Möglichkeiten zum Steuersparen verbessert und neue Optionen geschaffen worden. Die interessantesten Änderungen für Sie zeigen wir Ihnen. Höhere Entlastung ab dem kommenden Jahr Bisher gilt: Wenn der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine Altersversorgung abschließt und in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlt, sind diese Zahlungen bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. In 2017 liegt der Höchstbetrag (vier Prozent der BBG) bei Euro. Ab 2018 steigt die Lohnsteuerbefreiung für die Einzahlung in eine Altersversorgung auf acht Prozent der BBG. Sozialversicherungsfrei ist wie bisher allerdings nur ein Beitrag bis vier Prozent der BBG. Wer darüber hinaus einzahlt, spart zwar Steuern, jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge. Wichtig dabei ist: Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit gilt nur für im Rahmen eines ersten Arbeitsverhältnisses gezahlte Beiträge. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse, kann er entscheiden, welches davon das erste sein soll und muss das gegenüber dem Arbeitgeber verbindlich erklären. Anspruch auf Entgeltumwandlung Beispiel 1 Arbeitnehmer A ist bei Landwirt Schulz rentenversicherungspflichtig beschäftigt. A hat Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber Schulz für ihn eine betriebliche Altersversorgung abschließt und einen Teil seines Bruttolohns dort einzahlt ein Teil des bestehenden Lohnanspruchs wird also in eine Altersversorgung umgewandelt. Arbeitgeber Schulz entscheidet darüber, welche Möglichkeit er anbietet, ob Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung. Der jährliche Anspruch besteht bis zur Höhe des lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Betrages von vier Prozent der BBG, im Jahr 2017 also bis Euro. Durch die Sozialversicherungsfreiheit spart auch der Arbeitgeber seinen Arbeitgeberanteil auf den eingezahlten Betrag. Dieser Vorteil wird oft aus Kulanz an den Arbeitnehmer weitergegeben. Zukünftig wird das verpflichtend: Ab 2019 müssen Arbeitgeber für neu abgeschlossene Verträge 15 Prozent der in Altersvorsorge umgewandelten Beträge zusätzlich in die Altersversorgung einzahlen. Für laufende Verträge gilt dies erst ab Vorsorge für Geringverdiener wird gefördert Neu ist ab 2018 ein Förderbeitrag für Geringverdiener: Zahlen Arbeitgeber für beschäftigte Geringverdiener zusätzlich zum bisherigen Lohnanspruch in eine Altersversorgung ein, bekommen sie einen Teil der Beiträge vom Staat erstattet. Diese Regelung gilt für Geringverdiener, die ein laufendes Arbeitsentgelt von höchstens Euro brutto im Monat haben. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss der Arbeitgeber mindestens 240 Euro im Jahr in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlen. 30 Prozent des eingezahlten Beitrags kann er zurückbekommen, maximal allerdings 144 Euro (entspricht Einzahlungen von 480 Euro pro Jahr). Beispiel 2 Schlepperfahrer Schmidt ist bei Lohnunternehmer Meyer beschäftigt. Er bekommt jeden Monat Euro Bruttolohn. Um Schlepperfahrer Schmidt zu halten, bietet Meyer ihm ab Januar 2018 eine bav an: Er zahlt zusätzlich zum Lohn pro Monat 50 Euro in eine Direktversicherung ein, also 600 Euro pro Jahr. Folge: Da Schmidt Geringverdiener ist und Meyer die Einzahlung zusätzlich leistet, hat der Lohnunternehmer Anspruch auf den Förderbeitrag für Geringverdiener. Den Kfz-Steuer: Steuerbefreiung für selbstfahrende Futtermischwagen Für selbstfahrende Futtermischwagen, die bauartbedingt höchstens 25 Stundenkilometer schnell fahren können, muss ab dem kommenden Jahr keine Kraftfahrzeugsteuer mehr bezahlt werden. Grund: Die Fahrzeuge sind ab 2018 von der Zulassungspflicht zum Straßenverkehr Sonderausgaben: Boni und Selbstbehalte der Krankenkasse Krankenkassen werben immer häufiger mit Bonusprogrammen oder Selbstbehalten das hat aber auch seine steuerliche Wirkung. Denn die Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung sind in fast voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei privaten Krankenversicherungen Foto: Tim Reckmann / pixelio.de gilt das für die Kosten, welche die Basisversorgung abdecken. Bonusprogramme Werden im Rahmen von Bonusprogrammen Prämien gezahlt, gelten diese in der Regel als Beitragserstattung. Sie mindern also den Betrag, der als Sonderausgabe abgezogen werden Foto: befreit. Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 Stundenkilometer, bleiben Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuerpflicht bestehen. Quelle: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, BR. Drucks. 408/17 kann das erhaltene Geld muss gedanklich um die Auswirkung auf die Steuerhöhe gekürzt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn aufgrund des Programms privat vorfinanzierte Ausgaben erstattet werden, die eigentlich nicht zum Leistungsumfang der Versicherung gehören. Selbstbehalte Bei Selbstbehalten muss der Versicherte einen Teil seiner Behandlungskosten selbst tragen und zahlt dafür weniger Versicherungsbeiträge. Die selbst gezahlten Kosten sind dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig allerdings nur, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Das wird häufig nicht der Fall sein. Man spart mit dem Selbstbehalt also abzugsfähige Beiträge, muss die Selbstbehalte aber meist aus versteuertem Geld bezahlen. Quelle: BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2016, BFH-Urteil vom 1. Juni 2016 X R 43/14 Höchstbetrag von 144 Euro macht Meyer im Rahmen der Lohnsteueranmeldung geltend. Der Förderbeitrag geht also an den Arbeitgeber, nicht an den Arbeitnehmer. Übersteigt der Lohn in Zukunft Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de die Euro-Grenze, entfällt zwar der Förderbetrag, die Entlastungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung bleiben aber erhalten. Vorteile für Minijobber Interessante Gestaltungen sind bei Minijobs möglich: Volle Förderung bei geringen Abgaben ergeben ein finanziell attraktives Zusammenspiel. Beispiel 3 Landwirt Huber schließt mit seiner Ehefrau einen Arbeitsvertrag über 400 Euro im Monat ab Frau Hubers einziges Arbeitsverhältnis. Zusätzlich zahlt er für sie in eine Direktversicherung 250 Euro im Monat ein, also Euro im Jahr. Folgen: Für die Einzahlungen in die Direktversicherung muss Landwirt Huber weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abführen, da die Grenze von vier Prozent der BBG nicht überschritten wird. Weiter bleibt die Beschäftigung trotz der Einzahlungen für die Altersversorgung ein Minijob, da der beitragspflichtige Arbeitslohn von 400 Euro unter der Grenze von 450 Euro bleibt. Und für die Zahlungen in die Direktversicherung bekommt Landwirt Huber vom Finanzamt den maximalen Förderbeitrag von 144 Euro pro Jahr. Schließlich ist seine Frau nicht nur Minijobberin, sondern auch Geringverdienerin. Sprechen Sie uns an Die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf Ihren Betrieb oder auch auf Ihre Altersversorgung als Arbeitnehmer erläutern wir Ihnen gerne. Arbeitsverträge: Aufpassen bei der Abgrenzung zum Werkvertrag Eine klare Abgrenzung zwischen einer abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer und einer selbstständigen Tätigkeit mit Werkvertrag ist in der Praxis für Unternehmer eine große Herausforderung. Folgen bei Einstufung als Arbeitsvertrag Für einen Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und i. d. R. Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abführen. Der Arbeitgeber haftet für eine falsche rechtliche Einschätzung, das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen. Er macht sich strafbar, wenn er seinen Pflichten vorsätzlich nicht nachkommt. Zusätzlich sind u. a. das Mindestlohngesetz, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch zu beachten. Folgen bei Einstufung als Werkvertrag Wird eine Person selbständig im Rahmen eines Werkvertrages tätig, ist sie für die Besteuerung selbst verantwortlich. Krankenversicherung und Altersvorsorge muss sie selbst regeln und bezahlen. In der Regel muss sie auf die Einnahmen 19 Prozent Umsatzsteuer abführen und dem Auftraggeber ordnungsgemäß in Rechnung stellen. Neue gesetzliche Definition zum Arbeitsvertrag Die zum 1. April 2017 neu eingeführte Definition des Arbeitsvertrages in 611a BGB soll mehr Klarheit für die Abgrenzung zum Werkvertrag bringen. Eine Änderung der Rechtslage ergibt sich daraus allerdings nicht. Denn die neue Vorschrift gibt nur die seit Jahren anerkannten Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeitnehmerbegriff wieder. Ein Arbeitsvertrag liegt demnach vor, wenn der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Dabei kann das Weisungsrecht Inhalt, Art und Weise, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Wer seine Tätigkeit nicht im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann, ist weisungsgebunden. Ein starres Schema gibt es weiterhin nicht. Es ist in jedem Einzelfall eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Je weiter das Direktionsrecht reicht, desto wahrscheinlicher ist, dass ein Arbeitsvertrag und kein Werkvertrag vorliegt. Auch ein fehlendes Unternehmerrisiko und eine geringe Vergütung sprechen für ein Arbeitsverhältnis. Wichtig: Die Bezeichnung des Vertrages ist unerheblich, wenn die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses zeigt, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Um Nachzahlungen oder gar strafrechtliche Folgen zu vermeiden, ist Sorgfalt bei der Abgrenzung und Vertragsgestaltung gefragt. Im Zweifel ist eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll. Sicherheit kann nur ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung bringen. Diese prüft und entscheidet auf Antrag einzelfallbezogen rechtsverbindlich über das (Nicht-)Bestehen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer. Quelle: Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze BGBl 2017 I, 258

