Handelsgesetzbuch: HGB

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1 Beck`sche Kurz-Kommentare 9 Handelsgesetzbuch: HGB mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht) von Dr. Adolf Baumbach, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Prof. Dr. Hanno Merkt, Prof. Dr. Markus Roth 35., neubearbeitete Auflage Handelsgesetzbuch: HGB Baumbach / Hopt / Merkt / et al. ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung: Handelsgesetzbuch Verlag C. H. Beck München 2012 Verlag C. H. Beck in Internet: ISBN Inhaltsverzeichnis: Handelsgesetzbuch: HGB Baumbach / Hopt / Merkt / et al.

2 Baumbach/Hopt Handelsgesetzbuch beck-shop.de

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4 Band 9 Handelsgesetzbuch mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht) Bearbeitet von Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus J. Hopt em. Professor an der Universität Hamburg, em. Direktor am Max-Planck-Insitut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg vormals Richter am Oberlandesgericht Stuttgart Dr. Hanno Merkt, LL.M. o. Professor an der Universität Freiburg Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe Dr. Markus Roth o. Professor an der Universität Marburg Begründet von Dr. Adolf Baumbach weiland Senatspräsident beim Kammergericht 35., neubearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2012

5 Zitiervorschlag (Beispiele) Baumbach/Hopt/Bearbeiter, HGB, 35. Aufl Rn 1 Anh 117 a Rn 59 ff Einl 8 ff vor 238 (7) Bankgeschäfte Rn A/6 ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Satz, Druck und Bindung: Druckerei C. H. Beck Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

6 Inhaltsverzeichnis Vorwort... Verzeichnis der abgedruckten Bestimmungen... Benutzungshinweise... Abkürzungsverzeichnis (einschließlich einzelner juristischer Werke)... V XV XVII XIX 1. Teil. Handelsgesetzbuch Erstes Buch. Handelsstand Einleitung vor Erster Abschnitt. Kaufleute Zweiter Abschnitt. Handelsregister; Unternehmensregister Dritter Abschnitt. Handelsfirma a 127 Vierter Abschnitt. Handelsbücher [aufgehoben] Einleitung vor 48: Anscheins- und Duldungsvollmacht, Handeln für Firma, Eigenhaftung des Vertreters Fünfter Abschnitt. Prokura und Handlungsvollmacht Sechster Abschnitt. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge Siebenter Abschnitt. Handelsvertreter c 343 Achter Abschnitt. Handelsmakler Neunter Abschnitt. Bußgeldvorschriften a 519 Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft Einleitung vor Erster Abschnitt. Offene Handelsgesellschaft Titel. Errichtung der Gesellschaft Titel. Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander Titel. Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten b Titel. Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern Titel. Liquidation der Gesellschaft Titel. Verjährung. Zeitliche Begrenzung der Haftung 159, Anhang nach 160: Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV); Partnerschaftsgesellschaft (PartG) A. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) B. Partnerschaftsgesellschaft (PartG mit PartGG) Zweiter Abschnitt. Kommanditgesellschaft a 783 Anhang nach 177 a: GmbH & Co; Publikumsgesellschaft (mit Prospekthaftung) A. GmbH & Co B. Publikumsgesellschaft (mit Prospekthaftung) Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft Drittes Buch. Handelsbücher (mit IFRS) a 880 Einleitung Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute Erster Unterabschnitt. Buchführung. Inventar a 903 Zweiter Unterabschnitt. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluss Titel. Allgemeine Vorschriften XI

7 Inhalt 2. Titel. Ansatzvorschriften Titel. Bewertungsvorschriften a 950 Dritter Unterabschnitt. Aufbewahrung und Vorlage Vierter Unterabschnitt. Landesrecht Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften Erster Unterabschnitt. Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht Titel. Allgemeine Vorschriften , Titel. Bilanz a Titel. Gewinn- und Verlustrechnung Titel. [aufgehoben] Titel. Anhang Titel. Lagebericht , 289 a 1049 Zweiter Unterabschnitt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht Titel. Anwendungsbereich Titel. Konsolidierungskreis Titel. Inhalt und Form des Konzernabschlusses Titel. Vollkonsolidierung Titel. Bewertungsvorschriften Titel. Anteilmäßige Konsolidierung Titel. Assoziierte Unternehmen , Titel. Konzernanhang , Titel. Konzernlagebericht Titel. Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards a 1099 Dritter Unterabschnitt. Prüfung a 1102 Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers Fünfter Unterabschnitt. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften Sechster Unterabschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften. Ordnungsgelder b 1178 Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige p 1186 Erster Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute o Titel. Anwendungsbereich Titel. Jahresabschluss, Lagebericht, Zwischenabschluss a 340 d Titel. Bewertungsvorschriften e 340 g Titel. Währungsumrechnung h Titel. Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Konzernzwischenabschluss i, 340j Titel. Prüfung k Titel. Offenlegung l Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder m 340 o 1204 XII

