LEBEN MIT DEM HOCHWASSER

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1 LEBEN MIT DEM HOCHWASSER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT IM SAARLAND

2 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Einführung Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge sind seit langem ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge des Saarlandes und wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung unserer Flusstäler sowie ein bedeutsamer Standortfaktor für die Wirtschaft. Dieses bewährte Hochwasserrisikomanagement ist jetzt auch europäisch geregelt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 6. November 2007 ist die Richtlinie 2007/60/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie HWRM-RL) am 26. November 2007 in Kraft getreten. Mit der Richtlinie wird ein Rahmen für die Bewältigung von Hochwasserrisiken, auch bei Extremereignissen, in den EU - Mitgliedsstaaten geschaffen. Unter Hochwasserrisiko ist dabei die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen zu verstehen. Die entsprechend Artikel 17 der HWRM-RL erforderliche Umsetzung in nationales Recht ist durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erfolgt. Die Vorgaben der Richtlinie wurden 1:1 in das WHG übernommen. Das zukünftige Hochwasserrisikomanagement baut auf das Hochwasserschutzkonzept für das Saarland auf, das auch Grundlage für die internationalen Aktionspläne Hochwasser der Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) war. Das Hochwasserschutzkonzept des Landes und seine umgesetzten Maßnahmen erfüllen bereits viele Anforderungen des Hochwasserrisikomanagements. Allerdings muss das Hochwasserschutzkonzept erweitert und in das Hochwasserrisikomanagement müssen die ebenfalls zuständigen weiteren Ressorts und Stellen verstärkt einbezogen werden. Beteiligte in diesem Prozess sind die kommunalen Gebietskörperschaften, der Katastrophenschutz, die Land- und Forstwirtschaft, der Naturschutz sowie selbstverständlich die vom Hochwasser Betroffenen vor Ort. Die konsequente Weiterführung der bisherigen Hochwasserschutzpolitik des Landes ist aufgrund von Richtlinie und WHG nun auch eine gesetzliche Vorgabe. Die Umsetzung des saarländischen Hochwasserschutzkonzeptes und der vorhandenen Hochwasseraktionspläne der regionalen Einzugsgebiete wird zukünftig verstärkt und unverzögert weiterlaufen. 1

3 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT IM SAARLAND Ziele und gesetzliche Vorgaben Hochwasser ist als Teil des natürlichen Wasserkreislaufes ein Naturereignis, das nicht verhindert werden kann. Die Natur kennt keine Hochwasserschäden. Hochwasser führt erst zu Schäden, wenn der Mensch betroffen ist. Je intensiver die Nutzung im Überschwemmungsgebiet, desto größer können die Schäden sein. Hochwasserrisikomanagement bedeutet, die gesamte Spanne der Hochwasserbetroffenheit, auch bei Extremereignissen, und das Spektrum möglicher Maßnahmen zu berücksichtigen, um Hochwasserschäden zukünftig möglichst weitgehend zu verringern. Für ein nachhaltiges Hochwasserrisikomanagement müssen die in der Abbildung 1 dargestellten Handlungsbereiche berücksichtigt werden. Schwerpunkt ist dabei die Hochwasservorsorge. Hierzu gehören z.b. neben der wasserrechtlichen Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhaltes auch nicht-wasserwirtschaftliche Maßnahmen der Raumordnung, der Bauleitplanung, der Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes sowie der Eigenvorsorge. Ausgangspunkt des Hochwasserrisikomanagements ist es, in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet die Defizite in den einzelnen Handlungsbereichen zu erkennen. Darauf aufbauend sind realisierbare Maßnahmen einzuleiten mit dem Ziel, die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasser auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte zu vermindern. Dabei ist der Klimawandel zu berücksichtigen. Abbildung 1: Handlungsbereiche des Hochwasserrisikomanagements (aus LAWA: Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen) 2

