Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen"

Transkript

1 Luzerner Steuerbuch Band 1, Weisungen StG: Einkommenssteuer, 29 Nr. 6 Datum der letzten Änderung: einkommenssteuer_besteuerungversicherungsleistungen.html Übersicht über die von Versicherungsleistungen 1. Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) gemäss AHVG (SR ) (100%) 29 Abs. 1 StG Art. 22 Abs. 1 DBG Hilflosenentschädigungen Hilfsmittel Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle usw. 2. Invalidenversicherung (IV) gemäss IVG (SR ) Eingliederungsmassnahmen (medizinische, berufliche, schulische) Hilflosenentschädigungen Hilfsmittel / Behandlungsgeräte Kapitalhilfe (Art. 18 Abs. 2 IVG und Art. 7 IVV) 3. Ergänzungsleistungen (EL) gemäss ELG (SR ) Ergänzungsleistungen Hilfsmittel (100%) 29 Abs. 1 StG Art. 22 Abs. 1 DBG, sofern ke 25 StG Art. 18 DBG 31 lit. h StG Art. 24 lit. h DBG

2 4. Berufliche Vorsorge gemäss BVG (SR 831.4) und FZG (SR ) sowie übrige berufliche Vorsorge (vor- und überobligatorischer Bereich) (100%) 29 Abs. 1 StG Art. 22 Abs. 1 DBG Kapitalleistungen (100%) 29 Abs. 1,2, 58 Art. 22 Abs. 1,2, Ar Leistungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland Verpfändung 5. Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) gemäss BVV3 (SR ) Quellensteuer bzw. 111 StG, 11,12 Art. 95, 96 DBG, A, sofern ke (immer 10 im Übrigen analog (s. Ziffer 4) 6. Krankenversicherung gemäss KVG (SR ) inkl. Zusatzversicherungen Krankenpflegeleistungen 7. Unfallversicherung gemäss UVG (SR ) und private Unfallversicherung 23 Abs. 1, 30 lit Art. 16, Art. 23 lit. Kapitalleistungen auskauf Integritätsentschädigung Hilflosenentschädigung Pflegeleistungen Kostenvergütungen für Hilfsmittel und Auslagen (Art UVG) (100%) 30 lit. a bzw. b St Art. 23 lit. a bzw. b (100%)

3 8. Militärversicherung gemäss MVG (SR 833.1) Entschädigung für Verzögerung in der Berufausbildung (Art. 30 MVG) Nachfürsorgemassnahmen (Art. 34 Abs. 2 MVG) Entschädigungen an Selbständigerwerbende (Art. 32 MVG) Kapitalhilfe (Art. 38 MVG) auskauf Abfindung in Kapitalform Integritätsschadenrenten Genugtuung Sachleistungen (Heilbehandlung, berufliche Ausbildung, Umschulung, Hilfsmittel) Vergütung von Kosten und Sachschäden Hilflosenentschädigung Entschädigung für Berufsausbildungskosten (Art. 61 MVG) 9. Erwerbsausfallentschädigungen gemäss EOG (SR 834.1) Grundentschädigungen Kinderzulagen Zulagen für Betreuungskosten Betriebszulagen 30 lit. a bzw. b St Art. 23 lit. a bzw. b 25 StG Art. 18 DBG, sofern ke 25 StG Art. 18 DBG Art. 12 Abs. 4 MVG 31 lit. g StG Art. 24 lit. g DBG 23 Abs. 1, 25, Art. 16 Abs. 1, Art. 10. Familienzulagen gemäss FLG (SR bzw ) und kantonalem Recht (SRL Nr. 885) Haushaltungszulagen Kinderzulagen Geburtszulagen Ausbildungszulagen StG Art DBG 11. Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung gemäss AVIG (SR 837.0) und Arbeitslosenhilfe gemäss kantonalem Recht (SRL Nr. 890) Kurzarbeits-, Schlechtwetter- Insolvenzentschädigungen Einarbeitungs- und Ausbildungszuschüsse Vorruhestandsregelung (Art. 65a AVIG) Ausbildungskosten Pendler- und Wochenaufenthalterbeiträge 30 lit. a StG Art. 23 lit. a DBG

4 Bürgschaftsübername (Art. 71a Abs. 2 AVIG) Arbeitslosenhilfe 12. Freie Vorsorge (Säule 3b) 12.1 Nicht rückkaufsfähige Kapitalversicherungen 31 lit. d StG Art. 24. lit. d DBG Art. 16 Abs. 1 DBG Temporäre Todesfallversicherung Erlebensfallversicherung ohne Rückgewähr (100%) 23 Abs. 1 StG Überschussbeteiligung : - bei Verrechnung mit Prämien - bei Tod / Invalidität - bei Vertragsablauf / Vertragsauflösung - Bonussystem Verwendung zur Finanzierung einer Gewinnzusatzversicherung (d.h. gemischten Versicherung mit Einmalprämie) 12.2 Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen Gemischte Versicherung: einkommenssteuerf - periodische Prämien bei Tod Erbschaftss 31 lit. b StG; 1 Abs. 2 EStG Art. 24 lit. b DBG - Einmalprämie einkommenssteuerf Todesfall Erbschaftssteuer 31 lit. b StG; 1 Abs. 2 EStG Art. 24 lit. b DBG Erlebensfall/Rückkauf 27 Abs. 1a, 31 l Art. 20 Abs. 1a, Ar Erlebensfallversicherung mit Rückgewähr: - periodische Prämien 31 lit. b StG Art. 24 lit. b DBG - Einmalprämie Lebenslängliche Todesfallversicherung Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, die nicht der Vorsorge dienen (Versicherungen auf festen Termin, Versichrungen ohne feste Vertragsdauer) Rückkaufswert analog gemischte V Vermögenssteuer 46 StG

5 12.3 Nicht rückkaufsfähige versicherungen Leibrente ohne Rückgewähr (40%) 29 Abs. 3 StG Art. 22 Abs. 3 DBG Erwerbsunfähigkeitsrente (100%) 30 lit. a StG Art. 23 lit. a DBG Todesfall-, Hinterbliebenen-, Überlebens- Zeitrente (100%) Überlebensrente (ohne Rückgewähr) 30 lit. b StG Art. 23 lit. b DBG 12.4 Rückkaufsfähige versicherungen Art. 22 Abs. 3 DBG 29 Abs. 3, 58 St Art. 22 Abs. 3, Art. Art. 22 Abs. 3, Art. Rente (40%) 29 Abs. 3 StG Kapital bei Rückkauf einer laufenden Rente (40% Rüc Kapital bei Rückkauf einer aufgeschobenen Rente, wenn Kriterien nach bzw. G erfüllt* (40% Rüc 29 Abs. 3, 58 St Kapital bei Rückkauf einer aufgeschobenen Rente, wenn Kriterien nach bzw. G nicht erfüllt* Kapital bei Tod (Prämienrückgewähr) Rückkaufswert 13. Zeitrente (Ertragsan 27 Abs. 1 StG Art. 20 Abs. 1 DBG Einkomm 29 Abs. 3, 58 St Art. 22 Abs. 1, Art. einkommenssteuerf 31 lit. a StG Art. 24 lit. a DBG Erbschaftssteuer 1 Vermögenssteuer 46 StG Zinsquote 14. Leistungen aus Haftpflichtrecht (100%) 30 lit. b StG Art. 23 lit. b DBG Kapitalleistungen (100%) 30 lit. b, 58 StG Vergütung von Kosten und Sachschäden (inkl. Haushaltsführungsentschädigung) Genugtuung 31 lit. g StG Art. 24 lit g DBG

6 15. Opferhilfe gemäss OHG (SR 312.5) Entschädigung (Art OHG) - Heil- und Pflegekosten - Erwerbsausfall 30 lit. a bzw. b St Art. 23 lit. a bzw. b - Haushaltsführungsentschädigung Genugtuung (Art. 12 Abs. 2 OHG) 31 lit. g StG Art. 24 lit. g DBG Beratung Schutz im Verfahren (Art. 3ff. OHG) 16. Sachversicherung Entschädigung für Sachschäden

Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen

Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen Luzerner Steuerbuch Band 1, Weisungen StG: Einkommenssteuer, 29 Nr. 6 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_1_weisungen_stg einkommenssteuer_besteuerungversicherungsleistungen.html

Mehr

27 Nr. 6 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen

27 Nr. 6 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen 1. Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) gemäss AHVG (SR 831.10) Renten (100 %) Art. 22 Abs. 1 Kinderrente bei Empfänger/in der Hauptrente

Mehr

Merkblatt des kantonalen Steueramtes Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen

Merkblatt des kantonalen Steueramtes Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen und Merkblatt des kantonalen Steueramtes und (vom 9. Dezember 2009) Zusammenstellung der Praxis zur Besteuerung der am häufigsten anfallenden und bei den Staats- und Gemeinde steuern sowie bei der direkten

Mehr

Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen

Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen Merkblatt des Kantonalen Steueramtes Nidwalden vom 08.04.2010 (Ersetzt Merkblatt vom 11. Juni 2008) Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen 1. Gesetzliche Grundlagen Art. 23 StG Bewegliches Vermögen

Mehr

Merkblatt zur Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen

Merkblatt zur Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen Page 1 of 9 Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur Steuerbarkeit von und (vom 9. Dezember 2009) ZStB I Nr. 16/013 Zusammenstellung der Praxis zur Besteuerung der am häufigsten anfallenden und bei den

Mehr

Merkblatt zur Besteuerung von Renten und Kapitalleistungen

Merkblatt zur Besteuerung von Renten und Kapitalleistungen Merkblatt zur Besteuerung von und (Stand 1. Januar 2014) Zusammenstellung der Praxis zur Besteuerung der am häufigsten anfallenden und ab Steuerperiode 2009 bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie bei

Mehr

Art und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer. (Art. 23, Abs. 1 DStG) Steuerbar zu 100% (Art. 23, Abs. 1 DStG)

Art und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer. (Art. 23, Abs. 1 DStG) Steuerbar zu 100% (Art. 23, Abs. 1 DStG) Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg www.fr.ch/kstv Besteuerung von und (Stand per 1. Januar 2013) Zusammenstellung der Praxis

Mehr

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Luzern

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Luzern Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge 21 - Stand Februar 2013 1 Inhalt 1. Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge 3 2. AHV-Renten 3 2.1. Entwicklung

Mehr

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Zürich

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Zürich 0BPrämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 6BSäule 3b Von

Mehr

Ihre Sozialversicherungen unser Metier.

Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Schwyzer Schlüssel zur sozialen Sicherheit Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Wir sind für Sie da. Als kantonal verankertes Kompetenzzentrum sichern wir der gesamten Schwyzer Bevölkerung den Zugang

Mehr

Inhaltsübersicht. Verfassungsrechtliche Ausgangslage. Versicherungsdeckung von Selbstständigerwerbenden

Inhaltsübersicht. Verfassungsrechtliche Ausgangslage. Versicherungsdeckung von Selbstständigerwerbenden von Selbstständigerwerbenden PD Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M., Rechtsanwalt, Glarus Inhaltsübersicht Verfassungsrechtliche Ausgangslage Privatrechtliche Förderung der selbstständigerwerbenden Tätigkeit

Mehr

Die Vorsorge in der Schweiz

Die Vorsorge in der Schweiz Die Vorsorge in der Schweiz 27 1. Säule Für die AHV/IV-Renten lauten die Grundbeträge 2010 Volle einfache Altersrente Minimalbetrag pro Jahr pro Monat Maximalbetrag pro Jahr pro Monat 13 680 1 140 27 360

Mehr

Besteuerung von Renten und Kapitalleistungen DA 6/2015 vom 06. Oktober 2015 (ersetzt 6/2011)

Besteuerung von Renten und Kapitalleistungen DA 6/2015 vom 06. Oktober 2015 (ersetzt 6/2011) Dienstanleitung zum Steuergesetz Art. 22/24/25/26/40/130 StG Art. 20/22/23/24/204 DBG Besteuerung von Renten und DA 6/2015 vom 06. Oktober 2015 (ersetzt 6/2011) Zusammenstellung der Praxis zur Besteuerung

Mehr

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz Änderungen der Kennzahlen per 1. Januar 2016 1. Säule AHV/IV/EO pro Jahr Mindestbeiträge AHV/IV/EO (unverändert) CHF 480 CHF 480 freiwillige

Mehr

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts 1. Einführende Überlegungen 2. Stellenwechsel/Entlassung vor Eintritt versichertes Risiko 3. Stellenwechsel/Entlassung nach Eintritt

Mehr

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung

Mehr

5 Versicherungen. 5.1 Einleitung 2. 5.2 Die Begünstigungsklausel 2. 5.3 Leistungen aus Säule 1, Säule 2 und Säule 3a 2

5 Versicherungen. 5.1 Einleitung 2. 5.2 Die Begünstigungsklausel 2. 5.3 Leistungen aus Säule 1, Säule 2 und Säule 3a 2 Inhaltsverzeichnis 5. Versicherungen 2 5.1 Einleitung 2 5.2 Die Begünstigungsklausel 2 5.3 Leistungen aus Säule 1, Säule 2 und Säule 3a 2 5.4 Leistungen aus Säule 3b (freiwillige, ungebundene Vorsorge)

Mehr

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Basel-Stadt

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Basel-Stadt Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Wer kann Anschlusstaggelder beziehen? Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

Sozialversicherungsrecht I 22. Juni 2012

Sozialversicherungsrecht I 22. Juni 2012 Sozialversicherungsrecht I. Juni 01 Prof. Dr. iur. Thomas Gächter FS 01 1. Teil: Multiple-Choice-Fragen ( Punkte) Die Multiple-Choice-Fragen werden aufgrund eines entsprechenden Fakultätsbeschlusses nicht

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG

Mehr

Ziele einer Vorsorge - Analyse

Ziele einer Vorsorge - Analyse Ziele einer Vorsorge - Analyse Die momentane Versicherungssituation klar und übersichtlich darzustellen. Die wichtigsten Risiken aufzuzeigen. Mögliche Über- oder Doppelversicherung zu erkennen. Krankheit:

Mehr

Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen (Säule 3a)

Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen (Säule 3a) Luzerner Steuerbuch Band 1, Weisungen StG: Einkommenssteuer, 40 Nr. 5 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_1_weisungen_stg einkommenssteuer_abzugbeitraegesaeule3a.html

Mehr

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen.

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen. Taggelder Wer zahlt Taggelder und wieviel? > Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen. AHV > «Kleines» Taggeld für erste Ausbildung ca. Fr.

Mehr

Arrestbefehl (Direkte Bundessteuer)

Arrestbefehl (Direkte Bundessteuer) Luzerner Steuerbuch Band a, Weisungen StG: Steuerbezug, Anhang 5b Datum der letzten Änderung: 0.0.06 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_a_weisungen_stg_bezug_anhang_arrestbefehldbst.html Arrestbefehl (Direkte

Mehr

Abrechnungsverfahren 2014

Abrechnungsverfahren 2014 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015 Beitragsbezug 2 VEREINFACHTES

Mehr

Basisplan II der Pensionskasse Post

Basisplan II der Pensionskasse Post Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan II

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Update UVG Revision. Orientierung anlässlich der 54. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht und Versicherungsrecht

Update UVG Revision. Orientierung anlässlich der 54. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht und Versicherungsrecht Update UVG Revision Orientierung anlässlich der 54. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht und Versicherungsrecht 04.09.2014 Franz Erni, Rechtsanwalt Rückblende Start der Revision

Mehr

Leistungsübersicht. Sozialversicherungen. skills for you. Stand 22.11.2014

Leistungsübersicht. Sozialversicherungen. skills for you. Stand 22.11.2014 Leistungsübersicht Sozialversicherungen 2015 skills for you Stand 22.11.2014 Inhaltsverzeichnis 01 02 03 04 05 06 07 AHV Alters und Hinterlassenenversicherung IV Invalidenversicherung EL Ergänzungsleistungen

Mehr

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule St. Gallen

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule St. Gallen 0BPrämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 6BSäule 3b Von

Mehr

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Graubünden

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Graubünden Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 1a Begrifferklärung Welches sind die Beitragsbemessungsgrundlage der AHV für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige? Welche Faktoren werden bei der Berechnung einer AHV-Rente berücksichtigt? Splitting

Mehr

SRL Nr. 885. Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz) vom 8. September 2008* I. Gegenstand und Unterstellung.

SRL Nr. 885. Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz) vom 8. September 2008* I. Gegenstand und Unterstellung. SRL Nr. 885 Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz) vom 8. September 2008* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 22. April

Mehr

Renten- und Kapitalleistungen

Renten- und Kapitalleistungen Finanzen und Gesundheit Steuerverwaltung Abteilung natürliche Personen Hauptstrasse 11/17 CH-8750 Glarus Glarus, 01.03.2018 Merkblatt - und Steuerliche Behandlung 1. Alters- und Hinterlassenen-Versicherung

Mehr

Taxordnung der Psychiatrieverbunde

Taxordnung der Psychiatrieverbunde Taxordnung der Psychiatrieverbunde vom 25. März 2015 Der Verwaltungsrat der Psychiatrieverbunde erlässt in Anwendung von Art. 7 Bst. d des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde vom 25. Januar 2011 1 als

Mehr

Anhang III: Liste der wichtigsten familienpolitischen Massnahmen und Bereiche auf Bundesebene

Anhang III: Liste der wichtigsten familienpolitischen Massnahmen und Bereiche auf Bundesebene Anhang III: Liste der wichtigsten familienpolitischen Massnahmen und Bereiche auf Bundesebene Diese Liste ist nicht vollständig und umfasst bloss die wesentlichsten Elemente staatlicher und nichtstaatlicher

Mehr

Lohntabelle ab 1. Januar 2014 ausgeglichener Indexstand 102.4 Punkte (Basis Dez. 2010 = 100)

Lohntabelle ab 1. Januar 2014 ausgeglichener Indexstand 102.4 Punkte (Basis Dez. 2010 = 100) 01 1 30'037.20 2'503.10 32'540.30 2 31'022.40 2'585.20 33'607.60 2 3 32'008.80 2'667.40 34'676.20 4 32'992.80 2'749.40 35'742.20 4 5 33'982.80 2'831.90 36'814.70 6 34'970.40 2'914.20 37'884.60 6 7 35'955.60

Mehr

Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit

Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherungen gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) Ausgabe Januar 2009 (Fassung

Mehr

Gemäss Art. 29 Abs. 1 IVG entsteht der Rentenanspruch frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Geltendmachung des Leistungsanspruchs.

Gemäss Art. 29 Abs. 1 IVG entsteht der Rentenanspruch frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Geltendmachung des Leistungsanspruchs. Invalidenleistungen IVG Gemäss Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG haben Versicherte Anspruch auf eine Rente, die während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 19/002 Krankheits- und Unfallkosten behinderungsbedingte Kosten Merkblatt KStA

Zürcher Steuerbuch Nr. 19/002 Krankheits- und Unfallkosten behinderungsbedingte Kosten Merkblatt KStA Zürcher Steuerbuch Nr. 19/002 Krankheits- und Unfallkosten behinderungsbedingte Kosten Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich zu den Abzügen der Krankheits- und Unfallkosten sowie der

Mehr

Personalversicherungen

Personalversicherungen Personalversicherungen Eine Kurzorientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer AHV/IV 1. Säule ALV Arbeitslosenversicherung BVG 2. Säule / Pensionskasse UVG Obligatorische Unfallversicherung KTG Krankentaggeldversicherung

Mehr

Zusatzformular A Stabiles Konkubinat

Zusatzformular A Stabiles Konkubinat Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Zusatzformular A Stabiles Konkubinat Zusatzformular A enthält Fragen zum/zur nicht Sozialhilfe beziehenden Partner/Partnerin eines Paar es im stabilen

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Reformen Sozialversicherungen

Reformen Sozialversicherungen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Generalsekretariat GS-EDI Reformen Sozialversicherungen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Wiederaufnahme des Reformprozesses nach der Ablehnung der

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

Für eine optimale Sicherheit bei Unfal previsia

Für eine optimale Sicherheit bei Unfal previsia Sicherheit Für eine bei optimale Unfall previsia previsia Denken Sie an die Zukunft! Die Previsia gewährt bei Tod und Invalidität infolge eines Unfalls ein Kapital gemäss den gewählten Versicherungssummen.

Mehr

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich.

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich. Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.ch Autoren: Monika Dudle-Ammann, Andreas Dummermuth, Rolf Lindenmann Layout: RTK Medientechnik AG, Kloten Druck: Binkert Buag,

Mehr

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis 172.130 172.132 Verordnung über die berufliche Vorsorge der Magistraten der Exekutive, der Justiz und der Staatsanwaltschaft Reglement für eine Ruhegehaltsordnung der Magistraten der Exekutive, der Justiz

Mehr

Normalarbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft

Normalarbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft 96.7 Normalarbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft Vom 4. November 004 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts vom 0. März

Mehr

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen

Mehr

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Informationsquellen... 19 A. Unterstellung unter die Sozialversicherung... 21 1. Fragestellung...

Mehr

28.07.14. Pflegebedarfsabklärung aus haftpflicht- und versicherungsrechtlicher Sicht. 5. St. Galler Pflegerechtstagung

28.07.14. Pflegebedarfsabklärung aus haftpflicht- und versicherungsrechtlicher Sicht. 5. St. Galler Pflegerechtstagung 28.07.14 Grand Casino Luzern (1153.) 11. September 2014 aus haftpflicht- und versicherungsrechtlicher Sicht Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. Inhalt Ausgangslage Hauswirtschaftliche Bedarfsabklärung Pflegebedarfs-

Mehr

Willkommen in der Schweiz. Swiss Life, Ihre umfassende Partnerin für Vorsorgethemen

Willkommen in der Schweiz. Swiss Life, Ihre umfassende Partnerin für Vorsorgethemen Willkommen in der Schweiz Swiss Life, Ihre umfassende Partnerin für Vorsorgethemen 2 // Willkommen in der Schweiz Wir sorgen dafür, dass Sie durchstarten Sie spielen mit dem Gedanken, Ihren Firmensitz

Mehr

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich is Be Zypressenstrasse 71 8004 Zürich el pi Telefon geschäftlich 044 711 84 10 Telefon direkt 044 711 84 02 info@braingroup-vorsorge.ch Vorsorgeanalyse vom 18. Oktober 2012 Herr und Frau Daniel und Claudia

Mehr

5. IV- Revision. Inhalt und Auswirkungen auf die Zusatzleistungen zur AHV/IV. 5. IV-Revision; Auswirkungen auf die EL Fachtagung 22.

5. IV- Revision. Inhalt und Auswirkungen auf die Zusatzleistungen zur AHV/IV. 5. IV-Revision; Auswirkungen auf die EL Fachtagung 22. 5. IV- Revision Inhalt und Auswirkungen auf die Zusatzleistungen zur AHV/IV Folie 1 Die wichtigsten Schwerpunkte der 5. IV-Revision Ziel der 5. IV-Revision ist es die Zahl der Neurenten zu reduzieren (Folie

Mehr

Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO)

Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO) Verfügungsverzicht Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO) Versicherungs-Nummer Versicherungsnehmer (Vor- und Nachname) Original an die

Mehr

Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen

Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen Ausgabe 2011 Ergänzungsinformation zum Info-Service «Arbeitslosigkeit» Ein Leitfaden für Versicherte Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen HINWEISE Das vorliegende Info-Service

Mehr

Klarheit in Versicherungs- und Vorsorgefragen für Privatpersonen

Klarheit in Versicherungs- und Vorsorgefragen für Privatpersonen Klarheit in Versicherungs- und Vorsorgefragen für Privatpersonen Personenangaben Name: Vorname: Geschlecht: männlich weiblich männlich weiblich Zivilstand: ledig verheiratet ledig verheiratet getrennt

Mehr

4.11. Versicherungsschutz während beruflicher. Massnahmen. Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis. Versicherungsschutz bei Krankheit

4.11. Versicherungsschutz während beruflicher. Massnahmen. Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis. Versicherungsschutz bei Krankheit 4.11 Stand am 1. Januar 2006 Versicherungsschutz während beruflicher Massnahmen 1 Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis Berufliche Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) gelten nicht

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Merkblatt über die Personenversicherungen

Merkblatt über die Personenversicherungen Merkblatt über die Personenversicherungen der Politischen Gemeinde Fällanden im Sinne von Art. 76 Abs. 3 der Vollzugsbestimmungen zur Personalverordnung Seiten 4-7 4 4 5 6 7 10 10 10 12-13 12 12 12 12

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, 6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich

Mehr

Die Arbeitslosenkasse des Kantons Schaffhausen Ihre Partnerin für rasche Auszahlungen

Die Arbeitslosenkasse des Kantons Schaffhausen Ihre Partnerin für rasche Auszahlungen Die Arbeitslosenkasse des Kantons Schaffhausen Ihre Partnerin für rasche Auszahlungen Sehr geehrte Kundin Sehr geehrter Kunde Arbeitslosigkeit soll kein Dauerzustand sein. Ziel ist es, rasch einen neuen

Mehr

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank.

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Ihre Ansprüche Sie möchten Ihre finanzielle Zukunft sichern, Steuern sparen und im Ruhestand den geplanten Lebensstandard

Mehr

ABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil)

ABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil) Ausgleichskasse PROMEA Ifangstrasse 8,, 8952 Schlieren Tel. 044 738 53 53, 044 738 53 73 info@promea.ch, www.promea.ch AHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r

Mehr

SCHADENANZEIGE Seite 1/6 Unfall-Meldung UVG

SCHADENANZEIGE Seite 1/6 Unfall-Meldung UVG SCHADENANZEIGE Seite 1/6 Unfall-Meldung UVG Policen-Nr Schaden-Nr. Ansprechpartner PC / Bank / IBAN-Nr. E-Mail Unfall Zahnschaden Berufskrankheit Rückfall Geschlecht W M Tel.-Nr. / Handy Nr. Geburtsdatum

Mehr

Übersicht. Kantonale Leistungen im Sozialversicherungsrecht

Übersicht. Kantonale Leistungen im Sozialversicherungsrecht für kantonale Leistungen in der Sozialversicherung Präsentation zum Vortrag von Prof. Dr. Fragestellung Kann ein Kanton für Leistungen im Sozialversicherungsrecht auf die haftpflichtige Person regressieren?

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

Familienzulagen ab 2016

Familienzulagen ab 2016 Familienzulagen ab 2016 Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken Geburtszulage Einmalige Zulage bei Geburt eines Kindes. 1 000 Franken Adoptionszulage Einmalige Zulage bei der Adoption eines Kindes. 200

Mehr

Soziale Sicherheit beim Übergang in ein Schweizer Arbeitsverhältnis

Soziale Sicherheit beim Übergang in ein Schweizer Arbeitsverhältnis Soziale Sicherheit beim Übergang in ein Schweizer Arbeitsverhältnis Leitfaden für Bauarbeiter aus Österreich, die in ein Schweizer Arbeitsverhältnis wechseln (Stand September 2010) Vergleich der Sozialversicherungen

Mehr

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung. Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung. Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl: 30 Minuten 40 Punkte Aufgabe

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015. Militärversicherung.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015. Militärversicherung. SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 205 Militärversicherung Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Regeln oder Tips. 1. Das bei einer Neuanstellung alle Seiten guten Willens sind, darf vorausgesetzt werden. Dies ersetzt jedoch keine klare Abmachung!

Regeln oder Tips. 1. Das bei einer Neuanstellung alle Seiten guten Willens sind, darf vorausgesetzt werden. Dies ersetzt jedoch keine klare Abmachung! Anstellungsthemen Regeln oder Tips 1. Das bei einer Neuanstellung alle Seiten guten Willens sind, darf vorausgesetzt werden. Dies ersetzt jedoch keine klare Abmachung! 2. Keine Anstellung ohne schriftlichen

Mehr

Artikel Code: HRM 554 Artikelnummer: 12885 Titel HR-Einstieg 4/6 Sozialversicherungen Auflage 3., überarbeitete Auflage 2015 Datum 15.04.

Artikel Code: HRM 554 Artikelnummer: 12885 Titel HR-Einstieg 4/6 Sozialversicherungen Auflage 3., überarbeitete Auflage 2015 Datum 15.04. Update Artikel Code: HRM 554 Artikelnummer: 12885 Titel HR-Einstieg 4/6 Auflage 3., überarbeitete Auflage 2015 Datum 15.04.2016 Zur Ausgabe K1026 Position Seiten 41, 45, 46,83 Beschreibung Die Sätze der

Mehr

Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft (LBR) Herausgegeben von Jörg im Auftrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern

Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft (LBR) Herausgegeben von Jörg im Auftrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft (LBR) Herausgegeben von Jörg im Auftrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern Band 65 Gian Claudio Reform des Systems der Schweizerischen

Mehr

Fachtagung Brunnen 2013. Alterseinkommensplanung 3. Säule als Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge

Fachtagung Brunnen 2013. Alterseinkommensplanung 3. Säule als Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge Fachtagung Brunnen 2013 Alterseinkommensplanung 3. Säule als Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge Themen Grundlage 3 Säulenkonzept 3. Säule Zweck 3. Säule Formen Alternative Sparprozesse

Mehr

Schriftliche Prüfung vom 19. Juni 2008, 14-16 Uhr Sozialversicherungsrecht (Prof. Dr. Gabriela Riemer- Kafka)

Schriftliche Prüfung vom 19. Juni 2008, 14-16 Uhr Sozialversicherungsrecht (Prof. Dr. Gabriela Riemer- Kafka) Schriftliche Prüfung vom 19. Juni 2008, 14-16 Uhr Sozialversicherungsrecht (Prof. Dr. Gabriela Riemer- Kafka) Sachverhalt: Mit 9 Jahren stürzte Marco Müller vom Velo, weil er von einem nicht beaufsichtigten

Mehr

Sozialversicherung Überblick

Sozialversicherung Überblick Folie 1 von 6 Sozialversicherung Überblick Merkmale der Sozialversicherung Arbeitnehmer (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) Unternehmen (Unfallversicherung) Krankenversicherung: bei

Mehr

Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015

Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Türkei Deutschland (Beispiel Industrie) Polen Schweiz Wo findet die Ausbildung statt (Ausbildungsort)? An der Berufsschule und an dem Berufsbildungszentrum.

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: Probeprüfung Invalidenversicherung Lösungsvorschläge

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

Versicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG

Versicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Unfallschutz wird für mich immer wichtiger AXA bietet Absicherung mit Geld-zurück-Garantie.

Unfallschutz wird für mich immer wichtiger AXA bietet Absicherung mit Geld-zurück-Garantie. Persönliche Risikoabsicherung Unfallschutz wird für mich immer wichtiger AXA bietet Absicherung mit Geld-zurück-Garantie. Auch mit EINMAL - BEITRAG möglich! Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung

Mehr

Rahmenbedingungen der ERASMUS-Mobilität: kleine Versicherungskunde. ERASMUS-Regionaltagungen in Osnabrück und Bamberg am 29./30.09. und 06./07.10.

Rahmenbedingungen der ERASMUS-Mobilität: kleine Versicherungskunde. ERASMUS-Regionaltagungen in Osnabrück und Bamberg am 29./30.09. und 06./07.10. Rahmenbedingungen der ERASMUS-Mobilität: kleine Versicherungskunde Marina Palm, Referat 294 ERASMUS-Regionaltagungen in Osnabrück und Bamberg am 29./30.09. und 06./07.10.2011 Allgemeine Hinweise zum Europäischen

Mehr

Blitzlichter auf Gesetzgebung und spezielle Bundesgerichtsurteile

Blitzlichter auf Gesetzgebung und spezielle Bundesgerichtsurteile Offene Regressfragen Blitzlichter auf Gesetzgebung und spezielle Bundesgerichtsurteile BGE 126 III 521 (Freistaat Bayern) Wie, gestützt auf welche Bestimmung und in welchem Umfang kann der Arbeitgeber

Mehr

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2 Die -Planfamilie Überblick Seite 1/2 In der -Planfamilie wird der AHV-Jahreslohn um einen Koordinationsabzug in der Höhe von 87,5 % der maximalen einfachen AHV-Altersrente reduziert. Die Leistungen dieser

Mehr