DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN

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1 Amtsblatt DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN Nr. 8 Bad Kissingen, Inhalt: A) Veröffentlichungen des Landratsamtes Bauvorhaben, die im Freistellungsverfahren im Monat März 2005 dem Landratsamt vorgelegt wurden und deren Veröffentlichung die Bauherren nicht widersprochen haben Genehmigte Bauvorhaben im Monat März 2005, deren Veröffentlichung die Bauherren nicht widersprochen Übungen der Bundeswehr C) Sonstige Veröffentlichungen Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen Anstalt des öffentlichen Rechts Fachbereich Abfallwirtschaft - Altpapiersammlung im Monat Mai Sperrmülltermine im Monat Mai 2005 A) Veröffentlichungen des Landratsamtes B) Veröffentlichungen der Gemeinden - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung des Bebauungsplanes der für das Gebiet "Karlsberg" in Münnerstadt - Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der - Bekanntmachung des Bebauungsplanes "Am Bühl" der Stadt Münnerstadt für den Stadtteil Windheim - Europäische Agrarreform - Flurbereinigung Münnerstadt-Althausen, Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes; Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage "Westheimer Mühle" in der Gemarkung Langendorf durch die Eheleute Volker u. Astrid Partsch Verwaltungsgemeinschaft Maßbach - Bekanntmachung des Marktes Maßbach im Wege der Amtshilfe für die Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg Dorferneuerung Weichtungen 3, Markt Maßbach, Landkreis Bad Kissingen - Bekanntmachung der Gemeinde Thundorf i. UFr. im Wege der Amtshilfe für die Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg Flurbereinigung Rothhausen 2, Gemeinde Thundorf, Landkreis Bad Kissingen; Änderung des Flurbereinigungsgebietes Markt Zeitlofs - Vollzug der Wassergesetze; Grundwasserentnahme aus den Brunnen 1 und 3 auf den Grundstücken Fl. St. Nrn. 266 und 1018/7 der Gemarkung Zeitlofs sowie Festsetzung eines Wasserschutzgebietes - Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes; Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen 1 und 3 auf den Grundstücken Fl. Nrn. 266 und 1018/7 der Gemarkung Zeitlofs, Markt Zeitlofs, Landkreis Bad Kissingen Gemeinde Nüdlingen - Inkrafttreten der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Wurmerich- Süd" - Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Häusler Weg II" - Bekanntmachung der Gemeinde Nüdlingen im Wege der Amtshilfe für die Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg Änderung des Flurbereinigungsgebietes Rottershausen 2, Gemeinde Oerlenbach, Landkreis Bad Kissingen Beschluss - Bekanntmachung der über die erste Änderung des Bebauungsplanes "Koppesland" gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der, Gemarkung Hammelburg - Bekanntmachung der gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes "Koppesland" der 119 Bauvorhaben, die im Freistellungsverfahren im Monat März 2005 dem Landratsamt vorgelegt wurden und deren Veröffentlichung die Bauherren nicht widersprochen haben Felizitas und Gernot Spieß, Nüdlingen-Haard, Steinstraße 1. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses. Bauort: Münnerstadt, Ulmenweg 35. Rüdiger Eßbach, Burkardroth, Lärchenweg 1. Bauvorhaben: Errichtung einer Dachgaube. Bauort: Stangenroth, Lärchenweg 1. Galina und Petr Sinovev, Oerlenbach, Am Brennofen 6. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses. Bauort: Ebenhausen, Am Brennofen 6. Gabriele und Klaus Heberlein, Bad Brückenau-Volkers, Züntersbacher Weg 3. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport. Bauort: Speicherz, Oberzeller Straße 19. Hubert Nöth, Hammelburg-Obererthal, Kapellenweg 14. Bauvorhaben: Abbruch des best. landwirtschaftlichen Zwischengebäudes. Bauort: Obererthal, Obererthaler Straße 9. Theresa und Andreas Meder, Arnstein, Gartenstraße 8. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage. Bauort: Gauaschach, Zum Obstgarten Genehmigte Bauvorhaben im Monat März 2005, deren Veröffentlichung die Bauherren nicht widersprochen haben Kerstin Knüttel, Oberleichtersbach, Sonnenweg 6. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses. Bauort: Oberleichtersbach, Sonnenweg 8. Markt Burkardroth, Burkardroth, Marktplatz 10. Bauvorhaben: Sanierung des Friedhofes. Bauort: Burkardroth. Aldi GmbH & Co. KG, Helmstadt, Würzburger Straße 56. Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung der ALDI-Verkaufsstelle sowie Erstellung der Außenanlage. Bauort: Bad Brückenau, Kissinger Straße Frank Reuter, Hammelburg, Eschenbachstraße 40. Bauvorhaben: Errichtung einer Garage und Gerätehalle mit Abbruch der Scheune u. Nebengebäude. Bauort: Obereschenbach, Eschenbachstraße 40. Alexander Müller, Oberleichtersbach, Zeughausstraße 2. Bauvorhaben: Errichtung eines Stahlbeton-Rundbehälters zur Verwendung als Güllebehälter. Bauort: Modlos.

