Informationsveranstaltung der Energiegemeinschaft- Fachgruppe Elektro. Arbeiten unter Spannung im Niederspannungsbereich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsveranstaltung der Energiegemeinschaft- Fachgruppe Elektro. Arbeiten unter Spannung im Niederspannungsbereich"

Transkript

1 Informationsveranstaltung der Energiegemeinschaft- Fachgruppe Elektro Arbeiten unter Spannung im Niederspannungsbereich 14 September 2007

2 Allgemeine Informationen zur bze Gründung: hervorgegangen aus der MEAG, ehemals Energiekombinat West (gegründet 1952) Gesellschafter: enviam 74,5 % MITGAS 25,5 % Stammkapital: EUR Mitarbeiter: 56 Auszubildende: 3 Geschäftsführer: 2 Firmensitz: Standorte: bildungszentrum energie GmbH, Halle Halle, Chemnitz, Falkenberg, Markkleeberg, Cottbus Michael Seite Kier 2 bze

3 Porträt - bildungszentrum energie GmbH einer der größten organisatorischen und strategischen Ausbildungsverbünde in den neuen Bundesländern 2003 ausgezeichnet mit dem Großen Preis für den Mittelstand aufgrund des positiven Verlaufs der Geschäftsentwicklung und hervorragender Ausbildungsleistungen 2006 ausgezeichnet mit dem Deutschen Förderpreis Jugend in Arbeit auf Landesebene für das Projekt Ich pack das! die bze GmbH und ihre Partner halten mit dem Projekt JuKaM ein durch den ESF gefördertes Landesprojekt vor, das wirksam der Abwanderung von jungen Fachkräften aus Ostdeutschland entgegenwirkt Konsolidierung wichtiger Kennziffern (Stand ) Auszubildende - 49 Unternehmen und Institutionen im Ausbildungsverbund - 56 Mitarbeiter und ca. 140 freiberufliche Spezialisten aus Wirtschaft, Forschung, Lehre und Verwaltung

4 Ausbildungsberufe / Duale Studiengänge gewerblich-technisch: Elektroniker/-in für Betriebstechnik Anlagenmechaniker/-in Mechatroniker/-in kaufmännisch: Bürokaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Werbekaufmann/-frau Sport- und Fitnesskaufmann/-frau informationstechnisch: Informatikkaufmann/-frau IT-Systemelektroniker/-in Fachinformatiker/-in Duale Studiengänge: Bachelor of Engineering (B. Eng.) Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtungen Energietechnik oder Informatik (mit Hochschule Merseburg (FH)) Diplom-Betriebswirt/-in (BA) Fachrichtung Industrie (mit Berufsakademie Dresden) Diplom-Elektrotechniker/-in (FH) Fachrichtung Elektrische Energietechnik (mit Hochschule Zittau/Görlitz (FH)) Technische(r) Diplombetriebswirt/-in (BA) (mit Fachhochschule Merseburg) (auslaufend)

5 Organisatorischer und strategischer Ausbildungsverbund 49 Unternehmen und Institutionen

6 Themen der Weiterbildung Technik (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) Arbeiten unter Spannung Schaltberechtigungen Grundlagen Gasversorgung Arbeiten an Gasleitungen VBG 50 Schwerpunkt im Jahr 2006 Qualitätssicherung bei Kabelmontagearbeiten Präqualifizierung von Installationsfirmen für Energiedienstleister Betriebswirtschaft Informationstechnik und Datenverarbeitung Verhalten und Methodik Managementtraining Sprachen Recht Arbeitssicherheit, Umweltschutz

7 Themen der Fortbildung neue Vorbereitungslehrgänge 2006: Energiefachwirt/-in Netzmonteur/-in Gas, Wasser, Strom oder Fernwärme geprüfter Netzmeister/-in Gas, Wasser, Strom oder Fernwärme

8 Arbeiten unter Spannung

9 Was ist Arbeiten unter Spannung? Arbeiten unter Spannung (AuS) ist jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt.

