1. Woche. 1. Tag Dr.-Ing. Hans-Georg Tillmann

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Woche. 1. Tag 31.08.2006 Dr.-Ing. Hans-Georg Tillmann"

Transkript

1 Vorbereitungsseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde im Bestellungsgebiet Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Das nachfolgende Konzept gliedert sich in drei Wochenblöcke mit wiederum je drei Seminartagen à neun Unterrichtsstunden von je 45 Min. Dauer Woche 1. Tag Dr.-Ing. Hans-Georg Tillmann 1.1 Begrüßung, Einführung, Ablauf, Organisation 1.2 Einführung in das Sachverständigenwesen Grundsätze der Sachverständigentätigkeit: Pflichten der Sachverständigen Haftung Honorare/Vergütung Institutionen Die fachlichen Grundlagen sind ein wichtiger Baustein in der Ausbildung des Sachverständigen. Ein ebenso wichtiger Baustein ist die persönliche Eignung und die soziale Kompetenz. Zu den Pflichten gehören neben der Erstellung korrekter Gutachten u.a. die Gutachtenerstattung und die Aufzeichnungspflicht. Es wird auch auf die Haftung und die Möglichkeit der Haftungsminimierung eingegangen. Die Versicherungspflicht wird angesprochen. Bei der Rechnungsstellung wird der Unterschied zwischen Privat- und Gerichtsgutachten erläutert. 1.3 Grundlagen der Wertermittlung Ziel und Zweck von Wert-GA Wertbegriffe Baugesetzbuch Wert V Wert R Grundbuch Liegenschaftskataster Altlastenkataster, Kontaminationen Baulastenverzeichnis Sonstiges Unterschiedliche Zwecke (Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Beleihung, Finanzamt etc.) bedingen unterschiedliche Wertbegriffe wie Verkehrswert, Marktwert, Beleihungswert, Einheitswert etc., die näher erläutert werden. Ebenso wie die unterschiedlichen Zwecke gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, Verordnungen und Richtlinien. Diese werden dargelegt und in den wesentlichen Inhalten erklärt. Der Sachverständige muß die für den jeweiligen Zweck richtige Grundlage erkennen und anwenden sowie die Quelle in dem Gutachten angeben ; Seite 1 von 1313

2 Ein wesentlicher Punkt ist die Ermittlung des Verkehrswertes, deswegen wird der Ermittlung des Verkehrswertes nach 194 BauGB besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Auf den stichtagsbezogenen Charakter wird besonders eingegangen. 1.4 Gegenstand der Wertermittlung Grundstücke Gebäude Außenanlagen Wesentliche Bestandteile/Zubehör Hier werden die Unterschiede zwischen Sach- und Ertragswert sowie dem Vergleichswertverfahren erläutert sowie Definitionen gegeben, was zu den Außenanlagen zu rechnen ist, und welche Gegenstände als Zubehör mitbewertet werden können/müssen. 1.5 Rechte an Grundstücken Eigentum an Grundstücken Formen des Eigentums Beschränkungen des Eigentums - gesetzliche Beschränkungen - dingliche Rechte an Grundstücken - vertragliche Rechte an Grundstücken Auf welche Grundlagen wird zurückgegriffen? Welche Grundlagen gibt es? Was versteht man unter Miteigentum, Wohnungseigentum, Teileigentum, Sondereigentum etc.? Was steht in der Teilungserklärung und in der Abgeschlossenheitserklärung? Welchen Einfluß haben all diese Begriffe auf die Bewertung? 1.6 Auftragsannahme, Registratur 1.7 Gutachtenvorbereitung Hier werden Beispiele gezeigt und Tipps von Profis gegeben Form, Inhalt und Aufbau von Gutachten Welche Unterlagen benötige ich? Woher bekomme ich die Unterlagen? Welche Hilfsmittel brauche ich bei der Besichtigung ; Seite 2 von 1313