4 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie bei der europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll einzugsgebietsbezogen und grenzübergreifend vorgegangen werden. WHG bzw. HWRM-RL geben zur Erreichung ihrer Zielsetzung folgende Arbeitsschritte mit festgelegten Durchführungsfristen vor: 1. Mit der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos werden die Gebiete bzw. Gewässer bestimmt, an denen potenziell signifikante Hochwasserrisiken bestehen. Diese Bewertung muss bis Ende 2011 erfolgen. 2. Die Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten erfolgt für die Gewässer, an denen nach der vorläufigen Bewertung ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese Karten sind bis Ende 2013 zu erstellen. 3. Für die Gebiete bzw. Gewässer mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko sind Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) zu erstellen. Diese Pläne sind über Verwaltungs- und Staatsgrenzen hinweg abzustimmen und bis Ende 2015 zu erarbeiten. Die Zielsetzung ist nicht kurzfristig, sondern nur in Schritten zu erreichen. Hochwasserrisikomanagement ist daher als ein kontinuierlicher, langfristiger Prozess zu sehen, in dem es je nach dem Stand der Kenntnisse und der Beteiligung der Betroffenen immer wieder Weiterentwicklungen und Anpassungen geben wird. Deshalb sieht die Richtlinie eine Überprüfung der Hochwasserrisikobewertung (erstmals Ende 2018), der Karten und HWRM-Pläne alle 6 Jahre vor. Gemäß der HWRM-RL sollen für das Hochwasserrisikomanagement möglichst die für die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) getroffenen Festlegungen über die Zuordnung von Einzugsgebieten zu Flussgebietseinheiten und die zuständigen Behörden beibehalten werden. Für das Saarland wurden die Benennungen der EG-WRRL übernommen. HWRM-RL und EG-WRRL sollen besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz, den Informationsaustausch und gemeinsame Vorteile für die Erreichung der Umweltziele der EG-WRRL koordiniert werden. Weiterhin sollen die Hochwasserrisikomanagementpläne auch die Maßnahmen gegen Hochwasser enthalten, die in der UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung, 1985), der Seveso- II-Richtlinie (1996) und der SUP Richtlinie (Strategische Umweltprüfung, 2001) vorgesehen sind. An der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne sind die zuständigen und interessierten Stellen aktiv zu beteiligen. Der Öffentlichkeit ist der Zugang zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie den HWRM-Plänen zu ermöglichen. Der Informationsaustausch und die internationale Koordination bei der Umsetzung der HWRM-RL erfolgt im Rahmen der Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS). Die vorhandenen Hochwasseraktionspläne der Blies, Mosel und Saar korrespondieren in ihren Zielen zwar mit den Anforderungen von WHG und Richtlinie, müssen aber inhaltlich vor allem im Hinblick auf eine umfassende Berücksichtigung der Hochwasservorsorge sowie die Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes konkretisiert, überarbeitet und ergänzt werden. Nach der Übergangsregelung können bereits bis zum 22. Dezember 2010 vorhandene Unterlagen zur Erfüllung der Vorgaben der HWRM-RL genutzt werden. Diese sollen der EU zwecks Anerkennung übermittelt werden. Vorteil ist, dass eine Aktualisierung erst entsprechend den Überarbeitungsfristen der Richtlinie notwendig wird. Im Saarland wird die Übergangsregelung für die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos genutzt. 3

5 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT IM SAARLAND Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte. Darüber hinaus soll die vorläufige Bewertung eine Darstellung des Bearbeitungsgebiets und eine Beschreibung signifikanter Hochwasserereignisse der Vergangenheit enthalten. Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr hat hierzu eine Studie in Auftrag gegeben. Eine Beschreibung der Methodik, die Ergebnisse und Karten des Bearbeitungsgebiets wurden im Internet veröffentlicht ( Danach besteht im Saarland bei 49 Gewässern an insgesamt 620 km ein potenzielles, signifikantes Hochwasserrisiko. Der zugehörige Bericht wurde den Kommunen im Sommer 2010 zur Verfügung gestellt und im Herbst in einer Öffentlichkeitsveranstaltung mit den betroffenen Institutionen, Verbänden und Fachleuten diskutiert. In den Risikogebieten ist das Land verpflichtet, Hochwassergefahren- und -risikokarten zu erstellen und Überschwemmungsgebiete auszuweisen. Während die Risikogebiete nur eine erste grobe Abschätzung der Hochwasserrisiken darstellen und daher nur die betroffenen Gewässerabschnitte kennzeichnen, enthalten die Gefahren- und Risikokarten die berechnete Ausdehnung der Überschwemmung in der Fläche und Angaben zur berechneten Überschwemmungstiefe. Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind die wirksamste Informationsgrundlage über die hochwassergefährdeten Flächen und das Ausmaß der dort vorhandenen Risiken. Durch die Karten soll erreicht werden, dass die kommunalen Gebietskörperschaften ihre Hochwasservorsorgemaßnahmen verbessern und die Einsatzkräfte wie Feuerwehr und Rettungsdienst über die zu erwartende Ausdehnung eines Hochwassers informiert sind und beispielsweise die Befahrbarkeit von Rettungswegen einschätzen können. Des Weiteren dienen die Karten dazu, das Bewusstsein für die Hochwassergefahr bei der betroffenen Bevölkerung zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Oft kann das Schadenspotenzial durch Verhaltensvorsorge oder bauliche Vorsorge erheblich reduziert oder Schäden vermieden werden. Hochwassergefahrenkarten Die Hochwassergefahrenkarten im Saarland bilden zwei Hochwasserszenarien ab: Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (Extremereignisse, die im statistischen Mittel viel seltener als alle 100 Jahre auftreten), Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (Ereignisse, die im statistischen Mittel alle 100 Jahre und seltener auftreten), In den Hochwassergefahrenkarten sind für die zwei Hochwasserszenarien das Ausmaß der Überflutung (Fläche) sowie die Wassertiefe bzw. gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeiten in den Überflutungsgebieten dargestellt. Es existieren bereits Hochwassergefahrenkarten für die Blies und die meisten Zuflüsse der Saar. Weitere Karten der saarländischen Gewässer befinden sich in der Anfertigung. Die Gefahrenkarten wurden länder- und staatenübergreifend abgestimmt. 4