10 Definition der Gefahren-/Annäherungszone gemäß DIN VDE Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile Umfasst alle Arbeiten, bei denen eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen in die Annäherungszone gelangt, ohne die Gefahrenzone zu erreichen. Unter Spannung stehendes Teil Annäherungszone D V Abstand, der die äußere Grenze der Annäherungszone festlegt D L Abstand, der die äußere Grenze der Gefahrenzone festlegt

11 Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten unter Spannung Gesetze, Verordnungen und Regelwerke

12 Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten unter Spannung Gesetze, Normen und Vorschriften (AuS) Arbeitsschutzgesetz Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 Grundsätze der Prävention mit Durchführungsanweisung BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel mit Durchführungsanweisung BGR A3 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln DIN VDE 0105 Teil 100 Betrieb von elektrischen Anlagen.

13 Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten unter Spannung Arbeitsschutzgesetz formuliert die Rangfolge der Schutzmaßnahmen und fordert, dass der Arbeitgeber in einer Beurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermittelt und festlegt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert mittels der TRBS ) Elektrische Gefährdungen u. a. die Rahmenbedingungen für das AuS. BGV A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel fordert in der noch gültigen Fassung 04.79, dass das Arbeiten unter Spannung nur gestattet ist, wenn aus zwingenden Gründen der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt oder sichergestellt werden kann. BGR A3 AuS beschreibt die heute für die Praxis geltenden Regeln für ein sicheres AuS. VDE Betrieb von elektrischen Anlagen beschreibt die Arbeitsverfahren Arbeiten unter Spannung, Arbeiten im spannungslosen Zustand und Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen 1) Technischen Regel Elektrische Gefährdungen TRBS 2131 noch in Arbeit

14 Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten unter Spannung Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Gefährdungsminimierung Gefahren an Quelle bekämpfen Berücksichtigung Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene Umweltschutz Individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig Berücksichtigung spezieller Gefahren Anweisung an Arbeitnehmer 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsanalyse Erforderliche Maßnahmen 6 Dokumentation Gefährdungsanalyse Maßnahmen des Arbeitsschutzes Ergebnis ihrer Überprüfung

15 Arbeitsschutzgesetz Rechtsfolgen Bußgeldvorschriften 25 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen vollziehbare behördliche Anordnungen und gegen Verpflichtungen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassener Verordnungen zuwiderhandelt. Bußgeldrahmen Verstöße von Beschäftigten bis zu Verstöße der Arbeitgeber bis zu Treten eine tatsächliche Gefährdung auf, oder wird eine Tat beharrlich wiederholt, wird die Tat nach 26 zur Straftat. Strafvorschriften 26 Nach 26 kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belangt werden, wer durch eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine Bußgeldbewehrte Rechtsverordnung oder durch eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet.

16 Unfallverhütungsvorschrift: BGV A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Die BGV A3 ist eine autonome Rechtsnorm mit Gesetzeskraft Geltungsbereich: - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - Nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen Elektrische Betriebsmittel Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet. z.b. - Erzeugen, Verteilen, Verbrauchen, Umformen und Messen - Übertragen, Verarbeiten, Verteilen von elektrischen Informationen - Schutz und Hilfsmittel werden gleich gesetzt, sofern Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.

17 Elektrotechnische Regeln Elektrotechnische Regeln sind allgemein anerkannte Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE- Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat. Die BG verweist in ihrem Mitteilungsblatt auf die elektrotechnischen Regeln in der jeweils gültigen Fassung.

18 Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten unter Spannung Die BGR A 3 soll die Brücke zwischen den Arbeitsschutzgesetzen, der Normung und der Praxis bilden. Die relevanten Inhalte werden für den Praktiker in einem Werk zusammengefasst, d.h. hier insbesondere die VDE in eine BGR zu überführen.

19 Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten unter Spannung BGR A 3 - Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren von Leben und Gesundheit beim Arbeiten unter Spannung 3.1 Organisatorische Voraussetzungen Auswahl der Arbeiten Arbeitsanweisungen Auswahl der Ausführenden Berechtigung zur Anweisung von Arbeiten unter Spannung Bereitstellung der Werkzeuge, Ausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel 3.2 Ausbildung zum Arbeiten unter Spannung Voraussetzung Erlangen der Befähigung zum Arbeiten unter Spannung Befähigung zu hinzukommenden Arbeitsverfahren Erhalt der Befähigung zum Arbeiten unter Spannung 3.3 Durchführen von Arbeiten unter Spannung 3.4 Vergabe von Aufträgen

