Normung zur Konkretisierung allgemeiner Schutzziele

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Normung zur Konkretisierung allgemeiner Schutzziele"

Transkript

1 1 Normung zur Konkretisierung allgemeiner Schutzziele Rechtliche und technische Regeln Unterstützung des Arbeitsschutzes Andreas Hauptvogel in Vertretung von Dr.-Ing. Albert Hövel Leiter der Technischen Abteilung 1 FASI, 14. November 2013

2 2 Gliederung 1. Einführung ins DIN 2. Rechtliche und technische Regeln 3. Kurzvorstellung der KAN 4. Unterstützung des Arbeitsschutzes

3 3 Das DIN ist ein eingetragener Verein und wird privatwirtschaftlich getragen. Das DIN ist laut eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland die zuständige deutsche Normungsorganisation für die europäischen und internationalen Normungsaktivitäten.

4 Ebenen der Normungsarbeit Das DIN vertritt die nationalen Interessen in der europäischen und internationalen Normung 4 International Regional National Deutsches Institut für Normung e.v. Sektoren Maschinenbau Bauwesen Dienstleistungen Informationstechnik Luft- und Raumfahrt Medizintechnik Feinmechanik... Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik Telekommunikation

5 5 Neu erschienene DIN-Normen nach ihrer Herkunft (in %) DIN EN ISO (europäisch) DIN (national) DIN ISO und DIN IEC (international)

6 Organisationsstruktur des DIN e. V. Stand: Mai

7 Abteilungen und Kommissionen; Tochter- und Beteiligungsgesellschaften Stand: Mai

8 8 Strukturen des DIN e. V. - Normenausschüsse Die meisten Normenausschüsse sind intern. Externe Normenausschüsse sind Verbänden angegliedert. Die DKE ist gemeinsame Tochter von DIN und VDE. Die Aufgaben der Gremien und Ihrer Funktionsträger sowie das Zusammenwirken der Gremien ist in der Richtlinie für Normenausschüsse geregelt. Diese kann für einzelne Normenausschüsse durch Geschäftsordnungen ergänzt und/oder konkretisiert werden.

9 9 DIN als Dienstleister handelt als fachlich qualifizierter Projektmanager in der Normung handelt als Dienstleister für seine Kunden führt die Sekretariate in internationalen Arbeitsgremien stellt die Einheitlichkeit der technischen Regeln sicher stellt die elektronische Infrastruktur für die Normenentwicklung zur Verfügung

10 10 Die Mitarbeiter des DIN sind Dienstleister im Normungsprozess Benachrichtigung Dokumentenverwaltung Parallele Bearbeitung Terminplanung Workflowmanagement Konsensbildung Projektmanagement

11 11 Der Normungsgedanke Das DIN Deutsches Institut für Normung e.v. erarbeitet unter Mitwirkung der interessierten Kreise und zum Nutzen der Allgemeinheit Deutsche Normen und andere neue Produkte, die der Rationalisierung der Qualitätssicherung dem Umweltschutz der Sicherheit der Verständigung der Globalisierung der Innovation in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft dienen. Das DIN veröffentlicht diese Normen und fördert ihre Umsetzung.

12 12 Grundsätze DIN 820 Die Normungsgrundsätze Grundsätze der Normungsarbeit Qualitätsmerkmale der konsensbasierten Normung Freiwilligkeit Öffentlichkeit Breite Beteiligung Konsens Einheitlichkeit Widerspruchsfreiheit Sachbezogenheit Stand der Wissenschaft Stand der Technik Wirtschaftlichkeit Allgemeiner Nutzen Internationalität Kartellrecht Verbraucherakzeptanz Legitimation Produkthaftung Akzeptanz der KMU Globale Akzeptanz

13 Entstehung einer Norm Die Beteiligten des Normungsprozesses Information der Öffentlichkeit Normungsantrag Norm-Vorlage Manuskript für Norm-Entwurf Stellungnahme der Öffentlichkeit Schlichtung Schiedsverfahren Norm-Entwurf Manuskript für Norm Stellungnahme der PQ Deutsche Norm DIN-Norm Prüfung durch PQ PQ: Gruppe Prozessqualität und Prüfung 13

