Ändert sich der Charakter der Währungsunion?

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1 Prof. Dr. Norbert Konegen VIII. Reformansätze als Reaktion auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise Ändert sich der Charakter der Währungsunion?

2 Gliederung I. Einführung und Literaturlage II. Kurzhistorie der Gemeinschaftswährung III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik - Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV Art ) IV. Versuche zur finanzpolitischen Disziplin I: Regeln, Staatliche Kredit- und Wirtschaftsprogramme V. Versuche zur finanzpolitischen Disziplin II: Entwicklung vertraglicher Strukturen VI. Die aktuelle Datenlage allgemeine Wirtschaftsindikatoren wichtiger Volkswirtschaften und der WWU VII. Die aktuelle Datenlage zur Eurokrise VIII. Reformansätze als Reaktion auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise Quelle: Konegen, WWU/IfP 2

3 VIII. Reformansätze als Antworten auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise 1. Die politische Arena Feuerlöschaktionen seit 2007 a) BIZ: Basel I III b) EU/WWU: Permanenter Krisenmechanismus ab 2013 c) Deutschland 2. Ein neuer Umgang mit Risiken Anforderungen an eine ordnungspolitische EU-Finanzmarktregulierung 3. Die Reformansätze der Finanzaufsicht 4. Finanzaufsicht in Deutschland 5. Zentrale Herausforderungen: Institutionellen Rahmen grundlegend reformieren Quelle: Konegen, WWU/IfP 3

4 1a) BIZ Basel I bis III. Basel I 1988 Motive: Schwund der Eigenkapitalquote wichtiger Banken Inhalt: Einteilung des EK in 2 Klassen Feste EK-Quote bei Risikokapital Risikogewichte Kritik: Methoden zur Minderung des Risikos werden nicht berücksichtigt Differenzierung des Kreditrisikos unzureichend. Quelle: Konegen, WWU/IfP 4

5 1a) Basel I III: Basel II ab 1/2007 in EU Quelle: Konegen, WWU/IfP 5

6 Basel II (Anwendung in EU seit 2007) Motive: Kritik an Basel I Inhalt: 3- Säulen Modell Kritik: Mittelständler benachteiligt Kreditverbriefungen bei KMU und Banken Volkswirtschaftlich strukturkonservierend Kreditrationierung Benachteiligung kleiner Banken Prozyklische konjunkturelle Wirkungen Quelle: Konegen, WWU/IfP 6

7 Basel III: Mindestanforderungen für Kapital- und Liquiditätskennziffern und ergänzende Regelungen in der Umsetzungsphase (Anwendung in EU ab 2012) Quelle: SVR 10/11: ; Konegen, WWU/IfP 7

8 1a) Basel Konsolidierte Auslandsforderungen von Banken der BIZ-Länder gegenüber ausgewählten Ländern Quelle: SVR 10/11: 84; Konegen, WWU/IfP 8

9 1b) Merkels Weg: Stimmrecht, Insolvenz, Automatismus leider nein (Stand: 10/2010 vor Brüsseler Gipfel) Quelle: Konegen, WWU/IfP 9

10 1b) Ergebnisse des Gipfels (10/2010) Einrichtung eines dauerhaften Rettungsmechanismus für finanziell angeschlagene Staaten des Euroraums; Heranziehung privater Gläubiger offen Begrenzte Änderung des Lissabon-Vertrags: Art. 122 durch vereinfachtes Verfahren: Zusätzlich Begriff der Zahlungsunpässlichkeit einfügen? Art. 125 bleibt damit formal unangetastet; er wird relativiert; EU- Rettungsschirm wird inhaltlich fortgeschrieben und wasserdicht gemacht S & W-Pakt (Sekundärrecht) soll überarbeitet werden; aber: Art. 126 vs. Art. 136 AEUV!) Stimmrechtsentzug für Sünder auf der langen Bank. Nächster Gipfel 12/2010 Quelle: Konegen, WWU/IfP 10

11 1 b Ergebnisse des Gipfels 12/10 Ab 2013 ein sog. permanenter Krisenmechanismus: Dafür Änderung des Lissabon-Vertrags: Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus schaffen, der aktiviert wird, wenn dies unerlässlich ist, um die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes zu sichern. Die Bewilligung finanzieller Hilfen wird unter strikte Bedingungen gestellt. (Ausformulierung bis 3/2011). Aufstockung des Europäischen Finanzstabilisierungsfonds (EFSF)? Aktuell nein; Ausgabe von Eurobonds (gemeinschaftliche Anleihe der Euroländer)? Nein, bleibt aber auf der Tagesordnung. Koordination (Abstimmung) der nationalen Haushaltspolitiken? Zukunftsauftrag; Quelle: Konegen, WWU/IfP 11

