SCHULDNERBERATUNG HERNE e.v. Schuldnerberatung für die Stadt Herne Anerkannte Insolvenzberatungsstelle gem. 305 InsO

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1 SCHULDNERBERATUNG HERNE e.v. Schuldnerberatung für die Stadt Herne Anerkannte Insolvenzberatungsstelle gem. 305 InsO Berater/-in: Höchster Abschluss: Selbstzahler Beratungsbogen Erstkontakt am: Staatsangehörigkeit: Konfession: 1. Jahr bezahlt am: Jobcenter 2. Jahr bezahlt am: Besch./Datum: 3. Jahr bezahlt am: Eingang hier: Persönliche Daten Klient: Ehegatte/Partner/Partnerin Name: Name: Vorname: Vorname: geb. am: geb. am: Familienstand: Straße: Ort: Telefon: Arbeitgeber: Arbeitgeber: Einkommen: Einkommen: Unterhaltspflichten: (Anschriften der Unterhaltsberechtigten eintragen) Kosten der Unterkunft: Miete: Strom: Gas: Selbstständigkeit: ja ehemals nein Warteliste Inso: WL Inso Nr.: Inso ab: Ja: Nein: In ALG-II-Liste eingetragen: Kirchengemeinde/Gewerkschaft: Sonst. Vereinbarungen: Hilfebedarfsgruppe: ab: Angaben richtig: Hausanschrift: Overwegstr. 31, Herne Vorsitzender: Superintendent i. R. Klaus-Peter Röber Bankverbindung: Herner Sparkasse, Konto Nr , BLZ IBAN:DE BIC: WELADED1HRN

2 Bericht 2014 Sowohl die Gesamtverschuldung, als auch die durchschnittliche Verschuldung der betreuten Fälle lassen einen leichten Abwärtstrend erkennen. Die Gesamtgläubigeranzahl hat sich seit 2008 mehr als verdoppelt. Dies bedeutet angesichts der deutlichen Steigerung, dass geringere Verbindlichkeiten in größerer Anzahl zu verzeichnen sind. Bei sinkenden Einkommen entstehen häufiger Zahlungsprobleme in fast allen Lebensbereichen. (Statistik) Gesamtverschuldung Betreuungsfälle, InsO und Schuldnerberatung Gläubigeranzahl Insolvenzfälle 469 Schuldnerberatungsfälle 89 Pfändungsschutz-Kontenbescheinigungen 86 Gesamt 644 Durchschnittliche Verschuldung pro Betreuungsfall Die Bundesweite Aktion Schuldnerberatung 2015 trifft mit dem Arbeitstitel Arm und verschuldet trotz Arbeit die Realität, wie die Zahlen bestätigen. Wachsende Einkommensarmut und zeitgleich steigende Lebenshaltungskosten führen in die Überschuldung. Neben den AL-Geld II-Hilfeempfängern bilden die Aufstocker die größte Gruppe der betreuten Ratsuchenden. Die Statistik zeigt, dass die Altersgruppe von Jahren am stärksten betroffen ist. Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder Familienzuwachs bringen die Finanzen in Schieflage. Die meisten Betroffenen leben in den Bezirken der Postleitzahlen Herne-Mitte, und Holsterhausen fast gleichauf mit Wanne-Nord. Auffällig ist die Zunahme von psychisch kranken Ratsuchenden. Der Umfang der Hilfestellungen und der zu ergreifenden Maßnahmen übersteigt die Möglichkeiten der Beratungsstelle. Ein Klinikplatz, Begleitung zu Behörden oder ein Hausbesuch zur persönlichen Stabilisierung und Sicherung von Obdach und Energie sind die drängendsten Wünsche. Die desolate psychische Verfassung dieser Ratsuchenden führt zu deutlich gesteigertem Zeitaufwand bei der Erläuterung komplexer, juristischer Sachverhalte und deren Konsequenzen. Lösungswege können nur entsprechend der persönlichen Vorrausetzungen individuell erarbeitet werden.

3 Diese Arbeit ist besonders zeitaufwendig, zumal die Hilfesuchenden, lange die Augen vor den Konsequenzen verschließen und viel zu spät in die Beratungsstelle kommen. Briefe werden nicht geöffnet Fristen verstreichen. Von Behörden geforderte Mitwirkungspflichten können aufgrund der psychischen Situation nicht erfüllt werden. Sanktionen sind die Folge und verschärfen die Lebenssituation und Erkrankung erneut. Mit professionellem Einsatz im Netzwerk von Beratungseinrichtungen wird versucht, schnelle Hilfe zu leisten und die Lebensgrundlagen langfristig zu stabilisieren. Mit der Zahl der psychisch Kranken wächst auch die Zahl der suchtkranken Ratsuchenden. Derzeit werden Klienten, bei Bedarf, von einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin unterstützt und begleitet. Der Bedarf ist aber deutlich größer. Bevor mit der konkreten Entschuldungsarbeit begonnen werden kann, steht insgesamt immer häufiger Existenzsicherung an: Verhinderung von Obdachlosigkeit Verhinderung von Energiesperren bzw. Wiederherstellung der Lieferung Sicherung des Arbeitsplatzes durch Beseitigung von Pfändungen bzw. Gespräche mit Betriebsrat und Geschäftsführung Sicherung von Kontoguthaben durch Einrichtung von Pfändungsschutzkonten Beratung und Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen für Geldinstitute Als 1.Hilfe: Ausgabe von Lebensmittel-und Körperpflegetaschen (aus Spenden) Ein besonderes Augenmerk wurde auf die bedrohlich wachsende Zahl von Energiesperren gerichtet. Aufgrund der massiven Preissteigerungen bleibt dem einkommensschwachen Bürger oft nur die Wahl, Strom und Heizung zu haben oder sich ernähren zu können. Ein runder Tisch nahm sich dieser Probleme an. Gemeinsam mit den Stadtwerken wurden Lösungen für einkommensschwache Mitbürger erarbeitet.

4 Eine neue Klientel bittet immer häufiger um Hilfe die Senior/innen Auch Rentner zählen aufgrund der wachsenden Lebenshaltungskosten und stagnierender Altersbezüge, in zunehmender Zahl zu den Hilfesuchenden der Schuldnerberatung. Isoliert und oft nicht mobil, befinden sich die älteren Menschen in besonderer Notlage: Nicht einschätzen zu können, wie brenzlig die Schreiben und Anrufe von Gläubigern sind, bringt viele um den Schlaf. Wenn dann Inkassofirmen bzw. deren Außendienstmitarbeiter in bedrohlicher Manier in der Tür stehen, wird manches Mal der letzte Cent ausgehändigt. Medikamente, Energie, Lebensmittel, Telefon, Hygieneartikel uvm. sind nicht mehr finanzierbar. Bei diesem Personenkreis wären zahlreiche Hausbesuche erforderlich - dies ist bei der knappen, personellen Besetzung der Schuldnerberatung nicht zu leisten. Insolvenzverfahren werden hier nur noch selten eingeleitet. Wichtiger ist, neben der Existenzsicherung, wieder Ruhe in das Leben der Hilfesuchenden zu bringen. Neben der direkten Entschuldungsarbeit gewinnt Prävention an Bedeutung: Öffentlichkeitsarbeit, wie z.b. Informationsveranstaltungen in Schulen, Ausbildungs- und Fördereinrichtungen sollen Jugendliche und Erwachsene über Risiken und Wege aus der Situation informieren. Finanzkompetenz soll gefördert werden. Existenzgründer gehören zu einer Risikogruppe, die bei ungenügender Beratung und mangelnder Vorbereitung oder Eignung häufig mit erheblichen Schulden scheitern. Um der Erwerbslosigkeit und der Abhängigkeit von Behörden zu entgehen, wird gerne der Schritt in die Selbstständigkeit versucht; immer wieder ohne gründliche Vorbereitung. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne bietet entsprechende Beratung an. Existenzsicherungsveranstaltungen finden immer dann statt, wenn Unternehmen zahlreiche Mitarbeiter entlassen (z. B. die Firmen Schwing, Schlecker, Opel ). Ziel ist es, im Vorfeld umfangreich über eine Budgetberatung und mittelfristige Planung einen Absturz zu verhindern. Verträge werden auf Kündigungsmöglichkeiten überprüft Betriebsräte werden informiert und als Multiplikatoren beraten den Mitarbeiter/innen bei Abfindungen (vor allem bei Verschuldung) wird beratend zur Seite gestanden Gespräche mit Geldinstituten werden geführt Umschuldungsmöglichkeiten geprüft Wohneigentum wird gesichert und individuelle Lösungen werden gesucht. Leider werden diese Angebote von vielen Betroffenen nicht angenommen. Schockstarre nach der Kündigung lässt wertvolle Zeit verstreichen. Die Hilfsmöglichkeiten werden erst abgefragt, wenn der Handlungsspielraum stark eingeschränkt ist.

5 Für unsere Hilfesuchenden, fand zum 10. Mal zu Weihnachten die Ausgabe von Lebensmittelpaketen und Körperpflegetaschen statt. Diese wurde durch Spenden Herner Firmen, Lionsclubs und von Privatleuten ermöglicht. Dank dieser Initiativen konnten sich zudem Kinder auch über Spielzeug und Bücher unter dem Weihnachtsbaum freuen. Ausblick Mit einer abnehmenden Zahl von Hilfesuchenden ist nicht zu rechnen. Die Mitarbeiter/innen der Schuldnerberatung stehen auch in Zukunft den Herner Bürgern/innen beratend und helfend zur Seite. Wir danken den Behörden, den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, den Gewerkschaften, den politischen Parteien, den Medien und den zahlreichen engagierten Mitbürger/innen für die tatkräftige Unterstützung unserer Arbeit!!

6 Die Beratung in Zahlen Auswertung der Betreuungsfälle Jahr 2014 Jahr 2013 Jahr 2012 Jahr 2010 Jahr 2008 Gesamtverschuldung im Berichtsjahr. Gläubigeranzahl im Berichtsjahr Durchschnittliche Verschuldung im Berichtsjahr pro Klient

7 6000 Betreuung Insolvenzbetreuung Kurz- und Rechtsberatungen Telefonberatung Telefonkontakte Anzahl der Beratungen und Betreuungen 2014 Betreuungen 644 insgesamt Schuldnerberatung davon 86 P.-Kto- 175 Insolvenzberatung davon 312 neu 469 Beratungen Kurzberatungen und Rechtsberatungen 1727 Telefonberatungen ca Telefonkontakte ca. 5250

8 Statistik 2014 Klientenstruktur der Betreuungsfälle Alter des Haushaltsvorstandes Bei der Statistik wurden die 86 P-Konto-Fälle nicht berücksichtigt Altersstruktur Klienten Unter 20 Jahre 0 20 bis unter 30 Jahre bis unter 40 Jahre bis unter 50 Jahre bis unter 60 Jahre 113 Über 60 Jahre 57 Familienstand Klienten Ledig 151 Verheiratet, eingetragene 193 Lebenspartnerschaft Verwitwet 17 Geschieden 172 Getrennt lebend 25 Nicht-eheliche 0 Lebensgemeinschaft Einkommensverhältnisse Klienten Erwerbstätigkeit 207 Ausbildungsbezüge und 0 Beihilfen Selbstständige Tätigkeit 0 Rente, Pension 75 Arbeitslosengeld I 21 Ausschließlich ALG II 158 Ergänzend ALG II 130 Sozialhilfe gem. SGB XII 12 Unterhaltszahlungen von 15 Privatpersonen Vermögen (Vermietung, 0 Verpachtung, Zinsen) Kindergeld 102 Erziehungsgeld/Elterngeld 0 Wohngeld 14 Krankengeld 16 Sonstige Einkünfte 30 Kein eigenes Einkommen 14 *) Mehrfachnennungen sind möglich.

9 Gläubigerstruktur der Betreuungsfälle Summe: 7376 Anzahl Amt/Behörde (sonstige) 557 Amtsgericht 6 Arbeitsamt 103 Arzt/Facharzt/Zahnarzt 34 Bank 719 Beratungsstelle 1 Buchclub/Zeitschriftenvertrieb 56 Einrichtung/Unterbringung 1 Einzelhandel/Handwerk 82 Energieversorger 248 Finanzamt 110 GEZ 169 Inkassoinstitut 1120 Justizbehörde 3 Kaufhaus 17 Krankenhaus 41 Krankenkasse/Pflegekasse 128 Lieferant 111 Medien 196 Notar 1 Partnervermittlungsinstitut 1 Rechtsanwalt/in 141 Rechtsanwaltskanzlei 167 Schuldner (Sozialpartner) 54 Sonstige Institution 1334 Sonstige Personen 224 Sozialhilfeträger 3 Steuerberater 23 Telekommunikation 589 Verbraucherzentrale 1 Versandhandel 330 Versicherung 803 Wohngeldbehörde 3 Wohnorte der Klienten nach PLZ. 558 Klienten Sonstige 20

10 Insolvenzbetreuung 2014 Rückblick In der Insolvenzabteilung arbeiten nach wie vor 1 Vollzeitberatungskraft (39 Stunden) und eine Teilzeitberatungskraft (24,5 Stunden), dazu 1,5 Verwaltungskräfte. Im November 2014 fand zu den Änderungen der Insolvenzordnung (ab ) für die Mitarbeiter/innen der Schuldnerberatung, Rechtspfleger, Sparkassenmitarbeiter, Sozialarbeiter, Betreuer und Rechtsanwälte, eine Fortbildung in den Räumen der Schuldnerberatung statt. Referent war Rechtsanwalt Hans Peter Ehlen aus Bremen. Langzeitstatistik Insolvenzbetreuungsfälle seit Aktuelles Im Berichtsjahr befanden sich 469 Personen in laufender Insolvenzbetreuung. Es wurden insgesamt 1256 Ratsuchende von der Warteliste eingeladen und entsprechende Beratungsgespräche geführt. Als Neuaufnahmen für die Insolvenzbetreuung waren nach erfolgter Beratung insgesamt 312 Personen zu verzeichnen. Einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann jede Privatperson stellen, die zahlungsunfähig ist. Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Schuldner oder eine Schuldnerin nicht in der Lage ist, aus dem vorhandenen Vermögen und dem laufenden Einkommen die Schuldverpflichtungen innerhalb der nächsten Jahre abzutragen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht allerdings nur solchen überschuldeten Personen zu, die einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen oder keine Beschäftigung ausüben. Für ehemals Selbständige bestehen Sonderregelungen zum Verfahren: Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kommt nicht in Frage, wenn derzeit eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, Schuldverpflichtungen (teilweise) aus früherer Selbständigkeit stammen und die Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind. Dies ist in der Regel gegeben, wenn es mehr als 19 Gläubiger gibt, Schuldverpflichtungen aus früherer Selbständigkeit stammen und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, z. B. Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, geltend gemacht werden.

11 Für diese oben aufgeführten Fälle ist statt eines Verbraucherinsolvenzverfahrens das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen. Auch in diesem Verfahren gibt es eine Restschuldbefreiung nach maximal 6 Jahren. Dieser Personengruppe standen die Beraterinnen rund 31-mal mit umfassender Beratung zur Seite. Insolvenzberatung und Betreuung 2014 in Zahlen Einladung zum Erstgespräch nach Warteliste 1256 Von den 1256 eingeladenen Personen sind 401 Personen hier als Fall aufgenommen worden (312 Insolvenzfälle und 89 Schuldnerberatungsfälle davon 31 Regelinsolvenzbetreuungen, bei ca. 300 eingeladenen Personen konnte das Verfahren noch nicht eingeleitet werden, weil persönliche oder juristische Gründe vorlagen. Die übrigen eingeladenen Personen haben sich auf die Einladung nicht gemeldet Neuaufnahmen 312 Verbraucherinsolvenzanträge 288 eröffnete Verfahren 267 Beratung zur Inanspruchnahme eines 31 Regelinsolvenzverfahrens bei ehemals Selbstständigen Sind die Verfahren eröffnet, verbleiben die Hilfesuchenden in der Regel 6 Jahre in der Betreuung der Schuldnerberatung (rechtliche und psychosoziale Beratung und Betreuung)

12 Ausblick Mit der Insolvenzordnung (InsO) hat der Gesetzgeber 1999 die Restschuldbefreiung für natürliche Personen eingeführt und damit deren vollständige Entschuldung nach einer Verfahrensdauer von zunächst sieben Jahren, später dann nach sechs Jahren ermöglicht. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es für Schuldner keine Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und sie behielten diese unter Umständen ein Leben lang. Seither wurde immer wieder über eine Verkürzung der Verfahrenslaufzeit diskutiert. Hier liegt auch der Schwerpunkt der Insolvenzrechtsreform, die am in Kraft getreten ist. Für nach dem beantragte Verfahren besteht die Möglichkeit, bereits nach Ablauf von drei Jahren die Erteilung der Restschuldbefreiung zu erhalten. Voraussetzung für diese Verkürzung ist allerdings, dass der Schuldner innerhalb dieser drei Jahre mindestens 35 % seiner beim Insolvenzverwalter angemeldeten Schulden bezahlt hat sowie die gesamten Gerichtskosten, die für das gesamte Verfahren entstehen. Hier ist von durchschnittlich 2.000,00 Euro auszugehen. Aufgrund einer weiteren Neuregelung, kann bereits nach fünf Jahren die Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn der Schuldner mindestens die Verfahrenskosten beglichen hat. In der täglichen Beratungspraxis kommen die o. g. Änderungen jedoch nur für wenige Einzelfälle in Frage, denn die meisten von uns betreuten Schuldner, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, haben entweder kein oder nur ein geringfügig pfändbares Einkommen, so dass weder die Verfahrenskosten nach fünf Jahren beglichen werden können und schon gar nicht eine 35 %-Quote nach drei Jahren erreicht werden kann. Ein Jahr nach der Insolvenzrechtreform möchte der Gesetzgeber prüfen, wie viele Personen von den Änderungen profitieren konnten. Es bleibt abzuwarten, ob eine Verfahrensverkürzung künftig der breiten Masse zu Gute kommt.

13 Präventivarbeit Informationsveranstaltungen und Aktionen Im Berichtsjahr 2014 fanden 12 Veranstaltungen mit 341 Teilnehmern statt. In diesen Veranstaltungen wurden Schüler, junge Erwachsene, arbeitslose Menschen ebenso informiert, wie Menschen aus Kirchengemeinden, politischen Parteien oder Betriebsratsmitglieder. Neue Medien, aggressive Kreditwerbung und der Wunsch dazuzugehören lassen Jugendliche und junge Erwachsene schon früh in die Schuldenfalle tappen. Manchmal drohen auch Haftstrafen - die Berufsausbildung steht auf der Kippe. Ohne schnelle, professionelle Hilfe bleibt den jungen Erwachsenen der Arbeitsmarkt verschlossen. Immer mehr Menschen in Herne waren von Energiesperren betroffen. In 2014 traf es rund 1600 Haushalte. Auch wenn bei der Mehrzahl, nach Zahlung der Absperrkosten und der Rückstände wieder Energie floss, bleibt bei einer bedauerlich hohen Zahl von Betroffenen die Energie gesperrt. Ohne Hilfe und Entgegenkommen der Energieversorger bleibt diesen Familien die Zufuhr von Energie versagt. Energieberatung ist sinnvoll, wo verschwenderisch mit Strom und Gas umgegangen wird. Einkommensschwache leben meist in nicht oder schlecht isolierten Wohnungen. Energiespargeräte können sie sich nicht leisten Wer ohne Arbeit, bzw. alt oder krank ist, sich überwiegend zuhause aufhält, verbraucht mehr Strom und Heizungsenergie als Berufstätige. Die ständig steigenden Energiepreise lassen vielen Betroffenen nur noch die Wahl, zu essen oder Energie zu beziehen. Eine realistische Anpassung der Transferleistungen an die Preisentwicklung der Energiekosten ist überfällig. Für die Menschen, die derzeit dauerhaft von Energie abgeschnitten sind, müssen dringend!! Lösungen gefunden werden. Gemeinsam mit den Stadtwerken Herne informierten und berieten die Mitarbeiter/innen an Infoständen in Herne und Wanne-Eickel. Auch in der täglichen Arbeit bringen die vielen Notfälle eine ständige Kooperation mit den Stadtwerken mit sich. Die Zusammenarbeit gestaltet sich ausgesprochen konstruktiv. Auch in 2015 sind gemeinsame Aktionen geplant. Beim Internationalen Frauentag wurden, wie in jedem Jahr zahlreiche Privatpersonen und beteiligte Institutionen informiert.

14 Veranstaltungen in 2014 im Überblick: Nr.: Datum: Veranstaltungsort: Bemerkungen Ev. Kirchengemeinde Stephanus-Holsterhausen Info Schuldnerberatung allgemein Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Präventionsveranstaltung Schuldnerberatung allgemein Ev. Petrus Kirchengemeinde Präventionsveranstaltung Schuldnerberatung allgemein Kulturzentrum Herne Internationaler Frauentag Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Infostand Schuldnerberatung Allgemeine Schuldnerberatung f. pädagogische Mitarbeiterinnen Ev. Petrus Kirchengemeinde Info Schuldnerberatung allgemein Kolleg für Wirtschaft und Verwaltung Präventionsveranstaltung für Lageristen Frauenhaus Herne Info Schuldnerberatung allgemein Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Bundesweite Aktionsveranstaltung zu Energieschulden-Energiesperren Ev. Kirchengemeinde Börnig Frauenhilfe Schuldnerberatung Herne Veranstaltung f. Fachleute i.d. Schuldner-u. Insolvenzarbeit Info Schuldnerberatung allgemein Informationsstand gemeinsam mit den Stadtwerken Herne Info Schuldnerberatung allgemein Informationsveranstaltung RA Ehlen Änderungen im Insolvenzrecht ab

15 Kooperation An dieser Stelle bedanken wir uns bei der Evangelischen und der Katholischen Kirche und der Stadt Herne, dem Sozialamt, dem Jugendamt und dem Schulamt, den Gewerkschaften ver.di und IG Metall, den freien Verbänden, den Medien, und allen, die hier nicht ausdrücklich benannt wurden, für die gute Zusammenarbeit.

16 Ziele und Aufgaben der Schuldnerberatung Der Verein Schuldnerberatung Herne e. V. hat zum Ziel, Menschen, die durch ihre wirtschaftliche und soziale Lage in existentielle Not geraten sind, Hilfestellungen zu geben, um den Lebensunterhalt zu sichern und ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Bei uns sollen alle Ratsuchenden menschliche Nähe, praktische Hilfe, Beratung und Lebensorientierung finden. Die Schuldnerberatungsstelle versteht sich somit als ein Aufgabenfeld im Sinne der sozialen Arbeit in Kirche und Gesellschaft. Ihr Arbeitsbereich ist konzeptionell ganzheitlich ausgerichtet. Schuldnerberatung ist auf Dauer angelegt. Eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Sanierung ist die Festigung der psychischen Verfassung ebenso wie die Stabilisierung der Lebensverhältnisse, so dass Betroffene wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ziel der gesamten Beratung und Betreuung ist es auch, die Ratsuchenden zu befähigen einer zukünftigen Überschuldung vorzubeugen. Die Beratung und Betreuung ist so ausgerichtet, dass Ratsuchende so weit wie möglich selbst die Initiative und die Verantwortung zur Durchführung von Maßnahmen übernehmen können. Dort, wo dies aus persönlichen und fachlichen Gründen nicht möglich ist, übernimmt die Schuldnerberatungsstelle die notwendigen Dienstleistungen. Insbesondere die - rechtliche Überprüfung der Forderungen (Sittenwidrigkeit, Unwirksamkeit) - Existenzsicherung (Erhalt des Arbeitsplatzes, Wohnraumsicherung) - Erstellung von Entschuldungsplänen (Verhandlungen mit Gläubigern) - Budgetberatung (Erstellen von Haushaltsplänen) - präventive Beratung - Verhinderung von Neuverschuldung - Informationsveranstaltungen in Schulen und Gemeinden für Jugendliche und - Erwachsene Durch die in immer jüngeren Alter beginnende Verschuldung von Kindern und Jugendlichen ist die Präventivarbeit nicht hoch genug einzustufen. Klienten sind heute schon vor der Familiengründungsphase so überschuldet, dass eine zukünftige Existenzsicherung kaum möglich ist. Diese Verschuldensproblematik ist von erheblicher Bedeutung und hat somit Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben.

17 Unser Beratungsangebot umfasst im Einzelnen - Schuldnerberatung (Vergleichsverhandlungen, psychosoziale Betreuung und Begleitung) - Rechtsberatung im Rahmen der Verschuldung durch einen Rechtsanwalt, - Präventionsarbeit in Schulen, Gemeinden und bei Trägern sozialer Einrichtungen, - Insolvenzberatung auf der Grundlage der seit in Kraft getretenen Insolvenzordnung ( InsO ) -anerkannte Stelle seit dem Verein Schuldnerberatung Herne e.v., - Schulungen für Mitarbeiter/Innen aus Personalabteilungen und sozialen Diensten. Übersicht über die Betreuung in der Schuldnerberatung Nicht jeder, der das Betreuungsangebot der Schuldnerberatungsstelle wahrnimmt, wird einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Die Abgrenzung zwischen Schuldnerberatung oder Insolvenzberatung wird in den Erstberatungs- Gesprächen erörtert. Gründe hierfür können ganz unterschiedlich sein und begründen sich aus verschiedenen Zusammenhängen heraus: - Schuldner, deren soziale und wirtschaftliche Situation einer umfangreicheren Bearbeitung und Betreuung bedürfen, - ältere Menschen, bei denen die persönlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, - Suchtabhängige, die erst persönlich stabilisiert werden müssen, - Schuldner, die durch persönliche und wirtschaftliche Voraussetzung zur Zeit das Insolvenzverfahren nicht einleiten können, - Hauseigentümer, die kurzeitig in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Arbeit der Schuldnerberatung umfasst somit: - Sortieren der Unterlagen und Sichten des gesamten Einkommens einschließlich Budgetberatung, - Überprüfung von Kreditverträgen, - Prüfung aller Forderungen auf Rechtmäßigkeit, - Überprüfung des pfändbaren Einkommens, - Informationen zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, - Erhalt bzw. Beschaffung eines Girokontos/Pfändungsschutzkonto Ausstellen der entsprechenden Bescheinigung, - Überprüfung von Versicherungsverträgen, - Hypothekenverträge überprüfen, Umschuldungsmöglichkeit prüfen, - Klärung von Unterhaltsansprüchen, - Vergleichsverhandlungen, - Stundungsvereinbarungen, - Sozialbetreuung.

18 Übersicht über die Betreuung im Insolvenzverfahren Beratungsgespräch - Abgrenzung Regel oder Verbraucherinsolvenz - Darstellung zum Insolvenzverfahrensablauf - Beratung zum Guthabengirokonto/Pfändungsschutzkonto - Beratung zur Miet- und Energiezahlung - Beratung zu laufenden Unterhaltszahlungen (Kinder, Ehefrau) - Ausschluss von Bußgeldern, Strafen, Ordnungswidrigkeiten Betreuung - Sortieren und Sichten der eingereichten Gläubigerunterlagen, - Erstanschreiben bezüglich der Gläubigerforderungsaufstellung, - Anschreiben an den Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt, Rententräger etc., - Forderungsaufstellungen und Abtretungserklärungen auf Rechtmäßigkeit prüfen, - Abtretungsvorrang überprüfen und Rangfolge festlegen, - Überprüfung der Einkommensabrechnung auf den pfändbaren Anteil, - Klärung der Unterhaltsverpflichtungen. Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag - Berücksichtigung des Abtretungsvorranges, c ZPO (Anpassung des pfändbaren Anteils nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation) oder - frei vereinbarte festgelegte Ratenzahlung in Höhe und Zeit, - Rückmeldung der Gläubiger vermerken und u. U. Nachverhandeln. Einigung - außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleichsvorschlag, - monatliche Berechnung des pfändbaren Anteils quotal verteilt auf die Anzahl der Gläubiger und Höhe der Gläubigerforderung, - Überprüfung der vereinbarten festen Ratenzahlung über die vereinbarte Laufzeit, Insolvenzantrag und Stundungsantrag vorbereiten - Darstellung der aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Situation mit Nachweisen u. a. aktuellem Einkommensnachweis, laufenden Unterhaltsleistungen, aktuellem Girokontoauszug, Bezug von Sozialleistungen z.b. Kindergeld, Wohngeld, etc., Steuererklärung, Lebensversicherung, Bausparvertrag, etc., Angaben zum PKW oder sonstigen Vermögenswerten, Angaben zur Zwangsversteigerung von Eigentum, Angaben über Pfändungsversuche, Gehaltspfändung, Kontopfändung, Angaben zur Miete und Wohnungsgröße, - Dokumentation erfolgt mittels Eingaben in den Computer, - fertiggestellter Antrag wird nach abschließendem Beratungsgespräch und Unterzeichnung ans Insolvenzgericht gesandt. - Unter Fristsetzung werden von Seiten des Gerichts u.u. weitere Unterlagen angefordert, oder Nachfragen gestellt. - Weitere Betreuung in der Zeit der Wohlverhaltensperiode von ca. 6 Jahren - Abschluss: Restschuldbefreiung wird angekündigt.

19 Aus dem Verein Schuldnerberatung Herne e.v. Vorsitzender: stellv. Vorsitzender: Schatzmeister: Schriftführer: Beisitzer: Herr Superintendent i.r. Klaus Peter Röber; Frau Gabriele Gorcitza; Herr Pfarrer Karsten Herbers; Herr Bürgermeister Erich Leichner; Herr Johannes Berger. Der Vorstand wünscht sich auch in Zukunft eine Erweiterung der Mitgliedschaft und die Unterstützung des Vereines. Mit Ihrer Mitgliedschaft und Ihrer Spende helfen Sie zahlreichen Herner Bürger/innen, wieder ein menschenwürdiges Leben zu führen.

20 Personelles Name in der Schuldnerberatung tätig seit Berufsausbildung vorherige Berufserfahrung Wolf, Susanne Geschäftsführung 1978 Oecotrophologin 11 Jahre Verbraucherzentrale NRW Bednarek, Annette 1992 Sozialarbeiterin 9 Jahre Stadt Dortmund, Jugendamt Leyk, Andrea 1996 Sozialarbeiterin, Bürokauffrau 8 Jahre Tätigkeit im Rechnungswesen sowie Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Sozialhilfeberatung Hytroski, Christoph 2008 Rechtsanwalt Anwaltskanzlei, Essen Fachanwalt für Familienrecht Bahsali, Sabine 1992 Rechtsanwalts- und Notarsfachangestellte Könker, Maurice 2013 Kaufmann für Bürokommunikation Queens, Susanne 2010 Groß- und Außenhandelskauffrau Szkudlarski, Tanja 2014 Rechtsanwalts- und Notarsfachangestellte 9 Jahre Tätigkeit bei Rechtsanwälten, 2 Jahre Lohnbuchhaltung beim Steuerberater und Konkursverwalter 3 Jahre Ausbildung bei der Stadt Herne 2 Jahre bei der Stadt Herne 15 Jahre Großhandel, Disposition und Einkauf 17 Jahre Tätigkeit bei Rechtsanwälten Arbeitszeit in Wochenstunden 24,00 Stunden 24,00 Stunden 39,00 Stunden 11,00 Stunden 30,50 Stunden 39,00 Stunden 24,50 Stunden 24,00 Stunden

21 Unser Team Susanne Wolf Geschäftsführung/Beratung Annette Bednarek Beratung Andrea Leyk Beratung Christoph Hytroski Rechtsanwalt

22 Sabine Bahsali Verwaltung Susanne Queens Verwaltung Maurice Könker Verwaltung Tanja Szkudlarski Verwaltung

23 Öffnungszeiten Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr (bis Uhr Anwaltssprechstunde) Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten

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