Verkaufsprospekt. PANTHERA Asset Management Global Trading A

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1 Verkaufsprospekt PANTHERA Asset Management Global Trading A

2 Inhaltsverzeichnis Kurzübersicht 4 Das Angebot im Überblick 4 Art der Vermögensanlage 4 Fondsvolumen und Mindestzeichnungssumme 4 Zielgruppe 4 Zahlstelle 4 Entgegennahme der Beitrittserklärung 4 Vorgesehene Zeichnungsfrist 4 Mittelherkunft und Mittelverwendung (Prognose) 5 Rechte der Anleger aus der Vermögensanlage 6 Endfällige Gewinnbeteiligung, Auszahlung 6 Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte 6 Kosten 7 Haftung der Anleger, weitere Leistungen 7 Dauer der Beteiligung 7 Übertragbarkeit und Einschränkung der Fungibilität 7 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption 8 Erklärung zur Prospektverantwortung 8 Die wesentlichen Risiken der Beteiligung 9 Das Konzept 15 Beteiligung an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH in Form einer typisch stillen Beteiligung 15 Angaben über die Emittentin 15 Allgemeine Angaben 15 Angaben über das Kommanditkapital der Emittentin 16 Gründungsgesellschafter der Emittentin 17 Mitglied der Geschäftsführung 18 Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin 18 Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik 19 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 20 Wirtschaftliche Angaben zur Investitions- und Beteiligungsphase 20 Investitionsphase 20 Voraussichtliche Gesamtkosten des Anlageobjekts (Prognose) 20 2

3 Positionen der Mittelherkunft 21 Positionen der Mittelverwendung 21 Beteiligungsphase 23 Laufende Kosten 23 Eröffnungsbilanz, Zwischenübersicht, voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Planzahlen der PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG (Emittentin) 25 Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge 28 Sensitivitätsanalyse 28 Rechtliche Angaben 29 Angaben zu den Verträgen 29 Treuhandvertrag 29 Gesellschaftsvertrag der Emittentin 31 Mittelverwendungskontrollvertrag 33 Vertrag über eine typisch stille Beteiligung 34 Beendigung der Vermögensanlage 34 Wesentliche Vertragspartner 36 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage 40 Weitere Angaben zur Vermögensanlagen- Verkaufsprospekt-Verordnung 47 Vertragsanhang 48 Gesellschaftsvertrag 48 Treuhandvertrag 58 Mittelverwendungskontrollvertrag 63 Vertrag über eine typisch stille Gesellschaft 66 Abwicklungshinweise 70 Verbraucherinformation zum Fernabsatz 71 Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 3

4 Das Angebot im Überblick Art der Vermögensanlage Dem Anleger wird die Möglichkeit einer Beteiligung in Form von Kommanditanteilen an einer Publikumskommanditgesellschaft, der PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG, angeboten. Diese Beteiligung erfolgt mittelbar über eine Treuhandkommanditistin (TVB Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Beteiligungen GmbH & Co. KG) an der Emittentin. Die Emittentin geht eine typisch stille Beteiligung an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH ein. Letztere investiert unmittelbar oder mittelbar in die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. plant an den Finanz- und Kapitalmärkten weltweit zu investieren. Fondsvolumen und Mindestzeichnungssumme Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögens anlage beträgt EUR Die Kommanditeinlagen betragen EUR 50 Mio. Die Mindestzeichnungssumme pro Anleger beträgt EUR Höhere Beteiligungsbeträge müssen ohne Rest durch EUR teilbar sein. Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Hinzu kommt das Agio in Höhe von 5% auf die Zeichnungssumme. Die Erhöhung der Kommanditeinlage ist ab einem Betrag von EUR zzgl. Agio ohne zeitliche Begrenzung möglich (Zuzahlung). Die Anzahl von Kommanditanteilen, aus denen sich der Gesamtbetrag der angegebenen Vermögens anlage von EUR zusammensetzt, beträgt unter Beachtung der Mindestzeichnungssumme maximal Kommandit beteiligungen neben den Kommanditbeteiligungen der Gründungskommanditisten. Zuzahlungen werden nach der Zeichnungsfrist mit einem Beteiligungsbetrag von mindestens EUR angenommen. Höhere Beträge müssen durch ohne Rest teilbar sein. Hinzu kommt das Agio von 5% bezogen auf den übernommenen Beteiligungsbetrag. Zielgruppe Das Beteiligungsangebot richtet sich seiner Konzeption nach an unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die ihre Beteiligung an der Emittentin im Privatvermögen zu halten beabsichtigen (inländische Privatanleger). Nur diese sind die Zielgruppe dieses Beteiligungsangebots. Gleichwohl steht die Beteiligung auch für andere Personen offen. Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt ausschließlich in Deutschland. Zahlstelle Die Entgegennahme der Zeichnungsbeträge der Anleger erfolgt durch die Emittentin, die PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG, Neuer Wall 80, Hamburg. Die Zahlstelle PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus, sie hält auch den Prospekt zur kosten losen Ausgabe bereit. Die Zeichnungssumme zzgl. Agio ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung der Treuhänderin über die Annahme des mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreiteten Angebots auf Abschluss des Treuhandvertrages auf nachfolgend genanntes Konto zu leisten, über das die Geschäftsleitung der Emittentin gemäß Vereinbarung mit der kontoführenden Bank sowie mit dem Mittelverwendungskontrolleur im Mittel verwendungskontrollvertrag im Innenverhältnis nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügungsberechtigt ist. Kontoinhaber: PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG Kontonummer: Bank: Hamburger Sparkasse BLZ: IBAN: DE BIC (Swift-Code): HASPDEHHXXX Entgegennahme der Beitrittserklärung Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums nimmt die TVB Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Beteiligungen GmbH & Co. KG entgegen. Die Geschäftsadresse lautet: OpernTurm, Bockenheimer Landstr. 2-4, Frankfurt am Main. Vorgesehene Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot beginnt am Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Die Schließung des Fonds erfolgt spätestens mit der Vollzeichnung des Kommanditkapitals in Höhe von EUR 50 Mio. Da die Emittentin nicht auf eine Vollplatzierung des Komman- 4 Das Angebot im Überblick

5 ditkapitals angewiesen ist, kann sie das Angebot nach freiem kaufmännischem Ermessen beenden. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeiten die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Mittelherkunft und Mittelverwendung (Prognose) Bei einem Kommanditkapital von EUR (ohne Agio) sollen EUR zum Erwerb einer typisch stillen Beteiligung an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH investiert werden. Die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH investiert unmittelbar oder mittelbar in die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. An Gründungs- und Initiierungskosten fallen insgesamt TEUR 2.518,7 bzw. 5,04 Prozent bei einem Kommandit kapital von EUR 50 Millionen an. Die Dienstleistungsgebühren betragen einschließlich einer Rücklage für laufende Fondskosten (Liquiditätsrücklage) und der Verwendung des Agios beim angenommenen Kommandit kapital von EUR 50 Millionen TEUR 9.428,4 bzw. 18,86 Prozent. Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt 14,8 Prozent vom einzuwerbenden Kommanditkapital. Dies sind TEUR 7.399,9, bei einem Kommandit kapital von EUR 50 Millionen. Die Gesamthöhe setzt sich zusammen aus den Positionen Eigenkapitalbeschaffung und Agio. Prognose EUR in % vom Gesamtaufwand in % vom Eigenkapital inkl. Agio Prognostizierte Mittelherkunft Kommanditkapital Geschäftsführende Kommanditistin ,00% 0,00% Kommanditistin (Treuhand) ,00% 0,00% Kapitalanleger ,00% 95,23% Gesamt ,00% 95,24% zzgl. Agio Kapitalanleger ,00% 4,76% Prognostizierte Mittelverwendung Typisch stilles Beteiligungskapital für Investitionen ,11% 77,24% Gründungskosten - Konzeption in Deutschland und Luxemburg ,50% 2,38% - Rechts- und Steuerberatung Deutschland ,49% 1,42% - Rechts- und Steuerberatung Luxemburg ,50% 0,48% - Prospekterstellung ,50% 0,48% - Notar, Handelsregister u.a ,05% 0,05% Dienstleistungskosten - Eigenkapitalbeschaffung ,80% 9,33% - Marketing ,00% 0,95% - Geschäftsführung ,50% 0,48% - Anlegerverwaltung ,20% 0,19% - Treuhandschaft ,24% 0,23% - Mittelverwendungskontrolle ,12% 0,11% Liquiditätsrücklage ,00% 1,90% Gesamt ,00% 95,24% zzgl. Vertriebskosten (Agio) ,00% 4,76% Das Angebot im Überblick 5

6 Rechte der Anleger aus der Vermögensanlage Endfällige Gewinnbeteiligung, Auszahlung (Prognose) Die Gewinnbeteiligung ist abhängig von der Beteiligungsdauer des Anlegers: Kündigung/Auflösung mit Ablauf von Jahren: 1 * 2 * 3 138,99% 4 155,12% 5 173,11% 6 193,19% 7 215,60% 8 240,61% 9 268,52% ,67% ,43% ,22% ,52% ,83% ,76% Kapitalrückzahlung ,93% ,09% ,03% ,67% ,02% ,19% ,44% ,18% ,97% ,55% ,88% ,12% ,71% ,36% ,08% * Eine (Teil-)Kündigung ist erstmals mit Ablauf von 36 Monaten möglich. Die o.g. Gewinnbeteiligung beträgt kalkulatorisch 11,6 Prozent p.a. (vor Steuern) unter der Annahme der Wieder anlage der Gewinnbeteiligung (Zinseszins). Es gibt keine direkte Verknüpfung zwischen der Höhe der Gewinn beteiligung und dem wirtschaftlichen Erfolg der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Die Auszahlung erfolgt am Ende der Kommanditbeteiligung. Die Beendigung erfolgt durch Kündigung der Kommanditbeteiligung oder Auflösung der Gesellschaft. Die vom Anleger zu zahlenden Steuern (Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) werden für den Anleger abgeführt und mindern den Auszahlungsbetrag. Es werden keine laufenden Gewinne an die Anleger ausgezahlt. Am Ende der Beteiligung (wegen Kündigung oder Auflösung der Gesellschaft) sollen zunächst die Rückzahlungen des Kommanditkapitals und sodann die kumulierten planmäßigen Gewinn beteiligungen abzüglich der für die Anleger abge führten Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen steuer erfolgen. Die vorgenannten Steuern werden durch die PANTHERA Asset Management Glo- bal Trading Invest GmbH für den Anleger abgeführt. Die Berechnung der Gewinn beteiligung erfolgt auf Basis der Kommanditeinlage des Anlegers ohne Agio jeweils ab dem Folgemonat nach Beitritt oder Kapitalerhöhung, wobei für den Zeitpunkt des Beitritts oder der Erhöhung die Wertstellung auf dem Mittelverwendungskontrollkonto bzw. auf dem Bankkonto der Zahlstelle maßgeblich ist. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte Neben den vorgenannten Rückzahlungs- und Gewinnbeteiligungsrechten stehen den Anlegern gemäß Treuhand- und Gesellschaftsvertrag weitere Rechte zu. Diese sind das Recht auf Teilnahme bei Abstimmungen (je eingezahlter EUR eine Stimme) im schriftlichen Verfahren, das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen sowie Informations- und Kontrollrechte und das Recht auf Kündigung und Befriedigung ihrer Abfindungsansprüche. Die Rechte der derzeitigen Gesellschafter weichen (abgesehen von der Haftung: die derzeitigen Kommanditbeteiligungen tragen eine 6 Rechte der Anleger aus der Vermögensanlage

7 Haftung von 100%, die zukünftigen Kommanditbeteiligten bzw. Anleger tragen eine Haftung von 1% auf die Kommanditbeteiligung; Erhöhungen des Kommandit kapitals nach der Zeichnungsfrist sogenannte Zuzahlungen werden nicht als Haftkapital in das Handelsregister eingetragen) nicht von den Rechten künftig beitretender Gesellschafter ab. Kosten Zusätzlich zum Beteiligungsbetrag (Kommanditeinlage) nebst Agio können weitere Ausgaben oder Kosten auf einen Anleger zukommen. Dazu gehören Kosten im Zusammenhang mit evtl. Korrespondenz mit der Emittentin, z.b. bei Stimmabgaben im schriftlichen Verfahren oder Reisekosten im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Gesellschaftsversammlungen sowie Kosten für eine evtl. persönliche Beratung beispiels weise bei einer Beendigung oder Übertragung der Beteiligungen. Im Falle streitiger Auseinandersetzungen ist mit Prozesskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) zu rechnen. Einem Direktkommanditisten entstehen zusätzlich Notar- und Gerichtskosten zum Beteiligungsbetrag nebst Agio. Die exakte Höhe der vorgenannten Kosten ist nicht kalkulierbar, da sie von diversen Faktoren abhängt. Darüber hinaus fallen mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundene weitere Kosten nicht an. Haftung der Anleger, weitere Leistungen Die Anleger unterliegen grundsätzlich keiner Haftung, die über die zu leistende Einlage hinausgeht. Zu Nachschüssen sind die Anleger nicht verpflichtet. Von der von ihnen übernommenen Zeichnungssumme (Kommanditeinlage ohne Agio bis zur Vollzeichnung des Kommanditkapitals in Höhe von EUR 50 Mio. oder vorzeitige Schließung der Zeichnungsfrist) wird ein Betrag in Höhe von 1 Prozent als Haftkapital im Handelsregister eingetragen. Die Haftung der Anleger ist im Außenverhältnis hierauf beschränkt; sie erlischt, wenn und solange die 1 Prozent der Zeichnungssumme eingezahlt und nicht zurückgezahlt wurde bzw. durch Entnahmen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind, unterschritten wird. Erfolgt eine solche nicht durch Gewinne gedeckte Entnahme oder eine Rückzahlung, lebt die Haftung bis zur Höhe des Haftkapitalbetrages wieder auf. Auch nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft besteht für bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens entstandenen Verbindlichkeiten eine Nachhaftung für die Dauer von 5 Jahren (vgl. auch Die wesentlichen Risiken der Beteiligung, dort Risiko des Wiederauflebens der Haftung, Prospektseite 13). Es entstehen keine weiteren Umstände in denen der Erwerber der Vermögensanlage verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten. Dauer der Beteiligung Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit gegründet ( 3 des Gesellschaftsvertrages). Der einzelne Anleger hat die Möglichkeit, mit einer Frist von 12 Monaten erstmals mit Wirkung zum Ablauf der Mindestinvestitionszeit von 36 Monaten zum Monatsletzten seine Beteiligung zu kündigen. Dem Anleger steht dann nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ein Abfindungsguthaben zu, das auf der Grundlage des Auseinandersetzungs guthabens ( 13 des Gesellschaftsvertrags) seiner Kommanditbeteiligung zu ermitteln ist. Eine Auflösung der Gesellschaft kann nur mit einer Stimmrechtsmehrheit von 75% beschlossen werden ( 17 des Gesellschaftsvertrages). Die typisch stille Beteiligung der Emittentin wird bis zum errichtet, es sei denn, sie wird vorher gekündigt. Die Rück zahlung der typisch stillen Beteiligung sowie des auf sie entfallenen Gewinnanteils erfolgt mit Rücksicht auf die Liquiditätslage der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH. Die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH wird sich bemühen, zeitnah die Vermögenswerte zu verwerten, um die Ansprüche der Emittentin zu erfüllen. Das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Übertragbarkeit und Einschränkungen der Fungibilität Die Beteiligung kann nach den Bestimmungen des 20 des Gesellschaftsvertrages (Übertragung oder Belastung von Kommanditanteilen) mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der geschäftsführenden Kommanditistin durch Abtretung der Kommanditanteile übertragen werden. Eine teilweise Übertragung setzt voraus, dass die verbleibende und/oder entstehende Kommanditbeteiligung ohne Rest durch teilbar ist und jeweils mindestens EUR beträgt. Unter den gleichen Voraussetzungen sind gem. 11 des Treuhandvertrages die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag übertragbar. Zu den Einzelheiten wird auf 20 des Gesellschaftsvertrages und 11 des Treu- Rechte der Anleger aus der Vermögensanlage 7

