Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)

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1 Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 13. November IV Aufgrund des 5 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung Kameral (GemHVO- Kameral) vom 2. Mai 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 254), geändert durch Landesverordnung vom 15. August 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 421) werden folgende Verwaltungsvorschriften erlassen: Übersicht: 1. Anwendungsbereich 2. Kommunale Haushaltssystematik 3. Gruppierungsplan 4. Bereichsabgrenzungen 5. sonstige Abgrenzungen 6. Schlussbestimmungen Anlagen: Anlage 1: Gruppierungsplan Anlage 2: Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan 1. Anwendungsbereich Der Gruppierungsplan (Anlage 1) ist von Gemeinden, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kameralen Buchführung führen, anzuwenden. 2. Kommunale Haushaltssystematik 2.1. Der Gruppierungsplan ist Teil der kommunalen Haushaltssystematik. Er bildet die Einnahmen und Ausgaben nach Arten ( 5 Abs. 1 und 2 GemHVO- Kameral) ab; die Zuordnung richtet sich bei den Einnahmen nach dem Entstehungsgrund und bei den Ausgaben nach dem Einzelzweck.

2 Der Gruppierungsplan wird gemäß 135 Abs. 4 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) für verbindlich erklärt Der Gruppierungsplan ist Grundlage interkommunaler Vergleiche und finanzstatistischer Meldungen Der Gruppierungsplan stellt eine Mindestgliederung dar und kann je nach den örtlichen Bedürfnissen weiter unterteilt werden Für den Gruppierungsplan sind Zuordnungsvorschriften (Anlage 2) entwickelt worden. 3. Gruppierungsplan 3.1. Der Gruppierungsplan ist in zehn Hauptgruppen eingeteilt. Diese sind in Gruppen und in Untergruppen unterteilt Die erste Ziffer der Gruppierungsnummer kennzeichnet die Hauptgruppe. Die ersten beiden Ziffern kennzeichnen die Gruppe und die ersten drei Ziffern bilden die Untergruppe. Die zweistelligen Gruppen fassen Einnahmen und Ausgaben mit gleichem ökonomischem Gehalt zusammen. Die Bereichsabgrenzung nach Zahlungsströmen ist hierbei zu beachten (vgl. Ziffer 4.1) Die in den Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan genannten Gruppen und Untergruppen sind zu verwenden, wenn die betreffenden Hauptgruppen unterteilt werden Im Übrigen können weitere Untergruppen eingerichtet werden. Die Zuordnungsvorschriften enthalten einige Beispiele für eine mögliche Unterteilung. Diese Untergruppen sind in Klammern gesetzt. Über Untergruppen hinaus kann tiefer unterteilt werden. Diese Unterteilung muss sich im Rahmen des Gruppierungsplans halten. Die im Gruppierungsplan in der 2. und 3. Stelle nicht belegten Nummern können für eine weitere Unterteilung der jeweils vorangegangenen Positionen benutzt werden. Zur Abgrenzung und Zuordnung der Zahlungen zu einzelnen Rücklagen sind die Gruppen 31 und 91 an vierter Stelle durch eine Ziffer zu ergänzen. Über die in den Zuordnungsvorschriften enthaltenen Unterteilungen hinaus, können die Untergruppen der Gruppen 31 und 91 an der vierten Stelle bis zu der Ziffer 9 unterteilt werden.

3 Eine Unterteilung über die Anlage 1 hinaus soll nur vorgenommen werden, sofern die gemeindliche Organisation oder sonstige Umstände es erfordern und die Übersichtlichkeit nicht beeinträchtigt wird Geringfügige Beträge für verschiedene Zwecke dürfen zusammengefasst bei der Gruppe 15 bzw. bei der Gruppe 66 nachgewiesen werden. Die Sonderregelungen für die Verfügungsmittel und die Deckungsreserven werden hiervon nicht berührt. Auf 6 Abs. 3 GemHVO-KameraI wird hingewiesen Bei den mit dem Buchstaben a gekennzeichneten Gruppen des Gruppierungsplanes sind die zur Bereichsabgrenzung vorgeschriebenen Untergruppen zu bilden, die die Herkunft bzw. den Empfänger kennzeichnen (vgl. Ziffer 4.1). Die in den Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan nicht eingeklammerten Untergruppen sind zu verwenden, wenn die betreffenden Gruppen unterteilt werden. 4. Bereichsabgrenzungen 4.1. Die Bereichsabgrenzung ist wie folgt vorzunehmen: 0 Bund Bund, Sondervermögen des Bundes, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung, z. B. Lastenausgleichsfonds (LAF), ERP- Sondervermögen, Fonds Deutsche Einheit, Bundeseisenbahnvermögen, Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds 1 Land Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung 2 Gemeinden und Gemeindeverbände Gemeinden, Kreise, Ämter 3 Zweckverbände und dergl. Verbände und sonstige Organisationen in öffentlich rechtlicher Form, die kommunale Aufgaben erfüllen und mindestens eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband zum Mitglied haben. Dazu gehören insbesondere: Schulverbände,

4 4 Wasser- und Bodenverbände, Planungsverbände, Wasserversorgungsverbände, Abwasserbeseitigungsverbände, Sonstige Verbände und Organisationen mit kommunaler Aufgabenerfüllung, wie sie nach Landesrecht festgelegt sind. 4 Sonstiger öffentlicher Bereich Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung der tariflichen Beschäftigten und sonstigen Beschäftigten Altershilfe für Landwirte Arbeitslosenversicherung Kommunale Versorgungskassen und verbände (Träger der öffentlichen Zusatzversorgung sind den Zahlungsbereichen 5 bzw. 6 zuzuordnen). 5 Kommunale Sonderrechnungen Zahlungsbeziehungen mit öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbständiger Form, bei denen die eigene kommunale Körperschaft Mitglied, Träger oder unmittelbarer bzw. mittelbarer Anteilseigner ist. Öffentliche Unternehmen sind: Eigenbetriebe der kommunalen Körperschaft, Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung, Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. öffentlich-rechtliche Anstalten), Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH) wenn die kommunale Körperschaft überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v. H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z. B. eine Holding) beteiligt ist,