2 Seite 2 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 8/2005 Anita und Erhard Wickel GbR, Wartmannsroth, Lympelbacherhof. Bauvorhaben: Errichtung eines Schweinestalles. Bauort: Wartmannsroth, Lympelbacherhof. Maria und Ewald Löser, Wildflecken, Rhönstraße 58. Bauvorhaben: Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle. Bauort: Oberbach. Erwin Below, Burkardroth, Am Schubertsgarten 8. Bauvorhaben: Errichtung eines Pferdestalles mit Lagerplatz sowie einer Koppel. Bauort: Wollbach. Detlev Metz, Burkardroth, Metzenbergstraße 5. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses. Bauort: Katzenbach, Metzenbergstraße. Toni Zeier GmbH & Co. KG, Bad Brückenau, Hauptstraße 46. Bauvorhaben: Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern. Bauort: Bad Brückenau, Langeller. Klaus Habersack, Motten, Fuldaer Straße 41. Bauvorhaben: Anund Umbau des bestehenden Wohnhauses. Bauort: Motten, Fuldaer Straße 41. Wolfgang Schiesser, Oberthulba, Schlesierstraße 2. Bauvorhaben: Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung. Bauort: Hassenbach, Höhenstraße 20. Bettina und Manfred Wehner, Oberthulba, Frankenstraße 5. Bauvorhaben: Errichtung eines Dachstuhls auf der bestehenden Garage. Bauort: Oberthulba, Frankenstraße 5. Spielvereinigung Wartmannsroth e. V., Wartmannsroth, Am Schafberg 10. Bauvorhaben: Überdachung des Vorplatzes am best. Sportheim. Bauort: Wartmannsroth. Norma Lebensmittelhandels GmbH, Nürnberg, Tafelfeldstraße 16. Bauvorhaben: Errichtung von Werbeanlagen. Bauort: Maßbach. Albert und Günter Schäfer, Oerlenbach, Eltingshäuser Straße 33. Bauvorhaben: Errichtung einer Unterstellhalle. Bauort: Eltingshausen. Petra und Fernando Masso, Wildflecken-Oberbach, Im Sinntal 5. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage. Bauort: Oberbach, Im Sinntal. Helmut Heinrich, Nüdlingen, Haardstraße 9. Bauvorhaben: Abbruch des best. Dachstuhles sowie Errichtung eines neuen Dachstuhles. Bauort: Nüdlingen, Haardstraße 9. Ruth und Rudolf Metz, Bad Kissingen, Unterer Zollweg 10. Bauvorhaben: Errichtung einer Dachgaube. Bauort: Nüdlingen, Kissinger Straße 46. Gemeinde Oerlenbach, Oerlenbach, Schulstraße 8. Bauvorhaben: Einbau eines Musikerheimes in der alten Schule. Bauort: Rottershausen, Domstraße 26. Irmgard und Helmut Fehr, Burkardroth-Katzenbach, Zeilacker 27. Bauvorhaben: Errichtung eines Gartengeräteraumes. Bauort: Katzenbach, Zeilacker 27. Johannes Salch, Hammelburg, Kissinger Straße 25. Bauvorhaben: Erneuerung Dach und Zwischendecke am bestehenden Nebengebäude. Bauort: Hammelburg, Kissinger Straße 25. REWE Zentral AG, NL Hungen, Hungen, Rewestraße 1. Bauvorhaben: Umstellung der Außenwerbeanlagen der Firma Extra auf REWE. Bauort: Hammelburg, Ziegelhütte. Inge Jäger, Zeitlofs-Detter, Ringstraße 6. Bauvorhaben: Errichtung eines Carports, Vergrößerung der Dachgaube, Fassadenänderung sowie Dachverlängerung am Nebengebäude. Bauort: Detter, Ringstraße 6. Silvia und Elmar Rüger, Hammelburg, Blumenstraße 9. Bauvorhaben: Errichtung eines Wintergartens. Bauort: Untererthal, Blumenstraße 9. Anke und Jürgen Schumm, Riedenberg, Goethestraße 6. Bauvorhaben: Dachgeschossausbau und Errichtung eines Anbaues. Bauort: Unterriedenberg, Goethestraße 6. Bernhard Helfrich, Oberleichtersbach, Am Bergl 1. Bauvorhaben: Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus. Bauort: Oberleichtersbach, Am Bergl Übungen