6 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Hochwasserrisikokarten Während in den Hochwassergefahrenkarten das Ausmaß von Überschwemmungen (Fläche, Wassertiefe) dargestellt wird, enthalten die Hochwasserrisikokarten Angaben über die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet (Nutzungen) und die in Anhang I der Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie) erhobenen Anlagen, von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann, und durch Hochwasser betroffene Schutzgebiete aus Anhang IV, 1, i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie), also Gebiete zur Trinkwassergewinnung, Schutzgebiete und Badegewässer. Die nach diesen Vorgaben zu erstellenden Hochwasserrisikokarten sind Ergebnis einer Verschneidung vorhandener Daten in einem geographischen Informationssystem und ergänzen die Hochwassergefahrenkarten mit den o. g. zusätzlichen Informationen über das Hochwasserrisiko. Die kommunalen Gebietskörperschaften können daraus ihre Betroffenheit direkt erkennen. Die Risikokartenerstellung wurde in einem Pilotprojekt an der Blies getestet. Weitere Karten der saarländischen Risikogebiete befinden sich in der Anfertigung. Die Risikokarten wurden ebenfalls länder- und staatenübergreifend abgestimmt. Aktion WasserLeben Das Erscheinungsbild unserer Gewässer ist das Ergebnis eines Gestaltungsprozesses, den natürliche Prozesse und vorangehende Generationen eingeleitet haben. Gewässer sind vielfach in einem unnatürlichen Zustand: begradigt, ausgebaut, in Rohren verlegt, Auen wurden entwässert und verbaut. Es ist Aufgabe der Wasserwirtschaft, nach dem Bau von Abwasseranlagen und der Reduzierung der Gewässerbelastung die Renaturierung der Gewässer verstärkt anzugehen, um damit auch die Lebensraumqualität für Menschen, Tiere und Pflanzen wieder zu verbessern. Naturnahe Fließgewässer zeichnen sich durch eine naturraumtypische, gewässertypenspezifische Eigendynamik und die Fähigkeit zur Selbstregulation aus. Die daraus abgeleiteten, leitbildorientierten Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässer lassen sich folgendermaßen differenzieren: Gewässer- und Uferbereich Zulassen eigendynamischer Fließgewässerentwicklung durch Entfernung und Rückbau nicht erforderlicher Sicherungen an Ufer und Sohle Initiierung und Förderung von Seiten- und Krümmungserosion durch Strömungslenker, ggf. innerhalb eines festgesetzten Entwicklungskorridors Entwicklung unterschiedlicher Querprofile (z.b. durch Profilaufweitungen) Naturnahe Gestaltung und natürliche Ausbildung der Uferbereiche, Zulassen von Totholz im Gewässer und Breitenerosion Verbesserung der ökologischen Voraussetzungen für Erhalt oder Wiederansiedlung eines standortgemäßen Bestandes der im und am betreffenden Gewässerabschnitt kennzeichnenden Tier- und Pflanzenarten Verbesserung der Durchgängigkeit des Gewässers bzw. des gesamten Gewässersystems Öffnung überbauter Strecken und Beseitigung von Verrohrungen, Betongerinnen und anderen naturfremden Materialien aus dem Fließgewässerprofil. Auenbereich Sicherstellung natürlicher Überflutungsbereiche und Reaktivierung ehemaliger Überflutungsflächen Einbeziehung noch vorhandener und früher vorhanden gewesener Altarme und Altwässer in die natürliche Auendynamik Schaffung der standörtlichen Voraussetzungen für die Erhaltung oder Wiederansiedlung der für den betreffenden Auenabschnitt kennzeichnenden Tiere und Pflanzen Vernetzung von auetypischen Lebensräumen. 5

7 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT IM SAARLAND Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur (Renaturierung) bewirken meist auch eine Verlangsamung des Hochwasserabflusses und haben somit positive Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen. Im Saarland wurden zwischen 2005 und 2010 insgesamt 8,1 Mio. in 31 Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie investiert. Örtlicher Hochwasserschutz In hochwassergefährdeten, historisch gewachsenen Siedlungsgebieten können Hochwasserschäden durch technischen Hochwasserschutz vermieden bzw. reduziert werden. Das darf aber nicht dazu führen, weitere Überschwemmungsgebiete zu bebauen. Diese sollen als Retentionsräume erhalten bleiben. Deiche und Hochwasserschutzmauern werden nur gebaut, soweit es im überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich ist. Die Bemessung dieser Hochwasserschutzanlagen erfolgt immer für die Randbedingungen des Einzelfalles und orientiert sich am Hochwasserschadenspotenzial und der gefährdeten Bevölkerung. Weitere Voraussetzung ist die wirtschaftliche Vertretbarkeit. Ein regionales Beispiel bietet der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens an der Blies oberhalb von Ottweiler, welches einen erheblichen Beitrag zum Hochwasserschutz für die unterliegenden Blies- Anlieger-Kommunen leistet. Durch das Projekt wurde ein Rückhaltevermögen von rund Kubikmetern bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgte durch das Saarland und eine Beteiligung der EU im Rahmen des IRMA-Programms. Der Ortsteil Wolfersweiler in der Gemeinde Nohfelden hatte in der Vergangenheit wiederholt erhebliche Schäden bei Hochwasser zu beklagen. Aus diesem Grunde wurde oberhalb der Ortslage von Wolfersweiler am Frohnbach ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von etwa m 3 gebaut. Damit wird in dem Ortsteil ein verbesserter Hochwasserschutz bis zu einem etwa 50-jährlichen Ereignis hergestellt. Die Kosten in Höhe von rd trug zur Hälfte die Gemeinde Nohfelden, die zweite Hälfte übernahmen das Land und die Europäische Union. Zum Schutz der historischen Stadt Blieskastel wurden die vorhandenen Flutöffnungen in der B 423 großzügig aufgeweitet und in das Vorland integriert. Zusammen mit der Erhöhung eines vorhandenen, nicht mehr genutzten alten Bahndammes der DB konnte eine spürbare Entschärfung der Hochwassergefahr für diesen Bereich erzielt werden. Zum verbesserten Schutz des Ortsteils Lautzkirchen wurde ein Hochwasserrückhaltebecken im Kirkeler-Bach-Tal gebaut. 6