5 5 Die kommunalen Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen werden diesem Bereich zugeordnet (Krankenhaus-Zweckverbände vgl. Bereich 3). Zu den öffentlichen Unternehmen zählen nicht die so genannten Regiebetriebe, die im Rahmen des Haushalts der jeweiligen Kommune geführt werden. Eventuell aus kostenrechnenden Gründen veranschlagte Zahlungen von und an eigene Regiebetrieb sind als Innere Verrechnungen dem Bereich..9 zuzuordnen. Zahlungen an Regiebetriebe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Zahlungen an die betreffende Körperschaft (z.b. Bund, Land, Gemeinde, Kreis). Öffentliche Einrichtungen sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts die keine Unternehmen sind, juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn die kommunalen Körperschaften überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding beteiligt ist, juristische Personen des privaten Rechts in den Formen von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die kommunale Körperschaft auf Grund der Satzung o. ä. beherrschenden Einfluss ausübt. 6 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen Zahlungsbeziehungen mit öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbständiger Form, bei denen andere öffentliche Körperschaften (Bund, Länder, andere kommunale Körperschaften) Mitglied, Träger oder unmittelbare bzw. mittelbare Anteilseigner sind. Öffentliche Unternehmen sind: Eigenbetriebe des Bundes und der Länder im Sinne des 26 BHO/LHO, Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,

6 6 Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH), wenn Bund, Länder und kommunale Körperschaften überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z. B. eine Holding) beteiligt sind. Öffentliche Einrichtungen sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die keine Unternehmen sind, juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und kommunale Körperschaften überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.h. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind, juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand auf Grund der Satzung o.ä. beherrschenden Einfluss ausübt. Als öffentliche Einrichtungen gelten nicht Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen (sie sind dem Bereich 8 zuzuordnen). 7 Private Unternehmen Alle Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (vg. Bereiche 5 und 6) sind, Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH usw.), Personengesellschaften (OHG, KG, BGB-Gesellschaften usw.), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Rechtsfähige Vereine, Stiftungen, Nichtrechtsfähige Vereine, sonstige nichtrechtsfähige Personengemeinschaften, Arbeitsstätten der freien Berufe, Landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe,

7 7 Einkauf-/Verkaufsvereinigungen 8 Übrige Bereiche Natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter (einschließlich deren Anstalten und Einrichtungen) in öffentlich-rechtlicher (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtlicher (eingetragene Vereine, privatrechtliche Stiftungen, BGB- Gesellschaften) Rechtsform, soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind. Dazu gehören: Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen Wirtschaftsverbände und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen Gewerkschaften politische Parteien Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden. Weiter gehören hierher: Natürliche und juristische Personen des Auslandes, soweit sie als Unternehmen anzusehen sind Europäische Gemeinden internationale Organisationen, Einrichtungen der Europäischen Union 9 Innere Verrechnung und innere Darlehen Hierzu gehören die Erstattung von Verwaltungs- und sonstigen Gemeinkosten sowie den Kosten für Leistungen zwischen den Aufgabenbereichen (Abschnitten und Unterabschnitten) sowie die inneren Darlehen aus Sonderrücklagen und von Sondervermögen ohne Sonderrechnung.

8 zur Bereichsabgrenzung Im Gruppierungsplan sind bei einigen Einnahme- und Ausgabegruppen zum Nachweis der Zahlungsströme Untergruppen (Bereiche) gebildet worden. Die Bereiche werden innerhalb der Gruppierung in der dritten Stelle der Untergruppe angegeben Zur Abgrenzung der Kreditaufnahmen für Umschuldungen von den übrigen Kreditaufnahmen in Gruppe 37 sind die nach Zahlungsbereichen gebildeten Untergruppen getrennt auszuweisen. Dazu wird bei Umschuldungen die Untergruppe an vierter Stelle durch die Endziffer 9 ergänzt. Zur Abgrenzung der ordentlichen Tilgung von der außerordentlichen Tilgung und der Umschuldung in Gruppe 97 sind die nach Zahlungsbereichen gebildeten Untergruppen an vierter Stelle durch die Endziffer 8 für ordentliche Tilgungen und die Endziffer 9 für außerordentliche Tilgungen und Umschuldungen zu ergänzen. Die Zuordnung der Zinseinnahmen von Kreditanstalten richtet sich nach dem öffentlichen bzw. privaten Charakter der Anstalt. Bei öffentlichen Instituten (z.b. Sparkassen) sind die Untergruppen 205 bzw. 206, bei privaten Unternehmen die Untergruppe 207 zu verwenden. Zur Abgrenzung der Zinsausgaben für die Inanspruchnahme der Sonderrücklagen und der Sondervermögen ohne Sonderrechnung als innere Darlehen und innere Kassenkredite von der Inanspruchnahme zwecks Anlage bei Kreditinstituten ist die Untergruppe 809 an vierter Stelle durch die Endziffer 8 für die Anlage bei Kreditinstituten und die Endziffer 9 für innere Darlehen und innere Kassenkredite zu ergänzen Zum "öffentlichen Bereich" zählen die Bereiche 0 bis 4 einschließlich; die Bereiche 5 bis 8 zählen zum "unternehmerischen und übrigen Bereich". Der Bereich 9 ist den Verrechnungen zwischen den Aufgabenbereichen des eigenen Haushaltes zuzuordnen Die Ausgaben sind dem Bereich der Empfängerin oder des Empfängers zuzuordnen, für die oder den die Mittel bestimmt sind. Die Einnahmen sind der Stelle zuzuordnen, in deren Haushalt die entsprechende Ausgabe veranschlagt wurde. Wenn die Zahlungen über

