Nachrichten mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen

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1 ObereKyll Jahrgang 45 (126) Freitag, den 5. Februar 2016 Ausgabe 5/2016 Nachrichten mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Birgel Esch Feusdorf Gönnersdorf Hallschlag Jünkerath Kerschenbach Lissendorf Ormont Reuth Scheid Schüller Stadtkyll Steffeln Birgel Esch Feusdorf Gönnersdorf Hallschlag Jünkerath Kerschenbach Lissendorf Ormont Reuth Scheid Schüller Stadtkyll Steffeln

2 Obere Kyll Ausgabe 5/2016

3 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 g u z s g a t n o Rosenm l l y k t d a t S in Montag, Aufstellung: ab 13:00 Uhr Abmarsch: 14:11 Uhr Party auf zwei Ebenen! Gemütlich in Franco s neuem Lokal oder mit DJ im Saal! Auflösung - Zuch Zuchaufstellung Start - Zuch NEUER Zugverlauf s y t r a P h ter-zuc Af Die Burg is back! Pünktlich zu Karneval eröffnet Rudi die Pforten der Burg! Wasserversorgung Notrufe Polizei Feuerwehr / Rettungsdienst DRK Krankentransport KNE - Kommunale Netze Eifel AöR Betriebsführer für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm (für Hallschlag, Ormont, Scheid)...Tel / Wasserwerk Obere Kyll (für alle übrigen Ortsgemeinden) während der üblichen Dienstzeiten...Tel / übrige Zeiten/Bereitschaftsdienst...Tel / Hausärztlicher Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienste Polizeiinspektion Prüm / Opfertelefon der Kriminalpolizei Wittlich in Fällen häuslicher Gewalt Tel / Hilfe für Frauen in Not: FIN Notruf-Nr Opfer-Telefon Weisser Ring Krankenhäuser Daun, Maria-Hilf... Tel / Gerolstein, St. Elisabeth...Tel / 17-0 Prüm, St. Joseph...Tel / 15-0 Giftnotrufzentrale... Tel / Entstördienst bei Notfällen und technischen Störungen Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der evm-gruppe Stromversorgung RWE Deutschland AG Störung Strom...Tel.: 0800 / Hillesheim-Jünkerath-Stadtkyll Dienstzeiten: Wochenende: Freitag Uhr bis Montag Uhr Mittwoch: 13:00 Uhr bis Donnerstag Uhr Feiertag: Vorabend des Feiertages: Uhr bis Folgetag Uhr Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird in der eingerichteten Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Gerolstein geleistet, bitte der Beschilderung Ärztlicher Bereitschaftsdienst folgen. Telefonische Anmeldung unter folgender Tel.-Nr. erbeten: Tel.: / Bereitschaftsdienstzentrale am St. Elisabeth-Krankenhaus Gerolstein, Aloys-Schneider-Straße 37, Gerolstein. Hausärztlicher Bereitschaftsdienst Prüm und Umgebung Dienstzeiten: Wochenende: Freitag 18:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr Feiertag: Am Vorabend des Feiertages: 20:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr. Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird in der eingerichteten Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Prüm geleistet. Tel.: 06551/ Bereitschaftsdienstzentrale am St. Joseph Krankenhaus Prüm, Kalvarienberg 4, Prüm. Für offensichtlich bedrohliche oder zeitdringlich behandlungsbedürftige Erkrankungen sowie schwere Unfälle rufen Sie bitte den Rettungsdienst/Notarzt unter Nr. 112 oder 19222!

4 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 Zahnärzte Die einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Kreis Vulkaneifel lautet: (0,14 /min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 ct/min) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie im Internet unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1, Trier... Telefon: Tierärzte Miesen und Sibbing, Kölner Str. 45, Jünkerath, Tel.: / 2211, Notruf: / Dr. med. vet. Lothar Bungartz, Neuensteiner Weg 9, Reuth, Tel.: / Irene Heck, Auf der Held 34, Baasem, Tel.: / o / Praxis Kasel, Ulmenstr. 25, Ormont, Tel.: / Fundtiere Während den üblichen Dienstzeiten Rathaus Jünkerath...Tel / ansonsten Polizeiinspektion Prüm... Tel / Tierkörperbeseitigung Zweckverband TKB Rivenich...Tel / Apotheken Unter den Telefonnummern: 01805/ plus Postleitzahl des Standortes 0,14 pro Minute aus dem deutsche Festnetz, Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind anbieterabhängig. Es werden die nächstliegenden dienstbereiten Apotheken angesagt. Der Dienstwechsel der Apotheken erfolgt täglich um 08:30 Uhr. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit des Datenabrufs über das Internet. Auf der Internetseite ist für jedermann ein abrufbarer Notdienstplan verfügbar. Anzeige Ambulanter Pflegedienst Lehmacher, Rockeskyll...Tel / und 0171/ Janus, Jünkerath...Tel / und 0160/ Anzeige Caritas-Sankt Katharina GmbH Tagespflege Gerolstein Tagesbetreuung für pflegebedürftige Menschen; jeden Werktag von 8.00 bis Uhr...Tel / Anzeige Caritas-Sozialstation Gerolstein - Hillesheim - Obere-Kyll Ambulante Pflege - rund um die Uhr erreichbar Tel /7001 Anzeige Tagespflege Gerolstein Sarresdorfer Straße 3, Gerolstein...Tel / Mitteilungen und Bekanntmachungen der VerBaNdsgeMeiNde Wir sind für Sie da! Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll Rathausplatz Jünkerath Postfach Jünkerath Telefon: / 16-0 Fax: / info@oberekyll.de Internet: Besuchszeiten: vormittags: Mo - Fr. 08:00-12:30 Uhr Kfz-Zulassung nur bis 11:30 Uhr! nachmittags: Mo - Do. 13:30-16:00 Uhr Kfz.-Zulassung donnerstags nachmittags bis 15:30 Uhr! Darüber hinausgehende Terminvereinbarungen bitten wir mit den Sachbearbeitern unmittelbar telefonisch abzusprechen. Sprechzeiten der Bürgermeisterin Grundsätzlich können Sie jeden ersten Montag im Monat in der Zeit von 14:00-17:00 Uhr einen Termin mit der Bürgermeisterin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Bitte melden Sie sich hierfür bei Frau Babendererde unter Telefon 06597/ an. Obere Kyll-Nachrichten Redaktion: Tel.: / Fax: / info@oberekyll.de Registrierung: Beiträge nehmen wir gerne über das CMS-System entgegen. Online abrufbar unter: und Fragen und Anregungen zur Zustellung: MvG Zeitungsvertrieb GmbH Tel: / oder / Adresse für Reklamationen: vertrieb@wittich-foehren.de Schiedsmannstelle der Verbandsgemeinde Obere Kyll Schiedsmann für den Bereich der Verbandsgemeinde Obere Kyll ist Herr Lothar Schun, Grausweg 19, Lissendorf. Gesprächstermine können telefonisch vereinbart werden unter Telefon: / ). Des Weiteren ist Herr Schun über Fax: / oder per schun@t-online.de erreichbar. Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Obere Kyll, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Redaktion: tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtliche Bekanntmachungen: Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde: Diane Schmitz, Bürgermeisterin Bekanntmachungen der Ortsgemeinden: Der Ortsbürgermeister der jeweiligen Ortsgemeinde übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Föhren Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Reklamation Zustellung an: Tel.: , -336, -713 und abo@wittich-foehren.de

