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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Personalpolitik V: personalpolitische Entwicklungen bei Dauerkranken Drucksachen 17/1653 und 17/1985 Schlussbericht

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2159

3 Der Senat von Berlin InnSport - ZS B 12 Si - 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Personalpolitik V: personalpolitische Entwicklungen bei Dauerkranken - Drucksachen Nr. 17/1653 und 17/ Schlussbericht Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert, im öffentlichen Dienst des Landes Berlin das Gesundheitsmanagement auszubauen. Dies betrifft vor allem die präventiven Maßnahmen, die dem Erhalt und der Förderung der Gesundheit der Beschäftigten dienen sowie zur Steigerung und Bewahrung der Arbeitszufriedenheit, Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten beitragen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist entsprechend der gesetzlichen Grundlage konsequent anzuwenden und muss insbesondere bei den langzeiterkrankten Beschäftigten eine Prüfung alternativer Verwendungsmöglichkeiten beinhalten. Darüber hinaus soll bei langfristig dauererkrankten Beschäftigten zeitnah durch einen Amtsarzt oder einen Arzt eines geeigneten Kooperationspartners eine Erstuntersuchung durchgeführt werden, die Handlungsgrundlage für die weiteren Schritte des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers ist. Hierzu wird berichtet: Gesundheitsmanagement im Land Berlin Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) im unmittelbaren Landesdienst Berlin ist Teil des (de-)zentralen Personalmanagements und bildet somit die Grundlage sowohl für operative als auch für strategische Entscheidungen. Seite 1 von 4

4 Ziel des BGM ist die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu erhöhen. In diesem Kontext bedeutet es, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und zu erhalten, um deren Arbeitszufriedenheit, Motivation und Leistungsbereitschaft zu bewahren und zu steigern, sowie Gesundheitsgefährdungen einschließlich physischer und psychischer Faktoren, die zu gesundheitsgefährdenden Belastungen am Arbeitsplatz führen können, zu erkennen, zu verhüten und abzubauen bzw. zu reduzieren. Das BGM wird auf Ebene der einzelnen Dienststellen durchgeführt. Der Abgeordnetenhausbeschluss vom bedarf in erster Linie der Umsetzung konkreter Maßnahmen durch die Dienststellen. Hierzu wird gesondert und fortlaufend im Rahmen der Jahresberichte zum integrierten Personalmanagement berichtet, die beginnend mit dem Berichtsjahr 2013 die bisherigen Einzelberichte zu den Themen Gesundheitsmanagement, Fortbildung und dem Benchmarking Personalmanagement zu einem Gesamtbericht Personalmanagement zusammenführen. Ab der Berichtserstattung für das Jahr 2014 werden beim Themenkomplex Betriebliches Gesundheitsmanagement, und hier bei der Betrachtung und Bewertung der krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten (Gesundheitsquote), Dienststellen näher betrachtet, die eine positive Tendenz der Gesundheitsquote zum Vorjahr bzw. zu den Vorjahren aufweisen. Die durchgeführten Maßnahmen und Veränderungsprozesse werden in der Form von Erfolgsgeschichten in den Bericht aufgenommen. Sie sollen als Leuchttürme andere Dienststellen zur Erprobung in ihrem eigenen Bereich ermuntern. Die landesweite strategische Ausrichtung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) betrifft folgende Aspekte: - Auf Grundlage der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) stellt die Zentrale Stelle Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Dienststellen weitere Handlungshilfen, Leitlinien und Werkzeuge zur Verfügung, beispielsweise: - Handlungshilfe Betriebliches Eingliederungsmanagement - einen qualitätsgesicherten Standardfragebogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterbefragung (MAB). Die zurzeit zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport um dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin verhandelte Dienstvereinbarung Personalmanagement (DV PM) soll verbindliche Rahmenbedingungen enthalten, um ein einheitliches und das Betriebliche Gesundheitsmanagement einbeziehende, Personalentwicklungsverständnis im Land Berlin zu etablieren. Die wesentlichen Inhalte der DV PM sind: Lebensphasen- und systemisch orientierte Betrachtung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement sowie Personal- und Organisationsentwicklung Schwerpunktsetzung auf verbindlich zu regelnde Maßnahmen und Instrumente (z.b. Anforderungsprofile, Jahresgespräche, Qualifizierung, Mitarbeiter/innen- Befragung und Führungskräftefeedback) Berücksichtigung bereits bestehender Senatsbeschlüsse und Leitlinien (z.b. Landesweite Leitlinien für Personalentwicklung, landesweite Führungskräfte- und Führungskräftenachwuchsentwicklung). Seite 2 von 4

5 Die Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung vom wird Bestandteil der Dienstvereinbarung Personalmanagement und bleibt in seiner Form bestehen. Steuerung des BGM durch die Zentrale Stelle Gesundheitsmanagements bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Auf der Grundlage der DV Gesundheit steuert und unterstützt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die in der dezentralen Verantwortung liegende Förderung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in den Dienststellen des Landes Berlin. Die DV Gesundheit dient zur strukturellen Unterstützung der Dienststellen und als Handlungshilfe, in der unter anderem Gesundheitskoordinatorinnen und -koordinatoren, Ausschüsse für Gesundheitsmanagement, Aktionsprogramme und Gesundheitsberichte verankert sind. die Qualifizierungsreihe für Gesundheitskoordinatorinnen und Gesundheitskoordinatoren wird durch die Verwaltungsakademie Berlin als zentraler Fortbildungsdienstleister im Land Berlin angeboten. Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte werden angeboten, um diesen Personenkreis dafür zu sensibilisieren, dass, abgestellt auf den dienstlichen Kontext, durch ihr Handeln das gesundheitliche Wohlergehen der Beschäftigten beeinflusst wird (z.b. Vorbildfunktion als Führungskraft, Wertschätzung, soziale Kommunikation). Alle 2 Jahre wird unter der Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gemeinsam mit der Freien Universität Berlin das Gesundheitsforum angeboten. Betriebliches Eingliederungsmanagement Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gemäß 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - eine gesetzliche Aufgabe. BEM ist integrativer Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Das konsequente Betreiben von BEM obliegt den Dienststellen in ihre Eigenverantwortlichkeit. Hierzu zählt auch die Durchführung geeigneter Maßnahmen. Dazu gehört auch die Prüfung einer alternativen Verwendungsmöglichkeit. Steuerung des BEM durch die Zentrale Stelle Gesundheitsmanagement bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Neben der vom Landesamt für Gesundheit und Soziales publizierten Handlungsempfehlung BEM stellt die Zentrale Stelle Gesundheitsmanagement mit der Handlungshilfe BEM den Dienststellen ein Werkzeug für die praktische Durchführung des BEM zur Verfügung. Die Handlungshilfe wird auf der Grundlage von guten Beispielen fortlaufend überarbeitet. Erstuntersuchung bei langfristig dauererkrankten Beschäftigten/ Handlungsgrundlage für weitere Schritte des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers Das Begutachtungsverfahren bei Beamtinnen und Beamten sowie von Tarifbeschäftigten obliegt ebenfalls eigenverantwortlich den einzelnen Dienststellen. Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, sich nach Weisung der Dienstbehörde sofern Zweifel über ihre oder seine Dienstunfähigkeit bestehen durch eine von Seite 3 von 4

6 dieser bestimmten Ärztin oder einen von dieser bestimmten Arzt untersuchen und, falls dies für erforderlich gehalten wird, auch beobachten zu lassen. Die Dienstbehörde fragt bei der in der Regel nur nach den Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Einzelkrankheiten und Gesamtbefund) auf die Dienstfähigkeit und bittet um eine Beschreibung der gesundheitsbezogenen Leistungseinschränkungen, insbesondere um Darlegung etwaiger Funktionseinschränkungen (z. B. kein Publikumsverkehr, erforderliche Unterbrechungen, Reduzierung der Arbeitszeit, kein Arbeiten unter Zeitdruck). Nach erfolgter Untersuchung teilt die ärztliche Gutachterin oder der ärztliche Gutachter der Dienstbehörde das Ergebnis der Untersuchung mit. Dieses Untersuchungsergebnis bildet die Grundlage für die Feststellung der Dienstunfähigkeit, begrenzten Dienstfähigkeit, ggf. auch Dienstfähigkeit, durch die Dienstbehörde. Folge einer festgestellten - Dienstfähigkeit ist die weitere Verwendung im bisherigen Amt, - Dienstunfähigkeit ist die Versetzung in den Ruhestand nach Maßgabe der 26 bis 28 des Beamtenstatusgesetzes; das heißt, dass ggf. - begrenzte Dienstfähigkeit festzustellen ist, mit der Folge der entsprechenden Herabsetzung der Arbeitszeit, sofern die Dienstpflichten mindestens noch während der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllt werden können oder die Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung in einem anderen Amt derselben oder einer anderen Laufbahn des gesamten Dienstherrn, also im gesamten Land Berlin, gegeben sind. Der Senat ist sich seiner zentralen Verantwortung in dem Thema bewusst. Daher entwickelt die Senatsverwaltung für Finanzen gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter dem Aspekt der Hebung von Personalressourcen ein Konzept für ein ganzheitliches Langzeitkrankenmanagement und werden die dezentrale Implementierung im Rahmen eines Serviceangebots zentral begleiten. In Vorbereitung des Konzepts erfolgen eine Datenanalyse zu Langzeiterkrankungen sowie eine Analyse der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Konzept wird schwerpunktmäßig auf die Themen Beschleunigung des Begutachtungsverfahrens, Einführung eines Fallmanagements, Ausbildung von Arbeitsfähigkeitscoaches sowie Qualifizierungsangebote u.a. zur Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Dienst- bzw. Tarifrechts eingehen. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 10. März 2015 Der Senat von Berlin Michael Müller Frank Henkel Regierender Bürgermeister Senator für Inneres und Sport Seite 4 von 4

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