Schriftliche Kleine Anfrage
|
|
- Sigrid Schulze
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Rechnet Hamburg sich seine Abiturnoten schön? Belegungs- und Bewertungsmodell des Hamburger Abiturs auf dem Prüfstand! Bundesweit vergleichbare Aufgaben Kultusminster beschließen Abiturreform titelte DER SPIEGEL in seiner Online-Ausgabe vom ( Diese nach zweijährigem Gerangel der Kultusminister der Länder erzielte Einigung, die ankündigungsgemäß zum Schuljahr 2016/2017 greifen soll, ließ bundesweit viele Menschen aufatmen und schürte die Hoffnung auf ein sich insgesamt verbesserndes und eines Tages möglicherweise sogar einheitliches Gesamtdeutsches Bildungssystem. Schaut man allerdings, wie es jüngst auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Artikel vom tat ( genauer hin, muss man leider feststellen, dass die Vereinheitlichung von Lehr- beziehungsweise Bildungsplänen und Prüfungen allein nicht ausreicht, um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten und damit verbindliche Aussagen über die Leistungsfähigkeit der Abiturienten zu treffen. Vielmehr müssen auch die auf das Abitur vorbereitenden Oberstufen beziehungsweise die hierfür geltenden Kursbezeichnungen und ihre Belegpflichten, vor allem aber das für die Abiturnotenberechnung verwendete Bewertungs- und Korrekturmodell, (wieder) vereinheitlicht werden. Denn: Wurden bis 2006 die Abiturnoten auf einer länderübergreifenden Grundlage errechnet, schafft sich seitdem und bis heute jedes Bundesland sein eigenes Kurssystem Oberstufe einschließlich der Berechnungsgrundlage für die Notengebung. Die spürbare Folge ist, dass trotz gleicher Prüfungsleistung der Notendurchschnitt von Bundesland zu Bundesland verschieden ausfällt, zum Teil bis hin zu einer halben Note. Danach hat der für die Hochschulzulassung ebenso wie für den Berufseinstieg vorzuweisende Notendurchschnittswert also keine Aussagekraft hinsichtlich des sich dahinter faktisch verbergenden Bildungsniveaus. Dies ist per se eine ungerechte, rechtlich fragwürdige und unbefriedigende Situation, die aber insbesondere mit Blick auf das sich derzeit in den mündlichen Prüfungen befindliche Hamburger Abitur eine Reihe von Fragen aufwirft. Eine der Kernfragen ist: Hat sich Hamburg, der von der KMK eingeräumten großzügigen Systemwahlmöglichkeit folgend, ein Belegungs-, Korrektur und Bewertungsmodell für sein Abitur gebastelt, mit welchem Schwächen und mittelmäßige Bildungsqualität schön gerechnet werden? Und müsste ein ernstzunehmendes bundesweites Zentralabitur nicht auch auf einheitlichen
2 Drucksache 21/911 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Belegungs-, Korrektur- und Bewertungskriterien fußen? Wie tragfähig wäre das Hamburger Modell, wenn ein zentrales Bewertungsmodell (wieder) eingeführt würde? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Belegungs-, Korrektur und Bewertungsmodalitäten für das Hamburger Abitur, worauf basieren diese und wann wurden die letzten Änderungen aus welchen Gründen vorgenommen? Die Regelungen zu Belegpflichten, die Korrekturvorschriften und Bewertungsvorgaben finden sich in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vom 25. März 2008 (HmbGVBl. S. 137), zuletzt geändert am 27. März 2014 (HmbGVBl. S. 121) (APO-AH). Die APO-AH wurde aufgrund von 15 Absatz 6 Satz 2, 17 Absatz 4 Satz 3, 18 Absatz 2 Satz 4, 23 Absatz 2 Satz 3, 26 Absatz 1 Sätze 2 und 5 sowie Absatz 2 Satz 4, 42 Absatz 5 Satz 2, 44 Absatz 3, 45 Absatz 4 und 46 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 11. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 439), und 1 Nummern 4, 9, 11, 13, 14 und 15 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 30. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 274) erlassen. In der APO-AH werden im Wesentlichen die Inhalte der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Form vom 6. Juni 2013), der Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 1973 in der Form vom 6. Juni 2013), der Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Form vom 7. Februar 2013) und der Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Form vom 7. Februar 2013) umgesetzt. Mit der letzten Änderung der APO-AH wurde die damals neu von der Kultusministerkonferenz in der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II beschlossene Regelung des Nachweises des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife umgesetzt. Darüber hinaus wurden zur Vermeidung häufiger Wechsel der Notensysteme das system der Studienstufe auf die Vorstufe ausgedehnt, praxisgerechte Regelungen zur Berufung der Korreferentinnen und Korreferenten durch die Prüfungsbeauftragten erlassen und die Regelung über die Verpflichtung zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache in den beruflichen Gymnasien an die für die Oberstufen der achtstufigen Gymnasien, der Stadtteilschulen, der Abendgymnasien und des Hansakollegs geltenden Regelungen angepasst. Im Übrigen wurden einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Weitere Korrekturvorschriften und Bewertungsvorgaben finden sich in der Prüfungsordnung zum Erwerb von Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen durch Externe vom 25. April 2012 (HmbGVBl. S 159), zuletzt geändert am 27. März 2014 (HmbGVBl. S. 121) (Externenprüfungsordnung ExPO). Diese Verordnung wurde aufgrund von 44 Absatz 4, 46 Absatz 2 und 47 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 21. September 2010 (HmbGVBl. S. 551), und 1 Nummern 14, 16 und 17 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) erlassen und setzt die Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. September 1974 in der Form vom 14. Dezember 2012) um. Bei der letzten Änderung dieser Verordnung wurde in die Vorschriften über die Berechnung der Abiturdurchschnittsnote entsprechend der genannten Vereinbarung der Kultusministerkonferenz eine Rundungsregel eingeführt. 2. Wie sehen die Belegungs-, Korrektur- und Bewertungsmodalitäten nach den genannten gesetzlichen Vorgaben konkret aus? Siehe 5 bis 12, 24, 26 bis 28, 32, 39, 44, 47, 52 und 55 APO-AH sowie die dazu ergangenen Anlagen 1 bis 4, 9, 10 und 12 der APO-AH sowie die 9 bis 11, 15, 16 und 27 bis 33 ExPO. 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wie sehen die Belegungs-, Korrektur- und Bewertungsmodalitäten für das Abitur in den übrigen Bundesländern aus? Bitte synoptisch darstellen. Da es sich bei den Belegungs-, Korrektur- und Bewertungsmodalitäten für das Abitur in den übrigen Ländern um Angelegenheiten handelt, die gänzlich außerhalb der Zuständigkeit des Senats und damit des parlamentarischen Fragerechts nach Artikel 25 HV liegen (Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom HVerfG 6/12, juris Rn. 68), war auch eine entsprechende Recherche in den anderen Ländern nicht geboten. 4. In welchen anderen Bundeländern wird nach Wissen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde ein vergleichbares Belegungs-, Korrektur- und Bewertungsmodell angewendet und wurde die Hamburger Wahlentscheidung in Anlehnung an ein bestehendes/bekanntes System getroffen? Wenn ja, welches, worin bestehen die Überschneidungen und warum wurde gerade dieses System gewählt? (Vorteile gegenüber anderen Möglichkeiten.) Die in der Antwort zu 1. genannten Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz dienen sämtlich zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse unter den Ländern. In dem so gesetzten Rahmen bewegen sich die in Hamburg getroffenen Entscheidungen. 5. Mit welcher Begrifflichkeit werden die verschiedenen Oberstufenkurse (vormals Leistungs- und Grundkurse) an Hamburger Schulen bezeichnet, was genau verbirgt sich im Hinblick auf inhaltlichen und zeitlichen Umfang hinter diesen Bezeichnungen, variieren die Bezeichnungen an Stadteilschule und Gymnasium und seit wann werden diese Bezeichnungen der einzelnen Kurse verwendet? Mit der Reform der gymnasialen Oberstufe im Jahr 2008 wurde das bis dahin bestehende Kurssystem abgeschafft. In der Stadtteilschule und in den Gymnasien werden seither gleichermaßen Fächer auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Der auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilte Unterricht vermittelt die Kenntnis grundlegender wissenschaftlicher Arbeitsweisen sowie Einsichten in die wichtigsten Gegenstände und Zusammenhänge des jeweiligen Fachs. Der auf erhöhtem Anforderungsniveau erteilte Unterricht vermittelt anhand ausgewählter Inhalte ein vertieftes Verständnis des jeweiligen Faches und der wissenschaftlichen Arbeitsmethode. 6. Welche Wahlentscheidungen können die Schüler im Hinblick auf das Abitur treffen, zu welchem Zeitpunkt wird diese Wahlentscheidung gefällt, welche Schwerpunktsetzung geht mit dieser Wahlentscheidung einher und ist diese Entscheidung reversibel? Wenn ja, aus welchen Gründen und bis zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht und gibt es Ausnahmetatbestände? Die Schülerinnen und Schüler wählen im Rahmen der in 7 APO-AH geregelten Belegpflichten einen Profilbereich mit sprachlichem, naturwissenschaftlich-technischem, gesellschaftswissenschaftlichem, künstlerischem, sportlichem oder beruflichem Schwerpunkt sowie weitere Fächer aus dem sprachlich-literarischkünstlerischen, dem gesellschaftswissenschaftlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld sowie Sport. Die Fächerwahl erfolgt vor Beginn der Studienstufe. Die Wahl eines Fachs kann auf Antrag der Schülerin oder des Schülers und mit Genehmigung der Schulleitung aus wichtigem Grund innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Studienstufe nachträglich geändert werden. Zu Beginn des dritten Semesters wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungsfächer. Die nachträgliche Änderung kann nur aus wichtigem Grund gestattet werden. 7. Welche Pflichtfächer müssen in welchem zeitlichen Umfang (Wochenstunden) von den Abiturienten auf dem Weg zum Abitur belegt werden, 3
4 Drucksache 21/911 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode variieren diese Verpflichtungen in den Schwerpunkten, können einzelne Pflichtfächer nach einem bestimmten Zeitlauf abgewählt werden oder besteht die Verpflichtung durchgängig bis zum Abitur? Siehe 7, 39, 44 und 52 APO-AH sowie Antwort zu Gibt es auch für Wahlfächer eine verbindliche Wochenstundenvorgabe, wie sieht diese aus und wonach bemisst sie sich? Was geschieht, wenn sie nicht eingehalten werden kann, welche Konsequenzen hat dies für die Abiturnote? Nein, verbindliche Wochenstundenvorgaben gibt es nur für Pflicht- und Wahlpflichtfächer. 9. Haben die einzelnen Schulen und/oder aber die verschiedenen Schulformen (Stadtteilschulen und Gymnasien) hinsichtlich der Wahlentscheidungen und Belegpflichten ihrer Abiturienten individuelle Gestaltungsspielräume? Wenn ja, wonach richten sich diese, wie frei sind die Schulen, welche Eckdaten sind verbindlich vorgegeben? Wenn nein, wie sieht ein typischer Belegungsplan eines Hamburger Abiturienten aus, welche Module sind grundsätzlich individuell austauschbar? Nein, alle Schulen müssen allein oder in Kooperation mit anderen Schulen ein Angebot von mindestens drei Profilbereichen, darunter einer mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt, vorhalten und das weitere Fächerangebot so gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Belegpflichten erfüllen können. Im Übrigen siehe Antwort zu Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zum Abitur zugelassen zu werden, welchen Einfluss haben starke und schwache Notenergebnisse in den auf das Abitur vorbereitenden Schuljahren in einzelnen (zulassungsrelevanten) Fächern, wie wird mit diesen rechnerisch verfahren, welche Ergebnisse dürfen gestrichen, welche doppelt eingebracht werden? Siehe 7, 21, 25, 32, 39, 44, 47, 52 und 55 APO-AH. 11. Wie viele schriftliche Prüfungen müssen die Hamburger Abiturienten a. in den das Abitur vorbereitenden Jahren bis zu den Abiturprüfungen und In der Studienstufe werden in sechsstündigen Fächern vier Klausuren pro Schuljahr, in vier- und fünfstündigen Fächern mindestens drei Klausuren pro Schuljahr, in zweiund dreistündigen Fächern sowie