8 handvertrages verwiesen. Die freie Handelbarkeit ist durch die Zustimmungsbedürfnisse, das Fehlen eines liquiden Zweitmarkts, der erforderlichen Mindestkommanditbeteiligung von EUR sowie der Teil bar keit der Kommanditbeteiligung durch eingeschränkt, so dass möglicherweise eine Veräußerung nicht oder nur eingeschränkt und nur unter Wert möglich ist. Vor Übertragung einer Beteiligung sollten zudem die daraus folgenden steuerlichen Konsequenzen mit dem persönlichen steuerlichen Berater erörtert werden. Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Emittentin mit den Erben fortgeführt ( 19 des Gesellschaftsvertrages). Diese treten mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Jeder Erbe hat sich durch Vorlage eines Erbscheins zu legitimieren. Zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte haben mehrere Erben (Erbengemeinschaft) einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen. Die Regelungen zur Übertragbarkeit und Vererblichkeit gelten für die mittelbare Beteiligung über die Treuhandkommanditistin entsprechend ( 11 Abs. 2 des Treuhandvertrages). Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption Die Emittentin ist als Personengesellschaft selbst nicht Steuersubjekt (sog. Transparenzprinzip), so dass den Kommanditisten (den Anlegern) die Einkünfte direkt zugerechnet werden. Bei der typisch stillen Beteiligung der Emittentin an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH, handelt es sich steuerlich um vermögensverwaltende Tätigkeiten, welche keinen Gewerbebetrieb der Emittentin begründen. Die Emittentin erzielt im Rahmen der Vermögensverwaltung Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG - Einkünfte aus der Veräußerung bzw. Kündigung der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter). Aufgrund der direkten Zurechnung der Einkünfte der Emittentin erzielen die Anleger im Ergebnis Einkünfte aus Kapitalvermögen. Aufgrund der Gewinnbeteiligung der Anleger am Ende der Kommanditbeteiligung an der Emittentin (wegen Kündigung oder Auflösung der Gesellschaft) erzielen die Anleger erst bei Auszahlung der Gewinnbeteiligung Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Das steuerliche Ergebnis wird auf Ebene der Emittentin gesondert und einheitlich festgestellt und durch Zuweisung auf die Anleger verteilt. Soweit der Anleger in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, unterliegen diese Einkünfte gem. 32d Abs. 1 Satz 1 EStG der Abgeltungsteuer von 25 % (gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapital vermögen) zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 %, bemessen von der Abgeltungsteuer sowie ggf. zzgl. Kirchensteuer. Einkünfte aus der Veräußerung der stillen Beteiligung unterliegen bei der Emittentin nicht der Gewerbesteuer, da die Emittentin als vermögensverwaltende Gesellschaft keinen Gewerbebetrieb nach 15 EStG darstellt und entsprechend nicht Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist ( 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Wegen ausführlicher Erläuterungen wird auf das Kapitel Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption auf Seite 40 ff. verwiesen. Erklärung zur Prospektverantwortung Die PANTHERA Asset Management Consulting GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, (Geschäftsadresse: OpernTurm, Bockenheimer Landstr. 2-4, Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 91709), Anbieterin und Prospektherausgeberin und Prospektverantwortliche, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des Prospektes insgesamt. Die Prospektverantwortliche, vertreten durch ihren Geschäfts führer erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Frankfurt am Main, den (Datum der Prospektaufstellung) Florian Münzer, Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der PANTHERA Asset Management Consulting GmbH (Prospektverantwortliche) 8 Rechte der Anleger aus der Vermögensanlage Erklärung zur Prospektverantwortung

9 Die wesentlichen Risiken der Beteiligung Im nachfolgenden Text werden die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken dargestellt. Dabei orientiert sich die Reihenfolge der Darstellung weder an der Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken noch am Grad der erwarteten negativen Auswirkungen der einzelnen Risiken. Durch eine Orientierung an zeitlichen Phasen bzw. thematischen Bereichen soll der Überblick erleichtert werden. Gewichtung und Kumulation von Risiken Generell besteht das Risiko, dass mehrere der nachstehend geschilderten negativen Verläufe nebeneinander und unabhängig voneinander eintreten können, wodurch die insgesamt eintretende negative Beeinflussung sich nicht nur addieren, sondern auch potenzieren kann, also eine überproportionale Verschlechterung gegenüber dem vorgestellten und prospektierten Ergebnis eintreten kann. Insbesondere beim Eintritt mehrerer Risiken, aber je nach Intensität auch bei Eintritt einzelner Risiken, ist ein Totalverlust des vom Anleger investierten Kommanditkapitals einschließlich Agio möglich. Maximales Risiko Das maximale Risiko besteht im Totalverlust des investierten Kommanditkapitals einschließlich des Agios und einer Privatinsolvenz des Anlegers. Sollte der Anleger z.b. zur Aufbringung der investierten Mittel ein Darlehen aufnehmen, geht das maximale Risiko über den Totalverlust nebst Agio hinaus, wenn er die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag, insbesondere zur Zahlung von Zins und Tilgung, auch dann zu erfüllen hat, obwohl der Kommanditbeteiligung an der Emittentin der wirtschaftliche Erfolg versagt bleibt. Die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag sind unabhängig hiervon und ggf. aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers zu bedienen. Soweit im Zusammenhang mit einem solchen Darlehensvertrag Sicherheiten bestellt werden, besteht zudem das Risiko, dass diese im Falle der Nichtbedienung des Darlehensvertrages vom Darlehensgeber verwertet werden und bei einer solchen Verwertung nicht der volle Verkehrswert erzielt wird und/oder der Verwertungserlös hinter den Anschaffungskosten zurückbleibt. Eine Privatinsolvenz des Anlegers sowie den Totalverlust des Kommanditkapitals und des Agios ist z.b. auch dann denkbar, wenn ein Totalverlust der Anlage inklusive des Agios eingetreten ist und den Anleger weitere Belastungen treffen, die nicht oder nicht vollständig durch entsprechende Auszahlungen von der Gesellschaft abgedeckt sind. Diese könnten z.b. in der Verpflichtung des Anlegers zur Zahlung von Steuern bestehen. Risiko des wirtschaftlich nicht erfolgreichen Agierens der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH und der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Risiko der konjunkturellen Entwicklung Die allgemeine weltweite konjunkturelle Entwicklung und insbesondere die der Kapital- und Finanzmärkte kann nicht vorhergesehen werden. Die Ertragssituation kann erheblich von den prognostizierten Werten abweichen und den wirtschaftlichen Erfolg der Vermögensanlage schmälern, Auszahlungen an den Anleger mindern und im Extremfall zum Totalverlust der Vermögenseinlage (inklusive Agio) des Anlegers bzw. zur Realisierung des maximalen Risikos (Prospektseite 9) führen. Risiken der Finanz- und Kapitalmärkte Der Erfolg der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A., an den globalen Finanz- und Kapitalmärkten ist von vielfältigen Faktoren abhängig. Es wirken u.a. allgemeine wirtschaftliche und konjunkturelle Rahmenbedingungen sowie gesetzgeberische Vorgaben auf den Finanz- und Kapitalmarkt. Sollten die vorgenannten Risiken eintreten, so können sich das Ergebnis der Emittentin und damit die tatsächlichen Zahlungen an die Anleger reduzieren. Es besteht zugleich das Risiko auf Ebene der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A., dass Geschäftspartner der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Das könnte dazu führen, dass die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. nicht oder zu verschlechterten Bedingungen oder erst später an den Finanz- und Kapitalmärkten investieren kann. Die Folge wäre eine negative Auswirkung auf die Emittentin und somit auf die Zahlungen an die Anleger, was bis zum Ausfall führen kann. Die wesentlichen Risiken der Beteiligung 9