5 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 13. März Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Gemeinden Birgel, Esch, Feusdorf, Gönnersdorf, Hallschlag, Jünkerath, Kerschenbach, Lissendorf, Ormont, Reuth, Scheid, Schüller, Stadtkyll I, Stadtkyll II (Ortsteil Schönfeld), Steffeln I, Steffeln II (Ortsteil Auel) wird in der Zeit vom bis zum während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll, Rathausplatz 1, Jünkerath, Rathaus, Zimmer Nr. 108 im I. Obergeschoss, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am bis Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll, Rathausplatz 1, Jünkerath, Rathaus, Zimmer Nr. 108 im I. Obergeschoss, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 20 - Vulkaneifel durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte. 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum ) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum ) versäumt haben, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum , 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll, Rathausplatz 1, Jünkerath mündlich oder schriftlich beantragt werden. Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter zur Verfügung. Der Antrag kann auch per an folgende -Adresse gerichtet werden: wahlen@oberekyll.de Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, Uhr, gestellt werden. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein werden zugleich - ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, - ein amtlicher Stimmzettelumschlag, - ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener orangefarbener Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Jünkerath, 5. Februar 2016 Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll -Wahlamt- Bekanntmachung über die Feststellung und Auslegung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke Obere Kyll für das Wirtschaftsjahr 2014 und der Bilanzen zum Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am die Jahresabschlüsse des Wirtschaftsjahres 2014 einschließlich der Bilanzen zum des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke Obere Kyll, Betriebszweig Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers (Büro Heinrichs & Partner Treuhand GmbH, Trier/ Bitburg) versehen sind, festgestellt. Nach den Beschlüssen des Verbandsgemeinderates soll der Jahresfehlbetrag des Betriebszweiges Wasserversorgung in Höhe von ,95 aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden. Der Jahresfehlbetrag des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung in Höhe von ,35 soll aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden. Gemäß 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAn-VO) vom (GVBI. S. 373), werden die festgestellten Jahresabschlüsse, Lageberichte und Bestätigungsvermerke öffentlich ausgelegt von Montag, dem bis Dienstag, dem und zwar von montags bis donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr sowie freitags von Uhr bis Uhr (mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen) im Rathaus in Jünkerath, Zimmer 202. Jünkerath, den Verbandsgemeinde Obere Kyll gez.diane Schmitz, Bürgermeisterin

6 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 Bekanntmachung Preisblatt Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung Verbandsgemeinde Obere Kyll 1 Jahresgrundpreis (zu 16 ZVBWasser) (1) Der Jahresgrundpreis richtet sich bei Anschlüssen mit Wasserzählern nach der Nennweite der Wasserzähler. Er beträgt bei Wasserzählern mit einer Nennweite (NW) von: (2) Bei Verbundzählern ist der Jahresgrundpreis für beide Zähler zu zahlen. (3) Bei Wasserzählern mit einer Nennweite von über 100 mm wird der Jahresgrundpreis besonders vereinbart. 2 Arbeitspreis (zu 17 ZVBWasser) Der Arbeitspreis beträgt 3 Standrohrentgelte (1) Das Entgelt für die gebrauchsweise Überlassung eines Standrohres - einschließlich Zähler - beträgt (2) Die Abrechnung des Wasserverbrauchs erfolgt auf der Grundlage des Arbeitspreises nach 2. (3) Die Gebrauchsüberlassung eines Standrohres ist von der Gestellung einer Sicherheit in Höhe von 100,00 abhängig. 4 Baukostenzuschuss (zu 4 ZVBWasser) Der Baukostenzuschuss beträgt für Anschlüsse an vor dem errichteten oder begonnenen Verteilungsanlagen 5 Inkrafttreten Diese Anlage zur ZVBWasser tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Preisblatt (Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung) der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom außer Kraft. Jünkerath, Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll (DS) gez. Diane Schmitz, Bürgermeisterin Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung oder der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll, Jünkerath, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Entgelte Abwasserbeseitigung auf die ab geltenden laufenden Entgelte der Abwasserbeseitigung Neben den neuen Wassertarifen (siehe Bekanntmachung des Preisblattes) hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am im Rahmen der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Obere Kyll für 2016 die Erhöhung der laufenden Entgelte der Abwasserbeseitigung beschlossen: Die neuen Entgelte werden erstmals bei der Festsetzung der vierteljährlichen Abschlagszahlungen für 2016 innerhalb des nächsten Abgabenbescheides berücksichtigt. Jünkerath, den Verbandsgemeindewerke Obere Kyll Aus dem Verbandsgemeinderat Am fand in Jünkerath, im Sitzungssaal Feuerwehrhaus, unter Vorsitz von Bürgermeisterin Diane Schmitz eine öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Obere Kyll statt. Aus der öffentlichen Sitzung: Schulentwicklungsplanung Landkreis Vulkaneifel 2019/2020- Stellungnahme zum Entwurf März 2014 Sachverhalt: Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat die Firma Biregio, Bonn mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2014/15 bis 2019/20 beauftragt. Mit vom wurden die Verbandsgemeinden nun aufgefordert, den Entwurf des Schulentwicklungsplanes, vom März 2014, in den Gremien zu beraten. Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes liegt als Anlage bei. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach 91 Schulgesetz hat der Landkreis Vulkaneifel vor der Feststellung des Schulentwicklungsplanes die Schulträger anzuhören. Die Verbandsgemeinde Obere Kyll hat die Trägerschaft über die Grundschulen in Jünkerath, Lissendorf und Stadtkyll sowie über die Realschule Plus in Jünkerath. In Zusammenarbeit mit den Leitungen der v. g. Schulen hat die Verwaltung eine Stellungnahme zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes im Entwurf erstellt. Dieser Entwurf liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Die Verwaltung stellte die Inhalte der Stellungnahme im Einzelnen vor und erörterte diese. Beschluss: Nach eingehender Beratung stimmt der Verbandsgemeinderat der beigefügten Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan des Landkreises Vulkaneifel 2019/2020 zu und bittet die Verwaltung, diese nun dem Kreis zuzuleiten. Kommunal- und Verwaltungsreform Sachverhalt: Mit Schreiben vom hat das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur endlich auf unsere Anfrage von Anfang Oktober geantwortet. Das Schreiben haben wir unmittelbar allen Ratsmitgliedern zur Kenntnis weitergeleitet.