der Bundeswehr Elmar Knüttel, Oberleichtersbach, Ehrenbergweg 12. Bauvorhaben: Anbau an ein bestehendes Gebäude. Bauort: Oberleichtersbach, Ehrenbergweg 12. Monika und Rudolf Statt, Motten, Treistraße 11. Bauvorhaben: Einbau von Aufenthaltsräumen in das bestehende Nebengebäude. Bauort: Motten, Treistraße 11. Theodor Herbert GmbH & Co. KG Holzhandel, Motten, Auweg 11. Bauvorhaben: Aufstockung des Anbaues an der Werkstatt. Bauort: Motten, Auweg 11. Nicole und Torsten Möller, Motten, Haubenstraße 10. Bauvorhaben: Dachbodenausbau, Anbau einer Doppelgarage, eines Erkers, zweier Gauben, eines Holzbalkons und eines Kamins. Bauort: Motten, Haubenstraße 10. Kerstin und Thomas Gerlach, Elfershausen, Kilianstraße 6. Bauvorhaben: Errichtung von vier Schleppgauben. Bauort: Elfershausen, August-Ullrich-Straße 9. Markt Zeitlofs, Zeitlofs, Baumallee 12. Bauvorhaben: Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses. Bauort: Weißenbach, Detterer Straße 19. Wolfgang Richter, Zeitlofs, Altengronauer Straße 7. Bauvorhaben: Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von zwei Dachgauben. Bauort: Zeitlofs, Altengronauer Straße 7. Christine Kenner, Zeitlofs, Untere Judengasse 8. Bauvorhaben: Errichtung eines Kunstwerkes. Bauort: Zeitlofs. Anton Bauernschubert, Thundorf, Weichtunger Straße 4. Bauvorhaben: Anbau eines Nebenfirstes und Einbau einer Dusche mit WC. Bauort: Thundorf, Weichtunger Straße 4. Herbert Köhler, Oberleichtersbach-Mitgenfeld, Am Bergfeld 17. Bauvorhaben: Errichtung einer Überdachung des vorhandenen Stellplatzes. Bauort: Mitgenfeld, Am Bergfeld 17. Einheiten der Bundeswehr beabsichtigen in der Zeit a) am b) vom bis c) vom bis d) am e) am f) am g) vom bis h) vom bis i) vom bis Übungen unter der Bezeichnung a) Marschausbildung zu Fuß b) Durchschlageübung I/05 c) Übung PSO für Einsatzverband NRF Luftwaffe d) Truppenübung e) Truppenübung f) Truppenübung g) "Schondra II" Durchschlagen zu Fuß h) "Orientierungsübung Detter" i) Waldlager "Süsse Ruh" durchzuführen. Hierbei wird auch der Raum a) Hammelburg Obereschenbach Untereschenbach Diebach Morlesau b) Machtilshausen Sulzthal Wirmsthal Bad Kissingen Kleinbrach Großenbrach Aschach Premich Gefäll Oehrberg AS A7 Oberthulba c) Hammelburg Wartmannsroth Zeitlofs Volkers Gefäll Bad Kissingen d) Lager Hammelburg Untereschenbach Diebach Morlesau Hammelburg e) Hammelburg Diebach Morlesau

3 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 8/2005 Seite 3 f) Hammelburg Bereich Nordrand Truppenübungsplatz südlich Schloß Saaleck g) Roßbach Weißenbach Morlesau h) Roßbach Rupboden Oberleichtersbach Heckmühle Heiligkreuz i) Roßbach Weißenbach Heiligkreuz berührt. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einheiten der übenden Truppe fern zu halten. Auf die Gefahren, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung schriftlich anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind. Bei den Übungen unter den Buchstaben a), d), e) und f) sind die Übungsschäden an die Standortverwaltung Hammelburg, Rommelstraße 27, Hammelburg, zu richten. Die gemeindlichen Verwaltungseinheiten werden um ortsübliche Bekanntmachung gebeten. Soweit es für erforderlich gehalten wird, sind auch die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung(en) hinzuweisen. Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat B) Veröffentlichungen der Gemeinden 122 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung des Bebauungsplanes der für das Gebiet "Karlsberg" in Münnerstadt Der Stadtrat der hat mit Beschluss vom die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Karlsberg" im Stadtgebiet Münnerstadt als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplans in Kraft. Jedermann kann die 2. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung bei der Stadtverwaltung Münnerstadt, Bauamt, Stenayer Platz 2, Zimmer Nr. 6, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Münnerstadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Münnerstadt, Albert, Erster Bürgermeister 123 Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Die von den Landschaftsarchitekten Dietz und Partner, Elfershausen, ausgearbeitete Fortschreibung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der wird erneut, verkürzt auf die Dauer von 2 Wochen vom 25. April 2005 bis 09. Mai 2005 mit Erläuterungen öffentlich ausgelegt. Die möglichen neuen Anregungen werden auf die Änderungspunkte beschränkt. Die Planunterlagen können während der Dienstzeit im Bauamt der, Stenayer Platz 2, 1. Stock, Zimmer 7, eingesehen werden. Während der Auslegungszeit sind Anregungen nur zum Änderungspunkt 1.1 möglich. Münnerstadt, Albert, Erster Bürgermeister 124 Bekanntmachung des Bebauungsplanes "Am Bühl" der Stadt Münnerstadt für den Stadtteil Windheim Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Baugebiet "Am Bühl", Gemarkung Windheim, beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates vom 21. März 2005 wurde der Planentwurf mit Begründung und integrierter Grünordnung gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und integrierter Grünordnung in der Fassung vom liegt in der Zeit vom 25. April 2005 bis 25. Mai 2005 bei der - Bauamt - Dienstgebäude Stenayer Platz 2, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Münnerstadt, Albert, Erster Bürgermeister 125 Europäische Agrarreform Flurbereinigung Münnerstadt- Althausen, B E K A N N T M A C H U N G zu Auswirkungen der Europäischen Agrarreform bei der Zuteilung von Zahlungsansprüchen in Verfahren der Ländlichen Entwicklung Die EU hat mit der GAB-Reform ein neues Prämiensystem eingeführt. Die Zuweisung von Zahlungsansprüchen erfolgt künftig auf der Grundlage betrieblicher Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt (Umfang der beihilfefähigen Flächen am 17. Mai 2005) beziehungsweise in einem bestimmten Zeitraum (Summe einzelner im Bezugszeitraum erhaltener Direktzahlungen). Dies führt im Einzelfall zu unbeabsichtigten Härten, wenn die betriebliche Produktion während des Bemessungszeitraumes durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt wurde. So können landwirtschaftliche Nutzflächen vom Bewirtschafter im Flächen- und Nutzungsnachweis nicht angemeldet werden, soweit sie für den Vorausbau von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung (z. B. Wirtschaftswegebau) oder für den Bau von Infrastruktureinrichtungen von Dritten (z. B. Bau der Bundesautobahn A 71) beansprucht wurden. Dies kann insbesondere in den Unternehmensverfahren zur Folge haben, dass für landwirtschaftliche Nutzflächen, für die eine vorzeitige Baufreigabe für das Unternehmen erteilt wurde, zwar ein Flächenausgleich im Flurbereinigungsverfahren sichergestellt ist, jedoch nicht ein Ausgleich der im Mai 2005 festgesetzten Zahlungsansprüche.