11 Steuerrecht kompakt 11 BEG II: Bürokratieentlastung beschlossen Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit wird u. a. rückwirkend zum 1. Januar 2017 die Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro (brutto) erhöht. Hintergrund: Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Thema Digitalisierung. Die wesentlichen steuerlichen Maßnahmen im Einzelnen: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Damit wird eine Vereinfachung insbesondere bei der Abrechnung von kleinen Barumsätzen umgesetzt, da Kleinbetragsrechnungen nicht sämtliche Angaben einer gewöhnlichen Rechnung beinhalten müssen. So kann z. B. auf die Angabe zum Leistungsempfänger, die Steuernummer oder Umsatzsteuer- ID des leistenden Unternehmers, eine Rechnungsnummer sowie die Angabe zum Zeitpunkt der ausgeführten Leistung verzichtet werden. Hinweis: Kleinbetragsrechnungen müssen folgende Pflichtangaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Weiterhin wird durch das Gesetz die durchschnittliche Tageslohngrenze für eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern an den Mindestlohn angepasst. Die Grenze zur Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen für Vierteljahresanmeldungen wird von Euro auf Euro angehoben. Für Wirtschaftsgüter, für die die Sofortabschreibung in Anspruch genommen wird, sind steuerliche Aufzeichnungspflichten zu beachten, sofern deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese Grenze wird von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Die steuerliche Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen endet mit dem Erhalt (beim Leistungsempfänger) bzw. Versand (durch Leistungsgeber) der Rechnung. Hinweis: Die Anhebung der Wertgrenze für die Auszeichnungspflichten bei der Sofortabschreibung von 150 Euro auf 250 Euro ist erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Alle anderen o. g. Regelungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Sonderausgaben: Häusliches Arbeitszimmer eines Selbstständigen Foto: Kurt Michel / pixelio.de Ein Unternehmer, der zwei Praxen unterhält, kann auch ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, wenn er in keiner der beiden Praxen seine Verwaltungsarbeiten erledigen kann, weil er beispielsweise vertrauliche Akten bearbeiten muss, die seine Mitarbeiter nicht sehen dürfen. Hintergrund: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind zum einen nur dann abziehbar, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; der Abzug ist dann auf Euro beschränkt. Zum anderen ist ein unbeschränkter Abzug der Kosten möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt. In allen anderen Fällen sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht absetzbar. Streitfall: Der Kläger war Logopäde und unterhielt zwei Praxen mit mehreren Angestellten. In den Praxen befanden sich ausschließlich Behandlungsräume sowie Tische und Schränke mit Patientenunterlagen für die laufenden Behandlungen. Für seine Verwaltungsarbeiten (Lohnabrechnung und Buchführung) nutzte er ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten hierfür machte er als Betriebsausgaben geltend, die das Finanzamt nicht anerkannte. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) gab der Klage statt: Dem Kläger stand für seine Verwaltungsarbeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Denn er konnte die Verwaltungsarbeiten in seinen Praxen nicht erledigen. Zwar ist als anderer Arbeitsplatz jeder Arbeitsplatz anzusehen, der für Bürotätigkeiten geeignet ist. Dieser Arbeitsplatz muss dem Steuerpflichtigen auch nicht allein zur Verfügung stehen. Es kann sich hierbei um einen Arbeitsplatz handeln, den er sich mit anderen Personen teilen muss. Entscheidend ist jedoch, ob der andere Arbeitsplatz für die konkreten Arbeiten in zumutbarer Weise genutzt werden kann. Dies hängt von der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes (Größe, Lage, Ausstattung) und den Rahmenbedingungen der Nutzung (Art der Nutzung, Verfügbarkeit des Arbeitsplatzes und Zugang zu dem betreffenden Gebäude) ab. StUmBG: Weitere Steueränderungen Ebenfalls im Juni verabschiedet wurde das sog. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Die Neuregelungen betreffen verschiedene Themenbereiche. Nachfolgend die wichtigsten Punkte: 1. Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Briefkastenfirmen: Als Reaktion auf die sogenannten Panama Papers will der Gesetzgeber die Transparenz bei Briefkastenfirmen erhöhen. Die Neuregelungen sind vor allem verfahrensrechtlicher Art und begründen Anzeigepflichten der Steuerpflichtigen und Banken, soweit es um die Unterhaltung/Vermittlung von Briefkastenfirmen im Ausland geht. Begleitet wird die Neuregelung durch Straf- und Bußgeldandrohungen. 2. Einschränkung des Schutzes von Bankkunden: Zwar gibt es in Deutschland kein Bankgeheimnis. Dennoch hat das Gesetz Bankkunden bislang geschützt, indem Finanzämter und Steuerfahndung auf das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Bankkunden Rücksicht nehmen mussten. Dieser Vertrauensschutz entfällt ab dem 25. Juni Steuerklassen für Ehegatten: Bei Im Streitfall konnte der Kläger seine Verwaltungsarbeiten nicht in den Praxen durchführen, weil er sich in der einen Praxis gar nicht aufhielt und in der anderen Praxis ständig Angestellte anwesend waren, die bei der Erledigung der vertraulichen Verwaltungsarbeiten gestört hätten. Zudem waren die Praxisräume nur eingeschränkt für Bürotätigkeiten nutzbar. Hinweise: Die eigentliche Abwägung, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wird vom Finanzgericht der ersten Instanz im Rahmen einer Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls durchgeführt. Diese Abwägung hat der Bundesfinanzhof im Streitfall nicht beanstandet. Man hätte vorliegend durchaus auch eine andere Würdigung vornehmen können, der der Bundesfinanzhof dann wohl ebenfalls gefolgt wäre. Betroffene sollten daher die Umstände, die gegen eine zumutbare Nutzung der Praxisräume als Arbeitszimmer sprechen, sorgfältig dokumentieren, damit diese notfalls, wenn es zum Streit kommt, glaubhaft vorgetragen werden können. Darlehen von Kreditinstituten: Bearbeitungsgebühr einer Heirat werden Ehegatten künftig automatisch in die Steuerklasse IV eingeordnet, auch wenn einer der Partner keinen Arbeitslohn bezieht; die Kombination III/- (d. h. der Nicht-Arbeitnehmer erhält keine Lohnsteuerklasse) ist nicht mehr möglich. Haben die Eheleute bereits in einem früheren Jahr geheiratet und sich für die Kombination III/V entschieden, kann der Wechsel von der Steuerklassenkombination III/V auf die Kombination IV/IV künftig auf Antrag auch nur eines Ehegatten erfolgen; ein gemeinsamer Antrag ist nicht mehr erforderlich. Der Ehegatte, der die ungünstigere Steuerklasse V hat, kann also eigenständig einen Wechsel zu der für ihn günstigeren Steuerklasse IV herbeiführen mit der Folge, dass der andere Ehegatte, der bislang die günstigere Steuerklasse III hatte, nun auch zur Steuerklasse IV wechseln muss. Der Wechsel von der Steuerklassenkombination IV/IV zur Kombination III/V ist nur durch einen gemeinsamen Antrag beider Ehegatten möglich. Hinweis: Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2018 und sind auch auf Lebenspartnerschaften anwendbar. 4. Kindergeld: Ein Kindergeldantrag kann künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend gestellt werden und nicht mehr für die letzten vier Jahre. Dies gilt für alle Anträge, die nach dem 31. Dezember 2017 eingehen. Außerdem soll die interne Kommunikation zwischen den Meldebehörden und den Familienkassen, die für das Kindergeld zuständig sind, ab dem 1. November 2019 verbessert werden. Sobald ein Kind bei der Meldebehörde abgemeldet wird, weil es in das Ausland zieht, oder sobald das Kind von Amts wegen abgemeldet wird, ist die zuständige Familienkasse unverzüglich zu unterrichten, damit sie die Einstellung der Kindergeldzahlungen überprüfen kann. Hinweis: Bei Wegzug in das Ausland besteht eine Pflicht zur Abmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung in Deutschland. Geht das Kind zur Schulausbildung oder zum Studi-um in ein Land außerhalb der EU, sollte die Familienkasse hierüber rechtzeitig unterrichtet werden, um zu verhindern, dass erst nach dem Ende der Schulausbildung oder des Studiums die Kindergeldberechtigung angezweifelt und das Kindergeld für mehrere Jahre zurückgefordert wird. für Unternehmerdarlehen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass von Banken vorformulierte Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind. Sachverhalt: In beiden Verfahren waren die Darlehensnehmer Unternehmer. Die mit den jeweiligen Banken geschlossenen Darlehensverträge enthielten Formularklauseln, wonach der Darlehensnehmer ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt zu entrichten hat. Gegenstand der Klagen ist die Rückzahlung dieses Entgelts, weil die angegriffenen Klauseln nach Ansicht der Darlehensnehmer unwirksam sind. Entscheidung: Der BGH erklärte die angegriffenen Klauseln für unwirksam: Die streitigen Klauseln halten einer Inhaltskontrolle nicht stand. Soweit die beklagten Banken die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte mit einem entsprechenden Handelsbrauch gerechtfertigt haben, stützt ihr Sachvortrag das Bestehen eines solchen Handelsbrauches nicht. Die Angemessenheit der Klauseln lässt sich auch nicht mit Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs rechtfertigen. Dass ein Unternehmer möglicherweise eine sich aus verschiedenen Entgeltkomponenten ergebende Gesamtbelastung besser abschätzen kann als ein Verbraucher, belegt nicht die Angemessenheit der Klausel bei Verwendung gegenüber Unternehmern. Denn die Inhaltskontrolle soll vor Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessen ausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass Kreditinstitute gegenüber Unternehmern keine solche einseitige Gestaltungsmacht in Anspruch nehmen könnten. Auf ein gesteigertes wirtschaftliches Verständnis von Unternehmern kommt es bei den vorliegenden Klauseln nicht an, weil sie von einem Verbraucher ebenso wie von einem Unternehmer ohne Weiteres zu verstehen sind. Hinweis: Bereits zuvor hatte der BGH vorformulierte Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen und Darlehensgebühren bei Bausparverträgen für unzulässig erklärt. Jetzt gilt dies auch für Kreditverträge zwischen Banken und Unternehmern. Scheidungskosten: Keine außergewöhnlichen Belastungen Durch die Änderung des 33 EStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) im Jahr 2013, sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtstreits (Prozesskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Das Abzugsverbot greift nach 33 (2) S. 4 EStG nicht ein, wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Streitig war bislang, ob Scheidungskosten unter diese Art von Prozesskosten fallen. Die Klägerin berief sich auf die Ausnahmeregelung des 33 (2) S. 4 EStG. Das verneinte der BFH. Die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung liegen nicht vor, da ein Ehegatte die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse erbringt. Hiervon könne nur auszugehen sein, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen bedroht sei. Bis zur Änderung des 33 EStG im Jahr 2013 waren die Kosten einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies ist nun durch das BFH-Urteil vom 18. Mai 2017 nicht länger möglich. Denn der BFH bestätigt mit seinem Urteil die gesetzliche Lage, so dass Ehescheidungskosten als Prozesskosten nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Quelle: BFH- Urteil vom IV R 9/16 Foto: Cornerstone / pixelio.de