12 1c Deutschland (vgl. d. WS 09/10) : Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte (Soffin): für systemrelevante Finanzinstitute. Umfang 500 Mrd. Kredite+Bürgschaften 11/08: Konjunkturpaket I: Umfang 37,7 Mrd. ; 2009/10 03/09: Konjunkturpaket II: Umfang 46,3 Mrd. ; 2009/10; : Wirtschaftsfonds Deutschland (Deutschlandfonds) Umfang 115 Mrd. (Kredite + Bürgschaften) KfW-Sonderprogramm: 40 Mrd. 2009/10 Bürgschaftsprogramm: von 75 auf 100 Mrd. aufgestockt Bad Bank I: Private Geschäftsbanken: Auslagerung toxischer Wertpapiere bis zu 190 Mrd. Bad Bank II: Landesbanken: Auslagerung neben toxischen Wertpapieren auch klassische Kredite u. Staatsanleihen (geplant) Wachstumsbeschleunigungsgesetz: 8,5 Mrd. pro Jahr Schuldenbremse ab 2011 Quelle: Konegen, WWU/IfP 12

13 1c Deutschland Durchführung und Veröffentlichung von Stresstests Beschlossen 6/2010; veröffentlicht 7/2010 Annahmen: starker Konjunktureinbruch, Wertverluste bei Staatsanleihen Identifikation von Problembanken, Offenlegung der Defizite, konsequente Konsolidierung Märkte teilweise beruhigt Aber: staatliche Stützungsmaßnahmen beeinflussen positive Bewertungen Die Ergebnisse Quelle: SVR 10/11: 138ff.; Konegen, WWU/IfP 13

14 1. c Kernkapitalquoten deutscher Banken Aussagen der Stresstests Quelle: FAZ Konegen, WWU/IfP 14

15 2. Ein neuer Umgang mit Risiken Anforderungen an eine ordnungspolitische EU-Finanzmarktregulierung ein 3-Säulenmodell Säule 1: Stabilitätspakt schärfen Präventiver/korrektiver Arm bei Fehlverhalten Aufwertung der Bedeutung der Schuldenstandsquote Neue Sanktionsformen Säule 2: Regelwerk für Stabilität des privaten Finanzsystems Einheitliche Finanzaufsicht für europäischen Währungsraum Bündelung relevanter mikroökonomischer Daten Wirksame bankenaufsichtsrechtliche Instrumente Unabhängigkeit der Bankenaufsicht gegenüber nationaler Politik Säule 3: Effektives Regelwerk für Krisen Dauerhafter Europäischer Krisenmechanismus (EKM): streng konditionierte gegenseitige Unterstützung Quelle: SVR 10/11: ; Konegen, WWU/IfP 15

16 3. Reformansätze Institutionen der internationalen Finanzaufsicht (Aufgabengebiete kursiv) (SVR 10/11: ) Quelle: SVR 10/11: 158; Konegen, WWU/IfP 16

17 3. Reformansätze der europäischen Finanzaufsicht (Aufgabengebiete kursiv) Quelle: SVR 10/11: 158; Konegen, WWU/IfP 17

18 3. Reformansätze Regeln für EU Finanzaufsicht aber Nationale Aufseher sind für tägliche Aufsicht über Institute und Märkte zuständig (Subsidiaritätsprinzip) EU-Aufsicht wird aktiv bei grenzüberschreitendem Regelungsbedarf, in akuten Krisensituationen bei Konflikten zweier nationaler Behörden EU-Finanzminister entscheiden, wenn Krisenfall vorliegt Sie können per Mehrheitsbeschluss der EU-Marktaufseher rückgängig machen Grenzüberschreitende Finanzinstitute sind nicht der EU-Aufsicht unterstellt In der Krise haben die europäischen Behörden ein weitgehendes Durchgriffsrecht auf nationale Ebenen Vorsitzender des ESRB ist der EZB-Präsident Quelle: Konegen, WWU/IfP 18

19 4. Reformansätze Finanzaufsicht in Deutschland (Aufgabengebiete kursiv) Quelle: SVR 10/11: 158; Konegen, WWU/IfP 19

20 4. Reformansätze Finanzaufsicht in Deutschland. 1. Verfahren zur Sanierung und Reorganisation (Quelle: SVR 10/11: ) Säule I Grundlage: Bankenrestrukturierungsgesetz (Kred.ReorgG von 2010) Stufe1: Eigenverantwortliches Verfahren auf Initiative des Kreditinstituts: verbesserte Krisenprävention Eigenverantwortliche Sanierung im Vorfeld der Insolvenz Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger Kann-Vorschriften Quelle: Konegen, WWU/IfP 20

