1.WielautetdiederzeitigedurchschnittlicheLeverageRatio (LR)derdeutschen Kreditwirtschaft nach Basel III?

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8272 Bankenregulierung Vorbemerkung der Fragesteller IminternationalenVergleichhatdiedeutscheKreditwirtschafteinenbesonders hohenschuldenstand (alsoeinenbesondershohenleverage,vgl.hierzubeispielsweiseimf,globalfinancialstabilityreport,september2011,tabelle1.1., S.5). 1.WielautetdiederzeitigedurchschnittlicheLeverageRatio (LR)derdeutschen Kreditwirtschaft nach Basel III? DiequantitativeAuswirkungsstudiedesBaselerAusschussesfürBankenaufsichtmitStichtag30.Juni2011istnochnichtabgeschlossen.Daherliegen noch keine belastbaren Ergebnisse vor. 2.WiehochwärederzusätzlicheKapitalbedarfdesdeutschenBankensektors imjahr2011gewesen,wenn unterzugrundelegenderdefinitionnach BaselIII einelrvon3prozentverbindlichvorgeschriebengewesenwäre? ZumzusätzlichenKapitalbedarfdesdeutschenBankensektorsin2011liegen derzeitnochkeineeinschätzungenvor.diequantitativeauswirkungsstudiedes BaselerAusschussesfürBankenaufsichtmitStichtag30.Juni2011istnoch nicht abgeschlossen. 3.WielautetdiederzeitigedurchschnittlicheLRderdeutschenKreditwirtschaftnachKWG (modifiziertebilanzielleeigenkapitalquote),undwie habensichdiesewerteseitdemjahr2000entwickelt (mitderbitteum Angaben auf Jahresbasis)? Diedurchschnittliche modifiziertebilanzielleeigenkapitalquote beträgtnach AngabenderDeutschenBundesbankaufderBasisdervorliegendenMeldungen zum 31. Dezember 2009 auf Einzelinstitutsebene 3,88 Prozent. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom27.Januar2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Diedurchschnittliche modifiziertebilanzielleeigenkapitalquote beträgtnach AngabenderDeutschenBundesbankaufderBasisdervorliegendenMeldungenzum31.Dezember2010aufEinzelinstitutsebene3,55Prozent.DieBundesregierungweistausdrücklichdaraufhin,dassaufgrundderReformdes BilanzrechtsimRahmendesBilanzrechtsmodernisierungsgesetzesdieAngaben für 2009 und 2010 nicht miteinander vergleichbar sind. FrühereJahresangabenfürdieGesamtheitderdeutschenBankenzur modifiziertenbilanzielleneigenkapitalquote sindnichtverfügbar,dadieerforderlicherechtsgrundlagein 24Absatz1aNummer5KWGerstmitdem GesetzzurStärkungderFinanzmarkt-undVersicherungsaufsicht in2009geschaffen worden ist. 4.WelcheErklärungenzurEntwicklungderWertegemäßvorherigerFrage liegenderbundesregierungvor,undinwiefernsiehtdiebundesregierung hiereinenzusammenhangmitdeminkrafttretenvonbaseliizum1.januar 2007? AufgrundderfehlendenDatenhistorieistkeineAussagemöglich.AufdieAntwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5.WiebewertetdieBundesregierung,dassdeutscheBankeniminternationalenVergleicheinenhohenVerschuldungsgradaufweisen (vgl.imf,global Financial Stability Report, September 2011, Tabelle 1.1, S. 5)? WelchebesonderenRisikenergebensichhierausnachEinschätzungder Bundesregierung für die Finanzstabilität Deutschlands? ZurMessungdesVerschuldungsgradsexistierenbislanginternationalverschiedeneKonzepte.MitderimsogenanntenBasel-III-Paketvorgeschlagenen LeverageRatiowirdkünftigeininternationalharmonisiertesInstrumentangestrebt.BeiminternationalenVergleichvonVerschuldungsgradensindnationale Besonderheitenzuberücksichtigen.SobehaltendeutscheHypothekenbanken beispielsweiseihrehypothekarkrediteundihrepfandbriefeaufderbilanz.im GegensatzdazuwerdeninanderenLändern (z.b.usa)forderungenhäufig verbrieft.dieechteverbriefungführtzueinerbilanzverkürzung.damitgehen dieseproduktenichtindiemessungdesverschuldungsgradsein.auchwirken sichnationaleabweichungenbeidenrechnungslegungsstandardsunterschiedlich auf die Höhe der gemessenen Verschuldung aus. AufgrunddergenanntenPunkteistderinternationaleVergleichimQuerschnitt