7 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 Inhaltlich stimmt dieses Schreiben mit den uns bisher vorliegenden mündlichen Äußerungen überein. Dementsprechend strebt das Land weiterhin eine Eingliederung / Fusion der Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll zum an. Gleiche Informationen haben auch Vertreter der SPD-Fraktionen von Prüm und der Obere Kyll am in Mainz erhalten. Dieser Vorlage sind die Inhalte des Gespräches, welche von Herrn Fraktionsvorsitzenden Hansen zusammengefasst wurden, zur Kenntnis beigefügt. Beschluss: - keine Beschlussfassung Feststellung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke zum Betriebszweig Wasserversorgung Sachverhalt: Der Jahresabschluss 2014 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll für den Betriebszweig Wasserversorgung wurde durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer Heinrichs & Partner Treuhand GmbH, Trier, geprüft. Der Prüfbericht enthält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Die Bilanz des Betriebszweiges Wasserversorgung schließt zum auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von ,05 ab. Die Jahreserfolgsrechnung 2014 weist einen Jahresfehlbetrag von ,95 aus. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Verbandsgemeinderat, den Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserversorgung zum wie vorgelegt festzustellen. Der Jahresfehlbetrag von ,95 soll aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden. Feststellung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke zum Betriebszweig Abwasserbeseitigung Sachverhalt: Der Jahresabschluss 2014 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung wurde durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer Heinrichs & Partner Treuhand GmbH, Trier, geprüft. Der Prüfbericht enthält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Die Bilanz des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung schließt zum auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von ,17 ab. Die Jahreserfolgsrechnung 2014 weist einen Jahresfehlbetrag von ,35 aus. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Verbandsgemeinderat, den Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung zum wie vorgelegt festzustellen. Der Jahresfehlbetrag von ,35 soll in voller Höhe aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden. Änderung Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Sachverhalt: Für die Erhebung der Abwasserentgelte bedarf es einer Anpassung der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom , indem das Verhältnis der Kostenverteilung bei den Gebühren für Schmutzwasser angepasst wird. So wird der v.h.-satz der Grundgebühr von 25 auf 30 angehoben, der v.h.- Satz der Benutzungsgebühr von 75 auf 70 gesenkt. Mit diesem neuen Aufteilungsverhältnis wird dem Gedanken des vorhandenen sehr hohen Fixkostenanteils bei der Abwasserbeseitigung Rechnung getragen. Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses die Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung - der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom in der Fassung des vorliegenden Entwurfs. Neufassung der Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom Sachverhalt: Die im vergangenen Jahr vorgenommene Erhöhung der Wasserpreise kann kaum die Entwicklung der Kosten auffangen, die insbesondere durch einen hohen Aufwand in der Unterhaltung des Leitungsnetzes geprägt sind. Daher ist angesichts der angefallenen Jahresfehlbeträge der letzten Jahre es unabdingbar geboten, eine ausreichende Kostendeckung zu erreichen. Nach der vorliegenden Preiskalkulation der Trinkwasserpreise für 2016 ist eine weitere Anhebung der Preise erforderlich. Das neue Preisblatt sieht ab eine Erhöhung des Grundpreises z. B. in der Zählergröße QN 2,5 von 72,90 auf 84,11 vor (+ 15,4 %) sowie eine Erhöhung des Arbeitspreises von 1,52 auf 1,70 /m 3 (+ 11,8 %). Den Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % hinzuzurechnen. Beschluss: Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses die Neufassung des Preisblattes zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom in der Fassung des vorliegenden Entwurfs. Wirtschaftsplan 2016 einschließlich Finanzplan, Investitionsprogramm und Stellenübersicht Sachverhalt: Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Zeitraum sowie der Stellenübersicht wurde durch den Werkleiter in einer Zusammenfassung vorgetragen und erläutert. Der neue Wirtschaftsplan enthält folgende Festsetzungen: Wasser- Abwasserversorgung beseitigung Erfolgsplan in Erträgen und Aufwendungen auf je Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf je Gesamt Der Gesamt-Wirtschaftsplan somit auf Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2015 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. Dieser Betrag entfällt in voller Höhe auf den Betriebszweig Wasserversorgung. Kredite werden nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Nach dem Ergebnis der Entgeltkalkulation ist nochmals eine Anhebung der Wasser- und Abwasserentgelte zum notwendig. Gestiegene Aufwendungen und Rückgänge beim Trinkwasserverbrauch führten in den letzten