14 14 Entstehung einer Norm Die Beteiligten des Normungsprozesses Fachliche Arbeit Durch Experten aus den interessierten Kreisen Autorisiert und entscheidungsbefugt durch die sie entsendende Stelle In Arbeitsausschüssen bzw. Komitees organisiert In einem angemessenen Verhältnis mit Vertretern der jeweiligen interessierten Kreise Normungsprozess Unterstützung durch hauptamtliche Bearbeiter des DIN und seiner Normenausschüsse

15 15 Gemeinschaftsaufgabe Normung Eine demokratische Legitimation der Normung erfordert das Engagement aller interessierten Kreise Wirtschaft Gewerkschaften Anwender Wissenschaft und Forschung NORMUNG Öffentliche Hand Regelsetzende Institutionen Umweltschutz Arbeitsschutz Verbraucherschutz Prüfinstitute

16 Technische Normen in der Rechtsordnung Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Normen sind eindeutige und anerkannte Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit. Eine anerkannte Regel der Technik ist eine technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird. Der Stand der Technik ist ein entwickeltes Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung. Quelle: DIN EN

17 17 Normen in der Rechtsordnung Rechtsverbindlich Grundgesetz Empfehlung Freiwillige Anwendung Öffentliches Recht (Verwaltungsrecht) Privatrecht (Vereinsrecht) Bundesregierung Länderregierung Gesetze zur Technik Behörden Normenvertrag DIN 820 DIN Richtlinie für Normenausschüsse Atomgesetz ProdSG Energiewirtschaftsgesetz Rechtsnormen Verordnungen Verwaltungsanweisungen Verweisung Normenausschüsse Öffentlichkeit (Einspruchsverfahren) Technische Normen

18 18 Normen in der Rechtsordnung: Regelungshierarchie Staatliche Hoheit Gesetze Verordnungen und Erlasse Öffentlich zugänglich Normen Selbstverwaltung der Wirtschaft DIN-SPEC Konsortial-Standard Werknormen Nicht öffentlich

19 19 Technische Normen in der Rechtsordnung Normen sind keine Rechtsnormen und nicht Teil des Gesetzes. Sie werden erarbeitet durch private Regelsetzer ohne gesetzgeberische Kompetenz. Sie können nicht allgemein verbindliches Recht setzen, aber es ergänzen. Im Rechtsstreit billigt ein Richter den DIN-Normen regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zu, woraus eine Beweislastumkehr folgt. Normen im öffentlichen Recht: Sicherheit, Umweltschutz, Arbeitsschutz Normen im Zivilrecht: Sachverhalte, Sorgfaltspflichten Normen im Strafrecht: Gefährdung, Schutzpflichten

20 Rezeption von Normen durch die Rechtsordnung Inkorporation Vollständige, teil- oder auszugsweise Übernahme von Normen in Rechtsnormen Verweisung Bezugnahme auf Regelungen außerhalb einer Rechtsnorm Starre Verweisung: Regelung mit festem Ausgabedatum Gleitende Verweisung: Regelung in der jeweils aktuellen Fassung Erweiterte Verweisung auf in europäischen Rechtsvorschriften festgelegte Sicherheitsanforderungen und deren Konkretisierung durch Normen Generalklausel Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen, z. B. "Anerkannte Regel der Technik" 20

21 21 Rezeption von Normen durch die Rechtsordnung Beispiel Erste-Hilfe-Material Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen (1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen, 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen. (2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

22 22 Rezeption von Normen durch die Rechtsordnung Beispiel Erste-Hilfe-Material

23 23 Normen zur Deregulierung Normen entlasten den Staat in seiner Gesetzgebungstätigkeit. Der Staat verweist zur Erfüllung grundlegender Anforderungen in Gesetzestexten auf überbetriebliche Normen. Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen und geben Schutzziele vor. Normen konkretisieren den Stand der Technik und schreiben ihn flexibel fort. Für Unternehmen ist eine Norm ein verlässlicher Wegweiser zur Konformität mit der einschlägigen Gesetzgebung. Für Unternehmen verbessert sich die Rechtssicherheit durch die technische Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe.