3 2. Tag vormittags Dr. Christoph Klose 2.1 Bauplanungsrecht Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung FNP (Flächennutzungsplan) Bauen im beplanten und unbeplanten Bereich (Außenbereich, unbeplanter Innenbereich, 34, 35 BauGB) B-Plan (Bebauungsplan, vorhabenbezogener B-Plan Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung Planungsschäden Grundzüge der Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Umlegungsmaßnahmen Grundzüge zum ökologischen Ausgleich Viele Vorschriften des öffentlichen Bauplanungsrechts wirken sich direkt oder indirekt auf den Grundstückswert aus. Aus diesem Grund werden die bewertungsrelevanten Vorschriften dargestellt und ihr Zweck sowie die Praxisbedeutung erläutert. Darüber hinaus werden die planungsrechtlichen Grundlagen, vom unbeplanten Innen- und Außenbereich bis zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erläutert und in ihren Auswirkungen dargestellt. Das Verständnis für diese Abläufe ist für die Bewertung von außerordentlicher Bedeutung, um die Wertentwicklung in den einzelnen Stadien des Bauleitverfahrens nachvollziehen zu können und ggf. Zukunftsprognosen treffen zu können. Zudem ist vielfach für die Umsetzung von Bauleitplänen eine Bodenordnung erforderlich, um erschlossene sowie gemäß den Nutzungsvorgaben des Planungsrechts bebaubare Grundstücke zu schaffen. Anhand von Fallbeispielen soll den Teilnehmern ein Gespür für die Anwendbarkeit von planungsrechtlichen Vorschriften und damit der Entwicklungsmöglichkeit der Liegenschaft vermittelt werden. Weiterhin werden die Grundzüge der Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Besonderheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Regelungen zum ökologischen Ausgleich dargestellt. nachmittags Dr. Christoph Klose 2.2 Grundbuchrecht Aufteilung des Grundbuchs Bestandsverzeichnis Abteilung I Abteilung II Abteilung III Grundakte Im Grundbuch sind wichtige Daten für die Wertermittlung enthalten. Neben den Eigentumsangaben sind die genaue Bezeichnung und die genaue Größe des Grundstücks zu erkennen. In Abteilung II des Grundbuchs sind die privatrechtlichen Belastungen des Grundstücks eingetragen. Hier können gravierende wertbeeinflussende Umstände erkennbar werden. Abteilung III gibt die dingliche Höhe der finanziellen Belastungen an. Aus der Grundakte ist der Lebenslauf des Grundstücks erkennbar. Hieraus ergeben sich u. U. ebenfalls wertbeeinflussende Tatsachen sowie der genaue Inhalt der Rechte in Abt. II ; Seite 3 von 1313

4 3. Tag Dipl.-Ing. Gabriele Richter 3.1 Sachwertverfahren Verfahrensvorschriften Normalherstellungskosten (NHK 2000) Alterswertminderung Mängel und Schäden Marktanpassungsfaktoren Schwachstellen des Verfahrens BGF und BRI ( Bruttogeschossfläche und Bruttorauminhalt ) Das Sachwertverfahren gehört zum unentbehrlichen Handwerkszeug eines Verkehrswertermittlers. Es muss nur richtig angewendet werden. Zur korrekten Anwendung muss der Sachverständige jedoch die Verfahrensvorschriften beherrschen und die Schwachstellen des Verfahrens kennen, um kritischen Nachfragen standhalten zu können. Es werden Detailfragen des Sachwertverfahrens erläutert. Besonderer Wert wird auf die Anwendung der derzeit neuesten Normalherstellungskosten (NHK 2002) und die diesbezüglichen Korrekturfaktoren gelegt. Auch die Ermittlung des BRI und der Wertansatz wird kurz erläutert. Die Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren wie z. B. Swimmingpool, Nutzung neuer Energien (Photovoltaik etc.), von Baumängeln und Bauschäden (Unterschiede), von merkantilen Minderwerten sowie von Marktanpassungsfaktoren werden erörtert. Schließlich werden noch Möglichkeiten beschrieben, wie ein auf Kostenüberlegungen basierender Sachwert auf Marktnähe hin überprüft werden kann. Ende 1. Woche ; Seite 4 von 1313

5 2. Woche 4. Tag Dr.-Ing. Hans-Georg Tillmann 4.1 Ertragswertverfahren Ortsübliche, nachhaltige Miete Bewirtschaftungskosten Liegenschaftszinssatz Restnutzungsdauer Berücksichtigung von Schäden / Mängel Ertragswert nach WertV Verkürzte Verfahren Liquidationsverfahren Das Ertragswertverfahren ist eine reine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des zu bewertenden Objektes. Bei diesem Verfahren handelt es sich wohl um das bedeutendste, in der Wertermittlungsverordnung normierte Verfahren. Zunächst sollen die Teilnehmer für die sorgfältige Wahl der Grundlagen und Eingangsparameter sensibilisiert werden. Dies geschieht unter Einbeziehung der entsprechenden Regelungen gemäß WertV. Verdeutlicht werden an dieser Stelle die Bedeutung des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer. Auf die Gesamtnutzungsdauer wird ebenso wie auf die Bedeutung von technischer und wirtschaftlicher Restnutzungsdauer eingegangen. Die Höhe und Zusammensetzung der Bewirtschaftungskosten wird verdeutlicht. Der Begriff nachhaltig erzielbare Miete wird erläutert und Angaben zu Quellen gemacht, wo diese ermittelt werden können (Grundstücksmarktbericht der Gutachterausschüsse, Marktberichte seriöser Makler, Mietpreisspiegel etc.). Es wird diskutiert, wie der Ertragswert bei leer stehenden bzw. teilweise leerstehenden Immobilien ermittelt wird. Die Voraussetzungen und Besonderheiten des verkürzten Verfahrens und die des Liquidationswertverfahrens werden anhand der WertV und WertR erläutert ; Seite 5 von 1313

6 5. Tag vormittags Dipl.-Ing. Karsten Schmidt 5.2 Bewertung unter verschiedenen Gesichtspunkten Steuerlich Öffentlich gefördert Enteignung-Umlegung-Flurbereinigung-Sanierung Zwangsversteigerung Es gibt noch weitere verschiedene Einflussfaktoren, die berücksichtigt werden müssen. Die gesetzlichen Vorschriften bei Enteignung, Umlegung, Flurbereinigung und Sanierung müssen beachtet werden. Auch bleibt ein Zwangsversteigerungsvermerk nicht ohne Einfluss auf den Wert. Die Grundzüge des öffentlich geförderten Wohnungsbaus werden angesprochen. Die Grundlagen für eine steuerliche Bewertung werden gelegt. Nachmittags Assessor Joachim Hoffmüller, Geschäftsführer AKNW 5.2 Informationen zur Prüfung und zum Sachverständigenwesen Es wird ein Überblick über die Möglichkeiten der Qualifikation gegeben (öffentliche Bestellung und Vereidigung, Zertifizierung, Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors MRICS-) ; Seite 6 von 1313

7 6. Tag , vormittags Dipl.-Ing. Gabriele Richter 6.1 Internationale Normierte und Nichtnormierte Verfahren in der Wertermittlung Normierte Verfahren: British Valuation Bases Nicht normierte Verfahren: Investment Methoden Residualwertmethode Barwertmethode Risikoanalayse: Monte Carlo Verfahren Neben den schon erläuterten normierten deutschen Verfahren gibt es international normierte und nicht normierte Verfahren. Die normierten Verfahren der Wertermittlungsverordnung bilden kein erschöpfendes Angebot der zur Verfügung stehenden Vorgehensweisen in der Grundstückswertermittlung. Neue und mit der aktuellen Rechtslage völlig konforme Methoden der Wertermittlung sind mittlerweile aus Erfordernissen der Praxis heraus entstanden. Die Anforderungen an den Sachverständigen werden angesichts komplizierterer Fälle und der persönlichen Haftung immer höher. Der professionelle Sachverständige hat nicht nur Standardfälle, sondern muss sich auch mit Besonderheiten und Renditeprognosen auskennen. Ziel dieses Themenbereiches ist es, die gängigsten Sonderformen der abweichenden (neuen normierten und nicht normierten) Verfahren vorzustellen und diese konform mit der Wertermittlungsverordnung anzuwenden und zu begründen. Nachmittags Dipl.-Ing. Peter Begiebing 6.2 Beleihungswertermittlung Basel II Solvabilitätsrichtlinie 16 PfandBG - Pfandbriefgesetz Grundsatzpapier zum Beleihungswert Methodische Vorgehensweise Der Beleihungswert hat eine hohe Bedeutung innerhalb der Kreditwirtschaft. Er trägt zur Langfristphilosophie des Realkredites bei, denn er ist kein stichtagsbezogener Wert, wie z.b. der Verkehrswert. Die Beleihungswertermittlung findet durch die Erwähnung in der Europäischen Richtlinie 2000/12/EG über die Grenzen Deutschlands hinaus seine weitreichende Wirkung. Ziel ist es, über die Bedeutung, die Anforderungen, die Ermittlung und die Verwendung von Beleihungswerten für Immobilien einen Überblick zu geben. Hierbei soll auch auf die methodische Vorgehensweise bei der Beleihungswertermittlung und auf Anforderungen an die Eignung von Gutachtern eingegangen werden. Ende 2. Woche ; Seite 7 von 1313

8 3. Woche 7. Tag Dipl.-Ing. Werner Schmitz 7.1 Bodenwert und Vergleichswert Entwicklungsstufen von Bauland Flächennutzungsplan Bebauungsplan Quellen für Vergleichswerte Bodenrichtwerte Vergleichsfaktoren Grundstücksmarktberichte Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um das Vergleichswertverfahren anwenden zu können. Das Vergleichswertverfahren ist, richtig angewendet, von großer Bedeutung. Die Kenntnisse und der richtige Aufbau führt zu marktgerechten Verkehrswerten. Es wird i.d.r. bei unbebauten Grundstücken aber auch bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern eingesetzt. Am Beispiel eines unbebauten Grundstücks wird zunächst die Grundlage für die Bodenwertermittlung anhand der sogenannten Entwicklungsstufen von Grundstücken erläutert. Die rechtliche Verbindlichkeit von Gebietsentwicklungsplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan wird erläutert. In diesem Zusammenhang werden die Werte der einzelnen Entwicklungsstufen erklärt (Rohbauland, Bauerwartungsland, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Sondernutzungen etc.). Auch der Unterschied zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken wird bearbeitet. Ein weiterer Punkt erläutert, wie und wo geeignete Vergleichspreise beschafft werden können. Hier sind besonders die Gutachterausschüsse der Kommunen zu erwähnen, die die Bodenrichtwertkarte und die Grundstücksmarktberichte erstellen. Neben den o. g. Werten können Kaufpreissammlungen, auch die eigenen, sowie Marktübersichten für die Vergleichswertermittlung herangezogen werden. 7.2 Mathematische Grundlagen in der Wertermittlung Zinsrechnungen Barwertbildung Vervielfältiger Abschreibungsdivisoren Annuitäten Kapitalwertmethode Zeitrenten, Leibrenten, ewige Renten Ermittlung von Restnutzungsdauern Der Sachverständige hat neben intensiver Recherche, bautechnischem Verständnis und darauf aufbauender Argumentation im Hinblick auf den Verkehrswert anspruchsvolle mathematische Berechnungen durchzuführen. Er muss gewisse mathematische, meistens finanzmathematische Berechnungen, fallgerecht entwickeln, durchführen und darstellen können. Diese Grundkenntnisse sollen dem Teilnehmer vermittelt und anhand von Beispielaufgaben verdeutlicht werden. Der Verkehrswert ist stichtagsbezogen; wesentliche Eingangsgrößen müssen deswegen auf diesen Stichtag umgerechnet werden und es entsteht die Notwendigkeit, Zahlungen auf- oder abzuzinsen ; Seite 8 von 1313

