Mustertexte zum Strafprozess
|
|
- Magdalena Karola Schulz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Referendarpraxis Band 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 8. Auflage Mustertexte zum Strafprozess Rahn / Schaefer / Schroers / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Strafverfahrensrecht Verlag C.H. Beck München 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 Schriftenreihe der Juristischen Schulung Band 25 Revision I
3 II
4 Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahn Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main a. D. fortgeführt und vollständig neu bearbeitet von Dr. Jürgen Peter Graf Richter am Bundesgerichtshof 8. Auflage qq Verlag C. H. Beck München 2011 III
5 Die Deutsche Bibliothek CIP-Einheitsaufnahme Verlag C. H. Beck im Internet: beck.de ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck und Bindung: Nomos Verlagsgesellschaft In den Lissen 12, Sinzheim Satz: Druckerei C. H. Beck Nördlingen Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff) IV
6 Vorwort Revision Vorwort Vorwort Die Vorauflage des nun in der 8. Auflage erschienenen Buches datiert aus dem Jahr 2003 und war wegen der seitdem vorgenommenen vielfältigen Änderungen des Gesetzgebers hinsichtlich Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung sowie Änderungen der Rechtsprechung, insbesondere auch infolge bedeutender verfassungsrechtlicher Entscheidungen, zuletzt nur noch eingeschränkt nutzbar. Die Gelegenheit der Neuauflage wurde nun zu einer umfassenden Umstrukturierung und Ergänzung des Buchaufbaus genutzt, wobei nicht nur viele neue Formulare und Muster hinzugekommen sind, sondern auch das neue und grundlegende Ziel umgesetzt wurde, möglichst jedem Formular kurze Einführungen zum Regelungszweck, den Voraussetzungen sowie den rechtlichen Konsequenzen der jeweiligen Regelung voranzustellen. Die Zielgruppe für dieses Buch, junge Juristen, Rechtsreferendare und Assessoren am Anfang der beruflichen Laufbahn als Richter, Staatsanwalt oder Strafverteidiger, sollen somit nicht nur für die alltägliche Arbeit wichtige und bedeutsame Mustertexte vorfinden; zugleich soll ihnen das erforderliche Werkzeug für die zutreffende Anwendung dieser Formulare mitangeboten werden. Dass außerdem entsprechende Hinweise auf Rechtsprechung und Kommentarliteratur gegeben werden, ist selbstverständlich. Die Änderungen seit 2003 im materiellen Recht und im Verfahrensrecht betreffen insbesondere das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom (BGBl. I S. 1838), das 37. bis 43. StÄG, das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom (BGBl. I S. 2198), das Anhörungsrügengesetz vom (BGBl. I S. 3220), das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom (BGBl. I S. 3416), das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vom (BGBl. I S. 3198), das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom (BGBl. I S. 2274), das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. OpferrechtsreformG) vom (BGBl. I S. 2280) sowie das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom (BGBl. I S. 2353). Insbesondere das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung erforderte die Änderung einiger Formulare sowie eine Aufnahme von zahlreichen neuen Mustervorlagen mit entsprechenden Hinweisen. Insgesamt wurde diese Neuauflage um mehr als 35 neue Formulare erweitert! Die in den Mustertexten verwandten Personalien sind im Übrigen ebenso frei erfunden wie die zufällige Benennung von Staatsanwaltschaften oder Gerichten in den Formularen! Mit der Neukonzeption habe ich als neuer Herausgeber und Bearbeiter zugleich angestrebt, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte noch umfassender für die Mustervorlagen zu berücksichtigen. Rechtsmittelrecht (Beschwerde, Berufung und Revision, Wiedereinsetzung) sind nunmehr noch stärker als bislang berücksichtigt, das neue Institut der Gehörsrüge zusätzlich behandelt! V
7 Vorwort Vorwort Auch wenn bei dem zur Verfügung stehenden Druckraum längst nicht alle Formularmöglichkeiten ausgeschöpft werden konnten, hoffe ich, dass dennoch nahezu jedes Problem mit dem vorliegenden Angebot schnell und unkompliziert gelöst werden kann. Die zusätzlich gegebenen Hinweise können den ergänzenden Blick in die Kommentarliteratur nicht gänzlich ersetzen, sollen aber einen schnellen ersten Einstieg in die jeweiligen Rechtsfragen ermöglichen. Für die Durchsicht des Manuskripts sowie die zahlreichen Anregungen und Verbesserungsvorschläge danke ich Frau Rechtsreferendarin Catharina Graf; ebenso danke ich meiner Ehefrau für die umfassende Unterstützung bei der Ausarbeitung des Manuskripts. Karlsruhe, Oktober 2010 Jürgen Graf VI
8 Inhaltsverzeichnis Revision Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XIII A. Die Einleitung des Verfahrens... 1 I. Vorbemerkungen... 1 II. Beginn eines Ermittlungsverfahrens... 1 III. Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens... 3 B. Verfügungen, Eingriffs- und Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, gerichtliche Beschlüsse I. Vorbemerkungen II. Eigene Anordnungen der Staatsanwaltschaft III. Gerichtliche Beschlüsse im Ermittlungsverfahren Inhalt gerichtlicher Beschlüsse Durchsuchung ( 102 ff. StPO) a) Durchsuchung beim Verdächtigen ( 102 StPO) b) Durchsuchung bei anderen Personen ( 103 StPO) c) Durchsuchung von Sachen und/oder Personen ( 102, 103 StPO) Sicherstellung und Beschlagnahme gem. 94 ff. StPO Beschlagnahme von Führerscheinen und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ( 111 a StPO) Anordnungen hinsichtlich Telekommunikationsüberwachung a) Überwachung der Telekommunikation ( 100 a StPO) b) Auskunft über Verkehrsdaten ( 100 g StPO) c) Sicherstellung und Überwachung von s d) Überwachung hinsichtlich der Internetnutzung e) Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) f) Anordnung IMSI-Catcher ( 100 i StPO) Weitere Überwachungsmaßnahmen a) Wohnraumüberwachung ( 100 c StPO). 44 b) Akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen ( 100 f StPO) c) Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnungen ( 100 h StPO) Postbeschlagnahme ( 99 StPO) Längerfristige Observation ( 163 f StPO) Einsatz eines verdeckten Ermittlers ( 110 a StPO) Körperliche Untersuchungen und Eingriffe ( 81 a ff. StPO) a) Blutprobe ( 81 a Abs. 1 S. 2 StPO) b) Körperliche Untersuchung ( 81, 81 f, 81 a StPO) c) DNA-Identitätsfestellung ( 81 g StPO). 57 XI VII
9 Inhaltsverzeichnis VIII 11. Sicherstellung durch Beschlagnahme oder Arrest ( 111 b ff. StPO) Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Anordnungen ( 101 Abs. 7 StPO) C. Haftbefehl, Haftentscheidungen I. Vorbemerkungen II. Haftbefehl Erlass eines Haftbefehls Ablehnung des Erlasses eines Haftbefehls Außervollzugsetzung eines Haftbefehls Haftprüfung, Haftbeschwerde Sonstige Vorschriften bzgl. Untersuchungshaft D. Abschluss der Ermittlungen 72 I. Vorbemerkungen II. Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts ( 170 Abs. 2 StPO) Allgemeines Einstellungsverfügung nach 170 Abs. 2 StPO III. Einstellung aus Opportunitätsgründen ( 153 ff. StPO) Allgemeines Einstellung wegen Geringfügigkeit gem. 153 Abs. 1 StPO Einstellung gem. 153 a Abs. 1 StPO Einstellung bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen Beschränkung der Strafverfolgung gem. 154, 154 a StPO Weitere Einstellungsmöglichkeiten Einstellungen im Jugendstrafrecht IV. Rechtsmittel/Rechtsbehelfe gegen Einstellungsentscheidungen Allgemeines Einstellungsbeschwerde gem. 172 Abs. 1 S. 1 StPO Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. 