Lernziele: Frau Löffler muss die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen nicht nur buchen und zahlen, sie muss sie auch selbst berechnen.
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- Bettina Müller
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1 34 Lohnverrechnung ( wage accounting) Lernziele: Sie wissen, wie man das Nettogehalt eines Angestellten oder eines Arbeiters berechnet. Sie wissen, wie Überstunden abgerechnet werden. Sie wissen, wie Sonderzahlungen abgerechnet werden. Frau Löffler muss die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen nicht nur buchen und zahlen, sie muss sie auch selbst berechnen. 34. Grundschema für die Lohnberechnung In jedem Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ein gewisser Betrag vereinbart (= Bruttogehalt/Bruttolohn). Vor Überweisung an den Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber bzw. seine Lohnbuchhaltung zwei Posten abziehen und an das zuständige Finanzamt sowie die zuständige Krankenkassa überweisen. Bruttogehalt / Bruttolohn Sozialversicherung Dienstnehmeranteil (= SV-DNA) (für Krankenkassa) Lohnsteuer (LSt) (für Finanzamt) = Nettobetrag = Auszahlungsbetrag 34.2 Berechnung der Abzüge für Sozialversicherung und Finanzamt Erster Abzug: Sozialversicherung Alle in Österreich lebenden Menschen müssen sozialversichert sein. Die Sozialversicherung nützt bei: Krankenständen (Arzt- bzw. Krankenhausbesuche) durch Kostenübernahme Unfällen Arbeitslosigkeit und Pensionsantritt mit unterstützenden Zahlungen an Betroffene. Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu leisten. Beide werden vom Arbeitgeber an die Krankenkassa abgeführt. Den Anteil der Arbeitnehmer nennt man Sozialversicherungs-DienstNEHMERanteil (= SV-DNA). Der Anteil des Arbeitgebers heißt Sozialversicherungs-DienstGEBERanteil (= SV-DGA). VERITAS-Verlag Linz
2 Unten angeführt sehen Sie die jeweiligen Prozentsätze für Dienstnehmer (DN) und Dienstgeber (DG). Während der Lehrzeit gelten verringerte Beitragssätze. Beitragssätze für die Sozialversicherung, Stand 202 DN-Anteil DG-Anteil Angestellte 8,07 % 2,83 % Arbeiter 8,20 % 2,70 % Die Sozialversicherung wird bis zu einem Monatsentgelt von 4.230,00 (= Höchstbeitragsgrundlage 202) berechnet. Bezüge darüber sind beitragsfrei. höchstmögliche Beitragssätze und -zahlung, Stand 202 SV-DN-Anteil in % max. SV-DN-Anteil in Angestellte 8,07 % 742,68 Arbeiter 8,20 % 748,02 Beitragssätze für Lehrlinge, Stand 202 DN-Anteil DG-Anteil Lehrling. Lehrjahr 0,25 % 2,55 % Lehrling 2. Lehrjahr 0,25 % 2,55 % Lehrling 3. Lehrjahr 7,20 % 9,25 % Bei der Berechnung der Sozialversicherung gibt es eine monatliche Höchstbeitragsgrundlage. Dieser Betrag wird jedes Jahr geändert. Den aktuellen Wert finden Sie im Internet. Beim Lehrling Michael, der sich im 2. Lehrjahr befindet, sieht die Rechnung folgendermaßen aus: Lehrlingsentschädigung 620,00 SV-DNA 2. LJ 0,25 % 63,55 Auszahlungsbetrag 556,45 Die Lehrlingsentschädigung liegt unter der Lohnsteuergrenze. Der Betrag ist dadurch lohnsteuerfrei. Berechnen Sie nun den Auszahlungsbetrag Ihrer eigenen Lehrlingsentschädigung: Lehrlingsentschädigung...,.. SV-DNA (.. Lehrjahr =..,.. %):..,.. Auszahlungsbetrag...,.. 2 VERITAS-Verlag Linz
3 Abzug SV-DNA/Alles klar? Wer sozialversichert ist, erhält finanzielle Unterstützung bei? Bitte Zutreffendes ankreuzen. richtig falsch Lebensmitteleinkauf im Supermarkt o o Geldstrafe wegen Falschparkens o o Geldstrafe wegen Schwarzfahrens mit öffentlichen Verkehrsmitteln o o Beinbruch im Stiegenhaus des Unternehmens o o Lohnausfall im Fall von Arbeitslosigkeit o o Lebensunterhalt wegen Ende der Erwerbstätigkeit o o Arbeitsverhinderung wegen Grippe o o Blinddarmoperation o o 2 Richtig oder falsch? Wie viel wird einem Lehrling für Sozialversicherung jeden Monat abgezogen (= DN-Anteil)? Kreuzen Sie die richtige Antwort an! Welcher dieser Werte gilt für Sie? Vergleichen Sie mit Ihrem Lohnzettel! DN-Anteil Lehrling. Lehrjahr o nichts o 0,25 % o 2,55 % Lehrling 2. Lehrjahr o 0,25 % o 25,0 % o 2,55 % Lehrling 3. Lehrjahr o 0,25 % o 7,20 % o 9,25 % 3 Korrigieren Sie die folgenden Aussagen: a. Einem Angestellten sind im Mai 755,00 Sozialversicherung abgezogen worden. b. Die Sozialversicherung ist eine Versicherung für Vielerlei. c. Das Nettogehalt ist immer gleich hoch wie das Bruttogehalt. d. Der Dienstnehmerbeitrag liegt immer unter dem Dienstgeberbeitrag bei der Sozialversicherung. e. Umso mehr ich verdiene, umso mehr Sozial versicherung muss ich zahlen. f. Arbeiter oder Angestellter zahlen gleich viel Sozialversicherung. VERITAS-Verlag Linz 3
4 Abzug SV-DNA/Übung macht den Meister! Berechnen Sie für die jeweiligen Bruttoentgelte der Kunsttischlerei Fuchs die Sozialversicherungsabgaben der Dienstnehmer. Angestellter Brutto.200,00.450,00.600, , ,00 SV % = 2 Arbeiter Brutto.00,00.730,00.230, , ,00 SV % = 3 Lehrlinge Brutto 502,00. LJ 640,00 2. LJ SV % SV % SV % = 899,00 3. LJ 4 VERITAS-Verlag Linz
5 Zweiter Abzug: Lohnsteuer Die Lohnsteuer wird nicht vom Betrag des Bruttogehalts oder des Bruttolohnes gezahlt. Gezahlt wird vom Betrag der Lohnsteuerbemessungsgrundlage, die sich ergibt, wenn Sie steuermindernde Posten vom Bruttobezug abziehen. Es gilt: Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Anteil der Steuer. Die errechnete Lohnsteuer wird vom Dienstgeber einbehalten und spätestens am 5. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen. Berechnung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage Schema Bruttobezug Zuschläge (z.b. Überstunden), wenn sie steuerfrei sind Zulagen, wenn sie steuerfrei sind Sozialversicherung (=. Abzug) Lohnsteuer-Freibetrag (kann sich aus einer erfolgten Arbeitnehmerveranlagung ergeben) Pendlerpauschale Gewerkschaftsbeitrag = Lohnsteuerbemessungsgrundlage Höhe der Pendlerpauschale ablesen (Stand 202) Pendler können den sehr langen Weg von ihrem Wohnort zu ihrem Arbeitsplatz bzw. Schuloder Studienort nur mit einem Verkehrsmittel bewältigen. Die Pendlerpauschale ist ein festgesetzter Betrag, der von der Entfernung des Arbeitsplatzes zur Wohnung abhängt. Je nachdem kann die kleine oder die große Pendlerpauschale beansprucht werden. Mit dem Finanzamt Formular L 34 auf kann die Pendlerpauschale beantragt werden. Ist sie beim Finanzamt bekannt, verringert der entsprechende Betrag die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Die Pendlerpauschale kann aber auch im Nachhinein über die Arbeitnehmerveranlagung abgegolten werden. Einfache Fahrstrecke zwischen Wohnung und Arbeit Kleine Pendlerpauschale (pro Monat) Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar Große Pendlerpauschale (pro Monat) Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar 0 2 km km 0 3, km 58,00 23, km 3,00 24,75 68,00 306,00 In manchen Ländern Österreichs sagt man das Pauschale, in anderen die Pauschale. Im Wörterbuch heißt es die Pauschale. VERITAS-Verlag Linz 5
6 Gewerkschaftsbeitrag Der Gewerkschaftsbeitrag ist ein Mitgliedsbeitrag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Weil dieser im Interesse seiner Mitglieder im Staat mitwirkt, wirkt die freiwillige Beitragszahlung steuermindernd. Er beträgt % vom monatlichen Bruttoentgelt, max. 25. Es gibt Maximalbeiträge, die bei der jeweiligen Gewerkschaft zu erfahren sind. Im Normalfall wird der bezahlte Beitrag für die Berechnung der Lohnsteuerbemessungsgrundlagen herangezogen. Kann der Beitrag nicht monatlich bei der Gehaltsberechnung berücksichtigt werden, ist auch eine Verrechnung über eine Arbeitnehmerveranlagung möglich Berechnung der Lohnsteuer Die in Österreich anfallende Lohnsteuer wird folgendermaßen berechnet: Einkommensteuertarif Einkommen in Einkommensteuer in Durchschnittssteuersatz Grenzsteuersatz ) bis %.000 bis (Einkommen.000) x ,50 % ,44 % bis (Einkommen ) x ,243 % ,725 % über (Einkommen ) x 0, % Quelle: Arbeiterkammer Wien 200 Diese Tabelle zeigt, dass niedrige Einkommen sehr gering oder gar nicht besteuert werden. Einkommen bis.000 pro Jahr sind lohnsteuerfrei. Je höher das Jahreseinkommen ist, umso mehr Lohnsteuer muss bezahlt werden. Das Finanzministerium stellt für die Berechnung der Lohnsteuer eine Tabelle zur Verfügung, der man die Beträge entnehmen kann. Die Beträge sind unterschiedlich hoch abhängig von der familiären Stellung des Arbeitnehmers (d.h. Familienstand und Kinderanzahl). Die Lohnsteuer wird geringer, wenn der Dienstnehmer Alleinverdiener oder Alleinerzieher ist und umso mehr Kinder er hat. Alleinerzieher eine Person lebt allein mit einem Kind im gleichen Haushalt Alleinverdiener zwei Menschen leben in Partnerschaft im gleichen Haushalt (verheiratet oder in Lebensgemeinschaft mit oder ohne Kind), wobei nur einer ein Einkommen hat, bzw. einer der Partner unter 4.400,00 (mit Kind) bzw ,00 (ohne Kind) verdient. Wenn ein Mitarbeiter z. B pro Jahr verdient, so bezahlt er für die ersten.000 keine Lohnsteuer, für den Betrag zwischen.000 und bezahlt er 36,5 % Lohnsteuer und für die restlichen bezahlt er 43,243 % Lohnsteuer. 6 VERITAS-Verlag Linz
7 Frau Löffler berechnet die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiterin. Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage für Frau Huber beträgt:.870,50. Sie berechnet die Lohnsteuer unter unterschiedlichen Annahmen in Bezug auf ihre familiäre Stellung. Für die Berechnung benötigen Sie eine Lohnsteuertabelle, die online auf gv.at verfügbar ist, oder die Sie z. B. auf in Seiten aus Österreich mit dem Suchwort Lohnsteuertabelle finden. ohne AVA mit AVA mit AVA/ Kind mit AVA/ 2 Kinder mit AVA/ 3 Kinder.870,50 LSt 33,56 283,23 272,39 257,8 239,48 Diese Darstellung zeigt, dass die höchste Lohnsteuer von jemandem zu zahlen ist, der nicht Alleinverdiener ist und keine Kinder hat. Negativsteuer für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Bezieht ein Dienstnehmer ein Einkommen, für das keine Lohnsteuer anfällt, so kann er 0 % der bezahlten Sozialversicherung (bis zu 0,00) zurückbekommen. Diese Zahlung wird Negativsteuer genannt, da der Empfänger dieser staatlichen Transferleistung keine Steuer bezahlt. Der Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Das gilt häufig für Lehrlinge! (November 200) VERITAS-Verlag Linz 7
8 Lohnsteuer/Alles klar? Korrigieren Sie die folgenden Aussagen: a. Jedem Arbeitnehmer in Österreich steht eine Pendlerpauschale zu. b. Einkommen unter.000,00 pro Jahr sind steuerfrei. c. Beim Gewerkschaftsbeitrag gibt es keine Höchstgrenze. d. Die Steuerlast bei Familien mit Kindern ist geringer als bei jenen ohne. e. Eine Mitarbeiterin ist Alleinverdienerin und Alleinerzieherin. f. Die Lohnsteuer wird immer am 20. des Monats überwiesen. g. Nachdem Lehrlinge ein geringes Einkommen haben, können sie von der Negativsteuer Gebrauch machen. 2 Drei verschiedene Unternehmen überweisen an folgenden Terminen die Lohnsteuer. Kreuzen Sie an: Welche Termine sind zu spät gewählt? Unternehmen Huber Unternehmen Mayr Unternehmen Hofer für Jänner o 5. Februar o 0.März o 7. März für März o 3.Mai o 5. Juni o 20. Juni für Mai o 0. Juni o 5. Juni o 4. Juli für September o 5. Oktober o 5. November o 5. Dezember 8 VERITAS-Verlag Linz
9 3 Entscheiden Sie, ob folgenden ArbeitnehmerInnen eine Pendlerpauschale zusteht? Wenn ja, entscheiden Sie zwischen großer und kleiner Pauschale bzw. über den monatlichen Betrag. Sachverhalt a. Ein Arbeitnehmer pendelt täglich mit der Bahn zu seinem Dienstort, dieser ist 25 km entfernt. b. Ein Arbeiter ist in einem Einkaufszentrum beschäftigt. Er arbeitet täglich bis 2:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt fahren keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr. Die Entfernung beträgt 58 km. c. Die Dienstzeit einer Mitarbeiterin endet um 8:30 Uhr. Nach Dienstschluss muss sie 2 Stunden auf den nächsten Bus warten. Die Ausstiegsstelle vom Bus ist noch immer 22 km von ihrer Wohnung entfernt. In Summe legt sie 62 km zurück. d. Eine Sekretärin verwendet zum Nachhausefahren immer die U-Bahn. Sie legt 5 km zurück. e. Eine Angestellte hat es gut erwischt, sie kann in ihre 3 km entfernte Arbeit zu Fuß gehen. f. Ein Mitarbeiter verwendet zuerst die U-Bahn und dann die Schnellbahn, um seinen Wohnort zu erreichen. Er legt dabei täglich 35 km in eine Richtung zurück. Pendlerpauschale (PP) kein PP kleine PP große PP o o o o o o o o o o o o o o o o o o Betrag Lohnsteuer/Übung macht den Meister! Wie hoch ist der jeweilige Beitrag an die Gewerkschaft bei folgenden Bruttobezügen? Der Grenzbetrag für den Beitrag liegt bei 25 Euro..200,00.450, , , ,00 2 Wie hoch ist die jeweilige Lohnsteuer? Verwenden Sie dazu eine Online-Lohnsteuertabelle. Ohne AVA Mit AVA Mit AVA / Ki Mit AVA / 2 Ki Mit AVA / 3 Ki a..23,30 b..570,60 c..860,90 d. 2.40,80 VERITAS-Verlag Linz 9
10 34.3 Einfache Abrechnung von Löhnen und Gehältern Gehaltsabrechnung Angestellte erhalten als monatliches Entgelt ein Gehalt. Das Gehalt bleibt immer gleich ohne Rücksicht auf die Zahl der Arbeitstage im Monat. Frau Löffler rechnet ab. Ihre Mitarbeiterin verdient im Monat.400,00, kein LSt-Freibetrag, kleine Pendlerpauschale (40 60 km), ohne AVA. Nebenrechnung: Lohnsteuer Bruttogehalt ,00 Gesamtbrutto ,00 + Mehr- und Überstunden ,00 Steuerfreie Zuschläge ,00 = Gesamt Brutto ,00 SV ,98 SV 8,07 % ,98 LSt-Freibetrag ,00 LSt ,24 Pendlerpauschale ,00 Sonstige Abzüge ,00 Gewerkschaftsbeitrag ,00 = Auszahlungsbetrag ,78 LSt-Bemessungsgrundlage ,02 LSt ohne AVA , Lohnabrechnung Arbeiter erhalten meist monatlich Lohn. Die Abrechnung von Löhnen gleicht jener von Gehältern sehr. Der große Unterschied: Im Normalfall wird ein Arbeiter mit einem festgelegten Stundenlohn bezahlt. Dieser Stundenlohn wird meist von den Kollektivvereinbarungen übernommen. Der Monatslohn eines Arbeiters ergibt sich somit aus dem Stundenlohn und der Monatsstundenanzahl. Frau Löfflers Lieferant ist Arbeiter. Sie hilft ihm, seine Lohnabrechnung zu kontrollieren. Der Kollege arbeitet 00 Normalstunden zu einem Stundenlohn von 8,50, kein LSt-Freibetrag, große Pendlerpauschale (), Gewerkschaftsmitglied, AVA mit Kind. Nebenrechnung: Lohnsteuer Bruttolohn (00 * 8,50) ,00 Gesamtbrutto ,00 + Mehr- und Überstunden ,00 Steuerfreie Zuschläge ,00 = Gesamt Brutto ,00 SV ,70 SV 8,20 % ,70 LSt-Freibetrag ,00 LSt ,00 Pendlerpauschale ,00 Sonstige Abzüge ,00 Gewerkschaftsbeitrag ,50 = Auszahlungsbetrag ,30 LSt-Bemessungsgrundlage ,30 LSt mit AVA, Kind ,00 0 VERITAS-Verlag Linz
11 34.4 Einfache Abrechnung/Übung macht den Meister! Helfen Sie Frau Fuchs bei den folgenden Abrechnungen. Gehälterberechnung Angabe Fall Fall 2 Fall 3 Fall 4 Bruttogehalt.780,20.200, ,00.850,70 LSt-Freibetrag kein 50,00 20,00 75,00 Pendlerpauschale klein, nein 2 20 km Gewerkschaft ja nein nein ja Status ohne AVA ohne AVA mit AVA mit AVA Kinder keine Lohnberechnung Angabe Fall 5 Fall 6 Fall 7 Fall 8 Stundenlohn 8,90 7,90 9,60 2,30 Monatsstunden LSt-Freibetrag kein 80,00 40,00 55,00 Pendlerpauschale nein klein, km Gewerkschaft nein ja nein nein Status mit AVA ohne AVA mit AVA mit AVA Kind/er Auszahlungsbetrag Gehälter Löhne Fall Fall 5 Fall 2 Fall 6 Fall 3 Fall 7 Fall 4 Fall 8 VERITAS-Verlag Linz
12 34.5 Komplexe Abrechnung von Löhnen und Gehältern Überstunden Überstunden sind Arbeitsleistungen, die nach der Normalarbeitszeit erbracht werden. Die wöchentliche Normalarbeitszeit wird meist im Kollektivvertrag festgelegt. Sie ist abhängig von der Branche. 38 Stunden: Druckereien, chemische Industrie, 38,5 Stunden: Handel, Banken und Sparkassen, 40 Stunden: Wirtschaftstreuhänder, Fremdenverkehr, Das Überstundenentgelt wird im Normalfall erst mit der Abrechnung des darauf folgenden Monats überwiesen Berechnung des Auszahlungsbetrages von Überstunden Die Entlohnung von Überstunden setzt sich zusammen aus dem Überstundengrundlohn und dem Überstundenzuschlag. Dieser beträgt in der Regel 50 % des Grundlohnes. Für Überstunden an Sonn- und Feiertagen sowie während der Nachtzeit muss meist ein Zuschlag von 00 % gezahlt werden. Der Überstundengrundlohn ist so zu berechnen: Der vereinbarte monatliche Bruttobetrag wird durch den Überstundenteiler (z.b. /67, /58, /43) geteilt, der den Kollektivverträgen zu entnehmen ist. Dieser Teiler ist gleich oder kleiner wie die Anzahl der monatlich zu leistenden Normalarbeitsstunden. Je nach Branche kann der Überstundengrundlohn daher höher oder gleich sein wie der Grundlohn der normalen Arbeitsstunde. Der Überstundenzuschlag beträgt davon 50 % oder 00 %. Achtung! Der Grundlohn der Überstunde ist sozialversicherungspflichtig, aber lohnsteuerfrei. Vom Überstundenzuschlag muss jedoch Sozialversicherung und Lohnsteuer abgezogen werden. Steuerliche Behandlung von Überstunden Leistungseinheit wofür Freigrenze/Monat Lohnsteuer? SV Überstundengrundlohn jede Überstunde keine keine ja 50 % Zuschlag Normalarbeitszeit 5 Stunden bis maximal 43,00 00 % Zuschlag So Fei bis maximal 360,00 ja, über der Freigrenze ja, über der Freigrenze ja ja 00 % Zuschlag Nachtarbeit keine keine ja 2 VERITAS-Verlag Linz
13 Angestellter Frau Löffler hat folgendes Gehalt inkl. Überstunden zu berechnen. Bruttogehalt.600,00, kein Gewerkschaftsmitglied, 3 Überstunden mit 50 % Zuschlag, 3 Überstunden mit 00 % Zuschlag, Überstundenteiler 60, kein LSt-Freibetrag, kein Pendlerpauschale, ohne AVA Bruttogehalt ,00 + Überstundengrundlohn 6 0 = 60,00 + Überstundenzuschlag 3 50 % Zuschlag = 3 00 % Zuschlag = 5,00 30,00 Nebenrechnung: Lohnsteuer Gesamtbrutto ,00 Steuerfreie Zuschläge ,00 = Gesamt Brutto ,00 SV ,09 SV 8,07 % ,09 LSt-Freibetrag ,00 LSt ,37 Pendlerpauschale ,00 Sonstige Abzüge ,00 Gewerkschaftsbeitrag ,00 = Auszahlungsbetrag ,54 LSt-Bemessungsgrundlage..29,9 LSt ohne AVA ,37 Berechnung der Überstunden:.600 / 60 = 0, davon 50 % = 5,00 Arbeiter Ein Arbeiter leistet 80 Normalstunden und 3 Überstunden mit 50 % Zuschlag. Stundenlohn 8,50, kein LSt-Freibetrag, kein Pendlerpauschale, ohne AVA, kein Gewerkschaftsbeitrag. Bruttolohn (80 * 8,50) ,00 + Überstundengrundlohn 3 8,50 25,50 + Überstundenzuschlag 3 x 50 % Zuschlag 3 4,25 2,75 Nebenrechnung: Lohnsteuer Gesamtbrutto ,25 Steuerfreie Zuschläge ,25 = Gesamt Brutto ,25 SV ,42 SV 8,20 % ,42 LSt-Freibetrag ,00 LSt ,0 Pendlerpauschale ,00 Sonstige Abzüge ,00 Gewerkschaftsbeitrag ,00 = Auszahlungsbetrag ,73 LSt-Bemessungsgrundlage..244,58 LSt ohne AVA ,0 VERITAS-Verlag Linz 3
14 34.6 Komplexe Abrechnung/Alles klar? Korrigieren Sie die folgenden Aussagen: a. Die Normalarbeitszeit ist von der jeweiligen Branche abhängig. b. 50 % Überstunden-Zuschläge sind bis zu 43 steuerfrei. c. Jeder Arbeitnehmer hat in Österreich eine Überstundenpauschale. d. Bei Nachtarbeitsstunden bekommt man einen Zuschlag von 00 %. e. Jede Überstunde hat einen Zuschlag von 00 %. f. Alle Arbeitnehmer haben laut Kollektivvertrag eine Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche zu absolvieren. 2 Beantworten Sie bitte folgende Fragen, indem Sie die folgenden Sätze vervollständigen und die richtige Antwort ankreuzen (Mehrfachnennungen möglich): a. Bruttogehälter b. Überstunden c. Überstundenzuschläge d. An Sonn- und Feiertagen o sind im Kollektivvertrag festgehalten. o werden den Arbeitnehmern überwiesen. o werden zusätzlich zum Gehalt abgegolten. o müssen von Arbeitnehmern ausgeführt werden. o sind immer 50 %. o sind abhängig von der Arbeitszeit. o gibt es nie Überstunden. o findet Entspannung statt. o werden um die Sozialversicherung und Lohnsteuer reduziert. o liegen immer über.000,00. o können auch am Wochenende anfallen. o bringen zusätzliches Geld. o sind unter 43 steuerfrei. o unterliegen nicht der Sozialversicherung. o gibt es einen Überstundenzuschlag von 00 %. o scheint immer die Sonne. 4 VERITAS-Verlag Linz
15 3 Entscheiden Sie bei den folgenden Überstundenaufzeichnungen, ob Sozialversicherungs- bzw. Lohnsteuerpflicht vorliegt. Überstunden Sozialversicherungs- Lohnsteuer- -frei -pflichtig -frei -pflichtig a. 3 x 50 % Zuschlag o o o o 2 x 00 % Zuschlag o o o o b. 5 x 50 % Zuschlag o o o o 5 x 00 % Zuschlag o o o o c. 7 x 50 % Zuschlag o o o o 7 x 00 % Zuschlag o o o o d. 0 x 50 % Zuschlag o o o o 0 x 00 % Zuschlag o o o o 34.7 Komplexe Abrechnung/Übung macht den Meister! Helfen Sie Frau Fuchs bei den folgenden Abrechnungen. Gehälterberechnung Angabe Fall Fall 2 Fall 3 Fall 4 Überstunden 50 % Überstunden 00 % Überstundenteiler Bruttogehalt.780,20.200, ,00.850,70 LSt-Freibetrag kein 50,00 20,00 75,00 Pendlerpauschale klein, nein 2-20 km über 60km Gewerkschaft ja nein nein ja Status ohne AVA ohne AVA mit AVA mit AVA Kinder keine 4 3 VERITAS-Verlag Linz 5
16 2 Lohnberechnung Angabe Fall 5 Fall 6 Fall 7 Fall 8 Überstunden 50 % Überstunden 00 % Stundenlohn 8,90 7,90 9,60 2,30 Monatsstunden LSt-Freibetrag kein 80,00 40,00 55,00 Pendlerpauschale nein klein, km Gewerkschaft nein ja nein nein Status mit AVA ohne AVA mit AVA mit AVA Kind/er Auszahlungsbetrag Gehälter Löhne Fall Fall 5 Fall 2 Fall 6 Fall 3 Fall 7 Fall 4 Fall 8 6 VERITAS-Verlag Linz
17 34.8 Sonderzahlungen Unter Sonderzahlungen versteht man jene Bezüge, die neben dem laufenden Arbeitsentgelt ausbezahlt werden. Beispiele dafür sind: Weihnachtsremuneration (= Weihnachtsgeld), Urlaubszuschuss (= Urlaubsgeld), Bilanzgelder, Gewinnbeteiligungen. Für ein ganzes Arbeitsjahr erhält der Arbeitnehmer Monatsgehalt Urlaubszuschuss und Monatsgehalt Weihnachtsremuneration. Jeder unselbstständige Arbeitnehmer in Österreich erhält 4 Gehälter/Löhne pro Jahr. Tritt ein Arbeitnehmer während des Jahres in das Unternehmen ein, werden die Sonderzahlungen aliquot (= anteilsmäßig) berechnet und ausbezahlt. Während bei der Sozialversicherung der Begriff Sonderzahlungen verwendet wird, findet sich im Steuerrecht der Begriff sonstige Bezüge. Sozialversicherung (202) Der Beitragssatz für die Sozialversicherung der Sonderzahlungen liegt immer genau Prozentpunkt unterhalb jener der laufenden Bezüge. Die Sozialversicherung fällt nur bis zu einer Höchstbeitragsgrundlage von (= 2 x 4.230,00) pro Jahr an. Darüber hinaus gehende Sonderzahlungen unterliegen nicht mehr der Sozialversicherung. Arbeitnehmer Sonderzahlung laufender Bezug Angestellte 7,07 % 8,07 % Arbeiter 7,20 % 8,20 % Lohnsteuer Sonderzahlungen unterliegen nicht, wie die laufenden Bezüge, der Lohnsteuertabelle. Sie werden geringer besteuert. Im Normalfall fällt lediglich eine Lohnsteuer in Höhe von 6 % an. Übersteigt die Summe der Sonderzahlungen das Jahressechstel (= 2 durchschnittliche Monatseinkommen), werden sie dem laufenden Gehalt hinzugerechnet und unterliegen somit dem regulären Steuersatz. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge entfällt, wenn das Jahressechstel unter der Freigrenze von 2.00 liegt. Bei der ersten Sonderzahlung im Kalenderjahr (meist der Urlaubszuschuss) wird überdies einmalig ein Freibetrag in Höhe von 620,00 abgezogen. Das Jahressechstel ist kompliziert zu berechnen. Nähere Hinweise finden Sie im Internet. VERITAS-Verlag Linz 7
18 Frau Löfflers Angestellte bezieht ein Gehalt von.600,00, im Juni.600,00 UB, im November.600,00 WR. Die Unternehmerin berechnet die Auszahlungsbeträge wie folgt: kein Freibetrag, kein Gewerkschaftsbeitrag, ohne AVA, keine Kinder Gehaltsabrechnung Bruttogehalt ,00 SV ,07 % ,2 LSt laut Lohnsteuertabelle Brutto.600, SV 289, , ,30 Auszahlungsbetrag ,58 Urlaubszuschuss (UB) Bruttogehalt ,00 SV ,07 % ,2 6 % LSt Brutto.600, SV 273, Freibetrag 620, ,88 x 6 % = 42,4 Auszahlungsbetrag ,47 Weihnachtsremuneration (WR) Bruttogehalt ,00 SV ,07 % ,2 6 %LSt Brutto.600, SV 273, ,88 x 6 % = 79,6 Auszahlungsbetrag ,27 Vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleibt im Normalfall mehr übrig als von einem normalen Monatslohn. 8 VERITAS-Verlag Linz
19 34.9 Sonderzahlungen/Alles klar? Korrigieren Sie die folgenden Aussagen: a. Jeder Arbeitnehmer bekommt in Österreich 5 Gehälter. b. Angestellte bezahlen für ihren Urlaubzuschuss 7,07 % Sozialversicherung. c. Bei der ersten Sonderzahlung im Jahr gibt es einen Freibetrag von 720,00. d. Alle Sonderzahlungen unter dem Jahressechstel werden mit 6 % versteuert. e. Die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung liegt bei 4.230,00. f. Die Weihnachtsremuneration entspricht dem so genannten Weihnachtsgeld. 2 Beantworten Sie bitte folgende Fragen, indem Sie die folgenden Sätze vervollständigen und die richtige Antwort ankreuzen (Mehrfachnennungen möglich): a. Sonderzahlungen b. Der Urlaubszuschuss c. Die Weihnachtsremuneration d. Die Lohnsteuer e. Die Sozialversicherung o stellen das 3. und 4. Gehalt dar. o werden vermindert versteuert. o darf nur für die Zahlung des Urlaubs verwendet werden. o ist meist die erste Sonderzahlung im Jahr. o stellt im Normalfall das 4. Gehalt dar. o gewährleistet, dass viele Weihnachtsgeschenke gekauft werden können. o wird bei Sonderzahlungen in der Höhe von 6 % verrechnet. o wird an die Krankenkassa überwiesen. o liegt mit %-Punkt unter der SV der laufenden Bezügen. o wird an die Krankenkassa überwiesen. o haben andere Sozialversicherungssätze. o sind z.b. der Urlaubszuschuss. o wird mit 6 % Lohnsteuer versteuert. o steht jedem Arbeitnehmer in Österreich zu. o ist immer höher als das laufende Entgelt. o wird immer bar ausbezahlt. o steht dem Finanzamt zu. o von 6 % ist für jene Gehälter unter der Sechstelgrenze. o steht dem Finanzamt zu. o dient dem Krankheitsfall. VERITAS-Verlag Linz 9
20 34.0 Sonderzahlungen/Übung macht den Meister! Berechnen Sie für Frau Fuchs folgende Gehälter und Löhne. Beachten Sie, dass auch Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration anfallen. Gehaltsabrechnung in Angabe Fall Fall 2 Fall 3 Fall 4 Bruttogehalt 2.200,00.550, ,00.900,00 LSt-Freibetrag 70,00 20,00 kein 60,00 Pendlerpauschale 2 20 km klein, nein Gewerkschaft nein ja ja ja Status ohne AVA ohne AVA mit AVA ohne AVA Kind/er UB 2.200,00.550, ,00.900,00 WR 2.200,00.550, ,00.900,00 Folgende Löhne sind zu berechnen! Angabe Fall 5 Fall 6 Fall 7 Fall 8 Bruttolohn.300,00.350,00.780, ,00 LSt-Freibetrag 80,00 kein kein 20,00 Pendlerpauschale klein, nein km Gewerkschaft nein ja nein nein Status mit AVA ohne AVA mit AVA mit AVA Kind/er UB.300,00.350,00.780, ,00 WR.300,00.350,00.780, ,00 Auszahlungsbetrag Gehälter Gehalt + UB Gehalt + WR Löhne Lohn + UB Lohn + WR Fall Fall 5 Fall 2 Fall 6 Fall 3 Fall 7 Fall 4 Fall 8 20 VERITAS-Verlag Linz
21 34. Lohnverrechnung/Zum Abspeichern! Füllen Sie bitte folgende Tabelle mit den Schlüsselwörtern aus diesem Kapitel. Anschließend ergänzen Sie die Schlüsselwörter im ABC auf der letzten Seite. o o o o o o o o o o Rätsel: Versuchen Sie die 5 versteckten Wörter zu finden. Alle sind Begriffe aus dem Kapitel Lohnverrechnung. F W S L G A U A T G R L A X M E F I F A T U X E G P X S F O Ü B E R S T U N D E N W S C U I Q C B R V L P Q U W O R Z P S L E J I X A H N K L H G T X O E V E H Z V Y I U S P O V N T B Q E X E U S T G O R T Y Y I M O Q S Z A P J J V S R L N S N F H K Q X G A Z G C C C G F P P E L F E V U Q C X S I D N D G R G H E A V T E I I G I N W C O X C Y W L U X M T P M L I T N C N T H F S I U P H I Y E T Z S Q Ä H H D L D U A C A I U R X C A F E F C R H R T Q C Q Ö L G E T N U L G C C F H G W E A C E H I S U H E R P X E A J T W Z T E G M Z M P D V B U A N R Y E V U Z Q X K B C Q U A B R V N M P Z U E P B Q B D K T G K I G N U R E H C I S R E V L A I Z O S B G X W S E W T T L Y O T E J N K R U U W V B U M G I R Y O I Q N J N D O H S G Q S Y M D P O H Z A J R E U E T S N H O L J V C C D G G S W D T I M B X G V W O L L U W B H C H D C R P D I V J R Z S E J S A Q Q T V U P W A E T P P O U O A N C O S Z M P C F P S Z A R L A P A N G E S T E L L T E R A L G S I S D J E Q VERITAS-Verlag Linz 2
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