9 Zinsrechnungen, vor- und nachschüssige Anfangs- und Endwerte als auch Annuitäten müssen durchgeführt werden. Die Ermittlung von Vervielfältigern, Zeit- und Leibrenten wird anhand von Formeln vorgestellt. Aber auch die vorhandenen Tabellen werden erläutert. Es wird die Kapitalwertmethode besprochen und der daraus entstehende interne Zins als wesentliches Instrument für fundierte Wertanalysen abgeleitet. An dieser Stelle wird auch die Restnutzungsdauer von Gebäuden erläutert. Wie lang ist die Restnutzungsdauer im Normalfall und wie ändert diese sich bei unterschiedlichen Baujahren oder Modernisierungen in unterschiedlichen Zeiträumen ; Seite 9 von 1313

10 8. Tag Dipl.-Ing. Werner Schmitz 8.1 Wertbeeinflussende Faktoren, Begriffe aus WertV Modernisierung Instandhaltung Instandsetzung Reparaturstau Instandhaltungsstau Minderwertberechnung Der bauliche Zustand der Gebäude ist bei der Bewertung eines bebauten Grundstückes oftmals von entscheidender Bedeutung. Da am Seminar nur Fachleute teilnehmen, wird hier nur auf die wichtigsten Grundlagen eingegangen. Es werden die Unterschiede zwischen Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung sowie zwischen Reparatur- und Instandhaltungsstau erläutert. Die sich daraus ergebende Minderwertberechnung bis zur Freilegung eines Grundstücks finden hier Berücksichtigung. Zeitpuffer ca. 3 Stunden für ausgiebige Fragen, Vertiefungen etc ; Seite 10 von 1313

11 9. Tag vormittags Dipl.-Ing. Werner Schmitz 9.1 Begrüßung, Ablauf, Organisation Fragen, Anregungen, Meinungen zum bisher Gehörten 9.2 Rechte und Lasten Überblick über Rechte und Lasten Wohnungsrecht und Nießbrauch Erbbaurechte Wegerechte Leitungsrechte Baulasten Denkmalschutz Reallasten Überbau und Notweg Wasserhaushaltsgesetz In der täglichen Praxis der Grundstückswertermittlung kommt es häufig vor, dass rechtliche Belastungen oder Begünstigungen zu berücksichtigen sind. Dabei kann es sich einerseits um Rechte und Lasten aus dem Bereich des privaten Rechts, wie zum Beispiel Dienstbarkeiten oder Erbbaurechte, handeln. Andererseits sind auch zahlreiche Rechte und Lasten aus dem Bereich des öffentlichen Rechts von Wertrelevanz. Hier sind vor allem Baulasten, Erschließungsbeiträge und der Denkmalschutz zu nennen. Aber auch Enteignungen, Umlegungen, Flurbereinigungen und Sanierungsvermerke beeinflussen den Wert. Derartige Rechte und Lasten können von erheblicher Bedeutung für die Wertermittlung sein. Teilweise führen sie sogar dazu, das der Grundstückswert bis auf Null Euro gemindert wird. Insofern ist es äußerst wichtig, das die Auswirkungen von rechtlichen Belastungen und Begünstigungen richtig erfaßt und an entsprechender Stelle in der Wertermittlung berücksichtigt werden. Dieser Themenbereich soll einen Überblick darüber geben, welche Rechte und Lasten bei einer Grundstückswertermittlung von Bedeutung sein können. Weiterhin wird aufgezeigt, wie die Wertbeeinflussung durch derartige Begünstigungen bzw. Belastungen erfasst werden kann. Die Teilnehmer sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die Relevanz von Rechten und Lasten zu erkennen und die Auswirkungen auf den Wert eines Grundstücks ermitteln zu können. Nachmittags Dipl.-Ing. Werner Schmitz 9.3 Mieten und Pachten ca. 2 Unterrichtsstunden Struktur des Mietrechts Änderungen durch die Mietrechtsreform Grundlegende Begriffe (tatsächliche, nachhaltige, ortsübliche Miete, Kostenmiete etc.). Wie bereits zuvor erwähnt, ist das Ertragswertverfahren das wesentliche Verfahren der Wertermittlung. Gemäß 17 WertV sind die Roherträge aus den nachhaltig erzielbaren Einnahmen ; Seite 11 von 1313

12 herzuleiten, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu erwarten sind. Diese Einnahmen bestehen nahezu ausschließlich aus Mieten oder Pachten. Die fundierte Ableitung der nachhaltigen Mieteinnahmen bildet somit ein wesentliches Fundament der Ertragswertermittlung. Es kommt nicht darauf an, welche Einnahmen tatsächlich erzielt werden, sondern auf die im konkreten Fall nachhaltig und auch rechtlich zulässig erzielbaren Einnahmen. Um den Anforderungen der WertV zu genügen, sind folglich zumindest die grundlegenden Kenntnisse des Mietrechts unerlässlich. Den Teilnehmern werden zunächst die wesentlichen rechtlichen und begrifflichen Grundlagen sowie die Systematik des Mietrechts dargelegt. Die Neuerungen der Mietrechtsreform werden dargestellt. Darauf aufbauend werden die ortsübliche Vergleichsmiete und die Methoden zu ihrer Ermittlung besprochen. Weiterhin werden die anderen Mieterhöhungsbegründungsmittel, zum Beispiel der qualifizierte Mietspiegel und die Mietpreisdatenbank besprochen. Dabei werden die sich bei der Datenerhebung und Datenbewertung ergebenden relevanten Probleme behandelt. 9.4 Ausklang des Seminars und Verabschiedung der Teilnehmer Die Teilnehmer haben die Möglichkeit mündlich oder schriftlich ( Formular) Fragen, Anregungen, Meinungen und Kritik zu äußern. Danach erfolgt die Verteilung der Teilnahmezertifikate und die Verabschiedung ; Seite 12 von 1313

13 ; Seite 13 von 1313

Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung

Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung Dr. Armin Hartmann MRICS Chartered Surveyor Mitglied im Prüfungsboard der RICS EBZ, Instandhaltung / Modernisierung 2010 Definition: Unter Modernisierung

Mehr

Lehrgang Sachverständige(r) für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Lehrgang Sachverständige(r) für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Lehrgang Sachverständige(r) für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Der Lehrgang umfasst insgesamt 16 Tage und dient dem Einstieg in die Sachverständigentätigkeit im Sachgebiet Bewertung

Mehr

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod?

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Übertragung von Immobilien Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Motive Steuer sparen Kinder beim Aufbau einer eigenen Existenz helfen Eigene Pflege sichern Lieblingskinder bevorzugen und/oder Pflichtteilsansprüche

Mehr

Richtlinien in der Immobilienwertermittlung. Volker Junge, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg

Richtlinien in der Immobilienwertermittlung. Volker Junge, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg Richtlinien in der Immobilienwertermittlung Volker Junge, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg Richtlinien in der Immobilienwertermittlung 1. Wertermittlung von Immobilien

Mehr

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Profi-Handbuch. Wertermittlung von Immobilien

Profi-Handbuch. Wertermittlung von Immobilien Wilfried Mannek Profi-Handbuch i Wertermittlung von Immobilien Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen 5.,

Mehr

Erfahrung und Weitsicht. SÜDWESTBANK Immobilien.

Erfahrung und Weitsicht. SÜDWESTBANK Immobilien. Immobilien Erfahrung und Weitsicht. SÜDWESTBANK Immobilien. Solides Fundament. Ob Kauf, Verkauf oder Finanzierung: Bei einer Immobilie müssen vielfältige Faktoren berücksichtigt werden. Unsere Spezialisten

Mehr

Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG

Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG Dipl.-Ing. Dipl.-Immobilien-Ök. Jürgen Jacoby Inhaltsverzeichnis 1 Volltext Immobilienbewertung gem. BewG und

Mehr

Verkehrswertermittlung von Grundstücken in der steuerlichen Praxis

Verkehrswertermittlung von Grundstücken in der steuerlichen Praxis Verkehrswertermittlung von Grundstücken in der steuerlichen Praxis Veranstaltungsort: 06. Oktober 2015 in Nürnberg 08. Oktober 2015 in München Dipl.-Finanzwirt (FH) Stephan Blum Bw. (VWA), Staatlich geprüfter

Mehr

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ImmoWertV Ausfertigungsdatum: 19.05.2010 Vollzitat: "Immobilienwertermittlungsverordnung

Mehr

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens Antrag auf Erstellung eines Gutachtens Gutachterausschuss für Grundstückswerte Telefon: (0861) 58-283 im Landratsamt Traunstein Fax: (0861) 58-641 Papst-Benedikt-XVI.-Platz E-Mail: Ursula.Schust@traunstein.bayern

Mehr

Damit möchte der Gutachterausschuss zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt in Rutesheim

Damit möchte der Gutachterausschuss zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt in Rutesheim Stadt Rutesheim Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Grundstücksmarktbericht 2015 für die Berichtsjahre 2013 und 2014 Bodenrichtwerte zum 31.12.2014 Stadt Rutesheim Leonberger Straße 15 Gutachterausschuss

Mehr

Mail: eurotec-immobilienbewertung@gmx.de Side: www.eurotec-immobilienbewertung.de

Mail: eurotec-immobilienbewertung@gmx.de Side: www.eurotec-immobilienbewertung.de Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Bewertung von Immobilien sowie der Bewertung von Mieten und Pachten Rinzeldorf 8 26689 Apen-Godensholt Tel.: 04409 909 334 Mail: eurotec-immobilienbewertung@gmx.de

Mehr

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie?