schwierig.fürdeutschlandhatdiedeutschebundesbankinihremfinanzstabilitätsbericht2011festgestellt,dassvielebankendas günstigegesamtwirtschaftlicheumfeldnutzen [konnten],umdieertragslagezuverbessern,ihrekapitalbasiszustärkenunddamitdenverschuldungsgradzusenken (vergleiche Finanzstabilitätsbericht2011,S.45).Zudemhatfür13große,international tätigedeutschebankenseit2008immitteldieverschuldungabgenommenund auchdermaximaleverschuldungsgradistgefallen (vergleicheschaubild,s.49, Finanzstabilitätsbericht2011).DieseEntwicklungensindvordemHintergrund der Finanzstabilität Deutschlands positiv zu bewerten.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagdesSachverständigenrats,eineverbindlicheLRnachBaselIIIvorzuschreiben,diebis2019eine Höhevon5Prozenterreicht,undwiebegründetdieBundesregierungihre Bewertung (vgl.sachverständigenratzurbegutachtungdergesamtwirtschaftlichen Situation, Jahresgutachten 2011/2012, S. 170)? 7.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagdesWissenschaftlichen BeiratsbeimBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie,eine LeverageRatioinHöhevondeutlichüber10Prozenteinzuführen,undwie begründetdiebundesregierungihrebewertung (vgl.gutachten03/10, ReformvonBankenregulierungundBankenaufsichtnachderFinanzkrise, S.47)? 8.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagderOrganisationfür wirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung (OECD)füreineverbindlicheLeverageRatio,undwiebegründetdieBundesregierungihre Bewertung (vgl.beispielsweiseoecd2011,bankcompetitionand Financial Stability, S.53ff.)? Die Fragen 6 bis 8 werden zusammengefasst beantwortet. DieFinanzmarktkrisehatgezeigt,dassimBankensektorimVergleichzuden vorhandeneneigenmittelnzuvieleverbindlichkeiteneingegangenwurden. EinigeBankenhattensichmassivverschuldet,uminrisikoreicheWertpapiere investierenzukönnen.damitsolltevordemhintergrunddervergleichsweise niedrigenkostenderfremdfinanzierungderertragzusätzlichgesteigertwerden.diesehebelwirkungsollmitblickaufdiedamiteinhergehendenrisiken künftigbeschränktwerden.umdieverschuldungderbankenbesserbeobachtenundkontrollierenzukönnen,solldahereineverschuldungsquote (Leverage Ratio) zunächst als Beobachtungskennziffer eingeführt werden. AufinternationalerEbenehatderBaselerAusschusszunächstimRahmenvon BaselIIIeineObergrenzefürdieLeverageRatiovon3ProzentodermitanderenWorteneineRelationvonGeschäftsvolumenzuKernkapitalinHöhedes 33-Fachenvorgeschlagen.DieserVorschlagsollimRahmeneinermehrjährigenErprobungsphasebis1.Januar2017hinsichtlichseinerAuswirkungen überprüft werden. DieEuropäischeKommissionhatimJuli2011LegislativvorschlägezurUmsetzungvonBaselIIIinderEUvorgelegt.DieseVorschlägesehenmitBlick aufdeninternationalnochnichtabgeschlossenendiskussionsprozessebenfalls umfangreicheanalysenwährendderbeobachtungsphasevor.inwelcherhöhe eineverschuldungsobergrenzetatsächlichstabilisierendwirkt,ohneunangemesseneauswirkungenaufdiefinanzierungderrealwirtschaftoderderkommunenzuhaben,wirdimrahmenderanalysenwährendderbeobachtungsphase zu ermitteln sein. 9.WelcheProblemesindnachAnsichtderBundesregierunginderSchweiz beidereinführungeinerlrvon4bzw.5prozentzubeobachtengewesen? KonkreteErkenntnissezurEinführungeinerLeverageRatioinderSchweizliegen der Bundesregierung nicht vor.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WievieleSparkasseninDeutschlandhaben,wennmandieLR-BerechnungnachBaselIIIzugrundelegt,eineLRvonunter3Prozentbzw.unter 5 Prozent? 11.WievieleSparkasseninDeutschlandhaben,wennmandieLR-BerechnungnachKWG (modifiziertebilanzielleeigenkapitalquote)zugrundelegt, eine LR von unter 3 Prozent bzw. unter 5 Prozent? 12.WievieleGenossenschaftsbankenhaben,wennmandieLR-Berechnung nachbaseliiizugrundelegt,einelrunter3prozentbzw.unter5prozent? 