EU-Datenschutzgrundverordnung Auswirkungen auf die Länder. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EU-Datenschutzgrundverordnung Auswirkungen auf die Länder. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden"

Transkript

1 BvD-Symposium 2015 Auswirkungen der EU-DSGVO auf die Länder am Beispiel Bayerns Ministerialrat Michael Will, Leiter des Referats Datenschutz, behördlicher Datenschutzbeauftragter im Bayerischen Staatsministerium des Ländervertreter für die Beratungen der Datenschutz-Grundverordnung in der Ratsarbeitsgruppe Datenschutz und Informationsaustausch (DAPIX)

2 Auswirkungen auf die Länder I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich II. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden III. Ausblick 2

3 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Reformziele Ersetzt die EG-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995, aber Fortführung der bisherigen Architektur (insbes. Anwendungsbereich, Vollharmonisierung) Allgemeine und unmittelbare Verbindlichkeit (Art. 288 Abs. 2 AEUV) als EU-Verordnung ersetzt mitgliedstaatliche Umsetzung, nationale Spielräume weg. Grundverordnung? Globale Durchsetzung von EU-Datenschutzstandards Europäisierung des Vollzugs 3

4 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Bewährte Elemente Regelungsgegenstand: Verarbeitung personenbezogener Daten Verbotsprinzip, Daten m. besonderem Schutz Grundprinzipien, insbes. Zweckänderung Adressaten controller, processor, joint controller Sonderregelungen für besondere Bereiche (Medien, Kirchen, Wissenschaft u.a.) und spezifische Konflikte (Medien, Gerichtsbarkeit, Berufsgeheimnisschutz u.a.) 4

5 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Neue Elemente (Öffentlicher Bereich) Schutzgüter personenbezogene Daten und freier Datenverkehr, nicht Persönlichkeitsrechte (z.t.) Datenschutz durch Technik Meldepflicht bei Datenschutzpannen Datenschutzfolgenabschätzung statt Vorabkontrolle/Freigabe Aufgabenverlagerungen vom Datenschutzbeauftragten zur Datenschutzbehörde Verbindliche Eingriffsbefugnisse, Bußgeld bleibt Option 5

6 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Spielräume für nationale Gesetzgebung Beschränkungen der unmittelbaren Verbindlichkeit durch Schnittstellen, Regelungsaufträge, Öffnungsklauseln und Abweichungsbefugnisse Bestands- und Entwicklungsgarantie für das nationales Datenschutzrecht im öffentlichen Bereich ( spezifische Anforderungen präziser bestimmen, Art. 1 Abs. 2 a, EG 35 a DSGRV- Ratsfassung) bereichsspezifisches Recht zusätzlich gesichert durch Art DSGRV (Sonderfall: Sozialdatenschutz, Art. 82 a DSGRV-EP) Aber: Fortbestand der Generalklauseln im allgemeinen Datenschutzrecht str. (Art. 6 Abs. 3 DSGRV) 6

7 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Spielräume für nationale Gesetzgebung Regelungspflichten bzw. -aufträge z.b. für Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit (Art. 80,80 a,80 aa DSGRV-Rat) Abweichungsbefugnisse gem. Art. 21 DSGRV BayDSG 2015 <-> Gesetz zur Durchführung und Abweichung von der Datenschutzgrundverordnung

8 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Neue Elemente: Meldepflichten bei Datenschutzpannen Bislang Informationspflicht nach 42a BDSG nur im nichtöff. Bereich, TKG und SGB, allenfalls Folgenbeseitigungsgrundsätze Art. 31 Abs. 1 DSGRV: Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde bei Verletzung pbd ohne unangemessene Verzögerung, möglichst nach 24h (KOM)/unverzüglich (EP) /möglichst nach 72 h (Rat) in allen Fällen (KOM/EP), bei Fällen mit hohem Risiko für die Grundrechte und Grundfreiheiten (Rat) ggf. Register-Veröffentlichung (EP) Art. 31 Abs. 2, 32 DSGRV: Benachrichtigung der Betroffenen 8

9 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Neue Elemente: Datenschutzfolgenabschätzung 1/2 Art. 33: bei DV mit konkreten bzw. hohen Risiken f. Grundfreiheiten Rat: z.b. Diskriminierung, ID-Diebstahl od.-betrug, finanz. Verlust, Rufschädigung, Umkehr einer Pseudonymisierung, Verlust d. Vertraulichkeit od. v. Berufsgeheimnissen od. andere erhebl. wirtschaft. und gesellschaftl. Nachteile KOM: u.a. weiträumige Überwachung, umfangreiche Dateien, Daten v. Kindern genet. od biometrische Daten Rechtsfolge: Beschreibung der DV, von Schutzmaßnahmen, Bewertung des Risikos 9

10 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Neue Elemente: Datenschutzfolgenabschätzung 2/2 Art. 33 Abs. 4 (KOM/Rat): Unterrichtung der Betroffenen ( holt Meinung ein ) Aber: Art. 33 Abs. 5 (KOM/Rat): Durchführung der Folgenabschätzung bei DV in Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder öffentlicher Interessen steht im Ermessen der der Mitgliedstaaten, ggf. Genehmigungsvorbehalt (Art. 34 Abs. 7a /Rat) Art. 34 Abs. 2 (str.): Pflicht zur Konsultation der Aufsichtsbehörde bei Folgeabschätzungen, die ein hohes Risiko ergeben 10

11 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Neue Elemente: Aufgabenverlagerungen vom Datenschutzbeauftragten zur Datenschutzbehörde Mehrheit der MS strikt gegen verbindl. Verankerung behördl./betriebl. Datenschutzbeauftragter, überlässt MS Verpflichtung Nur bei KOM und EP Ansätze zu deren Integration und für Bestellungsanreize (z.b. Art. 34 Abs. 2/EP). Trilog: lfd. Suche nach Schnittmengen, z.b. verpflichtende Bestellung bei öff. Stellen 11

12 I. Auswirkungen auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich Neue Elemente: Verbindliche Eingriffsbefugnisse, Bußgeld bleibt Option: keine Unterscheidung zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Bereich bei Eingriffsbefugnissen (Art. 53 Abs. 1 a/rat: u.a. auch Untersagungsbefugnisse) Folgefragen für Rechtsschutz und Eingaben, z.b. individueller Anspruch auf Untersagung auch bei DV von öff. Stellen. Bußgeldsanktionierung im öffentlichen Bereich nur im Rahmen nationaler Regelungen (Art. 79 Abs. 3 b/rat, str.) 12

13 EU-Datenschutz-Grundverordnung II. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden Regelungen der innerstaatlichen und innereuropäischen Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden 1/6 Innerstaatliche Zuständigkeiten: Neutralität der DSGRV gegenüber föderalen Strukturen (Art. 46 Abs. 1 DSGRV) Zuständigkeitsgrundsatz: Territiorialprinzip (vgl. Art. 291 Abs. 1 AEUV) Außenverhältnis der MS: Pflicht zur Konzentration der Außenvertretung (Kontaktstelle, Sitz im EU-Datenschutzausschuss) und zur Einhaltung der Kohärenz (Art. 46 Abs. 3, Art. 64 Abs. 3, EW 93 DSGRV-Rat) Aber: f. private, grenzüberschreitende EU-DV: federführende Aufsichtsbehörde (AB) am Ort der Hauptniederlassung einziger Ansprechpartner (Art.51,51a Abs. 1 und 3 DSGRV-Rat) 13

14 EU-Datenschutz-Grundverordnung II. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden Regelungen der innerstaatlichen und innereuropäischen Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden 2/6 Befassungs- und Beteiligungsrechte der betroffenen AB, z.b. mit einer Beschwerde befassten Aufsichtsbehörden (Art.51a Abs. 2, Art. 54 a ff. DSGRV-Rat) Behörde unterrichtet unverzüglich federführende Behörde über Angelegenheit; diese muss innerhalb drei Wochen entscheiden ob Verfahren nach Artikel 54a einleitet u. dabei berücksichtigen, ob Unternehmen Niederlassung hat (Art. 51a Abs. 2 b/rat) 14

15 EU-Datenschutz-Grundverordnung II. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden Regelungen der innerstaatlichen und innereuropäischen Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden 3/6 Ermittlungsverfahren nach Artikel 54a: Zusammenarbeit zwischen federführender Behörde (fab) und anderen betroffenen Behörden (bab) fab arbeitet mit anderen bab zusammen und bemüht sich dabei, einen Konsens zu erzielen; fab und bab tauschen Informationen; Amtshilfe und gemeinsame Maßnahmen (z.b. Durchführung von Untersuchung, Überwachung von Maßnahme bzgl. Unternehmen in anderem EU-MS) 15

16 EU-Datenschutz-Grundverordnung II. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden Regelungen der innerstaatlichen und innereuropäischen Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden 4/6 Entscheidungsverfahren nach Artikel 54a: fab: übermittelt Informationen legt Beschlussentwurf zur Stellungnahme vor trägt Standpunkten Rechnung bab: Können Einspruch einlegen (4 Wochen Frist, sonst Zustimmungsfiktion);falls fab nicht zustimmt: Verfahren nach Art 57, falls zustimmt: neuer Beschluss, 16

17 EU-Datenschutz-Grundverordnung II. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden Regelungen der innerstaatlichen und innereuropäischen Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden 5/6 Vollzugsverfahren nach Artikel 54a: fab: erlässt Beschluss; teilt Hauptniederlassung/einziger Niederlassung mit; Informiert andere Behörden und Europäischen Datenschutzausschuss bab: unterrichtet Beschwerdeführer bei Abhilfe, bei Nichtabhilfe eigener Beschluss gegenüber Bf. und Unterrichtung des DV (Art. 54 a Abs. 4b/Rat), bei gemischten Entscheidungen ergänzende Beschlüsse von fab und bab (Art. 54 a 4bb/Rat) Dringlichkeitsverfahren nach Art. 61: Schutz Interessen der sofort einstweilige Maßnahmen 17

18 EU-Datenschutz-Grundverordnung II. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden Wesentliche Regelungsaufgaben: Klärung der Zuständigkeit als fab f. grenzüberschreitende private DV mit Hauptniederlassung in DEU; innerstaatliche Konzentrationswirkung oder Abstimmungspflichten ( innerstaatlicher One-Stop-Shop )? Mechanismen für Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der bab im Falle einer anderen fab (Pluralismus, Einstimmigkeit, Mehrheitsprinzip, Minderheitenrechte?) Mechanismen zur Sicherstellung des Informationsflusses, der Umsetzung u. Anfechtung von Entscheidungen im Kohärenzverfahren Mechanismen zur Bestimmung eines Vertreters der deutschen Datenschutzbehörden im EDPB (Art. 64 Abs. 3/Rat) und seines Abstimmungsverhaltens 18

19 Art. 54a Co-operation Procedure One Stop Shop Bayerisches Staatsministerium des Art. 57 (2) and (2c) Opinion of EDPB in cross border cases Any concerned DPA of a MS in cases referred to in Art. 51a (1) in cases referred to Art. 51a (2a) shall inform lead DPA on this matter Any DPA of a Member State Issues a draft measure shall refer the matter to Lead Authority Shall submit a draft decision on a measure to if lead DPA decides to deal with the case Shall submit a draft decision to the lead DPA draft decision will be adopted according to 54a (4a), (4b), (4bb) EDPB Shall issue an opinion on the subject matter within one month by simple majority DPA of a Member State Article 57 Consistency Mechanism All concerned DPAs May comment on the draft decision If an concerned DPA expresses a serious and reasoned objection within a period of four weeks Lead DPA does not follows the objection EDPB Adopts a binding decision adressed to the concerneddpas within one month by a two-third majority or simple majority concerned DPAs shall adopt its final decision on the basis of EDPB decision Lead DPA follows the objection Submits to the concerned DPAs revised draft Revised draft subject to procedure in para.3 within a period of two weeks If a concerned DPA has not objected to the draft decision, the lead DPA and the concerned DPAs shall be deemed to be in agreement with this draft decision Lead DPA shall adopt and notify the decision to the main establishment of the controller (4a) Lead DPA informs concerned DPAs and the EDPB DPA to which a complaint has been lodged informs the complainant in case of disagreement between DPAs and lead DPA Art. 54a applies. Where complaint is dissmissed or rejected (4b) DPA to which the complaint was lodged shall adopt the decision and notify it to the complainant shall inform the controller thereof. if it does not intend to follow the opinion Art. 57 (2a) applies: Any DPA concerned, the EDPB or the Commission may communicate the matter to the EDPB Shall take utmost account of the opinion of the EDPB where parts of a complaint are dismissed or rejected (4bb) separate decision shall be adopted Lead DPA adopts the decision for the part concerning controller DPA of complainant adopts the decision for the part concerning dismissal or rejection of the complainant if it agrees shall within two weeks adopt a measure

20 EU-Datenschutz-Grundverordnung II. Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörden Mögliche Folgefragen der EuGH- Safe Harbor-Entscheidung für die Datenschutz-Grundverordnung, Kap. VI, VII: Untersuchungsbefugnisse bei Beschwerden - Konkurrenz zur lead authority (EuGH Rs. C-362/14, Rn. 57; Art. 51 Abs. 2a und 3 Rats-Dok. 9565/15)? Reichweite der Bindung an EDPB-Entscheidungen, Klagerechte (EuGH, a.a.o., Rn. 65; EW 113 Rats-Dok. 9565/15)? Befugnisse zu Interimsmaßnahmen und Wiederaufgreifen von EDPB-Entscheidungen (Art. 57 Abs. 4, 61 Rats-Dok. 9565/15)? 20

21 III. Ausblick Europäischer Rat 26./ Bayerisches Staatsministerium des die Verabschiedung eines soliden allgemeinen Rahmens für den Datenschutz in der EU (hat) entscheidende Bedeutung für die weitere Entwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in den nächsten Jahren 21

22 Oktober: III. Ausblick Kapitel VI und VII (Befugnisse der Aufsichtsbehörden und One-Stop-Shop) Kapitel VIII (Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen) November : Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) Kapitel IX (Besondere Datenverarbeitungssituationen) Dezember: Kapitel X und XI (Durchführungsrechtsakte und Schlussbestimmungen) xx.yy. 2016: Inkrafttreten, zweijährige Anpassungsfrist 22

23 Auswirkungen der EU-DSGVO auf die Länder am Beispiel Bayerns Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: 23

EU-Datenschutzgrundverordnung. Struktur der Datenschutzaufsicht in Deutschland und Europa; EDSA, Kohärenzverfahren

EU-Datenschutzgrundverordnung. Struktur der Datenschutzaufsicht in Deutschland und Europa; EDSA, Kohärenzverfahren EU-Datenschutzgrundverordnung Struktur der Datenschutzaufsicht in Deutschland und Europa; EDSA, Kohärenzverfahren Ministerialrat Michael Will, Leiter des Referats Datenschutz, behördlicher Datenschutzbeauftragter

Mehr

Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen

Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen BvD Symposium 22. Oktober 2015 Ulrich Weinbrenner Leiter der PG Datenschutz im BMI Der Reformprozess Bedeutung der Reform Wer entscheidet

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) GDD Erfa Kreis Essen, 12. Mai 2016 RAin Yvette Reif Stellv. Geschäftsführerin GDD e.v. Seite 2 Agenda Bestellpflicht / Öffnungsklausel

Mehr

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,

Mehr

Datenschutz-Agenda 2016 Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz www.eaid-berlin.de

Datenschutz-Agenda 2016 Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz www.eaid-berlin.de 4. DFN Konferenz zum Datenschutz 24./25. November 2015 Hamburg Datenschutz-Agenda 2016 Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz www.eaid-berlin.de 1 Datenschutz-Agenda

Mehr

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union Überlegungen zum Einspruchs- und Widerrufsrecht nach Artikel 290 Absatz 2 AEUV am Beispiel des Richtlinienvorschlages über Wohnimmbilienkreditverträge (WIK) Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel,

Mehr

Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung

Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung Dr. Britta A. Mester Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Folie 1 Dr. Britta A. Mester/AK-Recht Rückblick EU-DSGVO 2012: Entwurf

Mehr

Die Hintergründe der EU-Datenschutzgrundverordnung und die Bedeutung für die Datenschutzbeauftragten in Deutschland

Die Hintergründe der EU-Datenschutzgrundverordnung und die Bedeutung für die Datenschutzbeauftragten in Deutschland Datenschutztag am 23. September 2015 Die Hintergründe der EU-Datenschutzgrundverordnung und die Bedeutung für die Datenschutzbeauftragten in Deutschland Seite 1 Zur Person, Rechtsanwalt DATEV eg Datenschutzreferent

Mehr

EU-DS-GVO: Folgen für die Wirtschaft. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft

EU-DS-GVO: Folgen für die Wirtschaft. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Seite 2 Inhalt: Folgen

Mehr

Die Zukunft der Datenschutzaufsicht

Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für 7. eco-mmr-kongress Berlin 4. März 2014 06.03.2014 Alexander Dix 1 Status quo in Deutschland und Europa Föderales

Mehr

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Mehr

Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz)

Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) Input für die Arbeitsgruppe am 29.1.2010 Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) RA Dr. Carsten Wendtland, Hildesheim Überblick Rechtsgrundlagen

Mehr

Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen

Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen GMDS-Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen (DIG)

Mehr

Aktuelle Herausforderungen im Datenschutz

Aktuelle Herausforderungen im Datenschutz Aktuelle Herausforderungen im Datenschutz Johannes Landvogt c/o Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit BSI & SIZ Grundschutz Tag Bonn, 09. Februar 2012 1 1 Inhalt Cloud Computing

Mehr

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel I: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 21 A. Einführung in die besondere Problematik des Datenschutzes... 21 B. Untersuchungsgegenstand der Dissertation...

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer. 27. Mai 2011. Status Quo

Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer. 27. Mai 2011. Status Quo Strategie der EU-Kommission über den künftigen Datenschutz Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer 27. Mai 2011 Status Quo Europarats-Konvention ETS 108 aus 1981 EU-Grundrechtecharta (verbindlich seit VvL) Richtlinie

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control Smart Grids und Smart Metering Datenschutz Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission E-Control 16. Juni 2010 Inhalt Smart Grids Grundrecht auf Datenschutz Prinzipien i i der Zulässigkeit it der Verwendung

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden

Mehr

Datenschutz - Ein Grundrecht

Datenschutz - Ein Grundrecht Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE

ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE 12110/04/DE WP 102 Muster-Checkliste Antrag auf Genehmigung verbindlicher Unternehmensregelungen angenommen am 25. November 2004 Die Gruppe ist gemäß Artikel 29 der Richtlinie

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung

Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung zwischen der KVB und der KZVB jeweils vertreten durch ihre Vorstände Vorbemerkung: Mund-, Kiefer-,

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing 1 rechtliche herausforderungen Cloudcomputing Vertrags- und Haftungsrecht Absicherung, dass Cloudanbieter entsprechende wirksame

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt

Mehr

Cloud Computing - und Datenschutz

Cloud Computing - und Datenschutz - und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Datenschutz in der Unternehmenspraxis

Datenschutz in der Unternehmenspraxis GmbH 2015 Besuchen Sie uns! it-sa 2015, Halle 12.0 / 12.0-452 Datenschutz in der Unternehmenspraxis Simone Heinz, SIZ GmbH Auditorium, it-sa 2015, 06.10.2015 Unsere 190+ Mitarbeiter setzen seit 1990 Maßstäbe

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

ß ST 2>M4. Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter. PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris Wien. Norbert Falkenstein

ß ST 2>M4. Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter. PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris Wien. Norbert Falkenstein Norbert Falkenstein Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter junsitscne (iesarntbibüothör der Technischen Hochachu» Darmstadt ß ST 2>M4 PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris

Mehr

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII

Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII Geisteswissenschaft Tatjana Tomic Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII Studienarbeit Inhaltsverzeichnis: Einleitung:...3

Mehr

Online-Shops und ihre Fallstricke. Dr. Hanspeter Kellermüller, LL.M. Rechtsanwalt Generalsekretär NZZ-Mediengruppe

Online-Shops und ihre Fallstricke. Dr. Hanspeter Kellermüller, LL.M. Rechtsanwalt Generalsekretär NZZ-Mediengruppe Online-Shops und ihre Fallstricke Dr. Hanspeter Kellermüller, LL.M. Rechtsanwalt Generalsekretär NZZ-Mediengruppe Was haben Medien mit Shops zu tun? 2 3 4 Arten von Online-Shops B2C: z.b. C2C: z.b. B2B:

Mehr

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Datenschutz - Aktuell. Datenschutz muss in der Öffentlichkeit mehr Gewicht erhalten. Datenschutz durch Technik. Wirtschaft kein Hilfssheriff

Datenschutz - Aktuell. Datenschutz muss in der Öffentlichkeit mehr Gewicht erhalten. Datenschutz durch Technik. Wirtschaft kein Hilfssheriff Datenschutz muss in der Öffentlichkeit mehr Gewicht erhalten Datenschutz durch Technik Wirtschaft kein Hilfssheriff Attraktivität des Datenschutzes erhöhen (Überzeugungsarbeit, Gemeinschaftswerk) EG-Datenschutzrichtlinie

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

Datenschutz-Management und Audit Software "Datenschutz Assistent"

Datenschutz-Management und Audit Software Datenschutz Assistent 08. Oktober 2015 / IHK-Informationssicherheitsforum für kleine und mittlere Unternehmen itsa 2015 Dipl.-Ing. Christiane Warm Andreas Schmidt Datenschutz Schmidt GmbH & Co. KG www.datenschutzschmidt.de

Mehr

Unsichere Produkte und die rechtlichen Konsequenzen

Unsichere Produkte und die rechtlichen Konsequenzen 1. Worum geht es? Produkte, besonders Elektrogeräte, Telekommunikationsgeräte, aber auch Sportboote, Spielwaren, Druckbehälter, Schutzausrüstungen etc. pp. 2. Wer ist betroffen? Hersteller Importeur Bevollmächtigte

Mehr

VO Allgemeiner Teil und Verbraucherschutzrecht

VO Allgemeiner Teil und Verbraucherschutzrecht VO Allgemeiner Teil und Verbraucherschutzrecht Handout 05 Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer SoSe 2016 Inhaltsübersicht I. KSchG, FAGG und VKrG im Überblick II. Vorvertragliche Informationspflichten III. Beschränkungen

Mehr

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit

Mehr

zur Kreditwürdigkeitsprüfung

zur Kreditwürdigkeitsprüfung EBA/GL/2015/11 19.08.2015 EBA Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt II Gegenstand, Anwendungsbereich

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch

Mehr

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 ESUG Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 1 ESUG Kritik am bisherigen Insolvenzregime Übersicht / ESUG n Teilweise Intransparenz des gerichtlichen Verfahrens und der Verwalterauswahl

Mehr

DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG

DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - OTFRIED BÜTTNER, LL.M. GDD stellvertretender ERFA-Kreisleiter Mülheim an der Ruhr/Essen/Oberhausen IHK Gesprächsforum Datenschutz migosens GmbH 1 Die

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union Mitteilung der Kommission vom 04. November 2010 - KOM (2010) 609

Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union Mitteilung der Kommission vom 04. November 2010 - KOM (2010) 609 Stellungnahme Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union Mitteilung der Kommission vom 04. November 2010 - KOM (2010) 609 Die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ist die zentrale

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Wenn Russland kein Gas mehr liefert

Wenn Russland kein Gas mehr liefert Ergänzen Sie die fehlenden Begriffe aus der Liste. abhängig Abhängigkeit bekommen betroffen bezahlen Gasspeicher Gasverbrauch gering hätte helfen importieren liefert 0:02 Pläne politischen Projekte Prozent

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v.

Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v. Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v. Prof. Dr. Burkhard Breig FB Rechtswissenschaft und ZI Osteuropa-Institut

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN 1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 2w136_09 letzte Aktualisierung: 8.1.2010. OLG Celle, 28.5.2009-2 W 136/09. KostO 147 Abs. 2, 3, 5

DNotI. Dokumentnummer: 2w136_09 letzte Aktualisierung: 8.1.2010. OLG Celle, 28.5.2009-2 W 136/09. KostO 147 Abs. 2, 3, 5 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2w136_09 letzte Aktualisierung: 8.1.2010 OLG Celle, 28.5.2009-2 W 136/09 KostO 147 Abs. 2, 3, 5 Keine Gebühr nach 147 Abs. 2 KostO für die Erstellung einer

Mehr

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber. DENIC-Domainbedingungen Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber. 1 Domainregistrierung und -verwaltung

Mehr

Das Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems)

Das Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems) Das Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems) Vortrag zum öffentlich-rechtlichen Kolloquium der Fakultät III der Universität Bayreuth am 03.11.2015 Prof. Dr. Heinrich Amadeus

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. Symposium am 14.04.2015 Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer 1.

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4436 5. Wahlperiode 21.06.2011 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 (Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1 Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Grundlagen des Leasings... 5... 3 I. Rechtsnatur des Leasingvertrages... 5... 3 II. Leasingarten... 8... 3 1. Finanzierungsleasing...

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr