ERLÄUTERUNGEN ZUR GENEHMIGUNG DER VERGÜTUNG VON VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG (ZIFFER 4)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ERLÄUTERUNGEN ZUR GENEHMIGUNG DER VERGÜTUNG VON VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG (ZIFFER 4)"

Transkript

1 DE 6. Abzug 14. März 2016 eveline ERLÄUTERUNGEN ZUR GENEHMIGUNG DER VERGÜTUNG VON VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG (ZIFFER 4) JULIUS BÄR GRUPPE AG Generalversammlung vom 13. April 2016

2

3 EINLEITUNG Gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften («VegüV») unterstehen die Gesamtvergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Genehmigung durch die Generalversammlung. Gemäss Art. 18 VegüV stimmt die Generalversammlung jährlich gesondert über die Gesamtsumme der Vergütungen ab, die der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung direkt oder indirekt von der Gesellschaft erhalten. Die Abstimmung der Generalversammlung hat zwingend bindende Wirkung. Entsprechend unterbreitet die Julius Bär Gruppe AG («die Gesellschaft») der Generalversammlung unter Ziffer 4 der Einladung zur Generalversammlung die Gesamtvergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung zur Genehmigung. Nachfolgend geben wir unseren Aktionärinnen und Aktionären einige Informationen zu den beantragten Kompensationselementen. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht, Teil Vergütungsbericht. Das Geschäftsjahr 2015 verlief für die Julius Bär Gruppe erfolgreich. Es gelang ihr doch, den Bruttoertrag und die operative Effizienz weiter zu verbessern. Der zugrunde liegende Konzerngewinn erhöhte sich im Vergleich zu 2014 um 20%. Die Rückstellung für den Vergleich betreffend das ehemalige grenzüberschreitende US-Geschäft beeinträchtigte den adjustierten Nettogewinn jedoch massgeblich, so dass dieser auf CHF 279 Millionen zurückging. Die verwalteten Vermögen konnten um 3% auf CHF 300 Milliarden gesteigert werden und die Netto-Neugeldzuflüsse lagen bei erfreulichen CHF 12 Milliarden. Der Betriebsertrag erhöhte sich im Vergleich zum letzten Jahr um 6% und führte zu einer Bruttomarge für die Julius Bär Gruppe von 94 Basispunkten. Die Nettomarge ging aufgrund der erwähnten Rückstellung zurück. Dennoch verbesserte sich das Kosten/Ertrags-Verhältnis dank weiterer Synergien aus der IWM-Integration sowie anhaltender Kostendisziplin der Geschäftsaufwand (unter Ausklammerung der US-Rückstellung) stieg gegenüber dem Vorjahr lediglich um 1% und betrug 67,2% (klar innerhalb der Zielbandbreite von 65 70%). Mit einer BIZ-Gesamtkapitalquote von 19,4% und einer BIZ CET1- Kapitalquote von 18,3% übertrifft die Julius Bär Gruppe die Zielbandbreite der Kapitalisierung weiterhin deutlich. 3

4 1. VERGÜTUNG DES VERWALTUNGSRATES: MAXIMALER GESAMTBETRAG FÜR DIE KOMMENDE AMTSDAUER Den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft (einschliesslich des Präsidenten) steht ausschliesslich eine feste jährliche Vergütung zu. Diese feste Vergütung richtet sich nach dem vom Verwaltungsratsmitglied geleisteten Arbeitspensum basierend auf der Zugehörigkeit und Funktion in den einzelnen Verwaltungsratsausschüssen. Die feste Vergütung wird als Kombination einer Barvergütung und einer Aktienzuteilung ausgerichtet. Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder umfasst aufgrund des unabhängigen Status aller Mitglieder des Verwaltungsrates (einschliesslich des Präsidenten) keine variable Komponente und hängt somit auch nicht vom finanziellen Ergebnis der Gesellschaft ab. Um die Vergütung des Verwaltungsrates mit den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre in Einklang zu bringen, wird jedoch ein Teil der festen Vergütung in Form von Aktien ausgerichtet, dessen Wert auf einem festen Ausgangswert in Schweizer Franken basiert. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, werden Mitgliedern des Verwaltungsrates keine Mitarbeitervorzugskonditionen auf Hypotheken oder Darlehen gewährt. Verwaltungsratsmitglieder profitieren hingegen von Mitarbeitervorzugskonditionen auf intern abgewickelten Transaktionen (z.b. bei Wertpapiertransaktionen). Unter dem Agendapunkt 4.1 beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der Vergütung des Verwaltungsrates für die kommende Amtsdauer, d.h. Ordentliche Generalversammlung 2016 bis Ordentliche Generalversammlung 2017, in der Höhe von CHF In diesem Betrag enthalten sind CHF Sozialbeiträge (insbesondere von der Gesellschaft zu leistende Sozialversicherungsabgaben für AHV und ALV) und andere Abgaben. Nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die zu genehmigenden Zahlen im Vergleich zum Vorjahr sowie die Zusammensetzung dieser Beträge. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Sozialbeiträgen um Schätzungen handelt, die beispielsweise infolge einer Wohnsitzverlegung in ein anderes Land während der kommenden Amtsperiode variieren können. Der beantragte Gesamtbetrag ist zudem als maximale Obergrenze bindend, nicht aber die individuelle Aufteilung auf die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder. Diese können bei Änderungen in der Besetzung der Verwaltungsratsausschüsse variieren. 4

