Fachbereich Bürgerservice zieht um - aber Bürgerbüro bleibt in Lauterecken!

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1 29. Jahrgang (137) Mittwoch, den 18. Juni 2014 Ausgabe 25/2014 Vorankündigung für das Erscheinen der Broschüre anlässlich unseres diesjährigen Sommerferienprogramms Wie Sie ja sicherlich wissen, werden unsere beiden Verbandsgemeinden Lauterecken und Wolfstein am 01. Juli dieses Jahres zu einer Verbandsgemeinde zusammengelegt. Nun haben wir uns gedacht, dass es doch super wäre, auch die beiden bisher voneinander getrennt stattgefundenen Sommerferienprogramme zu einem großen Projekt zusammenzufügen. Gesagt - Getan. Doch dieses erfordert einen enormen Zeitaufwand, sodass unsere Broschüre erst ab dem 24. Juni 2014 in allen Ämtern, Geschäften, Tankstellen, Schulen etc. ausgelegt werden kann. Ab diesem Zeitpunkt finden Sie auch das Programm auf der Homepage unserer beiden Verbandsgemeinden sowie auf der Homepage des Jugendtreff Lauterecken. Auch erscheint in dieser Woche das komplette Programm in unseren beiden Amtsblättern. Die Vereine beider Verbandsgemeinden haben sich auch in diesem Jahr bereit erklärt, sich zu beteiligen um unseren Kindern und Jugendlichen ein spannendes Programm zu unterbreiten. Die Kinder und Jugendlichen können tageweise zu unserem Programm angemeldet werden. Die Anmeldungen sind persönlich bei uns einzureichen. Telefonisch erhalten Sie Auskunft beim Jugendtreff Lauterecken oder Jugendbüro Wolfstein Annette Junkes Daniel Hübner Schulstr. 12 Rathausplatz 1 (2.OG) Lauterecken Wolfstein Tel.: / 6561 Tel.: / annette.junkes wolfstein@gmx.de Schriftliche Anmeldungen werden im Jugendtreff Lauterecken und im Jugendbüro Wolfstein persönlich entgegengenommen. Anmeldebeginn: Freitag, den 27. Juni 2014, ab Uhr Und wir haben noch freie Plätze bei der Ganztagsbetreuung. In den ersten beiden Wochen der Sommerferien ( ) haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder von Montag bis Freitag (von 8.00 bis ca Uhr) ganztägig betreuen zu lassen. Zahlreiche Aktionen sind geplant. Damit eine optimale Betreuung gewährleistet werden kann, ist die Anzahl der Kinder auf 35 Teilnehmer pro Woche begrenzt. Nähere Informationen findet ihr auf unserer Homepage. Solltet Sie zu dem ein oder anderen Fragen haben, so stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Annette Junkes und Daniel Hübner Fachbereich Bürgerservice zieht um - aber Bürgerbüro bleibt in Lauterecken! Aufgrund unseres Berichtes im letzten Amtsblatt ist wohl bei einigen Bürgerinnen und Bürger der Eindruck entstanden, dass neben dem Fachbereich Bürgerservice auch das Bürgerbüro nach Wolfstein umziehen würde. Dem ist nicht so! Wir möchten auch nach der Fusion eine bürgernahe Verwaltung anbieten. Daher verbleibt das Bürgerbüro in Lauterecken auch weiterhin und am Standort in Wolfstein wird ein neues Bürgerbüro eingerichtet. Damit ist sichergestellt, dass die regelmäßigen Verwaltungsgeschäfte im Bürgerbüro wie bisher am gewohnten Verwaltungsstandort erledigt werden können. Allerdings wird durch die Zusammenführung der Datenbanken voraussichtlich am Montag, dem und möglicherweise auch am beide Bürgerbüros schließen müssen. Ihr Egbert Jung, Bürgermeister

2 Rundschau Ausgabe 25/2014 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0; Fax: 06382/ Internet: info@vg-lauterecken.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag Montag - Mittwoch Donnerstag Uhr Uhr Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Gerhard Grub (techn. Bereich)...Tel /791-71, 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Bereich)... Tel /791-74, 0171/ Techniker Patrick Bauer... Tel /791-72, 0160/ Kläranlage Lauterecken...Tel /8071 Schwimmbad Rüllberg...Tel /1260 Bereitschaftsdienst Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Bereich Wasserversorgung: / Bereich Abwasserbeseitigung: / Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach- Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel Fax: für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken, Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler, Odenbach, Stadt Lauterecken Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel Fax für Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel (gebührenpflichtig) Gasversorgung Pfalzgas GmbH für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken. Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/ Dienst des Bezirksbeamten der Polizei für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner für die Bevölkerung der Verbandsgemeinde Lauterecken montags - freitags zwischen Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung bei der Polizeiinspektion Lauterecken, Tel.-Nr / , zu erreichen. Nehmen Sie das Angebot wahr und wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten. Finanzamt Kusel-Landstuhl Telefon 06381/ (Fax: 06381/ ) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Internet: Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de Info-Hotline der Finanzämter: * Montag bis Donnerstag Uhr und freitags von Uhr bis Uhr, * 9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobil Der Jugendtreff in Lauterecken Offen ist immer: Dienstag - Donnerstag bis Uhr Freitag bis Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag bis Uhr Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht drauf, könnt ihr im Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden. Wer s lieber ruhiger mag, kann in den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch gute Musik, viele nette Menschen und gute Gespräche warten auf dich! Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von Uhr, zusätzlich donnerstags von Uhr. Weitere Termine nach telef. Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen Uhr und Uhr: 06304/ oder Ökumenische Sozialstation Lauterecken / Wolfstein Zur Entlastung pflegender Angehöriger bietet die Ökumenische Sozialstation jeweils dienstags, donnerstags eine Tagesbetreuung für an Demenz erkrankte Menschen an. Die Betreuung findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr in Lauterecken statt. Ab 3. April bietet die Sozialstation mittwochs zusätzlich eine Tagesbetreuung für nicht an Demenz erkrankte Menschen an. Anmeldung und weitere Auskünfte sind unter Tel /8549 möglich. Krankenpflegeverein Lauterecken e.v. Ansprechpartner: Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, Lauterecken, Tel.: 06382/8460 Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, Heinzenhausen, Tel.: 06382/8625, Beratung nach Absprache. TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs-, Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Str Kusel, Tel / Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres Tel / Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/ Schatzmeister Jutta Keller 0160/ , Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses, Tel.-Nr oder , bzw. Dienstzeiten: Freitags ab Uhr bis montags Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum Folgewerktag Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt die Bereiche der Verbandsgemeinden Wolfstein, Meisenheim und folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr Dienstzeiten: Freitags ab Uhr bis montags Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum 1. Werktag Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: Uhr und Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der Notdienst umfasst die Orte, die zu den Verbandsgemeinden Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören, sowie die Ortsgemeinden Reichenbach-Steegen und aus der Verbandsgemeinde Lauterecken die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen. Apotheken - Notdienst Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl des Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl (max. 0,42 EUR/Min.) zu erreichen. Der Notdienstplan kann auch auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter abgerufen werden. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um Uhr beginnt und am folgenden Tag um Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.

3 Rundschau Ausgabe 25/2014 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler und der Stadt Lauterecken. Mittwoch, 18. Juni 2014 Ausgabe 25/2014 Abwasserbeseitigung in verschiedenen Ortslagen der VG Lauterecken; Kanalreinigungsarbeiten In unserem Auftrag führt die Firma Becker, Mehlingen, Kanalreinigungsarbeiten mit anschließender TV-Aufnahme im Bereich Jeckenbachtal und später in Teilbereichen der Stadt Lauterecken und den Ortslagen Cronenberg, Hausweiler und Odenbach durch. Wir weisen darauf hin, dass es kurzzeitig zu Störungen während der Arbeiten direkt vor dem Anwesen kommen kann. Wir bitten dies jetzt schon zu entschuldigen. Vereinzelt müssten auch Privatgelände betreten und evtl. befahren werden. Das Bedienungspersonal sollte vorher die Grundstückseigentümer informieren. Die Arbeiten werden von unserem techn. Mitarbeiter Patrick Bauer betreut. Falls Fragen oder Anliegen auftreten steht dieser unter Tel zur Verfügung. Lauterecken, den 12. Juni 2014 Verbandsgemeindewerke Lauterecken Gerhard Grub, techn. Werkleiter Nach uns vorliegender Mitteilung findet folgendes Manöver der Bundeswehr statt: Übungsraum: Glanbrücken, Deimberg, Niederalben, Welchweiler, Aschbach Einheit: Reservisten Zweibrücken Zeitraum: Truppenstärke: 60 Soldaten Fahrzeuge: 4 Radfahrzeuge Übungsart: Ausbildungscamp Sonstiges: Der Einsatz von Manöver- und/oder Darstellungsmunition ist vorgesehen. Nachtmärsche sowie Einsatz von Übungs- oder Gefechtsmunition sind nicht geplant. Um die reibungslose Regulierung der Schäden sicherzustellen, empfehlen wir, jeweils die polizeilichen und taktischen Zeichen der Fahrzeuge festzustellen, die die Schäden verursacht haben. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Schäden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen spätestens einen Monat nach Übungsende bei der hiesigen Verwaltung zur Regulierung anzuzeigen sind Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung Jung, Bürgermeister Änderung zur des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein am Berichtigung der Zahl der Wahlberechtigten Bei der Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein vom wird die Zahl der Wahlberechtigten von auf berichtigt. Damit betrug die Wahlbeteiligung 64,07 % anstatt 64,46 %. Die Zahlen der tatsächlichen Wählerinnen und Wähler sowie die der Stimmverteilung wurden korrekt veröffentlicht. Wolfstein, Wolff, Erster Beigeordneter Wahlleiter für die Wahl des Bürgermeisters des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Adenbach am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Adenbach wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 128 Personen wahlberechtigt, davon haben 98 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 76,56 v.h.. Die Stimmabgabe von 90 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 8 Wählerinnen und Wählern ungültig. I 1. Faust, Christian mit 61 Stimmen 2. Rittmann, Frank mit 52 Stimmen 3. Matheis, Isabell mit 48 Stimmen 4. Meisterling, Volker mit 44 Stimmen 5. Schneider, Helmut mit 31 Stimmen 5. Theis, Marcel mit 31 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Rittmann, Heidemarie (Losentscheid) mit 27 Stimmen 2. Klein, Jürgen (Losentscheid) mit 27 Stimmen 3. Eckert, Sven mit 24 Stimmen 4. Mader, Reiner mit 10 Stimmen 5. Schlemmer, Bernd (Losentscheid) mit 6 Stimmen 6. Klein, Michael (Losentscheid) mit 6 Stimmen Adenbach, den Klein, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

4 Rundschau Ausgabe 25/2014 des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Buborn am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Buborn wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 126 Personen wahlberechtigt, davon haben 96 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 76,19 v.h.. Die Stimmabgabe von 93 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 3 Wählerinnen und Wählern ungültig. I 1. Görner, Gerhard mit 57 Stimmen 2. Henning, Martin mit 56 Stimmen 3. Kreischer, Philipp mit 53 Stimmen 4. Lukas, Uwe mit 40 Stimmen 5. Harff-Cassel, Gerald m it 25 Stimmen 6. Gilcher, Jürgen mit 24 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Fligg, Dietmar (Losentscheid) mit 19 Stimmen 2. Kohl, Andreas (Losentscheid) mit 19 Stimmen 3. Sehrt, Manuela mit 18 Stimmen 4. Schneider, Heiko mit 16 Stimmen 5. Kreischer, Adolf mit 14 Stimmen 6. Lang, Manfred (Losentscheid) mit 12 Stimmen 7. Lang, Alexander (Losentscheid) mit 12 Stimmen Buborn, den Henning, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Deimberg am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Deimberg wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 77 Personen wahlberechtigt, davon haben 53 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 68,83 v.h.. Die Stimmabgabe von 52 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 1 Wählerin/Wähler ungültig. I 1. Reidenbach, Martin mit 40 Stimmen 2. Ippinger, Andreas mit 38 Stimmen 3. Kalinke, Matthias mit 32 Stimmen 4. Dübbers, Christian Hendrik mit 25 Stimmen 5. Engel, Roland mit 23 Stimmen 6. Borger, Thorsten mit 20 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Horbach, Björn mit 12 Stimmen 2. Kreischer, Michael (Losentscheid) mit 10 Stimmen 3. Gräff, Rainer (Losentscheid) mit 10 Stimmen 4. Kreischer, Adolf (Losentscheid) mit 9 Stimmen 5. Heer, Susanne (Losentscheid) mit 9 Stimmen 6. Ippinger, Klaudia (Losentscheid) mit 9 Stimmen Deimberg, den Heer, Ortsbürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Cronenberg am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Cronenberg wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 124 Personen wahlberechtigt, davon haben 99 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 79,84 v.h.. Die Stimmabgabe von 97 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 2 Wählerinnen und Wählern ungültig. I 1. Schneider, Klaus mit 71 Stimmen 2. Gödtel, Volker mit 47 Stimmen 3. Steinmann, Horst mit 44 Stimmen 4. Wannenmacher, Thomas mit 43 Stimmen 5. Markert, René mit 42 Stimmen 6. Köhl, Roland mit 35 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Blumröder, Werner mit 32 Stimmen 2. Blumröder, Stefanie mit 28 Stimmen 3. Fries, Jürgen mit 22 Stimmen 4. Kunz, Gottfried mit 14 Stimmen 5. Kunz, Hartmut mit 13 Stimmen 6. Gödtel, Reiner mit 12 Stimmen Cronenberg, den Schneider, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Hausweiler am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Hausweiler wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 51 Personen wahlberechtigt, davon haben 41 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 80,39 v.h.. Die Stimmabgabe von 38 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 3 Wählerinnen und Wählern ungültig. I 1. Maurer Wolfgang mit 36 Stimmen 2. Volles, Klaus mit 31 Stimmen 3. Hankel, Heinrich mit 28 Stimmen 4. Baldauf, Uwe mit 25 Stimmen 5. Fries, Thomas mit 22 Stimmen 6. Lukas, Rheinhard mit 14 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Simon, Carina mit 13 Stimmen 2. Maurer, Elke mit 11 Stimmen 3. Schneider, Michael mit 6 Stimmen 4. Hankel, Helga (Losentscheid) mit 5 Stimmen 5. Dumitrache, Constantin (Losentscheid) mit 5 Stimmen 6. Schneider, Margarete (Losentscheid) mit 4 Stimmen 7. Simon, Werner (Losentscheid) mit 4 Stimmen 8. Mohr, Karl Ludwig mit 4 Stimmen Hausweiler, den Maurer, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