20 Arbeiten unter Spannung im Sinne der BGR A3 Anwendungsbereich in Niederspannungsanlagen (U N < 1000 V): Montieren einer Abzweigmuffe für einen Hausanschluss; auch mittels Klemmring mit Berührungsschutz Montage/Demontage von einzelnen Sicherungsleisten und Sicherungslastschaltleisten in Kabelverteilerschränken Auswechseln von Zählern und Schaltuhren und das Sperren von Kundenanlagen Montagearbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen Überbrücken von Teilstromkreisen Wartungsarbeiten in Anlagen Abdecken von unisolierten Niederspannungsfreileitungen

21 Arbeiten unter Spannung die generell durchgeführt werden dürfen, wenn folgende Bedingungen oder Grenzwerte eingehalten werden: Die Nennspannung für Wechselstrom (AC) darf nur bis 50 Volt und für Gleichstrom (DC) nur bis 120 Volt betragen. Der Kurzschlussstrom darf höchstens 3 ma Wechselstrom (AC) oder höchstens 12 ma Gleichstrom (DC) betragen Die Energie an der Arbeitsstelle darf nicht mehr als 350 mj betragen. Heranführen von Spannungsprüfern und Phasenvergleicher. Herausnehmen oder Einsetzen von Sicherungen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannungen bis 1000 V.

22 Auswahl der Arbeiten BGR A3 Der Unternehmer hat für seine Beschäftigten festzulegen, welche Arbeiten unter Spannung sie ausführen sollen. Hierbei hat er zu berücksichtigen, ob es für diese Arbeiten geeignete Verfahren gibt oder diese entwickelt werden können. Es muss sich dabei um Verfahren handeln, die auf Grund einer umfassenden Gefährdungsermittlung nach 5 Arbeitsschutzgesetz, die nicht nur die elektrischen Gefährdungen berücksichtigt, als sicher beurteilt werden können. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch Fehlverhalten der Arbeitsausführenden zu berücksichtigen, z.b. das Abrutschen mit einem Werkzeug oder das Herunterfallen von Teilen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind nach 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren

23 Auswahl der Ausführenden BGR A3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeiten unter Spannung nur Personen übertragen werden, die für diese Arbeiten nach Abschnitt 3.2 befähigt worden sind. Diesen Personen ist schriftlich eine Berechtigung für die Arbeiten unter Spannung zu erteilen, die sie durchführen dürfen. Es wird empfohlen, dies in einem so genannten Pass festzuhalten. Der Ausführende muss grundsätzlich die Qualifikation einer Elektrofachkraft besitzen. Der Ausführende muss die Grundsätze für Arbeiten unter Spannung nach Abschnitt 3.1 kennen und über eine Berechtigung zur Durchführung der Arbeiten verfügen. Berechtigung zur Anweisung von Arbeiten unter Spannung BGR A3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeiten unter Spannung nur von Vorgesetzten angewiesen werden, die hierzu geeignet sind, d.h. sie müssen über Kenntnisse beim Arbeiten unter Spannung verfügen.

24 BGR A 3 Ausbildung zum AuS Voraussetzungen für die Erlangung der Befähigung zum AuS 3.2. BGR A BGR A3 - Grundsätzlich die Qualifikation als Elektrofachkraft - Mindestalter 18 Jahre, - Gesundheitliche Eignung (G25), - Erste- Hilfe- Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen- Wiederbelebung). G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.

25 Anweisende Elektrofachkraft BGR A3 Die anweisende Elektrofachkraft muss die Grundsätze für Arbeiten unter Spannung nach Abschnitt 3.1 und die Befähigung der Ausführenden der Arbeiten kennen. Vor der Übertragung von Aufgaben ( 7 Arbeitsschutzgesetz) ist durch die anweisende Elektrofachkraft der Grad der Befähigung des Ausführenden der Arbeiten unter Spannung zu prüfen. Erste Hilfe BGR A3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Der Unternehmer hat auch unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.

26 Erlangen der Befähigung zum Arbeiten unter Spannung BGR A3 Zum Erlangen der Fähigkeiten im Arbeiten unter Spannung ist eine Spezialausbildung in Theorie und Praxis erforderlich. Theoretische Ausbildung Grundlagen des Arbeitsschutzes, Rechtsfolgen bei Missachtung von Gesetzen und Vorschriften, Begriffe in Zusammenhang mit Arbeiten unter Spannung, elektrische Gefährdungen, Unfallgeschehen, Anforderungen an Arbeiten unter Spannung gemäß der Unfallverhütungsvorschriften "Grundsätze der Prävention" (BGV Al), "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A 3), der DIN VDE (VDE ) sowie aus der Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln BGR A3,.

