In der Fassung vom 28. Februar 1998

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1 In der Fassung vom 28. Februar 1998 Die beschreibt die Tätigkeitsbereiche und Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder und beinhaltet die Unterschriftsbefugnisse, den Postweg und die Ehrenordnung.

2 Vorsitzender repräsentiert den Verein nach innen und außen. betätigt sich als Bindeglied zwischen Verein und Gesellschaft. kümmert sich um die ständige Optimierung der folgenden Punkte: gesamte Vereinsorganisation; Effektivität der Vorstandsarbeit; Mitgliederinformation. Kontakte zu anderen Schützenvereinen und der Brachttaler Vereinswelt. Zusammenarbeit mit Behörden und anderen öffentlichen Stellen. beruft die Sitzungen und Versammlungen ein, führt darin den Vorsitz und stellt die Tagesordnung auf. erstattet der Mitgliederversammlung den Jahresbericht. unterrichtet den Vorstand über die laufenden Geschäfte. überwacht die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. bemüht sich um Zuschüsse und Spenden. bemüht sich um die Weiterbildung von Vorstandsmitgliedern, anderen Funktionsträgern und Schützen. informiert sich regelmäßig über die finanzielle Situation des Vereins. beantragt in Zusammenarbeit mit dem Sportwart die Wettkampfpässe. verwaltet die Vereinsschlüssel und regelt die Zugangsberechtigung zum Tresor. stattet die Mitglieder mit Uniformteilen und Schießwesten aus. meldet Salutschießen den Behörden und leitet den Ablauf. organisiert private Feierlichkeiten von Vereinsmitgliedern im Schützenhaus. Stellvertretender Vorsitzender vertritt den Verein bei Verhinderung des Vorsitzenden. unterrichtet den Vorstand über die laufenden Geschäfte. führt mit dem Sportwart zusammen die sportlichen Ehrungen durch. ist zuständig für die Ausschöpfung aller Förderungsmaßnahmen im sportlichen Bereich verfasst Berichte für das Vereinsinfo. organisiert die Durchführung der gesellschaftlichen Vereinsveranstaltungen. veranlasst und motiviert in Zusammenarbeit mit dem Sportwart Mitglieder zur sportlichen Weiterbildung. ist Ansprechpartner für die Instandhaltung und Sicherheit der vom Verein genutzten Anlagen und Geräte und veranlasst die Beseitigung von Gefahrenquellen. ist verantwortlich für die Erstellung und Pflege der Inventarliste. ist verantwortlich für die Verwaltung und Pflege der vereinsrelevanten Mitteilungen in den sportlichen Mitteilungsorganen ( Termine, Änderungen, Neuigkeiten) und gibt diese bekannt. 2

3 Kassierer Der Stelleninhaber soll als Kassierer in den ihm zugeordneten Aufgabenbereichen alles Erforderliche veranlassen, um die gemeinsame Zielsetzung des Vorstandes zu erreichen und insbesondere alle Steuerprivilegien und möglichen Steuerentlastungen auszuschöpfen. Aufstellung des Haushaltsplanes Überwachung der Haushaltsansätze Einzug der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren Erstellung der Steuererklärung ggf. unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters Erstellung und Erstattung des Kassenberichtes in der Mitgliederversammlung Berichtet dem gesch. Vorstand über die Finanzen Erstattung aller Bareinkäufe der jeweiligen Vorstandsmitglieder Auszahlung von Zuschüssen für z. B. Meisterschaften, Freizeiten, Lehrgängen Schießgeldeinnahmen wöchentlich aus der Handkasse entnehmen Kontrolle der Rechnungen mit evtl. Lieferscheinen oder Bestellungen Kontrolle aller Buchungsbewegungen auf den Vereinskonten Aktualisierung der Schützenketten Beschriftung der Ehrenscheiben (Schützenkönig; Vereineschiessen) Verteilung und Aufbewahrung der Versicherungsmarken. Überwachung des Heizölbestandes. Stellvertretender Kassierer vertritt den Kassierer in Abwesenheit in allen Belangen. kann Einzelaufgaben ständig übernehmen Schriftführer führt Protokoll in der Mitgliederversammlung und in den Vorstandssitzungen. fertigt und verteilt die Protokolle der Vorstandssitzungen. fertigt die Protokolle der Mitgliederversammlungen, trägt diese vor und archiviert sie. meldet Vereinsmitglieder beim Hessischen Schützenverband an, ab und um. verwaltet und pflegt die Mitgliederlisten. fertigt Begrüßungsschreiben für Neumitglieder und händigt sie aus. überwacht Mitgliederjubiläen wie Geburtstage, Vereinszugehörigkeit und Hochzeiten und stellt entsprechende Ehrungen sicher. stellt die Sportausweise aus. führt das gesamte Vereinsarchiv mit Unterstützung von Sport- und Pressewart. 3