5 Baranteil Aktienanteil Sozialbeiträge und Varia Gesamtvergütung Verwaltungsrat CHF CHF CHF CHF Daniel J. Sauter Chairman AGM Total AGM Gilbert Achermann AGM AGM Andreas Amschwand AGM AGM Heinrich Baumann AGM AGM Paul Chow AGM AGM Claire Giraut AGM AGM Gareth Penny AGM AGM Charles G.T. Stonehill AGM AGM Ann Almeida (Wahl per 1. Juni 2016) AGM n/a n/a n/a n/a AGM Total AGM Total AGM Wie Sie aus obiger Tabelle entnehmen können, unterscheidet sich die Kompensation für die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsperiode Generalversammlung 2016 bis Generalversammlung 2017 gegenüber der vorhergehenden Amtsperiode nur geringfügig. Der Gesamtbetrag erhöht sich infolge der traktandierten Zuwahl von Frau Ann Almeida per 1. Juni 2016 und Änderungen bei den Sozialversicherungsabgaben. 5

6 2. VERGÜTUNG DER GESCHÄFTSLEITUNG Die der Generalversammlung beantragten Vergütungselemente der Geschäftsleitung folgen einer einfachen und transparenten Struktur und bestehen aus drei Elementen: (i) dem Gesamtbetrag der variablen Barvergütungselemente für das vorangegangene, abgeschlossene Geschäftsjahr; (ii) dem Gesamtbetrag der variablen anteilsbasierten Vergütungselemente, die im laufenden Geschäftsjahr zugeteilt werden und; (iii) dem maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung für das kommende Geschäftsjahr. Die Gesellschaft verwendet klare Obergrenzen für die variable Vergütung sämtlicher Geschäftsleitungsmitglieder sowie spezifische Obergrenzen für den CEO. Um die Interessen der Geschäftsleitung jenen unserer Aktionärinnen und Aktionäre anzugleichen, sind die Mitglieder der Geschäftsleitung verpflichtet, innerhalb von drei Jahren eine definierte Anzahl Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu halten. Nachfolgende Grafik gibt Ihnen eine schematische Übersicht über die drei verschiedenen Vergütungselemente sowie die Staffelung der aufgeschobenen Anteile der variablen Vergütung. Erläuterndes Beispiel Art der Vergütung Instrument/Zeitpunkt der Auszahlung Variable Vergütung Feste Vergütung Equity Performance Plan (EPP) De ferred Bonus Plan (DBP) Basissalär Bonus Perf. Period EPP Performance-periode Sperrfrist mit Verfallrisiko 50% 2 10% 2 10% % 1 10% 2 10% 2 Barzahlungen mit aufschiebender Wirkung und Rückforderungs-Bestimmungen 10% 2 Aktien Barmittel Aufgeschobene Elemente Unmittelbare Auszahlung Perf. Jahr (PJ) PJ+1 PJ+2 PJ+3 PJ+4 PJ+5 PJ+6 1 Abhängig von der Bewertung der KPIs; Aktienzuteilung begrenzt auf maximal 150% der gewährten Performance Units; Aktienwert bei Ablauf der Sperrfristabhängig von der Marktperformance. 2 Die aufgeschobene Vergütung aus dem DBP liegt zwischen 20-50%, je nach Höhe des zugeteilten Bonus (Beispiel geht von einer aufgeschobenen Vergütung von 50% aus dem DBP aus). 6