Jahren zu Fehlbeträgen im Jahresabschluss. In der Kalkulation ist eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals berücksichtigt. Das führt neben der etwas stärkeren Berücksichtigung beim Grundpreis zu einer höheren Preisstabilität. Die Preise steigen beim Grundpreis (kleinste Zählergröße) von 72,90 auf 84,11 netto (+ 15,4 %) und beim Mengenpreis von 1,52 auf 1,70 /m 3 (+ 11,8 %). Gleiches gilt auch für die Gebühren beim Betriebszweig Abwasserbeseitigung. Hier bleiben die Gebühren bei der Grundgebühr für Schmutzwasser unverändert auf 66 (unterste Stufe bis 2 Wohneinheiten oder 6 Einwohnergleichwerten) und bei der Mengengebühr von 1,60 auf 1,72 /m 3 (+ 7,5 %). Beim Wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser ist eine Anhebung von 0,22 auf 0,23 vorgesehen, das entspricht einer Steigerung um 4,54 %. An den vorgenommenen Berechnungsbeispielen von Musterhaushalten (1-/2-/4-Personen-Haushaltes) ergibt sich aus der Summe der einzelnen neuen Preise und Gebühren eine Mehrbelastung von 7,79 % - 8,72 %. Nach den Ergebnissen der Nachkalkulation beim Bauhof musste der Verrechnungspreis für den Personaleinsatz leicht angehoben werden. Das neue Preisblatt ist im Wirtschaftsplan abgedruckt. Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses den Wirtschaftsplan 2016 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm sowie der Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs. Für die laufenden Entgelte werden ab Beginn des Jahres Vorausleistungen erhoben. Das neue Preisblatt für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bauhofes hat ab Gültigkeit. I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Die beabsichtigte Änderung der Entgelte für die Abwasserbeseitigung macht aus Gründen der Rechtssicherheit den Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 erforderlich. Der beigefügte Satzungsentwurf beinhaltet daher ausschließlich die Änderung des 6 Gebühren und Beiträge. Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

8 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 Wir gratulieren in der Zeit vom 8. bis zum 14. Februar zum Geburtstag am vollendet Frau Katharina Bremer, Schüller, Gartenstraße 14 das 82. Lebensjahr am vollendet Herr Adolf Quetsch, Steffeln, Lehnerath 12 das 80. Lebensjahr am vollendet Frau Gertrud Wulfers, Jünkerath, Amselweg 7 das 86. Lebensjahr am vollendet Frau Apollonia Christen, Hallschlag, Siedlung 9 das 82. Lebensjahr am vollendet Frau Christina Knuppen, Reuth, Dorfstraße 19 das 90. Lebensjahr am vollendet Frau Barbara Hase, Jünkerath, Bahnhofstraße 46 das 83. Lebensjahr am vollendet Herr Peter Peters, Stadtkyll, Bergstraße 10 das 80. Lebensjahr am vollendet Frau Christina Richter, Birgel, Hauptstraße 45 das 83. Lebensjahr am vollendet Frau Rosa Mies, Reuth, Dreesweg 4 das 83. Lebensjahr Öffnungszeiten Hallenbad Schulstraße 18, Tel.: Öffnungszeiten Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: (Warmbadetag 31,2 C) Uhr Freitag: Senioren Uhr allgemein Uhr Samstag: Uhr Sonntag und Feiertag: Uhr In der Regel wird in den letzten beiden Badestunden eine Bahn für die sportlichen Schwimmer abgetrennt. Sauna Montag gemischt Uhr Dienstag: Gruppenbelegung Donnerstag: Damen Uhr Freitag: Herren Uhr Sonntag: gemischt Uhr Solarium Montag - Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Samstag: Uhr Sonntag und Feiertag: Uhr aus den Ortsgemeinden Birgel Ortsbürgermeister: Elmar Malburg Telefon: / ortsgemeinde.birgel@t-online.de Bekanntmachung Am Donnerstag, um Uhr findet eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Birgel, in Birgel, im Bürgerhaus, statt. Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Spende(n) zu Gunsten der Ortsgemeinde Birgel - Genehmigung nach 94 Abs. 3 Satz 5 Gemeindeordnung 4. Finanzangelegenheit - Umstellung von 24 Leuchtstellen auf LED-Technik in der Wiesbaumer Straße - Auftragsvergabe 5. Anfragen, Wünsche nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen 7. Sachstandsinformation 8. Grundstücksangelegenheit 9. Finanzangelegenheiten 10. Anfragen, Wünsche Birgel, Ortsgemeinde Birgel gez.: Elmar Malburg, Ortsbürgermeister Hallschlag Ortsbürgermeister: Dirk Weicker Telefon: / weicker@hallschlag.de Seniorennachmittag Der monatliche Seniorennachmittag der Pfarrei Hallschlag findet am Donnerstag, dem 11. Februar 2016 im Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus Hallschlag statt. Beginn ist um Uhr mit einer Andacht. Alle Teilnehmer mögen sich bitte bis bei Hedwig Kaufmann (Telefon: 574) oder Egbert Densborn (Telefon: 7163) anmelden. Lust zu tanzen? Der Sportverein möchte mit Unterstützung der Ortsgemeinde einen Tanzabend im Hallschlager DGH etablieren. Als Einstieg hierfür werden zwei Tanzkurse unter Leitung von Frau Renate Neuhäuser aus Prüm angeboten: 1. Tanzkurs für Schüler Kennt Ihr das: Ihr hört tolle Musik und jetzt habt Ihr Lust zu tanzen und aber nicht immer nur alleine, sondern zu zweit? Von Disco- Fox bis Cha-Cha-Cha, diese Musik sprüht vor Lebenslust und Lebendigkeit. Aber wie geht das, diese schwungvollen Drehungen und verführerischen Figuren? Einfach mal schnell abgucken und nachmachen ist doch nicht so leicht, wie gedacht.