12 12 Steuerrecht kompakt Umsatzsteuer: Wärmeabgabe aus einer KWK-Anlage Gülle, Mist, Energiepflanzen Stromnetz Gärsubstrat Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage. Das erzeugte Biogas wurde im Streitjahr 2008 zur dezentralen Strom- und Wärmeproduktion in einem angeschlossenen Blockheizkraftwerk genutzt. Das Blockheizkraftwerk produziert daraus zum einen Strom und zum anderen, als Abfallprodukt, Wärme. Der so produzierte Strom wurde überwiegend in das Stromnetz eingespeist und vom Stromnetzbetreiber vergütet. Den überwiegenden Teil der Wärme überließen die Biogasanlagenbetreiber im Streitjahr kostenlos einem Unternehmer und einer GbR. Der Unternehmer verwendete die Wärme zur Trocknung von Holz in Containern und die GbR beheizte damit ihre Spargelfelder. Im Streitjahr erhielten die Biogasanlagenbetreiber für den erzeugten Strom von ihrem Stromnetzbetreiber neben der sog. Mindestvergütung ( 8 Abs. 1 EEG 2004) einen Erhöhungsbetrag nach 8 Abs. 3 EEG 2004 (den sogenannten KWK-Bonus). Auch dieser KWK-Bonus wurde vom Finanzamt in die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Umsätze einbezogen. Fraglich war die ganze Zeit, und das hatte nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob der KWK-Bonus a) Entgelt für die Lieferung von Strom ist oder b) Entgelt für die Lieferung von Wärme (des Stromerzeugers an Dritte). Doch vorab: Wozu ist die Unterscheidung denn eigentlich wichtig? Wird der KWK-Bonus als Entgelt für die Lieferung von Strom (a) eingestuft, unterliegt der KWK-Bonus der Umsatzsteuer, da er eine Gegenleistung für den gelieferten Strom darstellt. Zusätzlich wird die unentgeltliche Wärmeüberlassung als unentgeltliche Wertabgabe nach 3 (1b) S. 1 Nr. 3 UStG gesondert mit Umsatzsteuer belastet. Da für die Wärmelieferung in diesem Fall keine konkrete Zahlung vorliegt, wird die Der erbschaftsteuerliche Pflegefreibetrag von bis zu Euro wird auch unterhaltspflichtigen Kindern gewährt. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht steht der Gewährung des Freibetrags also nicht entgegen. Hintergrund: Im Erbfall wird ein Freibetrag von bis zu Euro gewährt, wenn der Erbe dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hat. Dieser Pflegefreibetrag wird zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen gewährt, z. B. zu dem Freibetrag von Euro für Kinder. Sachverhalt: Die Mutter der Klägerin starb im August 2012 und vererbte der Klägerin fast Euro. Die Klägerin hatte ihre Mutter bereits seit 2001 in ihren Haushalt aufgenommen und gepflegt. Das Finanzamt gewährte keinen Pflegefreibetrag, weil es die Klägerin als unterhaltspflichtig ansah und der Pflegefreibetrag nur nicht unterhaltspflichtigen Erben gewährt werde. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) gab der Klage statt: Die Klägerin hat ihre hilfsbedürftige Mutter regelmäßig und über einen längeren Zeitraum, nämlich seit Biogasanlage Umsatzsteuer auf die Selbstkosten der Wärmeproduktion berechnet. Bisher ermittelte die Finanzverwaltung diese Selbstkosten indem sie sämtliche Kosten der Anlage zusammen rechnete und sie im Verhältnis von kwh Wärme zu kwh Strom aufteilte (siehe hierzu auch der gesonderte Artikel in dieser Zeitung zur Wärmenutzung aus BHKW). Wird der KWK-Bonus als Entgelt für die Lieferung von Wärme des Stromerzeugers an Dritte (b) eingestuft, unterliegt der KWK-Bonus ebenfalls der Umsatzsteuer. Da er in diesem Fall aber schon für die Wärmelieferung gezahlt wird, ist für eine Besteuerung der unentgeltlichen Wärmelieferung als unentgeltliche Wertabgabe kein Raum. Der BFH führt hierzu folgendes aus: Die Wärmeabgabe an die Unternehmen erfolgt jeweils unentgeltlich, da keine Gegenleistung für die Wärmeabgabe erbracht wurde. Die Biogasanlagenbetreiber haben die Wärme aufgrund von Verträgen kostenlos an die Unternehmen überlassen. Nach 8 Abs. 1 EEG 2004 wird für Strom, der in Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 20 Megawatt gewonnen wird, die ausschließlich Biomasse i. S. der nach Abs. 7 erlassenen Rechtsverordnung einsetzen, eine nach Leistung gestaffelte Vergütung gezahlt. Diese Mindestvergütung erhöht sich nach 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 um jeweils 2 ct pro Kilowattstunde, soweit es sich um Strom i. S. von 3 Abs. 4 KWKG handelt und ein entsprechender qualifizierter Nachweis erbracht wird. Strom im Sinne dieser Vorschrift ist nach 3 Abs. 4 Satz 1 KWKG das rechnerische Produkt aus Nutzwärme (d. h. aus einem Kraft-Wärme-Kopplungsprozess ausgekoppelte Wärme, die außerhalb der KWK-Anlage für die Raumheizung, die Warmwasserbereitung, die Kälteerzeugung oder als Prozesswärme verwendet wird; 3 Abs. 2001, gepflegt. Zur Pflege gehört die Körperpflege (z. B. Duschen, Waschen und Kämmen), die Ernährung, Hilfe bei der Mobilität (z. B. An- und Ausziehen, Gehen, Treppensteigen) und die hauswirtschaft liche Versorgung (z. B. Einkaufen, Kochen, Wohnungsreinigung, Wäsche waschen). Die Pflege erfolgte unentgeltlich, wobei auch bei einer zu niedrigen Bezahlung der Pflegefreibetrag dem Grunde nach zu gewähren wäre. Die Unterhaltspflicht der Klägerin als Tochter steht der Gewährung des Pflegefreibetrags nicht entgegen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Verwandte in gerader Linie wie z. B. Kinder nicht zur Pflege, sondern nur zur Gewährung von Barunterhalt verpflichtet sind. Außerdem soll der Freibetrag Pflegeleistungen begünstigen. Würde man den Freibetrag weder Kindern noch Eltern gewähren, liefe er weitgehend ins Leere. Der Freibetrag beträgt im Streitfall Euro. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Wert der erbrachten Pflegeleistungen. Hierzu können die üblichen Vergütungssätze der Pflegeberufe herangezogen Biogas 6 KWKG) und der Stromkennzahl (d. h. Verhältnis der KWK-Netto-Stromerzeugung zur KWK-Nutzwärmeerzeugung in einem bestimmten Zeitraum; 3 Abs. 7 Satz 1 KWKG) der KWK-Anlage. Damit bringt der Gesetzgeber in 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 zum Ausdruck, dass es sich bei dieser Erhöhung um ein zusätzliches Entgelt für den gelieferten Strom und nicht um Entgelt für bestimmte Wärmeabgaben des Stromlieferers an Dritte handelt. Auch die Überschrift zu 8 EEG 2004 Vergütung für Strom aus Biomasse weist darauf hin, dass in 8 EEG 2004 und damit auch in 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 die Höhe der Vergütung für Strom geregelt wird. Die Gesetzesmaterialien bestätigen dies. Nach der Gesetzesbegründung zu 8 Abs. 3 EEG 2004 soll ein Technologiebonus gezahlt werden, der dem