24 24 Normen zur Deregulierung Bei vom Gesetzgeber in Bezug genommenen Normen gilt die Vermutungswirkung bei korrekter Anwendung dieser Normen, z. B. Nationale Normen in der Bauregelliste Bauordnungen der Länder in den Anhängen zum ProdSG Europäische harmonisierte Normen im Amtsblatt der EU Konformitätsvermutung Der Hersteller kann davon ausgehen, dass bei korrekter Anwendung harmonisierter Europäischer Normen die grundlegenden Anforderungen der entsprechenden EG- Richtlinie erfüllt sind und die Konformität mit der Richtlinie dadurch gegeben ist.

25 25 Deregulierung Beispiel: Bauordnung für Berlin Bauordnung für Berlin (vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2011) 3 Allgemeine Anforderungen (3) Die von der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. Bei der Bekanntmachung kann hinsichtlich ihres Inhalts auf die Fundstelle verwiesen werden. Von den Technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden; 17 Abs. 3 und 21 bleiben unberührt.

26 Deregulierung Beispiel: Bauordnung für Berlin Quelle: Bauregelliste 2012/1 26

27 27 Deregulierung Neue Konzeption = New Approach 7. Mai 1985 Entschließung des Rates der EU über ein neues Konzept auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung Europäische Richtlinien enthalten nur noch grundlegende Anforderungen für einen bestimmten Sektor (vorher: Technische Regelsetzung im Detail durch EU) Europäische Normen konkretisieren diese grundlegenden Anforderungen und beschreiben Leistungsanforderungen und Schnittstellen im Detail Die Anwendung und Einhaltung von Europäischen Normen lässt die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen und damit die Konformität mit der Richtlinie vermuten

28 28 Vergleich der Verfahren Altes Verfahren Neue Konzeption Alle technischen Anforderungen sind in Anhängen zur Richtlinie enthalten Die Richtlinie gibt einen rechtlichen Rahmen vor, d. h. technische Anhänge enthalten nur grundlegende Anforderungen (Sicherheit, Gesundheit) Notwendige technische Details stehen in freiwilligen Europäischen Normen

29 29 Bausteine der neuen Konzeption: Europäische Richtlinien (EG-Richtlinien) Grundlegende Anforderungen (Anhänge zur EG-Richtlinie) Harmonisierte Europäische Normen (hen, z. B. DIN EN 4711 zu EG-Richtlinien) Konformitätsbewertung (Herstellererklärung, Prüfung, Zertifizierung, ) CE-Kennzeichnung (für Marktüberwachungsbehören, Selbsterklärung)

30 30 Verpflichtungen zur nationalen Übernahme: Europäische Verordnung (z. B. Bauprodukteverordnung) Europäische Richtlinie (z. B. Maschinenrichtlinie) Gilt in den Mitgliedsländern unmittelbar Nationales Gesetz (z. B. ProdSG) Umsetzung des Inhaltes, nicht unbedingt textgleich Europäische Norm EN Nationale Norm DIN EN Unveränderte nationale Übernahme des Textes in 33 Ländern

31 31 Niederspannungsgeräte + 1. ProdSV Spielzeug Einfache Druckbehälter GPSGV 6. ProdSV EU - Richtlinien Gasverbrauchseinrichtungen Pers. Schutzausrüstungen Maschinen Sportboote ATEX Aufzüge ProdSG Begriffe Zugelassene Stellen Marktüberwachung ProdSV 8. ProdSV 9. ProdSV 10. ProdSV 11. ProdSV 12. ProdSV Aerosolpackungen ProdSV Druckgeräte Allgemeine Produktsicherheit ProdSV

32 32 Beispiel 1: ProdSG ProdSG Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt vom ) Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) hat die Aufgaben, 1. die Bundesregierung in Fragen der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten zu beraten, 2. die bezeichneten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen zu ermitteln und 3. nationale technische Spezifikationen zu ermitteln, soweit solche Spezifikationen in Rechtsverordnungen vorgesehen sind.

