Klärschlammentsorgungskonzept 2015 bis 2025

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1 Klärschlammverband Karlsruhe-Land 07251/ FAX -160 Klärschlammentsorgungskonzept 2015 bis 2025 Einleitung Der Klärschlammverband Karlsruhe-Land wurde vor allem mit dem Ziel gegründet, bei möglichst geringen Kosten eine möglichst hohe Entsorgungssicherheit bei der Klärschlammentsorgung zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde ein Konzept entwickelt, wonach 2/3 des gesamten Klärschlamms auf einem möglichst kostengünstigen Verwertungsweg entsorgt werden sollen. Diese kostengünstigen Entsorgungswege kommen nur für Klärschlämme in Betracht, die die Grenzwerte der Klärschlammverordnung einhalten. Das restliche Drittel soll einem Entsorgungsweg zugeführt werden, auf dem auch Klärschlämme entsorgt werden können, die die Grenzwerte der Klärschlammverordnung überschreiten. Die Entsorgungswege werden auf dem Ausschreibungswege ermittelt, d.h. es werden Dritte im Sinne des 22 KrWG mit der Entsorgung beauftragt. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Abfallerzeuger oder Besitzer, also die nbetreiber bzw. der Klärschlammverband für die Verwertung der Klärschlämme zuständig. Ist eine Verwertung nicht mehr möglich oder technisch bzw. wirtschaftlich nicht mehr zumutbar, war der Landkreis Karlsruhe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zur Beseitigung verpflichtet. Diese Aufgabenverteilung ist wenig sinnvoll und führt wegen der unklaren Entwicklung der rechtlichen Vorgaben und den bei einem Wegfall der landwirtschaftlichen Verwertung begrenzten Beseitigungsmöglichkeiten zu einer geringen Planungssicherheit sowohl beim Landkreis, als auch beim Klärschlammverband. Deshalb hat der Klärschlammverband nicht nur die Aufgabe der Klärschlammverwertung für seine Mitglieder übernommen, sondern schon im Jahr 2005 auch die Übertragung der Entsorgungspflichten beantragt. Die Übertragung ist mit Bescheid vom erfolgt. Das folgende Klärschlammentsorgungskonzept soll darstellen, wie die Entsorgung künftig sichergestellt werden soll. Während die Verwertung keiner räumlichen Begrenzung unterliegt, ist zu berücksichtigen, dass nach der Autarkieverordnung des Landes Baden-Württemberg eine Beseitigung von Abfällen innerhalb des Landes erfolgen muss, Klärschlämme sind durch die Allgemeinverfügung vom von dieser Benutzungspflicht befreit. Die für die Entsorgung anfallenden Kosten werden vom Verband nach dem jeweils entstandenen Aufwand seinen Mitgliedern auf der Grundlage des 3 der Verbandssatzung individuell weiterberechnet. Der Verband erhebt insofern keine Benutzungsgebühren im Sinne des Kommunalabgabengesetzes. Seite 1 von 7

2 Mitglieder im Klärschlammverband; (Klärschlammmengen aus dem Bezugsjahr 2013): Abwasserverband Weißach- und Oberes Saalbachtal Abwasserverband Kammerforst Abwasserverband Oberer Kraichbach, Stadt Philippsburg Bruchsal Heidelsheim Jährliche anfallende Klärschlammmenge in t Schlamm Verbandsmitglied Jährliche anfallende Klärschlammmenge in t Trockenmasse Gemeinde Pfinztal Berghausen Stadt Stutensee Blankenloch Stadt Bruchsal Trockensubstanzanteil in % Neuthard Flehingen Philippsburg Stadt Kraichtal Unteröwisheim Summe Klärschlamm wird nach AVV als Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser und unter dem Abfallschlüssel geführt. Entsorgungswege: Es wurden alle Klärschlämme seit 2006 über Entsorgungswege verwertet, bei denen der Klärschlamm thermisch behandelt wurde. Dabei gibt es Verwertungsanlagen (Steinkohlekraftwerk Heilbronn und Zementwerke Allmendingen und Karlstadt) in der nur Klärschlämme eingebracht werden dürfen, die der Klärschlammverordnung entsprechen und Anlagen, die auch für Schlämme zugelassen sind, die die Grenzwerte der Klärschlammverordnung überschreiten. (MHKW Mannheim, RWE Braunkohlekraftwerk Berrenrath). Entsorgung in 2013: Entsorgungsanlage Anteil in % Anteil in t Verwertungsverfahren RWE Kraftwerk Berrenrath 9, R1 energetische Verwertung EnBW Heizkraftwerk Heilbronn 30, R1 energetische Verwertung Schwenk Zementwerk Karlstadt 24, R5 stoffliche Verwertung Schwenk Zementwerk Allmendingen 4,0 700 R5 stoffliche Verwertung MHKW Mannheim 32, R1 energetische Verwertung Vattenfall europe, KW Lippendorf 0,1 20 R1 energetische Verwertung Summe 100, Seite 2 von 7

3 In 2008 wurde eine Studie in Auftrag gegeben, um Wege für die zukünftige Klärschlammentsorgung im Klärschlammverband aufzuzeigen. Die Studie hat einerseits aufgezeigt, dass es noch keine sichere Lösung für eigene thermische Behandlungsanlagen gibt. Andererseits gab es Hinweise, dass eine zentrale Trocknungsanlage für den Verband technisch möglich ist, sich derzeit aber wirtschaftlich nicht darstellen lässt, wie das Ergebnis einer Vorplanung gezeigt hat. Prognose: Klärschlammmenge und -qualität Die bei den Verbandsmitgliedern anfallende Klärschlammmenge beträgt bis ca t Trockensubstanz (TS) jährlich. Die Schadstoffkonzentrationen liegen in der Regel innerhalb der Grenzwerte der Klärschlammverordnung. Eine Veränderung der Trockensubstanzmenge und der Klärschlammqualität ist in den nächsten 10 Jahren nicht zu erwarten. Die zu entsorgende Menge ist davon abhängig, wie weitgehend die Schlämme entwässert werden. Alle n entwässern die Klärschlämme auf % TS. Zurzeit fallen auf diese Weise bis ca t Schlamm zur Entsorgung an. Die Schadstoffkonzentrationen, die nach Vorgaben der Klärschlammverordnung regelmäßig analysiert werden, haben in den letzten Jahren weitgehend die Grenzwerte der Klärschlammverordnung unterschritten. Vereinzelt wurden Werte nahe an oder über den Grenzwerten festgestellt. Überschreitungen der derzeitigen Grenzwerte können deshalb in der Zukunft nicht ausgeschlossen und müssen bei Entsorgungskonzepten berücksichtigt werden. Gesetzliche Rahmenbedingungen Die Klärschlammentsorgung hat sich in den letzten 15 Jahren verändert. Bei leicht rückläufigen Klärschlammmengen ist die Verwertung in der Landwirtschaft und in der Rekultivierung deutlich zurückgegangen. Der Anteil in der thermischen Verwertung ist deutlich angestiegen. Auch die Klärschlämme des Klärschlammverbands werden vollständig thermisch verwertet. Im Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg Teilplan Siedlungsabfälle 1.Fortschreibung 12/2005 wurde von einer überwiegend thermischen Behandlung des Klärschlamms ausgegangen. Durch diese Entwicklung ist das Thema Phosphorrückgewinnung in den Blickpunkt gerückt. Phosphor ist eine knappe und endliche Ressource. Beim aktuellen Verbrauch wird der Zeitraum, in dem noch Phosphor zur Verfügung steht, auf 90 Jahre geschätzt. Einerseits bestehen weiterhin die Bestrebungen, die Schadstoffe, die beim Klärschlammeinsatz in der Landwirtschaft eingetragen werden, weiter zu vermindern, andererseits soll der Phosphor aus dem Klärschlamm weiter für den Stoffkreislauf zur Verfügung stehen. Im Abfallwirtschaftsplan Baden- Württemberg Teilplan Siedlungsabfälle Entwurf, Stand wurden neben dem Ziel der weiteren Steigerung des Anteils an thermischer Verwertung Ziele und Maßnahmen zum Phosphorrecycling aufgenommen. Seite 3 von 7