21 4. Reformansätze Finanzaufsicht in Deutschland. 1.Verfahren zur Sanierung und Reorganisation Säule I: Stufe 2: Reorganisationsverfahren Bei fortgeschrittener Schieflage Nur bei Systemrelevanz einer Bank Eingriffe in Rechte der Gläubiger und Anteilsinhaber möglich. Hauptakteur beider Stufen gerichtlich eingesetzter Berater mit Haftung für Fehlverhalten Weitere gerichtliche Maßnahmen möglich Kritik: Langwierige und komplizierte Verfahren Kontraproduktive Reaktionen Quelle: a.a.o.; Konegen, WWU/IfP 21

22 4. Reformansätze Finanzaufsicht in Deutschland. 1.Verfahren zur Sanierung und Reorganisation Säule II: Hoheitliches Verfahren Verfahrenseinleitung durch BaFin Verfahrensvollzug durch BaFin Einführung gestaffelter Schwellenwerte BaFin erhält weitergehende Handlungsmöglichkeiten (Übertragungsanordnung) Beurteilung einer Systemgefährdung durch BaFin und Bundesbank Kritik: Regelungen folgen modernen Eingriffs- und Insolvenzrechten für systemrelevante Banken Quelle: a.a.o.; Konegen, WWU/IfP 22

23 4. Reformansätze 2- Säulenmodell zur Restrukturierung und Abwicklung bestandsgefährdeter Kreditinstitute Quelle: SVR 10/11:164; Konegen, WWU/IfP 23

24 4. Reformansätze Finanzaufsicht in Deutschland. 2. Restrukturierungsfonds und Bankenabgabe 2.1 Restrukturierungsfonds für systemrelevante Kreditinstitute Verwaltet durch FMSA, rechts- und Fachkontrolle durch BMFA 3 Handlungsebenen (Erwerb von Anteilen, Garantien, Rekapitalisierungsbeteiligung). Kritik: Einlagensicherung ohne Vorfinanzierung? 2.2. Bankenabgabe Finanzierung von 2.1 mit Lenkungswirkung Beitragssätze auf beitragsrelevante Passiva Kritik: Lenkungswirkung von systematischen Risiken verfehlt Quelle: a.a.o.; Konegen, WWU/IfP 24

25 5. Zentrale Herausforderungen Probleme und Reformschritte Quelle: SVR 10/11: ; Konegen, WWU/IfP 25

26 5. Zentrale Herausforderungen Probleme und Reformschritte Quelle: SVR 10/11: 145; Konegen, WWU/IfP 26

27 5. Zentrale Herausforderung: Neujustierung des rechtlichen und institutionellen Rahmens Leitlinien für eine Reform der Finanzmarktordnung: Reduktion von Anreizverzerrungen Neuregelung für den Umgang mit systemischen Instituten, Märkten und Instrumenten (Identifikation und Aufsicht). Effektives Eingriffs- und Restrukturierungsregime (Haftung). Abschwächung von prozyklischem Verhalten (Wechselwirkungen). Neuausrichtung der Aufsichtskompetenzen (Eingriffsrechte dort, wo Kompetenzen und Anreize zu resolutem Eingreifen liegen) Quelle: SVR 09/10:135 Konegen, WWU/IfP 27

28 5. Zentrale Herausforderungen: Die Lehren aus der Krise für ein zukünftiges Finanzsystem der EU 1. Stabilität der öffentlichen Finanzen: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bedarf einer grundlegenden Reform. 2. Stabilität des privaten Finanzsystems: Ein einheitlicher Währungsraum bedarf einer integrierten Finanzaufsicht mit umfassenden Kompetenzen und Durchgriffsrechten. 3. Krisenmechanismus ab 2013: Mitgliedsländer werden bei gravierenden Störungen der Kapitalmärkte unterstützt; Anleger können bei fiskalischem Fehlverhalten eines Staates grundsätzlich nicht mit einer uneingeschränkten Stützung durch die Gemeinschaft rechnen; Bei Ländern, für die die Kommission im Rahen eines exzessiven Defizitverfahrens eine Sanktion vorgeschlagen hat, sollte grundsätzlich gelten, dass der private Sektor nach Maßgabe der Höhe der Schuldenstandsquote angemessen beteiligt werden muss. Quelle: SVR 10/11: 67ff.; Konegen, WWU/IfP 28

29 5. Zentrale Mögliche Umschuldungsschritte bei einer drohenden staatlichen Insolvenz Quelle: Konegen, WWU/IfP 29

30 5. Zentrale Eurozone: Finanzkrise und europäische Ordnungspolitik eine Auswahl Quelle: Konegen, WWU/IfP 30

31 5. Zentrale Dieser Sprengsatz ist nicht entschärft: Staaten (Steuerzahler) als Geiseln der Banken Quelle: FAZ ; Konegen, WWU/IfP 31

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