27 Theoretische Ausbildung BGR A3 Betriebliche-/technische-/ organisatorische Regelungen für Arbeiten unter Spannung, Arbeitsanweisung, Arbeitserlaubnis zum Arbeiten unter Spannung, Sicherheitstechnische Maßnahmen für Arbeiten unter Spannung,. Einsatz, Behandlung Pflege und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel sowie Werkzeuge für Arbeiten unter Spannung, Grundsätze zur Vorbereitung, Durchführung und Abschluss von Arbeiten unter Spannung,. Arbeitsverfahren bei Arbeiten unter Spannung Verhalten und Schutzmaßnahmen bei besonderen Umgebungsbedingungen, Hinweise zur Ersten Hilfe, soweit zutreffend:. Betriebliche Führungsstruktur, Betriebsnormen.

28 Theoretische Ausbildung Die relevanten Unterlagen, wie Gesetze, berufsgenossenschaftliche Schriften und Normen, sind den Teilnehmern zugänglich zu machen. Der Ausbilder hat sich durch eine Prüfung davon zu überzeugen, dass die Teilnehmer die Inhalte der theoretischen Ausbildung verstanden haben. Er hat die Ergebnisse der Prüfung zu dokumentieren. Praktische Ausbildung Voraussetzungen: BGR A3 Der Teilnehmer hat die Prüfung zur theoretischen Ausbildung bestanden. Für die zu schulenden Arbeiten unter Spannung liegen Arbeitsanweisungen vor. Jedem Teilnehmer stehen für die Ausbildung die in der Arbeitsanweisung geforderten persönlichen Schutzausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel sowie Werkzeuge zur Verfügung.

29 Ausbildungsinhalte der praktischen Ausbildung BGR A3 Die Teilnehmer sind in den Arbeiten unter Spannung praktisch zu schulen, die sie ausführen sollen. Der Teilnehmer muss die Arbeiten unter Spannung entsprechend der Arbeitsanweisungen mindestens einmal unter Spannung und unter Beaufsichtigung des Ausbilders vollständig ausgeführt haben. Die Ausbildung ist praxisnah zu gestalten, d.h. auch, dass zum Abschluss der Ausbildung an den Anlagenteilen der Übungsanlage eine Spannung in der Höhe anliegen muss, die voraussichtlich bei der künftigen Durchführung der Arbeiten zu erwarten ist. Die Arbeiten sind einschließlich der organisatorischen Vorgaben zu schulen.

30 Abschluss der Praktischen Ausbildung BGR A3 Der Ausbilder hat sich durch eine Prüfung davon zu überzeugen, dass die Teilnehmer die Inhalte und Fertigkeiten der praktischen Ausbildung beherrschen und beurteilt das Ergebnis mit bestanden oder nicht bestanden. Der Teilnehmer erhält eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Ausbildung. Die Ausbildungsinhalte müssen in der Bescheinigung benannt sein.

31 Organisatorische Voraussetzungen Arbeitsanweisung (Montageanweisung) schriftliche Arbeitserlaubnis Anweisung durch eine verantwortliche Elektrofachkraft für jede Arbeit ist ein Arbeitsverantwortlicher zu benennen Informationsübermittlung zwischen Arbeitsverantwortlichen und Anlagenverantwortlichen ist immer sicherstellen Personelle Voraussetzungen Elektrofachkraft (EF) oder Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) Spezialausbildung AuS in Theorie und Praxis Abschluss mit schriftlichem Befähigungsnachweis Belehrung in Theorie bzw. Praxis einmal im Jahr Wiederholungsausbildung AuS (mind. alle 4 Jahre in Theorie und Praxis) Anlagenkenntnis Ausbildung in Erste Hilfe und Herz-Lungenwiederbelebung (alle 2 Jahre)

32 Technische Voraussetzungen Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Werkzeuge für AuS Schutz- und Hilfsmittel Arbeitsverfahren Arbeiten auf Abstand Arbeiten mit Isolierhandschuhen Arbeiten auf Potential Bei diesen drei Verfahren ist zu beachten: Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) fester Standort, beide Hände frei Arbeitende dürfen keine Metallteile tragen Anwendung von Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen Abdecken von unterschiedlichen Potentialen