Interesse Rechnung trägt, einen spezifischen Anreiz zum Einsatz innovativer, besonders energieeffizienter Anlagetechniken zu setzen (BTDrucks 15/2327, S. 30). Es soll eine erhöhte Vergütung für den Strom zu zahlen sein, der in Anlagen gewonnen werde, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen und der Nutzung durch Dritte zuführen (BTDrucks 15/2327, S. 30). Der Gesetzgeber hat damit nicht geregelt, dass der KWK-Bonus ein Entgelt für Wärmelieferungen an Dritte darstellt. Denn der KWK-Bonus setzt danach unter anderem nur eine bestimmte Wärmenutzung (zum Beispiel auch durch den Betreiber selbst) nicht jedoch eine Wärmelieferung an Dritte voraus. Im Übrigen handelt es sich auch bei den Erhöhungsbeträgen nach 27 Abs. 4 EEG 2009 um Vergütungen für Strom. Dass der Stromnetzbetreiber den KWK-Bonus mithin nicht im Sinne des 10 Abs. 1 Satz 3 UStG als Dritter für die jeweilige Leistung (Wärmeabgabe) der Biogasanlagenbetreiber an deren Erbschaftsteuer: Pflegefreibetrag im Erbfall Hinweis: Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann für den Inhalt der Beiträge keine Haftung übernommen werden. BHKW Generator und umfassenden Pflegeleistungen ist ein Einzelnachweis nicht zwingend erforderlich. Daher kann der Klägerin, die ihre Mutter elf Jahre lang gepflegt hat, der Freibetrag von Euro gewährt werden. Hinweise: Der Erbe trägt die Beweislast dafür, dass er Pflegeleistungen erbracht hat, insbesondere hinsichtlich der Art, der Dauer, des Umfangs und des Wertes seiner Pflegeleistungen. Bei einer mehrjährigen Pflege im eigenen Haushalt des Kindes dürften allerdings keine Zweifel an der Gewährung des Höchstbetrags aufkommen. Mit seinem Urteil widerspricht der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung, die den Pflegefreibetrag nur Erben gewähren will, die nicht unterhaltspflichtig waren. Strom Wärme Gasmotor Unternehmen Leistungsempfänger (die Unternehmer) gezahlt hat, zeigt sich auch daran, dass der KWK-Bonus (jedenfalls) auch dann angefallen wäre, wenn die Biogasanlagenbetreiber Wärme nur an das eine Unternehmen oder nur an das zweite Unternehmen (oder an weitere Abnehmer) abgegeben hätte, und dass für die Zahlung des KWK-Bonus und dessen Höhe z. B. unerheblich war, in welchem Umfang die Unternehmen jeweils Wärme von der Biogasanlage erhalten haben. Damit hat der BFH im Endergebnis entschieden: Der sog. KWK-Bonus nach 8 Abs. 3 EEG 2004, den der Betreiber einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk von seinem Stromnetzbetreiber (zusätzlich) erhält, ist (ebenfalls) Entgelt für die Lieferung von Strom an den Stromnetzbetreiber(a). Er ist kein Entgelt des Stromnetzbetreibers für die (kostenlose) Lieferung von Wärme des Stromerzeugers an Dritte (b). Es bleibt festzuhalten, dass sich der BFH für die Beurteilung des Sachverhalts am reinen Wortlaut des Gesetzes bzw. der Gesetzesbegründung orientiert hat. Kommt es ihm doch zum Beispiel darauf an, dass die Überschrift zu 8 EEG 2004 Vergütung für Strom aus Biomasse heißt. Weniger ging es dem BFH darum, dass kein KWK-Bonus ausgezahlt wird, wenn die Wärme nicht weiter genutzt wird und verpufft. Wobei man doch in der Praxis daraus ableiten kann, dass der KWK-Bonus für die Wärmenutzung gezahlt wird. Offen ist nach diesem BFH-Urteil jetzt noch die Bewertung der unentgeltlichen Wertabgabe für die unentgeltliche Wärmeüberlassung. Dafür wurde das Verfahren vom BFH zurückgegeben an das Finanzgericht, welches die dazu erforderlichen Feststellungen treffen muss. Dafür wird es sich wohl am BFH-Urteil vom 16. November 2016 orientieren (siehe abgedrucktes Urteil in dieser Ausgabe zur Wärmenutzung aus BHKW). Quelle: BFH, Urteil vom XI R 2/14; veröffentlicht am Betriebsausgabe? Pauschalsteuer für Geschenke Macht ein Unternehmer seinen Geschäftsfreunden Geschenke und übernimmt er für sie deren Steuer pauschal in Höhe von 30 Prozent, so ist die von ihm gezahlte Pauschalsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn entweder das Geschenk mehr als 35 Euro wert ist oder wenn es zusammen mit der Pauschalsteuer den Betrag von 35 Euro überschreitet. Hintergrund: Geschenke an Geschäftsfreunde sind in der Regel nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Empfänger und Jahr mehr als 35 Euro betragen. Führt das Geschenk beim Geschäftsfreund zu Betriebseinnahmen, kann der zuwendende Unternehmer die Steuer des Geschäftsfreunds mit einem Pauschalsteuersatz von 30 Prozent übernehmen und an das Finanzamt abführen. Es stellt sich dann die Frage, ob die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist. Sachverhalt: Die Klägerin war eine Konzertveranstalterin und schenkte ihren Geschäftsfreunden Konzertkarten. Sie übernahm für die Geschäftsfreunde die Steuer und führte eine Pauschalsteuer an das Finanzamt ab, die sie als Betriebsausgaben geltend machte. Das Finanzamt erkannte den Betriebsausgabenabzug unter Hinweis auf die Abzugsbeschränkung für Geschenke nicht an. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) wies die hiergegen gerichtete Klage ab: Zum Geschenk gehört nicht nur die Freikarte, sondern auch die übernommene Steuer durch die Klä gerin. Denn dadurch wurden die Geschäftsfreunde von ihrer Steuerlast befreit. Ohne den Antrag auf Pauschalversteuerung hätten die Geschäftsfreunde die Freikarten als Betriebseinnahmen versteuern und Steuern an das Finanzamt abführen müssen. Der Wert des Geschenks setzte sich damit aus dem Wert der Freikarte und aus der Pauschalsteuer von 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag zusammen. Dieser Wert lag pro Geschäftsfreund über 35 Euro und wurde damit vom Abzugsverbot für Geschenke erfasst. Daher waren weder die Aufwendungen für die verschenkten Konzertkarten noch die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe absetzbar. Hinweise: Der BFH folgt damit der Auffassung der Finanzverwaltung, die die Pauschalsteuer genauso wie das Geschenk behandelt. Relevant ist das Urteil nicht nur dann, wenn bereits der Wert des Geschenks über 35 Euro liegt, sondern auch dann, wenn die Abzugsgrenze von 35 Euro erst aufgrund der Pauschalversteuerung überschritten wird: Beträgt der Wert des Geschenks 30 Euro und übernimmt der Unternehmer 30 Prozent Pauschalsteuer, ergibt sich ein Wert von 39 Euro, sodass weder das Geschenk noch die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abziehbar sind. Die Pauschalsteuer von 30 Prozent erhöht sich noch um den Solidaritätszuschlag und ggf. auch um die Kirchensteuer, so dass auch diese Erhöhungen berücksichtigt werden müssen.