9 9 weitere öffentliche Kassen oder andere Stellen führen, wird die Zuordnung hierdurch nicht berührt Beteiligen sich Bund und Land gemeinsam an der Finanzierung kommunaler Aufgaben (Mischfinanzierung), so fließen die Bundesmittel über den Landeshaushalt. Sie werden im Landeshaushalt vereinnahmt und zusammen mit den Landesmitteln als Zahlungen an die Kommunen weitergeleitet. Im kommunalen Haushalt sind sie als Zahlungen vom Land nachzuweisen. 5. Sonstige Abgrenzungen 5.1. Allgemeines Der Gruppierungsplan verzichtet auf die Unterscheidung zwischen einmaligen und fortdauernden Ausgaben. Wegen ihrer besonderen finanzwirtschaftlichen Bedeutung sind die Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt auszuweisen Bewegliche Sachen des Anlagevermögen Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung sind im Vermögenshaushalt nachzuweisen, wenn sie für den einzelnen Gegenstand (Wirtschaftsgut) mehr als 150 EUR (ohne Umsatzsteuer) betragen und der Gegenstand selbständig bewertungs- und nutzungsfähig ist. Übersteigen die Ausgaben für den einzelnen Gegenstand nicht 150 EUR (ohne Umsatzsteuer), so sind sie dennoch dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um die Beschaffung von technisch oder wirtschaftlich miteinander verbundenen Wirtschaftsgütern handelt, die von ihrer Bestimmung her nur in dieser Verbindung genutzt werden und der gesamte Betrag über der Grenze von 150 EUR (ohne Umsatzsteuer) liegt. Dabei ist nicht nach Erst-, Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden Für Einrichtungen und Betriebe, die der Körperschaftssteuer unterliegen, treten an die Stelle der Nummer die entsprechenden steuerrechtlichen Bestimmungen Für Einrichtungen und Betriebe, die umsatzsteuerpflichtig und deshalb vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der im Vermögenshaushalt zu veranschlagende Betrag für Investitionen nicht brutto (incl. der

10 10 Umsatzsteuer), sondern netto (ohne die Umsatzsteuer) veranschlagt. Die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer und die vom Finanzamt zurückfließende Umsatzsteuererstattung werden im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Diese Regelung gilt nur für die vorsteuerabzugsberechtigten Einrichtungen und Betriebe Hochbaumaßnahmen Es ist zu unterscheiden zwischen den Ausgaben für Investitionen (Herstellungsaufwand) und den Ausgaben für die Unterhaltung (Erhaltungsaufwand) vgl. auch 41 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik. Die Ausgaben für die Unterhaltung sind bei den Gruppen 50 und 51, die Ausgaben für Investitionen bei den Gruppen 94 bis 96 nachzuweisen Tiefbaumaßnahmen Die Ausführungen zu Nummer 5.3 gelten entsprechend Zuweisungen und Zuschüsse Zuweisungen und Zuschüsse im engeren Sinne sind Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers, wobei die Rechtsgrundlage und die Höhe der anteiligen Kostendeckung oder eine Pauschalierung keine Rolle spielen. Hierzu gehören die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und für Investitionen sowie die Schuldendiensthilfen. Zu den Zuweisungen und Zuschüssen im weiteren Sinne gehören auch die Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts. Abgrenzung nach Bereichen a. Zuweisungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs b. Zuschüsse sind Übertragungen von dem öffentlichen Bereich an den unternehmerischen und übrigen Bereich und umgekehrt Abgrenzung nach Arten a. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sind Geldleistungen, die für die Finanzierung von Baumaßnahmen, den Erwerb von beweglichem und unbeweglichem Vermögen und andere Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bestimmt sind. b. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind nicht für Investitionen bestimmte, einmalige oder laufende Geldleistungen,

11 11 soweit es sich nicht um Erstattungen (Gruppe 16) oder um Schuldendiensthilfen (Gruppe 23) handelt. c. Schuldendiensthilfen sind Geldleistungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für Kredite, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen. d. Erstattung ist der Ersatz für Aufwendungen (Ausgaben des Verwaltungshaushalts), die eine Stelle für eine andere Stelle erbracht hat. Der Erstattung liegt also stets ein auftragsähnliches Verhältnis zugrunde, im Unterschied zu den Zuweisungen und Zuschüssen im engeren Sinne, die lediglich Finanzhilfen darstellen. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht, ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll oder nur teilweise deckt oder ob sie pauschaliert ist Allgemeine Umlagen Allgemeine Umlagen sind Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden an übergebietliche Körperschaften, die ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden. Ausgaben: Gruppe 83, Einnahmen: Gruppe 07 bei der übergebietlichen Körperschaft Umlagen an Zweckverbände und ähnliche kommunale Zusammenschlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. Schulverbandsumlage) sind keine allgemeinen Umlagen; sie werden als Zuweisungen für laufende Zwecke behandelt. Ausgaben: Gruppe 71, Einnahme: Gruppe 17 bei Zweckverbänden u. dgl. Umlagen an Zweckverbände mit mehreren Aufgabenbereichen, die keinem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können, sind allgemeine Umlagen (UGr. 833). Umlagen können auch in eine Verwaltungsumlage (siehe 5.6.1) und in eine Investitionsumlage aufgespaltet sein. Die Investitionsumlage wird auf der Ausgabeseite bei Gruppe 98 und auf der Einnahmeseite bei Gruppe 36 nachgewiesen.

12 12 6. Schlussbestimmungen Diese Verwaltungsvorschrift ist erstmalig für das Haushaltsjahr 2008 anzuwenden. Gleichzeitig wird der nicht veröffentlichte Erlass zum Unternehmensteuerreformgesetz Regelung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern vom 12. Juli 2007 aufgehoben

13 Anlage 1 Gruppierungsplan für die kameralen Haushalte der Gemeinden Hauptgruppen Einnahmen Ausgaben 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 4 Personalausgaben 1 Einnahmen aus Verwalt. und Betrieb 5/6 Sächlicher Verw.- und Betriebsaufwand 2 Sonstige Finanzeinnahmen 7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 3 Einnahmen des Vermögenshaushaltes 8 Sonstige Finanzausgaben 9 Ausgaben des Vermögenshaushaltes Übersicht und Bezeichnung der Bereichsabgrenzungen Bereichsabgrenzung Untergruppen sind nach Bereichen wie folgt zu bilden: 0 Bund 1 Land 2 Gemeinden und Gemeindeverbände 3 Zweckverbände u. dgl. 4 Sonstiger öffentlicher Bereich 5 Kommunale Sonderrechnungen 6 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen 7 Private Unternehmen 8 Übrige Bereiche 9 Innere Verrechnung und innere Darlehen Hauptgruppgruppe Gruppe Unter- Bezeichnung der 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer A 001 Grundsteuer B 003 Gewerbesteuer 01 Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 02 Andere Steuern 020 Sonstige Vergnügungssteuer 021 Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten 022 Hundesteuer 026 Jagdsteuer 027 Zweitwohnungssteuer 028 Sonstige Steuern 03 Steuerähnliche Einnahmen 032 Sonstige steuerähnliche Einnahmen 04a Schlüsselzuweisungen 05a Fehlbetragszuweisungen 06a Sonstige allgemeine Zuweisungen 07a Allgemeine Umlagen 09 Ausgleichsleistungen 091 Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich ( 31 a FAG) 092 Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 Verwaltungsgebühren 11 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 12 Zweckgebundene Abgaben 13 Einnahmen aus Verkauf 14 Mieten und Pachten