10 Die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. wird an den Finanzmärkten weltweit investieren. Die sich hieraus ergebenden sonstigen Risiken können die voraussichtlichen Auszahlungen an die Anleger mindern und können im Extremfall zum Totalverlust der Kommandit einlage inklusive Agio bzw. zur Realisierung des maximalen Risikos (Prospektseite 9) führen. Risiko aus der Geschäftstätigkeit Die Investitionstätigkeit der Emittentin beschränkt sich darauf, der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH stilles Beteiligungskapital zur Verfügung zu stellen. Die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH investiert unmittelbar oder mittelbar in die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A., die an den weltweiten Finanz- und Kapitalmärkten investiert. Der Erfolg der Emittentin hängt wirtschaftlich vom Anlageerfolg der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. und der stillen Beteiligung an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH ab. Eine nicht ordnungsgemäße oder zwar ordnungsgemäße, aber wirtschaftlich letztendlich nicht erfolgreiche Durchführung der typisch stillen Beteiligung würde daher negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an den Anleger bis hin zum Ausfall oder sogar zur Realisierung des maximalen Risikos (Prospektseite 9) haben. Risiko des mangelnden Einflusses auf die Geschäftstätigkeit der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Einflussmöglichkeiten oder gar Entscheidungskompetenzen im Hinblick auf die von der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. durchzuführenden Geschäfte sind im Vergleich zu einer direkten Beteiligung inklusive Wahrnehmung der Geschäftsführung eingeschränkt, insbesondere, da die von der Emittentin unmittelbar oder mittelbar zu beanspruchenden Erlöse hinsichtlich ihrer Höhe und hinsichtlich ihrer tatsächlichen Erfüllung auch generell vom wirtschaftlichen Erfolg und von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A., abhängig sind. Die Emittentin kann nur eingeschränkt, d.h. mittelbar über PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH mitbestimmen, was die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. mit dem überlassenen Kapital und ihrem übrigen Kapital verwirklicht. Im Hinblick auf die Verwendung des Kapitals durch die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. ist die Emittentin in ihren Mitwirkungsmöglichkeiten noch weiter eingeschränkt. Die für die Geschäftstätigkeit der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. verantwortlichen Personen entscheiden ohne Zutun der Emittentin wie die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. das ihr zur Verfügung gestellte Kapital ggf. investiert und wann und mit welchem Ergebnis sie getätigte Investitionen auflöst. Wegen der komplexen und verschachtelten Investitionsstruktur können zudem Informationen über die Geschäftsentwicklung bei der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. nur aufgrund von Mitteilungen durch die Gesellschaft selbst und möglicherweise auch nur zeitversetzt erfolgen. Diese Informationen können bestenfalls nur mittelbar über die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH zur Emittentin gelangen. Auch soweit die Höhe der Ansprüche der Emittentin von einer erfolgreichen Beendigung von Investitionen der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. abhängig ist, hat die Emittentin nur eingeschränkt mittelbar bis keinerlei Einfluss; zeitliche Fehlsteuerungen, seien sie ungewollt oder gar bewusst, können das Ergebnis der Emittentin und damit die prognostizierten Auszahlungen an den Anleger mindern. Risiko der vorzeitigen Kündigung des Investments Auch besteht das Risiko einer Kündigung des abgeschlossenen Beteiligungsvertrags durch die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A., so dass die Investition gegebenenfalls vorzeitig beendet wird und die mittelbare Teilhabe der Emittentin am Ergebnis der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. zeitlich weniger lang als vorgesehen und damit insgesamt auch in der Summe des Betrages weniger hoch erfolgt. Dies kann die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger mindern. Außerdem liegen in einer anderen Auffassung von sinnvollen Investitionen oder in möglicherweise gegenüber den Planungen schlechteren Entwicklungen der Aktivitäten der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. grundsätzlich keine wichtigen Gründe zur Kündigung des Investments mittelbar über PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH und somit mittelbar über die Emittentin vor, so dass die Emittentin nicht eingreifen kann und dennoch eine negative Abweichung vom geplanten wirtschaftlichen Erfolg der Investitionstätigkeiten tragen muss. Dies kann die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger mindern. 10 Die wesentlichen Risiken der Beteiligung

11 Fremdfinanzierung der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Die Finanzierung auf der Ebene der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. kann zu Teilen mit Fremdkapital von Kreditinstituten erfolgen. Infolge von sogenannten Finanzkrisen und anderen unvorhersehbaren Umständen besteht das Risiko, dass Kredite zu ungünstigen Konditionen, verspätet oder gar nicht gewährt werden. Es besteht zudem das Refinanzierungsrisiko der finanzierenden Bank, wodurch die Kreditkonditionen beeinträchtigt werden könnten. Es besteht das Risiko, dass infolge veränderter Marktbedingungen die Finanzierungskosten steigen. Dies würde das Ergebnis der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. mindern und somit die Zahlungen an den Anleger mindern. Die Ansprüche der Emittentin aus der typisch stillen Gesellschaft gegenüber der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH sind im Verhältnis zu den Ansprüchen von darlehensgewährenden Kreditinstituten und weiteren schuldrechtlichen Gläubigern der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. strukturell nachrangig. Die Ansprüche der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH und somit der still beteiligten Emittentin sind andererseits strukturell vorrangig vor den Dividendenansprüchen der Gesellschafter der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Im Ergebnis vermindern Zinsverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen vorrangigen schuldrechtlichen Gläubigern der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. die zur Bedienung der typisch stillen Beteiligung stehenden Finanzmittel der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Wertverluste und Abschreibungen hinsichtlich von Vermögenswerten der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. führen zu einer Verminderung der Summe der Aktiva und können somit die mittelbaren Zahlungen an die Fondgesellschaft und folgend an die Anleger mindern. Das könnte bis zum Totalausfall des Kommanditkapitals zzgl. Agio der Anleger führen. Die Fremdverbindlichkeiten der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. gegenüber Kreditinstituten und sonstigen schuldrechtlichen Gläubigern bleiben von einer solchen Situation jedoch unberührt, insbesondere akkumulieren sich Zinsverbindlichkeiten ungehindert. Das bedeutet, dass in dem vorgenannten Szenario der Schuldsaldo tendenziell ansteigt. Dadurch kann es zur Insolvenz der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. kommen und negative Auswirkungen auf die Zahlungen an die Anleger, bis hin zum Zahlungsausfall haben. Insolvenzrisiko der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Es besteht das Risiko, dass die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH, an deren Handelsgewerbe sich die Emittentin über die stille Gesellschaft beteiligt, insolvent geht oder zu gehen droht. In diesem Fall könnte die Emittentin die ge planten Erträge aus der typisch stillen Gesellschaft möglicherweise nicht realisieren. Die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH könnte insbesondere dann in Insolvenzgefahr geraten, wenn die (unmittelbare oder mittelbare) Investition in die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. in erheblichem Maße planwidrig verläuft und/oder wenn auf der Ebene der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH in erheblichem Maße planwidrige Aufwendungen anfallen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger, bis hin zum Zahlungsausfall haben. Risiko der Prognose Die Prognosen und erwarteten Erträge basieren auf den Erfahrungen mit der Entwicklung der Kapital- und Finanzmärkte. Die Höhe der von der Emittentin erzielbaren Erträge hängt wesentlich von den erzielbaren Preisen für Finanzinstrumente und sonstigen Investitionen ab. Die Preise unterliegen durch eine Vielzahl von Faktoren unvorhersehbaren Schwankungen. Im schlechtesten Fall kann dies die Insolvenz der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. und damit der Emittentin sowie damit auch den Totalverlust der gezeichneten Einlage nebst Agio des Anlegers bedeuten. Alle zukünftigen Investitionen und deren wirtschaftlicher Erfolg unterliegen dem Risiko der Unsicherheit einer Prognose. Bei ungeplanten Kostenerhöhungen oder Liquiditätsengpässen kann eine Zwischenfinanzierung oder Finanzierung erforderlich sein, die sich nachteilig auf die geplanten wirtschaftlichen Ergebnisse auswirken kann und zum Totalverlust der Einlage inklusive Agio des Anlegers führen kann. Diese Folgen sind auch möglich, wenn diese notwendige Finanzierung oder Zwischenfinanzierung nicht zu erhalten ist. Dies gefährdet den prognostizierten Ge- Die wesentlichen Risiken der Beteiligung 11