8 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Hochwasservorsorge (mit regionalen Beispielen) Technische Bauwerke wie Mauern, Deiche und Hochwasserrückhaltebecken können die Nutzung an den Gewässern zwar ermöglichen, die Hochwassergefahr als solche aber nicht ganz beseitigen. Jedes Bauwerk bietet nur bis zu dem der Planung zu Grunde liegenden Bemessungsereignis Schutz. Darüber hinausgehende Hochwasser, die es von Natur aus immer geben wird, überfluten auch die geschützten Gebiete. Diesem Restrisiko muss durch Flächenvorsorge, Bauvorsorge, Risikovorsorge, Verhaltensvorsorge und Informationsvorsorge Rechnung getragen werden, um die möglichen Schäden in den von Hochwasser bedrohten Ortschaften so gering wie nur möglich zu halten. Für Hochwasservorsorgemaßnahmen vor Ort sind in vielen Handlungsbereichen (Abbildung 1) die Kreise, Städte und Gemeinden zuständig. Vorgaben gibt es sowohl in wasserrechtlicher als auch in baurechtlicher Hinsicht. Weitergehende Hochwasservorsorge ist aber auch Aufgabe jedes einzelnen potenziell Betroffenen. Die Voraussetzungen für mehr Eigenvorsorge im Saarland sind u.a. durch den Hochwassermeldedienst sowie durch die erstellten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und die ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete geschaffen. Flächenvorsorge Das Hochwasserflächenmanagement als wesentlicher Handlungsbereich des Hochwasserrisikomanagements ist Aufgabe von Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung und Wasserwirtschaft. Wichtigstes Instrument hierfür ist die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes war durch Planfeststellungsbeschluss zum Saarausbau verpflichtet, eine Berechnung des Hochwasserabflusses vorzulegen. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde hat daher auf der Grundlage eindimensionaler Wasserspiegellagenberechnungen der ausgebauten Saar die Überschwemmungsgebiete für das HQ 100 und HQ 200 durch Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell ermittelt. Die Verwaltungsverfahren zur rechtlichen Festsetzung sind zurzeit im Gange. An drei der fünf Abschnitte sind Überschwemmungsgebiete vorläufig an einem endgültig festgesetzt. Im Abschnitt zwischen Staustufe Güdingen und Landesgrenze zu Frankreich wurde das Überschwemmungsgebiet auf der Grundlage des abgelaufenen Hochwassers 1993 vorläufig festgesetzt. Hier wurde eine ergänzende Vermessung durchgeführt, die Voraussetzung für die folgende hydraulische Berechnung auf Basis des HQ 100 war. Die ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete sind im Internet unter der folgenden Adresse veröffentlicht: Darüber hinaus weist der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Umwelt Vorranggebiete für Hochwasserschutz aus. Die Abgrenzung im Bereich der Gewässer II. und III. Ordnung entspricht den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten. An der Saar wurde in Abstimmung mit Rheinland-Pfalz durch gemeinsamen Kabinettbeschluss ein nach damaliger Datenlage HQ 200 zugrunde gelegt. Zwischen Saarbrücken-Malstatt und der Landesgrenze wurde auf die Abgrenzung des Hochwasserereignisses von 1993 zurückgegriffen. Für den Bereich der Mosel wurde in Abstimmung mit Rheinland-Pfalz und Luxemburg das HQ 200 aus dem damaligen Gefahrenatlas Mosel zugrunde gelegt. Bauvorsorge Bauvorsorge bedeutet, die vorhandenen baulichen Anlagen der Hochwassergefahr anzupassen. Ziel ist, dass die Betroffenen in Überschwemmungsgebieten und in überschwemmungsgefährdeten Gebieten frühzeitig bauliche Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie ihres Eigentums treffen; u.a. durch eine hochwasserangepasste Nutzung in Form hochwasserunempfindlicher Baumaterialien und eine hochwasserangepasste Infrastruktur wie Stromversorgung und Heizung. Umfassende Informationen bietet die Hochwasserschutzfibel unter: hochwasserschutz node.html? nnn=true Die größten Hochwasserschäden entstehen nach wie vor in der bestehenden Bebauung. Um die Betroffenen und Planer über die Möglichkeiten der Bauvorsorge zu beraten, wurde im Januar 2009 das internationale Kompetenzzentrum für Hochwassermanagement und Bauvorsorge gegründet ( Es wurde im Rahmen des INTERREG-IV-A-Projekts Hochund Niedrigwassermanagement im Mosel- und Saareinzugsgebiet (FLOW MS) an der TU Kaiserlautern eingerichtet und hat folgende Aufgaben: Fachinformationen und Forschung zur Bauvorsorge, Weiterbildung von Architekten, Ingenieuren und Handwerkern und Hinwirken auf eine Verbesserung der Ausbildung an Hochschulen und beim Handwerk, 7

