Die Global Investment Performance Standards (GIPS )

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1 Die Global Investment Performance Standards (GIPS ) 1. Seminar der Liechtensteiner GIPS Experten in Vaduz 21. November 2006 Susanne Klemm

2 Inhalt 1. Überblick, Historie und Ziele der GIPS 2. Neuerungen in den GIPS 2005 Aufbau und Inhalt Grundlagen der Compliance Definition der Firma Kommunikation mit potentiellen Kunden GIPS-Grundsätze und Prozesse Input Daten, Portfoliobewertung Berechnungsmethodik Bildung der Composites Disclosures Reporting und Präsentation GIPS Advertising Guidelines 3. Guidance Statements 4. Ausblick in der Zukunft GIPS

3 1. Historie und Entwicklung der SPPS/GIPS (1) GIPS 2010 = Überarbeitete Version der GIPS Standards GIPS Executive Committee = neue Governance Struktur für die GIPS Standards GIPS 2005 = alle nationalen PPS wurden abgelöst bzw. deren Inhalt integriert Inkrafttreten der SPPS als CV GIPS. IPC setzt Guidance Statements in Kraft. Revidierte Fassung SPPS als Country Version of GIPS vom IPC angenommen Gründung des Investment Performance Councils (IPC) zur Weiterentwicklung und Promotion der GIPS GIPS Standards werden genehmigt SPPS werden von der Schweizer Bankiervereinigung eingeführt AIMR-PPS werden überarbeitet AIMR-PPS treten in Kraft AIMR-PPS verabschiedet 1986 AIMR gründet das Performance Presentation Standards Committee 2

4 1. Ziele der GIPS (2) Wie wird die Performance einer Anlagestrategie präsentiert (z.b. Aktien Schweiz)? Ohne Standards Ausgewählte Musterportfolios Ausgewählte Periodenrenditen Alle Kundenportfolios mit der gewünschten Anlagestrategie Heute aktive Kundenportfolios und alle geschlossenen! "Composites" Mit GIPS Alle Jahresrenditen (5 Jahre und mehr) Keine Erläuterungen Simulierte Portfolios, "Backtests" Ausführliche Disclosures: Firma, Anlagestrategie, Benchmark, Berechnungsmethode Nicht gestattet 3

5 1. Ziele der GIPS (3) GIPS (Global Investment Performance Standards) sind: Ethische Grundsätze die von Portfolio-Managern freiwillig angewendet werden Das Ziel ist, potenziellen Kunden vollständige und faire Informationen über die Performancehistorie einer Anlagestrategie des Portfolio Managers darzustellen Transparente Darstellung und Offenlegung der Performance einer Anlagestrategie Internationaler Konsens über Darstellung und Berechnung der Performance Fairer globaler Wettbewerb zwischen Asset Management-Firmen Selbstregulierung 4

6 1. Ziele der GIPS: Warum GIPS? (4) Vorteile für Asset Manager: Standardisierung der Performance-Darstellung und - Berechnung ermöglicht eine internationale Marktbearbeitung mit gleich langen Spiessen Marketing: heutzutage keine neue (institutionelle) Kundschaft ohne Qualitätsstempel GIPS-compliance. Private Banking, Alternative Investments: Gestärkte Konkurrenzfähigkeit. Erhöhte Transparenz und Glaubwürdigkeit für potentiellen Kunden, vereinfachte Kommunikation Basis für das Investmentcontrolling, Vergleichbarkeit von Teams / Locations Standardisierung der GIPS-relevanten Prozesse Vergleichbarkeit der Performance mit Mitbewerbern 5

7 1. Ziele der GIPS: Warum GIPS? (5) Vorteile für Investoren: Glaubwürdigkeit der Performancedarstellung wird verbessert: GIPS sind Präsentations- und Berechnungsnormen GIPS sind auch Qualitätsnormen im Prozessbereich Externe Verifikation: Gütesiegel, grösseres Vertrauen in die präsentierten Performancezahlen Transparenz der Darstellung Basis-Fragen sind nicht mehr notwendig Composite-Statistiken, Dispersion, BM-Vergleich Bessere Vergleichbarkeit zwischen Asset Managern 6