33 33 Beispiel 1: ProdSG Dem Ausschuss sollen sachverständige Personen aus dem Kreis der zuständigen Behörden für Sicherheit und Gesundheit des Bundes und der Länder, der zugelassenen Stellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e. V., der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände, insbesondere der Hersteller und der Verbraucher, angehören. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen: Technische Regeln können vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

34 34 Abgrenzung von Arbeitsschutz in Technischen Regeln und Normung wird diskutiert in der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN siehe auch Vortrag über die KAN

35 Prävention durch technische Maßnahmen Früher (vor ca. 1985): Staatliche Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften mit Beschaffenheitsanforderungen für Arbeitsmittel. Heute: 25 Binnenmarktrichtlinien nach dem Neuen Konzept mit Verweis auf harmonisierte Europäische Normen mit Vermutungswirkung. KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

36 Die KAN als Reaktion auf das Neue Konzept Neues Konzept: Sicherheitstechnische Gestaltung von Produkten nach EG-Richtlinien in Verbindung mit harmonisierten Normen. Normungsinhalte berühren Arbeitsschutzinteressen Beteiligung der Sozialpartner am Normungsprozess gefordert Gründung der KAN im Februar 1994 Finanzierung durch VFA (51%) und BMAS (49%) KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

37 KAN - Kommission Arbeitsschutz und Normung Vorsitzender 2 Stellvertreter Arbeitgeber (5) Arbeitnehmer (5) Staat Bund (2) Länder (3) DIN** (1) DGUV***/ VFA**** (1) ** DIN Deutsches Institut für Normung e.v. *** DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung **** VFA Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

38 Hauptziele der KAN 1. Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus bei Erzeugnissen, die am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen (Richtlinien auf der Basis von Artikel 95 EGV). 2. Erhaltung des Freiraums für Vorschriften von Staat und gesetzlichen Unfallversicherungen im teilharmonisierten Bereich (Richtlinien auf der Basis von Artikel 137 EGV). 3. Sicherstellen, dass sich Sozialpartner am Normungsprozess beteiligen können 4. Normungsprozess auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene transparent machen. KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

39 Arbeitsgebiete der KAN Sicherheit von Produkten - Maschinen und elektrische Betriebsmittel - Persönliche Schutzausrüstungen - Bauprodukte - Medizinprodukte -... Gefährdungen - Biologische und chemische Gefährdungen - Mechanische und elektrische Gefährdungen - Vernachlässigung ergonomischer Prinzipien -... KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

40 Arbeitsgebiete der KAN (2) Übergreifende Themen Prüfung und Zertifizierung von Produkten, Einflussmöglichkeiten der Arbeitsschutzkreise auf die Normung Neue Normungsfelder Dienstleistungen Katastrophenschutz Soziale Verantwortung (SR) KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

41 Möglichkeiten der Einflussnahme auf Norminhalte Neue Normungsvorhaben beantragen Änderung von Normen beantragen Deutsche Arbeitsschutzposition herbeiführen Geschlossenes Votum der in der KAN vertretenen Arbeitsschutzkreise herbeiführen Formellen Einwand (Schutzklauselverfahren) gegen Normen oder Normteile, die im Amtsblatt der EU gelistet sind und die die Vermutungswirkung entfalten, vorbereiten und durchführen KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

42 Beispiel: Neuer Normungsantrag Kanalballenpressen Unfälle als Folge von Verstopfungen GroLa-BG/BGIA: Transponder Lösung Antrag auf europäische Norm zu Ballenpressen Unterstützung durch UK, F über EUROSHNET Quelle: Grola-BG KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

43 Beispiel: Antrag auf Überarbeitung einer Norm Rückefahrzeuge tödlicher Unfall durch unzureichende Sicht beim Rückwärtsfahren EN 14861: mangelnde Anforderungen an Sichtfeld Lösung KAN-Antrag auf Überarbeitung der Norm auch im Interesse deutscher Hersteller (Wettbewerbsverzerrung) Quelle: Regierungspräsidium Kassel ISO TC23/SC15 hat der Überarbeitung der ISO zugestimmt. (Vorschlag an CEN, die EN im Parallelverfahren zu überarbeiten) KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung

44 44 Normung und öffentlich-rechtliche Schutzziele Öffentlich-rechtliche Schutzziele sind z. B. Gesundheit Ordnung Sicherheit Soziale Verantwortung?