7 Aufgrund des Entscheides, die Zusammensetzung der Gesamtvergütung der Geschäftsleitung der Marktpraxis der SMI-Unternehmen anzugleichen, führte der Vergütungsausschuss 2015 die Anpassung der Zusammensetzung der einzelnen Vergütungselemente mit dem Ziel zu Ende, die Vergütungskomponenten neu zu gewichten, ohne jedoch die Höhe der Gesamtvergütung zu verändern. Somit blieb die den Geschäftsleitungsmitgliedern ausgerichtete Gesamtvergütung stabil, vorbehältlich der jährlichen Anpassung an das erzielte Ergebnis der Gruppe sowie des Beitrages des einzelnen Geschäftsleitungsmitglieds. 2.1 Gesamtbetrag der variablen Barvergütungselemente für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2015 Entsprechend dem Vorjahr unterbreitet die Gesellschaft den Gesamtbetrag der variablen Barvergütungselemente für die Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. CEO) für das vorangegangene, abgeschlossene Geschäftsjahr 2015 der Generalversammlung zur Genehmigung. Diese retrospektive Genehmigung erlaubt es der Generalversammlung, in Kenntnis des Geschäftsverlaufs des abgelaufenen Geschäftsjahres 2015 über die variable Vergütung zu beschliessen. Auch wenn das variable Vergütungssystem der Gesellschaft einen gewissen Ermessensspielraum erlaubt, basieren die letztlich ausgerichteten Beträge auf einer sorgfältigen Beurteilung der Leistungen jedes einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedes hinsichtlich einer Reihe spezifischer quantitativer und qualitativer Ziele. Die Gesellschaft ist überzeugt, dass die Berücksichtigung qualitativer Kriterien wichtig ist, da diese es dem Verwaltungsrat ermöglichen, das Vergütungssystem mit den Unternehmenswerten der Gesellschaft in Einklang zu bringen. Insbesondere kann der Verwaltungsrat dadurch auch qualitative Kriterien als mögliche Disziplinarmassnahmen im Fall einer Über tretung der Grundsätze der Unternehmenskultur der Gesellschaft in Betracht ziehen. Bei der Beurteilung und Festlegung der Vergütung für das Jahr 2015 an den CEO und die Geschäftsleitungsmitglieder hat der Vergütungsausschuss sämtliche Leistungsbeurteilungen, die Auswirkungen des grenzüberschreitenden US-Steuerverfahrens wie auch die im 2015 implementierten Anpassungen des Vergütungsmixes der Geschäftsleitungsmitglieder (die Anpassungen im Vergütungsmix im Jahr 2015 betrafen den CEO nicht) in seine Überlegungen mit einbezogen. Der Verwaltungsrat beantragt daher unter Agendapunkt die Genehmigung des Gesamtbetrages der variablen Barvergütungselemente der Mitglieder der Geschäftsleitung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2015 in der Höhe von CHF , zuzüglich geschätzte Pensionskassen- und Sozialbeiträge (insbesondere vom Arbeitgeber zu leistende Sozialver sicherungsabgaben für AHV und ALV) sowie andere Abgaben (insbesondere vom Arbeitgeber zu leistende Beiträge für die Unfallversicherung) in der Höhe von CHF Der durch die Generalversammlung zu genehmigende Gesamtbetrag der variablen Barvergütungselemente für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2015 beträgt daher CHF Auf den CEO, Herrn Boris F.J. Collardi, entfallen davon CHF , zuzüglich geschätzte Pensionskassen- und Sozialbeiträge sowie andere Abgaben in der Höhe von CHF Für die Mitglieder der Geschäftsleitung inklusive CEO (und ausgewählte Gewährsträger und/oder nominierte Mitarbeitende) erfolgt die Bonuszahlung im Rahmen des Deferred Bonus Plan («DBP») und ist teilweise aufgeschoben. Obschon die Bonuszahlung einer teilweisen Aufschiebung unterliegt, gilt der gesamte DBP als in dem Jahr verdient, in dem die Zuteilung erfolgt und der DBP wird somit gesamthaft der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Der aufgeschobene Teil des DBP der Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. CEO) steht unter dem Vorbehalt von Rückholklauseln (sogenannte claw-back provisions). 7