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? 8. Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung

Mehr

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer

Mehr

Marktorientierte Immobilienbewertung

Marktorientierte Immobilienbewertung Marktorientierte Immobilienbewertung Grundriss für die Praxis von Hauke Petersen, Dipl.-Ing. Jürgen Schnoor, Wolfgang Seitz 9., überarbeitete Auflage Boorberg Stuttgart/München 2015 Verlag C.H. Beck im

Mehr

Wertermittlungsrecht in Deutschland. Workshop am 01.03.2012 03 in Belgrad. Gutachtenerstellung, wer für wen? Form und Inhalt

Wertermittlungsrecht in Deutschland. Workshop am 01.03.2012 03 in Belgrad. Gutachtenerstellung, wer für wen? Form und Inhalt Wertermittlungsrecht in Deutschland Workshop am 01.03.2012 03 in Belgrad. Gutachtenerstellung, wer für wen? Form und Inhalt Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur

Mehr

Grundlagen im Überblick

Grundlagen im Überblick Valjevo Serbien, 10.05.2012 Stärkung des kommunalen Landmanagements in Serbien Beleihungswertermittlung für Banken Grundlagen im Überblick Referentin Dipl.-Ing. Vermessungsassessorin Carla Seidel MRICS

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT Haus Süd Haus Nord EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT München Modell * * ausgenommen DG-Wohnungen München-Trudering, WA 7 Typisch Trudering perfektes Ensemble Wer in Trudering lebt, kennt die

Mehr

Immobilienbewertung. Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung. Walkenhausweg 2 59556 Lippstadt. Galksiepen 8 59602 Rüthen

Immobilienbewertung. Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung. Walkenhausweg 2 59556 Lippstadt. Galksiepen 8 59602 Rüthen Immobilienbewertung Ein Buch mit sieben Siegeln? Nadine Dauk, geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung (GIS Akademie) Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung Walkenhausweg

Mehr

Das ist es mir wert!

Das ist es mir wert! foto frau vom Haus Das ist es mir wert! Direkt vom Liegenschaftsfonds Berlin Kontakt» Als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Wunschimmobilie. Sie sind

Mehr

Immobilienbewertung auf den ersten Blick. DI Anton Schwarzmayr Immobilien-Foren 2016

Immobilienbewertung auf den ersten Blick. DI Anton Schwarzmayr Immobilien-Foren 2016 Immobilienbewertung auf den ersten Blick DI Anton Schwarzmayr Immobilien-Foren 2016 1 Kurzportrait Dipl. Ing. Anton Schwarzmayr Immobilientreuhänder u.sachverständiger Wo bin ich daheim: Gmunden am Traunsee

Mehr

Anforderungen an Wertgutachten

Anforderungen an Wertgutachten DIAZert - Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG Eisenbahnstraße 56 D 79098 Freiburg Tel. 0761 211069-46 Fax 0761 211069-99 zertifizierung@dia-consulting.de Anforderungen an Wertgutachten Entspricht

Mehr

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Rechte und Pflichten beim Hauskauf Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten

Mehr

Immobilienbewertung. Vortrag für Haus- und Grund am 28. November 2013

Immobilienbewertung. Vortrag für Haus- und Grund am 28. November 2013 Immobilienbewertung November 2013 1 Inhalt Anlässe für eine Verkehrswertschätzung Begrifflichkeiten Wahl der Wertermittlungsverfahren Beispiel für eine Sachwertermittlung Beispiel für eine Ertragswertermittlung

Mehr

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de Ingenieurbüro S c h l ü t e r www. ingenieurbuero-schlueter.de Architekt In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing.(FH) Architekt übernehme ich sämtliche Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Sie. Ihre Vorstellungen

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

Bausachverständiger nünke Zertifizierter Bausachverständiger für Baumängel und Bauschäden Gutachter für Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken Ingenieur- und Bausachverständigenbüro Dipl.-Ing. Thomas

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Immobilienfonds. Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite. Fondslösungen der Aachener Grundvermögen.

Immobilienfonds. Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite. Fondslösungen der Aachener Grundvermögen. Immobilienfonds Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite und Fondslösungen der Aachener Grundvermögen 1 Beleuchtet werden die Fragen: Warum gibt es Gutachter / Sachverständige?

