HESSEN LABORFLÄCHEN IN. hessen» biotech. Hier ist die Zukunft

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1 HESSEN LABORFLÄCHEN IN hessen» Hier ist die Zukunft biotech

2 2 IMPRESSUM Herausgeber: TechnologieStiftung Hessen GmbH Aktionslinie hessen-biotech Abraham-Lincoln-Str Wiesbaden www-hessen-biotech.de Tel.: +49-(0) Fa: +49-(0) Die Aktionslinie hessen-biotech wird finanziert von Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, die Genauigkeit und die Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Die in der Veröffentlichung geäußerten Meinungen müssen nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Die Datenerhebung zu Kapitel 1 wurde von der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbh (FEH), Wiesbaden durchgeführt. Die Kapitel V1 und V2 wurden von der BIM Biotechnologiegesellschaft Mittelhessen mbh, Gießen, bereitgestellt sowie durch Informationen des Regierungspräsidiums Gießen ergänzt. Layout Titel Piva & Piva, Darmstadt TIG Technologie- und Innovationszentrum Gießen GmbH

3 INHALT 3 SEITE I VORWORT II BESCHREIBUNG III LABORFLÄCHENANBIETER IN HESSEN IV TGZs IN HESSEN V 1 LABORBETRIEB REGELWERKE UND VERFAHREN 1.1 Einleitung und Übersicht V 2 REGELWERKE DES ARBEITSSCHUTZES 2.1 Gesetze, Vorschriften und Richtlinien 2.2 Das Arbeitsschutzgesetz Entstehung und Anwendung 2.3 Das Arbeitssicherheitsgesetz Grundsätzliches Fachkräfte für Arbeitssicherheit Bestellung von Betriebsärzten Betriebliche Umsetzung 2.4 Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Stellenwert im gesetzlichen Regelwerk Arbeitsschutz und Umgang mit UVV - Beispiel 2.5 Normen Grundsätzliches Anwendung von Normen im Rahmen der Arbeitsschutzgesetzgebung 2.6 Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten Grundpflichten des Arbeitgebers Weitergehende Pflichten des Arbeitgebers Schutzpflicht Ermittlungspflicht Grundpflichten der Beschäftigten V 3 GRUNDANFORDERUNGEN AN LABORATORIEN 3.1 Begriffsbestimmung: Arbeitsstätten 3.2 Begriffsbestimmung: Laboratorien 3.3 Regelung der Anforderungen an Arbeitsstätten und Laboratorien Anwendung und Umsetzung der allgemeinen Laborrichtlinien Weitergehende Richtlinien für Arbeiten mit Gefährdungspotential Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Biostoffverordnung (BioStoffV) Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 3.4 Laborbetrieb Beispielhafte Anwendung geltender Regelwerke

4 4 INHALT SEITE V 4 GEN-LABORATORIEN 4.1 Gentechnikgesetz Gentechnische Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung) Sicherheitseinstufung Sicherheitsmaßnahmen für den Labor- und Produktionsbereich Arbeitssicherheitsmaßnahmen und Projektleitung Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung Beauftragter für die biologische Sicherheit 4.2 Der Verfahrensablauf Station 0 Vor der Anmeldung Station 1 Anmeldung Station 2 Beteiligung der ZKBS Station 3 Die Entscheidung Zeitliche Darstellung Verfahrensfristen Ansprechpartner im Regierungspräsidium Gießen 4.3 Bauliche Voraussetzungen für gentechnische Anlagen 4.4 Anforderungen an die Ausstattung 4.5 Organisatorische Maßnahmen Arbeitsbereiche Kennzeichnung Hygieneplan Aufzeichnungen Betriebsanweisungen Unterweisungen V 5 CHECKLISTEN 5.1 Allgemeine Vorschriften - Laborinbetriebnahme 5.2 Anlagenparameter und organisatorische Maßnahmen beim Betrieb einer gentechnischen Anlage der Sicherheitsstufe S1/S2 V 6 LEHRGÄNGE UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR V 7 ANHANG

5 I VORWORT 5 Die moderne Biotechnologie mit ihren Auswirkungen auf neue Produkte und Verfahren im gesamten Bereich des Gesundheitswesens, der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung, der chemischen Industrie, dem Umweltschutz und vielen anderen Bereichen zählt zu den wichtigsten Technologien im beginnenden neuen Jahrhundert. Sie berührt Wissenschaftsfelder wie die Informationstechnologie, die Physik, die Chemie oder die Ingenieurwissenschaften und bringt dabei neue, hochspezialisierte Zweige hervor. Die Schlagwörter Nanotechnologie oder neue Materialien sind prominente Beispiele dafür. Zu den Aufgaben der Wirtschaftsförderung durch das Land Hessen gehört deshalb vor allem die Schaffung von Rahmenbedingungen, in denen sich zukunftsorientierte Technologien entfalten können. Im Falle der Biotechnologie trifft dies für Hessen in besonderem Maße zu, denn mit der chemisch-pharmazeutischen Industrie besitzt Hessen einen dominierenden Wirtschaftszweig. Mit seinen Unternehmen und der gewachsenen Infrastruktur bietet Hessen im Bereich der produzierenden Biotechnologie und chemischpharmazeutischen Industrie ideale Voraussetzungen zur Ansiedlung von Life Science-Unternehmen. Auf der Grundlage der ezellenten Standortbedingungen wurden in Hessen zahlreiche Maßnahmen mit dem Ziel auf den Weg gebracht, um für junge Biotechunternehmen die Umfeldbedingungen weiter zu verbessern. Die Infrastruktur wurde in Sachen Öffentlichkeitsarbeit, finanzieller Hilfen für Biotechfirmen, Beratungsangeboten und Beschleunigung von Zulassungsverfahren deutlich verbessert. In einigen Punkten nimmt Hessen eine Vorreiterrolle in Deutschland bei innovativen Maßnahmen ein. Seit 1999 wird in der Trägerschaft der TechnologieStiftung Hessen (TSH) GmbH die Aktionslinie hessenbiotech umgesetzt. Im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums kümmert sich die TSH um die Bildung eines lebhaften Netzwerks innerhalb der Biotechnologie-Szene, um die Information der Branche und der Öffentlichkeit; sie führt Messepräsentationen durch und unterstützt das hessische Wirtschaftsministerium bei der Vorbereitung von Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. Mit Professor Hans-Günter Gassen vom Lehrstuhl für Biochemie der TU Darmstadt wurde ein ausgewiesener Fachmann zum Biotechnologiebeauftragten berufen. Mit seiner Kompetenz als Wissenschaftler und Unternehmer ist er ein wichtiger Berater für die TSH. Mit dem auf Life Sciences und Chemie ausgerichteten Businessplan-Wettbewerb Science4Life wurde ein Markenzeichen etabliert, das sich in Deutschland einen führenden Platz gesichert hat. Science4Life richtet sich an Gründungswillige und junge Biotechfirmen und zeichnet sich durch die intensive Beratung der Teilnehmer während der Wettbewerbsphase aus. Mehr als 100 Unternehmen, Anwaltskanzleien, Berater und Fördereinrichtungen sind Unterstützer des Wettbewerbs. In den vergangenen fünf Jahren des Wettbewerbs wurden mit Hilfe von Science4Life von den über Teilnehmern insgesamt 203 Businesspläne eingereicht. Bis Ende des Jahres 2002 wurden daraus 103 Unternehmen gegründet, in denen mehr als 800 Arbeitsplätze entstanden sind. Science4Life wurde gemeinsam vom Verband der Chemischen Industrie, der DECHEMA, Aventis und dem Land Hessen initiiert. Ein weiteres Beispiel für eine herausragende Initiative in public private partnership ist die Gründung der Future Capital AG, die von Aventis und dem Land Hessen getragen wird. Sie verwaltet einen Venture Capital Fonds in Höhe von 65 Millionen Euro, der zielgerichtet in Projekte der Life Sciences und der Chemie investiert. Ein neuartiges Instrument zur Verbesserung der Finanzierung von Biotech-Gründungen ist das Programm Hessen-Invest BioStart. Es richtet sich an Gründungen in der Seed- und Preseed-Phase und stellt Gründern Mittel für die Aufbereitung eines Venture Capital-fähigen Businessplanes zur Verfügung,