Aus Aktuellem Anlass 10/17

Aus Aktuellem Anlass 10/17 Aus Aktuellem Anlass 10/17 1.Ermittlung des Stickstoffbedarf im Herbst 2.Hinweise zum Nährstoffentzug einiger Ackerbaukulturen Die Zuständige Stelle für Landwirtschaftes Fachrecht und Beratung (LFB) hat

Mehr

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Gülletag, Buttelstedt

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht

Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht Clemens Neumann, Leiter der Abteilung Biobasierte Wirtschaft, Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft Stand und Perspektiven

Mehr

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Eltville, den 13. März 2018 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Folie

Mehr

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Was wird gefordert: Neue Sperrfristen / Obergrenzen Lagerkapazität Wirtschaftsdünger / Bewertung

Mehr

Novellierung der. Düngeverordnung

Novellierung der. Düngeverordnung - - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz

Mehr

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v. HEICHER BAUERVERBAD e.v. Taunusstraße 151 6181 Friedrichsdorf Tel. 6172 716- E-Mail: hbv@agrinet.de Internet: www.hessischerbauernverband.de Rundschreiben r. 81/217 17. Juli 217 hbv IIIb MCMmk Umsetzung

Mehr

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de

Mehr

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung Rückblick auf vergangene Anforderungen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser Erreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 Alle Grundwasserkörper sollen < 50 mg/l

Mehr

Aktueller Stand der Düngeverordnung und Vorgaben für Pferdebetriebe und Vereine gemäß der Verbringungsverordnung

Aktueller Stand der Düngeverordnung und Vorgaben für Pferdebetriebe und Vereine gemäß der Verbringungsverordnung Aktueller Stand der Düngeverordnung und Vorgaben für Pferdebetriebe und Vereine gemäß der Verbringungsverordnung 25. März 2017 Sabine Henze Referat 33 Pflanzliche und tierische Erzeugung Baden-Württemberg

Mehr

Stand der Novellierung der Düngeverordnung

Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand der Novellierung der Düngeverordnung Thüringer Düngungs- und Pflanzenschutztagung Erfurt, 19.11.2015 P. Ritschel, TMIL, Abteilung 6 1 Gesetzliche Grundlagen EU-Kommission Nitratrichtlinie Bundesressorts

Mehr

Vorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2015/2016

Vorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2015/2016 Vorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2015/2016 Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, 22.02.2017

Mehr

Tabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf

Tabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf Fachinformation LFB M-V: Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs im Herbst nach der Ernte zu Wintergerste, Winterraps, Zwischenfrüchten und Feldfutter (außer mehrschnittiges Feldfutter) In der Sperrzeit

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss

Mehr

Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung Spätsommer/Herbst 2017

Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung Spätsommer/Herbst 2017 [[NeuerBrief]] MR-Wetterau, Kölner Str. 10 61200 Wölfersheim _ Margit Albrecht Außerhalb 1 61209 Echzell Bingenheim Ansprechpartner: Frank Lotz Tel. 06036/9787-12 Andre Fritz Tel. 06036/9787-36 Fax 06036/9787-16

Mehr

WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts

WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts EG-WRRL Gewässerschutzberatung WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts Information 3/2017 18.07.17 ZWISCHENFRUCHTANBAU Der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen ist ein fest etablierter Baustein

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke

Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland - 18.10.2017 Franziska Nicke Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Düngung im Herbst 2017 3. Düngebedarfsermittlung ab 2018 4. N min im Frühjahr 5. Zukünftige Planungen

Mehr

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Düngung 2017 Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Boden- und Düngungstag MV 2017 1 Kape, 160216 Beurteilung der P-Versorgung Boden- und Düngungstag

Mehr

Aktueller Stand der Düngeverordnung

Aktueller Stand der Düngeverordnung Aktueller Stand der Düngeverordnung 1 Veranlassung der Novellierung Nitrat-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (1991): Grenzwert für Grundwasser:

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: 26.05.2017 Hinweis: Bitte verfolgen Sie weitere Veröffentlichungen und in der Fachpresse und/oder auf der Homepage der LWK Niedersachsen

Mehr

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Düngung 2017 Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Boden- und Düngungstag MV 2017 1 Kape, 160216 Beurteilung der P-Versorgung Boden- und Düngungstag

Mehr

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Dr. Wilfried Zorn Hubert Heß Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Düngerechtliche Veränderungen Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Zeitplan Notifizierung des Verordnungsentwurfs bei der Kommission eingereicht

Mehr

Was lange währt, wird endlich?

Was lange währt, wird endlich? Neue Düngeverordnung Was lange währt, wird endlich? Die neue Düngeverordnung trat Ende Mai in Kraft. Nach der Getreideernte sind daher die Regelungen zur Ausbringung von Düngern und die verlängerten Sperrfristen

Mehr

Düngungsmanagement. Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: Änderungen jederzeit möglich

Düngungsmanagement. Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: Änderungen jederzeit möglich Düngungsmanagement Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: 15.02.2017 Änderungen jederzeit möglich Dr. B. Kämmerling, H. J. Keutmann Vergleich alte & neue Düngeverordnung

Mehr

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017) Die neue (Stand Oktober 2017) Regierung der Oberpfalz Kooperation Trinkwasserschutz Schwarzenfeld 06.11.2017 Regelungen zur Ausbringung Gewässerabstand Einarbeitung Gerätetechnik Bodenzustand Wichtige

Mehr

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12 Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger T. Eiler, FB 3.12 10 Gebote der Düngeverordnung Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1)* Ermittlung der verfügbaren

Mehr

Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden

Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden Goslar, den 17. Mai 2017 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und

Mehr

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich Neue Düngeverordnung Was lange währt wird endlich Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 17/2017, Seite 40-41 Dr. Matthias Wendland, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Kompakt für Sie zusammengefasst Stand: 31. März 2017 Wichtiger Hinweis: Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen in der Fachpresse LZ Rheinland und Wochenblatt für Landwirtschaft

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009

ALB-Fachtagung Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 Dr. Jörg Hüther HMUELV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik,

Mehr

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis 1 31.08.2017 Beate Streubel Düngung - Rechtsgrundlagen Novelle der Düngeverordnung https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1647.htm

Mehr

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH) (Version RH Stand 9.11.2017, keine Gewähr. Weitere Infos über LHH) Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Ziel: Umwelt-und Ressourcenschutz, Minimierung Immissionen/Emmissionen. Vermeidung von Nährstoffverlusten.

Mehr

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten? Ackerbautagung 2012 Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung Nährstoffvergleich / Saldenüberschuss max. 50 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der 3 letzten Jahre ) 20 kg P2O5/ha und Jahr im Durchschnitt der letzten 6

Mehr

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2017

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2017 Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2017 Magdeburg, am 28. Juli 2017 Inhalt 1. Termine...- 1-2. Beschränkungen von Düngung und chemischem Pflanzenschutz bei ÖVF-Zwischenfrüchten...- 2-3. Verbot

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Meine Themen

Mehr

aaackerbauforum 2012 in Düren

aaackerbauforum 2012 in Düren Spielregeln beim Einsatz organischer Dünger Kreisstellen Aachen-Düren-Euskirchen Habe ich durch organische Dünger Vorteile? Sollte ich alles das tun, was ich tun dürfte? Was fordert der Gesetzgeber? Wie

Mehr

Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie

Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie Sperrfristen? Wann und wie viel Abstände? CC-Verstoß? darf ich düngen? Nährstoffbilanz? Düngebedarfsermittlung? Die neue Düngeverordnung (DüV) 01.06.2017 Erwin Mayer Fachzentrum Agrarökologie Gliederung

Mehr

- Rückgang der Exporte von Wirtschaftsdüngern und Gärresten aus der Region Weser-Ems

- Rückgang der Exporte von Wirtschaftsdüngern und Gärresten aus der Region Weser-Ems Presse Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 24.04.2019 Nährstoffbericht 2017/2018 Zahlen, Daten, Fakten HANNOVER. Mit dem vorliegenden sechsten Bericht wird

Mehr

Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz

Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz Gliederung Importgenehmigungen Änderungen beim Import von verarbeiteter

Mehr

Wie viel Stickstoff braucht der Mais?