14 2 Hauptgruppgruppe Gruppe Unter- Bezeichnung der 15 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 16 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts 160 Bund 161 Land 1611 Ausgleichsbetrag für Kosten der Sozialhilfe nach 5 AG-SGB XII 1612 Erstattungsbetrag für Kosten der Sozialhilfe nach 5 AG-SGB XII 1613 sonstige Erstattungen für Kosten der Sozialhilfe 162 Gemeinden und Gemeindeverbände 163 Zweckverbände u. dgl. 164 Sonstiger öffentlicher Bereich 165 Kommunale Sonderrechnungen 166 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen 167 Private Unternehmen 168 Übrige Bereiche 169 Innere Verrechnung und innere Darlehen 17a Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 19 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen 191 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende 192 Leistungsbeteiligung beim Arbeitslosengeld II nach 19 ff. SGB II (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) 193 Leistungsbeteiligung bei der Eingliederung von Arbeitssuchenden nach 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und Abs. 4 SGB II 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20a Zinseinnahmen 21 Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen 22 Konzessionsabgaben 23a Schuldendiensthilfen 24 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen 241 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz 243 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete 245 Leistungen von Sozialleistungserträgen 246 Leistungen von Pflegeversicherungsträgern 247 Sonstige Ersatzleistungen 249 Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) 25 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen 251 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz 253 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete 255 Leistungen von Sozialleistungsträgern 256 Leistungen von Pflegeversicherungsträgern 257 Sonstige Ersatzleistungen 259 Rückzahlung gewährter Hilfen 26 Weitere Finanzeinnahmen 27 Kalkulatorische Einnahmen 270 Abschreibungen 275 Verzinsung des Anlagekapitals 279 Rückstellungen 28 Zuführung vom Vermögenshaushalt 29 Abwicklung der Vorjahre 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts 30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 31 Entnahmen aus Rücklagen 3100 aus der allgemeinen Rücklage 3110 aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr. 11

15 3 Hauptgruppgruppe Gruppe Unter- Bezeichnung der 3192 aus der Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr a Rückflüsse von Darlehen 33 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen 34 Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 340 Grundstücke 345 bewegliche Sachen 35 Beiträge und ähnliche Entgelte 36a Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 37a Einnahmen aus Krediten einschließlich innerer Darlehen 39 Abwicklung der Vorjahre 4 Personalausgaben 40 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit 41 Dienstbezüge u. dgl. 410 Beamtinnen und Beamte 411 Zuführungen an die Versorgungsrücklage Dienstbezüge 414 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 416 Sonstige Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und dgl. 42 Versorgungsbezüge u. dgl. 420 Beamtinnen und Beamte 421 Zuführungen an die Versorgungsrücklage Versorgungsbezüge 424 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 428 Sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 43 Beiträge zu Versorgungskassen 430 Beamtinnen und Beamte 434 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 438 Sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 44 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 440 Beamtinnen und Beamte 444 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 448 Sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 45 Beihilfen, Unterstützungen u. dgl. 46 Personalnebenausgaben 47 Deckungsreserve für Personalausgaben 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 50 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 51 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 52 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 53 Mieten und Pachten 54 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 55 Haltung von Fahrzeugen 56 Besondere Aufwendungen für Bedienstete 57/63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 639 Schülerbeförderungskosten 64 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 65 Geschäftsausgaben 66 Weitere allgemeine sächliche Ausgaben 660 Verfügungsmittel 661 Sonstige 67 Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts 670 Bund 671 Land 6711 sonstige Erstattungen für Kosten der Sozialhilfe 672 Gemeinden und Gemeindeverbände 673 Zweckverbände u. dgl. 674 Sonstiger öffentlicher Bereich 675 Kommunale Sonderrechnungen 676 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen 677 Private Unternehmen 678 Übrige Bereiche 679 Innere Verrechnung und innere Darlehen 68 Kalkulatorische Kosten 680 Abschreibungen 685 Verzinsung des Anlagekapitals

16 4 Hauptgruppgruppe Gruppe Unter- Bezeichnung der 689 Rückstellungen 69 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen 691 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach 22 SGB II (6911) Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach 22 Abs. 1 SGB II (6912) sonstige Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach 22 SGB II 692 Leistungsbeteiligung bei Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchenden nach 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB II 693 Leistungsbeteiligung bei einmaligen Leistungen an Arbeitssuchende nach 23 Abs. 3 SGB II 7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 71a Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 72a Schuldendiensthilfen 73 Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen 74 Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen 75 Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte 76 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen 77 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen 78 Sonstige soziale Leistungen 783 Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach 22 SGB II (7831) Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach 22 Abs. 1 SGB II (7832) sonstige Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach 22 SGB II 784 Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchende nach 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB III 785 Einmalige Leistungen an Arbeitssuchende nach 23 Abs. 3 SGB II 786 Arbeitslosengeld II nach 19 ff. SGB II (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) 787 Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchenden nach 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und Abs. 4 SGB II 79 Leistungen nach dem AsylbLG 791 an Personen außerhalb von Einrichtungen 792 an Personen in Einrichtungen 8 Sonstige Finanzausgaben 80a Zinsausgaben 81 Steuerbeteiligungen 810 Gewerbesteuerumlage 82a Allgemeine Zuweisungen 83a Allgemeine Umlagen 84 Weitere Finanzausgaben 85 Deckungsreserve 86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 89 Abwicklung der Vorjahre 892 Deckung von Sollfehlbeträgen 895 Übertragungs- und Abschlussbuchungen 9 Ausgaben des Vermögenshaushalts 90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 91 Zuführungen an Rücklagen 9100 an die allgem. Rücklage 9110 an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr an die Sonderrücklage nach 19 Abs. 4 Nr. 12