13.WievieleGenossenschaftsbankenhaben,wennmandieLR-Berechnung nach KWG zugrundelegt, eine LR unter 3 Prozent bzw. unter 5 Prozent? Die Fragen 10 bis 13 werden zusammengefasst beantwortet. DiequantitativeAuswirkungsstudiedesBaselerAusschussesfürBankenaufsichtmitStichtag30.Juni2011istnochnichtabgeschlossen.Angabenfürdie modifiziertebilanzielleeigenkapitalquote aufbasisdervorliegendenmeldungen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Anzahl der Institute mit einer Leverage Ratio (LR) unterhalb bestimmter Schwellenwerte KWG-Definitionper31.Dezember2010 Institutsgruppe LR < 3 Prozent LR < 5 Prozent Sparkassen 6194 Genossenschaftsbanken 7287 Quelle: Deutsche Bundesbank 14.WelcheBerechnungsweisederLR (nachkwgoderbaseliii)hältdie Bundesregierung aus welchen Gründen für geeigneter? Die modifiziertebilanzielleeigenkapitalquote nach 24Absatz1aNummer5 KWGunddieLeverageRationachBaselIIIunterscheidensichsowohlinBezug aufdiedefinitiondesmaßgeblicheneigenkapitals (Zähler)alsauchimHinblick aufdiebestimmungdesgesamtengagements (Nenner).Siesinddamitnichtmiteinandervergleichbar.Die modifiziertebilanzielleeigenkapitalquote wurde alsaufsichtlichebeobachtungskennzifferimrahmendesgesetzeszurstärkung derfinanzmarkt-undderversicherungsaufsicht2009geschaffen.zielwares,der deutschenaufsichtschnelleinbeobachtungsinstrumentandiehandzugeben, ummöglichekrisenhafteentwicklungenfrühzeitigerkennenzukönnen.dabei wurdeaufdiedamalsgenutztenkonzepteabgestellt.dieleverageratiohinge- genistteileinerinternationalenrahmenvereinbarung,dessogenanntenbasel- III-PaketsvomDezember2010.SiestelltdaheraufdieEigenkapitaldefinitionen nachbaseliiiab.dieleveragerationachbaseliiiistzunächstalsbeobachtungskennzifferkonzipiertundsoll2017überprüftwerden.mitderzustimmung derg20aufdemgipfelinseoulin2010zudenbaselerempfehlungenhatsich die Bundesregierung zur Umsetzung der Baseler Vereinbarungen bekannt. 15.HatdieBundesregierung,dieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)oderdieBundesbankoderinderenAuftragDritteUntersuchungenzurWirkungeinerverbindlichenLeverageRatioaufdieKreditvergabederInstituteoderandererealwirtschaftlicheFolgendurchgeführt? Wenn ja, was genau wurde untersucht und mit welchem Ergebnis? DievomBaselerAusschussfürBankenaufsichtvorgeschlageneVerschuldungsobergrenzeunterliegtzunächsteinerBeobachtungsphasebis1.Januar2017.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8524 Zielistes,aufBasisvonDatenerhebungeneinzuschätzen,obdie vorgeschlageneausgestaltungundkalibrierungeinerhöchstverschuldungsquotevonmindestens3prozentdeskernkapitalsübereinengesamtenkreditzyklussowiefür unterschiedlichegeschäftsmodelleangemessenist.alsteildiesereinschätzung wirdbeurteiltwerden,obeinebreitergefassteengagementdefinitionsowieeine AnpassungderAufrechnungbeiderKalibrierungdieZielederHöchstverschuldungsquotebessererreichenwürde.DanebenwirdderAusschussRechnungslegungsstandardsund-praktikengenaubeobachten,umetwaigeUnterschiede zwischennationalenrechnungslegungsvorschriftenzubehandeln,diesich wesentlichaufdiedefinitionundberechnungderhöchstverschuldungsquote auswirken (vergleichebaseliii:einglobalerregulierungsrahmenfürwiderstandsfähigere Banken und Bankensysteme, Dezember 2010, BIZ, S. 71). AuchderVorschlagderEuropäischenKommissionzurUmsetzungvonBaselIII siehtumfangreicheanalysenvor,bevorüberdieendgültigeausgestaltungentschiedenwerdenkann.sosollu.a.untersuchtwerden,obderansatzeine solidebehandlungdesverschuldungsrisikosvonbankengewährleistet,obanpassungenderberechnungsmethodeerforderlichsind,wasdieangemessene HöheeinerVerschuldungsobergrenzeist,obeineDifferenzierungnachGeschäftsmodellenzuempfehlenwäre,welcheAuswirkungensichaufdieKreditvergabevonBankenergebenundwelcheAuswirkungenunterschiedliche Rechnungslegungsstandards auf die Quote haben. 