Begrüssung und Einleitung. Besprechung der Erhebungsunterlagen Plausibilisierung der Daten, anhand von Beispielen Fragen und Diskussion

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Begrüssung und Einleitung. Besprechung der Erhebungsunterlagen Plausibilisierung der Daten, anhand von Beispielen Fragen und Diskussion"

Transkript

1 Kostenerhebung Höhere Fachschulen Schulungsveranstaltung, 14. März 2013 Martin Enzler, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung Finanzen Agenda Begrüssung und Einleitung Besprechung der Erhebungsunterlagen Plausibilisierung der Daten, anhand von Beispielen Fragen und Diskussion Zeitplan Ausblick 1

2 1 Begrüssung und Einleitung 2 Besprechung der Erhebungsunterlagen Plausibilisierung der Daten, anhand von Beispielen Fragen und Diskussion 3 Zeitplan Ausblick Ausgangslage Höhere Fachschulen in der Schweiz: In der Schweiz gibt es rund 200 Höhere Fachschulen, diese bieten zusammen rund 400 Bildungsgänge an Jährlich erwerben mehr als Personen ein eidgenössisch anerkanntes Diplom an einer Höheren Fachschule 2

3 Ausgangslage Bisherige Kostenerhebung Höhere Fachschulen: 2013 wird zum vierten Mal eine nationale Kostenerhebung HF durchgeführt 2011 wurden für die Kostenerhebung HF 327 Datensätze ausgewertet 96% der eingegangenen Daten (316 Datensätze) konnten für die Auswertung verwendet werden Ausgangslage Bisherige Finanzierung der Höheren Fachschulen (HF): Kanton Zürich: Aufwandorientierte Finanzierung gemäss Staatsbeitragsgesetz Ausserkantonale Teilnehmer: Gemäss Fachschulvereinbarung (FSV), «à-la-carte-prinzip» respektive Selbstzahler 3

4 Ausgangslage Künftige Finanzierung der HF (Kanton Zürich): Übergang von der aufwandorientierten zur leistungsorientierten Finanzierung Ausarbeitung einer Leistungsvereinbarung für Finanzierung ab 2013 Basis für Finanzierung: Pauschalen gemäss Anhang 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin), vom 19. Dezember 2012 Ausgangslage Künftige Finanzierung der HF (ausserkantonale Teilnehmende): Finanzierung gemäss Interkantonaler Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) Der Vorstand der EDK wird die Vereinbarung in Kraft setzen, wenn ihr zehn Kantone beigetreten sein werden, frühestens auf Beginn des Studienjahres 2013/2014 Stand der Beitrittsverfahren: 7 Kantone (UR, OW, SO, TG, SZ, TI, NW) HFSV wird im Bereich HF FSV nach Inkrafttreten ablösen 4

5 Welche Neuerungen bringt die HFSV? Die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) bringt folgende Neuerungen: Verbesserte Freizügigkeit: Beitrittskantone bezahlen für alle Bildungsgänge Mehr Transparenz bei den Kosten: Basis Kostenerhebung HF Ziele der Schulungsveranstaltung Herleitung von verlässlichen und richtigen Zahlen Besprechung der Erhebungsunterlagen Möglichkeiten der Plausibilisierung kennen Allfällige Fragen klären kallejipp / photocase.com 5

6 1 Begrüssung und Einleitung 2 Besprechung der Erhebungsunterlagen Plausibilisierung der Daten, anhand von Beispielen Fragen und Diskussion 3 Zeitplan Ausblick Aufbau Erhebungsformular Ziel der Kostenerhebung Höhere Fachschulen Datenerfassung pro Bildungsgang für Kalenderjahr 2012 Festlegung und Überprüfung von Pauschalen für die neue Finanzierung (HFSV) Eingabefrist: spätestens per 12. April 2013 (Retournierung an martin.enzler@mba.zh.ch) 6

7 Aufbau Erhebungsformular Erhebungsformular Kostenerhebung HF Angaben zur Institution Aufbau Erhebungsformular Erhebungsformular Kosten HF Teil I: Stamm- und Leistungsdaten 7

8 Aufbau Erhebungsformular Erläuterungen Erläuterungen zu allen wesentlichen Positionen Beispiel: Anzahl Präsenzlektionen Aufbau Erhebungsformular Erhebungsformular Kosten HF Teil II: Aufwand / Ertrag 8