4 Seite 4 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 8/2005 Geregelt ist die Zuteilung von Zahlungsansprüchen für vorübergehend der landwirtschaftlichen Nutzung entzogene Flächen (z. B. Arbeitsstreifen entlang der Autobahn, Lagerung von Erdhaufen, spätere Rekultivierungsflächen). Für diese Flächen ist eine Härtefallregelung zugelassen. Sie ist vom Bewirtschafter zu beantragen. Die Prämienrechte werden vorläufig dem bisherigen Bewirtschafter zugeteilt, können jedoch erst nach Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung aktiviert werden. In den Unternehmensverfahren (z. B. für die Bundesautobahn A 71) wurden einzelnen Bewirtschaftern für den Flächenverlust Ersatzgrundstücke vorläufig bis zur Neuverteilung im Flurbereinigungsverfahren zugeteilt, die nur teilweise nutzbar sind. Zwecks Sicherung der Prämienrechte muss auch für die Teilflächen des Ersatzlandes, die während der Baumaßnahme vorübergehend der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen sind (Arbeitsstreifen, Erdmieten, zukünftige Rekultivierungsflächen etc.), die Härtefallregelung beantragt werden. Landwirte, denen für den vorläufigen Landverlust kein oder nicht ausreichend Ersatzland vorläufig zugeteilt wurde, sind somit aufgefordert, den Flächenverlust durch die Baumaßnahme als Härtefall bis 17. Mai 2005 zu beantragen bzw. den drohenden Prämienverlust gegenüber der Landwirtschaftsverwaltung zu dokumentieren. Münnerstadt, Eugen Albert, Erster Bürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen 126 Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes; Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage "Westheimer Mühle" in der Gemarkung Langendorf durch die Eheleute Volker u. Astrid Partsch Das Landratsamt Bad Kissingen hat mit Bescheid vom , Nr /47, für das im Betreff genannte Vorhaben die erforderlichen wasserrechtlichen Gestattungen erteilt. Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und der entsprechende Plan liegen in der Zeit vom 19. April 2005 bis 04. Mai 2005 bei der Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen, Zi.-Nr. 4, Marktstr. 17, Elfershausen, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid des Landratsamtes Bad Kissingen gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt; gegen ihn kann von den übrigen Betroffenen entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung Klage erhoben werden. Elfershausen, Markt Elfershausen Neeb, Erster Bürgermeister 1.2 Bestellung des Wegbaumeisters 1.3 Bestellung des Pflanzmeisters 1.4 Ladung des Vorstands 1.5 Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder 2. Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Leistungen der Teilnehmer (Arbeits- und Fuhrleistungen) 2.1 Beitritt zum Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE Bestimmungen über Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsund Fuhrleistungen) 3. Sonstiges 3.1 Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen 3.2 Schutz der neu gebauten Wirtschaftswege 3.3 Bodendenkmäler 3.4 Schutz der vorhandenen Grünbestände 3.5 Öffentliche Zustellung für Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt 3.6 Hinterlegung der Beschlussniederschriften 3.7 Bekanntmachung der Niederschrift über die Vorstandssitzung vom Eine Abschrift der Niederschrift und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung liegen zur Einsicht für die Beteiligten vom mit in der Gemeindekanzlei in Maßbach (Zimmer 13) aus. Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten, Herrn Josef Reichert, eingesehen werden. Würzburg, Maßbach, Direktion für Ländliche Entwicklung Markt Maßbach Mair, Bauoberrat Wegner, Erster Bürgermeister 128 Bekanntmachung der Gemeinde Thundorf i. UFr. im Wege der Amtshilfe für die Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg Flurbereinigung Rothhausen 2, Gemeinde Thundorf, Landkreis Bad Kissingen; Änderung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet Rothhausen 2 soll auf den zur Bodenordnung notwendigen Umfang reduziert werden, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Einzelbetriebliche/Private Dorerneuerungsmaßnahmen mit öffentlicher Förderung sind auch weiterhin im gesamten Altortbereich möglich. Der zukünftige Umfang des Flurbereinigungsgebietes ist aus der neuen Gebietskarte ersichtlich. Die Änderungskarte liegt bis während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach, Marktplatz 1 (Zimmer 13), Maßbach, zur Einsicht aus. Einwendungen/Äußerungen zu der beabsichtigten Änderung sind bis zum an die Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg, Zeller Str. 40, Würzburg, z. Hd. Herrn Joachim Block, zu richten. Würzburg, Thundorf, Direktion für Ländliche Entwicklung Gemeinde Thundorf i. UFr. Block, Bauoberrat Bauernschubert, Erster Bürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Maßbach 127 Bekanntmachung des Marktes Maßbach im Wege der Amtshilfe für die Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg Dorferneuerung Weichtungen 3, Markt Maßbach, Landkreis Bad Kissingen Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner Sitzung vom Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über: 1. Geschäftsverteilung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder ( FlurbG, Art. 2 und 4 AGFlurbG) 1.1 Bestellung des "örtlichen Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands" Markt Zeitlofs 129 Vollzug der Wassergesetze; Grundwasserentnahme aus den Brunnen 1 und 3 auf den Grundstücken Fl. St. Nrn. 266 und 1018/7 der Gemarkung Zeitlofs sowie Festsetzung eines Wasserschutzgebietes Der in der Zeit vom bis im Rathaus des Marktes Zeitlofs ausgelegte Verordnungsentwurf über das Wasserschutzgebiet im Markt Zeitlofs für die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Zeitlofs entspricht nicht dem neuesten Verordnungsmuster. Der Verbots-