16.WelcheVerhandlungspositionhabendieVertreterDeutschlandsbeiden Basel-III-VerhandlungensowiebeiderUmsetzungentsprechenderErgebnisse durch europäisches Recht eingenommen? DieBundesregierungvertrittdieAnsicht,dasseszunächstweitererDatenerhebungenundAnalysenbedarf,umdieAuswirkungeneinerLeverageRatioaufdie Kreditvergabe,dieHandelsfinanzierungoderdieGeschäftsmodellederBanken sowiedaszusammenspielmitanderenregulatorischenvorgabenabzuschätzen. ErstaufBasisdieserErgebnissesollüberdieendgültigeAusgestaltungder Kennzifferentschiedenwerden.AufeuropäischerEbenewirdderVorschlagunterstützt,dieendgültigeAusgestaltungimordentlichenGesetzgebungsverfahren unter Einbindung von Rat und Europäischem Parlament zu verabschieden. 17.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinschätzungderBundesländer, dassdurchdieeinführungeinerlr dasrisikoärmerekommunalkreditgeschäftnichtsachgrundlosbeeinträchtigtwerden kannsowiedieforderungderbundesländer,dassdiesnichtsachgrundlosgeschehendürfeund diesbeiderkalibrierungderlrzuberücksichtigensei (Drucksache424/ 11, Nummer26)? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18.WelcheBedeutunghatdieLRvon3Prozent,wennsielediglichalsBeobachtungsgröße ( Säule2 ),nichtaberalsverbindlichenormvereinbart wird,undwelcheeingriffs-undreaktionsmöglichkeitenstehenderaufsicht dann zur Verfügung? Kannsiedann,undwennja,unterwelchenUmständenundBedingungen undmittelswelcherrechtsgrundlageaufeineeinhaltungder3prozent hinwirken?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.WieerklärtsichdieBundesregierungdiestarkenUnterschiedeinderAbweichungvongewichteterundungewichteterEigenkapitalquotedeutscher Banken (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 46/2011, S. 14, Tabelle 2)? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. EineAufnahmederLeverageRationachBaselIIIinSäule2hatzurFolge, dassdieaufsichtinstitutsabhängigfeststellenmuss,welchebedeutungdie ÜberschreitungderLeverageRatiofürdaseinzelneInstituthat.ImRahmendes dannggf.erforderlicheneinschreitensistvonderaufsichtunterberücksichtigungallerumständezuentscheiden,welchemaßnahmengeeignetsind,die voneinernichteinhaltungderleverageratiofürdasinstitutausgehendengefahrenzubeseitigen.obdiederzeitigenanordnungsbefugnisseundeingriffsrechtederbundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsichtnachkreditwesengesetzausreichenodererweitertwerdenmüssen,mussauchimzusammenhang mitderdiskussiondarüber,welchezusätzlicheneingriffsbefugnisseimrahmendereuropäischenverhandlungengeschaffenwerden,dannbetrachtetwerden.imübrigenkannerstnachabschlussdererprobungsphaseimjahr2017 beurteiltwerden,obinsbesonderemitblickaufunterschiedlichegeschäftsmodelleundunterschiedeindenrechnungslegungsstandardseinefüralle Institute gleiche Leverage Ratio von 3 Prozent geeignet ist. Ohnezubewerten,obdieimDIWWochenberichtangegebenenZahlenzutreffen,gehtdieBundesregierungdavonaus,dassdieUnterschiedeinderAbweichungderQuotenimWesentlichenausunterschiedlichenGeschäftsmodellen der Banken resultieren. 20.TeiltdieBundesregierungdieAnalysederOECD (2011:GlobalSIFIS, DerivativesandFinancialStability,S.5),dassderUnterschiedzwischen gewichteterundungewichterereigenkapitalausstattungauchaufregulatorische Arbitrage mittels Derivaten zurückgeführt werden kann? InwiefernhatdieBundesregierungüberdieAnalysederOECDhinaus, ErkenntnissezudenMöglichkeitenderregulatorischenArbitragebeirisikogewichteten Eigenkapitalregeln? DieEuropäischeUnionhatdurchzweiMaßnahmenaufdieFinanzmarktkrise reagiertunddiemöglichkeitenvonregulierungsarbitrageerschwert.zumeinen mitdercrdii (CapitalRequirementsDirective),dieu.a.dieAnforderungenan dashybridkapital,dieverbriefungen,diegroßkrediteunddiekreditnehmereinheitenverschärfthat.zumanderenwurdendiehandelsbuchregelnimrahmenderumsetzungdessogenanntenbasel-2.5-paketsdurchdiecrdiiideutlichverschärft,sodasszurabdeckungdarausentstehenderrisikenerheblich mehr Eigenmittel von den Instituten bereitgehalten werden müssen. 