im Seminar mindestens zwei Klausuren pro Schuljahr (außer in Sport als Belegfach) geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zwei Unterrichtsstunden, im Fach Deutsch mindestens drei Unterrichtsstunden. Im Laufe des dritten Semesters werden in den schriftlichen Prüfungsfächern, die auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet werden, Klausuren geschrieben, für die fünf Zeitstunden zur Verfügung stehen, in den schriftlichen Prüfungsfächern, die auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet werden, Klausuren, für die vier Zeitstunden zur Verfügung stehen. b. während des Abiturs ablegen? Welchen zeitlichen Umfang haben diese schriftlichen Prüfungen in den verschiedenen Fächern (des Abiturs) und wie sind diese Prüfungen aufgebaut? Siehe 20 Absatz 2 und 24 Absatz 2 APO-AH. Regelungen zum Aufbau der Abiturklausuren finden sich in den Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben, siehe /data/regelungen-2015-abitur.pdf. 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wie viele mündliche Prüfungen müssen die Hamburger Abiturienten vor und während dem/des Abitur/s ablegen und gibt es darüber hinaus auch freiwillige Prüfungen? Wie sind diese Prüfungen aufgebaut? Jede Schülerin und jeder Schüler muss während der vier Semester der Studienstufe mindestens zwei Präsentationsleistungen als eine Leistung erbringen, die einer Klausur gleichgestellt ist. Weitere Präsentationsleistungen sind nach Absprache mit der jeweils zuständigen Lehrkraft möglich. Zu den mündlichen Prüfungen in der Abiturprüfung siehe 20 Absatz 2 und 25 Absätze 2 und 3 APO-AH. 13. Welche Gewichtung haben die Ergebnisse aus den sogenannten Präsentationsleistungen, die zwei Oberstufenklausuren ersetzen, sind sie verpflichtend oder freiwillig, gelten sie als mündliche oder als schriftliche Leistung, in welcher Weise fließen die Ergebnisse aus ihnen in die Abiturnote ein, welcher Faktor wird hierbei verwendet und hat der Schüler diesbezüglich einen Mitentscheidungsspielraum? Siehe Antwort zu 12. Die Ergebnisse aus einer der Klausur gleichgestellten Präsentationsleistung gehen mit dem Gewicht in das jeweilige Semesterergebnis ein, das auch die Klausur gehabt hätte. Maßgeblich für die Gewichtung aller Einzelleistungen bei der Bildung der Zeugnisnote sind die Grundsätze der Leistungsbeurteilung mit dem in der jeweiligen Lehrerkonferenz gemäß 57 Absatz 2 Nummer 1 HmbSG beschlossenen Inhalt sowie eine pädagogisch-fachliche Gesamtbewertung durch die Zeugniskonferenz. Schülerinnen und Schüler nehmen an der Festsetzung ihrer Zeugnisnoten nicht teil. 14. Inwiefern wird bei der Bewertung der Präsentationsleistungen berücksichtigt, dass sich die Schüler schon bei der Findung eines geeigneten Themas, sodann auch bei Erstellung der Präsentation, der Wissensbeschaffung et cetera helfen lassen können und insofern auf der Leistungsebene keine tatsächlich vergleichbare Situation mit einer Oberstufenklausurleistung gegeben ist? Es ist Aufgabe der Lehrerkonferenzen, in den Grundsätzen zur Leistungsbewertung zu beschließen, ob und wie die vielfältigen unterschiedlichen Formen und die jeweils typischen äußeren Umstände der Leistungserbringung bei der Bewertung Berücksichtigung finden. 15. In welchen Bundesländern werden nach Wissen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde in vergleichbarer Weise Oberstufenklausuren durch Präsentationsleistungen ersetzt beziehungsweise wie sehen die Modalitäten hinsichtlich mündlicher Präsentationsleistungen in den übrigen Bundesländern aus? Bitte synoptisch darstellen. Da es sich bei den erfragten Daten in den übrigen Ländern um Angelegenheiten handelt, die gänzlich außerhalb der Zuständigkeit des Senats und damit des parlamentarischen Fragerechts nach Artikel 25 HV liegen (Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom HVerfG 6/12, juris Rn. 68), war auch eine entsprechende Recherche in den anderen Ländern nicht geboten. 16. Woraus setzt sich die endgültige Abiturnote zusammen, welche Notenergebnisse aus welchen Fächern und welchem Zeitraum fließen in welchem Umfang in die Abiturnote ein und welche Mitentscheidungsrechte haben die Abiturienten hierbei in welchem Zeitpunkt der Oberstufe? Wie wird dieses Recht ausgeübt? Siehe 32, 47 und 55 APO-AH, 33 ExPO. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden über die Einbringung der Semesterergebnisse, soweit diese nicht durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist. Die Schule unterbreitet den Schülerinnen und Schülern einen entsprechenden Vorschlag. 17. Gibt es eine verpflichtende Mindest- und auch eine Maximalzahl von einzelnen Notenergebnissen (Kursen) aus den das Abitur vorbereitenden Schuljahren, die eingebracht werden müssen/können und wie wirkt sich die verschiedenen von eingebrachten Notenergebnissen auf 5
6 Drucksache 21/911 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode das Gesamtergebnis aus? Bitte anhand von Berechnungsbeispielen erläutern. Schülerinnen und Schüler an Stadtteilschulen, achtstufigen Gymnasien und beruflichen Gymnasien bringen mindestens 32 Semesterergebnisse in die Abiturwertung ein, Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien mindestens 20, Schülerinnen und Schüler am Hansakolleg mindestens 28. Eine Höchstzahl einzubringender Ergebnisse ist nicht vorgesehen. Das Gesamtergebnis im Abitur hängt nicht von der der eingebrachten Ergebnisse ab, sondern von der Zahl der eingebrachten pro Fach, die naturgemäß von Schüler zu Schüler und von Fach zu Fach verschieden ist. Zu Berechnungsbeispielen siehe Anlage. 