6 6 I VORWORT um z.b. Beratungsleistungen, notwendige Laborleistungen für einen proof-of-principle oder Patentanalysen finanzieren zu können. Die Zuwendung wird in Form einer Beteiligung am zu gründenden Unternehmen bereit gestellt, sie stellt aber die Gründer von der Haftung für das Kapital frei. Damit schließt dieses Förderprogramm auf innovative Weise eine bisher bestehende Lücke bei der Frühphasenfinanzierung von technologieorientierten Gründungen. Biotech-Firmen benötigen neben einer maßgeschneiderten Finanzierung oder Beratung vor allen Dingen geeignete Räumlichkeiten, in denen sie ihre Entwicklungsprojekte durchführen können. Deshalb hat das Land Hessen besondere Anstrengungen unternommen, um hier geeignete Angebote zu schaffen. So sind in Marburg (NTZ, S. 11) und Gießen (TIG, S. 14) neue, auf Biotechnologie zugeschnittene Gründerzentren entstanden, in Frankfurt wird das Innovationszentrum Biotechnologie (FIZ, S. 10) im Frühjahr 2004 bezugsfertig sein. Darüber hinaus bieten gewerbliche Anbieter maßgeschneiderte Pakete für junge Unternehmen an, indem sie eine Reihe wichtiger Dienstleistungen wie einen zentralen Einkauf,die Abfallentsorgung oder den Anlagenbau im Auftrag übernehmen. Auch hier ergänzen sich die öffentlich geförderten und die gewerblichen Objekte auf ideale Weise, denn auf dem Weg von Start-up über das Scale-up bis zur Produktion werden in Hessen alle notwendigen Angebote vorgehalten. Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über das Angebot von Laborflächen in Hessen. Sie führt aber über die Flächen hinaus auch in die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Labors ein. Gentechnikgesetz, Arbeitsstättenverordnung oder Genehmigungsbehörden sind Schlagwörter, die für Wissenschaftler auf dem Weg zum Unternehmer zunächst Fremdworte sind. Deshalb wird im zweiten Teil dieses Ratgebers systematisch der Weg bis zur Inbetriebnahme eines chemisch-biologischen Labors beschrieben. Vervollständigt wird dieser Ratgeber durch ein Adressregister mit allen relevanten Ansprechpartnern in Hessen. Dr. Alois Rhiel Hessischer Minister für Wirtschaft Verkehr und Landesentwicklung

7 II EINFÜHRUNG RATGEBER LABORFLÄCHEN BESCHREIBUNG 7 Bestandserhebung Laborflächen in Hessen Die Bestandsaufnahme wurde im Jahr 2000 begonnen und seither konstant fortgeschrieben. Vermieter von Laborflächen wurden mittels Fragebogen um Angaben zu Größe und Ausstattung der anmietbaren Laborflächen und zu ergänzendem Service- und Beratungsdiensten gebeten. Darüber hinaus wurde die Lage der Labore innerhalb der Städte und die Nähe zu Universitäten und weiteren Forschungseinrichtungen erfasst. Insgesamt haben sich sieben Unternehmen beteiligt, die als Laborflächenanbieter auftreten. Davon sind drei öffentlich geförderte Gründerzentren sowie vier gewerbliche Industrieparks. Vermieter von chemisch-biologischen Laborflächen in Hessen Insgesamt verfügt Hessen über einen Bestand von rund m 2 chemisch-biologischer Laborflächen. Die Lokalisation der Flächen spiegelt die Tradition der industriellen Standorte Hessens immer noch stark wieder. 97 Prozent der angebotenen Flächen verteilen sich auf die Standorte des Rhein-Main-Gebietes sowie auf die Region Gießen/Marburg. Die Flächen liegen zumeist auf dem Gelände voll erschlossener Industrieparks und bieten somit auch eine belastbare Infrastruktur. Kleinere und mittlere Betriebe können Laborflächen in der Regel in beliebiger Größe anmieten. Von den sieben Unternehmen gaben nur NTZ, Marburg und InfraServ, Wiesbaden Mindestgrößen für mietbare Einheiten an. Die Größe der anzumietenden Einheiten ist bei den Anbietern unterschiedlich. Die maimale Größe anmietbarer Einheiten beim TIG, Gießen liegt bei 400m 2, beim NTZ, Marburg bei 316m 2 und die Obergrenze bei InfraServ, Wiesbaden wird auf 150m 2 festgesetzt. Miet- und Nebenkosten Die monatlichen Kosten für die Miete chemisch-biologischer Laborflächen betragen zwischen 6,00/qm und 20,00/qm. Die hohe Spanne der Mietkosten hat zwei Gründe. Zum einen erklärt sich der Preisunterschied durch das Alter der Einrichtung, zum anderen durch die differierenden Grundausstattungen. Nebenkosten und Umlagen unter anderem für Strom, Wasser oder Abfallentsorgung müssen jeweils noch auf die Mietkosten gerechnet werden. Infrastruktur und Ausstattung Die angebotenen Laborflächen verfügen alle über die notwendige Grundausstattung (Gasanschluss, Spüle, usw.) und entsprechen der Sicherheitsstufe S1. Umbau- und Ausbaumöglichkeit durch den Mieter sind bei allen anmietbaren Flächen möglich. Darüber hinaus ist der Ausbau der Laborflächen mit der Sicherheitsstufe S2 überall durchführbar. Die Laborflächen bei InfraServ, Höchst und InfaServ, Wiesbaden lassen sogar den Ausbau bis zur Sicherheitsstufe S 3 zu. Neben den Laborflächen bieten die Vermieter auch ein breites Angebot an Gemeinschaftseinrichtungen. Überall stehen den Mietern Büro- und Tagungsräume, Teeküchen, Restaurants und Sanitärräume zur Verfügung.

8 8 II BESCHREIBUNG Dienstleistungsangebote Mieter erhalten bei allen Laborflächen auch umfangreiche Leistungen und Services durch die Vermieter. Grundsätzlich lassen sich die Dienstleistungsangebote in der Nutzung zentraler Einrichtungen oder gezielter Beratungsangebote unterscheiden. Zu den zentralen Einrichtungen zählen unter anderem: Empfang, Telefonzentrale, Sekretariat, Entsorgungsservice Beratungsangebote decken unter anderem die betriebswirtschaftliche, technologische oder, vermarktungstechnische Beratung ab. In der Regel sind für die Mieter die Dienstleistungsangebote der gewerblichen Anbieter umfangreicher als die Angebote der geförderten Gründerzentren InfraServ, Höchst; InfraServ, Wiesbaden; Clariant, Frankfurt und INFRACOR, Hanau bieten zu den Standardangeboten ein umfassendes Betreuungsangebot an. Mieter können zusätzlich auf Sicherheitsberatung, ärztliche Versorgung, Werkstattleistungen, Analytik, Umweltschutz, Personaldienstleistungen und weiteren Services zugreifen. Hochschulforschung und Branchenverteilung prägen die Lage der Laborflächen in Hessen Mietangebote für chemisch-biologische Laborflächen konzentrieren sich auf Südhessen. Firmengründer haben in Mittelhessen mit zwei Technologiezentren mit Laborflächenangeboten die Wahl. In Nordhessen fehlen Angebote für Laborflächen. Diese räumliche Verteilung entspricht jedoch der Schwerpunktbildung der jeweiligen Hochschulforschung und der Branchenverteilung Hessens.

9 II BESCHREIBUNG 9 Lk Kassel Kassel Lk Waldeck- Frankenberg Werra-Meißner- Kreis Schwalm-Eder- Kreis Lk Marburg-Biedenkopf Lk Hersfeld- Rotenburg Lahn-Dill-Kreis Vogelbergskreis Lk Limburg- Weilburg Oderwaldkreis Rheingau- Taunus-Kreis Wiesbaden Hoch- taunus- Kreis Main- Taunus- Kreis Lk Groß- Gerau Frankfurt Darmstadt Lk Gießen Offenbach Lk Offenbach Lk Darmstadt- Dieburg Wetteraukreis Main-Kinzig-Kreis Lk Fulda Vermieter von Laborflächen in Hessen Universitäten Lk Bergstraße Sonstige Technologie- und Gründerzentren Sonstige biotech-orientierte Forschungsinstitute Abbildung: Vermieter von chemisch-biologischen Laborflächen in Hessen Die mietbaren Laborflächen haben gemeinsam, dass sie immer in einer guten Entfernung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen liegen. In weniger als einer halben Stunde Fahrzeit sind meist eine oder zwei Hochschulen und eine weitere Forschungseinrichtung zu erreichen. Innerhalb der jeweiligen Städte liegen die betrachteten Laborflächen jedoch in unterschiedlich zentraler Lage.

10 10 III LABORFLÄCHENANBIETER IN HESSEN Kommunikationsdaten Name der Firma Anschrift PLZ, Ort Tel. Fa www oder Ansprechpartner FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH Altenhöferallee Frankfurt christian.garbe@fiz-biotech.de Herr Dr. Garbe Angebot an chemisch-biologischen Laborflächen (qm) Laborfläche insgesamt Davon zur Vermietung Mindestnutzungseinheit Maimale Laborgröße Mietkosten (kalt) Nebenkosten Baujahr des Labors 2003 Ausstattung Mietbare Gerätschaften Grundausstattung S1 in Gemeinschaftseinrichtungen Raummiete enthalten Büroräume (2.000 qm) Sicherheitsstufe S1 Ausbaufähig zu S2 Ausbaufähig zu S bedarfsabhängig Restaurant Tagungsräume Sanitätsräume Gestaltungsmöglichkeiten Teeküche durch den Mieter ja Sonstiges: Dienstleistungsangebot Empfang, Meeting Point, Lager, Parkplätze Empfang Telefonzentrale Sekretariat Sonstiges: Informationsveranstaltungen, Kooperationsberatung, Wirtschaft/Wissenschaft Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen Technologische Beratung Vermarktungstechnische Beratung Entsorgungsservice Lage Nächste Universitäten Nächste Forschungsinstitute Universität Frankfurt, 1 min; TU Darmstadt, 45 Min, Universität Gießen, 35 Min Ma-Planck-Institut für Biophysik, 1 Min., Georg-Speyer-Haus, 15 Min., Paul-Ehrlich-Institut, Langen 35 Min. Unternehmen im Industriepark Höchst 30 Min.

11 III LABORFLÄCHENANBIETER IN HESSEN 11 Kommunikationsdaten Name der Firma NTZ Naturwissenschaftliches Technologiezentrum Marburg Anschrift Rudolf-Breitscheid-Str. 24 PLZ, Ort Marburg Tel Fa www oder Ansprechpartner Herr Thomas Schneider Eigentümer/Träger Stadtwerke Marburg GmbH Angebot an chemisch-biologischen Laborflächen (qm) Laborfläche insgesamt Davon zur Vermietung ca. 600 Mindestnutzungseinheit 75 Maimale Laborgröße 330 Mietkosten (kalt) nach Ausstattung Nebenkosten nach Anfall Baujahr des Labors 2002 Ausstattung Mietbare Gerätschaften alle fest eingebauten Ge- Gemeinschaftseinrichtungen Sicherheitsstufe S1 Ausbaufähig zu S2 Ausbaufähig zu S3 rätschaften, sowie diverse Büroräume Restaurant Tagungsräume Sanitärräume Gestaltungsmöglichkeiten Teeküche durch den Mieter ja Sonstiges: Dienstleistungsangebot Empfang Sonstiges: Wartung/Reparaturservice, Telefonzentrale Sekretariat nach Vereinbarung nach Vereinbarung Prozessüberwachung, Wachdienste Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen nach Vereinbarung Technologische Beratung Vermarktungstechnische Beratung Entsorgungsservice nach Vereinbarung nach Vereinbarung nach Vereinbarung Lage Nächste Universitäten Nächste Forschungsinstitute Universität Marburg, 5 Min., Uni Gießen, 25 Min. ZABS - Zentrum für angewandte bioelektronische Sensorik, 5 Min., Ma-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie, 10 Min., Chiron-Behring, Aventis-Behring, Dade-Behring jeweils 5 Min.

12 12 III LABORFLÄCHENANBIETER IN HESSEN Kommunikationsdaten Name der Firma Anschrift PLZ, Ort Tel. Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Industriepark Höchst, H Frankfurt , Fa www oder Ansprechpartner Geschäftsführung Angebot an chemisch-biologischen Laborflächen (qm) Dr. Andreas Brockmeyer Dr. Roland Mohr, Jürgen Vormann Laborfläche insgesamt Davon zur Vermietung Mindestnutzungseinheit Maimale Laborgröße Mietkosten (kalt) Nebenkosten Baujahr des Labors je nach Gebäude unterschiedlich je nach Gebäude unterschiedlich von 1965 bis 2001 Ausstattung Mietbare Gerätschaften Sicherheitsstufe S1 Ausbaufähig zu S2 Ausbaufähig zu S3 Gestaltungsmöglichkeiten ja ja ja Gemeinschaftseinrichtungen Büroräume Restaurant Tagungsräume Sanitärräume durch den Mieter ja Teeküche Sonstiges: Dienstleistungsangebot Konferenzcenter, Videokonferenzcenter, Konferenzservice Empfang Sonstiges: Telefonzentrale Sekretariat Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen Technologische Beratung Vermarktungstechnische Beratung Entsorgungsservice Finanzierung: Equity-Lease Sicherheit: bewachtes Gelände, Feuerwehr, Ambulanz, Genehmigungsrechtliche Beratung, Verfahrenstechnik, Upscaling, Pilotplants, CMO's, Fermentationskapazität > m3 Weitere Info: siehe hoechst.com Lage Nächste Universitäten Universität Frankfurt, 10 min; Uni Mainz, 30 Min, Nächste Forschungsinstitute Ma-Planck-Institut für Biophysik, 15 Min., Universitäts-Klinik Frankfurt, 10 Min.

13 III LABORFLÄCHENANBIETER IN HESSEN 13 Kommunikationsdaten Name der Firma Anschrift PLZ, Ort Tel. Fa www oder Ansprechpartner Geschäftsführung Infraserv GmbH & Co. Wiesbaden KG Rheingaustr Wiesbaden Herr Michael Behling Dr. Kurt Eiglmeier Angebot an chemisch-biologischen Laborflächen (qm) Laborfläche insgesamt Davon zur Vermietung Mindestnutzungseinheit Maimale Laborgröße Mietkosten (kalt) Nebenkosten Baujahr des Labors ,50-11,50 ca. 4,00 zzgl. Energien div. Ausstattung Mietbare Gerätschaften Sicherheitsstufe S1 Ausbaufähig zu S2 Ausbaufähig zu S3 Gestaltungsmöglichkeiten div. Austattungen auf Wunsch Gemeinschaftseinrichtungen Büroräume Restaurant Tagungsräume Sanitärräume durch den Mieter ja Teeküche Sonstiges: Dienstleistungsangebot Empfang Telefonzentrale Sekretariat Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen Technologische Beratung Vermarktungstechnische Sonstiges: Analytik, Copir-Center, Lettershop, Techn. Dienstleistungen, Sicherheitsdienst, Ärztliche Abteilung, Kantine Beratung Entsorgungsservice Lage Nächste Universitäten Universität Mainz, 10 Min., Uni Darmstadt, 35 Min., Uni Frankfurt, 35 Min., Min., Uni Heidelberg 50 Min., Uni Marburg 50 Min. Nächste Forschungsinstitute Div. Im Rhein-Main-Gebiet, Min.

14 14 III LABORFLÄCHENANBIETER IN HESSEN Kommunikationsdaten Name der Firma Anschrift PLZ, Ort Tel. a www oder Ansprechpartner TIG Technologie- und Gründerzentrum Gießen Winchesterstr Gießen info@tig-gmbh.de Frau Bienert, Herr Jourdan Geschäftsführung Dr. Christian Schulze Angebot an chemisch-biologischen Laborflächen (qm) Laborfläche insgesamt Davon zur Vermietung Mindestnutzungseinheit Maimale Laborgröße Mietkosten (kalt) Nebenkosten Baujahr des Labors ,41/qm 2,56/qm 1994, 1996, 2001 Ausstattung Mietbare Gerätschaften Grundmobiliar, Medienan- Gemeinschaftseinrichtungen Sicherheitsstufe S1 Ausbaufähig zu S2 Ausbaufähig zu S3 schlüsse, Chemikalienlager Büroräume Restaurant Tagungsräume Sanitärräume Gestaltungsmöglichkeiten Teeküche durch den Mieter ja Sonstiges: Dienstleistungsangebot Empfang Telefonzentrale Sekretariat Sonstiges: Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen Technologische Beratung Vermarktungstechnische Beratung Entsorgungsservice Lage Nächste Universitäten Nächste Forschungsinstitute Universität Gießen 5-10 Min., Fachhochschule Gießen-Friedberg 5-10 Min., Universität Marburg Min. Ma-Planck-Institut Marburg, 25 Min., Ma-Planck-Institut Bad Nauheim, 20 Min.

15 III LABORFLÄCHENANBIETER IN HESSEN 15 Kommunikationsdaten Name der Firma Anschrift PLZ, Ort Tel. Fa www oder Clariant GmbH, Werk Cassella Offenbach Hanauer Landstr Frankfurt Ansprechpartner Herr Wettlaufer Angebot an chemisch-biologischen Laborflächen (qm) Laborfläche insgesamt Davon zur Vermietung Mindestnutzungseinheit Maimale Laborgröße Mietkosten (kalt) Nebenkosten Baujahr des Labors 5000 Ausstattung Mietbare Gerätschaften Sicherheitsstufe S1 Ausbaufähig zu S2 Ausbaufähig zu S3 Gestaltungsmöglichkeiten Gemeinschaftseinrichtungen Büroräume Restaurant Tagungsräume Sanitärräume durch den Mieter Teeküche Sonstiges: Dienstleistungsangebot Empfang Telefonzentrale Sekretariat Betriebswirtschaftliche Sonstiges: Werkstattleistungen, Sicherheitsberatung, Kantine, Arzt Dienstleistungen Technologische Beratung Vermarktungstechnische Beratung Entsorgungsservice Lage Nächste Universitäten Nächste Forschungsinstitute Universität Frankfurt, 15 min; TU Darmstadt, 30 Min, Universität Gießen, 40 Min Ma-Planck-Institut für Biophysik, 15 Min., Georg-Speyer-Haus, 20 Min., Paul-Ehrlich-Institut, Langen 30 Min.

16 16 III LABORFLÄCHENANBIETER IN HESSEN Kommunikationsdaten Name der Firma Anschrift PLZ, Ort Tel. Fa www oder Ansprechpartner Infracor GmbH Rodenbacher Chaussee Hanau Dr. Lukas von Hippel Angebot an chemisch-biologischen Laborflächen (qm) Laborfläche insgesamt Davon zur Vermietung Mindestnutzungseinheit Maimale Laborgröße Mietkosten (kalt) Nebenkosten Baujahr des Labors Ausstattung Mietbare Gerätschaften Sicherheitsstufe S1 Ausbaufähig zu S2 Ausbaufähig zu S3 Gestaltungsmöglichkeiten Gemeinschaftseinrichtungen Büroräume Restaurant Tagungsräume Sanitärräume durch den Mieter ja Teeküche Sonstiges: Dienstleistungsangebot Empfang Telefonzentrale Sekretariat Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen Technologische Beratung Vermarktungstechnische Beratung Entsorgungsservice Sonstiges: Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Ambulanz, Feuerwehr, Werkstätten, Energien, Entsorgung, Bauabteilung, Analytik, Bibliothek, Personaldienstleistungen, Logistik Lage Nächste Universitäten Universitäten in Frankfurt, Gießen, Darmstadt, Mainz, Heidelberg in weniger als 60 Min. Nächste Forschungsinstitute MPIs in Frankfurt, Heidelberg, Mainz, Bad Nauheim in weniger als 60 Min. Es besteht eine Zusammenarbeit mit dem Technologieund Gründerzentrum Hanau (TGZ)

17 III LABORFLÄCHENANBIETER IN HESSEN 17 Kommunikationsdaten Name der Firma Anschrift PLZ, Ort Tel. Fa www oder Ansprechpartner PharmaServ Marburg GmbH & Co. KG Emil-von-Behrings-Str Marburg Herr H.-J. Titze Geschäftsführung Herr Thomas Janssen Angebot an chemisch-biologischen Laborflächen (qm) Laborfläche insgesamt Davon zur Vermietung Mindestnutzungseinheit Maimale Laborgröße Mietkosten (kalt) Nebenkosten Baujahr des Labors Ausstattung Mietbare Gerätschaften nach Kundenwunsch und Gemeinschaftseinrichtungen Verfügbarkeit Büroräume Sicherheitsstufe S1 Ausbaufähig zu S2 Ausbaufähig zu S3 Restaurant Tagungsräume Sanitärräume Gestaltungsmöglichkeiten Teeküche durch den Mieter Sonstiges: Dienstleistungsangebot Mitarbeiter- und Kundenparkplätze Empfang Telefonzentrale Sekretariat Sonstiges: siehe Werksarzt, Werkschutz, Logistik, Umwelt- und Betriebswirtschaftliche Gewässerschutz, Feuerwehr, Dienstleistungen Werkstätten, Kalibrierdienste, Technologische Beratung Vermarktungstechnische EMSR, CAD, Anlageüberwachung, Technik/Instand- Beratung setzung, Energien, Entsorgungsservice Facility-Dienstleistungen wie Objektbetreung, Telekommunikation-und Informations-Dienstleistungen und Infrastruktur Behördenmanagement u.v.m. Lage Nächste Universitäten Universität in Marburg, Gießem und Frankfurt., Nächste Forschungsinstitute Ma-Planck-Institute in Marburg, Bad Nauheim und Frankfurt

18 18 VI ANSCHRIFTEN BESTEHENDER TECHNOLOGIE- UND GRÜNDERZENTREN 1. FiDT Technologie-, Gründer- und Innovationszentrum Kassel Ansprechpartner: Herr Hans-Dieter Schwabe (Geschäftsführer) Ludwig-Erhard-Str. 2-8, Kassel Tel: oder Fa: oder Internet: 2. Gewerbepark Clasen mbh Rothenditmold Brandaustr. 10, Kassel Tel: Fa: Internet: 3. Gewerbepark Salzmann Ansprechpartner: Frau Sybille Bruns Sandershäuser Str. 34, Kassel Tel: Fa: DGZ GmbH Dienstleistungs- und Gründerzentrum Bad Hersfeld Leinenweberstr Bad Hersfeld Tel: Fa: Internet: 5. Kremer GmbH Unternehmenspark Frankenberg-Nord Otto-Stoelcker-Str. 19, Frankenberg Tel: Fa: GIB! Gründerzentrum im Bahnhof, Bad Wildungen Ansprechpartner: Herr Matthias Krell Wirtschaftsförderung Bad Wildungen GmbH Bahnhof, Bad Wildungen Tel: Fa: Internet: 7. b/point Zentrum für Eistenzgründer in der Hofraithe Ansprechpartner: Herr Pitt Fischer Hofraithe, Rosenthal Tel: Fa: Informationstechnologie-, Gründer- und Multimedia-Zentrum Fulda ITZ Ansprechpartner: Herr Hügel Stadtschloss, Fulda Tel: sowie ITZ Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh Ansprechpartner: Christoph Burkhard, Regionalmanager Heinrichstraße 8, Fulda Tel: Fa: Gründerzentrum Eschwege Ansprechpartner: Herr Rauer Wirtschaftsförderungsgesellschaft Werra-Meißner-Kreis m.b.h Zentrum für die Wirtschaft Niederhoner Str. 56, Eschwege Tel: Fa: Gründerzentrum Witzenhausen Ansprechpartner: Herr Rauer Wirtschaftsförderungsgesellschaft Werra-Meißner-Kreis m.b.h Zentrum für die Wirtschaft Niederhoner Str. 56, Eschwege Tel: Fa: Industriepark Wetzlar mbh Garbenheimer Str , Wetzlar Tel: Fa: Zentrum für High Tech und Kultur Management GmbH Ansprechpartner: Herr Knud Schöber (Geschäftsführer) Gewerbepark Spilburg-Kaserne Charlotte-Bamberg-Str. 20, Wetzlar Tel: Fa: Internet: GZM Gründerzentrum Marburg Ansprechpartner: Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) Marburg Markt 1, Marburg Tel: Fa: Internet: Software Center Marburg Betriebs GmbH Software Center 1-5, Marburg Tel: Fa: Internet: Technologie- und Gründerzentrum für Bio- und Naturwissenschaften (ehemals Centrum für Gentherapieforschung (CGT) Ansprechpartner: SWImm GmbH (Stadtwerke Marburg Immobiliengesellschaft) Herr Rainer Kühne (Geschäftsführer) Am Krekel 35, Marburg Tel: Fa: Technologie- und Innovationszentrum Gießen (TIG) Gründer- und Innovationszentrum Gießen Kerkrader Straße 9-11

19 VI ANSCHRIFTEN BESTEHENDER TECHNOLOGIE- UND GRÜNDERZENTREN 19 sowie Technologiezentrum Gießen Winchester Straße 2, Gießen Tel: Fa: Internet: Gewerbehof Alsfeld GmbH Fuldator 30 Ansprechpartner und Postanschrift: Gewerbehof Alsfeld GmbH c/o Stadtverwaltung Alsfeld Marktplatz, Alsfeld Tel: ; Fa: Internet: TechnoValley Bad Camberg Ansprechpartner: Herr Rolf D. Hellwich, Geschäftsleitung Carl-Zeiss-Str.14-18, Bad Camberg Tel: Fa: Internet: BioTech Center Lahn-Dill Herr Wolfgang Buttgereit (Geschäftsführer) Herborner Str. 7-9, Sinn Tel: Fa: Internet: Technologiecenter Wiesbaden-Erbenheim Ansprechpartner: Brosius GmbH Bahnstr. 8, Wiesbaden Tel: Fa: Bio-Tech-Center (im Industriepark Kalle Albert) Ansprechpartner: InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Immobilien/ Immobilienverwaltung Rheingaustr , Wiesbaden Tel: Fa: Technologie-, Innovations- und Gründer/-innen-Zentrum tigz GmbH Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Fladung (Geschäftsführerin) Ginsheimerstr. 1, Ginsheim-Gustavsburg Tel: Fa: Internet: Technologie- und Innovations Zentrum (TIZ) Darmstadt Ansprechpartner: Herr Heiner Stöcker (Geschäftsführer) Innovationsgesellschaft Darmstadt mbh Robert Bosch Str. 7, Darmstadt Tel: oder Fa: Internet: Gründerzentrum Offenbach Ansprechpartnerin: Frau Petra Bünz KIZ Zentrale für Eistenzgründungen AG Odenwaldring 38, Offenbach Tel: Fa: Internet: Kompass Zentrum für Eistenzgründungen, Frankfurt Karl-Heinz Lüke, Ellen Bommersheim (Geschäftsführer) Hanauer Landstraße 521 (ehemaliges Jade-Verwaltungsgebäude) Frankfurt Tel: Fa: Internet: Technologie- und Gründer-Zentrum Hanau GmbH Ansprechpartner: Herr Ewald Desch (Geschäftsführer) Rodenbacher Chaussee 6, Hanau Tel: Fa: Internet: Technologie- und Dienstleistungszentrum Herzbachtal Gelnhausen / KIC Ansprechpartner: Herr Czakay Zum Wartturm 1, Gelnhausen Tel: oder Fa: cz@ctc.de Internet: Service-Center Wohnen Leben Arbeiten, Wölfersheim Ansprechpartner: Bürgermeister Joachim Arnold Hauptstraße 60, Wölfersheim Tel: Fa: rathaus@woelfersheim.de Internet: Innovations-Centrum Rödermark (IC) Ober-Rodener Straße 5-11, Rödermark Ansprechpartner: Stadtverwaltung Rödermark Wirtschaftsförderung und IC Rödermark Herr A. Hügemann Konrad-Adenauer-Str. 4-8, Rödermark Tel: Fa: tgz@roedermark.de; wf01@roedermark.de Internet:

20 20 VI GEPLANTE TECHNOLOGIE- UND GRÜNDERZENTREN 1. ISZ Innovations- und Service Zentrum/Borken/Bad Zwestern Kontakt: Wirtschaftsförderung Schwalm-Eder-Kreis Herr Korell Parkstarße 6, Homberg/Efze Tel: Fa: Technologie- und Innovationszentrum Malsfeld Kontakt: Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Herr Stöhr Lindenstraße 1, Rathaus, Malsfeld Tel: Zweigstelle Rüsselsheim des TIGZ Ginsheim-Gustavsburg Kontakt: tigz GmbH Frau Gabriele Fladung (Geschäftsführerin) Ginsheimerstr. 1, Ginsheim-Gustavsburg Tel: Fa: Internet: 4. Technologie- und Gründerzentrum Seligenstadt Kontakt: Stadt Seligenstadt Bürgermeister Rolf Wenzel Marktplatz 1, Seligenstadt Tel: Fa: Technologie- und Gründerzentrum Büdingen Kontakt: Stadt Büdingen Bürgermeister Bernd Luft Zum Stadtgraben 7, Büdingen Tel: Fa: IT-Park Dieburg Kontakt: Fachhochschule Darmstadt University of Applied Sciences Referat Technologie- und Wissenstransfer/ Weiterbildung Herr Manfred Bernhardt Haardtring 100, Darmstadt Tel: Fa: Frankfurter Innovationszentrum für Biotechnologie (FIZ) Kontakt: Wirtschaftsförderung Frankfurt Herr Kania Tel: Fa: Technologie- und Gründerzentrum Wiesbaden Kontakt: Stadt Wiesbaden, Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Gustav Stresemannring Wiesbaden Tel: karin.moder@wiesbaden.de 9. Innovationszentrum für Biotechnologie (BIZ) Darmstadt Kontakt: Technische Universität Darmstadt Präsident Prof. Dr. Wörner Hochschulstr. 1, Darmstadt Tel: Weitere Adressen: International: Spice-Group (Science Park and Innovation Centre Epert Group (ICECE) c/o Zentrum am Zoo Geschäftsbauten AG Ansprechpartner: Herr Heinz Fiedler (President) Hardenbergplatz 2 D Berlin Tel: Fa: zaz@zoobogen.de International Association of Science Parks (IASP) c/o Parque Tecnológico de Andalucía Ansprechpartner: Herr Luis Sanz (Director General) Sede Social, Marie Curie s/n Campanillas (Málaga) - Spain Tel: Fa: iasp@iaspworld.org Internet: NBIA National Business Incubation Association Ansprechpartnerin: Frau Dinah Adkins (Eecutive Direktor) 20 East Circle Drive, Suite 190 USA - Athens, Ohio Tel: (001) Fa: (001) dadkins@nbia.org Internet: National: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ansprechpartner: Herr Udo Neuhäußer Villemombler Straße 76, Bonn Tel: Fa: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Technologie- und Gründerzentren ADT e.v. Rudower Chaussee 29 D Berlin-Adlershof Tel: Fa: adt@adt-online.de Internet BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. Ansprechpartner: Herr Dr. Holger Frommann Reinhardstraße 27c, Berlin Tel: Fa:

21 VI GEPLANTE TECHNOLOGIE- UND GRÜNDERZENTREN 21 Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Ansprechpartner: Herr Manfred Schöler Simrockstraße 4-18, Bonn Tel: Fa: ALT HILFT JUNG Bundesarbeitsgemeinschaft e.v. Ansprechpartner: Herr Klaus Stoll, Geschäftsführer Kennedyallee 62-70, Bonn Tel: Fa: Internet: Hessen: StartupCampus Ansprechpartnerin: Frau Barbara Altmeyer Paul Ehrlich Str. 51, Frankfurt Tel: Fa: Internet: Forum KIEDRICH c/o CSC PLÖNZKE AG, Am Hahnwald 1 Ansprechpartnerin: Frau Claudia Erben Kiedrich Tel: Fa: cerben@csc.com Internet: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Ansprechpartner: Frau Hess, Herr Hebgen, Herr Heller Kaiser Friedrich Ring Wiesbaden Tel: Fa: poststelle@wirtschaft.hessen.de Internet: InvestitionsBank Hessen AG (IBH) Beratungszentrum Schumannstraße 4-6, Frankfurt/Main Tel: Fa: info@ibh-hessen.de Internet: Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbh (FEH) Abraham-Lincoln-Straße Wiesbaden Tel: Fa: info@feh-hessen.de Internet: Marburger Business Angels (MBA) Ansprechpartner: Dr. Jochen Stauder c/o Stabsstelle Wirtschaftsförderung Rathaus, Marburg Tel: Fa: wirtschaft@marburg-stadt.de Internet: Business Angels Initiative Rhein-Main e.v. Ansprechpartner: Dr. Hartmut Schwesinger Hanauer Landstr. 182 D, Frankfurt Tel: Fa: sw@frankfurt-business.de Internet: Bio-Tec Frankfurt/Rhein-Main e. V. Ansprechpartner: Dr. Torsten Strube Börsenplatz 4, Frankfurt Tel: Fa: strube@biotec-frm.de Internet: TechnologieStiftung Hessen GmbH (TSH) Abraham-Lincoln-Straße Wiesbaden Tel: Fa: info@tsh-hessen.de Internet: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ansprechpartner: Herr Dr. Peter Sickenberger Palmengartenstraße Frankfurt/Main Tel: Fa: Venture Lab Incubation Center Ansprechpartner: Herr Frank Lichtenberg Tel: Internet:

22 22 V1 LABORBETRIEB REGELWERKE UND VERFAHREN 1.1 Einleitung und Übersicht Sowohl für den Bau als auch für den Betrieb von Laboratorien eistieren in Deutschland verschiedenste Gesetze und Vorschriften. Neben den Anforderungen an Arbeitsstätten, Arbeitsschutz und Sicherheit müssen von Betreiberseite aus auch die technischen Aspekte der jeweiligen Nutzung berücksichtigt werden. Die Abläufe zur Genehmigung von Gen-Laboratorien in Hessen sind detailliert durch Verfahrenshandbücher des Regierungspräsidiums in Gießen geregelt. Im folgenden werden daher die gesetzlichen Regelwerke und deren Zusammenspiel sowie die wesentlichen Aspekte der Ausrüstung und Instrumentierung in Laboratorien dargestellt. Unterschieden wird zwischen den Grundanforderungen an Arbeitsschutz und Sicherheit, den allgemeinen Laborrichtlinien und gentechnischen Arbeiten. Die Beschreibung der Anforderungen für hohe Sicherheitsstandards (S3/S4) sind zu komple, um sie im Rahmen dieser Broschüre zu berücksichtigen. Die Kernaussagen beziehen sich somit auf Laboratorien mit und ohne Gefährdungspotential (L1/L2) sowie gentechnische Laboratorien der Sicherheitsstufen S1/S2. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die behandelten Kapitel. Arbeitsstätten Arbeitsräume Laboratorien Arbeitgeber und Arbeitsstätten Arbeitnehmer Laboratorien Biologische Arbeiten Gentechnische Arbeiten Einteilung Definitionen Gesetze Vorschriften Biostoffverordnung Gefahrstoffverordnung Pflichten Anforderungen Arbeitsschutz Technische Aspekte Gesetze Ausstattung Vorschriften Organisatorische Maßnahmen Regeln Gentechnik Genehmigungsverfahren Anmeldeverfahren Abbildung 1.1: Inhalt und Struktur

23 V2 REGELWERKE DES ARBEITSSCHUTZES Gesetze, Vorschriften und Richtlinien In Deutschland wird der Betrieb von Laboratorien sowohl durch Gesetze als auch durch Vorschriften und Richtlinien geregelt. Neben den baulichen Anforderungen müssen beim Betrieb die geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Diese gelten für alle Arbeitsstätten. Für den Laboratoriumsbetrieb kommen organisatorische Maßnahmen sowie spezielle personelle Anforderungen hinzu. Grundsätze und allgemeine Ziele des Arbeitsschutzes werden durch Gesetze festgelegt. Details zur Umsetzung dieser allgemeinen Vorschriften finden sich in Verordnungen, die ihrerseits wiederum auf Richtlinien und Technische Regeln verweisen. Die unterste Ebene bilden die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), die den jeweilgen Stand der Technik beinhalten. Sowohl für Arbeitsräume als auch für Laboratorien findet übergeordnet die Arbeitsschutzgesetzgebung Anwendung. Diese wird durch Verordnungen konkretisiert und durch das technische Regelwerk der Berufsgenossenschaften ergänzt. EU Richtlinien Gesetze Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Verordnungen Arbeitsstättenverordnung Unfallverhütungsvorschriften Vorschriften Sicherheitsregeln der DIN Normen VDI/VDE-Richtlinien Berufsgenossenschaften Abbildung 2.1: Regelwerk des Arbeitsschutzes

24 24 V2 REGELWERKE DES ARBEITSSCHUTZES 2.2 Das Arbeitsschutzgesetz Wichtigste Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Die Verantwortlichkeit für die Sicherheit und Gesundheit der Angestellten liegt beim Arbeitgeber Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen verhütet werden Arbeitsbedingungen nach festen Prinzipien gestaltet und regelmäßig beurteillt werden Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterwiesen werden Entstehung und Anwendung Das Arbeitsschutzgesetz ist die Umsetzung zweier EG-Richtlinien in nationales Recht. Derartige Richtlinien der EU müssen vom nationalen Gesetzgeber übernommen werden. Es sind unterschiedliche nationale Umsetzungen möglich, d.h. die einzelnen Staaten haben die Möglichkeit, Maßnahmen zum verstärkten Schutz der Arbeitsbedingungen beizubehalten oder zu ergreifen, die mit diesem Vertrag vereinbart sind (Art 118. Abs.3). Es kann national ein höheres Sicherheitsniveau gefordert werden, nur die Unterschreitung auf nationaler Ebene von den europäischen Mindestanforderungen ist nicht möglich. Laut Bundesarbeitsblatt 10/96 wird aber den deutschen Betrieben nicht mehr abverlangt als in anderen EU-Staaten. Die Richtlinie 89/391/EWG wird wegen der darin enthaltenen Grundpflichten für die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und den Staat oft auch als Grundgesetz der EG zum Arbeitsschutz bezeichnet. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Arbeitsstättenordnung konkretisiert. Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit vom 7. August 1996 (BGBl. I, S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 53 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I, S. 594) 2.3 Das Arbeitssicherheitsgesetz Wichtigste Inhalte des Arbeitssicherheitsgesetzes Jeder Betrieb muss eine arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung haben. Der Umfang der Betreuung hängt von der Art und Größe des Betriebes ab. Überbetriebliche Dienste können die Betreuung übernehmen. Der Arbeitgeber ist der zuständigen Behörde auskunftspflichtig. Die zuständige Behörde ist berechtigt, den Betrieb zu betreten

25 V2 REGELWERKE DES ARBEITSSCHUTZES Grundsätzliches Durch das Arbeitssicherheitsgesetz werden die Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in Bezug auf die Arbeitssicherheit geregelt. Zur Umsetzung der Vorschriften, die zur Arbeitssicherheit nötig sind, muss der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Diese haben die Pflicht, den Arbeitgeber bei der Verhütung von Unfällen und beim Arbeitsschutz zu unterstützen. Dazu gehören auch die Durchführung von Gefährdungsanalysen Fachkräfte für Arbeitssicherheit Jeder Unternehmer, der Versicherte beschäftigt, hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der im Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben (AsiG 6) anzustellen, zu verpflichten oder sich einem geeigneten überbetrieblichen Dienst anzuschließen. Die Details zur erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit gelten als nachgewiesen, wenn diese den in den Absätzen 3-6 festgelegten Anforderungen (Unfallverhütungsvorschrift VBG 122) genügen Bestellung von Betriebsärzten Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die im Arbeitssicherheitsgesetzes (AsiG 3) genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist. Betriebsärzte untersuchen die Arbeitnehmer und beraten diese und den Arbeitgeber bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen Betriebliche Umsetzung Ab 20 Beschäftigte sind vom Arbeitgeber Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Hat ein Unternehmen weniger als 20 Beschäftigte, reicht die Bennennung eines Ersthelfers aus. Nach der Unfallverhütungsvorschrift VBG 109 sind in jedem Betrieb Ersthelfer zu benennen. In Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern muss keine Bestellung einer Fachkraft erfolgen, wenn sich der verantwortliche Unternehmer umfangreich qualifiziert. Ebenso können Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte auch durch eterne Dienstleister gestellt werden. Der Umgang mit Gefahrstoffen hat von Seiten der Berufsgenossenschaften aus einen hohen Stellenwert bezüglich des Arbeitsschutzes. Anlage 1 und Anhang 1 der Unfallverhütungssvorschrift VBG 100 der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie vermitteln einen Überblick über Gefahrstoffe und gefährdende Tätigkeiten, bei denen spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch einen Betriebsarzt erforderlich sind. Hier sind Tätigkeiten und Gefahrstoffe aufgeführt und die Rechtsvorschriften bezüglich der Vorsorgeuntersuchungen festgeschrieben. (Arbeitssicherheitsgesetz AsiG) Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I 1973 S. 1885, zuletzt geändert BGBl. I 1996 S. 1253)

26 26 V2 REGELWERKE DES ARBEITSSCHUTZES 2.4 Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Anwendung und Zweck der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) UVV sind für die Mitgliedsunternehmen des jeweiligen Unfallversicherungsträgers ebenso wie für die versicherten Arbeitnehmer verbindlich. UVV konkretisieren staatliche Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz. UVV definieren die Anforderungen an die Sicherheit von betrieblichen Einrichtungen, an Arbeitsverfahren und für Verhaltensweisen Stellenwert im gesetzlichen Regelwerk Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind verbindliche Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie enthalten beispielsweise Regelungen zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen, zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und zur Ersten Hilfe Arbeitsschutz und Umgang mit UVV - Beispiel Unabhängig von den noch folgenden Erläuterungen zu Arbeitsstätten und Laboratorien soll beispielhaft das Regelwerk zum Thema Arbeitsschutz in folgender Übersicht erläutert werden. Für alle Betriebe gelten zunächst die folgenden allgemeinen Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Bei Laborbetreibern ist dies in der Regel die Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie (BG Chemie). VBG 1 Allgemeine Vorschriften: I II III Allgemeine Vorschriften und Pflichten des Unternehmers Pflichten des Versicherten Betriebsanlagen und Betriebsregelungen Immer notwendig: Ersthelfer (VBG 109) Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Anschluss an einen geeigneten überbetrieblichen Dienst (VBG 122) Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge (VBG 100) Weitere: Kriterium zusätzlich Quelle Mitarbeiterzahl > 20 Sicherheitsbeauftragter VBG 122 Besondere Gefährdung am Arbeitsplatz Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge VBG 100 Umgang mit biologischen Agenzien mit Bestellen von Beauftragten für die VBG 102 Gefährdungspotential Biologische Sicherheit Übersicht 2.1: Vorschriften der Berufsgenossenschaft zum Arbeitsschutz (Unfallverhütungsvorschriften UVV) Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

27 V2 REGELWERKE DES ARBEITSSCHUTZES Normen DIN Normen - Definition Das Deutsche Institut für Normung (DIN) sorgt bei der Ausarbeitung der DIN-Normen dafür, dass diese bei der Gesetzgebung und im Rechtsverkehr als Beschreibung technischer Sachverhalte herangezogen werden können. Ansonsten sind Normen unverbindlich. DIN-Normen sind Regeln der Technik. Sie dienen der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, der Sicherheit, dem Umweltschutz und der Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit. Normen regeln in Deutschland technische Details von Produkten oder Verfahren. Normen stellen den Stand der Technik und der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse dar, der sich verändern kann. Sie enthalten Muss- oder Soll-Vorschriften. Das DIN ist verpflichtet, die europäischen Normen zu übernehmen (DIN EN). Internationale Normen wie ISO gelten in Deutschland nicht, außer bei Übernahme durch DIN. Normen definieren Standards und erleichtern wesentlich den nationalen und internationalen Handel Grundsätzliches DIN-Normen sind Regeln der Technik. Sie dienen der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, der Sicherheit, dem Umweltschutz und der Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit. DIN-Normen entlasten den Staat in seiner Gesetzgebung. Bei der Arbeitssicherheit, beim Gesundheitsschutz und beim Abbau von technischen Handelshemmnissen können sich Bundesregierung und Europäische Union auf Normen stützen Anwendung von Normen im Rahmen der Arbeitsschutzgesetzgebung Die Arbeitsschutzgesetzgebung, wie das Arbeitsschutzgesetz, enthält allgemeine Formulierungen zu Mindestanforderungen, die einer Konkretisierung bedürfen. Durch Beachtung der Normen werden diese unbestimmten gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit diese immer aktuell bleiben und damit ein ständig verbessertes Schutzniveau erreicht wird, fordert die Gesetzgebung die Berücksichtigung vom Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene. Werden Normen nicht berücksichtigt, widerspricht dies der Grundpflicht des Arbeitgebers zur ständigen Verbesserung des Schutzniveaus, und möglicherweise wird die Rechtsvorschrift verletzt. (Normen) Der Beuth-Verlag ermöglicht die kostenlose Recherche nach Normen und Richtlinien. Der download oder weiterer Bezug ist kostenpflichtig.

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