5 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 8/2005 Seite 5 katalog wurde daher geändert und dem neuesten Verordnungsmuster angepasst. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dieser geänderte Verordnungsentwurf erneut veröffentlicht. Die Pläne zu dem o. g. Vorhaben liegen in der Zeit vom bis in der Gemeindeverwaltung Zeitlofs, Baumallee 12, Zeitlofs, Zi. Nr. 6, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegefrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Zeitlofs oder beim Landratsamt Bad Kissingen, Zi. Nr. 503, während der allgemeinen Dienststunden Einwendungen gegen den Plan erheben. Es wird darauf hingewiesen, 1. dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind, 2. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, 3. dass a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Zeitlofs, Markt Zeitlofs Wilhelm Friedrich, Erster Bürgermeister 130 Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes; Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen 1 und 3 auf den Grundstücken Fl. Nrn. 266 und 1018/7 der Gemarkung Zeitlofs, Markt Zeitlofs, Landkreis Bad Kissingen Das Landratsamt Bad Kissingen hat mit Bescheid vom , Nr /121, für das im Betreff genannte Vorhaben die erforderliche wasserrechtliche Gestattung erteilt. Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und der entsprechende Plan liegen in der Zeit vom bis in der Gemeindeverwaltung Zeitlofs, Baumallee 12, Zeitlofs, Zi. Nr. 6, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid des Landratsamtes Bad Kissingen gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt; gegen ihn kann von den übrigen Betroffenen entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg erhoben werden. Zeitlofs, Markt Zeitlofs Wilhelm Friedrich, Erster Bürgermeister Gemeinde Nüdlingen 131 Inkrafttreten der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Wurmerich Süd" Am hat der Gemeinderat gem. 10 des Baugesetzbuches (BauGB) die 8. Änderung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Wurmerich-Süd" als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung liegt ab sofort während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag im Rathaus der Ge- meinde Nüdlingen, Kissinger Straße 1, Zimmer-Nr. 2, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird über seinen Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Für den Fall, dass die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, können Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Die Fälligkeit des Anspruches kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistungen der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird ( 44 Abs. 3 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben erwähnten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nüdlingen, Gemeinde Nüdlingen Kiesel, Erster Bürgermeister 132 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Häusler Weg II" Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in seiner Sitzung am die aus der öffentlichen Auslegung vom bis eingegangenen Bedenken und Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Häusler Weg II" beschlussmäßig behandelt. Das Planungsbüro Zehe, Burkardroth, hat den Bebauungsplan entsprechend den Beschlüssen überarbeitet. Dieser Planentwurf samt Begründung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom gebilligt. Der Entwurf einschließlich der Begründung liegt somit gem. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit erneut öffentlich aus. vom 26. April 2005 bis 27. Mai 2005 Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist im Rathaus der Gemeinde Nüdlingen, Kissinger Straße 1, Zimmer 7, eingesehen werden. Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen zu den Planungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt. Nüdlingen, Gemeinde Nüdlingen Kiesel, Erster Bürgermeister 133 Bekanntmachung der Gemeinde Nüdlingen im Wege der Amtshilfe für die Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg Änderung des Flurbereinigungsgebietes Rottershausen 2, Gemeinde Oerlenbach, Landkreis Bad Kissingen Beschluss B e s c h l u s s : Das mit Flurbereinigungsbeschluss der Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg vom Nr. LD-A/VGr - (Münnerstadt - Pfersdorf) D festgestellte und mit Beschluss vom Nr. LD-A/A 4 - D zuletzt geänderte Flurbereinigungsgebiet wird nach 8 Abs. 1 FlurbG geändert.

6 Seite 6 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 8/2005 Die Flurstücke 411, 412, 413, 414, 415, 416, 417 der Gemarkung Oerlenbach sowie die Flurstücke 467, 468, 469, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 480, 482, 484, 486, 487, 488, 489, , 492, 493, 494, 495, 496, 497, 499, 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 520, 521, 528 der Gemarkung Rottershausen werden nachträglich in die Flurbereinigung einbezogen. Der sofortige Vollzug wird angeordnet. Begründung Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Rottershausen 2 hat die im Entscheidungssatz verfügte Änderung des Flurbereinigungsgebietes angeregt. Die nach 3 und 8 FlurbG zuständige Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg hält die Gebietsänderung für erforderlich, um die Ziele der Flurbereinigung zu erreichen, insbesondere eine bessere Flureinteilung und Grundstückszusammenlegung. Die Voraussetzung für die Gebietsänderung und das Interesse der Beteiligten sind daher gegeben. Die Anordnung des sofortigen Vollzugs beruht auf 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom (BGBl I S. 686). Die alsbaldige Verbesserung der Agrarstruktur, die Steigerung der Arbeitsproduktivität der bäuerlichen Betriebe und die damit verbundene Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen im ländlichen Raum erfordern die unverzügliche Fortführung der Ordnungsmaßnahmen. Auslegung: Hinweise: Die Änderung des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Karte dargestellt, die in der Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg, Zeller Straße 40, Würzburg, Zimmer 303, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht ausliegt. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Direktion für Ländliche Entwicklung anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Direktion für Ländliche Entwicklung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 FlurbG). Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet erholt die Direktion für ländliche Entwicklung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbeschluss vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Von der Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Direktion für Ländliche Entwicklung nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. dürfen nur mit Zustimmung der Direktion für Ländliche Entwicklung errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Direktion für Ländliche Entwicklung kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 3 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Direktion für Ländliche Entwicklung beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss die Direktion für Ländliche Entwicklung Ersatzpflanzungen auf Kos-ten des Veranlassers vornehmen lassen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Direktion für Ländliche Entwicklung. Diese wird nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt ( 85 Nr. 5 FlurbG, Art. 16 AGFlurbG). Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden, kann die Direktion für Ländliche Entwicklung anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird ( 85 Nr. 6 FlurbG). Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Einschränkungen sind ordnungswidrig ( 154 Abs. 1 FlurbG). Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten OwiG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Änderung des Flurbereinigungsgebietes kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg, Zeller Straße 40, Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, Würzburg) zu erheben. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Würzburg, Nüdlingen, Direktion für Ländliche Entwicklung Gemeinde Nüdlingen Bromma, Baudirektor Kiesel, Erster Bürgermeister 134 Bekanntmachung der über die erste Änderung des Bebauungsplanes "Koppesland" gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der, Gemarkung Hammelburg Der Stadtrat der hat in seiner Sitzung am die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Koppesland" der, Gemarkung Hammelburg, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 4852/3, 4852/2, 4852/11 und 4852/12. Der Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hammelburg, Ernst Stross, Erster Bürgemeister 135 Bekanntmachung der gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes "Koppesland" der Der Stadtrat der hat in seiner Sitzung am die Änderung des Bebauungsplanes "Koppesland" beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 4852/3, 4852/2, 4852/11 und 4852/12 der Gemarkung Hammelburg. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig gemäß 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen, deshalb liegt die Entwurfplanung (Vorentwurf) einschließlich der schriftlichen allgemeinen Ziele und Zwecke der Änderungsplanung in der Zeit

7 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 8/2005 Seite 7 vom bis im Rathaus der in Hammelburg, Am Marktplatz 1, Zi. Nr. 24, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Hammelburg, Ernst Stross, Erster Bürgermeister C) Sonstige Veröffentlichungen Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen Anstalt des öffentlichen Rechts Fachbereich Abfallwirtschaft 136 Altpapiersammlung im Monat Mai 2005 Mittwoch, Ebenhausen, Oerlenbach einschl. BGS, Eltingshausen, Schwarze Pfütze Donnerstag, Haard, Nüdlingen Freitag, Stralsbach, Nickersfelden, Roth, Hohn, Bad Bocklet, Katzenbach, Lauter, Aschach, Großenbrach, Steinach Samstag, Thulba, Hetzlos, Reith, Oberthulba, Frankenbrunn, Gefäll, Stangenroth Montag, Hassenbach, Frauenroth, Schlimpfhof, Wittershausen, Zahlbach und alle Mühlen, Wollbach, Burkardroth Dienstag, Münchau, Unterleichtersbach, Modlos, Wildflecken, Dittlofsroda, Sippachsmühle, Schondra, Schönderling, Ober- und Untergeiersnest, Völkersleier, Schwärzelbach, Aspenmühle, Einraffshof, Waizenbach, Neuwirtshaus, Schmittrain, Dreistelz, Oberwildflecken, Wartmannsroth, Neudorf, Haghof, Buchrasen Samstag, Motten, Oberleichtersbach, Heiligkreuz, Oberbach, Riedenberg, Scheuermühle, Speicherz, Kothen, Heckmühle Montag, Rupboden, Detter, Zeitlofs, Weißenbach, Volkers und Volkersberg, Roßbach, Eckarts, Schmidthof, Trübenbrunn Dienstag, Singenrain, Platz, Obererthal, Ramsthal, Pilsterhof, Geroda, Waldfenster, Schildeck, Mitgenfeld, Breitenbach, Maria Bildhausen, Oehrberg Das Altpapier sollte am jeweiligen Abfuhrtag ab 06:00 Uhr morgens gebündelt oder in Kartons zur Abholung bereitgestellt werden, da aus zeitlichen Gründen mehrere Abfahrten nicht möglich sind. Um das Altpapier einer ordnungsgemäßen Wiederverwertung zuführen zu können, dürfen keine Schmutzanteile, Metalle und wachsbeschichtete Papierabfälle enthalten sein. Hinweis für Gewerbebetriebe: 137 Sperrmülltermine im Monat Mai 2005 Dienstag, Hetzlos, Frankenbrunn, Reith, Neuwirtshaus Mittwoch, Wittershausen, Thulba Donnerstag, Heckmühle, Völkersleier, Heiligkreuz Freitag, Aura, Schlimpfhof Dienstag, Neudorf, Wartmannsroth, Schwärzelbach, Sippachsmühle Was ist Sperrmüll? Sperrmüll ist Abfall, der infolge seiner Größe und seines Gewichtes nicht über die normale Restmülltonne entsorgt werden kann. Insbesondere sind dies - Polstermöbel und Matratzen - Schränke, Tische, Betten, Stühle - Teppiche, Koffer, große Kinderspielsachen - Fahrräder, Sprungrahmen - Waschmaschinen, Elektroherde - Skier, Schlitten, Autokindersitze Da die Sperrmüllsammlung mit mehreren Fahrzeugen erfolgt, muss das Sperrgut immer sortiert nach Holz, Metall und sonstigen Gegenständen bereitgestellt werden. Größe, Gewicht und Menge: Die einzelnen Sperrmüllgegenstände dürfen das Stückgewicht von 50 kg und die Größe von 2 m x 1 m x 1 m nicht überschreiten. Es kann zweimal pro Jahr (Frühjahr- und Herbstsammlung) jeweils eine haushaltsübliche Menge (bis max. 3 m³) bereitgestellt werden. Wann muss der Sperrmüll bereitstehen? Am Sammeltag sind die Abfälle ab 06:00 Uhr morgens am Straßenrand bereitzustellen (Vorsicht bei Radwegen). Folgende Abfälle lassen die Müllwerker immer stehen: Abfälle aus Einzelhandel, Gewerbe und Industrie, Altreifen, Auto- und Motorradteile, Bauschutt (z. B. Fliesen, Waschbecken), Baustellenabfälle (z. B. Rigipsplatten), Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen (z. B. Fenster, Türen, Sperrholzplatten), Elektronikschrott (z. B. Fernseher, Monitore, Kaffeemaschinen), Kühl- und Gefriergeräte, mit Hausmüll gefüllte Säcke, Kisten und Kartons, Problemabfälle (Lackdosen, Asbest), Wertstoffe wie Altpapier, Glas, Styropor, Folien. Unser Tipp: Eisen- und Metallteile können kostenfrei auch an den Wertstoffhöfen (ausgenommen Wertstoffhof Aura, Elfershausen, Fuchsstadt und Riedenberg) oder am Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal abgegeben werden. Wichtig: Sonstige Sperrmüll- bzw. Abfallanlieferungen (z. B. Matratzen, Teppichboden, Schränke, ) am Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal sind kostenpflichtig. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Kartonagen (sog. Transportverpackungen) aus dem Gewerbebereich dürfen nicht über die öffentliche Entsorgung des Landkreises, wie z. B. Altpapierbündelsammlung oder über die Wertstoffcontainer entsorgt werden. Transportverpackungen müssen von den Herstellern bzw. den Lieferanten zurückgenommen werden. Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat

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