Mo. Fr. von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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- Minna Gerstle
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2 Mo. Fr. von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
3 Inhalt Einleitung Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Pflegezeitgesetz Familienpflegezeitgesetz Pflegestufen Einstufung in eine Pflegestufe Pflegestufenübersicht Beratungsstellen und Ansprechpartner Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Öffentliche Beratungsstellen: Pflegestützpunkte und Bürgertelefon Beschwerdetelefon Pflege Angehörigenschulung und -beratung Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen Anlaufstellen und Vereine zu spezifischen Krankheitsbildern Betreuung und Hilfe zu Hause Alltagshelfer/-innen und Seniorenbetreuer/-innen Häuslicher Notrufservice Ambulante Pflegedienste Entlastung für pflegende Angehörige Tagespflege Betreuung und Hilfe in Pflegeeinrichtungen Betreutes Wohnen Wohn-Pflege-Gemeinschaften Kurzzeitpflege Pflegeheim Wohnangebote bei Demenzerkrankungen Hospiz und Sterbebegleitung Adressen und Links Pflegestützpunkte in Hamburg Informationen im Internet Impressum
4 Einleitung Aufgrund der demografischen Entwicklung wird für die kommenden Jahre mit einer massiven Zunahme pflegebedürftiger Menschen gerechnet. Bis 2020 sollen rund 2,9 Millionen Menschen in Deutschland auf Hilfe angewiesen sein. Damit steht eine steigende Anzahl von Beschäftigten vor der Herausforderung, gleichzeitig ihre Berufstätigkeit und die Pflege oder Betreuung von älteren Angehörigen zu bewältigen. Oft müssen sich Angehörige sehr plötzlich mit dem Thema auseinandersetzen, denn Beginn, Umfang und Dauer des Pflegebedarfs sind selten absehbar. Hinzu kommt die hohe psychische Belastung. Gerade Berufstätige sind durch die geringe Planbarkeit extrem gefordert. Unternehmen können Beschäftigte in dieser schwierigen Phase mit Informationen rund um die Pflege und Betreuung von älteren Angehörigen unterstützen. Diese Broschüre bietet Hilfestellung zum Thema Pflege und eine Übersicht der Beratungsmöglichkeiten in Hamburg. Worklife unterstützt Hamburger Unternehmen bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik und berät sie zu den Themen Elternzeit bis Eldercare. Außerdem berät Worklife Berufsrückkehrerinnen zur beruflichen Entwicklung und Weiterbildung und hilft beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienzeit. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stellt von Fall zu Fall unterschiedliche Herausforderungen dar. Eine Pflegesituation kann plötzlich auftreten (z. B. durch einen Schlaganfall) oder sich langsam entwickeln (z. B. bei einer Demenzerkrankung). Jede Pflegesituation erfordert unterschiedliche Absprachen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bezüglich Arbeitszeit, Flexibilität oder Erreichbarkeit. Pflegezeitgesetz Das Pflegezeitgesetz regelt den Freistellungsanspruch zur Pflege eines nahen Angehörigen: Zum einen besteht die Möglichkeit eines kurzfristigen, unbezahlten Freistellungsanspruchs (bis zu zehn Tage) für pflegebedingte Notlagen ( 2 PflegeZG kurzzeitige Arbeitsverhinderung), zum anderen besteht die Möglichkeit eines längeren, ebenfalls unbezahlten Freistellungsanspruchs (bis zu sechs Monate) zur Pflege eines nahen Angehörigen. Der Anspruch berechtigt auch zur Reduzierung der Arbeitszeit, gilt allerdings nicht gegenüber Arbeitgebern/-innen mit 15 oder weniger Beschäftigten ( 3 PflegeZG Pflegezeit). Antragsvorlagen finden Sie auch unter Familienpflegezeitgesetz Das Familienpflegezeitgesetz setzt den Rahmen für eine freiwillige arbeitsvertragliche Vereinbarung, auf die Arbeitnehmer/-innen keinen generellen Anspruch haben. Sie soll eine Regelung bieten, die es ermöglicht, nahe Angehörige zu pflegen (höchstens zwei Jahre) und dabei weiterhin erwerbstätig zu sein (mindestens 15 Wochenstunden). Beratungshotline: (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz) 4