172 Abs. 2 S. 1 StPO Entscheidung über den Klageerzwingungsantrag ( 174, 175 StPO) E. Antrag auf Erlass eines Strafbefehls I. Vorbemerkungen II. Antrag auf Erlass eines Strafbefehls mit Begleitverfügung III. Verwerfung des Einspruchs gegen den Strafbefehl F. Die Anklageschrift I. Vorbemerkungen II. Der Anklagesatz ( 200 Abs. 1 S. 1 StPO) III. Weitere Angaben ( 200 Abs. 1 S. 2 bis 5 StPO) IV. Das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen ( 200 Abs. 2 S. 1 StPO) 112 V. Formalien und Sonstiges VI. Anklagen zum Amtsgericht (Einzelrichter) VII. Anklage zum Amtsgericht (Schöffengericht) VIII. Strafkammeranklage IX. Anklage zum Schwurgericht X. Begleitverfügung der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung
10 Inhaltsverzeichnis G. Gerichtliche Beschlüsse vor und während der Hauptverhandlung I. Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens II. Gerichtliche Beschlüsse während der Hauptverhandlung H. Das Plädoyer des Staatsanwalts I. Vorbemerkung Die Bedeutung des Plädoyers Grundsätze für die Gestaltung des Plädoyers Die bei dem Plädoyer zu beachtenden äußeren Formen Der Aufbau des Plädoyers II. Muster für ein klassisch aufgebautes Plädoyer 192 III. Muster für ein vom klassischen Aufbau abweichendes Plädoyer IV. Muster für ein Plädoyer, mit dem Freispruch beantragt wird V. Sonstiges J. Das Strafurteil I. Vorbemerkung Allgemeines Urteilsgründe II. Strafrichterurteil III. Schöffengerichtsurteil IV. Strafkammerurteil V. Urteil in Jugendsachen K. Gerichtliche Beschlüsse nach Urteilsverkündung. 237 I. Allgemeines II. Bewährungsbeschlüsse III. Nachträgliche Gesamtstrafenbildung IV. Entscheidungen in Strafvollzugssachen L. Die Berufung I. Vorbemerkungen II. Die Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft III. Die Berufungsbegründung des Verteidigers IV. Die Verwerfung der Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten M. Die Revision I. Vorbemerkungen Allgemeines Frist und Form Inhalt der Revisionsbegründung II. Die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft III. Die Revisionsbegründung des Verteidigers IV. Die Revisionsgegenerklärung Vorbemerkung Muster für eine Revisionsgegenerklärung V. Verwerfung der Revision wegen fehlender Begründung N. Weitere Rechtsbehelfe I. Die Beschwerde II. Die Wiederaufnahme des Verfahrens IX
11 Inhaltsverzeichnis III. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ( 44 StPO) Vorbemerkung Beschluss betr. die Gewährung der Wiedereinsetzung IV. Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs ( 356 a StPO) Vorbemerkung Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs O. Die Privatklage I. Vorbemerkung II. Die Privatklageschrift P. Die Nebenklage Q. Das Adhäsionsverfahren R. Sonstige Verfahren I. Antrag auf selbstständige Einziehung ( 440 StPO) II. Sicherungsverfahren ( 413 ff. StPO) Vorbemerkung Antrag zur Durchführung eines Sicherungsverfahrens S. Anhang: Originalverfahren mit Revisionsentscheidung I. Anklageschrift II. Urteil der Großen Strafkammer III. Revisionseinlegung und -begründung IV. Revisionsantrag des Generalbundesanwalts V. Verwerfungsbeschluss als offensichtlich unbegründet ( 349 Abs. 2 StPO) Verzeichnis der Muster Verzeichnis der Muster (nach Vorschriften geordnet) 343 Sachverzeichnis X
Mustertexte zum Strafprozess
Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahnf Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts
MehrMustertexte zum Strafprozess
Schriftenreihe der Juristischen Schulung 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 9. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015
MehrPrüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.
Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe
MehrMustertexte zum Strafprozess
Mustertexte zum Strafprozess begriindet von Dr. Dietrich Rahn Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizeprasident des Oberlandesgerichts
MehrPrüfe dein Wissen: PdW. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey. 8. Auflage
Prüfe dein Wissen: PdW Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey 8. Auflage Gesellschaftsrecht Wiedemann / Frey wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrDie Revision im Strafrecht
NomosReferendariat Weidemann Scherf Die Revision im Strafrecht 2. Auflage Nomos NomosReferendariat Dr. Matthias Weidemann, Richter am Landgericht Fabian Scherf, Richter am Oberlandesgericht Die Revision
MehrDas Arbeitsgebiet des Staatsanwalts
AschendorfFs Juristische Handbücher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang- Harms, emer, Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Münster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr. Michael
MehrStrafprozessordnung: StPO
Beck`sche Kurz-Kommentare 6 Strafprozessordnung: StPO Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen von Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, Prof. Dr. Bertram Schmitt 56. Auflage Strafprozessordnung:
MehrImmobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV
Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrFormularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung
Kroiß/N., Formularsamml... Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Begründet von Dr. Werner Böhme und Dr. Dieter Fleck Jetzt bearbeitet von Prof. Dr. Ludwig Kroiß Vizepräsident des Landgerichts
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 312-2 Strafprozessordnung (StPO) 3. Aktualisierung 2015 (25. Juli 2015) Die Strafprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 12 des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des
MehrLeseprobe zu. Bestellfax 0221 / 9 37 38-943. Ja, ich bestelle das o.g. Buch mit 14-tägigem Rückgaberecht
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Deckers Anwaltsstation Strafrecht Klausur Vortrag Kanzleipraxis 2011, 189 S., Lexikonformat, broschiert, ISBN 978-3-504-62902-1 29.80 (inkl.
MehrZivilrechtliche Musterklausuren für die Assessorprüfung
Musterklausuren: Referendariat Zivilrechtliche Musterklausuren für die Assessorprüfung von Dr. Günther Schmitz, Tobias Dallmayer 7. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
MehrInvestitions- und Steuerstandort Schweiz
Investitions- und Steuerstandort Schweiz Wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen von Dr. Jürgen Brand, Hermann Bechtold, Christine Boldi-Goetschy, Lorella Callea, Dominique Facincani-Kunz, Dr.
MehrDNA-Analyse und Strafverfahren
DNA-Analyse und Strafverfahren Rechtliche und biologische Grundlagen der DNA-Analyse von Dr. Kilian Brodersen, Anslinger, Rolf, Dr. Katja Anslinger, PD Dr. Burkhard Rolf 1. Auflage DNA-Analyse und Strafverfahren
MehrFälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene
Juristische Fall-Lösungen Fälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene Klausurenkurs II von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
MehrVielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.
Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette
MehrStrafrecht im Assessorexamen
Strafrecht im Assessorexamen Eine Darstellung der wesentlichen Anforderungen an das materiell- und formellrechtliche Gutachten, die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift und das
MehrDas öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen
Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen von Sebastian Homeier Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
MehrDer ärztliche Abrechnungsbetrug
Uwe Hellmann Harro Herffs Der ärztliche Abrechnungsbetrug 4ü Springer Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII XVII A. Gesetzliche Krankenversicherung 1 I. Die Rechtsverhältnisse
MehrProdukthaftpflichtversicherung
Gelbe Erläuterungsbücher Produkthaftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell)
MehrStrafprozessrecht SoS 2006
Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 21. Stunde 8. ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe a) Überblick über die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe b) Berufung c) Revision
MehrA n k l a g e s c h r i f t
Aufbau Anklageschrift --------------------------------------------------------------- Staatsanwaltschaft Saarbrücken Aktenzeichen ( z.b. 33 Js 1223/05 ) Saarbrücken, den H a f t bzw. Unterbringung (falls
MehrDie niederländische Strafprozeßordnung... 33
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Einführung... 1 Die niederländische Strafprozeßordnung... 33 Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen... 35 Titel I Strafverfahren im allgemeinen
Mehrbeck-shop.de Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Kommentar zu den 305 bis 310 BGB von Dr. Wolfgang Däubler Professor an der Universität Bremen Dr. Birger Bonin Richter
Mehr21. Teil: Zu den Rechtsbehelfen (Grundzüge)
1. Abschnitt: Allgemeines zu den Rechtsbehelfen Ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe ordentliche Rechtsbehelfe gegen nicht rechtskräftige Entscheidungen R e c h t s m i t t e l außerordentliche
MehrPraxiskommentar Vergaberecht
Praxiskommentar Vergaberecht zu GWB, VgV, VOB/A, VOL/A, VOF, SektVO mit sozialrechtlichen Vorschriften von Rudolf Weyand 3. Auflage Praxiskommentar Vergaberecht Weyand schnell und portofrei erhältlich
MehrDer Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich Recht Methodik Falldokumentation von Dr. Johannes Kaspar o. Professor an der Universität Augsburg Eva Weiler Rechtsanwältin und Mediatorin in München Dr. Gunter Schlickum Rechtsanwalt
MehrDer Markenlizenzvertrag
Beck`sche Musterverträge Der Markenlizenzvertrag von Dr. Michael Fammler 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 66581 3 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis
MehrErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: ErbStG
Gelbe Erläuterungsbücher Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: ErbStG Kommentar von Prof. Dr. Jens Peter Meincke 16., neubearbeitete Auflage Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: ErbStG Meincke
MehrBilanzbuchhalter. Herausgegeben von Prof. Dr. Horst Walter Endriss Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Band 12
Bilanzbuchhalter Herausgegeben von Prof. Dr. Horst Walter Endriss Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Band 12 Bilanzbuchhalterprüfung II Jahresabschluss national, Jahresabschluss international, Steuerrecht
MehrDas Recht der Sachverständigen und Dolmetscher
Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher SDG und GebAG in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2008. Mit Materialien, Ergänzungen und ergänzenden Vorschriften von Dietmar Dokalik 2008 Das
MehrMustertexte zum Strafprozess
Schriftenreihe der Juristischen Schulung 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 9. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015
MehrBeck-Wirtschaftsberater im dtv 50808. Kundenorientierung. Bausteine für ein exzellentes Customer Relationship Management (CRM)
Beck-Wirtschaftsberater im dtv 50808 Kundenorientierung Bausteine für ein exzellentes Customer Relationship Management (CRM) von Prof. Dr. Manfred Bruhn Prof. Dr. Manfred Bruhn ist Inhaber des Lehrstuhls
MehrDer Rechtsschutz im Strafvollzug
Jura Mailin Lochmann Der Rechtsschutz im Strafvollzug Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Der Bezug zum öffentlichen Recht... 3 3. Historische Entwicklung des Rechtsschutzes... 5 4.
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrStaatsanwaltliche Verfügungen und Zusatzanträge in der Assessor-Klausur
Staatsanwaltliche Verfügungen und Zusatzanträge in der Assessor-Klausur Dr. Christian Lucas Neben der Prüfung materiell-rechtlicher Straftatbestände ist es in der Staatsanwaltsklausur regelmäßig geboten,
MehrOberlandesgericht Köln
2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 VR 2.03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrAntrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen:...... 1. Name und Vorname:... 2. Titel / Berufsbezeichnung...