8 1. Ziele der GIPS: Falsche Ideen über GIPS (6) GIPS-compliance: keine Berechnungsmethode keine Softwareinstallation keine einmalige Aufräumarbeit Richtig ist, dass GIPS-compliance erfordert: den internen Informationsfluss und die Datenverarbeitung zu optimieren kontinuierlich die Portfolios und die Composites zu überwachen 7

9 2. Überblick zum Inhalt der GIPS 2005 (1) Vorwort I. Einleitung II. Vorschriften 0. Grundlagen der Compliance 5. Präsentation und Reporting 1. Input Daten 6. Immobilien 2. Berechnungsmethodik 7. Private Equity 3. Bildung von Composites 4. Disclosures / Erläuterungen III. Verifizierung Guidance Statements Anhänge: Beispieldarstellungen, GIPS Advertising Guidelines, Prinzipien der Private Equity Valuation Bewertung, Glossar 8

10 2. Inhalt der GIPS 2005 und Neuerungen (2) Grundlagen der Compliance Input Daten Berechnungsmethodik Bildung der Composites Disclosures Präsentation und Reporting GIPS Grundsätze und Prozesse GIPS Prozesse IT Systeme 9

11 2. Grundlagen der Compliance (3) Definition der Firma 0.A.2 Einheit, die in der Öffentlichkeit als eigenständiger Bereich auftritt Organisatorisch oder funktional getrennt Vollmacht über die verwalteten Assets Autonomer Investment-Prozess Rechtliche Einheit oder definiert nach Markt oder Kundentyp Beispiel Beispiel : (aufgrund Kundengruppen) : (aufgrund Kundengruppen) Die Die Firma Firma ABC ABC beinhaltet beinhaltet alle alle Mandate Mandate von von institutionellen institutionellen Anlegern. Anlegern. 10

12 2. Grundlagen der Compliance (4) Definition der Firma 0.A.3 Assets der Firma = alle Portfolios in uneingeschränkter Verwaltung und alle nicht-diskretionären Portfolios (sowie auch alle gebührenzahlenden und alle nicht-gebührenzahlenden Portfolios) Advisory only -Mandate sind ausgeschlossen. 0.A.4 0.A.5 Offenlegung des Einsatzes von externen Vermögensverwaltern (Sub-Advisors) Änderungen der Firmenorganisation dürfen sich nicht auf den Track Rekord der Composites auswirken 11

13 2. Grundlagen der Compliance (5) Kommunikation mit potentiellen Kunden Firmen müssen (alle zumutbaren) Anstrengungen unternehmen, allen potentiellen Kunden einen GIPS Composite-Report zur Verfügung zu stellen (können aber festlegen, wer ein potentieller Kunde ist und wer eine sonstige Drittpartei ist). Auf Anfrage muss eine Liste und Beschreibung der Composites abgegeben werden. Firmen müssen in der Lage sein, für jedes Composite auf der Liste eine GIPS-konforme Präsentation zur Verfügung zu stellen. 12

14 2. Grundlagen der Compliance (6) Dokumentation der Grundsätze und Prozesse 0.A.6 Die Firmen müssen ihre Grundsätze und Prozesse, die zur Einhaltung der GIPS-Konformität notwendig sind, schriftlich dokumentieren. Definition der Firma Definition des Begriffs Diskretion Definition und Bildung der Composites Zuordnung der Portfolios zu den Composites: Einschluss und Ausschluss, Minimalgrösse, Behandlung von Cash Flows Input Data, Grundsätze der Marktbewertung IT-Systems Berechnungsmethodik (Portfolios, Composites, Benchmarks) Produktion der Compositereports Korrektur von Fehlern Marketing / Werbung / Internet RFPs / Offerten 13

15 2. Input Daten, Portfoliobewertung (7) Marktbewertung Bewertungsfrequenz der Portfolios : (mindestens) monatlich 2010 zusätzliche Bewertung an Tagen mit grossen externen Cash Flows Monatsendbewertung / Bewertung am letzten Geschäftstag (ab 2010 zwingend) Trade Date Accounting (T+3 zulässig) 14