12 winn der Vermögensanlage und könnte bis zum Totalverlust der Kommanditbeteiligung (zuzüglich Agio) des Anlegers bzw. zur Realisierung des maximalen Risikos (Prospektseite 9) führen. Für die Emittentin ist dies die erste Vermögensanlage dieser Art. Geringe Erfahrung des Anbieters kann dazu führen, dass die Beteiligung bei größerer Erfahrung so nicht eingegangen worden wäre und sich nicht wie erwartet entwickelt hätte. Anleger könnten demnach nur eine recht geringe oder keine Rendite auf ihre Beteiligung erzielen. Dies kann zum Totalverlust der Kommanditeinlage zuzüglich Agio bzw. zur Realisierung des maximalen Risikos (Prospektseite 9) führen. Auslandsrisiko, Währungsrisiken Auch wenn der Gesellschaftsvertrag der PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG und der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH deutschem Recht unterliegt, ändert dies nichts daran, dass der Gesellschaftsvertrag der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. dem Recht von Luxemburg unterliegt. Die PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG ist typisch still an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH beteiligt. Eine eventuell erforderlich werdende Durchsetzung von Ansprüchen mit rechtlichen Mitteln und Vollstreckungsmaß nahmen im Verhältnis der Fondgesellschaft über PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH unterliegt daher besonderen Schwierigkeiten, beispielsweise auch wegen anderer Rechts- und Verfahrensordnungen sowie auch aufgrund möglicherweise bestehender abweichender Gebräuche und Verhaltensweisen. Die Nichtdurchsetzung oder erst verspätet erfolgende Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland könnte die Auszahlung an den Anleger mindern. Hinzu kommen Währungsrisiken aufgrund der möglichen Veränderung des Wechselkurses zwischen Euro und u.u. sonstigen maßgeblichen Währungen sowie Risiken aus eventuell möglichen Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs. Dies kann die Auszahlungen an den Anleger mindern. Laufzeitrisiko Die Emittentin wird juristisch auf unbestimmte Zeit gegründet. Eine Auflösung der Gesellschaft setzt einen Gesellschafterbeschluss voraus, der nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags einer Mehrheit von 75% der Stimmen bedarf. Die Beendigung der Kommanditeinlage und gesonderten Zuzahlungen ist mit einer Frist von 12 Monaten erstmals mit Wirkung zum Ablauf der Mindestinvestitionszeit von 36 Monaten zum Monatsletzten möglich. Es besteht das Risiko, dass sich zu der vom einzelnen Anleger gewünschten Zeit keine entsprechende Liquidität in der Emittentin befindet. Dies kann dazu führen, dass der Anleger länger als von ihm gewollt an die Beteiligung gebunden ist. Entsprechendes gilt für die Erhöhung des Kommanditanteils (Zuzahlung). Eine wirtschaftlich erfolgreiche Kündigung der Kommanditbeteiligung und der typisch stillen Beteiligung setzt zudem voraus, dass zeitentsprechend der Vertrag mit der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. (teil-)gekündigt und die vom Darlehensnehmer zu leistende Zahlung erfolgt. Würde die Rückzahlungsverpflichtung von der FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. nicht rechtzeitig erfüllt, könnte auch die vorgesehene Auszahlung von Gewinnanteilen der Emittentin nicht erfolgen. Auszahlungen an den Anleger würden dann jedenfalls nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen können. Die Folge ist die Verlängerung der Kapitalbindungsdauer des betroffenen Anlegers. Eine Verlängerung der Beteiligungsdauer könnte zu einer späteren oder geringeren Auszahlung an den Anleger als prognostiziert führen. Risiko aus Verlustbeteiligung im Rahmen der typisch stillen Gesellschaft Bei Beendigung der typisch stillen Beteiligung der Emittentin erfolgt eine Gesamtabrechnung zur Ermittlung der Rückführung des stillen Beteiligungskapitals und der Gewinnbeteiligung. Im Rahmen dieser Abrechnung kann sich bei negativem Verlauf auch eine Verlustbeteiligung der stillen Gesellschafterin und somit der Emittentin ergeben. Dies würde zu einer geringeren Rückzahlung der stillen Einlage an die Emittentin führen. Hieraus folgend kann es zu Vermögensverlusten des Anlegers bis hin zum Totalausfall der Kommanditeinlage nebst Agio kommen. 12 Die wesentlichen Risiken der Beteiligung

13 Risiko der Majorisierung Nach dem Gesellschaftsvertrag gewähren EUR Beteiligungskapital jeweils eine Stimme. Die Einflussmöglichkeit eines einzelnen Anlegers auf Entscheidungen der Emittentin ist daher regelmäßig gering. Außerdem werden erfahrungsgemäß die Stimmrechte von Anlegern an Publikumsgesellschaften bei Entscheidungsfindungen eher zurückhaltend ausgeübt, so dass unter Umständen eine kleine Anzahl mitwirkender Anleger (Quorum), die nicht über die Mehrheit der Stimmrechte aller Gesellschafter bzw. Anleger verfügen, einen Mehrheitsbeschluss herbeiführen kann, der dann für alle Gesellschafter bzw. Anleger verbindlich ist, auch wenn er deren Vorstellungen und Interessen des einzelnen Anlegers nicht entspricht. Hieraus folgend kann es zu Vermögensverlusten des Anlegers bis hin zum Totalausfall der Kommanditeinlage nebst Agio kommen. Risiko des Wiederauflebens der Haftung Die Haftung der Anleger ist im Außenverhältnis auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 Prozent der Zeichnungssumme ohne Agio) beschränkt. Ist diese Haftsumme einbezahlt, besteht keine weitere Haftung des Anlegers im Außenverhältnis. Es besteht das Risiko, dass die Haftung wiederauflebt, wenn die Haftsumme durch Entnahmen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind, unterschritten wird. Auch nach dem Ausscheiden des Anlegers aus der Gesellschaft besteht für bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens entstandene Verbindlichkeiten eine Nachhaftung des Anlegers für die Dauer von 5 Jahren, welche aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers zu tragen wäre. Risiko des Kapitalentzuges Während des Bestehens der Emittentin können Situationen eintreten, die dazu führen, dass Anlegern ihr investiertes Kommanditkapital nebst Agio zurückzuzahlen ist. Ein solcher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn ein Anleger von seinem erstmals mit Wirkung zum Ablauf der Mindestinvestitionszeit von 36 Monaten bestehenden Kündigungsrecht Gebrauch macht, sondern beispielsweise auch dann, wenn Anleger ihre Kommanditbeteiligung widerrufen und ggf. ein Gericht zu der Auffassung gelangen sollte, dass auch nach Ablauf einer Zeitspanne von der Dauer der maßgeblichen Widerrufsfrist ein Widerruf noch möglich sei, weil keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorgelegen habe. Vergleichbares gilt für die Rückabwicklung des Beitritts aus anderen Rechtsgründen. Soweit zu dieser Zeit was insbesondere umso eher möglich ist, je größer die Zahl der ihre Einzahlung zurückfordernden Anleger ist die Emittentin nicht über die nötige Liquidität verfügt und sie diese nicht beschaffen kann, was eine Reduzierung der Ergebnisse nach sich ziehen würde, könnte dies zur Insolvenz der Emittentin und damit zum Verlust des Kommanditkapitals und Agio für alle Anleger führen. Widerrufs- oder rückabwicklungswillige Anleger müssen darüber hinaus damit rechnen, dass sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ihr ursprünglich eingezahltes Kommanditkapital und Agio vollständig zurückerhalten. Risiko eingeschränkter Fungibilität Nach dem Gesellschaftsvertrag ist die Übertragung sowohl der unmittelbaren Kommanditbeteiligung als Kommanditist als auch der mittelbaren Kommanditbeteiligung als Treugeber zum Ablauf eines Kalenderjahres nur mit Zustimmung der Geschäftsführung der Emittentin möglich. Da ein liquider Zweitmarkt für Kommandit- sowie für Treuhandbeteiligungen jedoch nicht besteht, ist die freie Handelbarkeit faktisch eingeschränkt. Es besteht das Risiko, dass ein veräußerungswilliger Anleger im Zeitpunkt seines Veräußerungswunsches keinen Käufer für seine Beteiligung findet oder zumindest keinen solchen, der einen von ihm erwarteten Preis oder zumindest einen Preis in Höhe des vom veräußerungswilligen Anleger investierten Kommanditkapitals zahlt. Eine Übertragung kann daher u.u. nur mit Verlust oder überhaupt nicht erfolgen. Insolvenz (Privatinsolvenz) des Anlegers Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin stellt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters (Anlegers) oder die Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse einen wichtigen Grund für den sofortigen Ausschluss des Gesellschafters (Anlegers) aus der Emittentin dar. Zwar hätte ein betroffener Anleger Anspruch auf Abfindung seiner Beteiligung, jedoch mag dieser Abfindungswert im Einzelfall schwer feststellbar oder beweisbar sein. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der Abfindungswert Schwankungen Die wesentlichen Risiken der Beteiligung 13