33 Arbeiten mit Isolierhandschuhen Mittelspannung (MS) Niederspannung (NS)

34 Arbeiten auf Abstand Mittelspannung (MS)

35 Arbeiten auf Potential Höchstspannung (HS)

36 Betriebsanweisung für AuS der

37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4

Mehr

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Befähigte Person im Gerüstbau

Befähigte Person im Gerüstbau Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

Netzdienstleistung Mitarbeiterschulungen

Netzdienstleistung Mitarbeiterschulungen Netzdienstleistung Mitarbeiterschulungen Die Mitarbeiterschulungen umfassen ein breites Angebot an Aus- und Weiterbildungsangeboten 1. Ausbildung zum Erwerb der Schaltberechtigung bis 30 kv - für Elektrofachkräfte

Mehr

zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln

zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln B E S T E L L U N G zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln Herr beschäftigt bei Abteilung Vorname Name Firma Abteilung wird hiermit auf Grundlage seiner erlangten, belegbaren

Mehr

Gute Ideen voller Energie.

Gute Ideen voller Energie. Verlassen Sie die A 650 an der Ausfahrt Ruchheim in Richtung Maxdorf und folgen Sie dem Straßenverlauf für ca. 750 m bis zum Kreisverkehr an der L 527. Biegen Sie dort an der 3. Ausfahrt in Richtung Maxdorf

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Mehr Informationen zum Titel

Mehr Informationen zum Titel Mehr Informationen zum Titel 5 Verantwortungsträger aus den Regelwerken 5.1 Verantwortungsträger in der Elektrotechnik 5.1.1 Verantwortungsebenen Beim Betrieb von elektrischen Anlagen wird zwischen verschiedenen

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik

Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik Grundlagen der Gefährdungsbeurteilungsthematik im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Strukturierung, Zuständigkeiten, Verfahren, praktische

Mehr

Ralf Ensmann (Hrsg.) iächerfhefe. Praxisleitfaden für den elektronischen Betriebsteil

Ralf Ensmann (Hrsg.) iächerfhefe. Praxisleitfaden für den elektronischen Betriebsteil Ralf Ensmann (Hrsg.) iächerfhefe Praxisleitfaden für den elektronischen Betriebsteil Stand: Februar 2010 Seite 1 Service und Verzeichnisse Service und Verzeichnisse Expertenservice 1.1 Autorenverzeichnis

Mehr

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation DUALES ARBEITSSCHUTZSYSTEM - RECHTLICHE GRUNDLAGEN Aufgrund

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Instandhaltertag 17.10.2013

Instandhaltertag 17.10.2013 Strenge Forum Instandhaltertag 17.10.2013 Rechtssichere Prüfung, Wartung und Dokumentation von Maschinen & Geräten aus Sicht der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Dipl.-Ing. (FH) Ralf Tubesing,

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Verantwortung und Organisation für den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Verantwortung und Organisation für den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Rechtliche Grundlagen Die ÖVE/ÖNORM EN 50110 1 (EN 50110 2 100 eingearbeitet): 2014 ist mit 1. Oktober 2014 erschienen. Sie setzt sich zusammen aus EN 50110 1:2013 und den eingearbeiteten österreichischen

Mehr

Gesetzliche Grundlagen 3001

Gesetzliche Grundlagen 3001 Gesetzliche Grundlagen 3001 Fischereiinspektorat des Kantons Bern (Ausbildungsunterlagen Elektrofischerei EAWAG 2010) 1 Elektrofischerei als Methode 3002 Bundesgesetz über die Fischerei 923.0 (BGF)1 vom

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien

Mehr

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein. 5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch.

Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch. Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse FY-K-02-0614 Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch.de Unfälle vermeiden - Menschenleben retten Warum

Mehr

Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft nach 13 ArbSchG, 13 BGV A1, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 1)

Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft nach 13 ArbSchG, 13 BGV A1, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 1) Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft nach 13 ArbSchG, 13 BGV A1, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 1) 1) Autoren: S. Euler und S. Hechler Bestellung mehrerer verantwortlicher Elektrofachkräfte

Mehr

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung?

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

... aus Ihrem Abitur machen.