17 5 Hauptgruppe Gruppe Untergruppe Bezeichnung der 92a Gewährung von Darlehen 928 Übrige Bereiche 98a Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 99 Sonstiges 990 Kreditbeschaffungskosten 991 Ablösung von Dauerlasten 992 Deckung von Sollfehlbeträgen 993 Deckungsreserve 995 Übertragungs- und Abschlussbuchungen

18 Anlage 2 Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan für die kameralen Haushalte der Gemeinden Hauptgruppgruppe Gruppe Unter- 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen* *Säumniszuschläge, Verzugszinsen u. dgl. zu den in der HGr. 0 genannten Abgaben sind bei UGr. 261 nachzuweisen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe 001 Grundsteuer B Sonstige Grundstücke 003 Gewerbesteuer 01 Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 02 Andere Steuern 020 Sonstige Vergnügungssteuer 021 Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten 022 Hundesteuer 026 Jagdsteuer 027 Zweitwohnungssteuer 028 Sonstige Steuern* *z. B. Einfuhrsteuer Helgoland 03 Steuerähnliche Einnahmen* *Kurabgabe u. dgl. bei Gr 12 soweit nicht zweckgebunden 032 Sonstige steuerähnliche Einnahmen* *zweckgebundene Einnahmen bei Gr. 17 Geldwerte der von der Steuerpflicht geleisteten Naturaldienste, nicht verteilte Jagdpachteinnahmen, Fischereipacht usw. 04 Schlüsselzuweisungen 041 Land 05 Fehlbetragszuweisungen 051 Land: Zuweisungen zum Ausgleich von unvermeidlichen Haushaltsfehlbeträgen* *Zuweisungen für laufende Zwecke eines bestimmten Aufgabenbereiches sind UGr. 171, Zuweisungen für Investitionen UGr. 361 zuzuordnen 052 Gemeindeverbände: Fehlbetragszuweisungen aus dem Kreisfonds zum Ausgleich von unvermeidlichen Haushaltsfehlbeträgen 06 Sonstige allgemeine Zuweisungen Zuweisungen ohne Zweckbindung 060 Bund 061 Land: Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben, Schulzuweisungen, Zuweisung aus der Spielbankabgabe, Ausgleichsleistungen für die Funktionalreform 062 Gemeinden und Gemeindeverbände Zuweisung aus dem Anteil an der Spielbankabgabe 07 Allgemeine Umlagen 072 Gemeinden und Gemeindeverbände: allgemeine Kreisumlage, zusätzliche Kreisumlage *, die für den Kreis bestimmte Hälfte der Finanzausgleichsumlage, Amtsumlage, Zusatzamtsumlage * 09 Ausgleichsleistungen 091 Ausgleichsleistungen nach dm Familienleistungsausgleich ( 31 a FAG) 092 Leistungen* des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Die durch das Land an die Kommunen weiterzuleitenden Zahlungen aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt * zusätzliche Kreisumlage und Zusatzamtsumlage sind getrennt von der allgemeinen Kreisumlage bzw. Amtsumlage zu veranschlagen *Veranschlagung im AB 90

19 Hauptgruppgruppe Gruppe Unter- 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 Verwaltungsgebühren* Öffentlich-rechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen im engeren Sinne (Amtshandlungen), z. B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung, Gebühren für Beglaubigungen, für Erlaubnisscheine usw., Vermessungs- (Abmarkungs-)gebühren usw. Der Ersatz von besonderen Auslagen kann mit den Verwaltungsgebühren zusammen ausgewiesen werden 11 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Entgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z. B. Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Fernwärme, Wasser einschl. Grundgebühren, Zählermiete, Entgelte der Verkehrsunternehmen, Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, des Bestattungswesens, für die Sondernutzung von Straßen, Parkgebühren, Pflegesätze der Altenheime (auch Einkaufsgelder), Eintrittsgelder zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, Entgelte für Veranstaltungsprogramme* u. dgl. können zusammen mit den Benutzungsgebühren oder ähnlichen Entgelten ausgewiesen werden. Auch Entgelte für Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Anlagen u. dgl., Pflege von Gräbern, Entgelte für die Herstellung und Unterhaltung der Anschlüsse für Gas, Wasser und Elektrizität**, Einnahmen durch Abwälzung der Abwasserabgabe, Zahlungen des Dualen System Deutschland 12 Zweckgebundene Abgaben Kurabgaben, Fremdenverkehrsabgaben oder ähnliche Entgelte zur Finanzierung öffentlicher Anlagen u. a.* 13 Einnahmen aus Verkauf* Verkaufserlöse, z. B. Einnahmen aus dem Verkauf beweglicher Sachen, die nicht als Vermögen erfasst waren und Einnahmen aus dem Verkauf von Drucksachen aller Art**, Erlös für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse, für Erzeugnisse und Leistungen von Werkstätten, für Abgabe von Gegenständen von Materialbeschaffungsstellen, auch Altmaterial u. ä., Abgabe von Verpflegung an Bedienstete und Gäste wiesen werden 14 Mieten und Pachten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Wohn- und Geschäftsräumen (auch Dienst- und Werkswohnungen*, Altenwohnungen), von Betriebsanlagen, Garagen, Standplätzen auf Märkten und Messen, Reklameflächen, Entgelte für die Überlassung von Inventar in vermieteten Räumen, ebenso besonderer Ersatz für Nebenleistungen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen, Einnahmen aus Erbbaurecht und Erbpacht sowie Jagd- und Fischereipacht aus eigenen Grundstücken 15 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Ersatzleistungen für Schadensfälle*, Einnahmen für Beratungen und sonstige Einnahmen aus Werkverträgen, Einnahmen aus Regressansprüchen, Ablieferungen aus Nebentätigkeiten, Tantiemen aus der Ausübung einer Aufsichtsratstätigkeit, Ersatz für die private Benutzung öffentlicher Fernsprecheinrichtungen, Rückzahlungen, z. B. aufgrund von Prüfungsfeststellungen, Vermischte Einnahmen 157 sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen* *ohne Gr. 158 und Planungs- und Bauleitungskosten der eigenen Verwaltung für Einzelmaßnahmen des Vermögenshaushalts* 2 *z. B. Entschädigungen für die Erhebung von Beiträgen u. ä. für andere, oft Gebühren genannt, bei Gr. 16, Säumniszuschl., Stundungszinsen u. dgl. s. bei UGr. 261 *Säumniszuschläge, Stundungszinsen u. ä. bei UGr. 261; **wenn im Vermögenshaushalt, dann bei Gr. 35 *Säumniszuschläge, Stundungszinsen u. dgl. bei UGr. 261 *Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Fernwärme, Wasser einschl. Grundgeb., Zählermieten sowie die Entgelte der Verkehrsunternehmen bei Gr. 11, Einnahmen aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen bei UGr. 345 **Entgelte für Veranstaltungsprogr. u. dgl. können auch zusammen mit den and. Entgelten für die Veranstaltung bei Gr. 11 nachge- *Dienstwohnungsvergütungen sind im Einzelnen zu erläutern *Ersatzleistungen für Vermögensschäden bei Gr. 34 *Gegenbuchung für die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben der Bauverwaltung 159 Umsatzsteuer* *Netto-Entgelte und Umsatzsteuer sind getrennt zu buchen