21.InwiefernsiehtdieBundesregierungeinProbleminderrisikobasierten Eigenkapitalunterlegung,beiwelcherEigenkapitalnachMaßgabedes Value-at-RiskmiteinembestimmtenKonfidenzniveauvorgehaltenwird, vordemhintergrund,dassderunerwarteteverlustoberhalbdeskonfidenzniveausdiehöchstenrisikenbirgtundderaufseherdamiteinen Anreizsetzt,dasPortfolioaufdasgewählteKonfidenzniveauhinzuoptimieren,sodassRisikenautomatischindieBereicheaußerhalbdesKonfidenzniveaus verlagert werden? WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,diediesemProblementgegen wirken? DierisikobasierteEigenkapitalunterlegungverfolgtdasZiel,einenKapitalpufferfürunerwarteteVerlustezuverlangen.HierfürwerdenmodellbasiertZu-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8524 kunftserwartungenaufgrundhistorischerdatenermittelt.daskonfidenzniveau bestimmtdabei,wievielederalsdenkbarmöglichenereignisseherangezogen werden.einkonfidenzniveauvon99,9prozentgibtbeieinemvalue-at-risk- ModellalsodenVerlustbetragan,deraufgrundderhistorischenErfahrungennur in einer von Beobachtungsperioden überschritten zu werden droht. EinePortfolioveränderung/-optimierungistnichtfolgenlos.JedePortfolioveränderung/-optimierungführtauchdazu,dasseinedemneuenPortfolioentsprechendeDatenhistorieheranzuziehenist.ZudemmüssendieBankenauchhistorischeDatenausStressperiodenbeiihrenValue-at-Risk-BerechnungenderaufsichtlichenEigenkapitalanforderungimBereichdesMarktrisikosseitdem 31.Dezember2011zwingendberücksichtigen (entsprechendderumsetzung derneuenvorgabendereu-bankenrichtlinieundeu-kapitaladäquanzrichtlinie Nr.3,CRDIII).DiesführtzueinergrößerenSicherheitbeiderAbschätzung vonrisiken.darüberhinaussindbankenbereitsseitdereinführungvon BaselIIimBereichdesKreditrisikosverpflichtet,mitangemessenenSicherheitsspannenzuarbeitenundSchätzungenfürVerlustquotenbeiAusfallzuverwenden, die auch für einen wirtschaftlichen Abschwung angemessen sind. DieDeutscheBundesbankunddieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsichtüberwachenimRahmendesbankaufsichtlichenÜberprüfungsverfahrensderSäule2dieAngemessenheitderbankinternenKapitalallokationund derkapitalausstattunganhandderkonkretenrisikosituationeinesinstitutsund berücksichtigen dabei auch Stresstests. 22.InwiefernsiehtdieBundesregierungeinProbleminderrisikobasierten Eigenkapitalunterlegung,beiwelcherEigenkapitalnachMaßgabedes Value-at-RiskmiteinembestimmtenKonfidenzniveauvorgehaltenwird, vordemhintergrund,dassdiedenmodellenzugrundeliegendenverteilungsannahmen (z.b.normalverteilungdererträge)vonderrealitätabweichen,sodasseinanreizentsteht,dasportfolioaufdasmodellund seineannahmenhinzuoptimieren,nichtaberaufdiefaktischenzukünftigen Risiken? WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,diediesemProblementgegenwirken? DenGefahreneinerModellfehlspezifikationwirkenfolgendebestehendeaufsichtliche Anforderungen entgegen: AnforderungenandieheranzuziehendenDatenhistorieninBezugauf Länge,VergleichbarkeitmitdertatsächlichenPortfoliozusammensetzung und der Berücksichtigung wirtschaftlicher Abschwungperioden; Berücksichtigung angemessener Sicherheitsspannen; Forderung,dieModellekonsequentzuvalidieren,d.h.dieModellschätzungen mit den tatsächlich eingetretenen Wertänderungen abzugleichen. DarüberhinausgehendwirdmitUmsetzungvonBaselIII/CRDIVdergeforderteBetragunmittelbarverlusttragenderEigenkapitalelemente (harteskernkapital)angehoben.dieswirddieinstitutewiderstandsfähigerauchgegen Modellrisiken machen. 