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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Werden hochbegabte Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen vernachlässigt? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele schulpflichtige Kinder in Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren als hochbegabt galten bzw. derzeit gelten; 2. in welchem Umfang Förderangebote für hochbegabte Kinder in den vergangenen zehn Jahren entwickelt wurden und welche weiteren Angebote sie in den kommenden Jahren bereitstellen will; 3. welche Erfahrungen ihr zu Verhaltensstörungen bei Hochbegabten vorliegen, die daraus resultieren, dass auf deren geistige Bedürfnisse im normalen Klassenverband nicht in ausreichendem Maße eingegangen werden kann; 4. inwieweit an den gesamtschulartigen Gemeinschaftsschulen auf die spezifischen Anforderungen gerade der Gruppe der hochbegabten Kinder individuell eingegangen werden kann (unter besonderer Berücksichtigung, welche Auswirkungen ein zu geringes Lernniveau gerade auf das Sozialverhalten dieser leistungsbereiten Schülerschaft hat); 5. ob sie ein spezifisches Förderangebot für Schüler mit einer Teilhochbegabung z. B. im sprachlichen oder mathematischen Bereich entwickeln will (mit Angabe, ob dieses Angebot an den beruflichen Gymnasien oder an den Gemeinschaftsschulen angesiedelt werden soll); 6. welche Bedeutung und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sie dem Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch-Gmünd zuspricht bzw. vorsieht; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 7. wodurch sie die spezifische Förderung hochbegabter Schüler an den Gemeinschaftsschulen im gemeinsamen Unterricht mit besonders lernschwachen Kindern gewährleisten will (mit Angabe, wie sie möglichem Störverhalten wegen Unterforderung entgegenwirken will); 8. inwieweit sie angesichts des geplanten flächendeckenden Ausbaus der gesamtschulartigen Gemeinschaftsschule noch einen Bedarf für die Hochbegabtenzüge an den Gymnasien erkennt bzw. dieses Angebot noch weiter aus - bauen will; 9. ob sie plant, ein neues Förderprogramm für Hochbegabte an den gesamtschulartigen Gemeinschaftsschulen zu entwickeln und zu finanzieren; 10. ob aus ihrer Sicht die Gemeinschaftsschule ein idealeres Lernumfeld für hochbegabte Schüler darstellt als Einrichtungen wie das Hochbegabtengymnasium in Schwäbisch Hall bzw. die Hochbegabtenzüge an Gymnasien Kurtz, Wacker, Schebesta, Viktoria Schmid, Traub, Wald CDU Begründung Die Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler ist ebenso ein Gebot der Menschlichkeit, wie die Förderung lernschwacher Schüler. Gerade in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland sollten und müssen die geistigen Ressourcen gefördert werden, damit hochbegabte Schülerinnen und Schüler später als bestens ausgebildete Fach- und Führungskräfte von den Unternehmen gewonnen werden können. Jedoch muss sich die Förderung von Hochbegabten oftmals hinter der Förderung lernschwacher Schüler anstellen. Die Einführung der gesamtschulartigen Gemeinschaftsschule könnte sich kontraproduktiv auf die positiven Entwicklungsmöglichkeiten hochbegabter Kinder auswirken, da diese nur in einer passgenauen Lernumgebung ihre Begabungen und Potenziale entfalten können. Denn gerade in den gesamtschulartigen Gemeinschaftsschulen läuft man Gefahr, dass Lehrkräfte sich verstärkt den lernschwachen Kindern zuwenden und die lernstarken Schüler vernachlässigt werden. Es droht die Gefahr, dass hochbegabte Schüler an den Gemeinschaftsschulen schließlich auf der Strecke bleiben und die Lust am Lernen ganz verlieren. Desweiteren haben es hochbegabte Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag aufgrund physischer und psychischer Hänseleien und Anfeindungen schwer. Diese Tatsache könnte Verhaltensstörungen bei hochbegabten Kindern gerade im Zuge der Einführung der gesamtschulartigen Gemeinschaftsschule verstärken. Mit diesem Antrag soll die Situation der hochbegabten Kinder in Baden-Württemberg abgefragt und die Landesregierung um Auskunft gebeten werden, wie künftig, vor allem im Bezug auf die Einführung der gesamtschulartigen Gemeinschaftsschule hochbegabte Schülerinnen und Schüler gefördert werden sollen. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 31. Juli 2012 Nr /1247/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nimmt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele schulpflichtige Kinder in Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren als hochbegabt galten bzw. derzeit gelten; Etwa zwei bis drei Prozent aller Menschen haben einen IQ-Wert von 130 und höher und gelten als hochbegabt. Dieser Anteil an hochbegabten Menschen findet sich auch bei den Kindern und Jugendlichen, die schulpflichtig sind. Genaue Zahlen, wie viele Schüler hochbegabt in diesem Sinne sind, gibt es nicht, weil keine umfassende Testung durchgeführt wird. 2. in welchem Umfang Förderangebote für hochbegabte Kinder in den vergangenen zehn Jahren entwickelt wurden und welche weiteren Angebote sie in den kommenden Jahren bereitstellen will; Jede Schule und Schulart hat gemäß Landesverfassung die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler begabungsgerecht zu fördern. Dies gilt auch für Kinder und junge Menschen, die sich mit dem Lernen schwer tun; dies gilt aber auch für Kinder und junge Menschen, die hochbegabt sind. Hochbegabte sind nicht zwangsläufig Hochleister, also Schülerinnen und Schüler mit den besten Noten. Seit Mitte der 80er-Jahre wurde deshalb in Baden-Württemberg ein Konzept der Begabten- und Hochbegabtenförderung aufgebaut und in den vergangenen Jahren mit besonderen Angeboten für Hochbegabte weiterentwickelt. Zur Begabtenförderung gehören im schulischen Bereich das außerunterrichtliche Angebot der Arbeitsgemeinschaften für besonders Begabte und Befähigte an allen Schularten, im Unterricht binnendifferenzierende Maßnahmen sowie individualisiertes Lernen in Kindergärten, Grundschulen und allen weiterführenden Schulen, an den Grundschulen die flexible Eingangsstufe, die direkte Einschulung in das zweite Schuljahr, das Überspringen von Klassen oder der Teilunterricht in höheren Klassen; die letzteren Maßnahmen sind selbstverständlich auch an weiterführenden Schulen möglich. Im außerschulischen Bereich sind die Angebote der Seminare und Akademien, insbesondere der Hector-Seminare und 55 Hector-Kinderakademien für Grundschulkinder (finanziert durch die Hector-Stiftung II) oder das Kepler-Seminar zu nennen, aber auch die außerschulischen Forschungszentren oder die Möglichkeit, dass hochbegabte Schülerinnen und Schüler bereits in der Schulzeit ein Schülerstudium an einer Hochschule aufnehmen können. Die Begabtenförderung wurde ab 2004 systematisch durch eine Förderung ausgewiesen hochbegabter Schülerinnen und Schüler ergänzt mit der Eröffnung des Landesgymnasiums für Hochbegabte (LGH) mit Internat und Kompetenzzentrum sowie der stufenweisen Einrichtung von Hochbegabtenzügen an ausgewählten Standorten. Seit dem Schuljahr 2009/2010 gibt es insgesamt sechzehn gymnasiale Standorte mit einer besonderen Hochbegabtenförderung. Damit kann eine Familie mit einem hochbegabten Kind in jeder Region des Landes ein besonderes schulisches Förderangebot finden. Der Zugang zum LGH und zu den Hochbegabtenklassen erfolgt über Testung und ein schulisches Auswahlverfahren und ausdrücklich nicht über eine gymnasiale Grundschulempfehlung. Die Hochbegabtenklassen werden von hochbegabten Schülerinnen und Schülern besucht, sie versammeln nicht die besten Schülerinnen und Schüler einer Region, sondern sind ein besonderes Angebot für Schüle- 3

4 rinnen und Schüler, die ihre Hochbegabung entweder völlig oder teilweise oder noch gar nicht in schulische Leistungen umsetzen können. Alle Hochbegabtenzüge und das LGH folgen einem gemeinsamen Strukturmodell, nach dessen Vorgaben das verpflichtende Curriculum schneller durchlaufen wird (Akzeleration), um Freiräume für ergänzende Angebote zu schaffen. Diese Zusatzangebote (Enrichment) werden je nach Schulprofil und Schulcurriculum und in Selbstverantwortung der Schule vor Ort ausgestaltet. Eine Kooperation mit außerschulischen Partnern ist erwünscht. 