45 45 Normung und öffentlich-rechtliche Schutzziele Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen auf allgemeine Anforderungen Beispiele allgemeiner Anforderungen: Brandschutz Standsicherheit von Bauwerken Arbeits- und Gesundheitsschutz (OHS) Schutz vor elektrischen Gefährdungen Schutz der Atemluft Landesbauordnungen

46 46 Schutzziele der Normung Arbeits-Schutz Explosions-Schutz Brand-Schutz Umwelt-Schutz Schall-Schutz und Vibrations-Schutz Schutz vor gesundheitsschädigenden Stoffen Schutz vor mechanischen, elektrischen und sonstigen Gefährdungen

47 47 Schutzziele der Normung 1. Arbeits-Schutz erfolgt im wesentlichen durch persönliche Schutzausrüstungen direkt an den Arbeitnehmern (NPS) oder über Schutzvorrichtungen an den Maschinen und Anlagenteilen Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen und Wirksamkeit zu überprüfen

48 48 Schutzziele der Normung 2. Explosions-Schutz erfolgt im wesentlichen durch Schutzvorrichtungen an den Maschinen und Anlagenteilen durch dreistufiges System erreicht: 1. Vermeidung bzw. räumliche Einschränkung der explosionsfähigen Atmosphäre 2. Vermeidung von Zündquellen, abgestimmt auf die Auftrittswahrscheinlichkeit und Zündfähigkeit 3. Begrenzung der Auswirkung einer möglichen Explosion basierend auf den sicherheitstechnischen Kenngrößen der brennbaren Stoffe

49 49 Schutzziele der Normung 2. Explosions-Schutz Aufteilung in elektrischen und nicht-elektrischen Explosionsschutz typische Querschnittsthemen CENELEC/TC 31 Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche Allgemeine Bestimmungen nach Prinzip der integrierten Explosionssicherheit CEN/TC 305 Explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutz

50 50 Schutzziele der Normung 3. Brand-Schutz erfolgt über Schutzvorrichtungen an den Maschinen und Anlagenteilen sowie im Bereich der Personensicherheit Normung erfolgt im NPS und FNFW Der Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) ist aktiv in: CEN/TC 70 "Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen CEN/TC 191 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr CEN/BT/WG 161 "Schutz und Sicherheit von Bürgern" ISO/TC 21 "Ausrüstung für Brandschutz und Brandbekämpfung ISO/TC 94/SC 14 "Schutzausrüstung für Feuerwehren ISO/TC 223 "Sicherheit und Schutz des Gemeinwesens ISO/TMB SAG-S "ISO-Beratergruppe für Sicherheitsaspekte

51 51 Schutzziele der Normung 4. Umwelt-Schutz erfolgt durch Schutzmaßnahmen in der Anlage und im gesamten Betrieb durch: geschlossene Kreisläufe von Stoffen Dichtigkeit von Verbindungsstellen Neben der Rechtsgrundlage und deren technischen Regel erfolgt Normung in den Gremien des NAGUS und übergreifende Unterstützung in der Koordinierungsstelle Umweltschutz

52 52 Schutzziele der Normung 5. Schall-Schutz und Vibrations-Schutz erfolgt über Schutzvorrichtungen an den Maschinen und Anlagenteilen im NALS Das Arbeitsgebiet des Normenausschusses Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI umfasst alle Fragestellungen der Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik. Der NALS ist auf dem vorgenannten Arbeitsgebiet verantwortlich für die Erstellung von VDI-Richtlinien, DIN- Vornormen, DIN-Normen, DIN-EN-Vornormen, DIN-EN- Normen, DIN-IEC-Normen, DIN-ISO-Normen sowie weiteren Veröffentlichungsformen.