5 Rundschau Ausgabe 25/2014 des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Heinzenhausen am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Heinzenhausen wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 220 Personen wahlberechtigt, davon haben 140 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 63,64 v.h.. Die Stimmabgabe von 117 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 23 Wählerinnen und Wählern ungültig. I 1. Wolke, Sonja mit 77 Stimmen 2. Kohl, Frank mit 75 Stimmen 3. Kolter, Wilhelm mit 46 Stimmen 4. Dr. Greulach, Uwe mit 44 Stimmen 5. Lorenz, Hans Peter mit 31 Stimmen 6. Schuler, Willi mit 29 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Klinker, Florian mit 28 Stimmen 2. Hill, Timo mit 21 Stimmen 3. Presser, Ferdinand mit 14 Stimmen 4. Baldauf,Henning mit 10 Stimmen 5. Steil, Siegfried mit 9 Stimmen 6. Frank, Klaus mit 8 Stimmen Heinzenhausen, den Kolter, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter Am Dienstag, den 24. Juni 2014, 19:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Heinzenhausen, Hauptstraße 18, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Heinzenhausen statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Ernennung des Ortsbürgermeisters 3. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt a) Erste/r Beigeordnete/r b) Beigeordnete/r 4. Geschäftsordnung des Gemeinderates 5. Verschiedenes Wilhelm Kolter, Ortsbürgermeister des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Herren-Sulzbach am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Herren-Sulzbach wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 132 Personen wahlberechtigt, davon haben 99 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 75 v.h.. Die Stimmabgabe von 95 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 4 Wählerinnen und Wählern ungültig. I 1. Franzmann, Günter mit 65 Stimmen 2. Lenhard, Bernd mit 64 Stimmen 3. Bier, Martin mit 52 Stimmen 4. Gauch, Roland mit 47 Stimmen 5. Eisebraun, Hans-Jürgen mit 38 Stimmen 6. Theobaldt, Michael mit 37 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Krennrich, Daniel mit 27 Stimmen 2. Franzmann, Jochen mit 15 Stimmen 3. Gauch, Sascha (Losentscheid) mit 9 Stimmen 4. Haubert, Caroline (Losentscheid) mit 9 Stimmen 5. Gauch, Volker (Losentscheid) mit 9 Stimmen 6. Dorn, Wolfgang (Losentscheid) mit 8 Stimmen 7. Edinger, Peter (Losentscheid) mit 8 Stimmen 8. Krennrich, Kornelia (Losentscheid) mit 8 Stimmen 9. Naudsch, Oliver (Losentscheid) mit 8 Stimmen Herren-Sulzbach, den Franzmann, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter Am Dienstag, den 24. Juni 2014, Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Herren-Sulzbach, Hauptstraße 11b, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Herren-Sulzbach statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 3. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt a) Erste/r Beigeordnete/r b) Beigeordnete/r 4. Geschäftsordnung des Gemeinderates 5. Verschiedenes Günter Franzmann, Ortsbürgermeister des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Homberg am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Homberg wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 178 Personen wahlberechtigt, davon haben 121 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 67,98 v.h.. Die Stimmabgabe von 116 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 5 Wählerinnen und Wählern ungültig. I 1. Michel, Helmut mit 70 Stimmen 2. Risch, Marc-Steffen mit 53 Stimmen 3. Moser, Thomas mit 44 Stimmen 4. Neu, Rudolf mit 42 Stimmen 5. Fritz, Matthias mit 41 Stimmen 6. Gräßer, Anita mit 40 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Grill, Michael mit 38 Stimmen 2. Fritz, Roland mit 31 Stimmen 3. Grill, Dieter mit 30 Stimmen 4. Mohr, Ralf mit 29 Stimmen 5. Grill, Mathias mit 24 Stimmen 6. Distler, Andreas mit 17 Stimmen Homberg, den Gräßer, Ortsbürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin

6 Rundschau Ausgabe 25/2014 des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Hoppstädten am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Hoppstädten wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 236 Personen wahlberechtigt, davon haben 167 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 70,76 v.h.. Die Stimmabgabe von 156 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 11 Wählerinnen und Wählern ungültig. I 1. Denzer, Günter mit 97 Stimmen 2. Eicher, Thomas mit 90 Stimmen 3. Studt, Eric mit 79 Stimmen 4. Wenderoth, Karola mit 50 Stimmen 5. Gauch, Bernd mit 46 Stimmen 6. Ahlers, Veit mit 44 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Sommer, Michael mit 41 Stimmen 2. Zorn, Manuel mit 40 Stimmen 3. Molz, Rudi mit 30 Stimmen 4. Felsen, Hans-Jochen mit 17 Stimmen 5. Müller, Udo mit 16 Stimmen 6. Schneider, Pamela (Losentscheid) mit 14 Stimmen 7. Hartmann, Michael (Losentscheid) mit 14 Stimmen Hoppstädten, den Denzer, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Kappeln am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Kappeln wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 158 Personen wahlberechtigt, davon haben 132 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 83,54 v.h.. Die Stimmabgabe von 131 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 1 Wählerin/Wähler ungültig. I 1. Welschbach, Michael mit 102 Stimmen 2. Weiß, Jochen mit 99 Stimmen 3. Schappert, Thomas mit 90 Stimmen 4. Studt, Herbert mit 71 Stimmen 5. Mäurer, Bernhard mit 59 Stimmen 6. Mäurer, Stefan mit 30 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Buß, Otfried mit 29 Stimmen 2. Lauf, Markus mit 28 Stimmen 3. Heinz, Harald mit 27 Stimmen 4. Lukas, Christian (Losentscheid) mit 26 Stimmen 5. Braun, Kai (Losentscheid) mit 26 Stimmen 6. Blumenröder Roland mit 15 Stimmen Kappeln, den Buß, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter Am Dienstag, den 24. Juni 2014, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Kappeln, Friedhofweg 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kappeln statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Verpflichtung der Ratsmitglieder 3. Ernennung des Ortsbürgermeisters 4. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt a) Erste/r Beigeordnete/r b) Beigeordnete/r 5. Geschäftsordnung des Gemeinderates 6. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil 7. Vertragsangelegenheit Otfried Buß, Ortsbürgermeister des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Kirrweiler am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Kirrweiler wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 155 Personen wahlberechtigt, davon haben 108 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 69,68 v.h.. Die Stimmabgabe von 103 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 5 Wählerinnen und Wählern ungültig. I 1. Wiedemann, Reinhard mit 76 Stimmen 2. Reiß, Albert mit 74 Stimmen 3. Hübner, Heinz mit 66 Stimmen 4. Gräßer, Barbara mit 63 Stimmen 5. Höbel, Carmen mit 46 Stimmen 6. Barz, Andreas mit 35 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Lattner, Florian mit 33 Stimmen 2. Spohn, Udo mit 28 Stimmen 3. Gehres, Christof mit 23 Stimmen 4. Gilcher, Steffen mit 19 Stimmen 5. Gilcher, Hans-Peter mit 13 Stimmen 6. Schläfer, Gunter mit 7 Stimmen Kirrweiler, den Reiß, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter des Ergebnisses der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Langweiler am Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Langweiler wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 207 Personen wahlberechtigt, davon haben 152 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 73,43 v.h.. Die Stimmabgabe von 145 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 7 Wählerinnen und Wählern ungültig.

7 Rundschau Ausgabe 25/2014 I 1. Janß, Berthold mit 96 Stimmen 2. Bauer, Kai mit 94 Stimmen 3. Edinger, Roland mit 82 Stimmen 4. Werner, Klaus mit 74 Stimmen 5. Dr. Dieckmann, Jens mit 35 Stimmen 6. Neu, Martin mit 32 Stimmen Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Trilling, Dirk mit 30 Stimmen 2. Kreischer, Dirk mit 26 Stimmen 3. Marx-Trilling, Anja (Losentscheid) mit 21 Stimmen 4. Bender, Tobias (Losentscheid) mit 21 Stimmen 5. Mohr, Kai mit 19 Stimmen 6. Grim, Roland mit 15 Stimmen Langweiler, den Janß, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter des Ergebnisses der Wahl zum Stadtrat Lauterecken Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Stadtrat wie folgt festgestellt: Zur Stadtratswahl waren 1738 Personen wahlberechtigt, davon haben 1011 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 986 Stimmzettel gültig und 25 Stimmzettel ungültig. Hierbei entfielen auf Wahlvorschlag Stimmen Stimmenanteil Sitze Sozialdemokratische Partei Deutschlands % 4 Christlich Demokratische Union Deutschlands % 3 Freie Wählergruppe Lauterecken e.v % 6 Freie Demokratische Partei % 3 Wahlgebiet insgesamt Auf die Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen: I 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands Bewerber Stimmen Bewerber Stimmen 1. Müller, Andreas Steinhauer, Helmut Lüers, Günter, sen Lübeck, Hans Müller, Matthias Steinhauer-Theis, Isabel Reidenbach, Dirk Kriese, Peter Christmann, Uli Bloeck, Mario Suffel, Dirk Mettel, Martin Schuster, Uwe Theis, Marco Lenhard, Michael Heß, Anneliese 152

8 6. Suffel, Dirk Mettel, Martin 190 Rundschau 7. Schuster, Uwe Theis, Marco Ausgabe 25/ Lenhard, Michael Heß, Anneliese Yilmaz, Gülseren Stenzhorn, Karl Giesler, David Bönisch, Ewald Weilemann, Maik Freie Wählergruppe Lauterecken e.v. 5. Freie Demokratische Partei Bewerber Stimmen Bewerber Stimmen 1. Steinhauer, Heinrich Jakob, Peter Schlemmer, Hans Jung, Andreas Siedow, Dorothea Dr. Braun, Karl Drumm, Dieter Schreiber, Stefanie Döhnert, Manfred Meyer, Wolfgang Graf, Werner Schreck, Heinrich Markgraf, Constanze Haußmann, Heinrich Stenzhorn, Axel Gauch, Bernd Faul, Ilka Heil, Hartwig Schwed, Volker Jakob, Oliver Haußmann, Charlotte Threin, Thomas Krause, Tim Jakob, Anja Schlemmer, Sebastian Wagen, Dieter Lam, Tuyet Trang von Karpowitz, Johann Stenzhorn, Andreas Wannenmacher, Ingo Hofmann, Ilona Grosch, Peter 76 In den Stadtrat sind gewählt: Lfd. Nr. Bewerber Partei/Wählergruppe 1 Müller, Andreas Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2 Müller, Matthias Sozialdemokratische Partei Deutschlands 3 Lüers, Günter, sen. Sozialdemokratische Partei Deutschlands 4 Christmann, Uli Sozialdemokratische Partei Deutschlands 5 Steinhauer, Helmut Christlich Demokratische Union Deutschlands 6 Lübeck, Hans Christlich Demokratische Union Deutschlands 7 Steinhauer-Theis, Isabel Christlich Demokratische Union Deutschlands 8 Steinhauer, Heinrich Freie Wählergruppe Lauterecken e.v.

9 Rundschau Ausgabe 25/ Schlemmer, Hans Freie Wählergruppe Lauterecken e.v. 10 Drumm, Dieter Freie Wählergruppe Lauterecken e.v. 11 Siedow, Dorothea Freie Wählergruppe Lauterecken e.v. 12 Stenzhorn, Axel Freie Wählergruppe Lauterecken e.v. 13 Döhnert, Manfred Freie Wählergruppe Lauterecken e.v. 14 Jakob, Peter Freie Demokratische Partei 15 Dr. Braun, Karl Freie Demokratische Partei 16 Meyer, Wolfgang Freie Demokratische Partei Lauterecken, den Steinhauer, Stadtbürgermeister als Gemeindewahlleiter Satzung der Jagdgenossenschaft Medard 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Medard. Sie hat ihren Sitz in Medard. (2) Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde (nach 11 Abs. 2 Satz 3 des Landesjagdgesetzes - LJG -) bei der Kreisverwaltung Kusel. 2 Mitgliedschaft (1) Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Medard nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. (2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z.b. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. 3 Aufgaben (1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie für den Ersatz des den Mitgliedern entstehenden Wildschadens zu sorgen. (2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke erheben 4 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1 die Genossenschaftsversammlung, 2 der Jagdvorstand. 5 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach 7 sind zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmachten nachzuweisen. (2) In der Regel soll einmal jährlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden. Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen sind vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder mindestens einem Fünftel der vertretenen Grundfläche unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Alle Genossenschaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch ortsübliche einzuberufen. Beschlüsse über Gegenstände des 6 dürfen unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes nicht gefasst werden. (3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. (4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen: 1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Ausnahme der Gegenstände nach 6, 2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen. (5) Über den wesentlichen Verlauf einer Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat: 1. die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder, 2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern in die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundfläche, 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. (6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

10 Rundschau Ausgabe 25/ Aufgabe der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt über: 1 die Art der Nutzung des Jagdbezirks sowie die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen, 2 die Erhebung und Verwendung von Umlagen, 3 die Wahl des Jagdvorstandes, 4 die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvorstand und den Angestellten zu gewährenden Entschädigungen, 5 die Entlastung des Jagdvorstandes, 6 die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, 7 den Erlass und die Änderung der Satzung, 8 die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde nach 11 Abs. 7 LJG, 9 die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes, 10 die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 11 das Schließen von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2 LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 12 die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind, 13 das Stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind. Gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaft werden die Aufgaben 11 bis 13 auf den Jagdvorstand übertragen. 7 Vertretung eines Mitglieds in der Genossenschaftsversammlung Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Eine erteilte Vollmacht gilt lediglich für die darauf folgende Sitzung der Jagdgenossenschaft. 8 Beschlussfassung und Stimmrecht (1) Für das Zustandekommen eines Beschlusses gilt 11 Abs. 4 LJG. (2) Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. (3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die Genossenschaftsversammlung beschließt im Einzelfall, eine geheime Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mit. Stimmzettel, aus denen der Wille der oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln erhält jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertretenen Mitglieder sowie die eigene und die Flächengröße der Vertretenen vermerkt sind. Die Stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung verpflichtete Mitglieder ausgezählt und anschließend versiegelt. 9 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als ständige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu wählen ist. Bei Verhinderung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers nimmt die ständige Vertretung dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. (2) Scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z.b. durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Genossenschaftsversammlung, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. (3) Wählbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreterin oder Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das Stimmrecht im Sinne des 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen. 10 Amtszeit Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt fünf Jahre; sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. Bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Jagdvorstandes nimmt der bisherige Jagdvorstand die Aufgaben nach 13 wahr. 11 Sitzungen des Jagdvorstandes (1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden. (2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist. 12 Beschlussfassung des Jagdvorstandes Der Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. 13 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden. (2) Der Jagdvorstand hat insbesondere 1. die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten und auszuführen, 2. das Grundflächenverzeichnis anzulegen und zu führen, 3. die Neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten, 4. die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung durchzuführen; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks übertragen, so hat der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden ( 11 Abs. 7 LJG), 5. die Abschussvereinbarungen bzw. Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu schließen bzw. zu fassen und für die Erfüllung Sorge zu tragen, 6. die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu erteilen oder zu versagen, 7. im Vorfeld einer Abschussvereinbarung bzw. Abschussfestsetzung eine Begehung des Jagdbezirkes nach 8 Abs. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) durchzuführen, 8. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzulegen, 9. den Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der Jagdnutzung für die Mitglieder aufzustellen, die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag verzichtet haben; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verwendung des Reinertrages übertragen, so entscheidet der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens, 10. die Vertretungen der Jagdgenossenschaft nach 13 Abs. 3 LJG und 15 LJVO zu bestimmen. 14 Aufgaben der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher hat 1 die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu eröffnen, zu leiten und zu schließen sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszuüben, 2 en vorzunehmen; die genehmigte, angezeigte oder geänderte Satzung ist öffentlich auszulegen; dabei sind die Genehmigung oder die Anzeige sowie Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen, 3 die Liste der von den Mitgliedern zu erhebenden Umlagen aufzustellen, 4 die Angestellten zu beaufsichtigen und die Einrichtungen der Jagdgenossenschaft zu überwachen, 5 den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere schriftführende Person gewählt ist. 15 Anteil an Nutzung und Lasten (1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk. (2) Die nach 13 Abs. 2 Nr. 2 und 9 und 14 Nr. 3 aufzustellenden Verzeichnisse und Listen sind zwei Wochen lang bei der Jagdvorsteherin oder beim Jagdvorsteher für die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse und Listen mit Ablauf der Frist als festgestellt. Auf Einsprüche werden die Verzeichnisse und Listen vom Jagdvorstand überprüft, von ihm erneut festgestellt und der Zeitpunkt der Feststellung ortsüblich bekannt gegeben. Wird die den Verzeichnissen und Listen zugrunde liegende Gesamtrechnung von den Einsprüchen nicht berührt, gelten sie nur gegenüber den Einsprucherhebenden als nicht festgestellt. Die Feststellung gegenüber den Einsprucherhebenden wird in einem besonderen Bescheid getroffen.

11 Rundschau Ausgabe 25/2014 (3) Jedes Mitglied kann gemäß 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der der Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung, der eine anteilmäßige Verteilung des Reinertrages nicht vorsieht, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Wird der Beschluss der Genossenschaftsversammlung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht bekannt gemacht, kann der Anspruch bis einschließlich dem auf das Jagdjahr folgenden Monat geltend gemacht werden; die Geltendmachung eines Anspruchs im Voraus ist zulässig. 16 Auszahlung des Reinertrages (1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die Jagdgenossinnen und die Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben. (2) Entfällt auf eine Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15,- Euro, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,- Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. 17 Umlageforderungen (1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umlageliste ( 14 Nr. 3) fällig. (2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 18 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. 19 en en der Jagdgenossenschaft erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken. Vorstehende Satzung ist von der Genossenschaftsversammlung am in Medard beschlossen worden. Die Satzung vom ist somit aufgehoben. Medard, den Der Jagdvorstand: gez. Hans-Werner Wolf Hans-Werner Wolf, Jagdvorsteher gez. Rüdiger Frank Rüdiger Frank, 1. Beisitzer gez. Werner Mattern Werner Mattern, 2. Beisitzer Angezeigt/genehmigt: Kusel, den (Dienstsiegel) Kreisverwaltung Kusel - Untere Jagdbehörde - Im Auftrag: gez. Heyd (Unterschrift der unteren Jagdbehörde) des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat Offenbach-Hundheim Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 939 Personen wahlberechtigt, davon haben 696 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 687 Stimmzettel gültig und 9 Stimmzettel ungültig. Hierbei entfielen auf Wahlvorschlag Stimmen Stimmenanteil Sitze Wählergruppe Lißmann % 5 Wählergruppe Alt % 8 Wählergruppe Reichel % 3 Wahlgebiet insgesamt I Auf die Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen: 4. Wählergruppe Lißmann 5. Wählergruppe Alt Bewerber Stimmen Bewerber Stimmen 1. Lißmann, Jutta Dr. Alt, Roland Graf, Roland Neu, Markus Rheinheimer, Anette Backes, Gerd 618

12 1. Lißmann, Jutta Dr. Alt, Roland 737 Rundschau 2. Graf, Roland Neu, Markus Ausgabe 25/ Rheinheimer, Anette Backes, Gerd Zimmermann, Paul Knieps, Hans Josef Grub, René Stein, Peter Lichter, Martin Beimbauer, Annette Gailing, Brigitte Graf, Jürgen Layer, Roland Petrowsky, Michael Merle, Gabriele Michel, Hermann Bayesteh, Danesh Schmidt, Hans-Jürgen Oppermann, Elisabeth Lerge, Helga Baumgart, Henning Grub, Peter Grill, Hugo Rauch, Wolfgang Gerhauser, Lothar Köhler, Hartmut Purpus, Michael Backes, Andre Welter-Kohlhoff, Christoph Lerge, Alexander Wählergruppe Reichel Bewerber Stimmen 1. Reichel, Udo Dr. Alt, Albert Franzmann, Anja Alt, Christine Meiers, Wolfgang Neu, Dieter Remme, Joachim Leibrock, Karl Kolley, Chris Jung, Peter Bootz, Ilona Brandenburg, Helmut 53 Lfd. Nr. Bewerber Partei/Wählergruppe 1 Lißmann, Jutta Wählergruppe Lißmann 2 Rheinheimer, Anette Wählergruppe Lißmann 3 Zimmermann, Paul Wählergruppe Lißmann 4 Graf, Roland Wählergruppe Lißmann 5 Welter-Kohlhoff, Christoph Wählergruppe Lißmann 6 Dr. Alt, Roland Wählergruppe Alt

13 4 Graf, Roland Wählergruppe Lißmann Rundschau 5 Welter-Kohlhoff, Christoph Wählergruppe Lißmann Ausgabe 25/ Dr. Alt, Roland Wählergruppe Alt 7 Backes, Gerd Wählergruppe Alt 8 Neu, Markus Wählergruppe Alt 9 Stein, Peter Wählergruppe Alt 10 Knieps, Hans Josef Wählergruppe Alt 11 Graf, Jürgen Wählergruppe Alt 12 Schmidt, Hans-Jürgen Wählergruppe Alt 13 Michel, Hermann Wählergruppe Alt 14 Reichel, Udo Wählergruppe Reichel 15 Dr. Alt, Albert Wählergruppe Reichel 16 Franzmann, Anja Wählergruppe Reichel Offenbach-Hundheim, den Lißmann, Ortsbürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin Am Mittwoch, den 25. Juni 2014, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus St. Julian, Hauptstraße 38, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt 3. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt a) Erste/r Beigeordnete/r b) weitere Beigeordnete 4. Geschäftsordnung des Gemeinderates 5. Verschiedenes Hans-Werner Mensch, Ortsbürgermeister des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat St. Julian Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat wie folgt festgestellt: Zur Gemeinderatswahl waren 926 Personen wahlberechtigt, davon haben 593 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 580 Stimmzettel gültig und 13 Stimmzettel ungültig. Hierbei entfielen auf Wahlvorschlag Stimmen Stimmenanteil Sitze Freie Wählergruppe St. Julian e.v % 11 Wählergruppe Ginkel % 5

14 Wahlvorschlag Stimmen Stimmenanteil Sitze Rundschau Freie Wählergruppe St. Julian e.v % Ausgabe 25/ Wählergruppe Ginkel % 5 Wahlgebiet insgesamt Auf die Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen: I 4. Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 5. Wählergruppe Ginkel Bewerber Stimmen Bewerber Stimmen 1. Weber, Holger Ginkel, Kurt Wirth, Rainer Gilcher, Benjamin Gruber, Philipp Graf-Hopprich, Daniela Gabel, Volker Schauer, Petra Miedzinski, Roman Haas, Matthias Reths, Wolfgang Ginkel, Viktoria Kanzler, Bernd Lukas, Patrick Hübner, Christoph Drumm, Herbert Graf, Jochen Keipper, Friedrich Simon, Boris Theiß, Mario Dr. Zytariuk, Günter Allmang, Daniel Mohr, Björn Jung, Kevin 196 Lfd. Nr. Bewerber Partei/Wählergruppe 1 Weber, Holger Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 2 Gruber, Philipp Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 3 Dr. Zytariuk, Günter Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 4 Reths, Wolfgang Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 5 Wirth, Rainer Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 6 Gabel, Volker Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 7 Hübner, Christoph Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 8 Graf, Jochen Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 9 Allmang, Daniel Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 10 Keipper, Friedrich Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 11 Simon, Boris Freie Wählergruppe St. Julian e.v. 12 Ginkel, Kurt Wählergruppe Ginkel 13 Gilcher, Benjamin Wählergruppe Ginkel

15 11 Simon, Boris Freie Wählergruppe St. Julian e.v. Rundschau 12 Ginkel, Kurt Wählergruppe Ginkel Ausgabe 25/ Gilcher, Benjamin Wählergruppe Ginkel 14 Graf-Hopprich, Daniela Wählergruppe Ginkel 15 Drumm, Herbert Wählergruppe Ginkel 16 Ginkel, Viktoria Wählergruppe Ginkel St. Julian, den Mensch, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter Ende des amtlichen Teils Perspektive Wiedereinstieg Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens bietet individuelle Unterstützung für Frauen und Männer nach der Familienphase. Trotz steigendem Fachkräftebedarf fällt es vielen gut ausgebildeten Frauen und Männern nach der Familienphase oftmals nicht leicht, beruflich wieder Fuß zu fassen. Hier setzt das Projekt Perspektive Wiedereinstieg der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens an. Wir möchten interessierte Betroffene ansprechen, die entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium nachweisen können, mindestens ein Jahr berufstätig waren und danach aus familiären Gründen ihre Berufstätigkeit für mindestens ein Jahr unterbrochen haben, erläutern Christina Walter und Nadja Schäfer, die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens. Wenn jetzt motivierte Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer wieder einsteigen wollen, unterstützt die Agentur für Arbeit mit einem maßgeschneiderten Angebot, erklären die Expertinnen. In Zusammenarbeit mit dem Träger Förderinitiative Donnersberg e.v. können sich Interessierte zunächst unverbindlich mit dem Projekt vertraut machen. Das Angebot besteht in Kaiserslautern, Pirmasens und Rockenhausen und wird täglich vormittags stattfinden. In Einzelgesprächen und Gruppenseminaren werden neben einem Coaching zur Entscheidungsfindung zum Beispiel Zeitmanagement, Kommunikationstraining, Selbstvermarktung im Vorstellungsgespräch, Bewerbertraining, EDV-Unterricht und Praktika in Unternehmen auf dem Programm stehen. Das Angebot richtet sich auch an Interessierte, die bisher noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Wer sich unverbindlich über das Programm informieren möchte, kann direkt Kontakt mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens aufnehmen: Christina Walter, Telefon: / Nadja Schäfer, Telefon: 0631 / Kaiserslautern-Pirmasens.BCA@arbeitsagentur.de Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken gegen Entgelt. Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Sprechstunden für gerichtlich bestellte Betreuer in der Verbandsgemeindeverwaltung Der nächste Sprechtag des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt findet am von Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken statt. Gerichtlich bestellte Betreuer oder Personen, die sich für eine ehrenamtliche Betreuung interessieren, können ab sofort wieder von einer besonderen Serviceleistung des Betreuungsvereins der AWO profitieren. Der hauptamtl. Mitarbeiter, Matthias Becker (Dipl. Sozialarbeiter FH) bietet nämlich nicht nur Sprechzeiten in der Geschäftsstelle (Triererstr. 60, Kusel), sondern Außensprechstunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken an. Auch können Personen, die Fragen über die individuelle Ausgestaltung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung haben, planmäßig und kostenlos informiert werden. Konkrete Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer / Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete Ralf Schneider, Bahnhofstraße 4, Tel.: 06382/1271 die Amtsgeschäfte. Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, : 10 Uhr Grumbach, Gottesdienst Kath. Pfarreiengemeinschaft Lauterecken - Reipoltskirchen - Wolfstein Donnerstag, Fronleichnam: 10:00 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde + Prozession durch die Wassergasse, anschließend Gelegenheit zum gemeinsamen Mittagessen, Kaffee und Kuchen in der Stadtmühle des CJD Freitag, : 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz, 18:00 Uhr Wolfstein Heilige Messe Sonntag, Sonntag im Jahreskreis: Sonntäglicher Vorabend, : 18:00 Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinde Sonntag: 09:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinde, 10:30 Uhr Wolfstein Amt als 16. Jahresgedächtnis für Heike Reinke

16 Rundschau Ausgabe 25/2014 Freitag, Heiligstes Herz Jesu: 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz, 18:00 Uhr Wolfstein Heilige Messe, anschließend Aussetzung des Allerheiligsten, sakramentaler Segen und Anbetung bis Uhr (Beichtgelegenheit) Sonntag, Hl. Petrus und hl. Paulus: *** Kollekte für die Aufgaben des Papstes (Peterspfennig)*** Sonntäglicher Vorabend, : 18:00 Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinde Sonntag: 09:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinde, 10:30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde, 14:30 Uhr Lauterecken Taufe des Kindes Amy Makowe Ev. Kirchengemeinden Offenbach - Niedereisenbach - Wiesweiler - Nieralben - Medard So., 15.6.: Wiesweiler 9:30 Uhr Gottesdienst Abendmahl, Medard 10:30 Uhr Abendmahlsgd So., : Niederalben 9:30 (!) Uhr Gottesdienst, Niedereisenbach 10:15 Uhr Festgottesdienst 30 Jahre Partnerschaft zum 39. Transportbatallion Schützenverein Edelweiß e.v. Cronenberg Preisschafskopfturnier Der Schützenverein Edelweiß e.v. Cronenberg veranstaltet am Mittwoch, den um Uhr ein Preisschafskopfturnier im Schützenhaus in Cronenberg. Den Gewinnern winken tolle Geld- und Sachpreise. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Es lädt ein: Schützenverein Edelweiß e.v. Cronenberg Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim : Uhr Vorabendmesse Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, : 9.30 Uhr Eschenau, Uhr Gumbsweiler Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, : Uhr Seniorenkreis, (Hinzweiler; Jugendheim), Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Donnerstag, : Uhr Nachtreffen Konfirmationsjahrgang 2014 (Hinzweiler; Jugendheim) Samstag, : Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Sonntag, : Uhr Gottesdienst in Aschbach, Uhr Gottesdienst in Hundheim, Uhr Kindergottesdienst (Hinzweiler, Jugendheim) Dienstag, : Uhr Konfirmandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim) Mittwoch, : Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg, Lauschied Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von Uhr und Uhr Tel.: 06751/2286, Fax: / Das Pfarrbüro ist vom 10. bis 24. Juni Montag bis Donnerstag nur vormittags von Uhr besetzt - Freitag geschlossen! Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Im Juni findet keine Hauskommunion statt! Donnerstag, : Uhr Feierliches Hochamt in der Pfarrkirche; anschl. Prozession Fronleichnam zu den 4 Altären durch das Dorf mit dem Musikverein. Danach herzliche Einladung zum Pfarrfest im Pfarrheim Sonntag, : Uhr Hochamt Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Im Juni finden keine Sprechstunden im Pfarrhaus Meisenheim und keine Hauskommunionen statt! Donnerstag, : Uhr Feierliches Hochamt unter Mitwirkung des Kirchenchores; Fronleichnam Anschl. Prozession durch die Stadt mit dem Musikverein Odenbach. Danach Herzliche Einladung zum Pfarrfest im Pfarrgarten! Samstag, : Uhr Trauung des Brautpaares Sandro Brammer u. Sarah Angelika Schwarz (Kirche Raumbach) Sonntag, : Uhr Eucharistiefeier Dienstag, : Uhr Kirchenchorprobe Samstag, zwischen 14 und 17 Uhr Attraktionen: Aufführung der Kinder, Auftritt von Musikern mit fremdländischen Instrumenten, Spiel und Spaß für Groß und Klein, themenbezogene kulinarische Spezialitäten (Kuchen und Fingerfood) Auf Ihr Kommen freuen sich die Kinder mit dem Elternausschuss, dem Förderverein und dem Team der Kita Piepmatz Kirmes am in Hausweiler Die Gemeinde Hausweiler bietet am Sonntag, ab Uhr Schwenkbraten und Würstchen mit versch. Salaten an, dazu gibt es Fassbier, am Nachmittag ab Uhr werden noch Kaffee und Kuchen angeboten. Die Gemeinde Hausweiler freut sich auf euer Kommen und einen schönen Tag.

17 Rundschau Ausgabe 25/2014 Vorschulkinder der Kitas Odenbach, Lauterecken, Grumbach und die Erstklässler der Grundschule Lauterecken machten gemeinsam einen Ausflug ins Rheinland-pfälzische Freilichtmuseum nach Bad Sobernheim Organisiert von der Kindertagesstätte Odenbach fuhren die Kindertagesstätten Odenbach, Lauterecken und Grumbach mit den 1. Klassen der Grundschule Lauterecken ins Rheinland-pfälzische Freilichtmuseum nach Bad Sobernheim. Dort wurden die Kinder gleich nach der Begrüßung in Kleingruppen aufgeteilt und es konnte mit dem museumspädagogischen Programm losgehen.: Die Kinder nahmen an verschiedenen Workshops teil, z.b. an einer Unterrichtsstunde Historischer Schulunterricht in der alten Schule Neuwied- Heddersdorf, einem betreuten Suchspiel, Küche ohne Gas und Strom (Buttern und Backen) im Hunsrück-Nahe-Gehöft Weinsheim, Historische Baustelle, Altes Handwerk : (Schmieden) in der Schmiede Alterkülz. Alte Haushaltstechniken (Waschen und Besenbinden) in der Scheune Rapperath und in der Scheune Weinsheim. Außerdem nutzten sie die Gelegenheit ihre zukünftigen SchulkameradInnen und Lehrerinnen kennenzulernen. Sehr interessiert erlebten die Kinder diese spannende Zeitreise, und so wurde dieser Ausflug zu einem unvergesslichen Erlebnis.

18 Rundschau Ausgabe 25/2014

19 Rundschau Ausgabe 25/2014

20 Rundschau Ausgabe 25/2014 Sommerfest des MGV/Gemischten Chors Hohenöllen am 19. Juni 2014 ab Uhr an der Hohenöller Grillhütte Sulzbachtal. Es gibt Pils vom Fass u.v.a., Spieß- und Schwenkbraten, Bratkartoffeln/Brot, Frikadellen und Würstchen mit Brötchen sowie Kaffee und Kuchen. Nach dem Mittagessen werden wir unsere Besucher wieder mit einigen Liedern erfreuen. Herzlich willkommen! sagt im Namen aller Dietmar Hölle, 1. Vorsitzender Dorffest in Kirrweiler am 12. und 13. Juli 2014 Am Samstag den 12. Juli spielt die Swing Band aus Wolfstein und am Sonntag den 13. Juli findet wieder das Tolle (Menschen) Riesen-Kicker-Turnier statt. Eine Mannschaft besteht aus 5 Personen, Startgeld 5 pro Person. Bitte jetzt anmelden!! bei H.G. Gräßer 06387/1597 C. Höbel 06387/1342 Wir wären auch wieder sehr dankbar für Kuchenspenden Bitte melden bei B. Gräßer 06387/1597, U. Grill 06387/7208 Die Vereinsgemeinschaft Kunst in alten Mauern Ausstellung in Landfrauen Ortsverein St. Julian So Familienwanderung (Freunde herzlich willkommen) St. Julian - Pfälzerwald-Hütte Offenbach und zurück Abmarsch: Uhr St. Julian, Ölmühle Thema: Nachwuchs heimischer Wildtiere schützen Anmeldung bis bei Inge Allmang Tel.: 7363 Essen bitte vorbestellen Essenauswahl: Schwenker mit Brot 5,50, Schwenker mit Salat 6,50 Wurst und Weck 1,50, Wurst mit Salat 3,00 Über eine rege Teilnahme freut sich Euer Team vom Landfrauenverein St. Julian Unterjeckenbacher Panzerkerb vom Juni 2014 ab 11 Uhr Zum vierten Mal organisiert der Kulturverein Kappeln am Sonntag ab Uhr eine Ausstellung von Gemälden und Skulpturen in den Scheunen eines alten Anwesens nahe der Kirche. Dabei bieten die alten Mauern ein besonderes Ambiente für die ausgestellten Werke. Es wird eine Vielzahl an Stilrichtungen und Techniken zu sehen sein. Mitwirkende Künstler sind: - Christine Hahn aus Mörschied (Holzskulpturen aus Edelhölzern, farblich ausgearbeitet, Gemälde in Aquarell und Acryl, sowie Fotografie) - Anita Reichardt aus Idar-Oberstein (Skulpturen aus Ton) - Ling Strube aus Herborn (Stillleben in Öl, Portraits). Frau Strube fertigt Kohlezeichnungen von Besuchern vor Ort. - Guntra Conradt aus Weierbach mit zwei ihrer Malschülerinnen Anette Moosmann und Frederike Hartmann (Bilder in Acryl - u.a. zum Thema Feuer und kunstvoll gefertigte Schals) - Steffen Hahn aus Korweiler bei Kastellaun (kleine Skulpturen, Bilder und Figürchen, gefertigt aus antiken Gegenständen, bezeichnet als schräge Kunst ) - Dorothee Schmidt-Kayembe aus Dommershausen/Hunsrück (Windlichter und allerlei Tüdelüt aus Filz) - Miriam Brühl (filigrane Pinselkunst - NAIL-Art, zeigt kunstvolle Gestaltung am Modell) Die Veranstaltung wird musikalisch umrahmt von dem Bläserensemble Querblechein aus der Region. Lassen sie sich kulinarisch verwöhnen mit leichten Speisen und Getränke in der gemütlichen Atmosphäre des Wiesengartens. Genießen sie die beeindruckende Wirkung der Kunstwerke im alten Gemäuer. Am Ausstellungssonntag besteht weiterhin die Möglichkeit die Kunstschreinerei Weiß am Ort zu besichtigen, wo man u.a. ein wahres Meisterwerk der Treppenbaukunst bestaunen kann. Der Kulturverein der Gemeinde Kappeln freut sich auf Ihren Besuch. Sa : 21 Uhr: Public Viewing Deutschland - Ghana, ab Uhr: Tanzmusik So : ab 10 Uhr: Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen An beiden Tagen Eintritt frei Es lädt ein: Förderverein Freiwillige Feuerwehr Unterjeckenbach e.v. Haus der Diakonie Kusel - Erziehungs- und Familienberatungsstelle Wir sind umgezogen!!!!! Haus der Diakonie Kusel Erziehungs- und Familienberatungsstelle Suchtberatung, Fachdienst Glückspielsucht, Sozial- und Lebensberatung, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Kindererholung, Müttergenesungs- und Mutter-Kind-Kuren. Sie erreichen uns jetzt in der Marktstraße 31 in Kusel Neue Telefonnr Pfalzklinikums Gruppe für Angehörige Kusel: Gäste sind immer willkommen. Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich am Mittwoch, 25. Juni um Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen unter Telefonnummer sowie

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