9 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 Darum ab zum Tanzkurs! Bei der nächsten Party könnt Ihr dann auch mithalten Tanzkurs für Anfänger und zur Auffrischung von vergessenen oder alt bekannten Grundschritten und das Dazulernen neuer interessanter Figuren. Um auf dem Parkett eine gute Figur abzugeben, lernen Sie u. a. Walzer, Fox und tolle Kombinationen im Disco-Fox, und somit den richtigen Schwung für die nächste Party. Mit viel Spaß ganz leicht tanzen lernen! Pro Kurs 7 x Stunden. Die Kurse werden am beginnen. Die Uhrzeit wird noch bekanntgegeben. Die Preise richten sich nach der Anzahl der Teilnehmer. Zur besseren Organisation wird um Voranmeldung beim Ortsbürgermeister ( ) gebeten. gez. Dirk Weicker Ortsbürgermeister Lissendorf Ortsbürgermeister: Lothar Schun Telefon: / schun@t-online.de Umgangsformen Heute möchte ich mal eine persönliche Anmerkung zu bestimmten Vorgängen machen: Niemand wird behaupten können, immer fehlerfrei zu sein. Dies gilt auch für die Mitglieder des Gemeinderates und natürlich auch für mich persönlich. Ich behaupte aber, dass alle im Rat bemüht sind, nach Abwägung aller Interessen und der Beachtung des Gemeindewohls die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dies ist sicherlich nicht immer einfach und trifft auch nicht auf die Zustimmung aller. Es gehört aber zu einer Demokratie, dass Mehrheitsentscheidungen akzeptiert werden sollten. Sachliche Kritik und sachdienliche Vorschläge gehören auch dazu. Was mir aber Sorgen bereitet, ist die zunehmende Aggressivität bei Kritik. Da wird häufig der Gemeinderat, die Verwaltung und auch ich persönlich verbal beschimpft; die entsprechenden Ausdrücke möchte ich hier nicht wiedergeben. Nun ist die Verwaltung schon einiges gewohnt und auch ich kann (meist) damit umgehen. Vollkommen unfair finde ich aber solche Beschimpfungen gegenüber dem Gemeinderat, der ehrenamtlich (durch Verzicht auf Sitzungsgelder) viele Stunden opfert, um der uns gegebenen Selbstverwaltung der Ortsgemeinde zu dienen. Dabei ist leider festzustellen, dass manche, unsachlich und laut vorgetragene Kritik von Bürgern kommt, die nicht bereit waren, sich bei den Kommunalwahlen selbst um ein Amt zu bewerben. Glücklicherweise handelt es sich um Ausnahmen, aber ich appelliere trotzdem an alle Bürger, die normalen höflichen Umgangsformen auch dann zu wahren, wenn einem etwas nicht passt. gez. Lothar Peter Schun, Ortsbürgermeister Lissendorf Alaaf Am Sonntag, dem um Uhr findet wieder der Lissendorfer Karnevalsumzug statt. Ich freue mich über die Arbeit der Organisatoren und Teilnehmer und hoffe, dass diese von möglichst vielen Besuchern gewürdigt wird. Ich wünsche allen von fern und nah frohe Stunden und lade zu einem Besuch ein. gez. Lothar Peter Schun, Ortsbürgermeister Weitere First Responder gesucht Die ersten Einsätze unserer ehrenamtlichen First-Responder haben gezeigt, dass ein Zeitgewinn von etlichen Minuten bis zum Beginn entsprechender Maßnahmen möglich ist. Dies kann Leben retten! Damit wir die Verfügbarkeit der Helfer noch verbessern können und diese entlasten, suchen wir noch weiter Bürger/innen. die sich hier engagieren. Die nächsten Ausbildungen finden wie folgt statt: 1. Sanitätsdienstausbildung: 09.04/10.04./16.04./17.04/23.04/24.04/ First Responder Grundausbildung: /21.05./ Voraussetzung ist die Teilnahme an einem normalen Erste Hilfe Kurs, der nicht länger als 2 Jahre alt sein darf. Ich bitte alle Interessenten sich bei mir zu melden, damit wir ein Informationstreffen festlegen können, an dem auch die bisherigen First Responder über ihre Erfahrungen berichten können bzw. für Fragen zur Verfügung stehen. Es geht hier um einen sehr wichtigen Einsatz für unsere Bürger und ich bitte und hoffe deshalb auf Unterstützung. gez. Lothar Peter Schun, Ortsbürgermeister Ormont Ortsbürgermeister: Cornelius Dahm Telefon: / cornelius.dahm@web.de Sammeln der Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Rosenmontag Im Gegensatz zu den Vorjahren ziehen die Ormonter Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihrem selbst gebauten Karnevalswagen nicht am Karnevalsdienstag, sondern schon am Rosenmontag durch den Ort. Dies zur Info für alle, die dies mit einer kleinen Spende an diesem Tag unterstützen möchten. gez. Cornelius Dahm, Ortsbürgermeister scheid Ortsbürgermeister: Wilhelm Heinzius Telefon: / w.heinzius@scheid-eifel.de Seniorennachmittag Der monatliche Seniorennachmittag der Pfarrei Hallschlag findet am Donnerstag, dem 11. Februar 2016 im Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus Hallschlag statt. Beginn ist um Uhr mit einer Andacht. Alle Teilnehmer mögen sich bitte bis bei Hedwig Kaufmann (Telefon: 574) oder Egbert Densborn (Telefon: 7163) anmelden. stadtkyll Ortsbürgermeister: Harald Schmitz Tel / 47 11, Fax: / info@stadtkyll.de Sperrung der Gemeindestraße Burgberg in Stadtkyll Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es erforderlich die Gemeindestraße Burgberg am Montag, 8. Februar 2016 in der Zeit Uhr bis Uhr zu sperren. Für diesen Zeitraum gilt für die o. a. Straße daher folgende verkehrsrechtliche Anordnung: Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250 StVO), mit dem Zusatz - Anlieger frei - nur für die nördliche Abzweigung von der Hauptstraße. Wir bitten die Bevölkerung um gefällige Beachtung. Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll - Straßenverkehrsbehörde - First Responder