53 53 Schutzziele der Normung 6. Schutz vor gesundheitsschädigenden Stoffen und 7. Schutz vor mechanischen, elektrischen und sonstigen Gefährdungen erfolgt in den Normen für die Produkte (z. B. auch durch frühe Einbindung von Ersatzstoffen in der Übergangszeit sowie Ausschluss von Stoffen in DIN [EN] {ISO}, die nur national verboten sind) und über Betriebsanweisungen sowie Informationen und Unterweisung an Arbeitnehmer

54 54 Beispiel 2: Maschinenrichtlinie Europäische Sicherheitsnormung für Maschinen Beginn ca. Mitte der 80er Jahre Ziel: übereinstimmendes Anforderungsniveau zu gleichartigen Gefährdungen In den Normen definierte Anforderungsniveaus basieren auf Leistungsparametern und nicht auf der Beschreibung konstruktiver Lösungen Typ A-Normen, Sicherheitsgrundnormen: - Grundbegriffe und Terminologie - Gestaltungsleitsätze - Allgemeine Aspekte für alle Maschinen

55 55 Beispiel 2: Maschinenrichtlinie Typ B-Normen, Sicherheitsfachgrundnormen: - Übergeordnete Sicherheitsaspekte - Sicherheits- und Schutzeinrichtungen für verschiedene Arten von Maschinen Typ C-Normen, Maschinensicherheitsnormen: - Detaillierte Sicherheitsanforderungen - Maschinenspezifische Anforderungen Typ C-Normen haben den höchsten Konkretisierungsgrad für eine bestimmte Maschinenart und damit die größte praktische Bedeutung Europ. Sicherheitsnormen zur Konkretisierung der grundlegenden Anforderungen in Anhang I der MRL

56 56 Beispiel 2: Maschinenrichtlinie Nachweis der Übereinstimmung eines Produktes mit den grundlegenden Anforderungen der MRL Konformitätsvermutung Bei Anwendung der harmonisierten Normen (Zitierung im Amtsblatt der EG) kann der Hersteller davon ausgehen, dass er die grundlegenden Anforderungen der MRL eingehalten hat. Keine Konformitätsvermutung bei Typ A-Normen; Konformitätsvermutung bei Typ B-Normen, wenn sie geeignete technische Lösungen enthalten; Anwendung von Typ C-Normen immer mit Konformitätsvermutung verbunden.

57 57 Beispiel 3: Social Responsibility Die Norm DIN ISO Leitfaden zur Gesellschaftlichen Verantwortung Rahmenbedingungen und Erarbeitungsprozess Aktueller Stand Was ist gesellschaftliche Verantwortung nach ISO 26000? Struktur und Inhalt der ISO 26000

58 58 Besonderheiten des Erarbeitungsprozesses Einbeziehung der Entwicklungsländer (zuletzt 69 von 99 beteiligten Ländern) Organisation der Normungsarbeit nach dem Twinning- Modell (Industrieländer Entwicklungsländer) Transparenz und breite Information der interessierten Öffentlichkeit Expertenzahlen der ISO/TMB WG SR bis zuletzt steigend: rund 450 Experten und 210 Beobachter aus 99 Ländern und 42 Liaison-Organisationen

59 59 Aktueller Stand Veröffentlichung der ISO im November 2010 Nationale Implementierung in deutscher Sprache als DIN ISO im Januar 2011

60 60 Rahmenbedingungen ISO ist eine Norm mit Leitfadencharakter und enthält keine konkreten Anforderungen Anwendbar für alle Arten von Organisationen kein Ersatz für Gesetzgebung/staatliche Aktivitäten Norm beschreibt kein neues Managementsystem und ist nicht als Grundlage für Drittzertifizierung geeignet Aber: Auf Grundlage der ISO sind nationale Normen entstanden, nach denen sich ein Unternehmen zertifizieren lassen kann.

61 61 Ausgangspunkt: Definition des Begriffs Gesellschaftliche Verantwortung (aus DIN ISO 26000)

62 Ausgangspunkt: Definition des Begriffs Gesellschaftliche Verantwortung (aus DIN ISO 26000) betrifft alle Arten von Organisationen schließt sowohl soziale als auch ökologische Aspekte ein steht im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung integriert in die gesamte Organisation berücksichtigt die Erwartungen der Stakeholder Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und internationaler Vereinbarungen als Basis bedeutet für eine Organisation, Verantwortung für die Folgen ihres Handels und ihrer Entscheidungen zu übernehmen 62