4 Das erneuerte Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt der stofflichen Wiederverwertung eine höhere Priorität als der energetischen. Auf dieser Grundlage gibt es mittlerweile auch eine Gesetzesinitiative des Bundes mit dem Ziel die Phosphorrückgewinnung zur Pflicht zu machen. In Baden-Württemberg wird nach wie vor eine weitgehende Verbrennung der Klärschlämme angestrebt. Die direkte landwirtschaftliche Verwertung soll auch in Zukunft noch möglich sein. Die Anforderungen sollen jedoch über die Novellierung der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung weiter verschärft werden. Die Grenzwerte der Düngemittelverordnung sind nach derzeitiger Gesetzeslage ab 2015 auf den Klärschlamm anzuwenden. Dies kann zu einer erhöhten Nachfrage von Verbrennungskapazitäten führen. Auswirkungen auf zukünftige Verbrennungskapazitäten hat evtl. die Anpassung der Verordnung für Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV), die einige Parameter verschärfen und neue Parameter einführen wird. Diese Forderungen können dazu führen, dass Altanlagen die Mitverbrennung einstellen müssen. Die Klärschlammverwertung in Monoverbrennungsanlagen hat eine besondere Bedeutung für die Phosphorrückgewinnung, weil die Aschen mit hohen Phosphorgehalten als Ressourcen zwischengelagert werden könnten bis der Weltmarktpreis für Phosphor und die Recyclingtechnologie eine Rückgewinnung wirtschaftlich möglich machen. Fraglich ist, wie sich dieses Thema auf Verbrennungskapazitäten auswirkt. Ob und wie schnell die genannten Regelungen umgesetzt werden und welche Übergangsfristen dann tatsächlich eingeräumt werden, kann heute noch nicht abgeschätzt werden. Die Kapazitäten in der thermischen Entsorgung sind zurzeit ausreichend vorhanden. Es gibt zurzeit keine Hinweise auf Engpässe bzw. auf kurz- bis mittelfristige Preiserhöhungen. Entsorgungskonzept Ziele Angestrebt wird eine kostengünstige Entsorgung bei möglichst hoher Entsorgungssicherheit. Für die Entsorgungssicherheit wird ein möglichst flexibles Konzept angestrebt, damit den möglichen Zukunftsszenarien in Bezug auf Veränderungen bei der Klärschlammqualität Rechnung getragen werden kann. Bei der Verwertung des Klärschlamms soll der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung der zukünftigen technologischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen bestmöglich gewährleistet sein. Entsorgungsmöglichkeiten: Klärschlamm fällt als Abfallprodukt bei der Abwasserreinigung an. Eine Vermeidung des Klärschlamms bzw. eine Reduzierung der Klärschlammmengen ist deshalb nur in sehr geringem Umfang möglich. Als stoffliche Verwertung der Klärschlämme wären die landwirtschaftliche und die landbauliche Verwertung zulässig. Klärschlamm ist jedoch als Schadstoffsenke anzusehen. In diesem Seite 4 von 7

5 Zusammenhang werden Schwermetalle, Arzneimittelrückstände, hormonähnliche Stoffe, persistente Stoffe, andere organische Verbindungen und Krankheitserreger genannt. Die Einbringung dieser Stoffe in die Böden ist nicht vertretbar. Das Schutzziel von Mensch und Umwelt wird am besten mit einer thermischen Verwertung von Klärschlamm erreicht. Dies entspricht dem Ziel aus dem Entwurf Abfallwirtschaftsplan Baden- Württemberg Teilplan Siedlungsabfälle (1. Entwurf Stand ) zum Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung und der Steigerung der Energieerzeugung. In einem Grundsatzbeschluss hat der Klärschlammverband festgelegt, dass die Klärschlämme