16 2. Berechnungsmethodik (8) Portfolio-Performance Berechnung des Gesamtreturns, muss Cashreturns beinhalten Gesamtperformance mittels zeitgewichteter, um täglich gewichtete Mittelbewegungen bereinigte Performancewerte (mindestens Näherungsmethoden wie bspw. "Modified Dietz") Ab 2010 "True" TWR bzw. Daily Valuation (mind. Bewertung an Tagen mit grossen externen Cash Flows) Performance nach Abzug von Transaktionsspesen (Courtagen) Composite-Performance Volumensgewichtete Composites (per Anfangswert) 15

17 2. Bildung der Composites (9) Alle tatsächlichen, gebührenzahlenden und als diskretionär definierten Portfolios müssen einem Composite zugeordnet werden. Definition der Composites nach ähnlichen Anlagezielen oder - Strategien. Aufnahme / Ausschluss der Portfolios in die Composites nach intern festgelegten Richtlinien, keine Neuzuteilung ohne Kundenauftrag oder Neudefinition des Composites Aufgelöste Portfolios müssen bis zum Ende der letzten Periode dem Composite zugeordnet werden. Keine Vermischung von tatsächlichen Portfolios und Modell- bzw. Simulationsportfolios. 16

18 2. Disclosures (10) Firmendefinition Liste und Beschreibung der Composites: erhältlich Minimales Portfoliovermögen für Einschluss in ein Composite Währung des Composites Einsatz von Leverage und Derivatives (falls materiell) Klare Bezeichnung Brutto / Netto-Performance Behandlung der Quellensteuer Devisenkursquelle: Unterschiede Portfolio und Benchmark Gesetzgebung in Abweichung von GIPS Zeiträume vor 2000, die nicht GIPS-konform sind Carve-outs: Allokation der Liquidität 17

19 2. Disclosures (11) Angaben zu den All-in-Fees: %- Anteil der All-in Fee-Mandate, Erläuterung der verschiedenen Gebühren Gebühren Bruttoperformance: Andere Gebühren, die zusätzlich zu den direkten Transaktionskosten abgezogen werden Nettoperformance: Andere Gebühren, die zusätzlich zu den direkten Transaktionskosten und der Vermögensverwaltungsgebühr abgezogen werden Gebührentabelle (ggf. pro Composite) Firma Einsatz von externen Vermögensverwaltern (ab 2006) Änderung der Firmendefinition: Grund und Datum der Anpassung 18

20 2. Disclosures (12) Angaben zum Mass der Dispersion Zusätzliche Informationen zur Berechnungsmethodik und zu den Bewertungsquellen auf Anfrage Alle signifikanten Ereignisse, die zur Interpretation der Performance seitens der Investoren hilfreich sind Informationen zu den Composites: Gründungsdatum (Creation date vs. Inception date) Definition und Beschreibung Re-Definition: Art und Datum der Änderung (nicht retroaktiv) Namensänderung 19

21 2. Präsentation und Reporting (13) Anzahl Portfolios und Assets pro Composite entweder %-Anteil der Composite-Assets am Firmenwert oder Total Assets under Management < 5 Portfolios: Anzahl Portfolios nicht notwendig Ein Mass der Dispersion der individuellen Portfolioperformance pro Jahr < 5 Portfolios: Angabe der Dispersion nicht notwendig %-Anteil des Composites, das aus Carve-Outs besteht, ab 2006 zwingend 20

22 2. Reporting (14) Asset Management Company Equities World BM MSCI Active Mandates Direct Reporting Currency CHF - Creation Date 01 July 1999 Period Total Return (%) MSCI World (ri) in CHF Benchmark Return (%) Number of Port-folios Composite Dispersion (Range) Total Composite Assets (millions) Percentage of Firm Assets (%) % Bundled Fee Portfolios < % Non feepaying Portfolios <5 N/A <5 N/A 62.8 < <5 N/A 16.1 <0.1 21

23 2. GIPS Advertising Guidelines (15) Best Practice für Werbung mit Performanceresultaten Jegliche Art von Werbung, auch elektronische Medien Richten sich an Firmen, die bereits compliant sind und für ihre Übereinstimmung mit GIPS werben wollen. Falls in der Werbung keine Übereinstimmungserklärung mit GIPS enthalten ist, ist die Richtlinie fakultativ. 22

24 2. GIPS Advertising Guidelines (16) Werbung durch Bank / Vermögensverwalter GIPS-konform Nicht GIPS-konform Ohne Verweis auf GIPS: fakultativ Mit Verweis auf GIPS ohne Darstellung von Performancezahlen Mit Verweis auf GIPS und Publikation von Performancezahlen 23

25 2. GIPS Advertising Guidelines (17) Übereinstimmung mit den GIPS ohne Darstellung von Performancezahlen 1. Firmenbeschreibung 2. Bezugsadresse (zum Bezug der Composite-Reports bzw. der Liste und Beschreibung aller Composites) 3. Compliance Statement: Firma A ist in Übereinstimmung mit den Global Investment Performance Standards (GIPS) 24

26 2. GIPS Advertising Guidelines (18) Übereinstimmung mit den GIPS mit Darstellung von Performance-Zahlen 4. Punkte 1. bis Beschreibung der Strategie des ausgewiesenen Composites 6. Period-to-Date Composite-Performancezahlen 7. Composite-Performancezahlen, entweder a. annualisierte Compositerenditen über 1, 3 und 5 Jahre mit klarem Enddatum und / oder b. jährliche Performancezahlen der letzten 5 Jahre (oder seit Compositebeginn) 8. Angabe, ob Brutto- oder Netto-Performance 9. Rendite des Composite Benchmarks (gleiche Periode), Name und Beschreibung des BM, ggf. Grund für fehlenden BM angeben 10. Referenzwährung 11. Beschreibung Einsatz von Derivaten und Leverage 12. Perioden vor 2000, die nicht GIPS-konform sind 25

27 3. Elemente der GIPS / Guidance Statements (1) GIPS Provisions Anforderungen (Requirements) und Empfehlungen (Recommendations) Guidance Statements Interpretations / Q&A GIPS Handbook, 2nd Edition, 2006 GIPS. Art. 0.A.15: FIRMS are encouraged to comply with the RECOMMENDATIONS and MUST comply with all applicable REQUIREMENTS of the GIPS standards, including any updates, reports, guidance statements, interpretations, or clarifications published by CFA Institute and the Investment Performance Council, which will be made available via the CFA Institute website ( as well as the GIPS Handbook. 26

28 3. Übersicht zu den Guidance Statements (2) Verabschiedete Guidance Statements Verifier Independence Guidelines in Respect of the Impact of Euro Conversion Interpretive Guidance for Fees Interpretive Guidance for Private Equity Interpretive Guidance for Real Estate Country-Specific Taxation Issues Wrap Fee/Separately Managed Account (SMA) Portfolios Verabschiedete und im Januar 2006 revidierte Guidance Statements Definition of the Firm Composite Definition Treatment of Significant Cash Flows Performance Record Portability Verification Use of Supplemental Information Calculation Methodology Treatment of Carve-Outs GIPS Performance Examinations (Oktober 2006) Siehe 27

29 3. Übersicht zu den Guidance Statements (3) Aufnehmen eines Themas (GIPS EC) Erarbeitung eines Entwurfs (Subcommittee) Öffentliche Vernehmlassung Tage Überarbeitung des Entwurfs Genehmigung durch GIPS EC Firm Mergers & Acquisition Use of Leverage and Derivatives GIPS Performance Examinations Composites Maintenance Hedge funds Risk measures Portfolio Record Keeping Requirements Error correction 28

30 4. Zukünftige Anforderungen der GIPS 2005 (1) a. Ab 2008, müssen Investitionen in Immobilien mindestens quartalsmässig bewertet werden. b. Ab 2010 müssen Portfolios zu jedem grossen Cash Flow bewertet werden. c. Ab 2010 müssen Portfolios am Monatsende oder am letzten Tag des Monats bewertet werden. d. Ab 2010 müssen Composites mindestens monatlich berechnet werden. e. Ab 2010 müssen Carve-outs eigene Cash-Positionen aufweisen, damit sie in Composite Returns einbezogen werden 29

31 4. Ausblick auf GIPS 2010 (2) GIPS Governance Neue Guidance Statements Verifikation wird zwingend? Revision der GIPS Standards 2010: 1. Entwurf im September

32 Informationen Website des CFA Institute: Website der Schweizerischen Bankiervereinigung: CFA Institute Helpdesk: GIPS Alert: Homepage der Ernst & Young:

33 Kontakt: Susanne Klemm Grognuz Tel

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