9 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT IM SAARLAND Beratung und Bereitstellung von Informationen für Kommunen, Bereitstellung von Informationen im Internet für betroffene Bürgerinnen und Bürger. Risikovorsorge Letztendlich bleibt auch bei verstärkten Bemühungen um optimalen Hochwasserschutz immer das Risiko einer Überflutung. Es ist Aufgabe der potenziell Betroffenen, für ihre hochwassergefährdeten Werte Risikovorsorge zu treffen, da eine Hilfe durch die öffentliche Hand in der Regel nur begrenzt möglich sein wird. Nachdem in den vergangen Jahren das Hochwasserrisiko als schwer versicherbar galt, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) mit Unterstützung der Wasserwirtschaftsverwaltung den fachlichen Rahmen für eine risikoorientierte Hochwasserversicherung für die gesamte Bundesrepublik geschaffen. Hochwasserversicherungen werden seitdem zumindest für selten überflutete Objekte angeboten. Das Umweltministerium plant, die Betroffenen besser für diese Möglichkeit zu sensibilisieren. Verhaltensvorsorge, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz Für die Hochwasserabwehr vor Ort sind die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig. Im Katastrophenfall werden die Katastrophenschutzbehörden tätig. Ihre Aufgabe ist es, vorbereitende Maßnahmen bei Schaden bringenden Hochwasserereignissen durchzuführen und im Ernstfall das Hochwasser möglichst weitgehend abzuwehren. Die Wasserwirtschaftsverwaltung stellt die Fachinformationen wie Hochwassergefahren- und -risikokarten zur Verfügung und berät im Ernstfall die Einsatzkräfte. Dabei ist der Hochwassermeldedienst für die Einsatzvorbereitung und den Einsatz von elementarer Bedeutung. Hochwassermeldedienst (Informationsvorsorge) Bereits 1987 wurde zwischen Frankreich, Deutschland und Luxemburg ein Regierungsabkommen über das Hochwassermeldewesen im Moseleinzugsgebiet abgeschlossen. Zwischenzeitlich hat sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit deutlicht intensiviert. Mit einer Ausführungsvereinbarung vom 20. März 2007 wurde sowohl der Intensivierung der Zusammenarbeit als auch den heutigen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen. So wird ein einheitliches hydrologisches Modell (LARSIM) von allen Vorhersagezentralen im Einzugsgebiet von Mosel und Saar für die operationelle Abflussvorhersage genutzt. Zusammen mit dem erweiterten Datenaustausch ist LARSIM damit ein zentraler Baustein der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich von Hochwassermeldedienst und Hochwasservorhersage. Um die Weiterentwicklung, die Systempflege und den Support für das Hochwasservorhersagesystem LARSIM sicherzustellen, haben die zuständigen Dienststellen im Oktober 2008 ein Übereinkommen über die Zusammenarbeit bei Pflege und Support für das transnationale Hochwasservorhersagesystem geschlossen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Sicherstellung des operationellen Betriebs des Vorhersagesystems LARSIM in den Hochwasservorhersagezentralen der Vertragspartner die Planung und Durchführung von Anpassungen und Weiterentwicklungen zur Verbesserung des Vorhersagesystems die Planung und Durchführung von LARSIM-Schulungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochwasservorhersagezentralen die Nutzung von Synergien und die Steigerung der Kosteneffizienz. Das Hochwassermeldezentrum stellt unter der folgenden Adresse aktuelle Messdaten und Vorhersagen zur Verfügung: 8