10 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 Fischereigenossenschaft Fischereigenossenschaft Kyll und Nebenbäche Mitgliedsversammlung Die Mitglieder der Fischereigenossenschaft Kyll und Nebenbäche werden hiermit zu einer Mitgliederversammlung für Donnerstag, 25. Februar 2016 um Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses nach Jünkerath eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Aussprache 3. Neuwahl des Vorstandes 4. Anfragen, Wünsche Eine besondere schriftliche Einladung ergeht nicht mehr. Jünkerath Fischereigenossenschaft Kyll und Nebenbäche gez. Josef Vietoris, Vorsitzender Feuerwehren Freiwillige Feuerwehr Jünkerath Am kommenden Samstag, findet der diesjährige Karnevalsumzug in Jünkerath statt. Wir treffen uns um Uhr zur Begleitung des Umzuges. Wer nicht kann, sollte sich beim Wehrführer abmelden. Kindergarten- und Feuerwehren schulnachrichten Graf Salentin Schule Jünkerath Karneval mit Zirkus Salentin KIndersitzungen in Dollendorf, Gönnersdorf und Stadtkyll unter Beteiligung des Zirkus Salentin Alle Jahre wieder bekommt der Zirkus Salentin Anfragen für Auftritte vornehmlich auf Kindersitzungen. Es ist dann nicht immer einfach für die Veranstaltungen zuzusagen, weil viele Kinder aus dem Zirkus auch im Karneval engagiert sind. Auch sind viele Nummern aus dem Zirkusprogramm auf die große Bühne im Atrium der Schule zugeschnitten. Dennoch gelang es auch in diesem Jahr mit einer Nummer in Dollendorf, mit drei Nummern in Gönnersdorf und sogar mit vier Nummern in Stadtkyll (mit 25 Schülern) aufzutreten. In allen Sälen waren die Zuschauer begeistert. Damit machte der Zirkus Salentin eine gute Werbung in eigener Sache: Für die zweitägige Gala am 5. und 6. März 2016 in der Graf Salentin Schule. Impressionen von der Kindersitzung in Stadtkyll finden Sie auf der Hompage der Schule Schnupperkurs Gitarre - Teil 3 5 x dienstags, Uhr ab 16. Februar Gitarre - Aufbaukurs 5 x donnerstags, Uhr ab 18. Februar Gitarre für Fortgeschrittene II 5 x montags, Uhr ab 15. Februar Zu allen Gitarrenkursen ist bei entsprechenden Vorkenntnissen ein Quereinstieg möglich Orientalischer Tanz für Einsteiger 7 x dienstags, Uhr ab 16. Februar Tanzkurs für Fortgeschrittene 10 x dienstags, Uhr ab 23. Februar Tanzkurs Discofox - für Teilnehmer mit Grundkenntnissen 5 x dienstags, Uhr ab 23. Februar Nähen für Anfänger und Wiedereinsteiger 6 x montags (dienstags), Uhr ab 15. Februar Yoga für Einsteiger und Fortgeschrittene 10 x freitags, Uhr ab 12. Februar Fit in Deutsch Fortgeschrittenenkurs für ausländischen Mitbürger, die fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Sie werden in vertiefenden Übungen auf komplexere Alltagssituationen vorbereitet. 15 x montags, Uhr ab 15. Februar Viva le Vacanze - Italienisch II 5 x montags, Uhr ab 22. Februar Einführung in die Benutzung eines PCs 8 x mittwochs, Uhr ab Februar Einführung in Excel Teilnahmevoraussetzung: PC-Grundkenntnisse 9 x freitags, Uhr ab 26. Februar Computer-Tastschreiben nach ats Zielgruppe: Schüler ab 12 Jahre, Erwachsene 10 x samstags, Uhr ab Mitte Februar Innerer Friede - äußerer Friede Jahresgruppe 2016 In allen Menschen gibt es eine Ursehnsucht nach Frieden. Wenn wir genauer hinschauen, entdecken wir, wie Innen und Außen zusammenhängen und sich wechselseitig bedingen. Grundhaltungen wie Präsenz, Annahme, Offenheit und Hingabe an das Leben, Wahrheitsliebe und Bewusstheit, Verbundensein und Mitgefühl leiten uns auf diesem Weg von Friedensarbeit. So können wir lebendigen Frieden verinnerlichen und in die Welt tragen. Elemente der Gruppenarbeit themenzentrierte Gruppenarbeit, Traum- und Imaginationsarbeit, inneres Erforschen und achtsame Dialoge, Stille- und Achtsamkeitsübungen Termine jeweils SA Uhr in der Wirkstatt Dockweiler / / / / / / / / / Anmeldung und weitere Infos Mechthild Simonis Tel.: u. Christel Utters Tel DLR Eifel Rosenmontag und Fastnachtdienstag geschlossen An Rosenmontag, und Fastnachtdienstag, ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel in Bitburg geschlossen. Fort- und Weiterbildung VHS Prüm Kurstermine Februar: Wecke den Künstler in Dir - Leinwandbilder modern, trendy und künstlerisch gestalten Tages-Workshop am Samstag, 13. Februar 2016, Uhr Anerkannte Weiterbildungsveranstaltung zur Sachkunde im Pflanzenschutz Am findet im Forum Daun eineweiterbildungsveranstaltung zur Sachkunde im Pflanzenschutz statt. Sie ist im Rahmen des 9 Pflanzenschutzgesetz als Fortbildungsveranstaltung anerkannt und beginnt um Uhr. Ende der Veranstaltung ist gegen Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich und sollte über das Sachkundeportal des DLR RNH erfolgen (

