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1 Bewerbungsbedingungen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) für die Vergaben von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr nach der VOL/EG 1. Allgemeines Der ZVMS vergibt als öffentlicher Auftraggeber die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen nach Teil A der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A, Abschnitt 2). Bei Vergabeverfahren, die nach dem 2. Abschnitt der VOL/A durchgeführt werden, hat der Bewerber bzw. Bieter einen Rechtsanspruch auf Anwendung der VOL/A. 2. Vergabeunterlagen Zur Abgabe von Hauptangeboten sind ausschließlich die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke und Formulare zu verwenden. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. 3. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Auskünfte Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den ZVMS vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen sollen in schriftlicher Form an die u. g. Ansprechpersonen gerichtet werden. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen und möglichst bis eine Woche vor, spätestens aber bis zu der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Frist vorliegen. Der ZVMS wird die Fragen kurzfristig beantworten. Wichtige Aufklärungen über geforderte Leistungen oder die Grundlagen der Preisermittlung werden allen Bietern gleichzeitig mitgeteilt. Die Klärung von Fragen hat grundsätzlich keinen Einfluss auf gesetzte Termine. Auskünfte werden erteilt von den Mitarbeitern des Teams Schülerbeförderung des ZVMS von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Montag bis Freitag): Gebiet Erzgebirgskreis: Frau Komm (Tel ); Frau Gutermuth (Tel ); Gebiet Landkreis Zwickau: Frau Weigel (Tel ); Frau Voigt (Tel ); Frau Wichmann (Tel ); Gebiet Landkreis Mittelsachsen: Frau Siegert (Tel ); Frau Terpe (Tel ). Fax-Nummer: schueler@vms.de (Bei Anfragen per zu den Vergabeunterlagen bitte in der Betreffzeile Ausschreibung eintragen und die Anfrage mit Wichtig! kennzeichnen.) 4. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, werden gem. 16 Abs. 3 lit. f VOL/A bzw. 19 Abs. 3 lit. F EG VOL/A von der Wertung ausgeschlossen. Erhält der Auftraggeber erst nach Zuschlagserteilung Kenntnis von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen des Auftragnehmers, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Freihandvergaben ZVMS-FV-2015 Seite 1 von 6

2 5. Form und Inhalt der Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Dieses gilt ebenso für Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und sonstige einzureichende Unterlagen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Das Angebot muss unterschrieben sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Das Angebot ist je Los in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen. Dieser Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel, sowie mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe der vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen. Als Kennzeichnung sind deutlich sichtbar folgende Hinweise abzugeben: Angebot für das Los Ausschreibungsnummer laut Bekanntmachung Ablauf der Angebotsfrist Das Ende der Angebotsfrist ist der Anschreiben zur Angebotsaufforderung zu entnehmen. Das Angebot ist dem Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen. Eine persönliche Abgabe kann beim Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen, ändern oder zurückziehen. Preisänderungen sind sowohl nach oben als auch nach unten zulässig. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit der angegebenen Uhrzeit des festgesetzten Tages. Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der ausschreibenden Stelle in der gleichen Weise wie das Angebot zuzustellen. Nur die Zurückziehung von Angeboten (ohne Ersatzangebot) kann auch auf elektronischem Wege bzw. per Fax erfolgen. Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. Bei der Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist ist dem Anschreiben zur Angebotsaufforderung zu entnehmen. Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Eine selbst gefertigte Kopie des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das vom ZVMS vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung der Regelungen des Umsatzsteuergesetzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Freihandvergaben ZVMS-FV-2015 Seite 2 von 6

3 Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen und als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 6. Vergabe nach Losen Das Angebot ist für das jeweils geforderte Los der Gesamtleistung einzureichen. Es können Angebote abgegeben werden für ein oder mehrere Lose oder für alle Lose. Soweit für mehr als ein Los ein Angebot abgegeben wird, ist Voraussetzung, dass der Bieter im Fall der Zuschlagserteilung über ausreichende Kapazitäten verfügt. Soweit der Bieter hierüber nicht verfügt, hat er einmalig eine Erklärung gem. Formblatt 1, Nr. 4 zur Rangfolge der von ihm zu berücksichtigenden Angebote abzugeben. 7. Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es gilt das Kriterium Preis mit einer Gewichtung von 100 vom Hundert. Unter Preis sind die pauschalen Gesamtkosten pro Unterrichtstag zu verstehen. Die pauschalen Gesamtkosten setzen sich aus dem Preis pro Kilometer und soweit der Einsatz erforderlich ist aus dem Stundenpreis für die Begleitperson zusammen. 8. Vertragsbedingungen Bei Zuschlagserteilung wird eine Rahmenvereinbarung und ein Einzelvertrag geschlossen. Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, bestimmen sich die Vertragsbestandteile wie folgt: die Leistungsbeschreibung und das Angebot des Bieters Rahmenvereinbarung und Einzelvertrag als besondere Vertragsbedingungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B 2003) etwaige Ergänzungen auf Grund von Rückfragen zur Ausschreibung 9. Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung gem. Formblatt 2 abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 10. Eignungsnachweise Zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat der Bieter mit der Angebotsabgabe das ausgefüllte Formblatt 3 abzugeben. Die Eignung wird auf der Grundlage der Angaben bzw. abgegebenen Eigenerklärung des Bieters beurteilt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben nachzufordern. Im Falle einer Nachforderung durch den Auftraggeber sind die angeforderten Angaben unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Angaben besteht allerdings nicht. Angebote, die nicht vollständig sind, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Freihandvergaben ZVMS-FV-2015 Seite 3 von 6

4 Die Eignung einer Bietergemeinschaft wird hinsichtlich der Gesamtheit der in der Bietergemeinschaft zusammengeschlossenen Unternehmen beurteilt. Die nachfolgenden Angaben und Erklärungen gelten somit für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Bei Abgabe des Angebots sind nachfolgende Nachweise abzugeben (siehe Anschreiben Angebotsaufforderung): Nachweis zum berechtigten Einsatz der vorgesehenen Fahrzeuge in der entgeltlichen Personenbeförderung sowie deren im Kostenangebot enthaltenen technischen Angaben durch Vorlage einer/von Kopien des/der Fahrzeugscheine(s) Nachweis, dass der Bieter auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und Sachschäden haftet durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungsscheine über die Kfz-Haftpflichtversicherung der in der entgeltlichen Personenbeförderung einzusetzenden Fahrzeuge Nachweis zur Betriebssicherheit der einzusetzenden Fahrzeuge durch Vorlage einer Kopie des letzten Berichts der Hauptuntersuchung der offiziellen technischen Überwachungsorganisation z. B. des TÜV, Dekra etc. Nachweis, dass sowohl der Bieter bei persönlicher Leistungserbringung als auch das von ihm zur Ausführung der Leistung vorgesehene Fahrpersonal jeweils im Besitz einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind; durch Vorlage von Kopien der Erlaubnis zu Fahrgastbeförderung Bei Abgabe des Angebots ist nachfolgende Eigenerklärung abzugeben: zur Eintragung in das Handelsregister oder zur Gewerbeanmeldung oder zur Eintragung in das Vereinsregister zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (soweit sie der Pflicht zur Zahlung unterfallen) und zur Anmeldung der krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das/die Unternehmen nicht in der Liquidation befindet/befinden bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen wird der Insolvenzplan vorgelegt. dass die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge den im Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils geltenden Bestimmungen der StVO, der StVZO, des PBefG und der BOKraft sowie der dem Anforderungskatalog für speziell zur Schülerbeförderung eingesetzten Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW) aus der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom , bekannt gemacht am ; VkBl. 604, entsprechen soweit nach der Leistungsbeschreibung im Rollstuhl sitzende Personen befördert werden müssen, Eigenerklärung, dass hierbei die DIN Teil 1 und 2 beachtet werden dass sowohl der Bieter im Fall der persönlichen Leistungserbringung als auch das von ihm einzusetzende Personal jeweils über eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verfügen dass hinsichtlich der zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ausreichender Kfz- Haftpflichtversicherungsschutz zur entgeltlichen Personenbeförderung besteht dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen den Bieter oder seiner Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Geldwäsche ( 261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265 b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde dass Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für Freihandvergaben ZVMS-FV-2015 Seite 4 von 6

5 den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern dass der Bieter weder in eigener Person bei persönlicher Leistungserbringung noch die von ihm mit der direkten Schülerbeförderung beauftragten Personen (i. d. R. Fahrpersonal und Begleitpersonen) rechtskräftig wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 g, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist bzw. sind. Zur Prüfung (vgl. 72 a SGB VIII) nimmt der Bieter bei Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen (spätestens wiederkehrend mit der Erneuerung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung) Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse gemäß 30 a BZRG des betroffenen Personals; der Einsatz in der Schülerbeförderung erfolgt nur, wenn die vorgelegten Führungszeugnisse keine Eintragungen hinsichtlich der o. g. Straftaten enthalten dass dem Auftraggeber jeglicher Subunternehmereinsatz mitgeteilt wird und auf Anforderung die Eigenerklärungen zur Eignung des Subunternehmers sowie auf Verlangen des Auftraggebers die entsprechenden Einzelnachweise vorgelegt werden Weiterhin ist bei der Abgabe des Angebots nachfolgende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und sonstiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz abzugeben: dass der Bieter für alle im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten entweder zur Zahlung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet ist oder nicht; als öffentlicher Auftraggeber ist der ZVMS bei Aufträgen ab einer Höhe von EUR verpflichtet, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns aus dem Gewerbezentralregister nach 150 a Gewerbeordnung (GewO) einzuholen dass der Bieter ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur mit gültigen Arbeitsgenehmigungen beschäftigt und deren Löhne und Gehälter mindestens monatlich über Gehaltskonten überweist und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf Verlangen des Auftraggebers diesem vorlegen kann dass der Bieter die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch ( 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1 b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einhält dass bei Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung beachtet wird, insbesondere die Verpflichtung zur gleichen Entlohnung wie die regulär Beschäftigten bei gleicher Tätigkeit dass sich der Auftragnehmer von ihm beauftragten Subunternehmern oder Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes im vorstehenden Sinne abgeben lässt wie für alle weiteren Subunternehmer des Subunternehmers Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter im Auftragsfalle folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen: aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) oder sofern eine Eintragung im Handelsregister nicht vorliegt, eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. die Kopie eines Vereinsregisterauszuges Nachweis zur Eignung des Bieters bei persönlicher Leistungserbringung nach 72 a SGB VIII durch die Gewährung einer Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis zur Person des Bieters gemäß 30 a BZRG 11. Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen als Subunternehmer zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Im Übrigen ist die Vergabestelle berechtigt, von diesen Unternehmen ebenfalls die in diesen Bewerbungsbedingungen genannten Eignungsnachweise zu verlangen. Freihandvergaben ZVMS-FV-2015 Seite 5 von 6

6 12. Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden und sind vertraulich zu behandeln. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig. 13. Nichtberücksichtigte Bieter Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 19 VOL/A bzw. 22 EG VOL/A. 14. Kosten für die Vergabeunterlagen Der für die Vergabeunterlagen bezahlte Betrag wird nicht erstattet. 15. Nachprüfungsstelle Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte nach 2 Vergabeordnung (VgV) können sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an folgende Stelle wenden: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße Leipzig Freihandvergaben ZVMS-FV-2015 Seite 6 von 6

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