10 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Hochwasserpartnerschaften Die Gründung von Hochwasserpartnerschaften ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. Kommunen, die am gleichen Gewässer liegen und von Hochwasser betroffen sind sollen dadurch ihre Zusammenarbeit im Bereich der Hochwasservorsorge und -bewältigung verbessern. Am Sitz der Geschäftsstelle der IKSMS in Trier wurde das Internationale Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften (HPI) eingerichtet, welches die Gemeinden der Großregion, die sich für die Gründung solcher Partnerschaften interessieren, begleitet und unterstützt. So wurden seit Beginn des Projekts schon mehrere Hochwasserpartnerschaften, wovon drei grenzüberschreitend sind, eingerichtet. Im Dezember 2009 wurde an der unteren Blies die erste grenzüberschreitende Hochwasserpartnerschaft im Mosel-/Saareinzugsgebiet gegründet. Die Bürgermeisterin von Blieskastel und der Präsident des Gemeindeverbands Saargemünd haben sich bereit erklärt, der Partnerschaft als Moderatoren vorzustehen. Die im Einzugsgebiet liegenden Kommunen aus Lothringen und dem Saarland haben auf dem ersten Partnertreffen im Mai 2010 beschlossen, gemeinsam die vorhandenen Alarm- und Einsatzpläne zu sichten und bei Bedarf zu verbessern. Die zweite Partnerschaft im Saarland wurde im Juli 2010 an der Mittleren Saar gegründet und wird von den Bürgermeistern aus Quierschied und Völklingen moderiert. Zehn Kommunen und der Regionalverband Saarbrücken haben als erstes Thema die Aufarbeitung der größeren Starkregenereignisse der vergangenen Jahre ausgewählt. Diese aktuellen Ereignisse sollen genutzt werden, um die Erfahrungen der Betroffenen auszuwerten und das allgemeine Bewusstsein für die Hochwassergefahr zu stärken. An der oberen Blies erfolgte die Gründung im Herbst 2011, zwei weitere Hochwasserpartnerschaften befinden sich in der Planung. Hochwasserrisikomanagementpläne Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) sind das zentrale Element der HWRM-RL ( 75 WHG). Grundlage für deren Erarbeitung sind die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zur Aufstellung von HWRM-Plänen (siehe Zuständigkeiten und Handlungsbereiche Im Saarland sind für den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge verschiedene Verwaltungsund Fachbereiche und verschiedene Ebenen zuständig. Entsprechend ihrer zentralen Rolle wird die Wasserwirtschaftsverwaltung die Erstellung der HWRM-Pläne initiieren und anschließend koordinieren (Abb. 2). 9

11 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT IM SAARLAND Raumordnung Kommunale Planung Naturschutz Betroffene Abbildung 2: Mitwirkende Stellen und Akteure bei der Aufstellung vom HWRM-Plänen Land-, Forstwirtschaft Gefahrenabwehr/ Katastrophenschutz Wasserwirtschaft Versicherungswirtschaft Bei der Bewältigung der Folgen von extremen Hochwasserereignissen hat sich das solidarische Zusammenwirken der dargestellten verschiedenen Fachdisziplinen bereits bewährt. Die bei der Aufstellung und Umsetzung der HWRM-Pläne zu beteiligenden interessierten Stellen sind, neben den zuständigen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften, anerkannte Verbände (z. B. Landwirtschaft, Umweltverbände) sowie im Einzelfall festzulegende weitere Interessensgruppen wie die mit Grundstücksnutzungen Befassten (z. B. Architekten, Ingenieure). Die Beteiligung auf der Ebene des gesamten Landes erfolgt durch einen begleitenden Beirat, in dem neben den betroffenen Ministerien die kommunalen Spitzenverbände und zahlreiche andere Interessensgruppierungen vertreten sind (Zusammensetzung siehe Tabelle 1). Behörden Kommunen Kammern Wissenschaft Verbände Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr (Leitung) Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarländischer Städte- und Gemeindetag Ingenieurkammer Saarland Architektenkammer des Saarlands Industrie- und Handelskammer Saarland Handwerkskammer des Saarlands Universität des Saarlands Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlands Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands Landesverband Saar Naturschutzbund Deutschland Landesverband Saar Bauernverband Saar Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände Tabelle 1: Zusammensetzung des Beirats Hochwasserrisikomanagement im Saarland 10