nur noch Entsorgungsverfahren zugeführt werden, bei denen der Klärschlamm thermisch behandelt wird. Deshalb werden keine Schlämme mehr der landwirtschaftlichen und landbaulichen Verwertung zugeführt. Thermische Entsorgungswege bestehen Bei Mitverbrennung in Steinkohle und Braunkohlekraftwerken, Klärschlammvergasung oder bei industriellen Produktionsprozessen (z.b. Zementherstellung). in Mono-Verbrennungsanlagen oder in Restabfallbehandlungsanlagen. Bei der Verwertung in Zementwerken wird die Verwertung z.t. der stofflichen Verwertung zugeordnet (R5). Der Klärschlamm wird dabei jedoch auch thermisch behandelt. Folgende Zementwerke nehmen Klärschlämme an: Zementwerk Karlsstadt Zementwerk Allmendingen Derzeit besteht eine Reihe von thermischen Entsorgungsmöglichkeiten. Mitverbrennung in Kohlekraftwerken führen z.b. folgende Anlagen durch: Kraftwerk Heilbronn Kraftwerk Berrenrath Kraftwerk Lippendorf Kraftwerk Goldenberg Kraftwerk Wachtberg In folgenden Monoverbrennungsanlagen werden z.b. auch externe Klärschlämme angenommen: Verbrennungsanlage des Klärwerks Karlsruhe Wirbelschichtfeuerungsanlage Elverlingsen Klärschlammverbrennungsanlage der BASF In folgenden Müllheizkraftwerken werden Klärschlämme behandelt: Müllheizkraftwerk Mannheim Müllheizkraftwerk Mainz Seite 5 von 7

6 In den Kraftwerken, den Monoverbrennungsanlagen und den Müllheizkraftwerken wird der Klärschlamm energetisch verwertet (R1). Gemäß der Veröffentlichung KLÄRSCHLAMMENTSORGUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Umweltbundesamt ) und den Angaben auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie eigenen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass ausreichende Kapazitäten für thermische Klärschlammentsorgung vorhanden sind. Phosphorrückgewinnung Ziel aus dem Entwurf Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg Teilplan Siedlungsabfälle (1. Entwurf Stand ) ist auch die Sicherung der Ressource Phosphor. Als Maßnahme sind weitere Pilotanlagen für Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und der Ausbau von Monoverbrennungsanlagen vor allem in großen n vorgesehen. Die Phosphor-Rückgewinnungsstrategie Baden-Württemberg stellt die Planungen und Förderung des Landes hinsichtlich der Erforschung einsatzfähiger Technologien zur Phosphorrückgewinnung dar. In Pilotanlagen wird die Technologie erprobt. Die Phosphorrückgewinnung ist bereits technisch möglich, derzeit jedoch noch nicht wirtschaftlich sinnvoll. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es noch keine Anlagen zur wirtschaftlichen Rückgewinnung von Phosphor. Der Markt wird weiter beobachtet. Überlegungen zur Phosphorrückgewinnung waren im Rahmen der o.g. Studie über eine zentrale Behandlungsanlage durch den Klärschlammverband vorgesehen. Der Betrieb eigener Behandlungsanlagen, in denen das Thema Phosphorrückgewinnung berücksichtigt werden könnte, ist vorerst nicht geplant. Um die Phosphorrückgewinnung im Rahmen des Handlungsspielraums des Klärschlammverbandes zu unterstützen ist geplant die Phosphorrückgewinnung bei zukünftigen Ausschreibungen als Qualitätskriterium zu berücksichtigen. Sach- und Fachkunde sowie Zuverlässigkeit Die Mitglieder des Klärschlammverbandes sind Städte und Gemeinden bzw. deren Abwasserzweckverbände aus dem Landkreis Karlsruhe. Sie sind als öffentliche Einrichtungen somit nicht insolvenzfähig. Der Klärschlammverband hat keine eigenen Mitarbeiter. Die erforderlichen Tätigkeiten werden von Mitarbeitern der Verbandsmitglieder durchgeführt. Entscheidungen im Klärschlammverband werden im Technischen Beirat vorberaten. Der Technische Beirat setzt sich aus dem Fachpersonal der Verbandsmitglieder zusammen. Alle Verbandsmitglieder können auf viele Jahre Erfahrung in der Entsorgung von Klärschlamm zurückgreifen. Diese langjährige Erfahrung wird bei der Entwicklung und Umsetzung von Klärschlammentsorgungskonzepten genutzt. Entscheidungen werden in der Verbandsversammlung getroffen, in denen politische Vertreter aller Verbandsmitglieder vertreten sind. Der Klärschlammverband hat zurzeit nicht die Absicht eigene Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Klärschlämmen zu bauen und zu betreiben. Es ist geplant, sich Dritter für die Entsorgung zu bedienen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des 22 KrWG, beachtet. Nach Einschätzung der Marktsituation reichen die Entsorgungskapazitäten auch dann noch aus, wenn nur noch geringe Mengen in der Landwirtschaft oder im Landbau verwertet werden können (Fall 2). Über Verträge mit entsprechenden Entsorgungsunternehmen soll die langfristige Entsorgungssicherheit hergestellt werden. Dabei sollen Verwertungs- und Seite 6 von 7

7 Beseitigungsmöglichkeiten für eine möglichst flexible Entsorgungsstrategie kombiniert werden, damit auch bei Veränderungen der Rahmenbedingungen eine kostengünstige Entsorgung möglich bleibt. Übertragung der Beseitigungspflicht Die derzeitigen Entsorgungsverträge sind bis Ende 2017 festgeschrieben. Eine Verlängerung des Vertrags ist möglich. Bei der nächsten Ausschreibung soll die Entsorgung wieder über mindestens drei Jahre abgesichert werden. Dabei soll bedarfsweise die Kombination aus Verwertung und Beseitigung möglich sein. Die Verwertung der Klärschlämme ist Aufgabe der Klärwerksbetreiber. Die Beseitigung ist jedoch grundsätzlich eine Aufgabe des Landkreises. Grundlage für die Entwicklung eines flexiblen Entsorgungskonzeptes ist jedoch, dass diese Aufgaben aus einer Hand zentral gesteuert werden können. Der Klärschlammverband Karlsruhe-Land hat deshalb in der Sitzung vom den Beschluss gefasst, bei der zuständigen Behörde (dem Regierungspräsidium Karlsruhe) auf der Grundlage des 72 Abs.1KrWG i. V. m. 16 Abs. 2 KrW-/AbfG vom zu beantragen, dass die Übertragung der Aufgabe der Klärschlammbeseitigung für sein Verbandsgebiet um 10 Jahre verlängert wird. Das Klärschlammentsorgungskonzept wird über diesen Zeitraum fortgeschrieben. Nach Ablauf der Befristung soll dann über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Die durchgeführte Entsorgung wird in einer jährlichen Abfallbilanz dargestellt werden. Der Klärschlammverband verfügt über Mitarbeiter der Verbandsmitglieder, die sach- und fachkundig und zuverlässig sind. Sie haben die Aufgabe der Klärschlammverwertung bereits seit Jahren in eigener Zuständigkeit erfolgreich erledigt. Da der Landkreis Karlsruhe ab dem über keine eigenen Anlagen zur Klärschlammbeseitigung mehr verfügt und momentan noch keine weiteren Beseitigungskapazitäten, beispielsweise durch Drittverträge mit Verbrennungsanlagen, geschaffen hat, besteht beim Landkreis keine Notwendigkeit bestimmte Kapazitäten auslasten bzw. die dafür anfallenden Fixkosten decken zu müssen. Die bisher vorgesehene Beseitigung von getrockneten Schlämmen auf der Deponie Bruchsal ist seit dem rechtlich nicht mehr zulässig. Damit dürften auch öffentliche Interessen des Landkreises einer Aufgabenübertragung an den Verband nicht entgegenstehen. Seite 7 von 7

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