18. Welche Minimalpunktzahl muss zum Bestehen des Abiturs aus den das Abitur vorbereitenden Schuljahren erreicht werden, welche Maximalpunktzahl kann erreicht werden und wie, das heißt nach welchem Berechnungsmodell, werden diese in Noten umgerechnet? Bitte anhand von Berechnungsbeispielen erläutern. Die allgemeine Hochschulreife erreicht, wer mindestens 300 erlangt hat, davon mindestens 200 in den vier Semestern der Studienstufe und 100 in der Abiturprüfung. Maximal können in den vier Semestern der Studienstufe 600 und in der Abiturprüfung 300, zusammen 900 erreicht werden. Die Berechnung der in den vier Semestern der Studienstufe erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt nach der Formel E 1 = P/Sx 40, wobei E 1 das Ergebnis ist, P die erzielten in den eingebrachten Fächern in vier Semestern und S die der Semesterergebnisse; doppelt gewichtete Ergebnisse zählen als zwei Semesterergebnisse. Die Berechnung der in der Abiturprüfung erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt nach der Formel E 2 = 5 x (PF 1 + PF 2 + PF3 + PF 4), wobei E 2 das Ergebnis ist und PF die in einem Prüfungsfach erzielten sind. Wird eine besondere Lernleistung (BLL) in diesen Teil der Gesamtqualifikation eingebracht, erfolgt die Berechnung der in der Abiturprüfung erreichten Gesamtpunktzahl nach der Formel E 2 = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF3 + PF 4 +BLL). Die Berechnung der Gesamtzahl der erreichten folgt der Formel E = E 1 + E 2, wobei E die Gesamtpunktzahl ist. Die Berechnung der Abiturdurchschnittsnote erfolgt nach der Formel N = 5 2/3 E/180. Zu den Einzelheiten siehe 32 APO-AH und Anlagen 3 und 4 zu 32 APO- AH. Zu den Berechnungsbeispielen siehe Anlage. 19. Welchen Anteil haben diese Vornoten an der Gesamtabiturnote, in welcher Weise, das heißt nach welchem Bewertungsmodell, fließen die Vornoten in die Abiturnote ein? Welche Faktoren werden hierbei angewendet, wovon hängt dies ab? Bitte anhand von Berechnungsbeispielen erläutern. 20. In welcher Weise, das heißt nach welchem Bewertungsmodell, fließen die Ergebnisse aus a. den schriftlichen, b. den mündlichen Abiturprüfungen und c. den Präsentationsprüfungen in die Abiturnote ein? Welche Faktoren werden hierbei angewendet, wovon hängt dies ab? Bitte anhand von Berechnungsbeispielen erläutern. 21. Welche Minimal- und welche Maximalpunktzahl muss/kann erreicht werden und wie, das heißt nach welchem Bewertungsmodell, werden diese in Noten umgerechnet? Bitte anhand von Berechnungsbeispielen erläutern. 6
7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/911 Siehe Antwort zu 18. Die Berechnung der Abiturdurchschnittsnote erfolgt unabhängig davon, ob die mündliche Prüfung als Präsentationsprüfung durchgeführt wird. 7
8 Drucksache 21/911 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Berechnungsbeispiel 1 Ergebnisse min Anlage Ergebnise eingebr. bei 32 bei 34 S1 S2 S3 S4 Deutsch Englisch ea Theater PGW 13 (10) (9) (6) Geographie Philosophie (12) (12) (12) (10) Psychologie (9) (04) Mathematik ea * Physik ea * Chemie ea * Biologie (10) Sport 15 (12) Gesamtpunktzahl in Block I gem APO-AH, Anlage * vierstündiger Kurs, doppelt gewertet gem. 32 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und 32 Abs. 2 Satz 3 APO-AH einzubringendes Semesterergebnis gem. 32 Abs. 2 Satz 1 APO-AH einzubringendes weiteres Semesterergebnis weitere Semesterergebnisse, die gem. 32 Abs. 2 Nr. 6 APO-AH eingebracht werden dürfen Berechnungsbeispiel 2 Ergebnisse min Ergebnise eingebr. bei 32 bei 40 S1 S2 S3 S4 Deutsch ea * Englisch ea Bildende Kunst ea * Theater PGW Geschichte (7) (8) (05) (6) Wirtschaft 9 9 (7) Philosophie Mathematik * Biologie Informatik 11 (9) (8) Sport (9) Gesamtpunktzahl in Block I gem APO-AH, Anlage * vierstündiger Kurs, doppelt gewertet gem. 32 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und 32 Abs. 2 Satz 3 APO-AH einzubringendes Semesterergebnis gem. 32 Abs. 2 Satz 1 APO-AH einzubringendes weiteres Semesterergebnis weitere Semesterergebnisse, die gem. 32 Abs. 2 Nr. 6 APO-AH eingebracht werden dürfen 8
9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/911 Berechnungsbeispiel 3 Kurse min Kurse eingebr. bei 32 bei 38 S1 S2 S3 S4 Deutsch ea* Englisch ea Bildende Kunst * Geschichte ea 8 9 (7) (7) PGW ea* Philosophie (6) Psychologie 8 8 (6) Mathematik Biologie Informatik (6) (5) (6) (5) Sport Seminar (7) 8 (7) Gesamtpunktzahl in Block I gem APO-AH, Anlage * vierstündiger Kurs, doppelt gewertet gem. 32 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und 32 Abs. 2 Satz 3 APO-AH einzubringendes Semesterergebnis gem. 32 Abs. 2 Satz 1 APO-AH einzubringendes weiteres Semesterergebnis weitere Semesterergebnisse, die gem. 32 Abs. 2 Nr. 6 APO-AH eingebracht werden dürfen 9
Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016)
Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) Vom 19. Mai 2005 (Nds.
MehrHerzlich willkommen am ASG Information für Klasse 10
Herzlich willkommen am ASG Information für Klasse 10 Zeitplan 20.00-20.45 Herr Schmid KFT (kognitiver Fähigkeitentest) Frau Bühler Die gymnasiale Oberstufe Struktur der Kursstufe Die Qualifikationsphase
MehrDie Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe FÄCHER PUNKTE EINBRINGUNGSPFLICHT ABITUR Anmerkung: Alle Angelegenheiten der Kurswahl, Kursbelegung, Gesamtqualifikation und Abiturprüfung werden rechtsverbindlich
MehrKMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick. KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick. KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick
Friedrich Janko Hessisches Kultusministerium Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 i. d. F. vom 1. Oktober
MehrHerzlich Willkommen zum Infoabend. zur gymnasialen Oberstufe in Baden- Württemberg und zum Abitur 2016. Oberstufenberaterinnen
Herzlich Willkommen zum Infoabend zur gymnasialen Oberstufe in Baden- Württemberg und zum Abitur 2016 Sibylle Vogt Oberstufenberaterinnen Susanne Walz-Bihler Fahrplan Kurswahlen 10/11 Dez. 2013/Jan. 2014
MehrSOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE
SOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE Information zur für Eltern und Schüler der Wilhelm-Käber-Schule Hohenlockstedt Willy Arbeiter, StD 01. Dezember 2015 GLIEDERUNG DES VORTRAGS Organisation der Oberstufe
MehrEckpunkte Gymnasiale Oberstufe Saar
Eckpunkte Im Bereich der Gymnasien bedarf es besonders qualitätvoller und vertiefter Ausbildung. Das Abitur soll die Studierfähigkeit sichern. Dem trägt die gymnasiale Oberstufe nicht hinreichend Rechnung.