23.WelcheKenntnisseliegenderBundesregierungdarübervor,obauchdeutscheBankenmittelsderivativenPositionengegenüberdemUS-VersichererAIGihreKapitalanforderungenreduzierten,undwennja,wiebewertet diebundesregierungdiesenvorgang (vgl.gao,2011:updateofgovernmentassistanceprovidedtoaig,darin: Theregulatorycapitalbook representedderivativeswrittenforeuropeanbanksthatallowedthemto reducetheamountofcapitaltheyneededtosetasidetocoverpotential lossesoncertainassetportfoliosofresidentialmortgagesandcorporate loans by buying protection against losses on underlying assets )?

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InwiefernliegenderBundesregierungErkenntnissedarübervor,dass deutschebankennochheutemittelsderartigerderivativegeschäfteihre Eigenkapitalanforderungenmindern,undwennja,inwelchemgesamten AusmaßkönnendeutscheBankenihrKapitalaufdieseWeisereduzieren? VieleDerivategeschäftedienenzurAbsicherungvonRisikopositionenunddamitgenerellzurMinderungdesRisikosimHandelsgeschäft.SiesindsomitTeil desweltweitaufsichtlichanerkanntenrisikomanagementsundfindenaucheingangindiebaseler (BaselII/2.5)undeuropäischeRegulierung (CRDIIundIII). DiedeutscheAufsichtprüftdasRisikomanagementsystemvonBankenregelmäßig,insbesonderemitBlickdarauf,obdieBankeninderLagesind,diese Positionenrisikoadäquatzusteuern.SpezifischeErkenntnissedarüber,obundin welchemumfangdeutschebankenderivatepositionengegenüberdemus-versichereraigeinsetzen,umihrekapitalanforderungenzureduzieren,liegen jedoch nicht vor. 24.TeiltdieBundesregierungdieAnalysederOECD (2011:GlobalSIFIS, DerivativesandFinancialStability,S.5),dassBankenmittelsderivater Geschäfte ihre Steuerlast senken? InwiefernhatdieBundesregierungüberdieAnalysederOECDhinaus ErkenntnissezudenMöglichkeitenderSteuerlastminderungmittelsDerivate? Nutzen auch deutsche Banken diese Möglichkeiten? Wennja,wie,undverfügtdieBundesregierungüberSchätzungen,in welchemumfangdeutschebankenaufdieseweiseihresteuerlastsenkenkönnen? Derivate,diealsFinanzproduktehäufigzurAbsicherungvonRisikeneingesetzt werden,unterliegendenallgemeinenbilanzsteuerrechtlichengrundsätzen.dadurchwerdendievonderoecdinihreranalysezumthema GlobalSIFIs, DerivativesandFinancialStability dargestelltenkursunterschiedeeinzelner Finanzprodukte steuerrechtlich nicht begünstigt. 25.WiebewertetdieBundesregierungvordemHintergrunddererneuten KapitalerfordernissederCommerzbankimRückblick,dieerstvorwenigenMonatenerfolgteRückzahlungeinesgroßenTeilsderStillenEinlage des Bundes in Höhe von rd. 14 Mrd. Euro? WäreesausheutigerSichtbessergewesen,wenndieCommerzbank diese14mrd.euroanstilleneinlagendesbundesnichtodernurteilweise zurückgeführt hätte? DievorzeitigeRückzahlungvon11,52Mrd.EuroderStillenEinlagendes FinanzmarktstabilisierungsfondsbeiderCommerzbankimMaiundJuni2011 sowiedieeinmalzahlungvon1,03mrd.eurofürdiezustimmungdesfinanzmarktstabilisierungsfondswarundistausdersichtdessteuerzahlerseine erfolgreichetransaktion.inbezugaufdenzurückgezahltenbetragistdiestabilisierungsmaßnahme mit einem positiven Ergebnis beendet worden. DieimApril2011angekündigtenKapitalmaßnahmenderCommerzbankdientenausdrücklichderKapitalbeschaffungzurRückführungderStillenEinlagen. SiesinddaherunabhängigvonMaßnahmenzurDeckungeinesvonderEBA unter bestimmten Annahmen ermittelten Kapitalbedarfs.