20 3 Hauptgruppe Gruppe Untergruppe 16 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts* Erstattungen sind der Ersatz für Aufwendungen, die *Ausgaben bei Gr. 67, Einnahmen aus Verkauf bei Gr. 13 und 34, Zuweisungen für laufende Zwecke bei Gr. 17 eine Stelle für eine andere Stelle erbracht hat. Der Erstattung liegt stets ein auftragsähnliches Verhältnis zugrunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht, ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll oder nur teilweise deckt oder ob sie pauschaliert ist. 160 Bund, LAF, ERP-Sondervermögen: z. B. Erstattung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge und der Tuberkulosehilfe nach dem BSHG, Kosten der Krankenversorgung nach dem LAG, Ausgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes, Ausgaben für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes 161 Land: z. B. Erstattung von Wahlkosten, Dienst- und Versorgungslasten, Ausgaben für Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen in der Baulast des Landes, Erstattungen nach dem LPflegeG, Erstattungen von Verwaltungskosten 1611 Ausgleichsbetrag für Kosten der Sozialhilfe nach 5 AG-SGB XII 1612 Erstattungsbetrag für Kosten der Sozialhilfe nach 5 AG-SGB XII 1613 sonstige Erstattungen für Kosten der Sozialhilfe* * z. B. Abwicklung von Altfällen nach dem BSHG, SGB X, SGB XII, Kontingentflüchtlinge 162 Gemeinden und Gemeindeverbände: z. B. Erstattung von Kosten für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen (z. B. EDV), Schulkostenbeiträge*, Kosten des Feuerwehreinsatzes, Aufwendungen für die Straßenunterhaltung, Erstattung zwischen den Trägern sozialer Leistungen, Erstattung von Kosten der Unterkunft, Erstattung von Kosten von Jugendämtern kreisangehöriger Gemeinden * an der bisherigen Behandlung der Schulkostenbeiträge ändert sich auch nicht dadurch etwas, dass sie nach 111 Abs. 4 und 112 Abs. 4 Schulgesetz zukünftig einen Investitionskostenanteil enthalten. Im Übrigen handelt es sich auch hinsichtlich des Investitionskostenanteils nicht um einen Beitrag im Sinne des Kommunalabgabengesetzes. 163 Zweckverbände u. dgl.: z. B. Erstattung von Verwaltungskosten 164 Sonstiger öffentlicher Bereich: Verwaltungskostenentschädigungen von Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung 165 Kommunale Sonderrechnungen: Erstattung von Personal- und sonstigen Verwaltungskosten durch Eigenbetriebe, kommunale Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen, Sparkassen und Sparkassenzweckverbände 166 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen 167 Private Unternehmen 168 Übrige Bereiche: z.b. Erstattung von Berufsvertretungen, Innungen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Genossenschaften, Versicherungen u. dgl. für die Einziehung von Beiträgen 169 Innere Verrechnung* *korrespondiert mit UGr Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke* *Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen bei Gr Bund, LAF, ERP-Sondervermögen: Zuweisungen - zur Förderung des Verkehrs, - für Aufgaben der Jugendhilfe, - vom Lastenausgleichsfonds, - vom ERP-Sondervermögen

21 4 Hauptgruppe Gruppe Untergruppe 171 Land: Zuweisungen für - kulturelle und andere Bildungseinrichtungen, - soziale Leistungen z. B. für Maßnahmen der Erholungsfürsorge für Mütter, Kinder und Jugendliche, - Erholungskuren für minderbemittelte Menschen, - für Maßnahmen des Jugendschutzes, - Krankenhäuser nach KHG/KIG, - Verwaltungskostenersatz aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe, Kindertageseinrichtungen 172 Gemeinden und Gemeindeverbände: Zuweisungen für kulturelle und andere Bildungseinrichtungen, soziale Leistungen 173 Zweckverbände u. dgl. 174 Sonstiger öffentlicher Bereich: z. B. Zuweisung der Bundesanstalt für Arbeit für die Beschäftigung von Arbeitslosen 175 Kommunale Sonderrechnungen 176 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen 177 Private Unternehmen z.b. Spenden 178 Übrige Bereiche: Zuschüsse - von Kirchen für Kindergärten, - von Jagdgenossenschaften für den Unterhalt von Feldwegen, - von rechtsfähigen Vereinen oder Berufsorganisationen für Schulen, - von rechtlich selbständigen Stiftungen, - Spenden, Schenkungen, Erbschaften 19 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen* * Zahlungsleistungen Dritter 191 Leistungsbeteiligung* bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende * Ausgleichsleistungen des Bundes nach 46 Abs. 5 und 6 SGB II werden als zweckbezogene Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung über die Länder den Kommunen zugewiesen vgl. auch Hinweis zu UGr Leistungsbeteiligung* beim Arbeitslosengeld II nach 19 ff. SGB II (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) 193 Leistungsbeteiligung* bei der Eingliederung von Arbeitssuchenden nach 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und Abs. 4 SGB II 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20 Zinseinnahmen aus Darlehen (einschließlich innerer Darlehen)* aus Geldanlagen, z. B. Einlagen bei Kreditinstituten festverzinsliche Wertpapiere, Bausparverträge, aus dem Giro- und Kontokorrentverkehr, Zinsen aus Restkaufgeldern/Kaufpreisresten, Forderungen aus Umlegungsgeschäften**, verrenteten Erschließungsbeiträgen, Erträge aus rechtlich unselbständigen Stiftungen*** 209 Zinseinnahmen aus inneren Darlehen und inneren Kassenkrediten * 21 Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen Gewinnablieferungen der eigenen wirtschaftlichen Unternehmen ohne Rücksicht auf deren Rechtsform, Ausschüttungen aus Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen*, Anteile am Bilanzgewinn der Sparkassen 22 Konzessionsabgaben 23 Schuldendiensthilfen Geldleistungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für Kredite, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen* 24 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen* 241 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz * Leistungen des Bundes nach 6b Abs. 2 SGB II zu den von den Kommunen übernommenen Leistungen (Optionsmodell) * vgl. Hinweis zu UGr. 192 *UGr. nach Bereichen, Stundungs-, Verzugs-, Prozesszinsen u. dgl. s. bei UGr. 261 **Mehrwertausgleiche, z. B. bei Stadtsanierungsmaßnahmen ***soweit nicht vermögenswirksam * deckungsgleich mit UGr *Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile *für die Zahlungen sind UGr. nach Bereichen entsprechend dem Gr.Pl. zu bilden *Kostenerstattungen von Trägern sozialer Leistungen sind bei UGr. 162 nachzuweisen