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Dienstleistungen und Produkte rund um den Immobilienmarkt Gutachterausschuss für Grundstückswerte Gutachterausschuss Der Gutachterausschuss ist ein Gremium ehrenamtlicher,

Mehr

GUTACHTEN 1. über den Verkehrswert für das bebaute Grundstück : Steinweg 5, 12345 Wendlingen am Neckar

GUTACHTEN 1. über den Verkehrswert für das bebaute Grundstück : Steinweg 5, 12345 Wendlingen am Neckar Dr. Friedhelm Fabers Dipl..-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur Am Grenzstück 25 D-45229 HATTINGEN. Dr. F. Fabers, Am Grenzstück 25, D-45229 Hattingen Herr Karl Muster Steinweg 5 12345 Wendlingen am Neckar

Mehr

Erbschaftsteuerreform

Erbschaftsteuerreform Erbschaftsteuerreform Die individualisierte Pauschalierung oder Die Bewertung von selbstgenutzten oder vermieteten Grundstücken zu Wohnzwecken 55. Sachverständigen- und Berater- Fachtagung des HLBS Göttingen,

Mehr

1 Mathematische Grundlagen

1 Mathematische Grundlagen Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.

Mehr

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben? FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde

Mehr

Sachverständigenbüro Marcus Kammel. Markgrafenstraße 6 Fax: 02336 / 44 17 49. 58332 Schwelm Datum: Auftrag

Sachverständigenbüro Marcus Kammel. Markgrafenstraße 6 Fax: 02336 / 44 17 49. 58332 Schwelm Datum: Auftrag Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro Marcus Kammel per Post oder Fax: Markgrafenstraße 6 Fax: 02336 / 44 17 49 58332 Schwelm Datum: Auftrag zur Erstellung

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD.

Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD. Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD. 1. Inhalt 1. Präambel... 3 2. Allgemeine Informationen... 3 3. Formatvorgaben...

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

2 Grundsätze der Datenbeschaffung im Bewerbungsverfahren

2 Grundsätze der Datenbeschaffung im Bewerbungsverfahren M erkblatt O nline-recherchen über Stellenbewerber 1 Ziel und Adressaten des Merkblatts Dieses Merkblatt informiert darüber, in welchen Fällen ein öffentliches Organ als Arbeitgeberin im Bewerbungsverfahren

Mehr

Wertexpertise (mit 200,-- je m² Bodenpreis)

Wertexpertise (mit 200,-- je m² Bodenpreis) Rahmendaten: Wertexpertise (mit 200,-- je m² Bodenpreis) Möllersstieg, 21509 Glinde (Kreis Stormarn) Immobiliennutzung: Selbstnutzung Verwendete Methode: Sachwertverfahren (das ergibt sich aus der Immobiliennutzung)

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

ST Xenn Ihr Tor zur unkomplizierten

ST Xenn Ihr Tor zur unkomplizierten ST Xenn Ihr Tor zur unkomplizierten und effizienten i Immobilienbewertung b Mitd durchdachten hten und praxiserprobten Lösungen, Bedienerfreundlichkeit und Verzahnung verschiedener Hilfsmittel auf Basis

Mehr

Kurzgutachten - Merkblatt

Kurzgutachten - Merkblatt Kurzgutachten - Merkblatt Ihr Kostenvorteil für eine qualifizierte Immobilienbewertung 089 2034 0993 harald.huber@ 1 Ihr Kostenvorteil. Bei Bedarf kann das Kurzgutachten erweitert werden Beauftragung Kurzgutachten

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,

Mehr

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15 Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4

Mehr

Dr. Friedhelm Fabers

Dr. Friedhelm Fabers Dr. Friedhelm Fabers Dipl..-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur Am Grenzstück 25 D-45229 HATTINGEN. Dr. F. Fabers, Am Grenzstück 25, D-45229 Hattingen Telefon: (02324) 39 20 76 Fax: (02324) 39 20 75 Mobilphone:

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

Abschlussprüfung. für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Fachrichtung Vermessung

Abschlussprüfung. für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Fachrichtung Vermessung Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Fachrichtung Vermessung PB3 Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen Termin

Mehr

Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum

Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Bitte bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung und zur Kostenmiete. Nr.: 10-20-025 Kopien brauchen Originale! Die Nutzung der Aufgaben

Mehr

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft -1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht

Mehr

Wir bewerten Immobilien

Wir bewerten Immobilien Wir bewerten Immobilien Wertermittlung braucht Erfahrung, Marktkenntnis und technisches Verständnis. Seit mehr als 25 Jahren bewerten wir Immobilien im gesamten Bundesgebiet. Von der einfachen über die

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Immobilienbewertung im Norden unabhängig, sicher, professionell

Immobilienbewertung im Norden unabhängig, sicher, professionell Immobilienbewertung im Norden unabhängig, sicher, professionell FA KT Valuation Chartered Surveyors ist eine Partnerschaft von Grundstückssachverständigen mit überregionalem Tätigkeitsfeld und Sitz in

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Modellbildungssysteme: Pädagogische und didaktische Ziele

Modellbildungssysteme: Pädagogische und didaktische Ziele Modellbildungssysteme: Pädagogische und didaktische Ziele Was hat Modellbildung mit der Schule zu tun? Der Bildungsplan 1994 formuliert: "Die schnelle Zunahme des Wissens, die hohe Differenzierung und