11 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 Behörden und andere stellen Netzwerk Demenz Vulkaneifel stellt Jahresprogramm 2016 vor Zwei wichtige Ziele des Netzwerkes Demenz Vulkaneifel sind die Fortbildung und Begleitung von Menschen mit Demenz, deren Angehörigen, Betreuungskräften, ehrenamtlich und professionell Engagierten. Aus einer Vielzahl von Vorschlägen hat das Netzwerk ein Jahresprogramm zusammengestellt. Neben dem Veranstaltungskalender in Papierform, der bei den Pflegestützpunkten im Landkreis angefordert werden kann, erscheint an dieser Stelle monatlich eine Vorschau auf die zeitnahen Informationsveranstaltungen und Workshops. Ein Vortrag der Polizeiinspektion Daun über das Vorgehen der Polizei bei vermissten Menschen, speziell bei Menschen mit Demenz, und mögliche Vorsorgemaßnahmen findet am Montag, 15. Februar 2016 um Uhr im Regina-Protmann-Haus, Daun, statt. Das Netzwerk Demenz stellt gemeinsam mit der Polizei das Datenblatt für den Vermisstenfall vor. Im Anschluss besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen. Informationen beim Pflegestützpunkt Daun, Telefon: Am 17. Februar 2016 um Uhr informiert Stefan Kraft, Richter am Amtsgericht Daun, im Forum Daun, Leopoldstraße 5, über das Betreuungsrecht und die Grenze zur Vorsorgevollmacht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationen beim SKFM e.v., Telefon Im Pflegestützpunkt Gerolstein, Raderstraße 9 im Mehrgenerationenhaus, treffen sich am Montag, 29. Februar, von bis Uhr Angehörige von Menschen mit Demenz um sich über alltägliche Belastungen, Probleme und Entlastungsstrategien auszutauschen. Neue Teilnehmer sind willkommen. Anmeldungen und nähere Informationen beim Pflegestützpunkt Gerolstein, Tel.: Vermessung- und Katasteramt Westeifel-Mosel Markttransparenz durch Fachkompetenz Ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschuss bestellt Zum 1. Januar 2016 wurden 41 ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel- Mosel neu bestellt. Die ehrenamtlichen Gutachter kommen aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Immobilienwirtschaft, Betriebs- und Finanzwirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau und aus der Finanzverwaltung. Der unabhängige Gutachterausschuss bedient sich der Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel. Diese führt auf der Grundlage notarieller Grundstückskaufverträge eine Kaufpreissammlung. Der Gutachterausschuss erstellt darüber hinaus insbesondere Verkehrswertgutachten und Datensätze zur Ableitung der weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Er ermittelt Bodenrichtwerte und erteilt Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Die vom Gutachterausschuss abgeleiteten Bodenrichtwerte machen das Preisgefüge des Marktes für Grund und Bodens transparent. Der Gutachterausschuss leitet in Zusammenarbeit mit dem Oberen Gutachterausschuss insbesondere die zur Wertermittlung erforderlichen Daten und zu ausgewählten überregionalen Teilmärkten ab. Diese werden dann im Landesgrundstücksmarktbericht veröffentlicht. Verantwortliche in Politik, Verwaltung und Wirtschaft benötigen die vorstehenden Informationen, um hieraus wesentliche Erkenntnisse für ihre raumplanerischen und investiven Entscheidungen zu gewinnen. Die Informationen sind darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger von besonderem Interesse. Die rheinland-pfälzischen Gutachterausschüsse informieren auf ihrer gemeinsamen Internetseite unter über Aufgaben und Dienstleistungen und über die Anschriften der Geschäftsstellen in Rheinland-Pfalz. Unter dieser Internetadresse sowie unter können auch die Bodenrichtwerte kostenlos eingesehen werden. Kirchliche Nachrichten evangelische Kirchengemeinde Evangelische Kirchengemeinde Gerolstein-Jünkerath Sonntag, Uhr Gottesdienst Gerolstein (Hartmann) Uhr Gottesdienst Hillesheim (Müller) Dienstag, Uhr Frauenhilfe Gerolstein, Gemeindehaus Uhr Kinderchor, Gerolstein, Gemeindehaus Mittwoch, Uhr Konfirmandenunterricht (vormals Pfr.Müller, jetzt Pfr. Hartmann), Gerolstein, Gemeindehaus Uhr Singkreis, Gerolstein, Gemeindehaus Samstag, Uhr Konfiunterricht (Ha / Team- Gruppe 1) Gerolst., Gemeindehaus Das Gemeindebüro ist von Dienstag - Freitag Uhr Uhr geöffnet Ev. Öffentliche Bücherei Gerolstein, Gemeindehaus, Sarresd. Str. 15 a, 1. Etage Sonntag nach dem Gottesdienst bis Uhr und samstags von Uhr, außer in den Ferien. Nähere Infos unter: Gerolstein-Jünkerath-Gemeindebrief Katholische Kirchengemeinden Pfarreiengemeinschaft Obere Kyll Gottesdienste Samstag, Jünkerath Uhr SO.-VAM für die Pfarreien Glaadt und Jünkerath Steffeln Uhr SO.-VAM Lissendorf Uhr SO.-VAM Schüller Uhr SO.-VAM Sonntag, Ormont Uhr Hochamt Esch Uhr Hochamt Hallschlag Uhr Hochamt Stadtkyll Uhr Hochamt Dom:-Savio Haus Uhr Frühmesse Uhr Hochamt Uhr Vesper Mittwoch, Aschermittwoch Stadtkyll Jünkerath Lissendorf Hallschlag Ort: Datum: Uhr Wortgottesdienst der Grundschule mit Auflegung des Aschenkreuzes Uhr hl. Messe für die Pfarreien Schüller und Stadtkyll mit Auflegung des Aschenkreuzes Uhr hl. Messe für die Pfarreien Glaadt und Jünkerath mit Auflegung des Aschenkreuzes Uhr hl. Messe für die Pfarreien Steffeln und Lissendorf mit Auflegung des Aschenkreuzes Uhr hl. Messe für die Pfarreien Ormont und Hallschlag mit Auflegung des Aschenkreuzes sonstige religionsgemeinschaften Pfarrei Kreuzauffindung Glaadt Kirchenchor Heilig Kreuz Einladung zur Jahreshauptversammlung Pfarrheim Kreuzauffindung Glaadt, Auf den Eichen, Jünkerath , Uhr