9 Aufbau Erhebungsformular Erhebungsformular Kosten HF Teil II: Aufwand / Ertrag Aufbau Erhebungsformular Erhebungsformular Kosten HF Kommentar / Umlageschlüssel / Infrastrukturkosten 9

10 Aufbau Erhebungsformular Erhebungsformular Kosten HF Zusammenfassung Aufbau Erhebungsformular Erhebungsformular Kosten HF Auswertung pro Lektion 10

11 Aufbau Erhebungsformular Erhebungsformular Kosten HF Auswertung pro Bildungsgang Plausibilisierung der Daten 11

12 Plausibilisierung durch die Institution Erhebungsformular Kosten HF Sind die Nettokosten plausibel? Plausibilisierung durch die Institution Totalkosten pro Lektion betragen erfahrungsgemäss rund Fr

13 Plausibilisierung durch die Institution Personalkosten einer Lektion betragen erfahrungsgemäss rund Fr Plausibilisierung durch die Institution Plausibilität Leistungsdaten Folgende Angaben sind auf ihre Plausibilität hin zu prüfen: Anzahl Präsenzlektionen Bildungsgang im Geschäftsjahr Anzahl Studierende Anzahl Klassen Dauer einer Lektion Anzahl Präsenzlektionen gesamter Bildungsgang 13

14 Plausibilisierung der Lernenden / Klassen Ist die folgende Aussage plausibel? Anzahl Studierende: 100 Plausibilisierung der Lernenden / Klassen Berechnung: 100 (Studierende) / 5 (Klassen) = 20 Studierende pro Klasse Fazit: plausibel 14

15 Plausibilisierung Präsenzlektionen im Geschäftsjahr Ist die folgende Angabe plausibel? Anzahl Präsenzlektionen Bildungsgang im Geschäftsjahr (2012): Plausibilisierung Präsenzlektionen im Geschäftsjahr Berechnung: Lektionen / 5 Klassen = 600 Lektionen pro Jahr pro Klasse 600 Lektionen / 40 Wochen = 15 Lektionen pro Woche Fazit: plausibel 15

16 Plausibilisierung Präsenzlektionen im Geschäftsjahr Weitere Möglichkeit zur Plausibilisierung: Anzahl Präsenzlektionen gesamter Bildungsgang: Lektionen / 3 Jahre = 600 Lektionen pro Jahr 600 Lektionen x 5 Klassen = Lektionen (Bildungsgang im Geschäftsjahr) Plausibilisierung Präsenzlektionen gesamter Bildungsgang Ist folgende Angabe plausibel? Anzahl Präsenzlektionen gesamter Bildungsgang:

17 Plausibilisierung Präsenzlektionen gesamter Bildungsgang Präsenzlektion gesamter Bildungsgang = Standardwert Quelle: genehmigte Rahmenlehrpläne HF ( Beispiel: Wirtschaftsinformatiker HF: Plausibilisierung Präsenzlektionen gesamter Bildungsgang Standardwert gemäss Rahmenlehrplan: 960 Lektionen Fazit: nicht plausibel

18 1 Begrüssung und Einleitung 2 Besprechung der Erhebungsunterlagen Plausibilisierung der Daten, anhand von Beispielen Fragen und Diskussion 3 Zeitplan Ausblick Zeitplan und Ausblick raperonzolo / photocase.com 18

19 Zeitplan der Erhebung Abgabetermin für Institutionen: 12. April 2013 Ausblick Kantone entscheiden über Beitritt (Stand: 7 Kantone (UR, OW, SO, TG, SZ, TI, NW)) haben zugestimmt) Bis zum Inkrafttreten der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) werden die Kosten jährlich erhoben Auswertung der Kostenerhebung HF sowie Überprüfung der Pauschalen durch B.S.S, Volkswirtschaftliche Beratung, Basel 19

20 Vorgehen Kanton Zürich Finanzierung 2012 wie bisher (analog Vorjahren) Ausarbeitung einer Leistungsvereinbarung für Finanzierung ab 2013 Übergangsregelung bis Ende 2016: Sind die berechneten Subventionen für Bildungsgänge der höheren Berufsbildung tiefer als die bisher geleisteten, werden Subventionen im bisherigen Umfang ausgerichtet Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Einreichungstermin: 12. April

Information der ZKW 6. Mai 2013. Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG): in Kraft per 1.1.