3. welche Erfahrungen ihr zu Verhaltensstörungen bei Hochbegabten vorliegen, die daraus resultieren, dass auf deren geistige Bedürfnisse im normalen Klassenverband nicht in ausreichendem Maße eingegangen werden kann; Hochbegabte Menschen unterscheiden sich nur im IQ-Wert von anderen Menschen, sie sind ansonsten so verschieden wie alle anderen Menschen auch. Dem Kultusministerium sind keine empirischen Befunde bekannt, die eine Häufung von Verhaltensauffälligkeiten bei hochbegabten Kindern belegen. Es ist grund - sätzlich Aufgabe der Schule, nicht nur bei hochbegabten Kindern, sondern bei allen Kindern individuell die Lern- und Verhaltensentwicklung in den Blick zu nehmen und entsprechend zu unterstützen und zu begleiten. Beratungslehrkräfte können bei Fragen der Begleitung und Unterstützung hochbegabter Kinder eine erste Anlaufstelle sein. Eine weitere Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Lehrkräfte sind die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulpsychologischen Beratungsstellen. 4. inwieweit an den gesamtschulartigen Gemeinschaftsschulen auf die spezifischen Anforderungen gerade der Gruppe der hochbegabten Kinder individuell eingegangen werden kann (unter besonderer Berücksichtigung, welche Auswirkungen ein zu geringes Lernniveau gerade auf das Sozialverhalten dieser leistungsbereiten Schülerschaft hat); Gesamtschulartige Gemeinschaftsschulen gibt es in Baden-Württemberg nicht. In der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass die Antragssteller die im Schulgesetz des Landes aufgenommene Gemeinschaftsschule meinen. Der Anspruch der Gemeinschaftsschulen, Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Voraussetzungen zu begleiten, muss bei jedem Begabungsprofil, also auch im Falle einer Hochbegabung eingelöst werden. Das Lernkonzept der Gemeinschaftsschule ermöglicht dafür eine passgenaue Förderung und Begleitung. Hochbegabte finden dort eine Lernumgebung, in welcher der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit auch dieser Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann. Das vorhandene Interesse von Eltern hochbegabter Kinder an der Gemeinschaftsschule ist hierfür ein Beleg. 5. ob sie ein spezifisches Förderangebot für Schüler mit einer Teilhochbegabung z. B. im sprachlichen oder mathematischen Bereich entwickeln will (mit Angabe, ob dieses Angebot an den beruflichen Gymnasien oder an den Gemeinschaftsschulen angesiedelt werden soll); Die Notwendigkeit des Umgangs mit Teilhochbegabungen ist eine grundsätzlich pädagogische Aufgabe der Hochbegabtenförderung. Sie stellt sich für die Gemeinschaftsschulen ebenso wie für die allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien. Das berufliche Gymnasium als Schule des sozialen Aufstiegs trägt zur Durchlässigkeit des Bildungssystems im Sinne des in Baden-Württemberg geltenden Grundsatzes kein Abschluss ohne Anschluss bei. Die spezifische und exklusive Förderung teilhochbegabter Schülerinnen und Schüler ist entsprechend nicht primäres Ziel des Bildungsauftrags der Beruflichen Gymnasien. Der besondere Erziehungs- und Bildungsauftrag für das berufliche Gymnasium besteht darin, Schülerinnen und Schüler mit zwei Fremdsprachen zur allgemeinen Studierfähigkeit zu führen. Darüber hinaus strebt das berufliche Gymnasium an, 4

5 die Voraussetzungen für die Ausbildung in qualifizierten Berufen mit erhöhten Anforderungen und für die Ausübung von Führungspositionen in allen Bereichen zu schaffen. Sein spezifischer Auftrag dabei ist, jungen Menschen mit ausgeprägter Neigung und Aufgeschlossenheit für die Arbeits- und Berufswelt die der Wirtschaft und Technik innewohnenden Bildungswerte zu erschließen und begreifbar zu machen und somit im Sinne seiner allgemeinen Bildungsziele zu wirken. 6. welche Bedeutung und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sie dem Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch-Gmünd zuspricht bzw. vorsieht; Das Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd ist als Internatsschule ein zentraler Baustein der Hochbegabtenförderung in Baden-Württemberg. Die pädagogische Konzeption ist auf die enge Vernetzung von individueller Förderung und ganzheitlicher Persönlichkeitsentwicklung ausgerichtet und an das Prinzip des gemeinsamen Lebens und Lernens von Lehrern und Schülern gebunden (sogenanntes angelsächsisches Campus-Modell). Wesentliche Förderangebote für die hochbegabten Schülerinnen und Schüler sind dabei neben den unterrichtlichen Prinzipien der Akzeleration und des Enrichment die besonderen Angebote einer Internatsschule so zum Beispiel das Mentorensystem, die jahrgangsübergreifenden Wohngruppen im Internat und die sozialen Dienste. Mit diesen besonderen Förderangeboten ist es dem Landesgymnasium für Hochbegabte seit seiner Gründung in herausragender Weise gelungen, hochbegabte Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Abitur zu begleiten, und zwar nicht nur Hochleister, sondern auch Teilleister und sogenannte Underachiever, also Schülerinnen und Schüler, die zuvor in regulären Schulen ihr Begabungspotenzial nicht erfolgreich in Leistung umsetzen konnten. Die große Kompetenz, die sich das Landesgymnasium für Hochbegabte u. a. auch im Bereich Individuelles Fördern und Fordern erworben hat, strahlt in andere Schulen und Schularten aus. 7. wodurch sie die spezifische Förderung hochbegabter Schüler an den Gemeinschaftsschulen im gemeinsamen Unterricht mit besonders lernschwachen Kindern gewährleisten will (mit Angabe, wie sie möglichem Störverhalten wegen Unterforderung entgegenwirken will); Die Individualisierung des Lernens in der Gemeinschaftsschule hat u. a. ihre Begründung in der Vermeidung von Über- und Unterforderung. Darauf ist das pädagogische Konzept konsequent ausgerichtet. Das Nebeneinander von sogenannten lernschwachen Kindern und hochbegabten Schülerinnen und Schülern wird dann verständlich, wenn man nicht mehr von einem weitgehend einheit - lichen Lernangebot ausgeht. 8. inwieweit sie angesichts des geplanten flächendeckenden Ausbaus der gesamtschulartigen Gemeinschaftsschule noch einen Bedarf für die Hochbegabtenzüge an den Gymnasien erkennt bzw. dieses Angebot noch weiter ausbauen will; Jeder Schüler verfügt über ein einzigartiges Muster unterschiedlicher Begabungen und hat ein Recht darauf, seinen Begabungen entsprechend bestmöglich gefördert zu werden. Daher wird das baden-württembergische Schulsystem gezielt für den Umgang mit Heterogenität weiterentwickelt. Unterschiedliche Formen, in denen individuelle Förderung von Begabungen gelingen kann, finden sich sowohl in den herkömmlichen Schularten, in der neuen Schulart Gemeinschaftsschule oder, fokussiert auf Schülerinnen und Schüler mit einem Hochbegabtenprofil, in dem besonderen Förderangebot der Klassen für Hochbegabte. Die Hochbegabtenzüge an ausgewählten Gymnasien sind seit dem Schuljahr 2006/2007 aufgrund des nachweislichen Bedarfs und der Nachfrage der Eltern stufenweise ausgebaut worden. Heute finden sich Hochbegabtenklassen in Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lahr, Lörrach, Mannheim, Marbach, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm. 5

6 9. ob sie plant, ein neues Förderprogramm für Hochbegabte an den gesamtschulartigen Gemeinschaftsschulen zu entwickeln und zu finanzieren; Gesamtschulartige Gemeinschaftsschulen gibt es in Baden-Württemberg nicht. In der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass die Antragssteller die im Schulgesetz des Landes aufgenommene Gemeinschaftsschule meinen. In der Antwort auf Frage 2 wurden die derzeitigen Förderprogramme für begabte und hochbegabte Schüler dargestellt. Über neue Förderprogramme für hochbegabte Schüler an Gemeinschaftsschulen liegt bisher keine Entscheidung der Landesregierung vor. 10. ob aus ihrer Sicht die Gemeinschaftsschule ein idealeres Lernumfeld für hoch - begabte Schüler darstellt als Einrichtungen wie das Hochbegabtengymnasium in Schwäbisch Hall bzw. die Hochbegabtenzüge an Gymnasien. Die Gemeinschaftsschule kann auch für hochbegabte Schülerinnen und Schüler ein gutes Umfeld sein. Das Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd bzw. die Hochbegabtenklassen an Gymnasien sind Lernumfelder, die zur Gemeinschaftsschule nicht in Konkurrenz stehen, sondern diese ergänzen. Die gemeinsame pädagogische Aufgabe von Gemeinschaftsschule und Hochbegabtenklassen ist es, Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie ihr individuelles Begabungspotenzial in Leistung umsetzen können und den bestmöglichen Abschluss erreichen. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 6

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