4 pflegt den Formularbestand und verwaltet das Büromaterial. Stellvertretender Schriftführer Vertritt den Schriftführer bei Verhinderung Kann Einzelaufgaben ständig übernehmen Sportwart überwacht und koordiniert den gesamten Sportbetrieb. plant und führt in Zusammenarbeit mit den Schießwarten die Vereinsmeisterschaften durch. beruft Mannschaftsführer- oder Aktivenversammlungen zur Koordination sportlicher Belange ein. meldet Schützen zu den Kreismeisterschaften stellt die Teilnahme der Schützen an den Meisterschaften (ab Kreismeisterschaft) sicher und informiert die Teilnehmer über deren Platzierung. leitet Rundenkampftermine, sowie deren Zwischen- und Endergebnisse an die Mannschaftsführer weiter. gibt Regeländerungen an die Mannschaftsführer/Meisterschaftsschützen weiter. vertritt die sportlichen Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand. erarbeitet Beiträge für das Vereinsinfo. erstellt den Sportbericht für die Mitgliederversammlung und trägt diesen vor. stellt die Dokumentation und Archivierung der Sportergebnisse sicher. informiert den Vorstand über den Übungs- und Wettkampfbetrieb. schlägt Mitglieder für sportliche Ehrungen vor und organisiert diese. beschafft Urkunden und Leistungsnadeln. überwacht Schießwarte und Übungsleiter. muss bei Waffenbewilligungen gehört werden. stellt die Sachkunde der Standaufsichten und Waffenbesitzkarten-Bewerber sicher. teilt die Standaufsichten ein und weist sie in ihre Funktion ein. pflegt den Bestand an behördlich gemeldeten Standaufsichten. erstellt und pflegt die Standbelegungspläne informiert über regionale und überregionale Veranstaltungen. kann Aufgabenbereiche an Schießwarte und Übungsleiter delegieren. koordiniert die Personalplanung bei Meisterschaften und anderen Schießveranstaltung in Absprache mit dem Wirtschaftswart. ist zuständig für Fachliteratur seines Ressorts. beantragt in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden Wettkampfpässe. wird von einem anderen Vorstandsmitglied vertreten. 4

5 Schießwart Wartung und Pflege von vereinseigenen Waffen. Bestandsüberwachung von Scheiben und Munition. Beratungspflicht bei Waffenbewilligungen Unterstützung des Sportwartes bei Sachkundeprüfungen, Vereinsmeisterschaften und Vereineschießen. Durchführung von Unterweisungen der Standaufsichten in Absprache mit dem Sportwart. Jugendwart stellt die Mitbestimmung der Jugendlichen im Verein sicher. vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber der Mitgliederversammlung und dem Vorstand. Tätigkeit als Jugend- und Übungsleiter Betreuung und Förderung der Jugendlichen im sportlichen Bereich. bildet sich für die Jugendbetreuung fort: Kenntnis der Ziele, Aufgaben und Struktur der jugendlichen Sportarbeit. Kenntnis der rechtlichen Grundlagen in der Jugendarbeit. Ausbildung in Erster Hilfe. Verfasst Berichte für die Jugend-, und Mitgliederversammlung, für das Vereinsinfo, den Schaukasten und die Presse in Zusammenarbeit mit dem Pressewart. Förderung der Jugendgeselligkeit: Gestaltung und Verantwortung von Festen und Feiern Anregungen für die Freizeit Wanderungen, Fahrten, Zeltlager etc. Teilnahme an Jugendtreffen. Einberufung der Jugendversammlung. Vertretung der Jugend im Vorstand. ständiger Kontakt zum Kreisjugendleiter; Teilnahme an Veranstaltungen der Sportjugend. Heranbildung von Jugendlichen für die Vereinsarbeit. stellt den reibungslosen Ablauf von Trainingszeiten und Wettkämpfen sicher. regelt mit den Eltern und anderen Vereinsmitgliedern An- und Abfahrt zum Training und Wettkämpfen sowie auch Freizeiten. kümmert sich in Zusammenarbeit mit dem Kassierer um Zuschüsse und Abrechnungen in seinem Ressort. pflegt den Kontakt mit den Eltern der Jugendlichen und informiert diese über anstehende Veranstaltungen und klärt Probleme, ggf. mit Unterstützung des gesch. Vorstandes. wird von einem anderen Vorstandsmitglied vertreten. 5

6 Pressewart Darstellung des Vereins nach innen und außen. stellt die Vereinsinfos aus den Beiträgen der Ressorts zusammen und verteilt sie an die Mitglieder. stellt den Verein in der lokalen Presse dar und pflegt den Kontakt zu dieser. erstellt und pflegt das Vereinsfotoarchiv betreut den Schaukasten. erschließt neue Werbemöglichkeiten ( Vereinsdarstellung und Sponsoring) hängt Pressemitteilungen im Vereinsheim aus und archiviert diese. Wirtschaftswart Überwachung und Koordinierung des gesamten Wirtschaftsbetriebes. erstellt den Thekendienstplan in Abstimmung mit dem Sportwart. überwacht Anwesenheit der zum Thekendienst eingeteilten Mitglieder übergibt der Thekenbesatzung zu Beginn des Thekendienstwochenendes die Kasse mit Wechselgeld und Schlüsseln gegen Unterschrift. weist die Mitglieder in den Thekendienstablauf ein und informiert sie zu Beginn über Neuerungen. übernimmt am Ende des Thekendienstwochenendes die Kasse mit Wechselgeld, Einnahmen und Schlüsseln nach Abrechnung gegen Unterschrift. rechnet in regelmäßigen Abständen mit dem Kassierer Einnahmen und Ausgaben ab. informiert den Vorstand über den Wirtschaftsbetrieb. überwacht die Reinigung von Zapf-, Theken-, Kühl- und Kücheneinrichtung, sowie des Gastraumes, der Küche, der Toilettenanlagen des Flures und der Terrasse. ist verantwortlich für die Beschaffung der im Wirtschaftsbetrieb benötigten Waren. erstellt Dienstpläne für Veranstaltungen auf dem Vereinsgelände (Maifeier, Vereineschiessen, Meisterschaften etc.) soweit sie den Wirtschaftsbetrieb betreffen und stimmt das Personal ggf. mit dem Sportwart ab. stellt sicher, dass genügend Mitglieder mit Gesundheitspass vorhanden sind. organisiert Speisen und Getränke für Feiern und Veranstaltung in Absprache mit dem Vorstand. schlägt dem stellvertretenden Vorsitzenden notwendige Renovierungsarbeiten und Anschaffungen im Wirtschaftsbetrieb vor. überwacht die Müllentsorgung des Vereinsbetriebes. kann Aufgabenbereiche an erfahrene Mitglieder delegieren. 6

7 Unterschriftsbefugnisse: a. Alle rechtsverbindlichen Schriftstücke, die den Verein verlassen, tragen Unterschriften des geschäftsführenden Vorstandes, wovon eine Unterschrift vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleistet werden muss. b. Der Vorsitzende kann den Schriftführer und Pressewart ermächtigen, Schriftstücke einfachen Inhalts alleine zu unterschreiben. c. Schriftstücke, die von den Schießwarten verschickt werden sollen, sind vom Vorstand oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. Eine Kopie ist für den Schriftführer anzufertigen. d. Alle Zahlungen müssen vom Vorsitzenden oder von seinem Stellvertreter angewiesen sein und die Unterschrift des Kassierers tragen. Posteingang: Der Posteingang geht über den Vorsitzenden. Postausgang: Der Postausgang geht je nach Aufgabengebiet über den Schriftführer, Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden. Ehrenordnung: Die Ehrennadel mit Goldkranz kann verliehen werden, wenn in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a. mindestens 35jährige ununterbrochene Mitgliedschaft oder b. mindestens 20jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand. Die Ehrennadel mit Silberkranz kann verliehen werden, wenn in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a. mindestens 20jährige ununterbrochene Mitgliedschaft oder b. mindestens 10jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand. Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden wegen: a. langjähriger Mitgliedschaft und/oder b. außerordentlicher Verdienste um den Verein. Brachttal, Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender 7

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