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrRechtsschutzhilferichtlinien
Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat P 1 Recht Rechtsschutzhilferichtlinien für die Dienstkräfte der Landeshauptstadt München Rechtsschutzhilferichtlinien 1. Rechtsschutzhilfe in
MehrKündigungsschutzgesetz: KSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Kündigungsschutzgesetz: KSchG Kommentar von Prof. Dr. Roland Schwarze, Dr. Mario Eylert, Dr. Peter Schrader 1. Auflage Kündigungsschutzgesetz: KSchG Schwarze / Eylert / Schrader
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 311/15 BESCHLUSS vom 12. November 2015 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
MehrUmsatzsteuer verstehen und berechnen
Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrLösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht
Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung
MehrGeschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015
Landgericht Waldshut-Tiengen 9. Dezember 2014 Präsidium E 320 a Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Das Präsidium beschließt folgende Geschäftsverteilung für das Jahr 2015: Anhängige Verfahren Grundsätzlich
MehrAbofallen im Internet
Beck kompakt Abofallen im Internet Abzocker erfolgreich abwehren von Stefan Lutz 1. Auflage Abofallen im Internet Lutz schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
MehrInhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9
Inhalt 1. Teil 7 A) Einleitung 7 I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8 B) Die Hauptverhandlung 9 I) Verhalten gegenüber dem Gericht 9 II) Gang der Hauptverhandlung 10 1. Aufruf der
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IX Z A 16/14 BESCHLUSS vom 18. September 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill,
MehrVerbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und objektiv eindeutig sein.
2 Ss (OWi) 507/96 Leitsatz: Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und objektiv eindeutig sein. Stichworte: Parkplatz; Parkverbot; Anwohner Vorschift: StVO 42 Abs. 4 Zeichen 314 2
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:
MehrVortrag am 17.06.2015 / AG Strafrecht
Vortrag am 17.06.2015 / AG Strafrecht Fall 12: Ihr Mandant befindet sich in Untersuchungshaft. Als die am Vormittag begonnene Hauptverhandlung wie geplant um 13.30 Uhr fortgesetzt werden soll, wurde dem
Mehr- DFBnet Spielverlegung Online - Leitfaden für die Beantragung einer Spielverlegung im Onlineverfahren
- DFBnet Spielverlegung Online - Leitfaden für die Beantragung einer Spielverlegung im Onlineverfahren Stand: 01.07.2013 Inhaltsverzeichnis: 1 Vorwort 2 2 Spielverlegung beantragen (Antragstellender Verein)
MehrVereinbarungen bei Trennung und Scheidung
Beck`sche Musterverträge 15 Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung von Dr. Michael Krenzler 5., überarbeitete Auflage Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung Krenzler schnell und portofrei erhältlich
MehrDer Rechtsschutz nach 98 Abs. 2 Satz 2 StPO
Michael Glaser Der Rechtsschutz nach 98 Abs. 2 Satz 2 StPO Eine methodologische Untersuchung zur Leistungsfâhigkeit des 98 Abs. 2 Satz 2 StPO als allgemeine Rechtsschutzvorschrift gegenùber nicht-richterlich
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrStrEG Stand 15. April 2012
Amtliche Abkürzung: StrEG Ausfertigungsdatum: 08.03.1971 Textnachweis ab: 01.01.1975 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1971, 157 FNA: FNA 313-4 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
MehrPflichtvertiefungsveranstaltung Strafprozessrecht II im Sommersemester 2013
Pflichtvertiefungsveranstaltung Strafprozessrecht II im Sommersemester 2013 Zeit: Dienstag 15:15-16:15 und 16:30-17:30 Uhr Ort: Raum B 106 Hauptgebäude Ermittlungsverfahren II Beschuldigtenvernehmung Zwangsmittel
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08. Dezember 2010, Az. 2 Ws 347/10
Leitsatz: 313 Abs. 1 Satz 2 StPO findet auch dann Anwendung, wenn die Staatsanwaltschaft zwar Freispruch beantragt hatte, aufgrund eines vorausgegangenen Strafbefehlsverfahrens jedoch bereits ein konkreter
MehrGerichtsverfahren neu -> alt
Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrKündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.
Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 18. Dezember 2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 323/14 4 StR 324/14 vom 18. Dezember 2014 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja - InsO 15a Abs. 4 Der faktische Geschäftsführer einer Gesellschaft
MehrRatgeber zum Spenden sammeln
Beck-Rechtsberater im dtv 50693 Ratgeber zum Spenden sammeln Ein Leitfaden für engagierte Bürger von Thomas Sauter 1. Auflage Ratgeber zum Spenden sammeln Sauter ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrDNotI. Dokumentnummer: 9zb114_11 letzte Aktualisierung: 21.12.2011 BGH, 6.10.2011 - IX ZB 114/11. InsO 4a Abs. 1, 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr.