MehrInformation zur gymnasialen Oberstufe KURSSTUFE
Information zur gymnasialen Oberstufe KURSSTUFE K1-1 K1-2 K2-1 K2-2 Keine Versetzung. Zeugnis nach jedem Halbjahr. Die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis ein. Tutorin
MehrAlexander-von-Humboldt-Gymnasium, Bornheim. Informationen zur gymnasialen Oberstufe
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Bornheim Informationen zur gymnasialen Oberstufe Gliederung 1. Allgemeine Informationen 2. Fächer in der Einführungsphase. Planung der Schullaufbahn 4. Schullaufbahnbeispiele
MehrMusterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Abendgymnasium)
Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Abendgymnasium) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.09.1983 i.d.f. vom 24.10.2008) - 2 - - 3 - Musterentwurf für
MehrInformationen über die Wahl der Kurse in der Qualifikationsphase. Information über die Wahl der Kurse in der Qualifikationsphase
Information über die Wahl der Kurse in der Qualifikationsphase Was Sie heute erwartet: 1. Projektkurse - Projektkurse (Organisation, Ziel, Bewertung) - Vorstellung der Projektkurse 2. Der Weg zur Qualifikationsphase:
MehrSchwerpunkte: - Organisation Q3, Q4 - Abitur
Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe GOST-V (21.08.2009) Schwerpunkte: - Organisation Q3, Q4 - Abitur Verweildauer in der GOST mindestens 2 Jahre höchstens 4 Jahre (Höchstverweildauer)
MehrGymnasiale Oberstufe - Kurswahl für die Qualifikationsphase
Gymnasiale Oberstufe - Kurswahl für die Qualifikationsphase Gesetzliche Grundlagen Abiturprüfungsverordnung Ergänzende Bestimmungen zur Abiturprüfungsverordnung Verordnung Latinum Alle genannten Verordnungen
MehrHerzliche Willkommen zum Elternabend der Studienstufe S2 Abitur 2016
Herzliche Willkommen zum Elternabend der Studienstufe S2 Abitur 2016 Wahl der Prüfungsfächer Aufgabenfeld I Aufgabenfeld II Aufgabenfeld III Deutsch Geografie Mathematik (weitergeführte bzw. neu aufgen.
MehrDie gymnasiale Oberstufe am Fachgymnasium Wirtschaft. Der Weg zum Abitur 2012
Die gymnasiale Oberstufe am Fachgymnasium Wirtschaft Der Weg zum Abitur 2012 Rechtliche Vorschriften Fachgymnasium Rahmenrichtlinien Rahmenrichtlinien EPA EPA Der Weg zum Abitur BBS-VO Allgemeinbildendes
MehrAbiturprüfung am EG, BTG und SG Albstadt
Abiturprüfung am EG, BTG und SG Albstadt 1. Die schriftliche Prüfung Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in vier Ihrer fünf Kernfächer: Profilfach Deutsch und/oder Fremdsprache, Mathematik, einem weiteren
Mehr17.01.2014 Gymnasien für Erwachsene - Haller 1
17.01.2014 Gymnasien für Erwachsene - Haller 1 -lich Willkommen 17.01.2014 Gymnasien für Erwachsene - Haller 2 Informationen Was erwartet Sie heute? 1. Allgemeine Informationen über die beiden Gymnasien
MehrVorbereitung auf die Studienstufe
Vorbereitung auf die Studienstufe Eltern und Schüler werden auf zentralen Informationsveranstaltungen über alle wichtige Regelungen und Angebote informiert und umfassend beraten. Die erste Veranstaltung
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Vom
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Vom Auf Grund von 26 Absatz 1 Satz 5, 42 Absatz 6, 44 Absatz 4 und 46 Absatz 2 des Hamburgischen
MehrInformationen über die gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase
Informationen über die gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase Alle Informationen dieser Präsentation ohne Gewähr! Die Verordnung finden Sie unter: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/oavo-28-6-
MehrDie Thüringer Oberstufe
Die Thüringer Oberstufe 1.Wichtige Hinweise Jedes der 4 Kurshalbjahre wird mit einem Zeugnis abgeschlossen. Alle diese Ergebnisse kommen auf das Abiturzeugnis. In der Qualifikationsphase findet keine Versetzung
MehrSchulformen. Am Ende der 9. Klasse kann folgender Abschluss erworben werden: - Hauptschulabschluss.
Schulformen Hauptschule Die Hauptschule ist eine Schulform im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9. Es kann eine 10. Klasse eingerichtet werden, der Besuch ist freiwillig. Die Hauptschule
MehrOberstufenkoordination. Informationen zur Wahl der Prüfungsfächer im Abitur
Informationen zur Wahl der Prüfungsfächer im Abitur 1 Aufbau der Oberstufe Die Einteilung der Qualifikationsphase (Klassen 11 und 12) erfolgt in vier Kurshalbjahre, die jeweils mit einem eigenen Zeugnis
Mehr- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Quelle: Verordnung
Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 238, K.u.U. 2009, S. 86 Gliederungs-Nr: 2208-3 Verordnung des Kultusministeriums
MehrAllgemeine Hochschulreife
Allgemeine Hochschulreife Universitäten, Hochschulen, Unternehmen, NGVO Wir sind ab Abitur 2010 Neugestaltete Verordnung für die gymnasiale Oberstufe in Baden-Württemberg Information für die Schülerinnen
MehrDie Kursstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung
MehrSEK II. Auf den Punkt gebracht!
SEK II Profil- und Kurswahl Einbringungspflicht Abitur-Bestimmungen Gesamtqualifikation Auf den Punkt gebracht! 1 Inhaltsverzeichnis Sinn und Zweck dieses Dokuments...3 Profil- und Kurswahl für den 11.