Mehr

Wolfgang Crimmann. Der Beleihungswert

Wolfgang Crimmann. Der Beleihungswert Wolfgang Crimmann Der Beleihungswert Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung und Zielsetzung 17 1 Immobilienvermögen und Immobilienbewertung 19 1.1 Geschäftsfelder rund um die Immobilie 19 1.2 Bedeutung

Mehr

Diplomarbeit. Besondere Probleme bei der Bewertung historischer Gebäude und Baudenkmäler für die Erstellung der kommunalen Eröffnungsbilanz

Diplomarbeit. Besondere Probleme bei der Bewertung historischer Gebäude und Baudenkmäler für die Erstellung der kommunalen Eröffnungsbilanz Diplomarbeit Besondere Probleme bei der Bewertung historischer Gebäude und Baudenkmäler für die Erstellung der kommunalen Eröffnungsbilanz von Mandy Kaule 1 Eingangsthese Historische Gebäude und Baudenkmäler

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld?

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld? E X P E R T E N I N T E R V I E W 1. Allgemeine Daten und Berufsbiografie Name: Vorname: Gruppe/Abteilung: weiblich männlich Geburtsdatum: Eintrittsdatum: Aktuelle Berufs-/Tätigkeitsbezeichnung: 1.1 Welchen

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG 1. Prüfung von Anträgen nach 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 SHWoFG Das SHWoFG regelt in 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1, dass von

Mehr

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello

FAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original

Mehr

Befragung zur Beratungs- und Vermittlungsleistung

Befragung zur Beratungs- und Vermittlungsleistung Stand 03.03.2010 Befragung zur Beratungs- und Vermittlungsleistung Durch die Netzwerkagentur wurde im Januar/ Februar 2010 eine Fragebogenaktion durchgeführt. Die Auswertung der Beratungstätigkeit der

Mehr

Menschen und Natur verbinden

Menschen und Natur verbinden Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und

Mehr

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei

Mehr

Programmmoduls für die CEMES-Plattform zur onlinebasierten Ermittlung der Leistungspunkte

Programmmoduls für die CEMES-Plattform zur onlinebasierten Ermittlung der Leistungspunkte Verfasser Dr. Lothar Muschter Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser;

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

IfKb Architekten- und Ingenieurrecht

IfKb Architekten- und Ingenieurrecht IfKb Architekten- und Ingenieurrecht Einfluss des Bauzustandes auf die Wertermittlung von Immobilien Im zunehmenden Maße muss bei der Verkehrswertermittlung festgestellt werden, dass der Bauzustand von

Mehr

Ihre exklusive Immobilienbewertung

Ihre exklusive Immobilienbewertung Ihre exklusive Immobilienbewertung Lage, Lage, Lage... das sei das A und O beim Immobilienverkauf, hört man immer wieder. Tatsächlich ist das nur die halbe Wahrheit. Sicher, eine absolute Top-Lage kann

Mehr

Bundesversicherungsamt

Bundesversicherungsamt Bundesversicherungsamt Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsaufgaben für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde Abschlussprüfungen Aufgabe 1. Aufgabe Eine GmbH, die Spielwaren

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Studie. Bewertung von Immobilien mit Photovoltaikanlagen. Fachgruppe Energie und Umwelt der HypZert GmbH. Stand: Juli 2011

Studie. Bewertung von Immobilien mit Photovoltaikanlagen. Fachgruppe Energie und Umwelt der HypZert GmbH. Stand: Juli 2011 Studie Bewertung von Immobilien mit Photovoltaikanlagen Fachgruppe Energie und Umwelt der HypZert GmbH Stand: Juli 2011 HypZert GmbH Georgenstraße 21, 10117 Berlin www.valuers-corner.de Das Werk einschließlich

Mehr

Achtung: Pflichtteilsberechtigter zahlt mittelbar Gutachterkosten mit! Weil der Erbe dem Nachlass die Kosten des Wertermittlungsgutachtens

Achtung: Pflichtteilsberechtigter zahlt mittelbar Gutachterkosten mit! Weil der Erbe dem Nachlass die Kosten des Wertermittlungsgutachtens 60 Wie erfährt man, was im Nachlass ist und welchen Wert er hat? Achtung: Pflichtteilsberechtigter zahlt mittelbar Gutachterkosten mit! Weil der Erbe dem Nachlass die Kosten des Wertermittlungsgutachtens

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei Finanzierungsvergleich für Ferdinand Finanzierung und Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Musterstr. 1 Musterstadt www.mustermann.de

Mehr

Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013

Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013 Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013 Vergleich und Auswertung vom 19.6.2013 Durchdacht. Geplant. Erfolgreich. Den Traum vom Eigenheim verwirklichen!

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber. - ein Diskussionsbeitrag -

Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber. - ein Diskussionsbeitrag - Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber - ein Diskussionsbeitrag - Dr.-Ing. Stephan Heimerl Abteilungsleiter Wasserkraft-Studien DUH-Workshop Wasserkraft, Gewässerökologie & EEG, 03.12.2008, Dr. S.

Mehr