12 Obere Kyll Ausgabe 5/2016 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 3. Bericht der Chorleiterin 4. Kassenbericht 5. Entlastung Vorstand 6. Neuwahlen Vorstand 7. Ausblick Verschiedenes Studienreise nach Portugal - Das Fenster zum Ozean Unter dem Leitwort PORTUGAL Das Fenster zum Ozean lädt Sie die Katholische Landvolkbewegung im Bistum Trier zur Teilnahme an der diesjährigen Studienreise nach Portugal vom bis ein. Die Reise führt nach Porto, in die zweitgrößte Stadt Portugals. Dort werden die Geschichte und Kultur, aber auch im Besonderen die landwirtschaftliche Prägung Portugals besichtigt. Anmeldeschluss ist der 19. Februar Anmeldungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der KLB im Bistum Trier, Jesuitenstraße 13, Trier, Telefon: 0651/ , klb@ bgv-trier.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Zeugen Jehovas Rudolf-Diesel-Strasse 7 Prüm Sonntag Uhr Öffentlicher Vortrag: Kannst und wirst du ewig leben? Jugend aktuell Jugendtaxi-Projekt Landkreis Vulkaneifel Die Jugendtaxis im Kreis sind aktiv am Wochenende, von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag, ab Uhr -wenn es um ein normales Wochenende geht und zusätzlich auch in den Nächten vor Feiertagen. Gilt jedoch nur für jugendliche Rückführungsfahrten. Keine Hinfahrt. Die Berechtigung, das Jugendtaxi im Landkreis Vulkaneifel zu benutzen, beginnt mit 13 Jahren und endet mit dem Ablauf des 23. Lebensjahres. Zuschuss 2,50 Euro pro Fahrt und Person. Folgende Taxi- und Mietwagenunternehmen nehmen am Jugendtaxi teil: Mietwagen Rollmann, Nohn, 02696/1515 oder 571 Taxi-Service Vulkaneifel, Inh. R. Burgard, Jünkerath, 06597/ MiniCar Vulkaneifel, Gillenfeld, 06573/ Taxi Christen, Inh. Gabriele Braun, Hillesheim, 06593/260 Taxi Dreis, Ulmen, 02676/230 Taxi Ganser, Inh. Markus Berns, Daun, 06592/500 oder 3535 Taxi Krämer, Stadtkyll, 06597/2889 Taxi Liske, Inh. Jutta Joa Gerolstein, 06591/5656 Taxi Schüller, Inh. Michael Jäger, Daun-Steinborn, 06592/515 Taxi Trauden, Hillesheim, 06593/ Vereine GV Eintracht 1874 Birgel e.v. Die Jahreshauptversammlung findet am Samstag, um Uhr im Hotel Assion statt. Dazu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Chorleiters 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Verschiedenes Frauengemeinschaft Gönnersdorf Zu unserem nächsten gemütlichen Nachmittag - diesmal mit Heringsessen - treffen wir uns am Aschermittwoch, dem 10. Februar 2016 im Jugend- und Gemeindehaus in Gönnersdorf. Wie immer beginnen wir um Uhr. Alle Frauen sind herzlich eingeladen. Der Kostenbeitrag beträgt 4. Für regelmäßige Teilnehmerinnen: Sagt bitte rechtzeitig Bescheid, wenn ihr nicht kommen könnt. Für Neulinge: Melden Sie sich bitte bis zum 7. Februar 2016 an. Kontakt: Gertrud Heinzen, Telefon: Eifelverein Ortsgruppe Jünkerath e.v. Sportliche Wanderung am 7. Februar 2016 Die erste sportliche Wanderung, die sogenannte Wanderung für Karnevalsmüffel, findet am Karnevalssonntag statt. Die Tour führt rund um die Maare bei Daun und am Lieserpfad entlang. Die Wanderung ist 14,5 km lang, hat beträchtliche Höhenunterschiede (insgesamt 500 m) und wird in einem flotten Tempo gelaufen. Ein langer Anstieg erwartet uns vom Liesertal hoch zu der Hochebene zwischen Gemündener Maar und Weinfelder Maar. Hier können wir auf dem Dronketurm (580 m) den vielleicht schönsten Fernblick in der ganzen Eifel genießen. Hoffentlich spielt das Wetter mit... 2 Abstiege sind recht steil. Gute, griffige Wanderschuhe und je nach Wetterlage vielleicht Wanderstöcke, sind daher zu empfehlen. Treffpunkt ist der Parkplatz Postille in Jünkerath, am Sonntag, dem um Uhr. Fahrgemeinschaften werden gebildet, die Vergütung für das Mitfahren beträgt 4,00. Wir fahren zur Üdersdorfer Mühle, wo wir um Uhr ankommen. Wir fahren über Pelm, Kirchweiler, Neroth, Oberstadtfeld. Anlässlich der Karnevalszüge gibt es Straßensperrungen in Neroth und Üdersdorf, aber erst nachdem wir schon längst vorbei sind. Wer eine kürzere Anfahrt hat, kann natürlich direkt zur Üdersdorfer Mühle fahren und trifft uns dann um spätestens Uhr. Navi: Üdersdorfer Mühle, Üdersdorf Während der Wanderung verpflegen wir uns aus dem Rucksack, Schlusseinkehr ist vorgesehen in der Üdersdorfer Mühle. Wir freuen uns auf Euch. Bitte Anmeldung bei Eric Meeuwsen, / Jahreshauptversammlung 2016 Zu der Jahreshauptversammlung 2016 laden wir alle Mitglieder herzlich ein für Freitag, dem 26. Februar 2016 um Uhr im Vereinslokal Bohlen-Schmengler. Die Tagesordnung wird in den nächsten OKN veröffentlicht. Musikverein Reuth Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am um Uhr im Gemeindehaus Reuth statt. Tagesordnung: - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden - Totengedenken - Bericht des Vorstandes und des Dirigenten - Kassenbericht (Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer) - Entlastung von Vorstand und Kassenwart - Planung der Aktivitäten und Termine für das Jahr Verschiedenes Hierzu laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich ein. Förderverein der Kindertagesstätte St. Josef Stadtkyll Die Mitglieder des Fördervereins Kindertagesstätte St. Josef Stadtkyll e.v sind zu Jahreshauptversammlung am Mittwoch, dem um Uhr in die Kindertagesstätte eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der satzungsgemäßen Einladung 2. Kassenbericht 3. Bericht des Kassenprüfers 4. Entlastung des Vorstandes 5. Neuwahlen 6. Verschiedenes Über zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen. Es ergehen keine persönlichen Einladungen. SV Steffeln Die diesjährige Jahreshauptversammlung des SV Blau- Weiß Don Bosco Steffeln e.v. findet am Freitag, dem um Uhr im Vereinslokal Sünnen statt. Dazu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Trainers der Senioren

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