MehrInformationen zur Oberstufe
Informationen zur Oberstufe Einführungsveranstaltung 5.8.2013 Informationen zur Oberstufe 1. Gliederung der Oberstufe 7. Qualifikation für das Abitur 2. Kernfächer 8. Überspringen und Wiederholen 3. Aufgabenfelder
MehrOrganisation der 10.Klasse (Einführungsphase): Organisation der 11. und 12.Klasse:
Informationen zur Gymnasialen Oberstufe (gilt für alle Schülerinnen und Schüler der deutschen Abteilung, die ab dem Schuljahr 2016/17 in die gymnasiale Oberstufe eintreten.) Schulrechtliche Grundlagen:
MehrInformationen über die gymnasiale Oberstufe
Informationen über die gymnasiale Oberstufe Grundlage für die nachfolgenden Informationen ist die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. April
MehrAufnahme in die Vorstufe
Profiloberstufe Die gymnasiale Oberstufe besteht bei uns aus : Vorstufe (Jahrgang 11) S1-S4 (Jahrgang 12 und 13) Grundinformationen: Die endet mit den Abiturprüfungen. Für alle Schulformen gelten die gleichen
MehrInformationen zur Gymnasialen Oberstufe
Informationen zur Gymnasialen Oberstufe Stand 20.08.2014 Inhalt: 1. Informationstermine 2. Anmeldeverfahren 3. Wie ist die Oberstufe aufgebaut? 4. Welche Abschlüsse sind möglich? 5. Welche Fächer werden
MehrProfiloberstufe. Regelungen und Bestimmungen
Profiloberstufe Regelungen und Bestimmungen Hinweis: Diese Darstellung der Bestimmungen und Regelungen ist nach bestem Wissen zusammengestellt worden. Rechtlich verbindlich ist allerdings nur die Ausbildungs-
MehrVerordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009
Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe Vom 17. Mai 2009 Auf Grund von 8 Abs. 5 Nr. 6, 35 Abs. 3 und 89 Abs. 1 und 2 Nr. 5 und 7 des Schulgesetzes
Mehrhttp://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle:
1 von 7 27.09.2009 08:43 Landesrecht BW Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: FHSchulGymOStV BW 2009 Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 007.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009,
MehrDie gymnasiale Oberstufe
Abitur Schriftliche Prüfung in 4 Kernfächern Deutsch Mathematik Fremdsprache Ein weiteres KF nach Wahl Wahl des 4. schriftlichen Prüfungsfaches zu Beginn des 3. Halbjahres In den Fächern Bildende Kunst,
MehrOberstufenkoordination. Informationen zur Wahl der Prüfungsfächer im Abitur an der Deutschen Schule Prag
Informationen zur Wahl der Prüfungsfächer im Abitur an der Deutschen Schule Prag Zur Erinnerung Aufbau der Oberstufe Die Einteilung der Qualifikationsphase (Klassen 11 und 12) erfolgt in vier Kurshalbjahre,
MehrLeitfaden für die Oberstufe
- 1 - Leitfaden für die Oberstufe Das private Internatsgymnasium Schloss Torgelow ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium in freier Trägerschaft. Die Schülerinnen und Schüler erwerben das staatlich anerkannte
MehrGymnasium Alstertal. Profiloberstufe. Johannes.Geest@bsb.hamburg.de. Oktober 2015
Johannes.Geest@bsb.hamburg.de Oktober 2015 Johannes.Geest@bsb.hamburg.de Gymnasium Alstertal Oktober 2015 1 / 19 Eintritt in die Studienstufe Informationen für Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse und
MehrInformation zur Kursstufe Abitur 2014 Otto-Hahn-Gymnasium Ostfildern
Information zur Kursstufe Abitur 2014 Otto-Hahn-Gymnasium Ostfildern 1 Beratungsstruktur Ansprechpartner und Beratung während der Kursstufe Tutoren Oberstufenberater Kurswahl Info-Broschüre Leitfaden 2014
MehrHöhere Berufsfachschule. IT-Systeme Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling
Höhere Berufsfachschule Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling Infopaket Informationen zur Abschlussprüfung Stand: August 2012 Abschluss der höheren Berufsfachschule Die höhere Berufsfachschule
MehrOberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER
Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER 84 GSO (2007) Festsetzung der Gesamtqualifikation (achtjähriges Gymnasium) (1) 1 Aus den in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/2 eingebrachten Leistungen
MehrZeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM
Anlage 1 Name und Ort der Schule Berufliches Gymnasium Fachrichtung RICHTUNG Zeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM Aufgabenfeld/Fach * Punkte**
MehrInformationen zur Gymnasialen Oberstufe. Qualifikationsphase
Informationen zur Gymnasialen Oberstufe Qualifikationsphase 13-jähriger Bildungsgang März 2013 (Neumann-Voß) 1 Bestimmungen für den Übergang von der 11. Klasse in die Qualifikationsphase der Gymnasialen
MehrInteGREATer e.v. Berlin vor Ort
InteGREATer e.v. Berlin vor Ort Gesundbrunnenschule Donnerstag, 26.10.2014 Was haben wir heute vor? Was ist InteGREATer e.v.? Unsere persönlichen Bildungswege Das Berliner Schulsystem: Wie ist es aufgebaut
MehrKleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1659 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2009 Zwischenbilanz nach vier
MehrMit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn:
1 Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn: - Sie sind freiwillig in der gymnasialen Oberstufe - Ziel ist das Abitur also: Regelmäßiger Schulbesuch
Mehr4 07.02.2012 Information zum Ablegen der Abiturprüfung Katja.Moennig@bbs-wildeshausen.de. Information Abiturprüfung 2012
Information Abiturprüfung 2012 Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) (Vom 19. Mai 2005) Ergänzende Bestimmungen zur
MehrGesamtqualifikation und Abiturprüfung
Gesamtqualifikation und Abiturprüfung Gesetzliche Grundlagen Abiturprüfungsverordnung Ergänzende Bestimmungen zur Abiturprüfungsverordnung Verordnung Latinum Alle genannten Rechtsvorschriften sind auf
MehrPrüfungsfächer im Profil Metropole Hamburg A/ B
Name: Prüfungsfächer im Profil Metropole Hamburg A/ B Auflagen Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung (Präsentationsprüfung). Zwei Kernfächer müssen unter den Prüfungsfächern
MehrAlexander-von-Humboldt-Gymnasium. Informationen zur Abiturprüfung
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Informationen zur Abiturprüfung Gliederung 1. Wahl des 3. und 4. Abiturfaches 2. Gesamtqualifikation 3. Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung 4. Abiturprüfung Wahl des
MehrDie gymnasiale Oberstufe an der Gesamtschule Elterninformation 11. Jahrgang
Die gymnasiale Oberstufe an der Gesamtschule Elterninformation 11. Jahrgang 1 Die gymnasiale Oberstufe Abschlüsse Welche Abschlüsse sind in der gymnasialen Oberstufe erreichbar? Allgemeine Hochschulreife
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13070 20. Wahlperiode 23.09.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE) vom 16.09.14 und Antwort des Senats
MehrInformationen zur Profiloberstufe
Informationen zur Profiloberstufe Inhalt Allgemeine Bemerkungen Organisation Die fünf Profile der Herderschule Bewerbung auf ein Profil Leistungsbewertung Fachhochschulreife Ermittlung der Qualifikation
MehrEin Bisschen Mathe vorweg J
Ein Bisschen Mathe vorweg J Dr. Stefan Thielke Dr. Stefan Thielke Übersicht Abiturprüfung nach OAPVO 2010 Geregelt durch den Abschnitt II 8-24 der OAPVO 2010 8 Abiturprüfungsfächer (1) Die Abiturprüfung
MehrZulassung zur Abiturprüfung 2013 G8
Die Informationen beziehen sich auf die Prüfungsordnung, die für die Schüler gilt, die im Schuljahr 2010/11 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind und eine Schulzeit von 12 Jahren (G8) haben. Besondere
