Rotary Deutschland Gemeindienst e.v.
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- Gabriel Hertz
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1 Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. MERKBLATT ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT MIT ROTARY DISTRIKTEN UND ROTARY CLUBS Vorwort Dieses Merkblatt berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage hinsichtlich der steuerlichen Gemeinnützigkeit und die Praxis der Finanzbehörden. Es umfaßt weitestgehend die finanziellen Bereiche der rotarischen Aktivitäten und soll nicht nur den Schatzmeistern der Rotary Clubs und Distrikte Anleitung und Unterstützung bei der Abwicklung ihrer Projekte zusammen mit dem RDG sein mit dem Ziel hoher Effizienz bei geringstmöglichem Verwaltungsaufwand. Zweck des Vereins/Satzung Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. wurde bereits 1951 als "Verein der Freunde Rotary" in Düsseldorf gegründet. Vor dem Hintergrund der weltweiten PolioPlus Aktion wurde es 1986 nach Überprüfung der Satzung durch die zuständige Oberfinanzdirektion als sinnvoll erachtet, den Verein umzubenennen in Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. (RDG). Die weiteren steuerlich veranlaßten Änderungen bezogen sich im wesentlichen darauf, daß Spendengelder nicht mehr pauschal an die The Rotary Foundation (TRF) weitergeleitet werden durften, sondern unmittelbar und zeitnah von RDG verausgabt werden mußten. Darüber hinaus mußten Spenden, wenn sie steuerbegünstigt sein sollten, von den Rotariern/Innen einzeln geleistet werden und durften nicht als Sammelspende der Clubs erfolgen. Um auf die Veränderungen im Steuerrecht und die erweiterte Aufgabenstellung für den RDG zu reagieren, wurde in der zweiten Jahreshälfte 2000 erneut eine Satzungsänderung erarbeitet, die von der Mitgliederversammlung am einstimmig verabschiedet worden ist. Folgende wesentliche Änderungen sind hervorzuheben: - Eine Erweiterung der Zwecke des Vereins durch einen explizit aufgeführten Katalog von 21 Verwendungszwecken ( 2) - Die Mittelherkunft wurde klar definiert ( 3) - Die Haftung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder wurde wegen der erweiterten Aufgabenstellung beschränkt ( 8 Nr. 4. Satz 2) - Der Beirat beauftragt in Anlehnung an das Aktienrecht den Abschlußprüfer und erteilt Aufträge für besondere Prüfungsfelder ( 9 Nr. 1.) - Die Mitgliederversammlung ist durch eine Vertreterversammlung ersetzt worden, um von möglichen Zufallsentscheidungen zu repräsentativeren Ergebnissen zu kommen ( 10) Mitgliedschaft im RDG Laut Beschluß des Deutschen Governorrats sollen alle deutschen Rotarier automatisch Mitglieder des Vereins sein. Der Mitgliedsbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstands von der Vertreterversammlung festgelegt; er beträgt derzeitig 12,-- p. a. und pro Clubmitglied. Zu Beginn eines jeden rotarischen Jahres (= Geschäftsjahr) wird der Beitrag vom RDG-Büro ermittelt und dem Rotary Club nach vorheriger Ankündigung mittels Lastschrifteinzugsverfahren belastet. Maßgebend für die Beitragssumme je Club ist der Mitgliederstand zu Beginn des jeweiligen rotarischen Jahres. RDG stellt keine 1
2 Nachforderungen bei unterjähriger Erhöhung der Mitgliederzahl und bittet, auf Rückforderungen bei sinkender Mitgliederzahl zu verzichten. Für die Mitgliedsbeiträge werden wegen der Geringfügigkeit keine Zuwendungsbestätigungen erteilt. Allgemeine Kriterien Über Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. bereitgestellte Mittel unterstützen eine Vielzahl von unterschiedlichen humanitären Hilfsprojekten und Bildungsprojekten im In- und Ausland. Alle aus diesen Zuwendungen finanzierten Projekte und Aktivitäten müssen folgende Bedingungen erfüllen: 1. Sie beinhalten die aktive Teilnahme von Rotariern 2. Sie schließen jede Haftung des Rotary Deutschland Gemeindienste e.v., der The Rotary Foundation oder von Rotary International aus. 3. Sie halten die geldtenden Gesetze der beteiligen Länder ein und fügen weder Personen noch juristischen Einheiten Schaden zu. 4. Mit den Mitteln werden nur Aktivitäten finanziert, die vor ihrer Umsetzung geprüft und gebilligt wurden. 5. Jedweder Interessenkonflikt ist zu vermeiden Zuwendungen und Zuwendungsbestätigungen Die Finanzverwaltung verlangt, daß RDG Zuwendungsbestätigungen nur ausstellt, wenn die einzelnen Clubmitglieder ihre Spenden direkt an RDG überwiesen haben. Die Weiterleitung der Zuwendungen durch den Schatzmeister in einer Summe bei separater Angabe der Zuwender und der jeweiligen Höhe der Zuwendungen ist nur dann zulässig, wenn eindeutig bestätigt werden kann, daß die Zuwendungen entweder von den Rotariern direkt auf das Konto des Rotary Clubs überwiesen oder von dem Schatzmeister per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen worden sind. Der Liste ist eine Bestätigung beizufügen, daß die Zuwendungen nicht aus dem Clubvermögen stammen; die Liste ist zeitgleich mit der Überweisung an RDG zu geben. Wir empfehlen dringend, Spendenbeträge für spendenbegünstigte Aktionen von den Clubmitgliedern auf einem Sonderkonto des jeweiligen Rotary Clubs getrennt von den anderen rotarischen Aktivitäten zu verbuchen und von diesem Sonderkonto aus die Weiterleitung an RDG vorzunehmen. Somit kann der Nachweis eindeutig geführt werden. Zusammen mit der Erfassung und Verbuchung der Zuwendungen werden in einem Arbeitsgang die Zuwendungsbestätigungen geschrieben. Deshalb ist es unumgänglich, daß alle Überweisungen in gut lesbarer Form mit folgenden Angaben versehen werden: - Clubnummer (siehe Mitgliederverzeichnis) - Verwendungszweck (z. B. TRF Annual Fund) - Name und Vorname des Spenders - vollständige Anschrift (nur bei Neu- bzw. Nichtrotariern, Änderungen erforderlich). Die Zuwendungsbestätigungen werden - wie bereits erwähnt - nach Eingang der Spende automatisch per Computer erstellt und dem Zuwendenden halbjährlich kurz nach dem und über den Schatzmeister des Clubs zugesandt. Gleichzeitig erhält der Schatzmeister einen Kontoauszug, in dem sämtliche Zuwendungen der Mitglieder seines Clubs und die Ausgaben im Rahmen der gemeinnützigen Aktivitäten für das laufende rotarische Jahr zusammengefaßt sind. Diese Information kann selbstverständlich jederzeit bei RDG abgerufen werden. Zuwendungen müssen bis zum bzw. dem letzten Bankarbeitstag auf dem Konto des Rotary Deutschland Gemeindienst e. V. eingegangen sein, wenn 2
3 Zuwendungenbestätigungen für das betreffende Kalenderjahr gewünscht sind. Zuwendungen für die The Rotary Foundation müssen bis zum auf dem RDG-Konto eingegangen sein, um noch für das laufende rotarische Jahr angerechnet zu werden. Zuwendungen für Auslandsaktionen Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Maßnahmen der Förderung staatspolitischer Ziele Deutschlands dienen oder sich zumindest nicht zum Nachteil für Deutschland auswirken, und die Förderung durch eine inländische Körperschaft vorgenommen wird. Zuwendungsbestätigungen können für Spenden, die für Verwendung im Ausland vorgesehen sind, nur erteilt werden, wenn das zu fördernde Projekt im Rahmen der RDG Satzung förderungswürdig ist und der Nachweis der satzungsgemäßen Mittelverwendung ohne Einschränkung geführt werden kann. Bei Auslandssachverhalten haben RDG und die Rotarier/Innen eine erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflicht ( 90 Abs. 2 AO), um die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendungen durch die inländischen Finanzbehörden jederzeit zu ermöglichen. Deshalb ist es erforderlich, vor der Zuwendung der Mittel mit dem ausländischen Projektpartner entsprechende Nachweispflichten zu vereinbaren. Die Verwirklichung ist durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen nach 63 Abs. 3 AO zu belegen; als Nachweis können folgende ggf. ins Deutsche zu übersetzende Unterlagen dienen: - im Zusammenhang mit der Mittelverwendung abgeschlossene Verträge und entsprechende Vorgänge, - Belege über den Abfluß der Mittel in das Ausland und Bestätigungen des Zahlungsempfängers über den Erhalt der Mittel, - Verpflichtung der Projektpartner, die Originalbelege zu Einnahmen und Ausgaben für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzuheben und bei Bedarf RDG zur Verfügung zu stellen - ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen der im Ausland entfalteten Aktivitäten, - ggfls. Inventarlisten - Material über die getätigten Projekte, z. B. Prospekte, Presseveröffentlichungen, Fotos, - Gutachten eines Wirtschaftsprüfers u. Ä. bei großen oder andauernden Projekten, - Zuwendungsbescheide ausländischer Behörden, wenn die Maßnahmen dort durch Zuschüsse u. a. gefördert werden und - Bestätigungen einer deutschen Auslandsvertretung, daß die Projekte durchgeführt wurden, - Bestätigungen einer staatlichen Institution wie z. B. Department of Social Welfare, - Bestätigungen einer kirchlichen Einrichtung wie z. B. das Bischöfliche Ordinariat, - Originalsatzung bei gemeinnützigen Empfängern (Registered Trust) sowie eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache - Sachberichte über den Projektverlauf, bei mehrjährigen Projekten Zwischennachweise. Diese Unterlagen unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die devisenrechtlichen und staatlichen Bestimmungen des jeweiligen Projektlandes sind von dem vorschlagenden Rotary Club bzw. Distrikt zu prüfen. Einzelheiten bitte v o r h e r mit dem RDG-Büro abstimmen. Zuwendungen ohne Verwendungszweck Viele Rotarier spenden Beträge, ohne zum Zeitpunkt der Zuwendung einen Verwendungszweck angeben zu können. Sie erhalten (wie oben) sofort eine Zuwendungsbestätigung und können im Laufe des rotarischen Jahres die satzungsgemäße Verwendung konkretisieren. Erfolgt die notwendige Konkretisierung nicht innerhalb von 3
4 vierundzwanzig Monaten nach Ablauf des rotarischen Jahres wird nach vorheriger schriftlicher Information des Schatzmeisters der Betrag für Zwecke der The Rotary Foundation verwendet. Zuwendungen im Rahmen von Benefiz- und Wohltätigkeitsveranstaltungen Sobald eine wie auch immer geartete Gegenleistung in materieller oder ideeller Weise zur Verfügung gestellt wird, ist keine Steuerabzugsberechtigung gegeben. Auch eine Aufteilung der Eintrittsgelder in einen Spenden- und einen Entgeltsteil ist nicht zulässig. RDG empfiehlt, sich grundsätzlich bereits während der Planungsphase einer solchen Veranstaltung mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen. Sehr gute Informationen bieten auch die Broschüren der Finanzministerien, in NRW z.b. die Broschüre Vereine Steuern. Rückforderung von Zuwendungsbestätigungen Sofern sich im Nachhinein herausstellt, daß eine ordnungsmäßige Verwendungsbestätigung nicht erbracht werden kann (z. B. wegen Veruntreuung, Kontopfändung, Aufrechnung bei den Empfängern) muss RDG die ausgestellten Zuwendungsbestätigungen zurückfordern, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Mittelverwendung Zuwendungen sind innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Ablauf des rotarischen Jahres im Rahmen der RDG Satzung zu verausgaben, was durch den Schatzmeister nachzuhalten ist. Erfolgt die notwendige Verwendung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, wird der Betrag ebenfalls nach vorheriger Information des Schatzmeisters für Zwecke der The Rotary Foundation eingesetzt. The Rotary Foundation Annual Program Fund Wie eingangs erläutert, schreibt das Steuerrecht zwingend vor, daß RDG die vereinnahmten Zuwendungen in voller Höhe selbst für die steuerbegünstigten Zwecke verausgabt. Deshalb hat RDG in Abstimmung mit der TRF die Aufgabe übernommen, Peace Scholar Stipendien, Future Vision Projekte und Polio Plus Projekte zu finanzieren. Das setzt einen konstanten Mittelfluß voraus. Es wäre deshalb hilfreich, wenn Rotarier sich zu einem festen jährlichen Spendenbetrag möglichst Euro Gegenwert von USD 100,00 - bereit finden könnten, wobei ebenfalls Zug um Zug eine Zuwendungsbestätigung zur Verfügung gestellt wird. Mit wöchentlichen Listen in EURO und US-Dollar wird die TRF (der zuständige Distrikt Governor sowie der Distrikt Foundationbeauftragte monatlich) über alle Eingänge informiert, die ihrerseits diese Angaben bei der Erstellung ihrer Statistiken berücksichtigt. Gleichzeitig dienen sie als Grundlage für die Zuteilung von DDF = District Designated Funds für die einzelnen Distrikte (siehe auch Erläuterung in der SHARE-Anleitung). Als Umrechnungskurs (Euro / US-Dollar) gilt der sogenannte "Rotary Dollar", der von der TRF analog zur Währungsentwicklung festgelegt und auf der RDG website bekanntgegeben wird. PolioPlus Challenge Die Bill & Melinda Gates Foundation ist vom entschiedenen, zielorientierten Einsatz Rotary s überzeugt. Die Gates Foundation erklärte, sie werde jeden Dollar, den Rotary für die Bekämpfung des Poliovirus bereitstellt, mit 2 Dollar ergänzen bis zu 35 Millionen USD [von Rotary bereitgestellten Mitteln] pro Jahr bis
5 Zuwendungen zur Unterstützung des Rotary Projektes bitte nur an RDG überweisen; wir werden in Zusammenarbeit mit der TRF die ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherstellen. Die TRF wird im Rahmen der wöchentlichen Berichterstattung über die Höhe der von den Rotary Clubs geleisteten Beträge informiert. Der zuständige Distrikt Governor und der Distrikt Foundationbeauftragte werden monatlich unterrichtet. Einzelheiten zu diesem Programm finden Sie bitte unter Grundsätzlich gilt, dass an RDG überwiesene Mittel für TRF Zwecke (Annual Program Fund und PolioPlus Challenge) nicht mehr für Clubprojekte zur Verfügung stehen. Humanitäre Programme Future Vision Program: Rotary Clubs/ Distrikte können zur Finanzierung von Hilfsprojekten Zuschüsse im Rahmen von Global und Package Grants von TRF in Anspruch nehmen. Die Anträge dazu können nur online gestellt werden. Informationen findet man unter: Anträge auf Zuschüsse aus District Grants sind von den Clubs an den eigenen Distrikt zu stellen, der alle befürworteten Anträge der einzelnen Clubs als Blockgrant-Antrag bei TRF einreicht. Die Auszahlung der genehmigten Zuschüsse erfolgt über RDG in Abstimmung mit den Distrikten. Clubzahlungen für Global Grants sollten grundsätzlich über RDG an TRF geleitet werden. Solange es sich um RDG satzungsgemäße Projekte handelt, können hierfür von RDG Zuwendungsbestätigungen erteilt werden. Zuwendungsbestätigungen können auch für Clubzahlungen für District Grant Projekte ausgestellt werden, wenn das Projekt den Zwecken der RDG Satzung entspricht. Sachspenden Auf die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden und Aufwandsentschädigungen wird wegen der Bewertungsprobleme verzichtet. In Zweifelsfällen bitte das RDG-Büro ansprechen. Sonderspenden Für Spendenaufrufe aus Anlaß von Geburtstagen, in Todesfällen, Katastrophenfällen o.ä. muß vorher eine Abstimmung mit dem RDG-Büro erfolgen, damit eine korrekte Erfassung und die korrekte Erstellung von Zuwendungsbestätigungen sichergestellt sind. Nichtrotarier und Firmen oder andere Institutionen, die sich an rotarischen Spenden- Aktionen beteiligen wollen, können ebenfalls Zuwendungsbestätigungen erhalten, wenn die angeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Zuwendungsbestätigungen gehen ebenfalls halbjährlich an den zuständigen Schatzmeister, vorzeitige Übersendung kann mit dem RDG Büro vereinbart werden. Paul-Harris-Fellows 5
6 Anmeldungen für die Verleihung der Paul-Harris-Fellow Insignien müssen an den RDG in Düsseldorf erfolgen. Erst nach Bestätigung des RDG, daß die erforderlichen Mittel (Euro- Gegenwert von US$ 1.000,--) der TRF zur Verfügung gestellt wurden (z. B. durch die jährlichen Zuwendungen an den Annual Fund, für Global Grants und Polio), erfolgt die Übersendung der Urkunde und Insignien durch das Züricher Büro an den Präsidenten des Clubs. Dabei ist eine Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen (bei Terminen zu Weihnachten bzw. zur Ämterübergabe sechs bis acht Wochen) zu berücksichtigen. Zuschüsse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und der European Commission (EC) Für bestimmte Projekte und bei Erfüllung spezifischer Kriterien stellt das BMZ/die EC Zuschüsse zur Verfügung. Die Anträge, versehen mit akribischer Projektbeschreibung und präziser Dokumentation, müssen von den durchführenden Rotary Clubs verantwortlich bearbeitet werden. Nur vollständige Unterlagen werden dann unterschrieben von RDG über Bengo (Beratungsbestelle für private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit) an das BMZ/bzw. direkt an die EC in Brüssel gegeben. Entscheidend ist, daß die durchführenden Rotary Clubs ein derartiges Projekt bis zur endgültigen Verwirklichung, die oft mehrere Jahre dauern kann, begleiten und überwachen und die zwingend vorgeschriebenen Verwendungsnachweise führen können. Zwischen den durchleitenden Clubs und RDG wird ein Vertrag geschlossen, der die Zuständigkeiten, auch vor Ort, regelt und RDG von der Haftung insbesondere aus Rückzahlungsansprüchen des BMZ/der EC im Innenverhältnis freistellt. Lokale Fördervereine Zur Hebung des Spendenvolumens verfügt eine Anzahl von Rotary Clubs in der Bundesrepublik über einen eigenen gemeinnützigen Förderverein, der vorwiegend lokale Hilfsaktionen und Projekte abwickelt. Die Beachtung der nicht einfachen steuerlichen Bestimmungen erfordert hierbei ein hohes Maß an Sachkunde, so daß sich unliebsame Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung nur bei einem langjährigen professionellen Management vermeiden lassen. Es besteht (nach 10b EStG) sogar die Gefahr der persönlichen Inanspruchnahme der verantwortlichen Vorstandsmitglieder für die entgangene Steuer, wenn die Spendenpraxis des Fördervereins nicht anerkannt wird. Soweit RDG von diesen Fördervereinen Gelder zur Verwendung für bestimmte satzungsgemäße Projekte erhält, werden dafür Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Die Erteilung von Zuwendungsbestätigungen für die einzelnen Mitglieder liegt dann in der ausschließlichen Verantwortung des Fördervereins. RDG Online Ab voraussichtlich Frühjahr 2014 hat der Schatzmeister eines Clubs die Möglichkeit, im Rahmen der neuen internetbasierten Informationsplattform von RDG Online Einsicht in seine bei RDG geführten Konten zu nehmen. Darüber hinaus erhält er die Möglichkeit, Zahlungen, Umbuchungen sowie Buchungskorrekturen bei Spendeneingängen zu veranlassen. Hierbei handelt er als Hilfsperson von Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. Um an RDG Online teilnehmen zu können ist es erforderlich, dass sich der Schatzmeister über das Formular Zugangsberechtigung für RDG Online anmeldet. Des Weiteren sichert der Schatzmeister zu, sich an die Satzung und Datenschutzregeln von RDG zu halten. Zugangsberechtigung, Satzung, Datenschutzregeln und das Handbuch Einführung in RDG Online finden Sie unter RDG Vertreterversammlung 6
7 RDG berichtet über das Ergebnis und die Aktionen eines jeden Geschäftsjahres auf der in Düsseldorf stattfindenden Vertreterversammlung. Das Protokoll der Versammlung wird den Distrikt-Vertretern mit der Bitte um Weitergabe an die Rotarier/Innen übersandt; kann auch bei Bedarf bei RDG angefordert werden. Zum Abschluß noch eine Bitte: Der RDG und seine Mitarbeiter bitten darum, die vorgenannten Anforderungen und Regeln des Zusammenwirkens von Rotary Club/Distrikt und RDG möglichst genau einzuhalten, um Rückfragen, Mehrarbeit und gegebenenfalls Enttäuschungen zu vermeiden. Dennoch auftretende Probleme sollten wir gemeinsam nach dem Motto Enjoy Rotary lösen. Vielen Dank! Düsseldorf, Fassung 01. Dezember 2013 ROTARY DEUTSCHLAND GEMEINDIENST e. V. Vorstand: Büro: Sybe Visser, Vorsitzender, RC Dortmund - Hoerde Ulrich M. Harnacke, RC Düsseldorf-Karlstadt Uwe Bork, RC Mönchengladbach Frau Renate Renker, Frau Gisela Fuchs, Frau Anne Liebeck, Frau Yvonne Heimerdinger, Frau Judith Orf; Frau Karin Rath, Frau Barbara Schmidt, Frau Christina Höppner, Frau Maritta Kieven, Frau Andrea Tischmann Bürozeiten: 9.00 Uhr Uhr montags bis freitags Anschrift: Kreuzstr. 34, Düsseldorf Telefon: (0211) Fax: (0211) [email protected] internet: Bankkonto: Deutsche Bank AG, Düsseldorf Konto-Nr , BLZ IBAN: DE Nur für PolioPlus Challenge: Konto Nr IBAN: DE BIC: DEUTDEDD Wichtig Zahlungen für Zwecke der The Rotary Foundation (Annual Program Fund, sowie PolioPlus/Challenge bitte nur in Euro auf die obigen Bankkonten von RDG überweisen. Zahlungen für Global Grants können auch in USD an das allgemeine RDG Bankkonto überwiesen werden. N i c h t auf die seit dem 1. Januar 2005 bei der Deutsche Bank AG Düsseldorf bestehenden Konten der TRF (verwaltet von EAO Zürich). 7
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