14 unterliegt und für den schlechtesten Fall ist damit zu rechnen, dass der Abfindungswert zum maßgeblichen Zeitpunkt niedrig oder sehr niedrig ist. Im Insolvenzfall des Anlegers kann dies dazu führen, dass der Abfindungswert der Kommanditbeteiligung und entsprechend der Auseinandersetzungsanspruch des Anlegers gegenüber der Emittentin deutlich unter dem Nennwert der Kommanditeinlage liegt. Komplexe rechtliche Struktur Die Anlage in Kommanditanteile der Emittentin stellt eine rechtlich verschachtelte und indirekt gestaltete Rechtsposition dar. Die Komplexität der Struktur ist juristischen Laien nicht ohne weiteres verständlich. Daher wird Anlegern empfohlen, sich sachkundigen Rat bei entsprechend qualifizierten Rechtsanwälten einzuholen. Hierduch können nicht absehbare nachteilige Auswirkungen für den Anleger eintreten. Dies kann zu einer Minderung der Zahlungen an den Anleger, bis hin zu einem Totalausfall nebst Agio führen. Änderungen von Gesetzen oder neue Rechtsprechung Die Beteiligung an der Emittentin wurde rechtlich auf der Basis gegenwärtig gültiger Gesetze und der gegenwärtig herrschenden Rechtsprechungspraxis in Deutschland gestaltet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die einschlägigen Gesetze oder die Rechtsprechung im Laufe der Investition ändern und dass diese Änderungen (direkt oder indirekt) nachteilige Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Wert der Kommanditanteile haben und/oder Auszahlungen an den Anleger mindern. Ohne dass dies vorhersehbar ist, können sich Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Rechtsprechung sowohl in Deutschland oder sonstigen maßgeblichen Ländern künftig ändern. Hierdurch können nicht absehbare nachteilige Auswirkungen für die Beteiligten und für den Anleger eintreten, so dass die Auszahlungen an den Anleger gemindert werden. Steuerliche Risiken Der Sachverhalt des Beteiligungskonzepts und deren steuerliche Aspekte können einer steuerlichen Betriebsprüfung (Außenprüfung) unterzogen werden. Es kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden, ob die Finanzverwaltung der prospektierten steuerlichen Beurteilung vollständig folgt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung bei ihrer steuerlichen Beurteilung dieses Sachverhalts zu einer Gewerblichkeit der Einkünfte der Emittentin gelangt. Gegen die Beurteilung der Finanzverwaltung ist der Rechtsweg gegeben, wobei dessen Ausgang nicht prognostiziert werden kann. Abweichungen von den Prospektangaben können sich nicht nur durch Änderungen der Gesetzesgrundlagen und Rechtsprechung ergeben, sondern ebenso durch erstmalige oder geänderte Auffassung der Finanzverwaltung. Eine von den prospektierten Angaben abweichende steuerliche Behandlung kann in einer nicht unbedeutenden Minderung der Zahlungen an die Anleger resultieren. Das Eintreten bestimmter steuerlicher Folgen, die ein Anleger mit seiner Beteiligung an der Emittentin ggf. anstrebt, kann nicht garantiert werden. Das Risiko einer abweichenden steuerlichen Behandlung der sich beim Anleger einstellenden Vermögenszuwächse liegt in der Besteuerung der ihm zugewiesenen Einkünfte als gewerbliche Einkünfte ( 15 EStG - Einkünfte aus Gewerbebetrieb) mit dem für den Anleger maßgeblichen individuellen Steuersatz von zurzeit bis zu 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 32d Abs. 1 EStG - Abgeltungsteuer) von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer findet dann keine Anwendung. Ein weiteres Risiko könnte darin bestehen, dass sich die Besteuerungsgrundlagen, Besteuerungssätze und die Besteuerung selbst für die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH (z.b. Erhöhung der Umsatzsteuer, Streichung der Abzugsmöglichkeit der Aufwendungen für die typisch stille Beteiligung, laufende Besteuerung etc.) verschlechtern. Dies kann dazu führen, dass sich die Gewinnbeteiligung des Anlegers entsprechend verringert. Dies kann zu einer Minderung der Zahlungen an Anleger bis hin zu einem Totalausfall nebst Agio führen. Nach Kenntnis des Anbieters, der PANTHERA Asset Management Consulting GmbH, existieren keine weiteren wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage einschließlich solcher, die mit einer Fremdfinanzierung einhergehen. 14 Die wesentlichen Risiken der Beteiligung

15 Das Konzept Beteiligung an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH in Form einer typisch stillen Beteiligung Beim vorliegenden Angebot investiert die Emittentin die zur Verfügung stehenden Nettoeinnahmen (Kommanditkapital abzüglich der fondsabhängigen Kosten) in eine typisch stille Beteiligung an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH mit Sitz in Deutschland als Anlageobjekt (siehe Vertrag über eine typisch stille Gesellschaft Prospektseite 66) sowie in die Vorhaltung einer Liquiditätsreserve. Der Unternehmensgegenstand der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH ist die Verwaltung eigenen Vermögens, ins besondere, mittelbar oder unmittelbar, der Erwerb, das Halten, die Entwicklung und die Verwertung von Unternehmungen und Beteiligungen an Unternehmen. Die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH wurde am gegründet und wird im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB geführt. Alleiniger Gesellschafter der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH ist die PANTHERA Asset Management Holding GmbH die am gegründet wurde und im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB geführt wird. Die PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG wird unmittelbar mit den zur Verfügung stehenden Nettoeinnahmen der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH im Rahmen einer stillen Gesellschaft Finanzmittel bereitstellen. Die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH beabsichtigt im Bereich der Unternehmensbeteiligungen durch folgende Unternehmensgegenstände tätig zu werden: - Erwerb, Halten, Entwicklung und Verwertung von Unternehmungen und Beteiligungen sowie - alle damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Unternehmungen und Beteiligungen. Die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH ist dabei nicht frei in ihrer Entscheidung zur Durchführung von Investitionen und Begründung von Beteiligungen, da vorgesehen ist, das zur Verfügung stehende Kapital unmittelbar oder mittelbar in die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. zu investieren. Dabei sind die Gesellschaften ver pflichtet, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, welche den genannten Renditezielen nicht entgegenstehen. Angaben über die Emittentin Allgemeine Angaben Emittentin ist die PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg. Die Geschäftsanschrift lautet Neuer Wall 80, Hamburg. Die Emittentin wurde am gegründet. Sie wurde auf unbestimmte und nicht auf bestimmte Zeit errichtet, so dass eine Gesamtdauer des Bestehens nicht feststeht und nicht angegeben werden kann. Für die Emittentin ist das deutsche Recht die maßgebliche Rechtsordnung. Die Emittentin wird in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft geführt. Persönlich haftende Gesellschafterin dieser Kommanditgesellschaft ist eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die PANTHERA Asset Management Investments GmbH (Geschäftsführer: Florian Münzer, Geschäftsadresse: OpernTurm, Bockenheimer Landstr. 2-4, Frankfurt am Main, Stammkapital EUR , EUR eingezahlt). Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin eine Kapitalgesellschaft (nämlich die PANTHERA Asset Management Investments GmbH); daher haftet diese nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen. DAS KONZEPT 15

16 Geschäftsführende Kommanditistin ist die PANTHERA Asset Management Consulting GmbH (Geschäftsführer: Florian Münzer, Geschäftsadresse: OpernTurm, Bockenheimer Landstr. 2-4, Frankfurt am Main, Stammkapital EUR ,EUR eingezahlt). Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin enthält von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmungen. Die persönlich haftende Gesellschafterin erbringt weder eine Kapitaleinlage noch ist sie am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt ( 4 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages). Ebenfalls abweichend von der gesetzlichen Regelung ist im Gesellschaftsvertrag der Treuhandkommanditistin die Berechtigung und die Vollmacht eingeräumt, den Beitritt von Anlegern als weitere Kommanditisten oder bei entsprechender Erhöhung ihres eigenen Kommanditanteils, den sie dann treuhänderisch für den Anleger hält als mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligte Treugeber vorzunehmen ( 4 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages). Als weitere Abweichung von der gesetzlichen Regelung ist eine Mindestbeteiligung beitretender Kommanditisten in Höhe von EUR und die Bestimmung enthalten, dass höhere Beträge durch teilbar sein müssen ( 4 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages) sowie die Möglichkeit der Erhöhung der Kommanditbeteiligung mit einem Mindestbetrag in Höhe von EUR mit der Bestimmung, dass höhere Beträge durch teilbar sein müssen ( 4 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages). In Abweichung von den Bestimmungen der gesetzlichen Regelung sieht der Gesellschaftsvertrag als die regelmäßige Art der Entscheidungsfindung die Beschlussfassung im schriftlichen Abstimmungsverfahren vor ( 17). Schließlich ist in Abweichung von den Bestimmungen der gesetzlichen Regelung festgelegt, dass Anleger, die als unmittelbare Kommanditisten der Gesellschaft beitreten wollen, verpflichtet sind, eine Handelsregistervollmacht zu erteilen, damit die persönlich haftende Gesellschafterin sowie auch die Treuhandkommanditistin jeweils einzeln berechtigt sind, die notwendigen Handelsregistereintragungen zu veranlassen ( 5). Weitere von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmungen bestehen nicht. In der Satzung der persönlich haftenden Gesellschafterin sind keine von der gesetzlichen Regelung abweichenden Bestimmungen enthalten. Gemäß 2 des im Vertragsanhang dargestellten Gesellschaftsvertrages der PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG besteht der Gegenstand des Unternehmens in der mittelbaren oder unmittelbaren Investition in die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Die Emittentin ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Emittentin kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zeckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Zuständiges Registergericht für die Emittentin ist das Amtsgericht Hamburg. Die Emittentin ist dort unter der Nummer HRA (gegründet am eingetragen am ) im Handelsregister eingetragen. Stellung im Konzern: Alleinige Gesellschafter der Emittentin sind die Komplementärgesellschaft PANTHERA Asset Management Investments GmbH und die Gründungskommanditisten PANTHERA Asset Management Consulting GmbH sowie TVB Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Beteiligungen GmbH & Co. KG (auch Treuhandkommanditistin). Diese Gesellschafter der Emittentin sind 100-prozentige Tochtergesellschaften der PANTHERA Asset Management Holding GmbH. Die Emittentin ist zu diesem Zeitpunkt somit ein Konzernunternehmen im Sinne des 18 AktG i.v.m. 290 HGB, das jedoch wegen seiner untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidiert wird. Nach Beitritt der Treugeberkommanditisten und der entsprechenden Kapitalerhöhung handelt es sich nicht mehr um ein Konzernunternehmen im Sinne des 18 AktG i.v.m. 290 HGB. Angaben über das Kommanditkapital der Emittentin Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde ein Kommanditkapital von EUR 2.000,00 gezeichnet und eingezahlt. Dabei handelt es sich ausschließlich um Kommanditanteile. Die Treuhandkommanditistin 16 Angaben über den Emittenten

17 TVB Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Beteiligungen GmbH & Co. KG und die PANTHERA Asset Management Consulting GmbH haben Kommanditeinlagen von je EUR übernommen. Diese Einlagen sind zu 100 Prozent als Hafteinlage im Handelsregister eingetragen. Die genannten Einlagen der Gründungskommanditisten sind in bar erbracht. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen daher keine Einlagen aus. Die derzeitigen Gesellschafter tragen im Unterschied zu den künftig beitretenden Anlegern (diese tragen nur eine Haftung von 1 Prozent auf die geleistete Einlage) eine Haftung von 100 Prozent auf die geleistete Einlage. Im Übrigen stimmen die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter mit denen der künftig beitretenden Anlegern überein. Zu den Hauptmerkmalen der Anteile, in die das Kapital zerlegt ist, insbesondere den mit den übernommenen Anteilen verbundenen Hauptrechten wird auf den Abschnitt Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte (Prospektseite 6) verwiesen. Bei der angebotenen Beteiligung an der PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG handelt es sich um die erste von der Emittentin angebotene Vermögensanlage. In Bezug auf die Emittentin sind bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne von 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben. Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien. Ein Nennbetrag umlaufender Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtauschoder Bezugsrecht auf Aktien einräumen, sind daher ebenso wenig anzugeben, wie die Bedingungen und das Verfahren für einen solchen Umtausch oder Bezug. Gründungsgesellschafter der Emittentin a) die persönlich haftende Gesellschafterin: PANTHERA Asset Management Investments GmbH, Sitz in Frankfurt am Main Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91710) Geschäftsadresse: OpernTurm, Bockenheimer Landstr. 2-4, Frankfurt am Main Eine Einlage wurde von der persönlich haftenden Gesell schafterin nicht übernommen. b) und die Gründungskommanditistin: TVB Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Beteiligungen GmbH & Co. KG, Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 46569) Geschäftsadresse: OpernTurm, Bockenheimer Landstr. 2-4, Frankfurt am Main Diese Kommanditistin hat eine Kommanditeinlage, die zu 100 Prozent als Hafteinlage im Handelsregister eingetragen ist, in Höhe von EUR übernommen. Die Einlage ist eingezahlt. Diese Kommanditistin hat die Aufgabe der Treuhandkommanditistin übernommen. c) und die geschäftsführende Gründungskommanditistin: PANTHERA Asset Management Consulting GmbH, Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91709) Geschäftsadresse: OpernTurm, Bockenheimer Landstr. 2-4, Frankfurt am Main Diese Kommanditistin hat eine Kommanditeinlage, die zu 100 Prozent als Hafteinlage im Handelsregister eingetragen ist, in Höhe von EUR übernommen. Die Einlage ist eingezahlt. Die letztgenannte Gründungskommanditistin hat die Aufgabe der Geschäftsführung übernommen. Weitergehende Angaben zu vorgenannten Gesellschaften finden sich im Abschnitt Wesentliche Vertragspartner (Prospektseite 36 ff.). Die Gründungsgesellschafter haben Kommanditkapital an der Emittentin von insgesamt EUR 2.000,00 gezeichnet und eingezahlt. Dabei handelt es sich ausschließlich um Kommanditanteile. Die einmaligen Vergütungen der Gründungsgesellschafter der PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG, die PANTHERA Asset Management Consulting GmbH, die PANTHERA Asset Management Investments GmbH und die TVB Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Beteiligungen GmbH & Co. KG betragen für Konzeption, Prospekt- Angaben über den Emittenten 17

18 erstellung, Eigenkapitalbeschaffung, Geschäftsführung, Anlegerverwaltung und Treuhandschaft inkl. Agio insgesamt 19,74 % des eingeworbenen Kommanditkapitals. Bei einem Kommanditkapital der Anleger von EUR 50 Mio. belaufen sich die einmaligen Vergütungen auf insgesamt TEUR 9.868,9. Die laufenden Vergütungen der Gründungsgesellschafter, der PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG, der PANTHERA Asset Management Investments GmbH, der PANTHERA Asset Management Consulting GmbH und der TVB Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Beteiligungen GmbH & Co. KG, für die Geschäftsführung, Komplementärfunktion sowie Treuhandschaft betragen insgesamt jährlich 0,30% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei einem Kommanditkapital von EUR 50 Millionen betragen die laufenden Vergütungen jährlich zusammen TEUR 150,6 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des des jeweils laufenden Jahres. Die laufenden Aufwendungen werden aus der Liquiditätsrücklage während der Fondslaufzeit finanziert, soweit die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. die laufenden Aufwendungen nicht erstattet. Daneben steht den Gründungskommanditisten eine allgemeine Gewinnbeteiligung als Kommanditisten mit einer Kommanditeinlage von TEUR 2,0 zu. Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Es existieren weder unmittelbare noch mittelbare Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind. Es existieren weder unmittelbare noch mittelbare Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Es existieren weder unmittelbare noch mittelbare Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Zu den Verflechtungen wird auf den Hinweis auf Prospektseite 39 sowie den Abschnitt Weitere Angaben auf Prospektseite 47 verwiesen. Mitglied der Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Emittentin ist durch den Gesellschaftsvertrag auf die geschäftsführende Kommanditistin, die PANTHERA Asset Management Consulting GmbH, übertragen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist Herr Florian Münzer jeweils in seiner Funktion als Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters und als Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin. Die Geschäftsanschrift von Herrn Florian Münzer lautet OpernTurm, Bockenheimer Landstr. 2-4, Frankfurt am Main. Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin Der einzige und wichtigste Tätigkeitsbereich der Emittentin besteht in der unmittelbaren oder mittelbaren Investition in die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. Dieser Tätigkeitsbereich wird verwirklicht durch die Eingehung von einer typisch stillen Beteiligung. Einzig der Vertrag über die typisch stille Beteiligung an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH (abgedruckt auf Prospektseite 66 ff.), die das zur Verfügung stehende Kapital unmittelbar oder mittelbar in die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. investiert, ist als Vermögensgegenstand von unmittelbarer wesentlicher Bedeutung für seine Geschäftstätigkeit und Ertragslage. Es besteht eine Abhängigkeit von den einzugehenden Beteiligungen und mittelbar von dem Investment in die FTT Strategy Trading Luxem bourg S.A dergestalt, dass der Erfolg dieser Investition und der Erfolg der Geschäfte, die den Erfolg der unmittelbaren oder mittelbaren Kapitalüberlassung bestimmen, das Anlageergebnis der Anleger beeinflussen wird. Die Emittentin ist nicht von Patenten, Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin wären. Darüber hinaus ist die Emittentin nicht von weiteren als dem vorgenannten Vertrag abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für seine Geschäftstätigkeit oder Ertragslage sind. Zu Risiken im Zusammenhang mit dem Vertrag über die typisch stille Beteiligung wird auf den Abschnitt Die wesentlichen Risiken der Beteiligung und dort den Unterabschnitt Risiko des wirtschaftlich nicht erfolgreichen Agierens (Prospektseite 9 ff.) verwiesen. 18 Angaben über den Emittenten

19 Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben könnten, sind nicht anhängig oder angedroht. Abgesehen von Bankkonten wird die Emittentin keine weiteren wesentlichen Vermögensgegenstände erwerben oder halten. Da die Emittentin wesentliche Einnahmen einzig unmittelbar oder mittelbar aus der Kapitalüberlassung an die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. erzielt, ist dessen ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung für das geplante wirtschaftliche Ergebnis entscheidend. Auch ist die Tätigkeit der Emittentin nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Laufende Investitionen sind und werden nicht getätigt. Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik Das Anlageziel sind typische stille Beteiligungen an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH, deren Erträge der Emittentin zufließen. Die Anlagepolitik der Emittentin besteht darin, Gewinne aus dem Erwerb der typisch stillen Beteiligung, die unmittelbar oder mittelbar über die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH Gewinne aus mittelbarer oder unmittelbarer Kapitalüberlassung an die FTT Strategy Trading Luxembourg S.A. erwirtschaftet, zu erzielen. Das Anlageobjekt ist die typisch stille Beteiligung an der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH (siehe Prospektseite 34 Vertrag über eine typisch stille Beteiligung"). Die Nettoeinnahmen der Emittentin werden aufgrund der Planungen ausschließlich dazu verwandt, sie als typisch stilles Beteiligungskapital an die PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH entsprechend den Regelungen im mit dieser Gesellschaft am abgeschlossenen in diesem Prospekt unter Rechtliche Angaben, Angaben zu den Verträgen beschriebenen und auf den Prospektseiten 66 ff. abgedruckten typisch stillen Gesellschaftsvertrags zu investieren sowie zur Bereithaltung einer Liquiditätsreserve. Sonstige Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Teile davon sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht abgeschlossen. Zu sonstigen Zwecken werden die Nettoeinnahmen der Emittentin nicht genutzt. Der Realisierungsgrad der Projekte beschränkt sich auf den Abschluss des oben genannten und auf den Prospektseiten 66 ff. abgedruckten "Vertrag über eine typisch stille Gesellschaft" dargestellten typisch stillen Vertrags mit der PANTHERA Asset Management Global Trading Invest GmbH. Nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjekts bestehen nicht. Rechtliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel bestehen nicht. Tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel bestehen nicht. Die Nettoeinnahmen reichen allein für die Realisierung der Anlageziele (Investition in typisch stille Beteiligung) aus. Die Aufnahme von Fremdkapital durch die PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG ist nicht vorgesehen. Da keine Fremdmittel aufgenommen werden, unterbleibt eine Untergliederung in Zwischenfinanzierung- und Endfinanzierungsmittel und ein gesonderter Ausweis, ebenso wie Angaben zu Fälligkeiten und Umfang der verbindlichen Zusagen von Finanzierungsmitteln. Weder der Prospektverantwortlichen noch den Gründungsgesellschaftern noch dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin noch der Treuhänderin noch dem Mittelverwendungskontrolleur stand oder stehen an der typisch stillen Beteiligung (Anlageobjekt) oder an wesentlichen Teilen der typisch stillen Beteiligung Eigentum oder dingliche Berechtigungen zu. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich und liegen daher auch nicht vor. Bewertungsgutachten zum Anlageobjekt sind nicht erstellt, so dass weder etwas zur Person des Gutachters noch zum Ergebnis von Bewertungsgutachten angegeben werden kann. Die Prospektverantwortliche und Gründungsgesellschafterin PANTHERA Asset Management Consulting GmbH übernimmt die Geschäftsführung der Emittentin. Die Gründungsgesellschafterin PANTHERA Asset Management Consulting GmbH erbringt die Leistungen in Form von Eigenkapitalbeschaffung, Prospekterstellung, Marketing sowie Anlegerverwaltung. Der Angaben über den Emittenten 19

20 Treuhänder und Gründungsgesellschafter TVB Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Beteiligungen GmbH & Co. KG übernimmt die Treuhandschaft. Die NorControl Steuerberatungsgesellschaft mbh Treuhand gesellschaft erbringt die Leistung der Mittelverwendungskontrolle. Darüber hinaus werden keine nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen von dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, noch dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, noch der Treuhänderin, noch dem Mittelverwendungskontrolleur erbracht. Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten und deren Aufgliederung wird auf den Abschnitt Wirtschaftliche Angaben (Prospektseite 20 ff.) verwiesen. Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Da die Emittentin vor weniger als 18 Monaten gegründet worden ist und noch keinen geprüften Jahresabschluss erstellt hat, sind insoweit nach 15 Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) lediglich verringerte Angaben zu machen. Hierzu wird auf die Prospektseiten 20 bis 23 verwiesen. Wirtschaftliche Angaben zur Investitionsund Beteiligungsphase Die Gesamtkosten des Anlageobjektes, die in Form des Erwerbs der typisch stillen Beteiligung, worüber unmittelbar oder mittelbar investiert wird, entstehen, betragen 81,11 Prozent des Kommanditkapitals. Sie werden insgesamt in der Investitionsphase gezahlt und sind im nachfolgenden Mittelverwendungsplan aufgezeigt. Investitionsphase Mittelherkunft und Mittelverwendung der Vermögensanlage werden nachstehend auf der Basis eines Kommanditkapitals von EUR 50 Millionen dargestellt. Bei einem abweichenden Kommanditkapital ändern sich die Positionen der Mittelverwendung im gleichen Verhältnis. Maßgeblich sind daher nicht die nachstehend angegebenen absoluten Zahlen, sondern die genannten Prozentwerte. Es wird ausschließlich Eigenkapital eingesetzt; Fremdmittel sind weder als Zwischenfinanzierungs- noch als Endfinanzierungsmittel vereinbart oder verbindlich zugesagt; eine Aufnahme von Fremdmitteln von der PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG ist auch nicht vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt der Gesamtbetrag der Einlage der Gründungsgesellschafter (= derzeitige Gesellschafter) EUR 2.000,00. Er ist vollständig eingezahlt und besteht aus Kommanditkapital. Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt 14,8 Prozent vom eingeworbenen Kommanditkapital. Dies sind TEUR 7.399,9, bei einem voraussichtlich einzuwerbenden Kommanditkapital von EUR 50 Mio. Die Gesamthöhe setzt sich zusammen aus den Positionen Eigenkapitalbeschaffung und Agio. Voraussichtliche Gesamtkosten des Anlageobjekts (Prognose) Prognose EUR in % vom Gesamtaufwand in % vom Eigenkapital inkl. Agio Prognostizierte Mittelherkunft Kommanditkapital Geschäftsführende Kommanditistin ,00% 0,00% Kommanditistin (Treuhand) ,00% 0,00% Kapitalanleger ,00% 95,23% Gesamt ,00% 95,24% zzgl. Agio Kapitalanleger ,00% 4,76% 20 Angaben über den Emittenten Wirtschaftliche Angaben zur Investitions- und Beteiligungsphase

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