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6 Beratungsstellen und Ansprechpartner Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Rechtlich wirksame Entscheidungen für Angehörige (auch für Ehepartner oder Eltern!) können nur bei Vorlage einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung getroffen werden. Deshalb sollte dies rechtzeitig organisiert werden. Verschiedene Einrichtungen stellen Mustertexte und Formulare zur Verfügung, Verbraucherzentralen sowie Rechtsanwälte bieten individuelle Beratung Öffentliche Beratungsstellen: Pflegestützpunkte und Bürgertelefon Seit Juni 2009 gibt es in Hamburg die Pflegestützpunkte. Sie bündeln Auskunft, Beratung und individuelles Fallmanagement unter einem Dach. Die Pflegestützpunkte unterstützen Betroffene und Angehörige bei der Organisation der Pflege und der Vermittlung von Pflegediensten, Haushaltshilfen, Pflegeheimen oder anderen Betreuungseinrichtungen. Darüber hinaus beraten sie zu den Pflegestufen und helfen beim Ausfüllen der Anträge. Eine Übersicht inklusive der Telefonnummern ist auf Seite 12 aufgeführt. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet außerdem ein Bürgertelefon zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung an. Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: Beschwerdetelefon Pflege Wenn es zu Problemen mit Pflegeeinrichtungen, der Pflegekasse oder sonstigen Institutionen zum Thema Pflege in Hamburg kommt, können sich Betroffene an das Hamburger Beschwerdetelefon als zentrale Anlaufstelle wenden. Tel Angehörigenschulung und -beratung Verschiedene Einrichtungen bieten Vorbereitungskurse und Schulungen für pflegende Angehörige an. Dazu gehören kostenfreie Orientierungs- und Pflegekurse sowie Spezialkurse zu Demenz, Parkinson oder Schlaganfall. Außerdem sind Beratungen zum Pflegeantrag oder Schulungen zu Hause möglich. (unabhängig und an keine Pflegeeinrichtung gebunden) (für Privatversicherte) 6
7 Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen Um Pflegebedürftigen eine größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten, sind oft Umbauten in der Wohnung oder technische Hilfsmittel zur Alltagsbewältigung erforderlich. Kostenfreie und neutrale Beratung sowie eine große Ausstellung ohne Verkauf bietet der Hamburger Verein Barrierefrei Leben e. V. oder das Portal REHADAT Hilfsmittel. Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt kann den Umbau finanziell unterstützen Anlaufstellen und Vereine zu spezifischen Krankheitsbildern Verschiedene gemeinnützige Einrichtungen bieten auf spezifische Krankheitsbilder abgestimmte Beratung und Unterstützung an: Demenz: Alzheimer Gesellschaft Hamburg e. V., Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V., Tel , Angehörigenhilfe Demenz für Hamburg, Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Krebs: Hamburger Krebsgesellschaft e. V., Multiple Sklerose: DMSG Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Hamburg e. V., (Neuro-)Muskuläre Erkrankungen: DGM Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e. V., Parkinson: dpv Deutsche Parkinson Vereinigung e. V. Landesverband Hamburg, Schlaganfall: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Selbsthilfegruppen: Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen in Hamburg, Stomaträger: Deutsche ILCO e. V., 7