Wie viel Stickstoff braucht der Mais? Wie viel Stickstoff braucht der Mais? Unterschiedliche N min -Gehalte in den Regierungsbezirken bei der Planung berücksichtigen Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 14/2018

Mehr

Gemeinsam verantwortlich handeln. Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbh

Gemeinsam verantwortlich handeln. Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbh Gemeinsam verantwortlich handeln. Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbh Die ITW entwickelt sich weiter Die deutliche Weiterentwicklung der Initiative ab 2018 zeigt, wie offen

Mehr

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Ausgangssituation 2. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4. Forderungen der EU-Kommission 5.

Mehr

Verbringungsverordnung

Verbringungsverordnung Vorgaben an das Inverkehrbringen, Transportieren und Empfangen in SachsenAnhalt Quelle: www.isip.de Übersicht I. Begriffsdefinition Wirtschaftsdünger II. Rechtsrahmen III. Wirtschaftsdünger IV. Landesverordnung

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: November 2017 Herausgeber: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Wunstorfer Landstr. 11, 30453 Hannover Redaktion: Geschäftsbereich 3, Quelle:

Mehr

Novellierung der Düngeverordnung

Novellierung der Düngeverordnung Novellierung der Düngeverordnung Freising, 25. September 2014 Dr. Christoph Rappold Referat Ressourcenschutz in der Landwirtschaft, Düngung und Pflanzenschutz Novellierung der Düngeverordnung Hintergrund

Mehr

Informationsveranstaltung zur. Meldeverordnungen. Von der Theorie zur Praxis

Informationsveranstaltung zur. Meldeverordnungen. Von der Theorie zur Praxis Informationsveranstaltung zur Novellierung der Dünge- und Meldeverordnungen Von der Theorie zur Praxis Agenda Vorstellung der neuen Verordnungen Mittagspause mit Imbiss Berichte aus der Praxis zur organischen

Mehr

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Herr, Frau Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Nadine.Tauchnitz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de

Mehr

Düngung im Focus der Politik - Chancen und Möglichkeiten für den Zierpflanzenbau

Düngung im Focus der Politik - Chancen und Möglichkeiten für den Zierpflanzenbau Düngung im Focus der Politik - Chancen und Möglichkeiten für den Zierpflanzenbau Zierpflanzenbautag LVG Erfurt, 20.6.2017 Grit Vogt ICL SF EU WRRL ein trockenes Thema? Der Bundesrat hat am 31. März 2017

Mehr

Cross-Compliance in Sachsen. Was bringt das Jahr 2018?

Cross-Compliance in Sachsen. Was bringt das Jahr 2018? Cross-Compliance in Sachsen Was bringt das Jahr 2018? 1. Wichtige Änderungen bei Cross- Compliance 2018 1.1 Nitratrichtlinie Ermittlung und Aufzeichnung des Düngebedarfs vor dem Aufbringen von N-haltigen

Mehr

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de 3 Grundsätze für die Anwendung

Mehr

DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU

DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU STAND: MÄRZ 2018 DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU STIMMEN DIE VORAUSSETZUNGEN NOCH? Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Verfolgen Sie aufgrund von möglichen Änderungen und

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 Düngebehörde Karin Lambers Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung

Mehr

Infodienst Landwirtschaft 4/2017. Sonderausgabe

Infodienst Landwirtschaft 4/2017. Sonderausgabe Infodienst Landwirtschaft 4/2017 Sonderausgabe Liebe Leserin, lieber Leser, aus aktuellem Anlass erhalten Sie heute eine Sonderausgabe des Infodienstes Landwirtschaft. Das SMUL informiert darin über Regelungen

Mehr

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus?

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? 17. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas vom 15.01 17.1.2008 in Nürnberg Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus? (Dipl. Ing. agr. Karin Luyten-Naujoks, Fachbereich

Mehr

Aktuelles Düngerecht und Konsequenzen für die Landwirtschaft und Biogasanlagen. Birgit Blum, Prüfdienste der LWK Niedersachsen

Aktuelles Düngerecht und Konsequenzen für die Landwirtschaft und Biogasanlagen. Birgit Blum, Prüfdienste der LWK Niedersachsen Aktuelles Düngerecht und Konsequenzen für die Landwirtschaft und Biogasanlagen Birgit Blum, Prüfdienste der LWK Niedersachsen Projektansatz - Ersatz des Maissubstrates durch tierische Wirtschaftdünger

Mehr

Umsetzung der Düngeverordnung

Umsetzung der Düngeverordnung Umsetzung der Düngeverordnung Umsetzung der Düngeverordnung Düngungstagung der LfL Groitzsch, 29. Februar 2008 Stefan Heinrich Einige Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung, die so nicht im Verordnungstext

Mehr

Wichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung

Wichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung Wichtige Änderungen der Düngeverordnung Stoffstrombilanzverordnung (kurzer Überblick) W. Zorn; H. Heß; E. Ullmann Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena BESyD-Schulung Jena 08.02.2018 Aktuelle

Mehr

Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung

Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1305) Siebenlehn, 15. Dezember 2017 Ines Kristmann, LfULG - ISS Pirna Grundsätzliches zur Düngebedarfsermittlung

Mehr

Düngeverordnung: Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat im Weinbau

Düngeverordnung: Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat im Weinbau Düngeverordnung: Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat im Weinbau Dr. Dietmar Rupp, LVWO Weinsberg Dr. Monika Riedel, WBI Freiburg Stand: 02.02.2018 Messen oder Schätzen und Dokumentation

Mehr

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln Die gute fachliche Praxis beim Einsatz von organischen Düngemitteln Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung Hans-Eberhard Kape 0381 2030770 hekape@lms-beratung.de Organische Düngemittel

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Verordnungsentwurf vom 22.06.2015 Praktikertag zu Strohmanagement und Bodenbearbeitung nach MAIS am 20. Oktober 2015 in Saerbeck Birgit Apel Landwirtschaftskammer

Mehr

Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe

Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe Informationen der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Was bringt die Düngeverordnung 2017? Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln,

Mehr

Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen

Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen Michael Schmitz Maschinenring Rheinland-West e.v. Bernd Lüttgens Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.v. Gebiet des MR Rheinland-West

Mehr

N-Düngebedarfsberechnung nach Düngeverordnung für Körner- und Silomais

N-Düngebedarfsberechnung nach Düngeverordnung für Körner- und Silomais N-Düngebedarfsberechnung nach Düngeverordnung für Körner- und Silomais Foto K. Mastel Nerlich, LTZ Maistagung 2017 Emmendingen Hochburg (09.02.) Anja Heckelmann Tel. 0721/9518-215 Email: anja.heckelmann@ltz.bwl.de

Mehr

Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Stand

Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Stand Pflanzenbauliche Verwertung von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung Fachkongress der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in Berlin, am 10. und 11. März 2015 Die neue Düngeverordnung unter besonderer

Mehr

Renke Oltmanns

Renke Oltmanns Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbereich Landwirtschaft Fachbereich 3.12 Unser Zeichen: Bearbeiter: Telefon/Durchwahl: Oldenburg, 02.07.2012 Renke Oltmanns 0441 801-332 Landesverbringensverordnung

Mehr

Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich betreffen. Die wichtigsten sind dabei:

Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich betreffen. Die wichtigsten sind dabei: Nährstoffvergleich gemäß Düngeverordnung (DüV) vom 02.06.2018 WEB Module Düngung, was ist zu beachten? Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich

Mehr

Die neue Düngeverordnung. Was bedeutet das für Ökobetriebe?