8 Inhalt Zweiter Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds p Titel. Anwendungsbereich Titel. Jahresabschluss, Lagebericht a Titel. Bewertungsvorschriften b 341 d Titel. Versicherungstechnische Rückstellungen e 341 h Titel. Konzernabschluss, Konzernlagebericht i, 341j Titel. Prüfung k Titel. Offenlegung l Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder m 341 p 1214 Fünfter Abschnitt. Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat , 342 a 1215 Sechster Abschnitt. Prüfstelle für Rechnungslegung b 342 e 1218 Viertes Buch. Handelsgeschäfte h 1226 Einleitung Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften Zweiter Abschnitt. Handelskauf Einleitung Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft Vierter Abschnitt. Frachtgeschäft d 1427 Erster Unterabschnitt. Allgemeine Vorschriften Zweiter Unterabschnitt. Beförderung von Umzugsgut h 1485 Dritter Unterabschnitt. Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln d 1490 Fünfter Abschnitt. Speditionsgeschäft Sechster Abschnitt. Lagergeschäft h 1507 Fünftes Buch. Seehandel [nicht abgedruckt] 2. Teil. Handelsrechtliche Nebengesetze Einleitung I. Einführungsgesetz (1) Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche (EGHGB) Einleitung II. Handelsbücher und Bilanzen Einleitung zu (2 a) und (2 b) (2 a) Aktiengesetz (AktG): (2 b)gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG): 41 42a (2 c) Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung WPO): Erster Teil: Allgemeine Vorschriften ( 1 4), Dritter Teil: Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer ( 43 56) Einleitung zu (2 c) (2 d)allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (AGB-WP) Einleitung zu (2 d) III. Handelsregister (3) Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG): , , Einleitung XIII

9 Inhalt (4) Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) Einleitung IV. AGB und (nicht branchengebundene) Vertragsklauseln (5) BGB (Abschnitt 2. Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen) Einleitung (6) Incoterms und andere Handelskaufklauseln Einleitung V. Bankgeschäfte (mit Börsen- und Kapitalmarktrecht) (7) Bankgeschäfte (8) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken (AGB-Banken) mit Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (AGB-WPGeschäfte) 1890 Einleitung (8 a) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB-Spark) Einleitung (9) Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots (AGB-Anderkonten) Einleitung (9 a) Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Gesellschaften von Rechtsanwälten (9 b)bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren (9 c) Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Angehörigen der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe (9 d)bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Patentanwälten und Gesellschaften von Patentanwälten (10) Abkommen über den Lastschriftverkehr (Lastschriftabkommen) Einleitung (11) Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten- Akkreditive (ERA 600) mit Anhang zu den ERA 600 für die Vorlage elektronischer Dokumente (el.era Version 1.1.1) Einleitung (12) Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI) Einleitung (13) Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz DepotG) Einleitung (14) Börsengesetz (BörsG) Einleitung (15) Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) Einleitung (16) Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz WpHG) Einleitung VI. Transport (Fracht-, Speditions-, Lager- und andere Transportgeschäfte) (17) Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Einleitung (18) Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen (ADSp) Einleitung Sachverzeichnis XIV

10 Verzeichnis der abgedruckten Bestimmungen Abkommen über den Lastschriftverkehr: s Lastschriftabkommen ADSp: vollständig Nebengesetze (18) AGBG: s 30. Aufl, nunmehr BGB Nebengesetze (5) Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: vollständig Nebengesetze (2 d) AktG: Nebengesetze (2 a) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken: Nebengesetze (8); Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Nebengesetze (8); Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten und Angehörigen der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschaftsund steuerberatenden Berufe: Nebengesetze (9); Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Nebengesetze (8 a); BGB: BGB Nebengesetze (5) BörsG: vollständig Nebengesetze (14) BörsO der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg: 30 I bei (14) BörsG 13Rn3 Börsenzulassungs-Verordnung: vollständig Nebengesetze (15) CMR: Art 1 41 Nebengesetze (17) DepotG: vollständig Nebengesetze (13) Dokumenten-Akkreditive, Einheitliche Richtlinien und Gebräuche Revision 2007 (ERA 600) mit Anhang für die Vorlage elektronischer Dokumente (el.era): vollständig Nebengesetze (11) EGHGB: vollständig (soweit nicht gegenstandslos bzw SeeHdlRecht) Nebengesetze (1) Einheitliche Richtlinien: s Dokumenten-Akkreditive und Inkassi FamFG: , , (Buch 5 Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren) Nebengesetze (3) GmbHG: a Nebengesetze (2 b) HGB: vollständig (außer Seerecht) HRV (Handelsregisterverordnung): vollständig (ohne Anlagen) Nebengesetze (4) Incoterms: vollständig Nebengesetze (6) Inkassi, Einheitliche Richtlinien: vollständig Nebengesetze (12) KWG: 1 I IIIe bei (7) Bankgeschäfte Rn A/4 Lastschriftabkommen: vollständig Nebengesetze (10) PartGG: vollständig Anhang B nach 160 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte: Nebengesetze (8) Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR): Art 1 41 Nebengesetze (17) WG: Art 13, 14 bei 365 Rn 1; Art 16 I bei 365 Rn 2; Art 16 II bei 365 Rn 3; Art 40 III bei 365 Rn 4 WpHG: vollständig Nebengesetze (16) WPO: 1 4, Nebengesetze (2 c) ZAG: 1 bei (6) Nebengesetze Rn C/5 XV

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12 Benutzungshinweise 1. Paragraphenzeichen ( ) ohne Zusatz eines Gesetzes oder einer Verordnung verweisen grundsätzlich auf solche des HGB, in einem kommentierten Nebengesetz (zb BörsG) auf dieses, oder auf ein anderes Nebengesetz, wenn sich eine Anmerkung speziell mit einem bestimmten Gesetz befasst. Sonst sind Paragraphen mit der Paragraphennummer und der nachfolgenden Gesetzesabkürzung bezeichnet ( 242 BGB). 2. Römische Zahlen hinter einer Paragraphenzahl oder hinter einer arabischen Ziffer und zugleich vor einer Gesetzesabkürzung bedeuten den jeweiligen numerierten Absatz des betreffenden Paragraphen. 3. Arabische Zahlen in Klammern (fett) vor einer Gesetzesabkürzung bedeuten die Nummer des im Kommentar abgedruckten Nebengesetzes (zb (14) BörsG); hinter einer solchen Gesetzesabkürzung bedeuten sie den jeweiligen Paragraphen dieses Gesetzes, hinter einer römischen Zahl den numerierten Satz des betreffenden Absatzes (zb (1) EGHGB 54 I 1). 4. Alleinstehende Zahlen in der Kommentierung (römische wie arabische) bedeuten den Absatz (römische Zahl oder arabische Zahl nach Abs) und den Satz (arabische Zahl) des jeweiligen Paragraphen, auch in Kombination (zb II 2 oder Abs 1). 5. Ortsnamen sind idr abgekürzt (zb Stgt) und im Abkürzungsverzeichnis aufgeschlüsselt. Ohne Zusatz (LG, AG, LAG, ArbG, OVG usw) bedeuten sie grundsätzlich das OLG mit Sitz an dem betreffenden Ort, ausnahmsweise das LG, wenn es an diesem Ort kein OLG gibt oder gab. 6. Eigennamen ohne Zusatz sind die von Autoren, deren Werk oder Abhandlung als Belegstelle benutzt wird; dieses ist entweder dem Abkürzungsverzeichnis zu entnehmen oder dem Schrifttumsverzeichnis, das der betreffenden Einleitung, Einführung, Vorbemerkung oder Anmerkung vorangestellt ist. 7. Zahlen bei Eigennamen ohne S (Seite) oder (eines Lehrbuchs) bezeichnen grundsätzlich die Anmerkung oder Randnummer für denselben Paragraphen der anderen Kommentare, auf die sich diese Verweisung bezieht. 8. Abkürzungen von Gesetzen, Verordnungen, Gebietskörperschaften, Ortsnamen, Zeitschriften, Entscheidungssammlungen und von Wörtern der Fach- und Umgangssprache sind im Abkürzungsverzeichnis aufgeführt. Ausnahmsweise sind Abkürzungen für in bestimmten Anmerkungskomplexen laufend vorkommende Begriffe bei der Anmerkungsüberschrift bezeichnet. 9. Darstellungen, die in die Zusammenhänge des betreffenden Rechtsgebiets oder Gesetzesabschnitts einführen, sind in strikter Auswahl und nur beispielhaft enthalten in Einleitungen (vor einem Buch des HGB und vor einem Nebengesetz), Überblicken (vor dem Abschnitt eines Buches oder eines Nebengesetzes) und Vorbemerkungen (vor Paragraphen-Komplexen innerhalb eines Titels). Bezugnahmen darauf erfolgen innerhalb der Kommentierung durch die Bezeichnung der Stelle in Verbindung mit dem Wort vor (zb Einl 44 ff vor 1). 10. Anmerkungsaufbau. Die Gliederung beginnt mit arabischen Ziffern und wird nach Bedarf fortgesetzt, in der Regel mit großen, dann kleinen Buchstaben, einfach, dann doppelt (zb 347 Anm 4 A a). Ausnahmsweise werden XVII

13 Benutzungshinweise römische Zahlen als Gliederungsmittel vor arabischen Ziffern verwandt (so bei der Kommentierung der GmbH & Co Anh 177 a Anm A III 1 B a). Zitiert wird aber nicht nach diesem Anmerkungsaufbau, sondern nur nach Randziffern (also in den genannten Beispielen 347 Rn 23 und Anh 177 a Rn 22). 11. Belegstellen aus Rechtsprechung und Schrifttum sind entweder mit derjenigen Seitenzahl angegeben, wo der Abdruck der Entscheidung oder der Abhandlung beginnt (Gesamtverweisung), oder mit derjenigen Seitenzahl, die den Beleg aufweist (Einzelverweisung). Das gilt bei Kommentaren und anderen Werken mit Randziffern entsprechend für die Randziffern. 12. Belegstellenauswahl. Vorrang hat die jüngere vor der älteren bei gleichem Inhalt, sonst die inhalts- und belegstellenreichere vor der inhalts- und belegstellenärmeren. In der Regel hat die amtliche Sammlung (RG, BGH) Vorrang vor jeder Zeitschrift. Bei mehrfacher Veröffentlichung einer Entscheidung haben Zeitschriften den Rang nach der Dichte ihrer Verbreitung, was zu verschiedenen Teilen des Kommentars (zb HGB, Bilanzrecht, Transportrecht, Bankrecht) unterschiedlich sein kann; davon ist nur abgewichen, wenn in einer weiter verbreiteten Zeitschrift nur der Leitsatz oder Gründe nur in erheblich kleinerem Umfang abgedruckt sind, außerdem wenn vor Abschluss der Neuauflage die Entscheidung in einer weiter verbreiteten Zeitschrift noch nicht veröffentlicht war. 13. Verweisungen innerhalb der Kommentierung erfolgen grundsätzlich nach Randnummern, also innerhalb eines Paragraphen durch bloße Angabe derselben (s Rn 3), sonst durch Angabe des Paragraphen mit der in Bezug genommenen Randnummer (zb 15 Rn 18) oder durch Hinweis auf eine grundrissartige Darstellung mit der entsprechenden Randnummer (zb Einl 31 ff vor 1; Anh 177 a Rn 52 ff; (7) Bankgeschäfte Rn A/6). 14. Abweichende Ansichten (aa) sind stets nur beispielhaft angegeben. Dagegen sind sie nach Möglichkeit vermerkt, wenn die Kommentierung von der Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts abweicht. Fehlende Angaben über aa bedeuten also nicht, dass die dargestellte oder vertretene Ansicht unbestritten sei. 15. Angeführtes Schrifttum ist enthalten im Abkürzungsverzeichnis (insbesondere Erläuterungswerke), ferner zu Beginn der Bücher des HGB und von Abschnitten, Titeln oder Nebengesetzen. 16. Nebengesetze und Vorschriften, die ganz oder teilweise abgedruckt sind, enthält eine Liste hinter dem Inhaltsverzeichnis. Die Überschriften zu den einzelnen Paragraphen oder Artikeln sind ohne Klammern amtlich, in eckigen Klammern nicht amtlich. Die Autoren und der Verlag XVIII

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