Information der ZKW 6. Mai 2013. Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG): in Kraft per 1.1. Information der ZKW 6. Mai 2013 Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG): in Kraft per 1.1.2013 Die wichtigsten Neuerungen Der Bundesbeitrag an die Berufsbildung

Mehr

HFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013)

HFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013) Logo des Berufsbildungsamtes HFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013) zwischen Bildungsinstitution und dem Kanton XXX

Mehr

Die Vereinbarung regelt den freien Zugang zu den gemäss Bundesgesetz

Die Vereinbarung regelt den freien Zugang zu den gemäss Bundesgesetz 4.08 Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) vom. März 0 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Die Vereinbarung regelt den freien Zugang zu den gemäss Bundesgesetz

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Anhang III svereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend en der Höheren Fachschule Gesundheit Basel-Stadt Allgemeines Die svereinbarung regelt die en, welche für den Kanton

Mehr

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 16. Mai 000 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mehr

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe 687.0 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 7. November 000 (Stand. Januar 00) Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,

Mehr

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe 40.550 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom. Dezember 00 Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Solothurn

Mehr

1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2

1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 Preisliste Urkundspersonen Auskunft Terravis Inhalt 1. GELTUNGSBEREICH 2 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 3. KANTONALE GEBÜHREN

Mehr

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014 .6 Verordnung vom. März 0 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 0/5 Der Staatsrat des Kantons

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Sehr geehrter Herr Erziehungsdirektor, sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrter Herr Erziehungsdirektor, sehr geehrte Damen und Herren Ihr Kompetenzzentrum Votre centre de competence Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kasernenstrasse 27 3000 Bern 22 Bern, 8. April 2013 Änderung BerG- Finanzierung Höhere

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013 Der Bildungsrat des Kantons Zürich Beschluss vom 15. April 2013 15. Informatikmittelschulen. Promotionsreglement (Neuerlass) A. Ausgangslage Aufgrund des in der Schweiz bestehenden Fachkräftemangels in

Mehr

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422

Mehr

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit HFW BL Dipl. Betriebswirtschafter/in HF Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit Stand: 29. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsbedingungen 4 2 Nachweis über die

Mehr

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: 15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf

Mehr

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz

Mehr

Gemeinde Dachsen KITA-Verordnung

Gemeinde Dachsen KITA-Verordnung Gemeinde Dachsen KITA-Verordnung Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Tagesstrukturen und in Tagesfamilien vom 0..04 KITA-Verordnung

Mehr

Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06.

Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06. Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06. Juni 04 KITA-Verordnung vom 06. Juni 04 Allgemeine Bestimmungen Grundsatz

Mehr

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Stadt Stein am Rhein StR 354.113

Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat von Stein am Rhein über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Stadtpolizei

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Einwohnergemeinde Worben

Einwohnergemeinde Worben Einwohnergemeinde Worben Reglement zur Übertragung der Aufgabenerfüllung der Kabelfernsehanlage Dezember 2010-1 - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. ORGANISATION Grundsatz Art. 1 3 Aufgabenübertragung

Mehr

Cover Mit dem Titel Validierungsverfahren. zum Berufsabschluss. Cover Untertitel zweizeilig Der Erfahrung einen Wert verleihen.

Cover Mit dem Titel Validierungsverfahren. zum Berufsabschluss. Cover Untertitel zweizeilig Der Erfahrung einen Wert verleihen. Cover Mit dem Titel Validierungsverfahren einzeilig zum Berufsabschluss Cover Untertitel zweizeilig Der Erfahrung einen Wert verleihen Ein Zeugnis für Ihre Fähigkeiten Sie sind seit mehreren Jahren berufstätig,

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis 172.130 172.132 Verordnung über die berufliche Vorsorge der Magistraten der Exekutive, der Justiz und der Staatsanwaltschaft Reglement für eine Ruhegehaltsordnung der Magistraten der Exekutive, der Justiz

Mehr

Ihre Rürup-Förderung

Ihre Rürup-Förderung Ihre Rürup-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 01.02.16 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,

Mehr

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung Zeitwert des Geldes 1 Finanzwirtschaft Teil II: Bewertung Zeitwert des Geldes Zeitwert des Geldes 2 Bewertung & Zeitwert des Geldes Finanzwirtschaft behandelt die Bewertung von Real- und Finanzwerten.

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

t +4161 365 9060 f +4161 365 9069 info@zak.ch

t +4161 365 9060 f +4161 365 9069 info@zak.ch t +4161 365 9060 f +4161 365 9069 info@ Anmeldeformular für die Teilnahme am Studiengang Master of Arts in Mediation, Konfliktforschung und Implementierung von konstruktiven Konfliktlösungssystemen Bitte

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

Verein ICT- Berufsbildung Bern Beitragsreglement

Verein ICT- Berufsbildung Bern Beitragsreglement Verein ICT- Berufsbildung Bern Beitragsreglement Dok Autor Erstellung Version Klassifikation Beitragsreglement 2010/2011 Hanspeter Linder / Daniel Roth 22. Juli 2010 4.5 Genehmigt anlässlich der Mitgliederversammlung

Mehr

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements

Mehr

Evaluation Rahmenlehrplan Höhere Fachschule für Wirtschaft

Evaluation Rahmenlehrplan Höhere Fachschule für Wirtschaft Evaluation Rahmenlehrplan Höhere Fachschule für Wirtschaft Pressekonferenz, 24.6.2015 KOF Konjunkturforschungsstelle Dr. Ursula Renold, Dr. Thomas Bolli, Ladina Rageth Inhalt I. Fragestellung II. Bildungsgang

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Zweisprachigkeit im Dokumentationsportal https://doc.itc.rwth-aachen.de

Zweisprachigkeit im Dokumentationsportal https://doc.itc.rwth-aachen.de Zweisprachigkeit im Dokumentationsportal https://doc.itc.rwth-aachen.de Inhalt Go Live des Dokumentations-Portals Wer pflegt die Dokumentation Zweisprachigkeit Eckdaten zum Projekt Bereichszahlen Ausblick

Mehr

Erläuternder Bericht zur Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Berufs- und Mittelschulen

Erläuternder Bericht zur Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Berufs- und Mittelschulen Erläuternder Bericht zur Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Berufs- und Mittelschulen (RSV BM; RB 413.141) Entwurf Stand 30. August 2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV. Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887

Mehr

Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität.

Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität. Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Studienordnung KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität nach der Berufslehre (Vollzeit) 1. Zielsetzung Der Lehrgang vermittelt eine breite

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Finanzierung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene

Finanzierung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene Finanzierung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene Kurzfassung zum Schlussbericht Volkswirtschaftliche Beratung in Kooperation mit Prof. Dr. Markus Maurer von der Pädagogischen Hochschule Zürich

Mehr

Hrsg: VIS a VIS Agentur für Kommunikation GmbH, Köln

Hrsg: VIS a VIS Agentur für Kommunikation GmbH, Köln Corporate Volunteering: gesellschaftliches Unternehmensengagement mit Kompetenz und Personal - Aktuelle Praxis bei Großunternehmen Ergebnisse einer 2009 durchgeführten Studie Hrsg: VIS a VIS Agentur für

Mehr

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch

Mehr

ASF 2002_028. Verordnung

ASF 2002_028. Verordnung Verordnung vom 18. März 2002 Inkrafttreten: 01.02.2002 über die Aufnahmekapazität der Sektion Medizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015 Kieferorthopädische Versorgung Versichertenbefragung 2015 Fragestellungen 1. Wie ist es um Beratung und Behandlung in der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland bestellt? 2. Wie sind die Versicherten?

Mehr

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012 Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Berlin, Dezember 2012 I. Einführung Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 23. November

Mehr

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988 45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988

Mehr

henheim.de www.marketing marketing.uni uni-hoh

henheim.de www.marketing marketing.uni uni-hoh Ergebniszusammenfassung henheim.de www.marketing marketing.uni uni-hoh Prof. Dr. Markus Voeth Universität Hohenheim Institut für Betriebswirtschaftslehre Lehrstuhl für Marketing Agenda Wie zufrieden sind

Mehr

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling REDI AG Treuhand - Freie Strasse 11-8501 Frauenfeld 052 725 09 30-052 725 09 31 - info@redi-treuhand.ch www.redi-treuhand.ch Ihre Referentin: Patricia Ruprecht BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung Dipl.

Mehr

Erwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom 28.10.2015

Erwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom 28.10.2015 29. Oktober 2015 Erwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom 28.10.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Berichtserstattung über den 3. Quartalsbericht der BAW Bürgerinitiative

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?

Mehr

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Versicherungsaufsicht, August 2014 Tabellen

Mehr

Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen

Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen 6.3. Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen vom 5. Dezember 00 Der Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus (erlassen von der Gemeindeversammlung am 25. November 2011) Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen...3

Mehr

Auswirkungen einer interkantonalen Vereinbarung

Auswirkungen einer interkantonalen Vereinbarung Ordnung in den Wirrwarr kantonaler Bauregeln Auswirkungen einer interkantonalen Vereinbarung Lic. iur. Felix Weber, Rechtsanwalt Seite 1 Inhalt 1. Um was geht es? Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE Stand April 999 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970, beschliesst:

Mehr

Ausfertigung. Satzungsänderung

Ausfertigung. Satzungsänderung Ausfertigung Satzungsänderung Die Vertreterversammlung des Niedersächsischen Versorgungswerkes der Rechtsanwälte hat am 4. September 2013 aufgrund des 4 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Niedersächsische

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.

Mehr

1. Wie viel Zinsen bekommt man, wenn man 7000,00 1 Jahr lang mit 6 % anlegt?

1. Wie viel Zinsen bekommt man, wenn man 7000,00 1 Jahr lang mit 6 % anlegt? Zinsrechnung mit der Tabellenform: Berechnen der Jahreszinsen Ein Sparbuch mit 1600 wird mit 4% verzinst. Wie Zinsen erhält man im Jahr? Geg.: K = 1600 p% = 4% ges.: Z Das Kapital (Grundwert) entspricht

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge- srs 191.123 spräch MAGplus und zur Leistungsbeurteilung (RMLB) vom 31.

Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge- srs 191.123 spräch MAGplus und zur Leistungsbeurteilung (RMLB) vom 31. Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge- srs 191.123 spräch MAGplus und zur Leistungsbeurteilung (RMLB) vom 31. März 2015 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 6 und Art. 24 Abs. 1 des Personalreglements

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Kommunikationsbetrieb

Kommunikationsbetrieb Frage. Welche Geschäftsentwicklung erwarten Sie in den nächsten Monaten? Umsatzsteigerung Stagnation des Umsatzes Umsatzrückga ng 1 2 2 1 2 1 1..2-1 Frage. Hat sich die Gästestruktur Ihres Betriebes gegenüber

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie

hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie 10.15-11.00 Uhr 5. Novelle Verpackungsverordnung Schwerpunkte der 5. Novelle VerpackV Helga Schmidt.

Mehr

Spitalfinanzierung und Transparenz. Dr. Bernhard Wegmüller

Spitalfinanzierung und Transparenz. Dr. Bernhard Wegmüller Spitalfinanzierung und Transparenz Dr. Bernhard Wegmüller 1 Übersicht 1. Spitalfinanzierung und Leistungsvergütung 2. DRGs 3. Transparenz 4. Fazit 2 1. Spitalfinanzierung und Leistungsvergütung (I) 3 Ebenen,

Mehr

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Investitionen und Abschreibungen ab 2012

Investitionen und Abschreibungen ab 2012 Investitionen und Abschreibungen ab 2012 1 Einleitung Per 1. Januar 2011 sind die neue Finanzverordnung und die neue Vollzugsverordnung in Kraft getreten. Für die Kirchgemeinden bedeutete dies, dass bereits

Mehr

Gebührenpflichtige Dokumente

Gebührenpflichtige Dokumente Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Überweisung der Vergütungen

Mehr

Ergebnisbericht Die Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte

Ergebnisbericht Die Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte Ergebnisbericht Die Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte Thomas Gorniok, Diplom Wirtschaftsinformatiker (FH) Prof. Dr. Dieter Litzinger, Professur für Wirtschaftsinformatik an der FOM 1 Einleitung

Mehr

Verordnung zum Kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung)

Verordnung zum Kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung) SRL Nr. 885a Verordnung zum Kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung) vom 8. November 008* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Absatz 4, 3 Absatz 4 und Absatz

Mehr

BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«

BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM« BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«Inhaltsverzeichnis 1. Vermögensbildung und Vermögensbesteuerung 2. Erwartete Folgen der Vermögensbesteuerung 3. Staatssanierung durch

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 345 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 33 FREITAG, DEN 27. JULI 2012 Tag Inhalt Seite 16. 7. 2012 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 16....................

Mehr

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016)

Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) Vom 19. Mai 2005 (Nds.

Mehr

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem

Mehr