... aus Ihrem Abitur machen. ... aus Ihrem Abitur machen. DAS ABITURIENTENPROGRAMM ZUM GEPRÜFTEN HANDELSFACHWIRT BEI ALDI SÜD. IHR EINSTIEG IN EINE BESONDERE KARRIERE. Einfach. Erfolgreich. karriere.aldi-sued.de 2 WENIGER VORURTEILE.

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

Willkommenskultur im Unternehmen

Willkommenskultur im Unternehmen Willkommenskultur im Unternehmen Bearbeiter: Ute Haupt Stand: 29.04.2014 1 Herzlich willkommen bei MITNETZ STROM 2 Das sind wir Zahlen und Fakten Die Gesellschafter der bze sind 74,5 % envia Mitteldeutsche

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008 Wird von der Sicherheitsfachkr aft ausgefüllt! Zuständiger Einkäufer, Datum: Zuständige Sicherheitsfachkraft: Freigabe, Datum: Unterschrift Sicherheitsfachkraft: Ja Nein Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits-

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem

Mehr

Dienstleistungen. MMA-Schweißanlagen WIG-DC-Schweißgeräte WIG-AC/DC-Schweißgeräte MIG/MAG-Schweißgeräte MIG/MAG-Puls-Schweißgeräte Plasmaschneidgeräte

Dienstleistungen. MMA-Schweißanlagen WIG-DC-Schweißgeräte WIG-AC/DC-Schweißgeräte MIG/MAG-Schweißgeräte MIG/MAG-Puls-Schweißgeräte Plasmaschneidgeräte Dienstleistungen MMA-Schweißanlagen WIG-DC-Schweißgeräte WIG-AC/DC-Schweißgeräte MIG/MAG-Schweißgeräte MIG/MAG-Puls-Schweißgeräte Plasmaschneidgeräte Kundendienst Geräte-Reparaturen Brenner-Reparaturen

Mehr

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische

Mehr

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016

Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Inhaltsübersicht BetrSichV, Gtl, 03-2016 Seite 2 Verwendung von Arbeitsmitteln Werkzeuge Arbeitsmittel Geräte Maschinen Anlagen Besondere

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 870 (ZH 1/495) Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte vom Oktober 2003 Berufsgenossenschaften

Mehr

Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702)

Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) Dipl.-Ing./EUR Ing. Arno Bergmann DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter

Mehr

Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal

Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern Problemlage Problemlage Bestellung, Aufgaben, Pflichten von Aufzugswärtern; Vorschriften, Technische Regeln Amtsprogramm

Mehr

Betriebs-Check Gesundheit

Betriebs-Check Gesundheit Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden

Mehr

Seminarprogramm Technik 1/2011

Seminarprogramm Technik 1/2011 Seminarprogramm Technik 1/2011 1151 Seite 1 / 15 1 Vorwort Sehr geehrter Leser, wir freuen uns, Ihnen auf den folgenden Seiten mehrere Seminare zur Weiterbildungen anbieten zu können. Unser Ziel ist eine

Mehr

CO 2 CONTROL Gaswarnsystem

CO 2 CONTROL Gaswarnsystem CO 2 CONTROL Gaswarnsystem Rechtliche Vorgaben wie Vorschriften, Regeln und Informationen in Bezug auf die allgemeine Absicherung von Räumen gegen Unfälle/ Gefährdung durch CO 2. Diese Betrachtung richtet

Mehr

Unterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Unterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsmodul Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Gerätekennzeichen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Mehr

Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik. Wirtschaftsinformatik. Bachelor of Science

Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik. Wirtschaftsinformatik. Bachelor of Science Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsinformatik Bachelor of Science Arbeitgeberin Stadt Köln Köln ist mehr als eine Stadt: Köln ist ein Lebensgefühl! Eine pulsierende, lebendige Stadt mit

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel

Mehr

Gefahrgutfahrer - Infos

Gefahrgutfahrer - Infos Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung

Mehr

VBG 4 und VDE 0105. Dr. G. Imgrund Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Fachbereich 2 Allgemeine Sicherheit, Errichten, Betrieb

VBG 4 und VDE 0105. Dr. G. Imgrund Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Fachbereich 2 Allgemeine Sicherheit, Errichten, Betrieb Dr. G. Imgrund Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Fachbereich 2 Allgemeine Sicherheit, Errichten, Betrieb Die Artikel 100 und 100a des EG-Vertrages dienen dem Abbau technischer

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung, Dokumentation Dokumentation Abschn. 6 Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher 39 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung,

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich

Mehr

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr