47. Jahrgang 11. Februar 2015 Nummer 5

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1 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 11. Februar 2015 Nummer 5 Inhalt Aufstellung von Bebauungsplänen - Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf - Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt Seite 29 BUNDESSTADT BONN Aufstellung von Bebauungsplänen der Bundesstadt Bonn Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am folgendes beschlossen: Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom (GV NRW. S. 94 / SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung - Zustellung eines Bescheides (Kassen- und Steueramt) 30 Termin des Beueler Blumenfestes 30 Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom (GV NRW. S. 94 / SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung - Zustellung von Bescheiden (Bürgerdienste) Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom (GV NRW. S. 94 / SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung - Zustellung von Bescheiden (Bürgerdienste) Der Bebauungsplan Nr der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, zwischen Seufertstraße, Wiedemannstraße, Offenbachstraße, Friedhof Rüngsdorf, Kinderspielplatz am Kapellenweg und Kapellenweg ist gemäß 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. 2. Der Beschluss des Rates vom (DS-Nr ), den Bebauungsplan Nr der Stadt Bonn für das Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, zwischen Kaiser-Karl-Ring, Karlschule, Ellerstraße und Chlodwigplatz gemäß 2 ff BauGB aufzustellen, wird mit der Maßgabe bestätigt, dass im Rahmen des Verfahrens zu prüfen ist, ob die Ziele des Bebauungsplanes um Festsetzungen (gem. 172 (1) BauGB) zum Erhalt der vorhandenen baulichen Anlagen ergänzt werden sollten. Gegebenenfalls sind in den Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen zum Erhalt der baulichen Anlagen aufzunehmen. Bonn, den Nimptsch Oberbürgermeister Bekanntmachung der Energieund Wasserversorgung Bonn/Rhein- Sieg GmbH 33 Herausgeber: Bundesstadt Bonn,, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, Bonn , Fax: , amtsblatt@bonn.de Internet: Erscheinungsweise: Mittwochs nach Bedarf, kostenlos Bezugsquellen: Auskunftsstellen der Stadtverwaltung: Stadthaus, Rathäuser Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg, Versand:

2 Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom (GV NRW. S. 94/SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung Der Bescheid (Aktenzeichen: HaB) der Bundesstadt Bonn Amt vom für Nedret Ibryamov, früher wohnhaft Maarstr. 149, Bonn, jetzt unbekannten Aufenthaltes, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Dienststunden im Kassen- und Steueramt im Stadthaus, Berliner Platz 2, Bonn, Etage 14 A bereit. Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit öffentlich zugestellt. Zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung gilt der genannte Bescheid als zugestellt und die Fristen für den Rechtsbehelf beginnen zu laufen. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen können Rechtsverluste drohen. Bonn, den Im Auftrag gez. Martina Lawitzke Termin des Beueler Blumenfestes Gemäß 1 Abs. 3 der am vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenen Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Beueler Blumenfestes wird hiermit als Termin des diesjährigen Beueler Blumenfestes der 22. März 2015 als verkaufsoffener Sonntag bekannt gegeben. gez. Dick

3 Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom (GV NRW. S. 94 / SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung Die Bescheide der Stadt Bonn Amt Al Roddhan, Nasser, Friesdorfer Str. 1, Bonn Ciorba, Andrei-Bogdan, Alte Jülicher Str. 4, Düren Aldehadi, Badr Suleiman, Koblenzstr. 75, Bonn Al Roddhan, Nasser, Friesdorfer Str. 1, Bonn Al Roddhan, Nasser, Friesdorfer Str. 1, Bonn Alqahtani, Abdulla Safar, Moltkestr. 38, Bonn Nicolae, Ionut, Ückendorfer Str. 203, Gelsenkirchen Busch, Manuel Holmer Wolfgang, Gartenstr. 9, Schwalmtal jetzt unbekannten Aufenthaltes, liegen zur Abholung durch die Empfänger oder deren Bevollmächtigten während der Dienststunden im Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 4 A, Registratur, Bonn, bereit. Das vorgenannte Dokument wird durch die öffentliche Bekanntmachung zugestellt; hierdurch werden Rechtsmittelfristen in Gang gesetzt. Bonn, den 29. Januar 2015 Im Auftrag gez. Schöps

4 Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom (GV NRW. S. 94 / SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung Die Bescheide der Stadt Bonn Amt Köksal Bekci, Marktplatz 7, Linz Hamadi Cheheb, 14 Rue Errassaw Cite Erriadh, 2070 LA MARSA, TUNESIEN Jeff Katshayi Ndubula, Römerstraße 12, Bonn Islam Habacha, Mirecourtstraße 2 b, Bonn Zaher Alahmad, Friesdorfer Straße 124, Bonn Jürgen Mertin, Gotenstraße 27, Bonn Daniela Szczypiorsky, Bahnhofstraße 3, Lehnsahn Klaus-Detlev Leber, Sebastianstraße 131, Bonn jetzt unbekannten Aufenthaltes, liegen zur Abholung durch die Empfänger oder deren Bevollmächtigten während der Dienststunden im Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 4 A, Registratur, Bonn, bereit. Das vorgenannte Dokument wird durch die öffentliche Bekanntmachung zugestellt; hierdurch werden Rechtsmittelfristen in Gang gesetzt. Bonn, den Im Auftrag gez. Hoppenkamps

5 Bekanntmachung der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH Strompreise zum 1. April 2015: Auf Grundlage von 5 Abs. 2 der Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV) passt die Energie- und Wasserversorgung GmbH die Strompreise der Grundversorgung zum an. Geändert hat sich neben dem Grundpreis, der die festen Kostenbestandteile umfasst, auch der Verbrauchspreis. Die Preisanpassung ergibt sich aus gesunkenen staatlichen Umlagen (z. B. EEG 2015), Einsparungen durch günstige Beschaffungskosten sowie gesunkenen Netzentgelten. Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Strom Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe Preisstand: 1. April 2015 Für Kunden mit überwiegendem Eigenverbrauch im Haushalt oder Eigenverbrauch für landwirtschaftliche Zwecke BonnBasis Netto 1 Brutto 2 Grundpreis pro Monat 6,50 Euro 7,74 Euro Verbrauchspreis 21,12 Cent / kwh 25,13 Cent / kwh Bei Tarifschaltung: Netto 1 Brutto 2 Verrechnungspreis pro Monat 3,30 Euro 3,93 Euro Schwachlast 16,72 Cent / kwh 19,90 Cent / kwh Für Kunden mit überwiegendem Eigenverbrauch für berufliche oder gewerbliche Zwecke BonnBasis Business Netto 1 Brutto 2 Grundpreis pro Monat 13,10 Euro 15,59 Euro Verbrauchspreis 21,35 Cent / kwh 25,41 Cent / kwh Bei Tarifschaltung: Netto 1 Brutto 2 Verrechnungspreis pro Monat 3,30 Euro 3,93 Euro Schwachlast 16,72 Cent / kwh 19,90 Cent / kwh Zusatzgeräte Netto 1 Brutto 2 Elektronischer Stromzähler 3 pro Monat 2,04 Euro 2,43 Euro Stromwandlersatz pro Monat 3,10 Euro 3,69 Euro 1 Die Nettopreise enthalten: - Entgelt gemäß dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien - Entgelt gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - Konzessionsabgabe - Der Netto-Verbrauchspreis enthält die Stromsteuer von zurzeit 2,05 Cent / kwh. 2 In den Bruttopreisen enthalten ist die Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 19 Prozent. Die genannten Preise der Grundversorgung gelten auch für die Ersatzversorgung gemäß 38 EnWG. 3 Stromzähler gemäß 21b EnWG

6 Veröffentlichungspflichten nach 2 Abs. 3 StromGVV BonnBasis BonnBasis Business Allgemeiner Preis der Grundversorgung Euro Cent / kwh Euro Cent / kwh Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 92,88 187,08 Grundpreis pro Monat 7,74 15,59 Verbrauchspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 25,13 25,41 Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Euro / Jahr Cent / kwh Euro / Jahr Cent / kwh Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 78,00 157,20 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 21,12 21,35 In den Netto-Endpreis fließen ein*: Cent / kwh Cent / kwh Stromsteuer 2,050 2,050 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,990 1,990 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,170 6,170 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,254 0,254 Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,237 0,237 Umlage nach 17 f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes -0,051-0,051 Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,006 0,006 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: Euro / Jahr Cent / kwh Euro / Jahr Cent / kwh Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 4,11 4,11 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 8,90 8,90 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 6,00 6,00 Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 1,80 1,80 Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 16,70 14,766 16,70 14,766 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Energiebeschaffung und Vertrieb) Euro / Jahr Cent / kwh Euro / Jahr Cent / kwh Am verbrauchsunabhängigen Leistungs- und Verrechnungspreis pro Jahr 61,30 140,50 Am Verbrauchspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 6,354 6,584 * Zusätzliche Hinweise zur Höhe der gennanten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter

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