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zb114_11 letzte Aktualisierung: 21.12.2011 BGH, 6.10.2011 - IX ZB 114/11 InsO 4a Abs. 1, 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. 5 Bei Rücknahme des Antrags auf Verfahrenseröffnung
Mehr1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu:
Arbeitsblatt 1 1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu: a. fahrlässige Tötung b. Mord c. Körperverletzung d. Schwangerschaftsabbruch e. Totschlag f. fahrlässige Körperverletzung
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen B E S C H L U S S
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen:1- II AR 117/12 22 (21/24) Ks 110 Js 9972/96 (2/05) B E S C H L U S S In der Strafsache g e g e n u.a. T. [ ] geb. am [ ] in [ ], Verteidiger:
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar 2010. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 257/09 BESCHLUSS vom 14. Januar 2010 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. 3, 4 Nach Ablauf
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt
MehrDie Anwaltsklausur Zivilrecht
Assessorexamen - Lernbücher für die Praxisausbildung Die Anwaltsklausur Zivilrecht von Torsten Kaiser, Horst Kaiser, Jan Kaiser 5., neu bearbeitete Auflage Die Anwaltsklausur Zivilrecht Kaiser / Kaiser
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrEntscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion
Entscheidung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Anonymisierte nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin 03/04/07 ENTSCHEIDUNG über
MehrÜberblick über das Strafprozessrecht
Überblick über das Strafprozessrecht Für die Ausbildung zum Justizwachtmeister Silvia Eger Stand: Mai 2012 Unterscheidung materielles und formelles Recht Materielles Strafrecht Formelles Strafrecht Wann
MehrFortbildungsbescheinigung
hat im Jahr 2012 Aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.v.; 2 Stunden; 11.10.2012 Einführung in das Steuerstrafrecht für junge StrafverteidigerInnen Vereinigung
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
1 Ss 4/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5301 Ss 1/08 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 Ns 79/07, 22 Ns 32/07 Landgericht Potsdam 3.2 Ls 41/06 Amtsgericht Königs Wusterhausen 4152
MehrEingangsseite Umwelt-online
Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrGerichtsverfahren alt -> neu
Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrUrhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig?
Schriftenreihe des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln 110 Urhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig? Vortragsveranstaltung des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität
MehrStudienkommentar Arbeitsrecht
Studienkommentar Arbeitsrecht von Prof. Dr. Christian Rolfs 3. Auflage Studienkommentar Arbeitsrecht Rolfs ist ein Produkt von beck-shop.de Verlag C. H. Beck München 2010 Verlag C. H. Beck in Internet:
MehrDie Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland
Berliner Schriften zum internationalen und ausländischen Privatrecht 2 Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland Unter besonderer Berücksichtigung personaler
MehrPrivatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg
Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Überblick zum Werk Die Privatinsolvenz
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar 2011. in der Abschiebungshaftsache
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 128/10 vom 3. Februar 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 70 Abs. 4 Die Rechtsbeschwerde findet nach 70 Abs. 4 FamFG auch gegen
MehrNicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.
Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO
MehrInhaltsverzeichnis. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1. teil ii. neu eingeführte regelungen 73
sverzeichnis teil i. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1 teil ii. neu eingeführte regelungen 73 1. Mediation 73 2. Hilfeleistungen in Steuersachen 73 3. Zeugenbeistand 73
Mehr5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015
3204 OLG M Geschäftsverteilung 2015 des Oberlandesgerichts München 5. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015 I. Anlass zur Änderung der Geschäftsverteilung:
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrHandelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f
MehrRichtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz Stand: Mai 2010 Italien (Italienische Republik) I. Auslieferung
MehrUnser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte
Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten
Mehr