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ InwiefernistdieHypoRealEstate (HRE)bzw.dieFMS-WertmanagementCDS-SicherungsgeberfürAnleihenoderKreditederLänderGriechenland,Italien,Irland,PortugaloderSpanien,undwennja,wiehatsich infolgehöhererrenditenfürderartigeanleihenbzw.kreditedermarktwertdercds-papiereausperspektivederhrebzw.derfms-wertmanagement entwickelt? BeidenangefragtenInformationenhandeltessichletztlichumeineDarstellungvonEinzelgeschäften.SieunterliegenderVerschwiegenheitspflichtnach 8aAbsatz5Satz2FMStFGi.V.m. 9KWG,weilsieTatsachenenthalten, diezudenentsprechendartikel12absatz1und14absatz1gggrundrechtlichvorveröffentlichunggeschütztenbetriebs-undgeschäftsgeheimnissender HypoRealEstate (HRE)bzw.derFMSWertmanagementzählen.EinöffentlichesBekanntwerdendererfragtenInformationenhättegrundsätzlichdas Potenzial,zuVerwerfungeninSteuerungund/oderAbwicklungderPositionen amfinanzmarktzuführen.verwerfungeninsteuerungbzw.abwicklungdieserpositionenkönnensichdahingehendauswirken,dassbeieinerveröffentlichungderinformationendieverhandlungspositionbeiderabwicklunggeschwächt werden kann. VordiesemHintergrundkanndieBundesregierungnachsorgfältigerAbwägungmitdenInformationsrechtenderAbgeordnetendesDeutschenBundestagsinderSachekeineweitereAuskunftinderfürKleineAnfragennach 104 i.v.m. 75Absatz3, 76Absatz1derGeschäftsordnungdesDeutschen Bundestagesvorgesehenen,zurVeröffentlichungineinerBundestagsdrucksachebestimmtenWeisegeben.DieerbetenenInformationenwerdendahermit VS-Einstufung in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt. * 27.WieerklärtdieBundesregierung,dassdieKostenfürdieRettungund StützungdeutscherBankenzudenteuerstenweltweitgehören (vgl.beispielsweisesüddeutschezeitungvom21.oktober2011 KostenderFinanzkrise:DeutschezahlenammeistenfürdieBankenrettungen ;oder IMF Fiscal Monitor, September 2011, Box 7, S. 25)? SiehtdieBundesregierungeinenTeilderErklärunghierfürinderArtund im Ansatz, wie in Deutschland Banken gerettet bzw. gestützt wurden? Wenn nein, warum nicht? Wennja,welcheKonsequenzenundLehrenziehtdieBundesregierung fürdiereaktivierungdessoffin (SoFFin =SonderfondsFinanzmarktstabilisierung)mittelsdemEntwurfdesZweitenFinanzmarktstabilisierungsgesetz? Die SüddeutscheZeitung hateinvolumenvon38,9mrd.euroalszusammengefasstekostenderbankenrettung2007bis2010angesetztundbezieht sichbeiihrenangabenaufeurostat.beidemwerthandeltessichumkumuliertedefiziteffektefürdenzeitraum2007bis2010,dieaufangabender Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) beruhen. Siesindallerdingsnichtmit KostenderFinanzmarktkrisefürdenSteuerzahler gleichzusetzen.nebendentatsächlichen,kassenwirksameneinnahmen undausgaben (wiezinsen,garantiegebühren)fließenindievolkswirtschaftlichegesamtrechnung (VGR)aufgrundderMarktwertbetrachtung andersals inderfinanzstatistik auchunterstellteausgabenindendefiziteffektein.so wurdenbeispielsweiseindervgrdiedifferenzenzwischenübertragungsundmarktwertbeidenabwicklungsanstaltenalsvermögenstransfers,d.h.als *DasBundesministeriumderFinanzenhatdieAntwortals VS vertraulich eingestuft.dieantwort istindergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegtundkanndortnachmaßgabeder Geheimschutzordnung eingesehen werden.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Ausgaben,dargestellt,obwohldieÜbertragungvonVermögenswertenaufdie Abwicklungsanstalten mit keinen Zahlungen verbunden war. AuchdievergleichendeDarstellungderKostenderBankenrettungimFiscal MonitorgibtnichtdietatsächlichenKostenderMaßnahmenzurStabilisierung derfinanzmärktewieder,dadieangabenfürdeutschlandnichtnurtatsächlich entstandenekostenbeinhalten.alskostenderbankenrettungsindindenzahlendesinternationalenwährungsfondsdierekapitalisierungendessonderfondsfinanzmarktstabilisierung (SoFFin)sowiederSchuldenstandseffektder aufdiefmswertmanagementunddieersteabwicklungsanstalt (EAA)der WestLBübertragenenVoluminaenthalten.DadieAbwicklungsanstaltenstatistischdemSektor Staat zugeordnetwerden,erhöhensiezwardenschuldenstand.allerdingshandeltessichhiernurumeineverlagerung,nichtjedochum einen Kauf von Papieren. TatsächlichhaushaltswirksamaufderEbenedesBundessinddahernurdie durchdensoffindurchgeführtenrekapitalisierungen.diesebeliefensichbis 2010auf1,2ProzentdesdeutschenBIP.NurdieseKostensindkorrektals BruttokostenderBankenrettungdesBundes zubezeichnen.unterberücksichtigungdervorstehendendarstellungistdieaussagenichtaufrechtzuerhalten, dass die Bankenrettung in Deutschland weltweit zu den teuersten zählt. 