12 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Auf der regionalen Ebene soll in den jeweiligen Einzugsgebieten die Beteiligung im Rahmen der Hochwasserpartnerschaften erfolgen. Ein HWRM-Plan ist ein Aktionsprogramm, das alle Handlungsbereiche des Hochwasserrisikomanagements beinhaltet. Für die nachfolgend beschriebenen und zu berücksichtigenden Handlungsbereiche nach Abbildung 1 sind verschiedene Stellen zuständig: Natürlicher Wasserrückhalt: Für die Verbesserung der natürlichen Rückhaltung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Einzugsgebiet und die Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten in den Gewässerauen sind Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, kommunale Gebietskörperschaften und die Wasserwirtschaft zuständig. Technischer Hochwasserschutz: Für den Bau von Stauanlagen zur Hochwasserrückhaltung im Einzugsgebiet, von Deichen, Dämmen, Hochwasserschutzmauern und mobilen Hochwasserschutzanlagen zum Schutz der Bebauung sowie für die Freihaltung der Hochwasserabflussquerschnitte im Siedlungsraum sind nach Landeswassergesetz an der Saar der Bund, an Gewässern 2. Ordnung das Land sowie an den Gewässern 3. Ordnung die kommunalen Gebietskörperschaften verantwortlich. Weiterhin werden hierzu Objektschutzschutzmaßnahmen an gefährdeten Anlagen und Anwesen gerechnet, für die i.d.r. die Betroffenen (Private, Industrie und Gewerbe) zuständig sind. Flächenvorsorge: Für landes- und bauleitplanerische Maßnahmen (raumordnerische Sicherung, Vorgaben in Bauleitplänen) sind die Landesplanung und kommunale Gebietskörperschaften zuständig, ebenso für Vorgaben für die angepasste Nutzung in hochwassergefährdeten Bereichen. Die wasserrechtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und die Genehmigung von Ausnahmen der zugehörigen Verordnungen ist Aufgabe der Wasserwirtschaftsverwaltung. Bauvorsorge: Maßnahmen des hochwasserangepassten Planens und Bauens und die hochwasserangepasste Lagerung wassergefährdender Stoffe obliegen i.d.r. den Betroffenen (Private, Industrie/Gewerbe). Hierzu gehört auch die hochwasserangepasste Ausführung von Architekten-, Ingenieur- und Handwerksleistungen. Risikovorsorge: Für die finanzielle Absicherung, vor allem durch Versicherungen gegen Hochwasserschäden, aber auch die Bildung von Rücklagen sind i.d.r. die Betroffenen (Private, Industrie/Gewerbe) zuständig. Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes: Für die Alarm- und Einsatzplanung, die Organisation von Ressourcen, die Durchführung von Übungen, die Ausbildung von Rettungskräften und die zivil-militärische Zusammenarbeit sind der Katastrophenschutz (Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten) und die kommunalen Gebietskörperschaften verantwortlich. Verhaltensvorsorge: Für die Aufklärung der betroffenen Bevölkerung über Hochwasserrisiken sind Land und kommunale Gebietskörperschaften zuständig, für Vorbereitungsmaßnahmen auf den Hochwasserfall die Betroffenen. Informationsvorsorge: Vorhersagen und Informationen zur Hochwasserlage stellt der Hochwassermeldedienst des Landes zur Verfügung, die Warnung aller Betroffenen obliegt den kommunalen Gebietskörperschaften entsprechend dem jeweiligen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser. Bewältigung des Hochwasserereignisses: Die Bewältigung setzt ein, wenn das Hochwasserereignis stattfindet. Sie besteht aus den Handlungsbereichen Abwehr der katastrophalen Hochwasserwirkungen, Hilfe für die Betroffenen, Aufbauhilfe und Wiederaufbau. In den HWRM-Plan sollen die Vorbereitung der Auswertung abgelaufener Hochwasser und Schlussfolgerungen für die Verbesserung der Hochwasservorsorge aufgenommen werden. Die o.g. LAWA-Empfehlungen enthalten einen Katalog, in dem die Handlungsbereiche weiter aufgegliedert werden. 11