8 Betreuung und Hilfe zu Hause Alltagshelfer/-innen und Seniorenbetreuer/-innen Im hauswirtschaftlichen Bereich können Alltagshelfer/-innen und Seniorenbetreuer/-innen entlasten. Diese Form der Unterstützung kann unter Umständen auf Betreuung, Pflege und Begleitung ausgedehnt werden Häuslicher Notrufservice Wohlfahrtsverbände und gewerbliche Hausnotrufdienste bieten einen Notrufservice an. Mit diesem Angebot können ältere Menschen, die sich zu Hause selbst versorgen, im Notfall schnell Hilfe rufen. Zur Einrichtung wird lediglich ein Telefonanschluss benötigt. Der Notruf wird mit einem Handsender ausgelöst, der ständig am Körper getragen wird. Auskunft zur Kostenübernahme erteilen Anbieter, Pflegekassen und das Sozialamt. Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste decken die professionelle häusliche Pflege ab. Sie werden von Sozialstationen, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen oder privaten Anbietern betrieben. Die Kosten für die ambulante Pflege können von der Pflegeversicherung im Rahmen der pflegerischen Grundversorgung übernommen werden. Auch über das Sozialamt und die Krankenkasse kann diese Betreuungsform gegebenenfalls finanziert werden. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Listen von Pflegediensten und Preisübersichten auszuhändigen. Bezirkliche Seniorenberatungen und Pflegestützpunkte in Hamburg stellen diese Listen zur Verfügung. Der Landes-Seniorenbeirat Hamburg gibt Hilfestellung bei der Auswahl von Pflegediensten. Die Noten für die Qualität der Pflege in Heimen und ambulanten Diensten werden in sogenannten Transparenzberichten im Internet veröffentlicht. Diese umfassenden Datenbanken eigenen sich auch sehr gut zur Recherche von Pflegediensten in der Nähe (Publikationen des Landes-Seniorenbeirats Hamburg) Entlastung für pflegende Angehörige Für den Fall, dass pflegende Angehörige selbst krank werden oder sich eine Auszeit nehmen möchten, gibt es die Verhinderungs- und Ersatzpflege. Diese übernimmt ambulante Pflegedienste für bis zu 28 Tage. Auch eine stundenweise Entlastung im Alltag ist damit möglich. Eine weitere Option ist die temporäre Heimunterbringung im Rahmen der Kurzzeitpflege (siehe Seite 10). Weitere Informationen erhalten Betroffene u. a. bei der Pflegekasse oder Pflegestützpunkten. 8
9 Tagespflege Pflegebedürftige Senioren (auch demenziell Erkrankte), die zu Hause wohnen, können tagsüber in einer Tagespflege betreut werden. Viele Einrichtungen bieten auch einen Fahrdienst an. Die Tagespflege kann somit helfen, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Die Finanzierung ist teilweise über die Pflegeversicherung möglich, z. B. über die Pflegestufe
10 Betreuung und Hilfe in Pflegeeinrichtungen Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen verbindet einen eigenen Haushalt mit Angeboten eines Heimes (Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen). Die Aufnahme ist nur ohne bzw. nur bei leichter Pflegebedürftigkeit möglich. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit oder Demenz kann die Betreuung und Pflege schrittweise ausgebaut werden. Viele Einrichtungen verfügen über angeschlossene Pflegeabteilungen. Eine Übersicht der Angebote enthält die Broschüre Betreutes Wohnen in Hamburg, die bei Pflegestützpunkten erhältlich ist. Wohn-Pflege-Gemeinschaften Während beim gemeinschaftlichen Wohnen in Wohn- und Hausgemeinschaften, wie z. B. den Mehrgenerationenhäusern, in der Regel (noch) keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, richten sich betreute Wohngruppen an Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf. Eine Betreuungsperson unterstützt bei der Organisation von Haushalt und Alltag. Die Pflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, der mehrere Personen versorgt. Wie bei der Pflege im Heim kann auch hier auf Leistungen der Pflegeversicherung zurückgegriffen werden. Die Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften berät individuell. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflegeheime bieten die Leistungen eines Pflegeheims, jedoch nur bis zu 28 Tage. Mit Hilfe der Kurzzeitpflege lassen sich verschiedene Situationen überbrücken, beispielsweise wenn die Pflegeperson durch Krankheit ausfällt, Urlaub nimmt oder eine Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt überbrückt werden muss. Pflegeheim Pflegeheime bieten einen medizinischen und pflegerischen Komplettservice. Diese Betreuungsform eignet sich für Patienten, die schwer pflegebedürftig sind. Die Kosten werden abhängig von der Pflegestufe anteilig von der Pflegeversicherung übernommen. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Listen von Pflegeheimen und Preisübersichten auszuhändigen. Bezirkliche Seniorenberatungen und Pflegestützpunkte in Hamburg stellen diese Listen zur Verfügung. Die Noten für die Qualität der Pflege in Heimen und ambulanten Diensten werden in sogenannten Transparenzberichten im Internet veröffentlicht. Diese umfassenden Datenbanken eignen sich auch sehr gut zur Recherche von Pflegeeinrichtungen in der Nähe. Der Landes-Seniorenbeirat Hamburg gibt Hilfestellung bei der Auswahl von Pflegeheimen. 10
11 (Publikationen des Landes-Seniorenbeirats Hamburg) Wohnangebote bei Demenzerkrankungen Eine Sonderform des gemeinschaftlichen Wohnens sind betreute Hausgemeinschaften oder Altenwohngemeinschaften, die sich speziell an demente Patienten richten. In diesem Fall können Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung beitragen. Ferner gibt es Einrichtungen des sogenannten beschützten Wohnens in Pflegeheimen. Zur Unterbringung dort ist ein richterlicher Beschluss unbedingt notwendig. Hospiz und Sterbebegleitung Hospize betreuen unheilbar Kranke und sterbende Menschen rund um die Uhr. Es gibt aber auch ambulante Hospizdienste, die Begleitung und Beratung in der gewohnten häuslichen Umgebung anbieten. Verschiedene Beratungsstellen, wie zum Beispiel der Ambulante Hospizberatungsdienst des Hamburger Hospiz e. V., bieten Information und Unterstützung an
12 Adressen und Links Pflegestützpunkte in Hamburg Die Mitarbeiter/-innen der Pflegestützpunkte beraten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in allen Fragen rund um das Thema Pflege. Pflegestützpunkt Altona Achtern Born 135 (Soziales Dienstleistungszentrum), Hamburg Tel , Pflegestützpunkt Bergedorf Weidenbaumsweg 21 (Bezirksamt), Hamburg Tel , Pflegestützpunkt Eimsbüttel Garstedter Weg 13 (Bezirksamt), Hamburg Tel , Pflegestützpunkt Hamburg-Mitte Besenbinderhof 41 (Bezirksamt), Hamburg Tel , Pflegestützpunkt Hamburg-Nord Kümmellstraße 7 (Bezirksamt), Hamburg Tel , pflegestuetzpunkt@hamburg-nord.hamburg.de Pflegestützpunkt Harburg Harburger Rathausforum 1 (Bezirksamt), Hamburg Tel , pflegestuetzpunkt@harburg.hamburg.de Pflegestützpunkt Rahlstedt Rahlstedter Straße (Bezirksamt), Hamburg Tel , pflegestuetzpunkt-rahlstedt@wandsbek.hamburg.de Pflegestützpunkt Wandsbek Wandsbeker Allee 62 (Bezirksamt), Hamburg Tel , pflegestuetzpunkt-wandsbek-kern@wandsbek.hamburg.de Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche Eppendorfer Landstraße 59 (Bezirksamt), Hamburg Tel , pflegestuetzpunkt-kinder@hamburg-nord.hamburg.de 12
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15 Impressum Herausgeber: KWB e. V. Worklife Haus der Wirtschaft Kapstadtring Hamburg Tel Fax Geschäftsführender Vorstand: Hansjörg Lüttke Autor/-in: Jan-Tobias Blobel, Dr. Susanne A. Dreas Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Genehmigung der KWB e. V. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für angegebene Preise, Öffnungszeiten, Adressen etc. Der Herausgeber haftet nicht für den Inhalt der angegebenen Internetseiten. Die angegebenen Adressen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 3., überarbeitete Auflage, Januar 2013 Fotos: S. 1 Yuri Arcurs - Fotolia.com, S. 2 Fotowerk - Fotolia.com, S. 9 istockphoto.com/nelsonarts, S. 11 Alexander Raths - Fotolia.com, S. 15 istockphoto.com/fredfroese ISBN:
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