28.InwiefernhatdieBundesregierungimZugederReaktivierungdes SoFFinmittelsdemEntwurfdesZweitenFinanzmarktstabilisierungsgesetzesmitdenBundesländernVerhandlungenübereineneueLastenverteilungvonKosteninfolgevonStützungsleistungennachdiesemGesetz aufgenommen (vgl. 13Absatz2desGesetzeszurErrichtungeines Finanzmarktstabilisierungsfonds FMStFG)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? DerGesetzentwurfderBundesregierungsiehtkeineÄnderungderRegelungen in 13Absatz2und3desFinanzmarktstabilisierungsfondsgesetzesüberdie AufteilungdesSchlussergebnissesdesFinanzmarktstabilisierungsfondsvor. Insofern bedarf es keiner Absprachen zur Lastenverteilung. 29.WiebewertetdieBundesregierung,dassvordemHintergrundanhaltenderSchwierigkeitenaufdemMarktfürunbesicherteRefinanzierungen mehrundmehrpfandbriefbankenbzw.impfandbriefgeschäfttätigebankendazuübergehen (wollen),sichverstärktübereinlagenzurefinanzieren,insbesonderevordemhintergrund,dassaufdieseweisedieüberdeckungvonpfandbriefenfinanziertundinfolgevoneinlagensicherungendieimplizitestaatshaftungaufdiesebesondersriskantekapitalparte übertragenunddamitdieüberdeckungdespfandbriefs,diederzeitbspw. fürdeutschehypothekenpfandbriefeimdurchschnitt30prozentdes Pfandbriefumlaufsbeträgt,vonSteuerzahlerinnenundSteuerzahlernsubventioniertwird (zudatenderüberdeckungvgl. _internet.nsf/tindex/de _pub_pfandbg.htm)? WiebewertetdieBundesregierungvordiesemHintergrundentsprechendeMahnungenundWarnungenderUS-FDICzurÜberdeckung ( overcollateralization )vonpfandbriefen (vgl.bspw. speeches/archives/2010/spsep1510_2.html)? PfandbriefbankenstehteswiejedemanderenKreditinstitutmitderentsprechendenErlaubnisfrei,dasEinlagengeschäftzubetreiben.DiekapitalmarktorientiertenreinenPfandbriefbankendeckenihrenüberdieRefinanzierung durchpfandbriefehinausgehendensonstigenrefinanzierungsbedarfz.b.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/8524 durchdieausgabevonschuldscheindarlehenundinhaberschuldverschreibungensowieteilweiseauchdurchdiehereinnahmevoneinlageninsbesondere von institutionellen Anlegern. HoheÜberdeckungenvonPfandbriefensinddasErgebnisderÜberdeckungsanforderungenvonRatingagenturen,diesehrkonservativeStressszenarien unterstellen.imtheoretischenfallderinsolvenzeinerpfandbriefbankhatderen Insolvenzverwalteraufgrundvon 30Absatz4desPfandbriefgesetzesdas Recht,jederzeitzuverlangen,dasseingetrageneWerte,dieoffensichtlichzur DeckungderPfandbriefenichtnotwendigseinwerden,vomSachverwalterder InsolvenzmassezugeführtwerdenunddamitderBefriedigungderübrigen Gläubigerdienen.VerbleibendeWertenachBefriedigungderPfandbriefgläubigersindandieInsolvenzmasseherauszugeben.DamitdientdieÜberdeckung der Pfandbriefe auch der Befriedigung anderer Gläubiger. DieerwähnteRedeeinesVertretersderUS-FDICbeziehtsichaufeinGesetzesvorhabenzuCoveredBondsindenUSA,nichtaufdieÜberdeckungvonPfandbriefen.ImZusammenhangmitdiesemGesetzesvorhabenwerdenDefinitionen fürdiemöglichendeckungswertediskutiert,diewesentlichoffenersindalsdie gesetzlichenvorgabenindeutschlandimrahmendespfandbriefgesetzes.dies kanndazuführen,dassderkreisderindeckunggenommenenwerteweitgrößeralsindeutschlandseinkannunddamitweiteteilederbilanzeinerbank übercoveredbondsrefinanziertwerdenkönnen.indeutschlandistdieswegen derstriktengesetzlichenbeschränkungderdeckungswertebeipfandbriefen nicht möglich.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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