13 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT IM SAARLAND Bestandteile der Pläne und ihre Aufstellung Die Hochwasserrisiken sollen durch die Maßnahmen in den HWRM-Plänen reduziert werden. Deshalb sollen die Pläne an die örtliche Situation angepasste angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement und seine Handlungsbereiche, Maßnahmen sowie deren Rangfolge zur Verwirklichung der Ziele und eine Beschreibung der Methode zur Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen enthalten. Grundlage ist die Bestandsaufnahme der schon durchgeführten Maßnahmen für die Gewässer sowie Schlussfolgerungen aus den Hochwassergefahren- und -risikokarten. Eine Schlüsselrolle hierbei spielen die betroffenen Kommunen, die im Rahmen der Hochwasserpartnerschaften bei der Aufstellung der Pläne aktiv beteiligt sind. WHG bzw. HWRM-RL enthalten keine konkreten Vorgaben zur Art der zu ergreifenden Maßnahmen oder Termine, bis zu welchem Zeitpunkt Maßnahmen ergriffen bzw. umgesetzt sein müssen. Sie fordern nur, dass für die Gewässer mit potenziell signifikantem Risiko angemessene Ziele und Maßnahmen formuliert werden. Im Unterschied zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Ziel: guter Zustand ) gibt die HWRM-RL somit keine konkreten, definierten Hochwasserschutzziele vor. Vielmehr sollen die Ziele und Maßnahmen vor dem Hintergrund der örtlichen Situation, der festgestellten Risikoausprägung, den bereits vorhandenen Schutzeinrichtungen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten von den zuständigen Behörden und Betroffenen selbst festgelegt werden. Grundsätzlich sollen alle Handlungsbereiche für das Einzugsgebiet eines Gewässers mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko im HWRM-Plan berücksichtigt werden. Die Bearbeitung der einzelnen Handlungsbereiche soll je nach den Verhältnissen und Problemen im Gebiet des HWRM-Plans in unterschiedlicher Tiefe und Detailliertheit erfolgen. In der o.g. LAWA-Empfehlung sind zur Ziel- und Maßnahmenfindung für alle Handlungsbereiche des Hochwasserrisikomanagements bzw. deren Teilbereiche Vorschläge erarbeitet, die einerseits so allgemein formuliert sind, dass die konkrete Ausgestaltung nicht durch unnötige Vorgaben eingeschränkt wird, zum anderen aber so konkret angelegt sind, dass die für die Berichtserstattung erforderliche Zusammenfassung nach Bearbeitungsgebieten und Flussgebieten möglich ist. Die Handlungsbereiche und deren Teilbereiche umfassen Maßnahmen, die nicht nur in der Zuständigkeit des Landes sondern oftmals auch in der Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und weiterer Behörden liegen. Diese werden, wie bereits beschrieben, umfangreich beteiligt, um Ziele, Maßnahmen und Umsetzungszeiträume zu formulieren. Soweit aus fachlichen Gesichtspunkten erforderlich, erfolgt eine Koordination über Verwaltungsgrenzen hinweg durch die Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch die Beteiligung der Zuständigen und Betroffenen vor Ort wird gewährleistet, dass in den HWRM-Plänen Maßnahmen zur Verbesserung von Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge (einschließlich Eigenvorsorge) berücksichtigt werden, die später auch umgesetzt werden können. Soweit sich Zuständigkeiten überschneiden, werden Ziele und Maßnahmen im Konsens festgelegt. Der HWRM-Plan enthält als Ergebnis die ermittelten Maßnahmen in den einzelnen Handlungsbereichen und die vorgesehenen Umsetzungszeiträume. Zeithorizont im Hinblick auf die Umsetzung ist dabei zumindest das Jahr 2021 (Überprüfung und Aktualisierung der Pläne nach Art. 14 der Richtlinie). Berücksichtigt werden auch Maßnahmen, die nach anderen Richtlinien festgelegt wurden (z. B. in den Maßnahmenprogrammen nach der EG-WRRL). Für jeden HWRM-Plan muss nach dem 2009 geänderten Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden. Durch die frühzeitige Beteiligung und Information der Naturschutzbehörden sowie anderer Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sollen bereits bei der Erstellung der Maßnahmenlisten die Eingriffe minimiert und die Umweltverträglichkeit überprüft werden. Im Saarland werden für 49 Gewässer HWRM-Pläne (rd. 620 km) aufgestellt. Sie werden auf Grundlage der o.g. LAWA-Empfehlungen erarbeitet. Der räumliche Geltungsbereich (Planungsbereich) eines HWRM-Plans wird so festgelegt, dass er eine für den Hochwasserschutz zusammenhängende Einheit darstellt, z. B. das Gebiet einer Hochwasserpartnerschaft. Für die Berichterstattung an die EU-Kommission werden diese Pläne dann zu größeren Einheiten zusammengefasst. 12

14 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Information der Öffentlichkeit Der Öffentlichkeit muss Zugang zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Gefahren- und Risikokarten sowie zu den HWRM-Plänen gewährt werden. Die HWRM-Pläne werden ebenso wie die Abgrenzung der Gebiete mit potenziell signifikantem Risiko, die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten nach Fertigstellung über das Internet öffentlich zugänglich gemacht. Wie bei der Umsetzung der EG-WRRL soll die Bevölkerung zusätzlich mit Broschüren, Faltblättern, Internetpräsentationen und Veranstaltungen z. B. im Rahmen der Hochwasserpartnerschaften, bei denen Maßnahmen in größerem Umfang vorgesehen sind, informiert werden. Berücksichtigung des Klimawandels Im novellierten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist geregelt, dass die Gewässer insbesondere mit dem Ziel, den möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen, nachhaltig zu bewirtschaften sind. Bei der vorgeschriebenen Überprüfung der Risikobewertung und der Bestimmung der Risikogebiete sowie den daraus folgenden Entscheidungen und Maßnahmen ist den voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko Rechnung zu tragen. Gleiches gilt für die zu erstellenden HWRM-Pläne, deren Inhalte regelmäßig unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes zu den voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren ist. Die Jahresmitteltemperatur im Saarland ist seit 1901 um rund 1,2 Grad Celsius angestiegen. Die Winter im Saarland könnten nach den aktuellen Klimamodellen feuchter, die Sommer trockener werden. Mit der Veränderung des Klimas ändert sich auch der Wasserhaushalt. Für die Wasserwirtschaft heißt das, sie muss sich anpassen und Wege finden, mit diesen Veränderungen umzugehen. Im Jahr 2009 wurde im Rahmen des operationellen Programms Interreg IV-A Großregion unter Federführung der IKSMS das grenzüberschreitende Projekt Hoch- und Niedrigwassermanagement im Mosel und Saareinzugsgebiet FLOW MS (Flood = Hochwasser, LOW water = Niedrigwasser, Mosel und Saar) eingerichtet. Klimasimulationen zur Ermittlung möglicher Abflussänderungen sollen 2011 durchgeführt und Handlungsempfehlungen für die Anpassung des Hoch- und Niedrigwassermanagements an die Auswirkungen des Klimawandels im Mosel- und Saareinzugsgebiet formuliert werden. Weitere Informationen über FLOW MS sind im Internet unter zu finden. 13

15 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT IM SAARLAND Blies Mündung Schwarzbach (Mitte oben) 14

16 16 Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat E/2 Wasser und Abwasser Keplerstraße 18, Saarbrücken

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