63 63 Struktur und Inhalt der ISO 26000: Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung Prinzipien: Rechenschaftspflicht der Organisationsführung Transparenz der Arbeitspraktiken Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit Mitarbeitern Menschenrechte int. Verhaltenstandards Gegenüber: Umwelt Anspruchsgruppen Achtung der Interessen Konsumenten

64 64 Struktur und Inhalt der ISO 26000: Handlungsfelder Übersicht über die dargestellten Handlungsfelder (HF) Beispiel Kernthema Menschenrechte: HF 1: Gebührende Sorgfalt HF 2: Kritische Situationen in Bezug auf Menschenrechte HF 3: Vermeidung der Mittäterschaft HF 4: Umgang mit Menschenrechtsbeschwerden HF 5: Diskriminierung und schutzbedürftige Gruppen HF 6: Bürgerliche und politische Rechte HF 7: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte HF 8: Grundsätze und Rechte bei der Arbeit

65 65 Fazit 1. Normung unterstützt den Arbeitsschutz 2. Mitarbeit der Arbeitsschutz-Experten a) erhöht die Sicherheit der Beschäftigten b) erspart den UVT dadurch Versicherungsleistungen c) führt zu aktuellen Normen durch Erfahrung aus Begehung und ggf. Unfalluntersuchungen

66 Andreas Hauptvogel Projektmanager Normenausschüsse Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) Persönliche Schutzausrüstung (NPS) Kommission Sicherheitstechnik (KS) Telefon: Telefax: DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Am DIN-Platz Burggrafenstraße Berlin Nur Fragen fördern Kommunikation! Dr.-Ing. Albert Hövel Leiter der Technischen Abteilung 1 Feinmechanik und Optik, Lebensmittel, Umwelt, Gesundheit, Sicherheitstechnik Telefon: Telefax: Mobil: albert.hoevel@din.de DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Am DIN-Platz Burggrafenstraße Berlin

Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL) im DIN. Grundlagen und Strukturen

Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL) im DIN. Grundlagen und Strukturen Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL) im DIN Grundlagen und Strukturen Dipl.-Ing. Christoph Thoma DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Informationsveranstaltung zum Thema Normung in der Raumfahrt

Mehr

VBG 4 und VDE 0105. Dr. G. Imgrund Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Fachbereich 2 Allgemeine Sicherheit, Errichten, Betrieb

VBG 4 und VDE 0105. Dr. G. Imgrund Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Fachbereich 2 Allgemeine Sicherheit, Errichten, Betrieb Dr. G. Imgrund Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Fachbereich 2 Allgemeine Sicherheit, Errichten, Betrieb Die Artikel 100 und 100a des EG-Vertrages dienen dem Abbau technischer

Mehr

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

TÜV Rheinland Consulting GmbH. TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG

TÜV Rheinland Consulting GmbH. TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG TÜV Rheinland Consulting GmbH TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Produktsicherheitsgesetz ProdSG in Kraft

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften

Inhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Wegweiser Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 1 Rechtsvorschriften 1.0 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Unterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Unterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsmodul Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Gerätekennzeichen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen. CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

Strategische Normung. Normung zur Konkretisierung allgemeiner Schutzziele. Andreas Schleifer DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Strategische Normung. Normung zur Konkretisierung allgemeiner Schutzziele. Andreas Schleifer DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Strategische Normung Andreas Schleifer DIN Deutsches Institut für Normung e. V. TU Berlin, WS 2016/17, 24. November 2016 Normung zur Konkretisierung allgemeiner Schutzziele Nach der heutigen Veranstaltung

Mehr

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation DUALES ARBEITSSCHUTZSYSTEM - RECHTLICHE GRUNDLAGEN Aufgrund

Mehr

DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010

DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010 DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement David Prochnow 10.12.2010 Inhalt 1. Was bedeutet DIN 2. DIN EN ISO 9000 ff. und Qualitätsmanagement 3. DIN EN ISO 9000 ff. 3.1 DIN EN ISO 9000 3.2 DIN EN ISO 9001

Mehr

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können.

Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Schützen Sie Ihr Unternehmen Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Neue Gesetze Strenge Auflagen für kleine und mittlere

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische

Mehr

Normung und Standardisierung von Pumpspeichern

Normung und Standardisierung von Pumpspeichern Normung und Standardisierung von Pumpspeichern 3. Pumpspeichertagung des EFZN am 26. November 2015 in Goslar Detlef Desler, DIN e. V. Agenda 1. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 2. Normen und Standards

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV

Mehr

Bekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen

Bekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen Bekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen Seite 12 Arbeitsmittel Sicher und gesundheitsgerecht Hersteller Bereitstellen von sicheren und gesundheitsgerechten Produkten auf dem Markt Einführer/

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes 3.1 Betriebsinterne Organisation Folie 1 Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufsichtsführender Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung - 1- Bundesanzeiger vom 25. März 2004, S. 6104 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung von Empfehlungen zum Versandhandel und elektronischen Handel mit Arzneimitteln Vom 18.

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Ingolf Friederici. Produktkonformität. Grundlagen der DIN EN 10204 und anderer Konformitätsdokumente ISBN: 978-3-446-42181-3

Inhaltsverzeichnis. Ingolf Friederici. Produktkonformität. Grundlagen der DIN EN 10204 und anderer Konformitätsdokumente ISBN: 978-3-446-42181-3 Inhaltsverzeichnis Ingolf Friederici Produktkonformität Grundlagen der DIN EN 10204 und anderer Konformitätsdokumente ISBN: 978-3-446-42181-3 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser.de/978-3-446-42181-3

Mehr

Medizinische elektrische Geräte und Systeme

Medizinische elektrische Geräte und Systeme Medizinische elektrische Geräte und Systeme B. Schwarzzenberger Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE Fachbereich 8 Medizintechnik, Elektroakustik, Ultraschall, Laser 1 Medizintechnik gestern

Mehr

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 14/36 DE Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2015 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Arbeitsschutz in der Zeitarbeit Herausforderung im Einsatzbetrieb

Arbeitsschutz in der Zeitarbeit Herausforderung im Einsatzbetrieb Arbeitsschutz in der Zeitarbeit Herausforderung im Einsatzbetrieb Tagung der BGRCI für Sicherheitsfachkräfte 2014. 22. Mai 2014 in Oberhof Carsten Zölck 22.05.2014 Agenda Die VBG und die Zeitarbeit Was

Mehr

BESTEHENDES OPTIMIEREN INNOVATIVES PLANEN

BESTEHENDES OPTIMIEREN INNOVATIVES PLANEN BESTEHENDES OPTIMIEREN INNOVATIVES PLANEN WIR ERÖFFNEN IHNEN FREIRÄUME für Ihr Kerngeschäft Nebenprozesse tragen maßgeblich zur Gewährleistung eines sicheren, effizienten und vorgabegemäßen Prozessablaufs

Mehr

Normen als Zertifizierungsgrundlagen im Bereich IT-Sicherheit

Normen als Zertifizierungsgrundlagen im Bereich IT-Sicherheit Normen als Zertifizierungsgrundlagen im Bereich IT-Sicherheit DIN e. V. DIN ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und wird privatwirtschaftlich getragen. DIN ist laut eines Vertrages mit der Bundesrepublik

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005

Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Definition: Telearbeit Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik

Mehr

September 2000. September 2000. September 2000. März 2001

September 2000. September 2000. September 2000. März 2001 1 Veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 31. Januar 2001, S. 1424-1425 mit folgenden eingearbeiteten Nachträgen: Information zum Verzeichnis veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 85 vom 8. Mai 2001, S. 8913

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v.

Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v. TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v. (VDE) Maschinenbau, Produktion und Fahrzeugtechnik Tribologie

Mehr

Wachstum, Innovation, Sicherheit

Wachstum, Innovation, Sicherheit Wachstum, Innovation, Sicherheit Wir ermöglichen Wachstum und Sicherheit nachhaltig und weltweit DIN ist Dienstleister für Normung und Standard isierung. Unter dem Dach des privatwirtschaftlich organisierten,

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

Energieaudit. Energieaudit.

Energieaudit. Energieaudit. Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.

Mehr

Befähigte Person im Gerüstbau

Befähigte Person im Gerüstbau Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,

Mehr

Ich-AG und Arbeitsschutz

Ich-AG und Arbeitsschutz BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr