Landesverkehrswacht Geeignet und fahrtüchtig? 27. April 2016

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1 Landesverkehrswacht Geeignet und fahrtüchtig? 27. April 2016 Wieder geeignet und fahrtüchtig? Maßnahmen zur Rehabilitation von Kraftfahrern, die mit Alkohol / Drogen auffällig geworden sind Dipl.-Psych. Dr. Paul Brieler Baumeisterstr Hamburg Tel.: brieler@ifs-seminare.de 1

2 Rechtliche Bestimmungen Strafrecht (Alkohol oder andere berauschende Mittel): 315c StVG Gefährdung des Straßenverkehrs (ab 0,3 Promille) (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) 316 StVG Trunkenheit im Verkehr (ab 1,1 Promille) (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) 69 StVG Entziehung der Fahrerlaubnis Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (sechs Monate bis zu fünf Jahren oder für immer) Ordnungswidrigkeitsrecht: 24a StVG 0,5 Promille-Grenze Abs. 1 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut Abs. 2 unter der Wirkung eines ( ) berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. (Geldbuße bis zu 3.000, 1-3 Monate Fahrverbot) 24 c StVG Fahranfänger: Kein Alkohol am Steuer (0,2 Promille) 2

3 50 Jahre verkehrspsychologische Rehabilitation 1963 Forderung nach Therapie für verkehrsauffällige Kraftfahrer 1971 Erprobung eines Kurses für alkoholauffällige Kraftfahrer (TÜV Hannover) in Leer 1974/75 Projektgruppe Typisches Fehlverhalten von Fahranfängern, Nachschulung, BAST 1976/77 Projektgruppe Beeinflussung u. Behandlung alkoholauffälliger Kraftfahrer, BAST 1977/78 Modellversuch Kurse für wiederholt alkoholauffällige Kraftfahrer 1978 Kurse für Alkoholersttäter (Modell Mainz 77, Hamburg 79) 1986 Einführung der Fahrerlaubnis auf Probe, Nachschulungskurse erstmals gesetzlich verankert (Modelle NAFA / ALFA, Anbieter: TÜVe / AFN) 1997 Nachschulung für drogenauffällige Kraftfahrer (Modellversuch in Hessen) 1998 Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zum gesetzlich geregelt (StVG, 70 FeV) Programme IFT, IRaK, LEER; ABS, REHA-PS; DRUGS, SPEED-02 3

4 Fall Alkohol-/Drogenauffälligkeit Fahrerlaubnis auf Probe / 21. Lebensjahr, 19 Jahre, Fahrerlaubnis (FE) Kl. B seit 2014, ledig, Schüler 13. Klasse Alkoholauffälligkeit 0,26 mg/l Alkohol in der Atemluft (Tatzeit: 12:30 Uhr) Bußgeldbescheid: 500 EUR, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg ( 24 a StVG) Fahrerlaubnisbehörde: Anordnung Besonderes Aufbauseminar (Frist: 2 Monate) ( 2a StVG) Bei Nichtvorlage der Teilnahmebescheinigung: Entziehung der Fahrerlaubnis! Dann: Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Antrag und Vorlage der Teilnahmebescheinigung an einem Besonderen Aufbauseminar 4

5 Edukative Interventionen (Besondere Aufbauseminare) Seminarkonzepte: Dauer: Anzahl: Umfang: Kursleiter: Ziele: Inhalte u. Methoden: ALFAplus, Dekra mobil, IFT-P, NAFAplus 2 4 Wochen 6 12 Teilnehmer Vorgespräch + 3 Sitzungen á 180 Minuten (Mit Zustimmung der Verkehrsbehörde Durchführung in 3 Einzelsitzungen á 90 min möglich VIP-Regelung) Dipl. Psych. (persönliche Anerkennung durch Landesbehörde) - Veränderung von Konsumgewohnheiten - Einsicht in die Psychodynamik des eigenen Verhaltens - Einstellungsänderung bzgl. Konsum und Fahren - Wissenssteigerung: Alkohol / Drogen und die Auswirkungen Gruppengespräche - Deliktanalyse - Analyse Konsummotive - Anleitung zur Selbstbeobachtung - Anleitung zur Verhaltensplanung - Informationen zum Thema Alkohol / Drogen und Fahrverhalten häusliche Bearbeitung / Kursmaterial 5

6 Fall Sperrfristabkürzung nach Strafbefehl, 46 Jahre, Fahrerlaubnis (FE) Kl. B, BE, C1E seit 1988, verheiratet, 2 Kinder, Arzt (Landarztpraxis) Trunkenheit im Verkehr ( 316 StGB) 1,77-1,8, Tatzeit Uhr, allgemeine Verkehrskontrolle Strafbefehl: 30 Tagessätze, FE- Entzug (Maßregel zur Sicherung), nach Rechtskraft darf vor Ablauf von 10 Monaten keine neue FE erteilt werden (Maßregel zur Besserung) Teilnahme an einem Kurs zur Sperrfristabkürzung (IFT-S) Sperrfristabkürzung um 2 Monate Antrag auf Neuerteilung der FE Aufforderung zur Begutachtung der Fahreignung ( 13 FeV) Begutachtung (Alkoholfragestellung) 6

7 Edukative Interventionen (Ersttäterschulungskurse) Maßnahmen: IFT-S (I.R.A.K.-S; Mainz 77, u. a.) Dauer: 2 3 Wochen, 3 4 Sitzungen (12 18 Stunden) Anzahl: 4 10 Teilnehmer (auch als Einzel möglich), Ersttäter, nach med.-psych. Voruntersuchung, über 2,0 Ausnahme Kursleiter: Dipl.-Psychologe (mit verkehrspsychologischer Ausbildung) Ziele: - Veränderung von Trinkgewohnheiten - Einsicht in die Psychodynamik des eigenen Verhaltens - Einstellungsänderung bzgl. Trinken / Konsum und Fahren - Wissenssteigerung: Alkohol / Drogen und deren Auswirkungen Inhalte/Methoden: Gruppengespräche und häusliche Bearbeitung (Kursmaterial) - Deliktanalyse - Analyse Trinkmotive - Anleitung zur Selbstbeobachtung und Verhaltensplanung - Informationen zum Thema Alkohol / Drogen und Fahrverhalten 7

8 Fall 70 Kurs nach MPU, 46 Jahre, Fahrerlaubnis (FE) Kl. B, BE, C1E seit 1988, verheiratet, 2 Kinder, Arzt (Landarztpraxis) Trunkenheit im Verkehr ( 316 StGB) 1,77-1,8, Tatzeit Uhr, allgemeine Verkehrskontrolle Strafbefehl: 30 Tagessätze, FE- Entzug, nach Rechtskraft darf vor Ablauf von 10 Monaten keine neue FE erteilt werden Antrag auf Neuerteilung der FE Aufforderung zur Begutachtung der Fahreignung ( 13 FeV) Begutachtung (Alkoholfragestellung) 8

9 Fachliche Grundlagen der Begutachtung Überarbeitung durch BASt Stand: aktueller Stand: über BASt Website abrufbar ( Kapitel zu Alkohol / Drogen: weiterhin Stand 2000, wird z. Zt. überarbeitet (DRUID-Ergebnisse) Achtung: Normatives Dokument (Anlage 4a FeV) 9

10 Fachliche Grundlagen der Begutachtung 3. Auflage 2013, gültig ab Mai 2014 Achtung: Kein normatives Dokument! 10

11 Fallzahlen MPU und Kurse MPU Fallzahlen und Kursfallzahlen stagnieren auf niedrigem Niveau Anlassgruppe geeignet % nachschulungsfähig ungeeignet % gesamt % 1.1 Körperliche und geistige Mängel 59,4 40, Neurologisch-psychiatrische Mängel 46,0 54, Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung 60,6 39, Verkehrsauffälligkeiten 62,6 0,4 37, Sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten 62,0 0,4 37, Alkohol erstmalig 54,8 11,1 34, Alkohol wiederholt 47,4 8,4 44,

12 Kursfallzahlen nach Anlassgruppen 4 Betäubungsmittel- u. Medikamentenauffälligkeit 63,8 7 29, Alkohol + allg. verkehrs- bzw. strafrechtl. Auffälligkeiten 46,3 6,2 47, Alkohol + sonst. Drogen/Medikamente 57,7 6,0 38, Allg. Verkehrsauffälligk. + sonst. strafrechtl. Auffälligkeiten 57,6 0,4 42, Sonst. Drogen/Medikamente + allg. Verkehrsauffälligkeiten 5.5 Sonstige Mehrfachfragestellungen 57,3 51,3 3 3,2 39,7 45, FeV 10 Abs. 2 u. 11 Abs. 3 Nr. 2 (Mindestalter) 7 Bewerber um eine Fahrlehrererlaubnis u. 92,8 80,6 * * 7,2 19, Fahrlehrerüberwachung 8 Sonstige Anlässe 55,7 0,9 43,4 528 Gesamt % 58,3 6,4 35,3 528 absolut Gesamt Quelle BASt 2014, Begutachtung der Fahreignung 2013, Pressebericht, 12

13 Zielgruppen für 70 Kurse gemäß FeV und BGL 70 Abs 1 Satz 2: In die Kurse dürfen nur Personen aufgenommen werden, nach 11 Absatz 10 FeV und nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis 11 Abs. 10: Anstatt neuer MPU Teilnahmebescheinigung 70, wenn MPU empfiehlt Kurs (nur Alkohol- und Drogenfälle, nicht Verkehr/Strafrecht) Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde BGL S. 71 (BASt 2014): Defizite lassen sich durch 70 Kurs beseitigen erforderliche Verhaltensänderung bereits vollzogen, aber Systematisierung und Stabilisierung erforderliche Verhaltensänderung erst eingeleitet, aber noch unterstützende Begleitung erforderliche Verhaltensänderung noch nicht wirksam in Angriff genommen, erscheint erreichbar wg. gezeigter Einsicht in die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung u. Selbstkritik und Selbstkontrolle 13

14 Aktuelles aus MPU und verkehrspsychologischer Intervention Verkehrsgerichtstag (VGT), AK II: MPU unter 1,6 Promille Abb. 6: Vergleich der Prognosen zwischen Ersttätern mit BAK < 1,6 und BAK > 1,6. 14

15 Zielgruppen gemäß BKs 3. Aufl. Kriterien zur Problembewältigung erlauben eine Bewertung des Veränderungsprozesses; K-Kriterien (Kurs) finden sich zu den Hypothesen A2, A3, A4, D2, D3 Bei verbleibenden Bedenken Prüfung, ob Ausräumung durch einen Kurs nach 70 möglich Hypothese A7 ODER D7: Defizite sind durch einen Kurs ausreichend beeinflussbar, weitere Fragestellungen müssen positiv abgeschlossen sein. Typische Kursempfehlungen: z.b. A 2.6 K, D 3.3 K: Der Klient ist zu einem dauerhaften Alkohol/Drogenverzicht motiviert, kann aber nicht ausreichend darlegen, weshalb er dauerhaft verzichten will. Muss Ansätze einer selbstexplorativen Auseinandersetzung zeigen. z.b. A 3.5 K: Stabile Veränderung mit Durchsetzungskompetenz und neuen Bedingungen, z.b. D 3.5 K: Keine Hinweise auf besondere Risikofaktoren, bagatellisiert aber Rückfallgefahren, wenig konkrete situationsspezifische Bewältigungsstrategien. z.b. A 4.3 K: Der Klient wird sein Trinkverhalten zukünftig richtig einschätzen und trennen, zeigt Defizite beim Alkoholwissen. 15

16 70-Kurse: Bedeutsame Rechtsfolge => hohe Anforderungen 70 FeV definiert Anforderungen zur Anerkennung von Kursen Trägern von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung Anlage 15 (Voraussetzungen f.d. amtl. Anerkennung) Richtlinie über die Anforderungen an Träger v.k.z.w.d.k. vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen Wirksamkeit der Kurse durch Evaluation alle Jahre nachgewiesen Kurskonzept: Auf wissenschaftlicher Grundlage erstellt und Geeignetheit durch unabhängiges wissenschaftliches Gutachten bestätigt Kursleiter: Psychologe mit Diplom oder Masterabschluss und spezifisch verkehrspsychologisch aus- und weitergebildet 16

17 Rehabilitative Interventionen: IFT Kurs 1. Sitzung - Organisatorisches - Vorstellungsrunde - Aufarbeitung MPU (inkl. Rechtlicher Rahmen) - Einführung in die Lerngesetze - Deliktanalyse - Promille-Grenzwerte - Häusliche Trainingsaufgaben: Trinkbeobachtung, Entspannungstraining, Nachbereitung der Sitzung sowie Vorbereitung der nächsten Sitzung im Kursmaterial 17

18 Rehabilitative Interventionen: IFT Kurs 2. Sitzung - Trainingsaufgaben (Entspannungstraining, Konsumprotokoll) - Alkohol im Straßenverkehr (Unfallrisiko, Dunkelziffer, Risiko erneuter Auffälligkeit) - Trinkgewohnheiten und Auslöser für Alkoholkonsum (Schätzformel BAK, Restalkohol) - Wirkungen des Alkohols / Trinkmotive - Häusliche Trainingsaufgaben: Trinkbeobachtung, Entspannungstraining, Nachbereitung der Sitzung sowie Vorbereitung der nächsten Sitzung im Kursmaterial 18

19 Rehabilitative Interventionen: IFT Kurs 3. Sitzung - Trainingsaufgaben (Entspannungstraining, Konsumprotokoll) - Persönliche Trinkkurve (inkl. Tabak u. andere Drogen) - Gesundheit: Folgeschäden Alkoholmissbrauch - Alkoholproblematik (Missbrauch, Abhängigkeit) - Argumentenliste - Rückfallprävention (Vorwegnahme unangenehmer Folgen, Stress, Stressbewältigung) - Häusliche Trainingsaufgaben: Trinkbeobachtung, Entspannungstraining, Nachbereitung der Sitzung sowie Vorbereitung der nächsten Sitzung im Kursmaterial 19

20 Rehabilitative Interventionen: IFT Kurs 4. Sitzung - Trainingsaufgaben (Entspannungstraining, Konsumprotokoll) - Konzept für den zukünftigen Umgang mit Alkohol (plus: Alternativverhalten für Alkoholtrinken und Fahren) - Vermeidungstechniken (Vorwegnahme unangenehmer Folgen; Ablehnungstraining; Gedankenstopp) - Kursfazit; Kurskritik; Ausgabe der Teilnahmebescheinigung - Trainingsaufgaben über den Kurs hinaus: Trinkbeobachtung, Entspannungstraining 20

21 Rückfallquote in % Deutsche Wirksamkeitsstudien im Vergleich (Alkohol) Re-offender in % Stephan 70 FeV ALKOEVA EVAGUT EVA-MPU Quelle: Jahr der Veröffentlichung Year of Publication B. Kollbach (DEKRA- Akademie), 11/

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