8 Sollten Sie weitere Informationen zur Ausgestaltung und Staffelung der Auszahlung aus dem DBP wünschen, verweisen wir auf den Geschäftsbericht, Teil Vergütungsbericht. Sozialversicherungsabgaben sind erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung fällig. Trotz dieser späteren Fälligkeit im Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung, müssen die voraussichtlichen Sozialversicherungsabgaben der Generalversammlung bereits jetzt im Zusammenhang mit der Genehmigung des Gesamtbetrages zur Genehmigung unterbreitet werden. Die im Antrag enthaltenen Sozialversicherungsabgaben sind Schätzungen, welche auf den Wert des DBP im Zeitpunkt der Zuteilung abstützen. Variable Barvergütungselemente (ohne Sozialversicherungsabgaben) Cash Aufgeschobene Elemente Total CHF CHF CHF DBP Mitglieder DBP Mitglieder Gesamtbetrag der variablen anteilsbasierten Vergütungselemente, die im laufenden Geschäftsjahr 2016 zugeteilt werden Das Aktienbeteiligungsprogramm (Equity Performance Plan, «EPP») stellt ein zentrales Element im Vergütungsmodell der Gesellschaft dar. Der Vergütungsausschuss verfolgt damit das Ziel, einen wirksamen langfristigen Anreizmechanismus für Mitarbeitende in Schlüsselpositionen zu schaffen. Der EPP ist somit ein Vergütungselement, welches die Bindung von leitenden Mitarbeitenden an die Gesellschaft stärken und die Vergütung dieser Führungskräfte zu einem grossen Teil an die zukünftige Performance der Gesellschaft koppeln soll. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, weitere Mitarbeitende in Schlüsselpositionen und aufgrund ihrer Tätigkeit in der Gesellschaft als Risikoträger eingestufte Mitarbeitende sind auf der Grundlage ihrer spezifischen Funktion am EPP teilnahmeberechtigt. Die einzelnen Zuteilungen basieren auf Faktoren wie unter anderem Seniorität, Beitrag an den Erfolg der Gesellschaft und Umfang der Verantwortung. Weitergehende Details entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht, Teil Vergütungsbericht. Wie bei der Zuteilung des DBP hat der Vergütungsausschuss bei der EPP Zuteilung an den CEO und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung die Auswirkungen des grenzüberschreitenden US-Steuerverfahrens berücksichtigt. Die aktienbasierten EPP Zuteilungen 2016 erfolgen zum Marktwert (CHF pro Performance Unit) mit Zuteilungsdatum 15. Februar 2016 und werden drei Jahre nach Zuteilungsdatum vollumfänglich in Aktien der Julius Bär Gruppe AG umgewandelt. Der Marktwert der Performance Units setzt sich zusammen aus der gleich gewichteten (i) kumulativen ökonomischen Gewinnkomponente («cep») basierend auf einem Wahrscheinlichkeitsmodel betreffend die potentielle Abweichung des zukünftigen Resultates der Gruppe von ihrem strategischen Dreijahresplan und (ii) der relativen totalen Aktienrendite («rtsr») mit der Vergleichsgruppe des STOXX Europe 600 Banks Index. Die finale Auszahlung des EPP ist an diese zwei sogenannten Key Performance Indicators («KPIs») gekoppelt. Die Auszahlungsquote für beide KPIs bewegt sich jeweils zwischen 0 und 200%, während der kombinierte höchste Multiplikationsfaktor des EPP zusätzliche 50% der ursprünglich gewährten Anzahl Performance Units beträgt wobei das Risiko nach unten unbegrenzt ist. Der EPP der Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. CEO) steht unter dem Vorbehalt von Rückholklauseln (sogenannte claw-back provisions). Der Verwaltungsrat beantragt unter Agendapunkt die Genehmigung des Gesamtbetrages der im laufenden Geschäftsjahr 2016 an die Mitglieder der Geschäftsleitung zuzuteilenden variablen anteilsbasierten Vergütungselemente in der Höhe von CHF , zuzüglich geschätzte Pensionskassen- und Sozialbeiträge (insbesondere vom Arbeit 8

9 geber zu leistende Sozialversicherungsabgaben für AHV und ALV) sowie andere Abgaben (insbesondere vom Arbeitgeber zu leistende Beiträge für die Unfallversicherung) in der Höhe von CHF Der durch die Generalversammlung zu genehmigende Gesamtbetrag der variablen anteilsbasierten Vergütungselemente, die im laufenden Geschäftsjahr 2016 zugeteilt werden, beträgt daher CHF Auf den CEO, Herrn Boris F.J. Collardi, entfallen davon CHF , zuzüglich geschätzte Pensionskassen- und Sozialbeiträge sowie andere Abgaben in der Höhe von CHF Vorbehältlich der Genehmigung durch die Generalversammlung erfolgt die Offenlegung der diesjährigen EPP Zuteilungen entsprechend der VegüV im Vergütungsbericht Sozialversicherungsabgaben sind erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung fällig. Trotz dieser späteren Fälligkeit im Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung, müssen die voraussichtlichen Sozialversicherungsabgaben der Generalversammlung bereits jetzt im Zusammenhang mit der Genehmigung des Gesamtbetrages zur Genehmigung unterbreitet werden. Die im Antrag enthaltenen Sozialversicherungsabgaben sind Schätzungen, welche auf den Wert des EPP im Zeitpunkt der Zuteilung abstützen. Variable anteilsbasierte Vergütungselemente (ohne Sozialversicherungsabgaben) EPP CHF 6 Mitglieder Mitglieder Maximaler Gesamtbetrag der fixen Vergütung für das kommende Geschäftsjahr 2017 Entsprechend dem Vorjahr unterbreitet die Gesellschaft den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung für das kommende Geschäftsjahr 2017 der Generalversammlung zur Genehmigung. Dieses Vorgehen gewährleistet ein grosses Mass an Rechtssicherheit für die Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsleitung. Mitglieder der Geschäftsleitung (inklusive CEO) erhalten die gesamte fixe Vergütung («Basissalär») bar ausbezahlt. Das Basissalär stellt die Vergütung für den Marktwert der Funktion dar. Das Basissalär jedes Geschäftsleitungsmitgliedes wird individuell festgelegt, unter Berücksichtigung der Rolle, Aufgabe, Verantwortlichkeit und Erfahrung des Mitgliedes sowie des Ausbildungsgrades, des Dienstalters, der Fachkompetenz und der Fähigkeiten, welche für die Ausübung der jeweiligen Funktion erforderlich sind. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 werden für das Geschäftsjahr 2017 keine Änderungen des Basissalärs beantragt. Der Betrag für 2017 deckt 7 Mitglieder ab. Der Verwaltungsrat beantragt unter Agendapunkt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der fixen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr 2017 in der Höhe von CHF (inklusive Spesenpauschale), zuzüglich geschätzte Lohnnebenleistungen, geschätzte Pensionskassen- und Sozialbeiträge (insbesondere vom Arbeitgeber zu leistende Sozialversicherungsabgaben für AHV und ALV) sowie andere Abgaben (insbesondere vom Arbeitgeber zu leistende Beiträge für die Unfallversicherung) von CHF Der durch die Generalversammlung zu genehmigende maximale Gesamtbetrag der fixen Vergütung für das kommende Geschäftsjahr 2017 beträgt daher CHF Auf den CEO, Herrn Boris F. J. Collardi, entfallen CHF , zuzüglich geschätzte Lohnnebenleistungen, Pensionskassenund Sozialbeiträge sowie andere Abgaben in der Höhe von CHF Vorbehältlich der Genehmigung durch die Generalversammlung erfolgt die Offenlegung der effektiven fixen Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 im Vergütungsbericht Auch hinsichtlich der fixen Vergütung unterliegen die Sozialversicherungsabgaben und Pensionskassenbeiträge einer Schätzung. Fixe Vergütung (ohne Sozialversicherungsabgaben) CHF genehmigt für 6 Mitglieder Mitglieder Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht, Teil Vergütungsbericht. 9

10 10

11

12 JULIUS BÄR GRUPPE Hauptsitz Bahnhofstrasse 36 Postfach 8010 Zürich Schweiz Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) Die Julius Bär Gruppe ist weltweit an mehr als 50 Standorten präsent, darunter Zürich (Hauptsitz), Dubai, Frankfurt, Genf, Guernsey, Hongkong, London, Lugano, Monaco, Montevideo, Moskau, Mumbai, Nassau und Singapur. JULIUS BÄR GRUPPE, 2016

Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 2 Traktandum 4 1. Erste bindende Abstimmung über die Vergütungen an den Verwaltungsrat

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR GENEHMIGUNG DER VERGÜTUNG VON VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG (ZIFFER 4)

ERLÄUTERUNGEN ZUR GENEHMIGUNG DER VERGÜTUNG VON VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG (ZIFFER 4) ERLÄUTERUNGEN ZUR GENEHMIGUNG DER VERGÜTUNG VON VERWALTUNGSRAT UND GESCHÄFTSLEITUNG (ZIFFER 4) JULIUS BÄR GRUPPE AG Generalversammlung vom 15. April 2015 EINLEITUNG In Umsetzung des Verfassungsauftrages

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

Vergütungsbericht. Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen

Vergütungsbericht. Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen Vergütungssystem Das Vergütungssystem von Bucher Industries richtet das Interesse des Verwaltungsrats und des Managements auf dasjenige des Konzerns, der Aktionäre

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Integrität und Loyalität Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Zweck, Begriffe und Geltungsbereich 4 Art.

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Bucher Geschäftsbericht 2008. Vergütungsbericht

Bucher Geschäftsbericht 2008. Vergütungsbericht Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen Vergütungssystem Das Vergütungssystem von Bucher Industries richtet das Interesse des Verwaltungsrats und des Managements auf dasjenige des Konzerns, der Aktionäre

Mehr

Leistungsabhängige Vergütung Ausrichtung der Interessen der Führungskräfte auf diejenigen der Aktionäre

Leistungsabhängige Vergütung Ausrichtung der Interessen der Führungskräfte auf diejenigen der Aktionäre 66 VERGÜTUNGSBERICHT KÜHNE + NAGELS LEISTUNGSORIENTIERTES VERGÜTUNGSSYSTEM ZIELT DARAUF AB, LANGFRISTIGE ANREIZE FÜR DIE MITARBEITENDEN ZU SCHAFFEN, UM DAMIT DEN NACHHALTIGEN ERFOLG DER GESELLSCHAFT SICHERZUSTELLEN

Mehr

Vergütungsbericht 2015

Vergütungsbericht 2015 2015 1 Leitlinien und Zuständigkeiten 21 2 Die Vergütung des Verwaltungsrates 21 3 Die Vergütung der Konzernleitung 22 4 Festsetzungsverfahren 23 5 Geleistete Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Winterthur, 5. März 2015 Sulzer AG Neuwiesenstrasse 15 CH-8401 Winterthur Schweiz www.sulzer.com/gv Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre Wir freuen uns,

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

FORTSETZUNG ZIELGRUPPENERMÄSSIGUNGEN BEIM ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - MUSTERERKLÄRUNG

FORTSETZUNG ZIELGRUPPENERMÄSSIGUNGEN BEIM ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - MUSTERERKLÄRUNG FORTSETZUNG ZIELGRUPPENERMÄSSIGUNGEN BEIM ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - MUSTERERKLÄRUNG Vorausgehende Erläuterung Wenn die Rechtseinheit, zu der ein Arbeitnehmer gehört, nicht länger besteht bzw. nicht länger

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath. Tagesordnungspunkt 7

Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath. Tagesordnungspunkt 7 Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved Herzlich Willkommen zur Präsentation von Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. Hon. Prof. Dr. Michael Sander, MLM-Experte & Yossef Bar, The Brain von GDI The Brain in Tel Aviv Die klaren Fakten

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Vaudoise Familie und Unternehmen schützen Ihre Bedürfnisse erkennen Über Schicksalsschläge

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung

Mehr

Organisation des Qualitätsmanagements

Organisation des Qualitätsmanagements Organisation des Qualitätsmanagements Eine zentrale Frage für die einzelnen Funktionen ist die Organisation dieses Bereiches. Gerade bei größeren Organisationen Für seine Studie mit dem Titel Strukturen

Mehr

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung. D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden. ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Vergütungsbericht. 3 Vergütungskomponenten 3.1 Verwaltungsrat

Vergütungsbericht. 3 Vergütungskomponenten 3.1 Verwaltungsrat Vergütungsbericht Inhalt 82 Grundsätze des Vergütungssystems und der Vergütungskomponenten 82 Vergütungskomponenten 82 Corporate Governance 84 Vergütungen im Geschäftsjahr 2014 86 Aktienbestand 87 Bericht

Mehr

Corporate Actions in epoca

Corporate Actions in epoca in epoca Einführung Die können in Bezug auf die Buchhaltung zu den komplexesten und anspruchsvollsten Transaktionen gehören. Sie können den Transfer eines Teils oder des ganzen Buchwerts einer Position

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009 com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Webalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012

Webalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012 Webalizer HOWTO Stand: 18.06.2012 Copyright 2003 by manitu. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich der Kennzeichnung und können z.t. eingetragene Warenzeichen sein, ohne

Mehr

Einladung zur Generalversammlung. 28. Oktober 2014, Türöffnung 14.15 Uhr, Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel - Zürich Regensdorf

Einladung zur Generalversammlung. 28. Oktober 2014, Türöffnung 14.15 Uhr, Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel - Zürich Regensdorf Einladung zur Generalversammlung 28. Oktober 2014, Türöffnung 14.15 Uhr, Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel - Zürich Regensdorf TRAKTANDEN UND ANTRÄGE 1. Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2013/2014 1.1

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Organhaftpflichtversicherung

Organhaftpflichtversicherung Organhaftpflichtversicherung Fragebogen Dieser Fragebogen soll es uns ermöglichen, Ihnen eine nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtete Versicherungslösung anzubieten. Deshalb bitten wir Sie,

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Modalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen

Modalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen Institut für Humangeographie Dipl.-Geograph Jens Schreiber Telefon +49 (69)-798 23552 Telefax +49 (69)-798 28173 E-Mail schreiber@em.uni-frankfurt.de www.humangeographie.de Modalitäten der LSF-Belegung

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

Warum Sie dieses Buch lesen sollten

Warum Sie dieses Buch lesen sollten Warum Sie dieses Buch lesen sollten zont nicht schaden können. Sie haben die Krise ausgesessen und können sich seit 2006 auch wieder über ordentliche Renditen freuen. Ähnliches gilt für die Immobilienblase,

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Vergütungsbericht VERGÜTUNG

Vergütungsbericht VERGÜTUNG VERGÜTUNG Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze, Programme und Verfahren zur Festlegung der Vergütungen von Verwaltungsrat und Gruppenleitung der CPH und deren Höhe im abgelaufenen

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Einladung zur Generalversammlung

Einladung zur Generalversammlung Einladung zur Generalversammlung 20. Oktober 2015 Türöffnung 14:15 Uhr Beginn 15:00 Uhr Mövenpick Hotel Zürich Regensdorf TRAKTANDEN UND ANTRÄGE 1. Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2014/2015 1.1 Genehmigung

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

P-Konto-Information für Betroffene

P-Konto-Information für Betroffene Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen

BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen Weltweit gilt das Dreisäulensystem der Schweiz als vorbildlich. Doch angesichts globaler Einflüsse und demografischer Entwicklungen muss die 2. Säule seit

Mehr

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Privatkunden _ REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Lückenlos vorsorgen im Freizügigkeitsfall Sie zahlen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

#CRYPTO888 MITGLIEDER CLUB

#CRYPTO888 MITGLIEDER CLUB MITGLIEDER CLUB Crypto888 die Crypto Programm Präsenta4on Das Crypto888 Programm Das Crypto Programm ist ein Sportwettensystem, in dem das Crypto888 Programm Einsätze auf verschiedene Sportwetten zur Gewinnmaximierung

Mehr

Vergütungsbericht. Entschädigung an den Verwaltungsrat

Vergütungsbericht. Entschädigung an den Verwaltungsrat Vergütungsbericht Bossard legt grossen Wert auf die Rekrutierung, Bindung, Motivierung und Förderung von gut qualifizierten Mitarbeitenden auf allen Stufen. Dies ist vor allem dort von Bedeutung, wo es

Mehr