MehrUnterricht ab Klasse 9. -Informationen März 2015-
Unterricht ab Klasse 9 -Informationen März 2015- Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Bildungsgesetz Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V) vom 02.08.07 (GVBl II S.200) Verwaltungsvorschrift
MehrWahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10. Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der Oberstufe
Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (Spanisch (spät) als Ersatz für Latein bzw. Französisch) Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der Oberstufe Typen
MehrAbitur = Abitur? Ziele der Mainzer Studienstufe: Abitur Zugang zum Hochschulstudium
Überblick 1. Warum Abitur an der IGS Landau? 2. Übergangsbedingungen 3. Gliederung der Mainzer Studienstufe (MSS) 4. Fächerangebot in der MSS der IGS Landau 5. Grund- und Leistungskurse 6. Fremdsprachen-
MehrAbiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur
Abiturverordnung 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur 1. Gliederung und Dauer - Einführungsphase ( 10.Klasse ) - Qualifikationsphase ( Klassen 11 und 12 ) - Verweildauer: 3
MehrInformationsveranstaltung zur Kurswahl in der Oberstufe 2015-2017
Informationsveranstaltung zur Kurswahl in der Oberstufe 2015-2017 Die Aufgabenfelder der Oberstufe PFLICHTBEREICH: sprachl.-künstlerisch gesellschaftswissenschaftl. math. naturw.- technisch AF I D E F
MehrDie Qualifikationsphase am John-Lennon-Gymnasium. John-Lennon-Gymnasium Februar 2016
Die Qualifikationsphase am John-Lennon-Gymnasium John-Lennon-Gymnasium Februar 2016 Vergleich Klasse 10 - Oberstufe Klasse 10 Unterricht vorwiegend im Klassenverband, für Klasse in der SEK-I Verordnung
MehrInforma(onen zur Abiturqualifika(on und zur Fachhochschulreife
Informa(onen zur Abiturqualifika(on und zur Fachhochschulreife 1 Am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase wird die Abiturprüfung abgelegt. Für die schriftliche Prüfung werden in den Fächern,
MehrLiebe Eltern, herzlich willkommen!
Liebe Eltern, herzlich willkommen! Die Oberstufe beginnt Herausforderungen und Chancen in der Profiloberstufe Selbstgesteuertes Lernen Inhaltliche Fokussierung im Profil, fächerübergreifendes Lernen im
MehrWP-Fach Informationen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5
Schule der Sekundarstufe I in Trägerschaft der Stadt im Schulzentrum Rothenstein WP-Fach Informationen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 Liebe Schülerinnen und Schüler, im 6. Schuljahr
MehrClaus-von-Stauffenberg-Schule Gymnasiale Oberstufenschule des Kreises Offenbach
Claus-von-Stauffenberg-Schule Gymnasiale Oberstufenschule des Kreises Offenbach Die wichtigsten Vorschriften der gymnasialen Oberstufe Mainzer Str. 16 63110 Rodgau Telefon 0 61 06 28 07 50 Fax 0 61 06
MehrGymnasiale Oberstufe Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
Gymnasiale Oberstufe Gesamtqualifikation und Abiturprüfung Gesetzliche Grundlagen Abiturprüfungsverordnung (27. August 2010) Ergänzende Bestimmungen zur Abiturprüfungsverordnung (27. August 2010) Verordnung
MehrH e r z l i c h W i l l k o m m e n
H e r z l i c h W i l l k o m m e n Von Eltern für Eltern Die Schulen der Sekundarstufen I und II (Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschule und Gymnasium) E i n e g e m e i n s a m e V e r a n s t a l t
MehrDie gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2017
1 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2017 1 Allgemeines 2 Fächer und Kurse 3 Leistungsmessung und Notengebung 4 Abiturprüfung 5 Gesamtqualifikation 6
MehrOppenheim am Rhein MSS-Informationen für die zukünftige MSS11
Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim am Rhein MSS-Informationen für die zukünftige MSS11 1 MSS-Leitung Herr Wetzel Herr Bager Eure Ansprechpartner für die MSS im MSS-Büro (R140/gegenüber R129) In der
MehrINFO QUALIFIKATIONSPHASE AM WGM 11
18. PROFILE ERGÄNZUNGEN SPRACHLICHES PROFIL ( Siehe auch 13 ) Alle SchülerInnen müssen vier Kurse in einer fortgesetzten Fremdsprache belegen und Zusätzlich müssen Schülerinnen in diesem Profil vier Kurse
MehrSchullaufbahnempfehlung
Auf welche weiterführende Schule soll unser Kind gehen? Informationen Anregungen Hilfen zur Schullaufbahnempfehlung 1. Welche weiterführenden Schulen gibt es eigentlich und welche Möglichkeiten hat das
MehrWahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10. Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der Oberstufe
Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (am Beispiel Spanisch (spät) als Ersatz für Latein) Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der Oberstufe Typen
MehrDie gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Q2. Schwerpunkt: Gesamtqualifikation und Zulassung. Abitur 2016
Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Q2 Schwerpunkt: Gesamtqualifikation und Zulassung Abitur 2016 1 Einführungsphase EF (Stufe 10) Aufbau der Oberstufe Versetzung (FOR) Qualifikationsphase
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrHerzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Gymnasiale Kursstufe
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Gymnasiale Kursstufe www.lwg.ra.bw.schule.de => Schüler => Kursstufe => Kursstufeninfo Programm Grundlagen zur Kursstufe Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht
MehrÜbergang in die Qualifikationsphase der Dreieichschule Langen (DSL) Edeltraut Hederer-Kunert
Übergang in die Qualifikationsphase der Dreieichschule Langen (DSL) Edeltraut Hederer-Kunert Organisation der Oberstufe OAVO (Oberstufen- und Abiturverordnung) gültig seit 20.7.2009 Regelfall: 3 Jahre
MehrProfiloberstufe. Informationsveranstaltung am 14.1.2015. Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster
Profiloberstufe Informationsveranstaltung am 14.1.2015 Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster Profiloberstufe seit dem Schuljahr 2008 / 2009, geändert zum Schuljahr 2010 / 2011, weitere Änderungen in
MehrDie Gymnasien für Erwachsene. 12. Januar 2006 Gymnasien für Erwachsene - Haller 1
Die Gymnasien für Erwachsene 12. Januar 2006 Gymnasien für Erwachsene - Haller 1 Zwei Schulen unter einem Dach Abendgymnasium Hannover Hannover-Kolleg 12. Januar 2006 Gymnasien für Erwachsene - Haller
MehrDie Oberstufe ab Abitur 2013
Die Oberstufe ab Abitur 2013 Diese Präsentation können Sie im Internet unter www.ngw-online.de und dort unter Schüler, dann Sek2, dann Grundlagen finden. Die Einführungsphase (Jg. 10) Noten, noch keine
MehrWahl der Abiturfächer. Gesamtqualifikation und Zulassung zum Abitur
1 Wiederholung in der Qualifikationsphase Wahl der Abiturfächer Gesamtqualifikation und Zulassung zum Abitur 2 Gymnasiale Oberstufe eine Wiederholung Abitur Zulassung zum Abitur Jahrgangsstufe 12 Qualifikationsphase
MehrHESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Merz (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Erwerb des International Baccalaureate Diploma in Hessen und Antwort
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/329 30. 05. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Erwerb des International Baccalaureate Diploma in Hessen und Antwort des Kultusministers
MehrDie Oberstufe ab Abitur 2011. Diese Präsentation können Sie im Internet unter kkg-whv.de und dort unter Sek.II, dann Grundlagen finden.