Die neue Düngeverordnung. Was bedeutet das für Ökobetriebe? Die neue Was bedeutet das für? LLG SachsenAnhalt Heike.Schimpf@llg.mule.sachsenanhalt.de 1 Geltungsbereich regelt 1. gute fachliche Praxis 2. Vermindern von stofflichen Risiken bei der Anwendung von Düngemitteln

Mehr

Die Novellierung der Düngeverordnung

Die Novellierung der Düngeverordnung "Nährstoffeffizienz im System Boden-Pflanze-Tier" DMK Fachtagung am 05.05.2015 in Osnabrück Stand der Novellierung der Düngeverordnung Honecker, BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Die Novellierung der Düngeverordnung

Mehr

Thordies Hanisch, MdL

Thordies Hanisch, MdL Rede von Thordies Hanisch, MdL zu TOP Nr. 19 Erste Beratung Regionale und direkte Vermarktung unterstützen und fördern Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drs. 18/1403 während der Plenarsitzung

Mehr

Landwirtschaft und Umwelt verschiedene Blickwinkel auf die Düngeverordnung

Landwirtschaft und Umwelt verschiedene Blickwinkel auf die Düngeverordnung 43. Woche der Erzeuger und Vermarkter Getreide und Ölsaaten 21. November 2013 Landwirtschaft und Umwelt verschiedene Blickwinkel auf die Düngeverordnung Martin Erhardsberger Fachbereich Agrar- und Umweltpolitik

Mehr

1. Bund-Länder Fachgespräch Stickstoffbilanz am 5./6. Mai 2015 in Stuttgart

1. Bund-Länder Fachgespräch Stickstoffbilanz am 5./6. Mai 2015 in Stuttgart Berechnung einer N-Flächenbilanz gemäß 5 Düngeverordnung für Niedersachsen auf Grundlage des Nährstoffberichts in Bezug auf Wirtschaftsdünger für Niedersachsen 2013/2014 1. Bund-Länder Fachgespräch Stickstoffbilanz

Mehr

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2 Die Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen - Düngeverordnung

Mehr

Sachgerechte Düngung in Bayern

Sachgerechte Düngung in Bayern Sachgerechte Düngung in Bayern Umweltökologisches Symposium 04. bis 05.03.2008 HBLFA Raumberg - Gumpenstein - Irdning Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der Landwirtschaft

Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der Landwirtschaft Komposteinsatz in der Landwirtschaft Ziele, Perspektiven, Alternativen? 13.09.2017, Neustadt an der Weinstraße Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der

Mehr

Workshop 1 Landwirtschaft und Wasser

Workshop 1 Landwirtschaft und Wasser Workshop 1 Landwirtschaft und Wasser Egon Harms Bereichsleiter Grundwassergewinnung und Ressourcenschutz 18. September 2013 Loccum 1/ 27 Wasserwerke 70 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr aus eiszeitlichen

Mehr

Neues Düngerecht für die Landwirtschaft

Neues Düngerecht für die Landwirtschaft Neues Düngerecht für die Landwirtschaft Welche Auswirkungen auf die Wassergüte sind zu erwarten? Vortrag Tag der Wasserwirtschaft am 09.11.2017 in Magdeburg Franz Jansen-Minßen Fachbereich 3.13 - Düngebehörde

Mehr

Management der Gülleausbringung mit verengten Ausbringungsfristen

Management der Gülleausbringung mit verengten Ausbringungsfristen Management der Gülleausbringung mit verengten Uwe Roth, Geschäftsführer Maschinenringe Hessen e.v. (MR Hessen) Wasser-, Boden- und Landschaftspflegeverband Hessen (WBL Hessen) Die neue Düngeverordnung

Mehr

Vorstellung Nährstoffbericht für Niedersachsen 2016/2017

Vorstellung Nährstoffbericht für Niedersachsen 2016/2017 Vorstellung Nährstoffbericht für Niedersachsen 2016/2017 Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, 28.03.2018 1 Dung-, Gärrest- und Nährstoffanfall

Mehr

- Sonderbeitrag Herbstdüngung

- Sonderbeitrag Herbstdüngung - Sonderbeitrag Herbstdüngung Bei der Stickstoffdüngung nach der Ernte der Hauptfrucht beziehen sich die rechtlichen Vorgaben im Prinzip auf alle Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff

Mehr

Fristenkalender Mecklenburg-Vorpommern (außer Agrarumweltmaßnahmen)

Fristenkalender Mecklenburg-Vorpommern (außer Agrarumweltmaßnahmen) Fristenkalender Mecklenburg-Vorpommern (außer Agrarumweltmaßnahmen) Januar ab 01.01. Selbsterklärung zu Beihilfen Abgabe der Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen nach dem Stromsteuer- und Energiesteuergesetz

Mehr

Landwirt, der wichtigste Beruf auf der Erde. 20. Thüringer Rapstag in Pfiffelbach- Flüssige Wirtschaftsdünger mit Vizura effizienter nutzen

Landwirt, der wichtigste Beruf auf der Erde. 20. Thüringer Rapstag in Pfiffelbach- Flüssige Wirtschaftsdünger mit Vizura effizienter nutzen Landwirt, der wichtigste Beruf auf der Erde. 20. Thüringer Rapstag in Pfiffelbach- Flüssige Wirtschaftsdünger mit Vizura effizienter nutzen Jochen Hübler BASF SE Vizura Der neue Stickstoff-Stabilisator

Mehr

Die Novelle der Düngegesetzgebung

Die Novelle der Düngegesetzgebung Die Novelle der Düngegesetzgebung Bedeutung für den Gewässerschutz Grundwasser-Workshop, 21.06.2017 Gliederung I. Düngerechtliche Novellierungen II. Düngebehörde und Prüfdienst der Landwirtschaftskammer

Mehr

Umstellung auf ökologischen Ackerbau - Fruchtfolge, Düngung und Unkrautregulierung

Umstellung auf ökologischen Ackerbau - Fruchtfolge, Düngung und Unkrautregulierung Umstellung auf ökologischen Ackerbau - Fruchtfolge, Düngung und Unkrautregulierung Hirschfeld, den 27.11.2014 Martin Hänsel Bioland Beratung Elemente einer Fruchtfolge Klee und Luzerne > N-Fixierung aus

Mehr

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser Information 02/2017 14.07.17 AKTUELLE FREIWILLIGE VEREINBARUNGEN Wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem Herbst

Mehr

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Novelle der Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation 3. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4.

Mehr

Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen

Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Stickstoff-Düngebedarfsermittlung

Mehr

Stoffstrombilanzverordnung Was muss die Biogasanlage tun?

Stoffstrombilanzverordnung Was muss die Biogasanlage tun? Stoffstrombilanzverordnung Was muss die Biogasanlage tun? Dr. W. Zorn; Dr. G. Reinhold Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena 48. Biogas - Fachtagung Thüringen 28.02.2018 in Stadtroda www.thueringen.de/de/tll

Mehr