22 Hauptgruppe 5 Gruppe Untergruppe 243 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete 245 Leistungen von Sozialleistungsträgern* *ohne Pflegeversicherung 246 Leistungen von Pflegeversicherungsträgern 247 Sonstige Ersatzleistungen 249 Rückzahlung gewährter Hilfen* *z. B. Tilgung und Zinsen von Darlehen 25 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen* *s. Hinweis bei Gr Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz 253 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete 255 Leistungen von Sozialleistungsträgern* *ohne Pflegeversicherung 256 Leistungen von Pflegeversicherungsträgern 257 Sonstige Ersatzleistungen 259 Rückzahlung gewährter Hilfen* *z. B. Tilgung und Zinsen von Darlehen 26 Weitere Finanzeinnahmen (260) Bußgelder, z. B. Verwarnungs- und Bußgelder, Zwangsgelder, Sühnegelder aus Schiedsfrauverfahren bzw. Schiedsmannverfahren, Disziplinarstrafen (261) Säumniszuschläge, Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen, Beitreibungsgebühren, soweit diese Einnahmen nicht mit der Hauptforderung gebucht *s. Hinweis zu HGr. 0 und Gr. 10 bis 12 werden* (262) Bürgschaftsprovisionen, Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, Gewährleistungen usw., jedoch nur, soweit nicht im Vermögenshaushalt * * soweit im Vermögenshaushalt: Gr. 32 *Verwaltungskostenerstattung für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe bei UGr. 161 *soweit im Vermögenshaushalt: UGr. 340 (263) Fehlbelegungsabgabe Soweit es sich um die den Gemeinden zustehenden Beträge handelt* (265) Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (268) Sonstige Finanzeinnahmen Konventionalstrafen*, Abfindungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen (z. B. Steuerverluste), Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz 27 Kalkulatorische Einnahmen* *die Einnahmen der UGr. 270, 275 und 279 müssen jeweils mit den Ausgaben der UGr. 680, 685 und 689 übereinstimmen 270 Abschreibungen 275 Verzinsung des Anlagekapitals 279 Rückstellungen 28 Zuführung vom Vermögenshaushalt* *die Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gr. 90 übereinstimmen 29 Abwicklung der Vorjahre 292 Sollfehlbetrag des Verwaltungshaushalts 295 Übertragungs- und Abschlussbuchungen 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts 30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt* *Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gr. 86 übereinstimmen 31 Entnahmen aus Rücklagen 3100 Entnahmen aus der allgemeinen Rückl Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO-Kameral 3120 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO-Kameral 3130 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 3 GemHVO-Kameral 3140 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO-Kameral 3150 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 5 GemHVO-Kameral 3151 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 6 GemHVO-Kameral 3160 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 7 GemHVO-Kameral 3170 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 8 GemHVO-Kameral Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 9 GemHVO-Kameral Sonderrücklage Abfall- und Abwasserwirtschaft ; Abschreibungsrücklage; Gebührenausgleichsrücklage; Finanzausgleichsrücklage; Pensionsrücklage für Pensionsverpflichtungen nach beamten-rechtlichen Bestimmungen; Alterteilzeitrücklage für Verpflichtungen zu Lohn- und Gehaltszahlungen bei Alterteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen; Altlastenrücklage für Verpflichtungen zur Sanierung von Altlasten; Steuerrücklage für Verbindlichkeiten aus Steuerschuldverhältnissen; Verfahrensrücklage für Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren;

23 Hauptgruppe 6 Gruppe Untergruppe 3190 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. 10 GemHVO-Kameral nichtrechtsfähige örtliche Stiftungen und Dauergrabpflege; 3191 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. Ablösebeträge für Stellplätze; 11 GemHVO-Kameral 3192 Entnahmen aus Sonderrückl. nach 19 Abs. 4 Nr. Sonstiges; 12 GemHVO-Kameral 32 Rückflüsse von Darlehen Einnahmen, die die Darlehensforderungen vermindern*, Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, Gewährverträgen usw.** *Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gr.Pl. **soweit im Verwaltungshaushalt UGr Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen* z. B. Veräußerung von Aktien, Geschäftsanteilen, Bezugsrechten, Rückflüsse von Eigenkapital 34 Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 340 Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken *soweit nicht im Verwaltungshaushalt (z. B. Abfindungen für Steuerausfälle) bei UGr. 263 z. B. Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Anlagen, Abfindung aus Anlass von Gebietsänderung der Gemeinde bzw. des Kreises (Ein- und Ausgemeindung)*, für Abtretung eig. Grundstücks an eine andere Gemeinde (GV), Ersatzleistung für Vermögensschäden an Grundstücken usw. 345 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Verkauf von beweglichen Sachen, die mit ihren *Einnahmen aus dem Verkauf sonstiger beweglicher Sachen (nicht vermögenswirksam) bei Gr. 13 Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Vermögenshaushalt nachgewiesen oder wegen ihres unentgeltlichen Erwerbs mit einem Schätz- oder sonst bestimmten Wert als Anlagevermögen erfasst wurden*, Ersatzleistungen für Vermögensschäden 35 Beiträge und ähnliche Entgelte z. B. Erschließungsbeiträge, Beiträge und andere Abgaben für Investitionen nach dem Kommunalabgabengesetz und auf zivilrechtlicher Grundlage, Ersatzleistungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz 36 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen* *Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gr.Pl. Verwaltungsgebühren, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, für Investitionen nach dem LPflegeG, Straßen, öffentliche Einrichtungen, Leistungen des Bundes aufgrund des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes u. dgl. 37 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen * * Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gr.Pl.; Umschuldungen sind bei den UGr. 370 bis 378 an vierter Stelle durch die Endziffer 9 zu ergänzen 370 * * vgl. zu Gr. 37; 371 Land * * auch Kredite der Investitionsbank; ** vgl. zu Gr. 37; 372 * * vgl. zu Gr. 37; bis Aufnahme innerer Darlehen 39 Abwicklung der Vorjahre 392 Sollfehlbetrag 395 Übertragungs- und Abschlussbuchungen 4 Personalausgaben* *nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder ähnlichen Vertragsformen (s. auch Hinweis bei Gr. 41), Erstattung von persönlichen Ausgaben (an andere Verwaltungen oder an eigene Verwaltungszweige) sind bei Gr. 67 nachzuweisen

24 Hauptgruppe Gruppe Untergruppe 40 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit nach den Kommunalverfassungsgesetzen an Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Tätige (Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder, Reisekosten, Auslagenersatz einschl. Pauschalen, Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst u. dgl.)*, Entschädigungen für einzelne ehrenamtliche Tätigkeiten (Mitwirken bei Wahlen, statistische Erhebungen u. ä.)** 41 Dienstbezüge u. dgl. Stellenzulagen, Amtszulagen, Ausgleichszulagen, Jubiläumszuwendungen, Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer, andere Zulagen und Zuschläge sowie das Urlaubsgeld, Abgeltung für Überstunden, Abfindungen, Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für einen allgemeinen mit der Stelle zusammenhängenden Aufwand*, Architektenleistungen, Ingenieurleistungen usw. für Baumaßnahmen, wenn es sich um Ausgaben für eigenes Personal handelt**, Sachbezüge, die unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes auf die Dienstbezüge angerechnet werden (Dienstwohnung) 410 Beamtinnen und Beamte Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Grundgehälter*, Unterhaltszuschüsse 411 Zuführung zur Versorgungsrücklage * Dienstbezüge 414 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Tarifliche und frei vereinbarte Vergütungen, Leistungsentgelte nach 18 TVöD, Grundvergütungen, Familienzuschläge, Vergütungen für Ärzte im Angestelltenverhältnis, auch wenn sie wie Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsrecht vergütet werden*, Krankenbezüge, Vergütungen an Diakonissen, Mutterhausschwestern**, Praktikanten- und Ausbildungsvergütungen 416 Sonstige Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer u. dgl. Entg. für nebenamtl. oder nebenberufl. tätige Pers., welche ihren Hauptberuf in einer and. Verwaltung oder einem anderen Betrieb ausüben*, Entg. an Ruhestandsbeamt., die weiterbeschäftigt werden, Entg. für Stellvertretung und Aushilfen**, Entg. und Vergütungen an Praktikant. und Auszubildende**, Entgelte für Dozent., Lehrerinnen und Lehrer und Führungskräfte***, Honorare für freie Mitarb. sowie Sachverständige, Kosten für die Beschäftigung von Arbeitslosen, Entgelte im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Entgelte an Zivildienstleistende 42 Versorgungsbezüge u. dgl. Ruhegehalt, Unterhaltsbeiträge, Hinterbliebenenbezüge, Witwen- und Waisenbezüge, Übergangsgebührnisse, Sterbegelder 420 Beamtinnen und Beamte 421 Zuführung zur Versorgungsrücklage * Versorgungsbezüge 424 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 428 Sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 43 Beiträge zu Versorgungskassen* Umlagen und Beiträge zu Pensions- und Versorgungskassen, Arbeitgeberanteile zu Zusatzversorgungskassen, - Zuführungen an eigene Versorgungsrücklagen sind keine persönlichen Ausgaben, sondern Rücklagezuführungen (Gr. 91) Beamtinnen und Beamte 434 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 438 Sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 7 *Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für einen allgemeinen, mit der betr. Stelle zusammenhängenden Aufwand sind der Gr. 41 zuzuordnen **Entschädigungen an Mitglieder von Sachverständigenkommissionen bei UGr. 655 *Funktionsbed. Aufwandsentschäd. bei Gr. 46 **Ausg. für Vertragsarchitekt, Vertragsingenieur usw., Ausgaben für freischaffende Mitarb., für Wettbewerbe, Wiederbeschaffung bzw. Ergänzung von Baubestandszeichnungen und Baunutzungsplankizzen werden als Nebenkosten dem Unterhaltsaufwand oder den Bauausgaben (Gr. 50, 51, 94, 95, 96) zugeordnet (Werk- und ähnliche Verträge) *einschl. Zulagen zum Grundgehalt, Familienzuschlag * Versorgungsrücklage gemäß 14 a BBesG *DO- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer **auch wenn die Bezahlung über das Mutterhaus erfolgt *z. B. Kreisbildstellenleit., Geistliche als Religionslehr. usw. **soweit nicht auf die UGr aufteilbar ***z. B. Dozent. an Volksbildungswerken, Sportlehr., Handwerksmeist. in Prüfungsausschüssen, Kunstlehr. an Berufsschulen (soweit nicht den sächlichen Ausgaben bei Gr. 65 zuzuordnen) * Versorgungsrücklage gemäß 14 a BBesG *Zahl zur Ärztevers. (Zuschüsse zur befr. Lebensvers. anstelle der gesetzl. Sozialvers.) sind bei Gr. 44 nachzuw., Uml. für Beihilfen an Versorgungsempf. bei Gr. 45

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