Die Oberstufe ab Abitur 2011 Diese Präsentation können Sie im Internet unter kkg-whv.de und dort unter Sek.II, dann Grundlagen finden. Die Einführungsphase (Jg. 10) Noten, noch keine Punkte Mindestens
MehrABITUR UND FACHHOCHSCHULREIFE von Hans-Georg Teichert, Juli 2011
ABITUR UND FACHHOCHSCHULREIFE von Hans-Georg Teichert, Juli 2011 Zentrale Abschlüsse Mit der Abiturprüfung im Jahre 2011 werden auch an den Waldorfschulen die Zentralen Abschlüsse durchgeführt. ABITUR
Mehra) die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben;
Maturität 2016 1. Fächer, Prüfungen, Prüfungserfolg Maturitätsfächer 1. Deutsch 2. Französisch (Zweite Landessprache) 3. Englisch (Dritte Sprache; Profil N: evtl. Italienisch) 4. Mathematik 5. Biologie
MehrDie gymnasiale Oberstufe im G-8 Jahrgang
Die gymnasiale Oberstufe im G-8 Jahrgang 1 Die gymnasiale Oberstufe (G8) Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase
MehrInformation zur Oberstufe (Klassen 12/13)
Information zur Oberstufe (Klassen 1/1) 1.) Allgemeines 1.1) Kurse statt Klassen 1.) ein Kurs = halbes Schuljahr (1/1 + 1/ + 1/1 + 1/) 1.) Tutor statt Klassenlehrer 1.) Klausuren statt Klassenarbeiten
MehrAuf dem Weg zum Abitur
Auf dem Weg zum Abitur Die Planung der nächsten n zwei Jahre und des Abiturs www.siemens-gymnasium gymnasium-berlin.de/organisation/oberstufe Gymnasiale Oberstufe / Hr 0 Auf dem Weg zum Abitur 1. Was ist
MehrInformationen zur gymnasialen Oberstufe GO 2015/2016 für die Klassen 10a / 10b / 10c und 11i 12. Februar 2015
Königin-Luise-Stiftung Podbielskiallee 78 14195 Berlin Informationen zur gymnasialen Oberstufe GO 2015/2016 für die Klassen 10a / 10b / 10c und 11i 12. Februar 2015 Schuljahr 2015/2016 Zusammengestellt
MehrDie gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Bammental Ziel: Abitur 2016
Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Bammental Ziel: Abitur 2016 Die hier aufgeführten Angaben sind ohne Gewähr, rechtlich verbindlich ist die Abiturverordnung (NGVO). Die gymnasiale Oberstufe am allgemein
MehrInformationen zur gymnasialen Oberstufe an der Schulfarm Insel Scharfenberg, Abiturjahrgang 2017. für SchülerInnen und Eltern der 11.
Informationen zur gymnasialen Oberstufe an der Schulfarm Insel Scharfenberg, Abiturjahrgang 2017 für SchülerInnen und Eltern der 11. Klassen am 10. September 2015 - Der Unterricht findet in gewählten Kursen
MehrHerzlich Willkommen. Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe. Gemeinschaftsschule Reinbek
Herzlich Willkommen Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe Gemeinschaftsschule Reinbek Inhalt Verzeichnis Aufnahme in die Oberstufe Gliederung der Oberstufe Aufgabenfelder Profile Kurse Phasen
MehrInformation Q2.1 Abitur 2016 02.09.2015
Information Q2.1 Abitur 2016 02.09.2015 Termine Tagesordnung: Abitur- und Klausurfächer Pflichtbedingungen / Wahl 3./4. Abiturfach Zulassung zur Abiturprüfung einzubringende Kurse / Gewichtung Verfahren
MehrInformationen zur Qualifikationsphase
Informationen zur Qualifikationsphase Gliederung Voraussetzungen für den Eintritt in die Qualifikationsstufe Die Profilwahl und die Voraussetzungen der einzelnen Profile Die Fachhochschulreife als Alternative
MehrDie gymnasiale Oberstufe
1 Gymnasium Baesweiler Tagesordnung Dr. Jansen Die gymnasiale Oberstufe Versetzung in Q1 Wahl der Leistungskurse Facharbeit Gesamtqualifikation und Zulassung 2 Versetzung von EF in Q1 Man unterscheidet:
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrDie gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang
Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Schriftliche und mündliche Abiturprüfung (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen
MehrDie Qualifikationsphase. am Geschwister-Scholl-Gymnasium Velbert
Die Qualifikationsphase am Geschwister-Scholl-Gymnasium Velbert 1 Informationen zu: Projektkurse Aufbau der gymn. Oberstufe und Abschlüsse Bedingungen für die Kursbelegung Aufgabenfelder Leistungskurs-
MehrGymnasiale Oberstufe Abitur und Einbringung
Gymnasiale Oberstufe Abitur und Einbringung 17.01.01 Mathias Mende 17.01.01 Profiloberstufe 1 GrundsÄtzliches Grundlage: Ausbildungs- und PrÇfungsordnung Allgemeine Hochschulreife (APO-AH) - vom 5.3.008,
MehrInformationsveranstaltung Ende Q1.2
Informationsveranstaltung Ende Q1.2 Gliederung 1. Die Fachhochschulreife nach der Q1 2. Wahlen für die Jahrgangsstufe Q2 3. Die vier Abiturfächer 4. Mögliche und notwendige Wiederholungen Abschlüsse Abiturzeugnis
Mehr